Anmerkung von Juli 2018: Die Organschaft bleibt internen Infos von uns langfristig erhalten und kann gefahrlos gegründet werden.
Auf Staatenlos spreche ich meist die deutsche Zielgruppe an, schließe die Nachbarn aus Österreich und der Schweiz aber keineswegs aus. Viel mehr basiert gerade das österreichische Steuer- und Rechtssystem weitgehend auf dem deutschen – auch wenn es einige in der BRD nachteilige Regelungen wie erweitert beschränkte Steuerpflicht oder die Hinzurechnungsbesteuerung in dieser Form zum Glück nicht gibt und einzigartige Möglichkeiten wie die Zypern-Organschaft in Österreich bestehen.
Heute wende ich mich nämlich bewusst an die Österreicher beziehungsweise alle jene, die sich Österreich als zukünftigen Wohnsitz vorstellen können. Für diese gibt es nämlich ein äußerst attraktives, legales Steuerschlupfloch, das ich heute vorstellen möchte. Dieses Modell ist etwas komplizierter, hat sich in der Praxis jedoch bewährt und wird von den österreichischen Finanzbehörden als legitim erachtet. Ähnlich dem Double Irish Dutch Sandwich handelt es sich hier um eine Dreier-Struktur, die jedoch 3 Unternehmen aus einem einzigen Land vereint.
Im letzten Artikel haben wir gelernt, dass Auslandsunternehmen mit deutschem oder österreichischen Wohnsitz eigentlich Substanz brauchen, um ihren Steuersitz auch im Ausland haben zu können. Substanz erreicht man nur durch eine ordnungsgemäße Betriebsstätte, eigene Mitarbeiter und geschäftliche Oberleitung im Land des Firmensitzes. Dieses ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich im Verhältnis zum Nutzen erst ab hohen Gewinnspannen von etwa 100.000€ lohnen.
Schließlich reduzieren Unternehmer mit Substanz-Lösungen lediglich ihre Körperschaftssteuer, müssen auf sämtliche Geldflüsse an sie selbst aber weiterhin entsprechende Steuern in ihrem Wohnsitzland zahlen.
Mit Zypern-Organschaft einkommenssteuerfrei in Österreich
Nicht so bei der Zypern-Organschaft, die ich in den nächsten Absätzen vorstellen werde. Mit der Zypern-Organschaft ist es völlig rechtssicher möglich seine Einkommenssteuerbelastung auf Null zu senken. Die einzigen Steuern, die man zahlt, sind Körperschafts- und Umsatzsteuern in Zypern. Aber selbst da gibt es Ausnahmen: so können zypriotische Gesellschaften Kursgewinne aus Aktieninvestitionen und Trading komplett steuerfrei ohne Haltefristen vereinnahmen.
Vereinfacht gesagt heißt dies, dass Aktieninvestoren und Trader auch mit österreichischem Wohnsitz komplett steuerfrei leben können. Nachdem Österreich Kursgewinne für Privatpersonen seit 2011 besteuert, ist dies eine interessante Alternative.
Möglich macht dies eine Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Zypern. Doppelbesteuerungsabkommen sind ein äußerst spannendes Thema für sich, das wir auf Staatenlos bisher nur gestreift haben. So ermöglicht etwa der Steuervorbehalt im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und anderen Ländern die Steuerfreiheit in Portugal für bestimmte Gruppen von Personen, die die NHR-Status beantragen.
Steuervorbehalt bedeutet, dass einem Land laut DBA das Besteuerungsrecht zusteht, dieses aber aus verschiedenen Gründen – etwa um Investitionen anzulocken – darauf verzichtet. Einen ähnlichen Steuervorbehalt gibt es auch im DBA zwischen Österreich und Zypern, der das Modell der Zypern-Organschaft erst ermöglicht. Dort heißt es:
Artikel 7
(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus.
…
(8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Gewinne“ umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.
Ermöglicht wird die hier vorgestellte Zypern-Organschaft durch den Wortlaut des Paragraphen 8. So sind Entnahmen aus einer zypriotischen Personengesellschaft nämlich keine Dividenden, sondern Gewinnentnahmen. Gewinne einer Personengesellschaft werden ähnlich einer amerikanischen LLC immer an die Gesellschafter durchgereicht. Folglich ist die Übereinkunft im DBA über Dividenden nicht anzuwenden, weil es sich ja eben nicht um solche handelt.
Nun heißt es aber im ersten Paragraph, dass Gewinne ausschließlich im Land des Firmensitzes besteuert werden dürfen. Zypern hat also einen Steuervorbehalt auf Gewinne aus Personengesellschaften. Allerdings verzichtet Zypern auf das Besteuerungsrecht auf Personengesellschaften, solange deren Gesellschafter nicht wohnhaft in Zypern sind. Dies ist auch in einigen weiteren Staaten wie Großbritannien und Kanada normal, nicht aber etwa in Deutschland und Österreich wo eine örtliche Kommanditgesellschaft immer unter die beschränkte Steuerpflicht fällt.
Zypern hat also das alleinige Besteuerungsrecht auf Gewinne aus Personengesellschaften, wendet es aber nicht an. Folglich sind diese Gewinne nicht nur in Österreich steuerfrei, sondern auch in Zypern.
Paragraph 8 Artikel 7 wertet also Gewinne einer Personengesellschaft ausdrücklich als Unternehmensgewinne, welche nur am Firmensitz besteuert werden dürfen.
Um dieses elegante Modell in die Tat umzusetzen braucht man letztlich 3 Gesellschaften in Zypern. Im Mittelpunkt steht dabei eine zyprische Personengesellschaft, die von 2 Limiteds in Zypern unterstützt wird.
Die Dreierstruktur in Zypern
Die Zypern-Organschaft bildet eine Pyramide aus 3 Unternehmen und der natürlichen Person in Österreich. Oben steht dabei die operative Limited, die für den Geschäftsbetrieb in Zypern gegründet wird. Diese wird 100%ig von einer zypriotischen Personengesellschaft gehalten, was im Gegenzug die komplette Gewinnverlagerung in diese Personengesellschaft ermöglicht. Die Personengesellschaft wiederum braucht 2 Partner, die sich ähnlich einer deutschen Kommanditgesellschaft als Kommanditist und Komplementär bezeichnen lassen. Kommanditist ist eine Person mit österreichischem Wohnsitz, die still an der Personengesellschaft beteiligt ist und in keinerlei Geschäftsführungsaktivitäten verstrickt sein darf. Die Geschäftsführung wird hingegen von einer weiteren voll haftenden Limited aus Zypern als Komplementär übernommen, die jedoch keinerlei Kapital- und Gewinnbeteiligung an der zyprischen Personengesellschaft unterhält. Diese Limited muss eine einfache Betriebsstätte auf Zypern unterhalten.
In der Praxis werden nun die Umsätze von der operativen Limited auf Zypern erwirtschaftet und zu den geltenden Körperschaftssteuersätzen versteuert. Der Gewinn nach Steuern fließt komplett in die Personengesellschaft ab, an der eine natürliche Person aus Österreich komplett still beteiligt ist.
Das heißt, diese natürliche Person vereinnahmt sämtliche Gewinne der operativen Limited über die Personengesellschaft steuerfrei in Österreich.
Dabei gilt allerdings der Progressionsvorbehalt. Das heißt, sämtliches Einkommen der Zypern-Organschaft wird als Bemessungsgrundlage in Österreich herangezogen, nicht jedoch besteuert. In Folge heißt dies, dass vermutlich sämtliches zusätzliches Einkommen außerhalb der Zypern-Organschaft mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Folgende Grafik stellt das Modell der Zypern-Organschaft nochmals übersichtlich da. Im Folgenden gehe ich noch einmal detailliert auf alle Unternehmen der Organschaft ein.
Die operative Limited in Zypern
Diese Gesellschaft ist das eigentliche Unternehmen, das zum beabsichtigten Geschäftszweck gegründet wird. Es ist eine normale auf Zypern residente Gesellschaft und führt dort entsprechende Steuern ab. Außerdem ist es in der Lage etwa auf Zypern Lizenzen für lizenzpflichtige Geschäfte zu erwerben. Eine Forex-Lizenz auf Zypern kostet etwa nur 50.000€.
Über die operative Zypern-Gesellschaft habe ich an dieser Stelle bereits intensiv geschrieben. Hier sei noch einmal die Besteuerung dieser Gesellschaft wiederholt. Generell fallen für die Zypern-Limited nämlich 12,5% Körperschaftssteuern an. Allerdings zählen die unternehmerfreundlichen Behörden Zyperns zu den großzügigsten Europas, d.h. man kann fast alles von der Steuer absetzen und somit seinen Vorsteuergewinn wesentlich verringern. Auch die Umsatzsteuer ist mit nur 18% im EU-Vergleich sehr niedrig.
Eine Sonderregelung gibt es für Einkünfte aus Lizenzrechten und Geistigen Eigentum. Unter der sogenannten IP-Box-Regelung können 80% solcher Einkünfte abgeschrieben werden. Effektiv ergibt sich also ein Steuersatz von nur 2,5% auf Einkünfte aus Verwertungsrechten – also auch Bücher, Digitale Produkte, Markenrechte und viel mehr. Allerdings steht die IP-Box derzeit unter Beschuss der EU-Komission und mag sich nicht mehr ewig halten – dies muss man abwarten.
Das eigentlich interessante an der Zypern-Limited ist jedoch die komplette Freistellung von Besteuerung aus Kursgewinnen und Dividenden. Die Zypern-Limited ist deshalb auch ein ideales Vehikel als Holding zur Verwaltung von Firmenanteilen und Vermögen. Insbesondere die Steuerfreiheit auf Kursgewinne kombiniert mit preiswerten Forex- und Broker-Lizenzen ist der Grund dafür, dass so viele Broker und Trader mit Zypern-Firmen agieren. Kursgewinne sind hier ohne Ausnahmen und jegliche Haltefristen steuerfrei – egal in welche Richtung man Finanzgeschäfte tätigt.
Für Investoren und Trader mit Wohnsitz in Österreich ist die Zypern-Organschaft damit die ultimative Lösung. Aber generell kann jeder österreichische Unternehmer massiv von ihr profitieren. Schließlich halbiert er bereits mindestens seinen Körperschaftssteuersatz und kann sämtliches Einkommen steuerfrei unter Progressionsvorbehalt an sich selbst auszahlen.
Die zyprische Personengesellschaft
Die Personengesellschaft ist 100% an der operativen Limited beteiligt. Im Gegenzug lässt sie sich alle Dividenden der operativen Limited ausschütten. Dabei sind weder Quellensteuern auf Ebene der operativen noch auf Ebene der Personengesellschaft fällig.
Weil es eine Personengesellschaft ist, werden die Gewinne keiner Körperschaftsbesteuerung unterworfen, sondern direkt an die Gesellschafter durchgereicht. Diese Gesellschafter sind einerseits der voll haftende Komplementär einer weiteren Zypern-Limited, andererseits der beschränkt haftende Kommanditist aus Österreich. Die Komplementärs-Limited verfügt jedoch über keine Gewinnbeteiligung, weshalb auf dieser Ebene auch keine Steuern zu zahlen sind.
Stattdessen fließt der gesamte Gewinn an den Kommanditisten – eine österreichische Person mit stiller Beteiligung an der Personengesellschaft. Aufgrund genannten Steuervorbehalts im DBA darf Österreich diesen Gewinn nicht besteuern, Zypern tut es aber auch nicht.
Folglich fallen überhaupt keine Steuern auf Ebene der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter an.
Die Geschäftsführungs-Limited als Komplementär
Wesentlich zur Anerkennung der Zypern-Organschaft ist die Existenz einer weiteren Zypern-Limited als Komplementär der Personengesellschaft. Diese Limited ist voll haftender Gesellschafter der Personengesellschaft, weist aber keine Kapital- und Gewinnbeteiligung an ihr auf. Weiterhin übernimmt diese Limited die Geschäftsführung der Personengesellschaft. Dies macht auch Sinn, weil sie ja entsprechend volle Haftung trägt.
Wesentlich zum Gelingen der Zypern-Organschaft ist ein Mindestmaß an Substanz dieser Komplementärs-Limited. Schließlich muss die Geschäftsführung aus Zypern erfolgen – es darf keine beherrschende Kontrolle aus Österreich auf die Personengesellschaft geben. Allerdings sind die Substanz-Anforderungen in Österreich für diesen Fall nicht allzu hoch. Es reicht in der Regel aus eine einfache Betriebsstätte einzurichten, die etwa 300€ im Monat kosten wird und aus einem abschließbaren Raum mit Schreibtisch und Computer besteht. Weiterhin bietet es sich an einen Treuhand-Geschäftsführer einzustellen, der diese Limited als Komplementär führt.
Natürlich ist die Gründung einer eigenen Komplementärs-Limited mit Zusatzkosten verbunden, die sich durch eine Vertrauenspersonen-Lösung reduzieren lassen könnten. Falls Du etwa einen auf Zypern wohnhaften Unternehmer kennst, kannst Du ihn für eine kleine Gage womöglich bitten sein Unternehmen als Komplementär in die Personengesellschaft einzubringen. Vertrauen und ein entsprechendes Risiko-Honorar wären natürlich nötig, weil dieses Unternehmen das volle Haftungsrisiko auf sich nehmen würde. Im Rahmen dieser Lösung wäre Substanz keine Thematik mehr.
Besteuerung der natürlichen Person in Österreich als Kommanditist
Kommanditist der Personengesellschaft ist eine Person mit Wohnsitz in Österreich. Sie ist still an der Personengesellschaft beteiligt und kann sämtliche an die Personengesellschaft ausgeschütteten Dividenden als Gewinn entnehmen. Weder Zypern noch Österreich besteuern diesen Gewinn wegen besagtem Doppelbesteuerungsabkommen.
Wenn Du in Österreich wohnst, kannst Du mit diesem Modell der Zypern-Organschaft also sogar einkommenssteuerfrei leben. Allerdings musst Du berücksichtigen, dass weiterhin der Progressionsvorbehalt gilt.
Das heißt, in der Steuererklärung gibst Du völlig transparent sämtliche Gewinne aus der Personengesellschaft an, die als Bemessungsgrundlage herangezogen, nicht aber versteuert werden. Im Endeffekt heißt das, dass Du vermutlich den Spitzensteuersatz in Österreich auf sämtliches Einkommen außerhalb der Zypern-Organschaft zahlen wirst.
Dies ist wahrscheinlich aber eher unproblematisch. Entweder bist Du bereits im Spitzensteuersatz oder kurz davor, was wenig ändern würde. Oder Du beziehst Dein gesamtes Einkommen aus der Zypern-Organschaft, was gerade wegen der Steuerfreiheit auf Dividenden und Kursgewinne auch für private Vorsorge die beste Lösung wäre.
So mag die Bemessungsgrundlage der österreichischen Steuer im Extremfall bei mehreren Millionen liegen, Steuern abführen musst Du jedoch keine!
Lohnt sich eine Zypern-Organschaft?
Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der Zypern-Organschaft um ein vollkommen rechtssicheres, legales Konzept, das die österreichischen Finanzbehörden mittlerweile ohne größere Probleme akzeptieren. Mehrere Gerichtsentscheidungen bezüglich der Zypern-Organschaft haben ihre Legitimität bestätigt.
Warum gründen dann nicht mehr Unternehmer eine Zypern Organschaft? Dies ist sicher eine berechtigte Frage, die sich mit der weitgehenden Unbekanntheit dieses Modells beantworten lässt. Schließlich macht erst ein spezieller Paragraph im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Zypern dieses Modell möglich. Lokale Steuerberater beschäftigen sich schlicht nicht mit Fragen internationaler Besteuerung.
Ein weiterer Hinderungsgrund können natürlich die nicht unerheblichen Kosten sein, die bei der Gründung einer Zypern-Organschaft für den Unternehmer fällig werden. Schließlich handelt es sich um eine Dreier-Struktur, die nicht nur gegründet, sondern auch entsprechend verwaltet werden muss.
Staatenlos ist in der Lage die Zypern-Organschaft aus einer Hand zum Sonderpreis anzubieten. Für nur 13500€ im ersten Jahr samt Gründung aller 3 Gesellschaften und 7500€ Verwaltungskosten ab dem zweiten Jahr ist komplette Einkommenssteuerfreiheit in Österreich möglich.
Über meinen Partner gibt es für das Dreier-Konstrukt in Zypern großzügige Rabatte. Denn eigentlich liegen die Gründungskosten von nur einer Firma auf Zypern bereits bei 6000€ inklusive Jahresgebühren. Im Fall der Zypern-Organschaft werden alle 3 Gesellschaften für nur 6000€ gegründet. Zusätzlich fallen jedes Jahr Gebühren von 7500€ für die Verwaltung aller 3 Gesellschaften an. Mit etwa 300€ im Monat für die Betriebsstätte muss zusätzlich gerechnet werden.
7500€ jährlich für eine Zypern-Organschaft klingt viel, ist es aber nicht. Denn bereits die gesamten Registergebühren, Verwaltung, Buchhaltung, Bank-Konten, Steuer- und Rechtsberatung aller 3 Gesellschaften sind damit zum Pauschalpreis abgedeckt.
Und schließlich zahlt man kaum noch Steuern oder gar keine mehr. Insofern lohnt sich die Zypern-Organschaft für jeden Unternehmer, der mehr als 7500€ Steuern in Jahr nach Österreich abführt – nicht nur für sein Unternehmen, sondern auch privat. Und das wird vermutlich jeder noch so kleine Unternehmer aus Österreich sein. Ab ca. 30.000€ Umsatz wird sich eine Zypern-Organschaft bereits auf jeden Fall lohnen.
Einzig allein die 13500€ Gründungs- und Verwaltungskosten innerhalb des ersten Jahres müssen gestemmt werden. Vergleicht man dies jedoch mit den 25.000€, die als Einlage allein zur Gründung einer GmbH benötigt werden, die sich in Österreich dumm und dämlich zahlt, so ist dies eine Summe, die man für seine steuerfreie Zukunft, durchaus investieren sollte.
Lohnt sich also eine Zypern-Organschaft? Staatenlos sagt auf jeden Fall und hilft Dir gerne dabei, ein solches Modell in die Tat umzusetzen. Einzige Bedingung ist, dass Du auch tatsächlich in Österreich wohnst.
Denn in der Schweiz oder in Deutschland gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit anderem Wortlaut, die die Zypern-Organschaft leider nicht möglich machen.
Womöglich kann es gar eine Alternative sein nach Österreich umzuziehen. Im Vergleich zur Substanz-Lösung ist die Zypern-Organschaft nämlich wesentlich vorteilhafter, weil sie eine Steuerfreiheit auf Einkommen ermöglicht.
Wie Du Dich auch entscheidest – Staatenlos wird Dich gerne unterstützen mit Deiner Zypern-Organschaft steuerfrei in Österreich zu leben. Schreib mich einfach an, wenn Du Interesse daran hast!
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