Auf der Welt gibt es – je nach Zählweise – bis zu 206 autonome Staaten mit eigener Steuerhoheit. Während viele von ihnen teils sehr viel Geld von ihren Untertanen rauben, ist eine Besteuerung oft längst nicht selbstverständlich. 23 Länder dieser Welt erheben immer noch keine direkten Steuern. Und in über 50 weiteren Ländern ist es unter gewissen Vorraussetzungen möglich, die eigene Steuerlast auf Null zu senken. Es gibt nämlich Steuersysteme weltweit, die sich von der bei uns in Deutschland oder Europa gewöhnlichen Residenzbesteuerung deutlich unterscheiden.
In diesem Artikel wollen wir kurz auf 4 Arten von Steuersystemen eingehen, die man grob differenzieren kann.
Ein steuerfreies Land ist dabei nicht zwingend besser als ein Land mit niedrigen Steuern.
Neben subjektiven Faktoren wie der Lebensqualität spielen auch harte Faktoren wie die Einwanderungsbedingungen eine Rolle, die die Auswanderung in steuerfreie Länder oft sehr schwierig machen. Dieser Artikel bietet keine Auflistung aller Staaten, nennt man aber relevante Beispiele. Wie immer sind gewisse Zusammenhänge im Interesse des besseren Verständnis vereinfacht dargestellt.
4 Steuersysteme weltweit
Grob lassen sich 2 Arten von Steuersystemen auf der Welt unterscheiden, die in einigen Ländern in 2 Mischtypen ineinandergehen: die Residenzbesteuerung und die Territorialbesteuerung. Als Mischtyp bilden sie das angelsächsich inspirierte Non-Dom-System. Ferner müssen die Länder erfasst werden, deren Steuersystem keine direkten Steuern kennt.
Das verbreiteste Steuersystem weltweit ist die sogenannte Residenzbesteuerung. Grundsätzlich heißt Residenzbesteuerung, das bei Wohnsitz im entsprechenden Land Steuern auf weltweites Einkommen zu zahlen ist.
Dem gegenüber steht die vor allem in Entwicklungsländern verbreitete Territorialbesteuerung. Die Territorialbesteuerung besagt, dass nur im Inland verdientes Einkommen steuerpflichtig ist. Auslandseinkommen ist steuerfrei.
Ein Mischtyp ist das sogenannte Non-Dom-System, dass vor allem Großbritannien und seine ehemaligen Kolonien kennen. Hier werden Staatsbürger wie bei der Residenzbesteuerung besteuert, Ausländer können hingegen die Vorteile der Territorialbesteuerung genießen. Meistens greift dabei aber die Überweisungsklausel, sprich Auslandseinkommen ist nur solange steuerfrei, wie es nicht ins Inland überwiesen wird. Auch kommen fast immer noch Sozialversicherungen in diesen Staaten dazu.
Unabhängig von den 3 Systemen gibt es auch weiterhin Staaten, die keinerlei direkte Steuern kennen. Diese meist kleinen Inselstaaten oder ölreiche Monarchien machen es Einwandern jedoch oft sehr schwierig in ihr Land zu kommen.
Weiterhin gibt es viele Länder, die man grob in einer dieser Systeme packen könnte, die aber einige Ausnahmen kennen. So gibt es z.B. Länder, die die Steuerbelastung ab einer bestimmten Summe kappen (etwa die Isle of Man) oder nur gewisse Auslandseinkommen (etwa Zinsen und Dividenden) besteuern (z.B. Uruguay).
Bedeutend im Zusammenhang mit den Steuersystemen ist die Existenz von Außensteuergesetzen in den entsprechenden Ländern. So kann eine niedrige Residenzbesteuerung durchaus weiterhin attraktiv sein, solange man unkompliziert steuerfreie Auslandsunternehmen führen kann. Viele der Länder mit Residenzbesteuerung – insbesondere die Hochsteuerländer – haben jedoch Außensteuergesetze zur Verhinderung dieser Ausweichmöglichkeit erlassen.
Die Residenzbesteuerung
Die Residenzbesteuerung ist das verbreiteste Steuersystem weltweit und gilt in etwa 130 Ländern. Sobald die Steuerpflicht in einem entsprechenden Land durch Anmeldung oder gewöhnlichen Aufenthalt greift, also ein dauerhafter Wohnsitz besteht, muss der Bürger Steuern auf sein weltweites Einkommen zahlen.
Hat er ein Auslandsunternehmen, so muss er weiterhin Einkommenssteuern auf Ausschüttungen von Dividenden oder Zahlung eines Gehalts zahlen. Ob hingegen das Unternehmen lokal besteuert wird, ist durch die Außensteuergesetze (CFC-Rules) geregelt. In vielen Hochsteuerländern werden ab einer gewissen Beteiligung, bei Auslandsunternehmen unter einer gewissen Steuerhöhe (ca. 10-15%) oder Geschaftsführung aus dem Wohnsitzland auch das Auslandsunternehmen lokal besteuert, also zu lokalen Körperschaftssteuersätzen. Teilweise verhält sich dies wie im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung sogar zusätzlich negativ, weil der volle Körperschafts- und Gewerbesteuersatz auf den Einkommenssteuersatz draufgeschlagen wird. Wie die einzelnen Konsequenzen der Außensteuergesetze aussehen, kannst Du bald in einem separaten Artikel auf Staatenlos nachlesen.
Nur etwa 45 Länder kennen jedoch Außensteuergesetze. Das heißt, knapp 85 Länder – die Mehrzahl weltweit – haben ein System der Residenzbesteuerung, in dem sich Auslandsunternehmen unkompliziert steuerfrei führen lassen. Weil Zahlung oder Abhebung vom Geschäftskonto in vielen Ländern keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen (bzw. der Informationsaustausch dort sehr lüclenhaft ist), ist eine steuerpflichtige Ausschüttung von Dividenden oder Zahlung eines Gehaltes oft nicht oder nur beschränkt nötig. Bei Sätzen der Residenzbesteuerung von 5-15% in vielen Ländern kann man jedoch eine niedrige Besteuerung auch durchaus in Kauf nehmen.
So ist es durchaus eine gute Möglichkeit als Unternehmer in ein Land mit Residenzbesteuerung einzuwandern. Aufpassen sollte man nur, dass keine strengen Außensteuergesetze greifen. Denn viele Länder mit Residenzbesteuerung, aber ohne Außensteuergesetze, können sehr attraktiv zum Leben sein.
Auch in Europa und der EU gibt es viele Länder mit Residenzbesteuerung, aber ohne Außensteuergesetze. Die Schweiz, aber auch Belgien, Niederlande, Luxemburg und der Großteil der südosteuropäischen Staaten bilden durchaus interessante Möglichkeiten als Unternehmer, das zu versteuernde Einkommen merklich zu senken. Länder wie Montenegro mit einer Flat Tax von 13% können so durchaus mit steuerfreien Ländern konkurrieren, die einen größeren Kostenaufwand für den Wohnsitz verursachen oder – wie einige Non-Dom-Staaten – erheblich teurere Sozialversicherungen haben. Auch international sollte man Länder wie Chile, Kolumbien oder Ukraine nicht gleich abschreiben, weil sie eine Residenzbesteuerung haben.
Denn letztlich sollte es nicht um die Steuern, sondern die Lebensqualität am neuen Wohnsitz gehen. Und die ist in Ländern mit Residenzbesteuerung – die fast alle wohlhabende Staaten haben – zumindest objektiv meist besser.
Die Territorialbesteuerung
Länder mit Territorialbesteuerung sind am attraktivsten für ortsunabhängige Unternehmer. Denn diese Länder besteuern nur Inlandseinkommen. Das bedeutet, wer mit dortigem Wohnsitz in anderen Ländern sein Geld verdient, der kann dies steuerfrei tun. Wesentlich ist aber, dass das Auslandseinkommen durch Auslandsunternehmen erwirtschaftet wird. Wer sich lokal im Land ein Unternehmen registriert, wird weiterhin Körperschaftssteuern zahlen. Lokal ausgeschüttetes Einkommen ist zudem kein Auslandseinkommen und fällt somit ebenso unter die Besteuerung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu unterscheiden, ob die Territorialbesteuerung auf persönlicher Ebene gilt, oder nur auf Unternehmen zutrifft. Viele Entwicklungsländer, aber auch Staaten wie Marokko, Estland oder Singapur haben Territorialbesteuerung allein auf Unternehmensebene. Das bedeutet, eine Gesellschaft vor Ort zahlt keine Steuern auf eine Zweigstelle in einem möglicherweise ebenfalls steuerfreien anderen Land bzw. kann unter gewissen Bedingungen Gewinne steuerfrei verschieben. In diesem Fall muss es aber ein weiteres Unternehmen als Tochter oder eine Zweigstelle mit Betriebsstätte in einen anderen Land existieren. Wer einfach Umsätze in einem anderen Land hat, kann sie oft nicht unter dieser Territorialbesteuerung geltend machen.
Für diesen Artikel relevant sind jedoch nur Staaten mit Territorialbesteuerung auf persönlicher Basis, von denen es immerhin 40 Länder weltweit gibt. Zu den beliebtesten darunter gehören die Philippinen, Hong-Kong, Paraguay, Nicaragua und Panama. Aber auch Länder wie Namibia, Georgien, Malaysia oder Guatemala lohnen sich einer näheren Betrachtung.
Damit die Territorialbesteuerung sinnig durchführbar ist, verzichten diese Länder auch auf Außensteuergesetze.
Wer einen Wohnsitz in z.B, Panama hat, kann so etwa unkompliziert mit einem US-Unternehmen in Deutschland Geschäfte machen und bleibt auf sämtliche Gewinne steuerfrei.
Dass viele der Länder mit Territorialbesteuerung Entwicklungsländer sind hat seine Vor- und Nachteile. Während Infrastruktur und Kriminalität in manchen Regionen ein Problem sein können, bleibt man in vielen dieser Länder zusätzlich zur Steuerfreiheit auch von Sozialversicherungen verschont.
Auch haben gerade die ärmeren Länder oft vielfältige Programme auferlegt, die die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung recht einfach machen. Neben viel Papierkram verlangen Länder wie Paraguay, Philippinen oder Panama oft nur eine Einlage von wenigen Tausend Dollar auf einem lokalen Bank-Konto.
In anderen Ländern, die bereits vor Jahrzehnten die Vorteile der Territorialbesteuerung erkannt haben, sieht es mittlerweile anders aus. Wer seinen Wohnsitz in Hong-Kong haben möchte, muss mittlerweile mindestens eine halbe Million investieren können um die Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Und manche Staaten – etwa Thailand – vergeben fast keine offiziellen Aufenthaltsgenehmigungen, weshalb sich Einwanderer mit Visa-Runs behelfen müssen, die in letzter Zeit schwieriger geworden sind.
Noch gibt es jedoch Staaten mit Territorialbesteuerung und ohne Sozialversicherungen, in die eine Einwanderung vergleichsweise einfach möglich ist. Als Zusatzvorteil kommt in ihnen oft noch dazu, dass zur Aufrechterhaltung des Wohnsitzes nicht zwingend ein Aufenthalt von einem halben Jahr nötig ist. In wenigen Ländern kann man nach Erteilung einer Permanent Residence etwa für Jahre das Land verlassen, aber trotzdem seinen legalen Aufenthalts-Status beibehalten. Oft, etwa in Belize und Uruguay, ist aber eine gewisse Investition – etwa 9 Monate Aufenthalt im ersten Jahr der Antragstellung – die nötige Voraussetzung.
Uruguay zum Beispiel hat auch eine Sonderform der Territorialbesteuerung. So können Unternehmer hier steuerfrei im Ausland ihr Geld verdienen, müssen aber ausländische Zinsen und Dividenden mit 12% versteuern. Ähnliche Ausnahmen gibt es auch in weiteren Ländern. So gilt in Philippinen und Kuba Territorialbesteuerung etwa nur für Ausländer, Inländer unterliegen weiterhin der Residenzbesteuerung. Lediglich in Nordkorea – als amüsante Anekdote am Rande – ist das Ganze umgedreht.
Und manche Länder mit Residenzbesteuerung – etwa die Dominikanische Republik – bieten Sonderprogramme für Rentner und Rentiers ab einem bestimmten Alter an, die so einen steuerfreien Ruhestand verbringen können.
Eine interessante Mischform der Territorialbesteuerung mit der Residenzbesteuerung ist hingegen das Non-Dom-System, mit dem wir uns im nächsten Absatz auseinander setzen werden.
Das Non-Dom-System
Das Non-Dom-System nimmt Bezug auf das angelsächsische Recht, das beim Wohnsitz zwischen Domizil und Residenz unterscheidet. Vereinfacht gesagt (Details in diesem Artikel) bedeutet Domizil das Land, in dem man den Großteil seines Lebens verbracht hat und vor hat auch zu sterben. Meist ist die Staatsangehörigkeit des Vaters wesentlich zur Bestimmung des Domizils. Residenz bedeutet hingegen das, was wir unter Wohnsitz verstehen.
Hat nun jemand seine Residenz in einem Non-Dom-Land, ist dort aber nicht domiziliert, so fällt er als Non-Dom unter eine Art Territorialbesteuerung. Praktisch ist jeder Ausländer nicht domizilliert, während Staatsangehörige des entsprechenden Landes es sind. Da die Non-Dom-Staaten kulturell jedoch sehr ähnlich sind, ist eine Auswanderung in einen anderen Non-Dom-Staat so oft eine erwägenswerte Möglichkeit.
Als Non-Dom fällt man unter eine Art Territorialbesteuerung, während die Staatsangehörige des Landes unter die Residenzbesteuerung fallen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Außensteuergesetze, die es in Non-Dom Ländern wie Großbritannien gibt. Diese werden in der Regel dann nur auf Inländer, nicht auf Non-Doms, angewendet.
Von der Territorialbesteuerung ist das Non-Dom-System dadurch verschieden, dass gewisse Sonderbedingungen greifen, die als Überweisungsklausel (Remittance Base) bekannt sind. Auslandseinkommen ist demnach solange steuerfrei, wie es nicht ins Inland überwiesen wird.
Das heißt praktisch, dass man vermeiden muss, hohe Geldflüsse auf ein inländisches Konto zu haben. Dieses müsste nämlich zu den geltenden Einkommenssteuersätzen versteuert werden. Geldflüsse auf ausländische Konten sind hingegen steuerfrei.
Auch das Abheben von Geldern von diesen Konten oder Zahlen mit Kreditkarte gilt nicht als Inlandsüberweisung und bleibt demnach steuerfrei. In der Praxis sind Geldeingänge auf ein inländisches Konto aber meist nicht zu vermeiden, um nötige Sozialversicherungen oder Mieten zu zahlen. Die Besteuerung hält sich dadurch aber trotzdem sehr in Grenzen.
Die 3 EU-Länder mit einem klassischen Non-Dom-System sind die Staaten Großbritannien, Irland und Malta. Außerhalb spielen ehemalige Kolonien Großbritanniens eine ähnliche Karte, etwa das karibische Barbados oder Mauritius im Indischen Ozean neben einigen weiteren.
Beispielsweise kann so ein Schweizer mit seinem steuerfreien Unternehmen in Dubai sein Geld in Deutschland verdienen, aber keinerlei Einkommenssteuern bei seinem Wohnsitz in Malta zahlen.
Allerdings muss er als ordentlicher Bürger in fast allen Non-Dom-Staaten in die Sozialkassen einzahlen, was sich gerade in Großbritannien als gewisse Belastung entpuppen kann. Auch ist der Non-Dom-Status in manchen Ländern an Sonderbedingungen geknüpft. In Großbritannien etwa kann man als Non-Dom nun nur noch 7 Jahre steuerfrei leben. Danach greift eine jährliche Pauschalsteuer von 30.000 Pfund, die die Millionäre oder Milliardäre auf der Insel freilich keineswegs stört. Wer dies nicht zahlen möchte, kann nach nur 3 Jahren Abwesenheit aus Großbritannien erneut von 7 Jahren Steuerfreiheit profitieren. Etwa 3 Jahre im benachbarten Irland, dessen Non-Dom-System eine Begrenzung oder Pauschalsteuer noch nicht kennt.
Einen Sonderfall unter den Non-Dom-Ländern nimmt Zypern ein, mit dem wir uns im nächsten Webinar beschäftigen werden. Hier greifen unter einem speziellen Einwanderungsregime, für das ein zypriotisches Unternehmen nötig ist, völlige Steuerfreiheit für Zinsen und Dividenden aus dem In- und Ausland.
Da die Spezifika des Non-Dom-Systems sehr auf Ausländer ausgerichtet sind, sind die meisten Non-Dom-Länder traditionell einwanderungsfreundlich. Gerade die EU-Staaten Malta, Irland und Großbritannien sind für EU-Bürger daher so interessant, weil sie zu sehr niedrigen Anforderungen eine schnelle Steuerfreiheit ermöglichen können, die kaum Kompromisse bezüglich Lebensqualität mit sich bringt.
Im Vergleich zu vielen Staaten mit Territorialbesteuerung sollte man sich aber bewusst sein, dass man weiterhin in Sozialkassen einzahlen wird, weniger flexibel ist und oft auch mindestens ein halbes Jahr in den entsprechenden Ländern leben muss, um den Non-Dom-Status aufrecht zu erhalten. Erfahrungsgemäß nehmen es hier Malta und Zypern jedoch weniger strikt als andere Länder.
Systeme ohne direkte Steuern
Letztlich gibt es auch immer noch Länder auf der Welt, die keine oder kaum direkten Steuern kennen. Meist gibt es keine Einkommens- und Kapitalertragssteuern und nur sehr beschränkte Körperschaftssteuern, etwa auf Banken und Ölkonzerne, die den entsprechenden Staaten die Finanzierung sichern. Demnach handelt es sich bei steuerfreien Staaten entweder um kleine Inseln, die oft Offshore-Finanzzentren sind oder größere ölreiche Länder. Im ersten Fall kann man so direkte Steuern etwa auf den Bahamas, Cayman-Inseln oder Anguilla vermeiden, während im zweiten Fall Brunei, Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate ein steuerfreies Paradies bieten. Einen ausführlichen Vergleich aller 23 Länder ohne Einkommenssteuern findet man in diesem Artikel.
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass keine direkten Steuern nicht gar keine Steuern bedeuten. Oft gibt es Mehrwertsteuern und in vielen Fällen sehr hohe Importzölle, die die Lebenshaltungskosten in den betroffenen Staaten merklich in die Höhe schnellen lassen. Dabei ist es meist ohnehin schwierig in sie einzuwandern.
Hat man nicht das Pech als Angestellter in die Wüste entsandt zu werden, muss man oft erhebliche Investitionen tätigen um Zugang und Wohnsitz in einem dieser Länder zu bekommen. Und während die Lebensqualität meist hoch sein kann, spielt die kulturelle Fremde in den islamisch geprägten ölreichen Ländern oder die Kleinheit der Inselstaaten oft gegen die Entscheidung, sich dort dauerhaft niederzulassen.
Wirklich realistisch ist dies ohnehin nur in Staaten wie den Bahamas, Bahrain oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo gut verdienende Unternehmer weiterhin willkommen sind.
Welches Steuersystem weltweit ist das beste zur Einwanderung?
Welches ist nun das beste Steuersystem weltweit zur Einwanderung? Diese Frage lässt sich schwer genau beantworten, sondern hängt von den individuellen Präferenzen und Situationen ab.
Für Angestellte, die lokale Jobs suchen, kommen lediglich vollkommen steuerfreie Länder in Frage, falls sie steuerfrei leben wollen. Das ist aber selten einfach, weil in Inselparadiese keine Mitarbeiter entsendet werden und andererseits viele Leute in den heißen Ölstaaten nicht leben und arbeiten wollen.
Für ortsunabhängige Unternehmer und Selbstständige sind die Möglichkeiten zum Glück sehr viel breiter. Ungeachtet des genauen Steuersystemes sollten sie sich ein Land ohne Außensteuergesetze aussuchen, aus denen sie unkompliziert ein steuerfreies Unternehmen führen können. Es mag in einigen Fällen durchaus Sinn machen sein ausgezahltes Einkommen mit 10-20% zu versteuern, wenn man im Gegenzug von günstigen Lebenshaltungskosten und/oder einen hohen Lebensqualität profitiert.
Möchte man wirklich steuerfrei werden, so muss man unzweifelhaft Kompromisse eingehen.
Die Non-Dom-Staaten bieten Steuerfreiheit und relativ leichte Einwanderung, kommen aber mit höheren Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungspflicht einher.
Länder mit Territorialbesteuerung können manchmal diese Einschränkungen vermeiden, haben unweigerlich aber eine schlechtere Infrastruktur, höhere Armut oder größere Kriminalität. Entscheidend ist es wie man die für einen selbst wichtigen Faktoren entsprechend gewichtet.
Schließlich muss man sich auch entscheiden, ob man an seinem steuerlichen Wohnsitz tatsächlich leben möchte oder ihn nur als zweite Flagge der Flaggentheorie betrachtet, die einem Rechtssicherheit und zusätzliche Vorteile gibt. Verbunden mit dieser Frage ist wiederum, ob die betroffenen Staaten einem vorschreiben, sich dort auch aufzuhalten oder die 183-Tage Anwesenheitsregel nicht ganz so genau nehmen.
Es gibt also vielfältige Faktoren, die bei der weltweiten steuerfreien Wohnsitzwahl einkalkuliert werden müssen.
Entscheidend ist mitnichten nur das Steuersystem bzw. der Steuersatz, sondern die Lebensqualität, Sozialversicherungen, Lebenshaltungskosten und letztlich Einwanderungsbedingungen. Denn wenn man seinen dauerhaften Aufenthalt nicht erlangen kann, nutzt einem ein steuerfreies Steuersystem wenig.
Staatenlos kann Dir gerne helfen, alle Faktoren entsprechend Deinen Bedürfnissen und Präferenzen abzuwiegen. Ich kenne nicht nur alle Staaten mit den entsprechenden Steuersystemen, aus denen ich Dir hier nur eine Reihe kurz vorgestellt habe, sondern kann Dir auch alles über Einwanderungsbedingungen und generelles Leben im Land erzählen. In vielen Fällen kann ich Dich sogar mit ausgesuchten Partnern vor Ort in Verbindung bringen, die Deine Einwanderung und Umzug in ein für Dich steuerfreies Land aus einer Hand umsetzen. Also melde Dich einfach, wenn ich Dir zu einem steuerfreien Leben verhelfen kann!
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