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Auf Staatenlos haben wir uns bislang vor allem den Vermögensschutz über Offshore-Firmen und -Stiftungen zugewandt. Mit Abstand am meisten Vermögen lagert jedoch in verschiedenen Trusts weltweit – ein Konzept, das in den deutsch-sprachigen Ländern weitgehend unbekannt ist. Trusts gelten als das Vehikel der Superreichen – und sind in der Tat auch meistens erst ab mehreren Millionen Euro Vermögen zu empfehlen. Dennoch kann es auch bereits vorher Sinn machen einem Trust den Vorzug gegenüber einer Stiftung zu geben.

 

Weltweit liegen geschätzt über 36 Biillionen Dollar geschützt in Trusts. Insbesondere das alte Geld, Vermögen britischer Kolonialherren, karibischer Großgrundbesitzer und amerikanischer Unternehmer vermehrt sich seit Jahrhunderten in dynastischen Trusts. Denn alte Familiendynastien sind nicht reich, weil sie außerordentliches Geschick an den Börsen beweisen, sondern weil sie sich ihren Reichtum nicht wegnehmen lassen.

 

Wegnehmen betrifft hier oft nur in zweiter Linie den Staat und seine Besteuerung. Großes Vermögen weckt oft Neid und Missgunst unter Familie und Geschäftspartnern. Der Trust ist eine Vorkehrung dagegen und bietet Schutz vor Gläubigern und Erben. Dass auch Finanzamt und Regulierungsbehörden gegen Trusts wenig ausrichten können ist ein netter Nebeneffekt.

 

Der Trust – ein unverstandenes Konstrukt des Common Law

Grob beschrieben ist ein Trust ein rechtliches Konstrukt, das Eigentum in zwei Teile aufsplittet. Die Pflichten des Eigentums gehen auf einen Teilhaber über, die Rechte am Eigentum auf den anderen. Der Verpflichtete ist der Treuhänder (Fiduciary), der andere der Begünstigte (Beneficiary). Der Begünstigte kann sozusagen die Früchte seines Vermögens genießen ohne sich Sorgen um die Verpflichtungen zu machen. Denn er ist von Steuern, Regulierung und Enteignung geschützt.

Dies geschieht in erster Linie über die Verschleierung seiner Vermögensgegenstände. Ein Trust ist anonym, weder seine Begünstigten noch seine Existenz werden öffentlich hinterlegt. Von der Existenz des Trusts weiß neben den Begünstigten nur der Treuhänder selbst, der vermutlich mehrere Dutzend Trusts verwaltet.

 

Selbst ein hoch verschuldeter Unternehmer, der in einem Scharia-rechtlichen Land mit Kapitalverkehrskontrollen lebt, kann über Trusts seine Gläubiger auf Distanz halten, sein Geld international frei verschieben und mit im Islam verbotenen Zinsen sein Geld mehren. Er kann den Trust aber auch etwa dafür einsetzen, sein Vermögen an seine Tochter zu vererben, der nach islamischer Erbfolge keinerlei Teil des Vermögens zustehen würde.

 

Dies ist vor allem der kaum existenten Regulierung von Trusts zu verdanken. Ungleich Firmen und Stiftungen handelt es sich ja nicht um eine separate juristische Person, sondern das Trust-Vermögen geht auf den Trustee über. Der Trust wird demzufolge nach der Rechtsprechung der Jurisdiktion besteuert und reguliert, in der der Trustee lebt. Dies ist auch aus eigenem Interesse natürlich eine Steueroase ohne Steuern und Regulierungen. Für Trusts beliebt sind etwa die Britischen Jungferninseln, Bermuda, die Cayman Islands oder die Kanal-Inseln. Hier wird das Trust-Vermögen nicht durch unnötige Transaktions- und Compliance-Kosten aufgefressen.

In gewisser Weise ist also ein Trust eine Wohnsitzverlagerung ohne umzuziehen. Das wiederum heißt jedoch mit dem Gedanken klar zu kommen, dass man selbst komplette Kontrolle über sein Eigentum aufgibt und einem Treuhänder vertrauen muss. Ungleich Stiftungen, die noch eine gewisse Kontrolle über Geldanlagen versprechen, wird das Vermögen in einem Trust unabhängig durch den Treuhänder verwaltet, der als Mittler zwischen den Experten in diesem Bereich agiert.

Beispielsweise lebt ein deutscher Multi-Millionär seit 15 Jahren in London und kann die Non-Dom-Besteuerung nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat deshalb nach langer Planung sein Vermögen in einen Trust auf den Britischen Jungferninseln überführt. So vermeidet er die in Großbritannien anfallenden Kapitalertragssteuern und muss sich um neidische Geschäftspartner oder ungewollte Kinder keine Sorgen machen. Selbst wenn die Britischen Jungferninseln als Britisches Überseeterritorium unter Beschuss kommen sollten (so werden sie gerade gezwungen ein Register der Wirtschaftlich Berechtigten von Offshore-Firmen einzuführen), kann der Multi-Millionär ruhig schlafen. Der Trust hat nämlich eine sogenannte “Fluchtklausel”, das heißt der Trust wird im Fall des Falles automatisch in eine neue Jurisdiktion zu minimalen Kosten umgezogen.

Fluchtklauseln sind ein typisches Offshore-Konzept, die es bei Onshore-Trusts nicht gibt. Sie lassen sich mit der Redomizilierung auf Firmenebene vergleichen. Eine andere Offshore-Innovation in der Trust-Gesetzgebung ist die ewige Dauer von Trusts. Dies war nämlich bewusst nicht immer so.

 

Warum Trusts nicht immer ewig waren – der historische Hintergrund

Trusts sind so alt wie das Mittelalter und entsprangen der Zeit der Kreuzkriege im Nahen Osten. Britische Feudalherren zogen in den Krieg und beauftragten einen vertrauten Freund für einige Jahre mit der Verwaltung ihrer Ländereien. Sollten sie nicht zurückkehren, so habe der zum Treuhänder bestimmte Freund das Vermögen auf die Erben gerecht aufzuteilen. Dies geschah teils nach Weisungen des Feudalherren, teils aber auch wurden dem Treuhänder große Flexibilität gelassen. Schließlich konnten sich Sachverhalte schnell ändern und der erstgeborene, zum Alleinerbe bestimmte Sohn doch eher zum Säufer statt zum Fürsten mutieren. Da jedoch generell mit einer Rückkehr des Feudalherren gerechnet wurde, besaßen die ursprünglichen Trusts nur eine Lebenszeit von wenigen Jahren, damit der Rückkehrer wieder in den vollen Genuss seines Vermögens kam.

Dies hatte im Laufe der Zeit auch gesetzliche Gründe. Das Vermögen eines Trusts sollte nicht ewig der Besteuerung entzogen werden können, weshalb die maximale Lebensdauer oft 100 Jahre betrug. Für in Generationen denkenden Familienunternehmer hatte das einen entscheidenden Nachteil gegenüber unbegrenzt existierenden Gesellschaften und Stiftungen. Deshalb wurde die sogenannte “Regel gegen die Ewigkeit” (Rule against perpetuities) erst offshore und dann sogar onshore weiter aufgeweicht.

Sowohl Fluchtklausel als auch Ewigkeitsdauer sind der dritte Aspekt neben Geheimhaltung und Regulierungsfreiheit den Trusts so interessant machen. Trusts sind hoch flexibel dank ihrer Struktur als Beziehung zweier Personen gegenüber Eigentum. Diese “Beziehung” kann so flexibel und frei wie im privaten Leben sein und geht noch über die Vertragsfreiheit hinaus. Denn in der teils ewigen Lebensdauer von Trusts können und müssen alle unvorhersehbaren Ereignisse nicht einkalkuliert werden wie in Verträgen.

Stattdessen wird dem Treuhänder eine hohe Diskretion über die Verwaltung des Vermögens im Sinne der Interessen der Begünstigten eingeräumt. Loyalität geht hier über Vertrag. Dies geht soweit, dass die meisten Treuhänder die Trust-Gesetzgebung in den entsprechenden Steueroasen selbst vollziehen und damit immer auf aktuelleste Änderungen flexibel reagieren können.

Auf Betreiben seiner Trustees hat Nevis, ein weiteres britisches Überseegebiet, etwa ein Gesetz eingebracht, dass für jede Klage eine persönliche Einlage des Klägers von 100.000 Dollar in cash bei einem örtlichen Gericht verlangt. Wie viele Offshore-Jurisdiktionen erkennt Nevis keine gültigen Urteile aus anderen Staaten an und verlangt den Fall in seiner Jurisdiktion neu aufzurollen. Auf den Kläger warten sehr teure, ab dem ersten Tag zu bezahlende Anwälte und die Aussicht, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen, wenn der Fall verloren wird.

Ähnlich geht es auf den von Neuseeland protegierten Cook-Inseln zu, in der noch nie ein Trust kompromittiert wurde. Selbst die US-Regierung vermochte nicht in mehreren Multi-Millionen-Dollar Klagen das Vermögen innerhalb eines Trusts zu beschlagnahmen. Weitere gesetzliche Innovationen, wie das straffreie Überführen von Vermögen in einem Trust noch während eines Gerichtsverfahrens und eine Nötigungsklausel helfen dabei.

Die Nötigungsklausel etwa besagt, dass unter Nötigung eines Treuhänders Trust-Vermögen herauszugeben selbiges eingefroren werden würde. Der Trustee hat damit zwar selbst temporär keinen Zugriff mehr, der Gläubiger jedoch auch nicht. Und irgendwann wird der Gläubiger kein Geld mehr ausgeben wollen und von dannen ziehen – und der Trust wieder frei.

 

Wer nutzt Trusts – und warum nicht?

Wie wir bereits gut sehen konnten handelt es sich bei Trusts um ein britisches Phänomen. Trusts wurden in England erfunden und sind vor allem in den 48 Commonwealth-Ländern des ehemaligen britischen Kolonialreiches sowie den Vereinigten Staaten von Amerika zu finden. Im Volumen von mehreren Billiarden steckt in Trusts viel mehr Geld als in allen Offshore-Unternehmen, was es zu einem wichtigen politischen Thema im heutigen Vereinigten Königreich macht. Denn gerade England und seine Ableger profitiert wie kein zweites Land vom weltweiten Trust-Business.

 

Koordiniert durch die City of London, fließend über die Kronkolonien Isle of Man, Jersey und Guernsey und gebildet in den Überseegebieten Cayman, Nevis, Bermuda, Jungferninseln und Gibraltar oder autonomen Commonwealth-Ländern wie Cook-Inseln, Mauritius und Hong-Kong. Der Brexit, so sagen einige, sei vor allem dem Umstand geschuldet, dass die EU den profitablen Trusts den Kampf ansagen wollte.

 

Trusts sind also Common Law – und uns gerade deshalb in den zivil-rechtlichen deutsch-sprachigen Ländern eher fremd. Bei uns gibt es Familienstiftungen mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen. Aber auch mental sind Deutsch-sprachige eher weniger geneigt ihr Vermögen in Trusts zu stecken. Sie tun sich schwerer damit, die Kontrolle über ihr Geld komplett aufzugeben. Über lange Jahre hatte man ja auch mit Bankgeheimnis und Nummernkonten in der Schweiz und Liechtenstein einen Quasi-Trust mit voller Kontrolle.

Ähnliches gilt für Ost-Europäer, Asiaten und Lateinamerikaner. Je korrupter und weniger rechtsstaatlich ein Land ist, desto mehr scheuen sich Vermögende Kontrolle über ihr Vermögen aufzugeben. Zu gering ist das Vertrauen in einen potentiellen Treuhänder, der ja über Nacht mit dem gesamten Geld flüchten könnte. Gleiches gilt für den Gegensatz zwischen alten und neuen Geld. Auch Online-Unternehmer der “New Economy” neigen nach vollständiger Kontrolle über ihre Vermögensgegenstände. Auch deshalb waren Trusts bisher selten ein Thema bei Staatenlos. Sie sind ein Relikt alter vermögender Familien – in vielen Fällen aber deutlich besser als Offshore-Firmen oder -Stiftungen geeignet.

Die Anerkennung von Trust-Strukturen ist im internationalen Trust-Abkommen von Den Haag geregelt. Alle Unterzeichner-Staaten erkennen gegenseitig Trusts an. Wer seinen Hauptwohnsitz in einem Unterzeichnerstaat hat, kann also zum legitimen Einsatz von Trusts greifen. Selbst wenn Trusts wegen anderer (Zivilrechts)Gesetzgebung nicht legitimiert sind, kann ein Einsatz wegen seiner Anonymität lohnen. Gerade vielleicht weil er im heimischen Rechtskreis unüblich ist.

Zu den 14 Unterzeichnerstaaten gehören dabei nicht nur Länder mit Common Law, sondern auch einige zivilrechtliche Nationen. Dazu gehören neben der Schweiz und Liechtenstein auch die Niederlande, Italien, San Marino, Monaco und Luxemburg. Neben Großbritannien und seinen 12 Überseegebieten und Kronkolonien sind zudem Zypern, Malta, Hong-Kong, Australien, Kanada und auch Panama mit von der Partie. Die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Frankreich haben das Abkommen zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert.

In den beliebtesten Wohnsitzländern in der Staatenlos-Beratung, nämlich Zypern und Panama, können Trusts also legitim und legal benutzt werden. Die Konvention über Trusts bestimmt insbesondere das anzuwendende Recht auf Trust-Beziehungen. Wie bereits beschrieben ist dabei der Wohnsitz des Trustee eine der entscheidenden Punkte. Weitere können das Gründungsland des Trusts, die Orte der Vermögensverwahrung oder auch das Land sein, das dem Zweck des Trusts am nächsten kommt. Gerichte sind hier angehalten alle Faktoren mit einzubeziehen um das letztlich anzuwendende Recht zu bestimmen.

Wesentlich ist jedoch, dass das Den Haager Abkommen über Trusts die steuerlichen Fragen bewusst außen vor hält. Nur weil die Schweiz das Abkommen ratifiziert hat, heißt es nicht, dass Unternehmer mit Wohnsitz in der Schweiz mit einem Trust um Besteuerung herumkommen. In der Schweiz ist dabei die Besteuerung von Trusts ähnlich der von Stiftungen in den anderen deutsch-sprachigen Ländern.

Unterschieden wird zwischen wiederauflösbaren (revocable) und unumkehrbaren (irrevocable) Trusts. In wiederauflösbaren Trusts hat der Gründer sein Vermögen nicht komplett hergegeben, sondern kann es zurückholen. Deshalb wird es ihm weiterhin steuerlich zugerechnet mit allen Konsequenzen. Schenkungssteuer fällt hier an, wenn Zuwendungen aus dem Trust an die Begünstigten fließen.

Bei unumkehrbaren Trusts unterscheidet das Schweizer Recht zwischen den sogenannten “Irrevocable Fixed Interest” und dem “Irrevocable Discretionary Trust”. Beim erstgenannten hat der Trustee keinerlei Ermessen, sondern der Begünstigte einen einklagbaren Anspruch auf seinen “Anteil”. Der Begünstigte muss seinen Anteil am Vermögen deshalb als Schenkung versteuern und Zuwendungen als Einkommen.

Beim Diskretionären Trust wiederum entscheidet der Trustee selbst, wer in Zukunft vom Trust profitieren soll. Der Trust-Gründer zahlt Schenkungssteuer nach Wohnsitzkanton, der zukünftige Begünstigte nur Einkommenssteuer auf mögliche Zuwendungen.

 

Trusts für Fortgeschrittene: der VISTA-Trust in BVI und STAR-Trust auf den Caymans

Einen Trust sollte man nicht isoliert betrachten. Seine wahre Stärke entfaltet er vor allen in Kombination mit anderen Strukturen aus der Offshore-Welt. Trusts kombiniert mit hier bereits besprochenen Stiftungen und Offshore-Firmen sind umso härter zu knacken. Einige Jurisdiktionen sind dabei Pioniere in der Gesetzgebung.

Auf den Britischen Jungferninseln wurde der sogenannte VISTA (Virgin Islands Special Trust Act) geprägt. Nicht zufällig liegt es an seiner Struktur, dass die BVI das bevorzugte Offshore-Ziel reicher Chinesen sind, die generell wenig Vertrauen in traditionelle Trusts zeigen. Denn der VISTA-Trust erlaubt es Unternehmern ihre Firmen in einen Trust zu geben ohne die Kontrolle über die Geschäftsführung dieser Firmen zu verlieren wie es in traditionellen Trusts der Fall wäre. In traditionellen Trusts sind die Treuhänder allein verantwortlich und haften für eventuelles Missmanagement. Sie haben oft nicht die Expertise oder müssten im Sinne der Interessen ihrer Begünstigten das Unternehmen eigentlich verkaufen. Der Gründer des Trusts darf hier nicht eingreifen, weil sonst der Trust als ungültig erklärt werden würde und Steuervorteile erlöschen.

Die VISTA-Gesetzgebung setzt hier an und enzieht dem Treuhänder sämtliche Pflichten und Haftung über jegliches über den Trust gehaltenes Unternehmen. Gleichzeitig erlaubt sie es dem Trust-Gründer einen sogenannten “Protector” einzusetzen, der als Verwalter den Treuhändern Anweisungen geben darf und falls nötig die Treuhänder sogar ersetzen kann.

 

Durch diese Zwischenposition kann der Trust-Gründer über den Protector dennoch weiterhin Anweisungen über die Kontrolle seiner Firmen geben ohne dass der Trust für ungültig erklärt wird.

 

Bereits 1997 schufen die Cayman Islands den sogenannten STAR-Trust. STAR(Special Trusts Alternative Regime Law) müssen keine Begünstigte haben, sondern können stattdessen einen spezifischen Zweck verfolgen. Dieser Zweck kann zum Beispiel das Verwalten von Unternehmensanteilen sein. Dies ging in anderen Trust-Jurisdiktionen nur für Charity, während die Cayman Islands auch kommerzielle und politische Zwecke zuließen. Weiterhin wurde den Trusts eine mögliche ewige Lebensdauer zugesprochen, was sie interessant als Stiftungs-Ersatz macht.

STAR-Trusts fungieren also als eine Art Familienstiftung ohne Begünstigte, die nicht das Risiko einer verklagbaren und schärfer regulierten rechtlich separaten Person darstellt. Ferner können zwar Begünstige eingesetzt werden, diese jedoch nicht den Wünschen des initialen Trust-Gründers zuwiderhandeln.

 

Ein heute erfolgreicher Unternehmer kann also noch bis in Tausende Jahre in die Zukunft bestimmen, wie das Vermögen in seinem Trust verteilt werden soll. Und behält dennoch alle Steuer- und Regulierungsvorteile, die Trusts so attraktiv machen.

 

Trusts in der praktischen Anwendung

Trusts werden also Stiftungen und Unternehmen in gewisser Weise ähnlicher, während sich diese in einigen Jurisdiktionen immer weiter Trusts annähern. So genießen auch Offshore-Familienstiftungen wie in Panama kaum Regulierung und Steuerfreiheit und Offshore-Unternehmen wie auf den Marshall-Inseln durch Inhaberaktien fast völlige Anonymität. Dennoch sind die drei Strukturen noch voneinander verschieden und entfalten erst zusammen ihre wahre Stärke. Dazu ein Beispiel aus der Praxis zum Abschluss.

Ein milliardenschwerer Unternehmer aus Österreich macht sich Gedanken wie er sein Geschäft auch über die nächsten Jahrhunderte bringen kann, ohne dass sein gieriges Heimatland und Familienstreitigkeiten das Unternehmen gefährden. Er greift deshalb zu einer Familienstiftung in Panama. Diese Familienstiftung (1. Ebene) gehört sich selbst – ihr wahrer Eigentümer ist nicht bekannt und nirgendwo registriert. Die Familienstiftung dient rein den Zweck Anteile an einer sogenannten Private Trust Company zu halten.

Die Private Trust Company  (2. Ebene) ist eine spezielle Unternehmensform in Verbindung mit Trusts, die es der Familie des Unternehmers erlaubt Einfluss auf das Vermögen zu nehmen. Die PTC institutionalisiert also gewissermaßen das Management des Vermögens. Angeschlossen ist dabei oft oft das sogenannte “Family Office” einer Unternehmerfamilie, in der der Nachwuchs eine Führungsrolle als Direktor über das Familienvermögen nehmen kann.

Der Private Trust Company gehören wiederum verschiedene Trusts (3. Ebene), die sie kontrolliert. Natürlich gibt es nicht nur einen Trust, sondern gleich mehrere. Schließlich schützt dies bei Pleite oder Verlust gewisser Vermögensgegenstände vor Verbindlichkeiten gegenüber den anderen. Eine vereinfachte übliche Aufteilung könnte aus 3 Trusts bestehen, die sich jeweils um operative Vermögensgegenstände, persönliche Vermögensgegenstände und Investments kümmern.

Jeder Trust ist wiederum an diversen Unternehmen (4. Ebene) beteiligt, die die einzelnen Vermögensgegenstände (5. Ebene) aufgliedern. Der operative Trust hält etwa die Anteile am Onshore-Familienunternehmen in z.B. Österreich. Der Investment-Trust hält mehrere Investment-Portfolios aufgeschlüsselt in Anlageklassen über Offshore-Unternehmen in Bermuda und den Cook-Inseln. Und zwei persönliche Trusts beinhalten über entsprechende Unternehmen etwa die Luxusyacht und Immobilien. Die Yacht wird über Isle of Man umsatzsteuerfrei gekauft, die Immobilien über eine zypriotische Holding mit lokalen Unterfirmen steueroptimiert gehalten.

 

Dies schützt vor Erbschaftsbesteuerung und rechtlichen Verfahren. Wenn es ein Unternehmen trifft, so sind die anderen dennoch geschützt.

 

Hierbei handelt es sich um eine noch recht einfache 5-gliedrige Struktur. In der Praxis kann man Trusts, Stiftungen und Unternehmen aus mehreren Jurisdiktionen noch deutlich weiter ausdifferenzieren. Aber bereits eine 5-gliedrige-Struktur ist bereits fast ein Overkill an Asset Protection. Ein Angriff auf das gesamte Familienvermögen ist 100% zum Scheitern verurteilt.

Die Kosten einer 5-gliedrigen Struktur sollten nicht überschätzt werden. Zwar sind solche Strukturen unter einem Vermögen von 100 Millionen Dollar selten lohnenswert, doch liegt es nicht an den Kosten. Die Beispiel-Struktur kostet in Gründungs- und Verwaltungskosten sicherlich weniger als 100.000 Dollar pro Jahr. Es ist einfach nicht nötig, da bereits ein Trust kombiniert mit einem Unternehmen eine fast nie zu knackende Hürde darstellt. Und eine typische Zweier-Struktur aus einem Trust samt Offshore-Unternehmen gibt es in den günstigsten Jurisdiktionen bereits ab 3000 Dollar (selbst in den Cook-Inseln).

Trusts sind ein Riesen-Thema und diese Einführung kurz. Weitere wichtige Informationen gibt der ausgezeichnete Wikipedia-Artikel samt Quellen. Dennoch sollten sich global agierende Online-Unternehmer und Investoren für seine Möglichkeiten sensibilieren, die diese kurze Einführung bietet.

 

Trusts gibt es seit Jahrhunderten und sie werden wahrscheinlich auch noch Jahrhunderte fortbestehen. Das Schicksal des Vereinigten Königreiches scheint fast untrennbar mit Trusts verbunden.

 

Sie geschickt zu nutzen kannst Du über Staatenlos lernen. Während ich selbst noch kein Experte im Trustwesen bin, kann ich Dir einfache Strukturen zum Vermögensschutz in einem Beratungsgespräch erläutern. In vielen Fällen wird eine Offshore-Familienstiftung jedoch erst einmal die bessere Wahl sein.


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