Staatenlos ist immer darauf aus, Euch die besten Informationen zu liefern. Gerade in den Tücken des deutschen Steuerrechts bin ich als Laie jedoch auf professionelle Experten angewiesen. Schließlich könnte es Dich Tausende von Euros kosten, wenn Du plötzlich doch nicht so steuerfrei lebst wie Du denkst.
Eines der zentralen Aspekte der legalen Steuerflucht aus Deutschland ist die 183-Tage-Regelung. Essentiell ist derjenige steuerfrei, der seinen Wohnsitz aus Deutschland abgemeldet hat, weniger als 183 Tage sich in Deutschland aufhält und einige Nebenbedingungen beachtet (Achtung: der Begriff wird hier allgemeiner verwendet als es gesetzlich relevant ist. Wenn ich von 183-Tage-Regelung spreche, meine ich übergreifend alles was Du nach Abmeldung aus Deutschland zusätzlich noch beachten musst um nicht steuerpflichtig zu werden)
Diese Nebenbedingungen sind kompliziert und könnten unterschiedlich interpretiert werden. Viele meiner Leser hatten zudem sehr originelle Fragen dazu. Sehr freut mich deshalb, dass ich einen professionellen Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater für ein Interview gewinnen konnte.
Dr. Andreas Mayer ist Anwalt in Memmingen in Bayern und erklärt im folgenden Video (weiter unten schriftlich) alles was Du über die Steuerfreiheit in Deutschland wissen musst!
Das Interview führte Gregor von DeutschesKonto.org, da Staatenlos aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr in Deutschland weilt. Gregor ist ein treuer Kooperationspartner – seinem Blog möchte ich jedem meiner Leser ebenfalls ans Herz legen. Herzlichen Dank an Gregor und Dr. Andreas Mayer für dieses tolle Interview exklusiv für die Leser des Staatenlos-Blogs!
Alles was Du über die Steuerfreiheit in Deutschland wissen musst
1. Wir wollen uns heute mit einem der Hauptprinzipien von Staatenlos beschäftigen, über das die meisten Leser viele Fragen haben – die Frage nach 183-Tage-Regelung, Lebensmittelpunkt und damit verbundener Steuerfreiheit. Wie sieht es damit im Alltag eines Steuerfachmannes aus? Exotisch oder gang und gäbe?
AW: Diese Thematik ist zugegebenermaßen schon eher exotisch. In der Regel habe ich es als Steuerberater mit Personen zu tun, die aufgrund Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts eindeutig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
2. a. Wie würdest Du als Fachmann die Steuerfreiheit durch die 183-Tage-Regelung in wenigen Sätzen wiedergeben?
AW: Es geht ja im Kern darum, unter welchen Voraussetzungen man als Bürger dem deutschen Finanzamt Lebewohl sagen kann. Hierfür darf man in Deutschland weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch einen Wohnsitz haben. Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat man dann, wenn man sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhält, hierher rührt also die 183 Tage Regel. Unabhängig davon ist man aber auch dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man die 183 Tage Regel beachtet, aber in Deutschland einen Wohnsitz hat. Wenn man daher eine Steuerpflicht in Deutschland vermeiden will, muss man nicht nur die 183 Tage Regelung beachten, sondern auch darauf, das man in Deutschland keinen einen Wohnsitz hat.
b. Das Gesetz spricht nur von Arbeitnehmern. Zählen Selbstständige und Unternehmer auch darunter, sofern sie ihre Tätigkeiten physisch nicht in Deutschland erbringen? Oder zählen sie nicht darunter, sind nach Abmeldung aber trotzdem steuerfrei ohne regelnde Gesetze? (sofern sie nicht erweitert beschränkt steuerpflichtig sind).
AW: Die von mir gerade genannten Grundsätze gelten nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige, Unternehmer und andere Personen.
3. Viele Leser sind unsicher, wie die Frage nach dem Vorliegen eines Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt genau interpretiert wird. Kann einem das Finanzamt einen Strick draus drehen, wenn man abgemeldet ist, aber
a. kurzzeitig im Haus von Eltern oder Geschwistern wohnt?
AW: Der Wohnsitz liegt dort, wo man gemeldet ist ODER wo man ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutzte Wohnung besitzt. Ein Zimmer bei Eltern oder Geschwistern kann hierfür ebenfalls ausreichen, wenn man es jederzeit nutzen kann und man hierin einige persönliche Sachen untergestellt hat. Zur Erinnerung: Bei Boris Becker war es seine Zahnbürste, welche ihm die Steuerpflicht in Deutschland eingebrockt hat.
b. ein oder mehrere Konten in Deutschland unterhält, die evtl. auch als Geschäftskonten fungieren
AW: Nein, ein Konto allein begründet weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt.
c. ein physisches Lager für seine Habseligkeiten in Deutschland unterhält (Self-Storage)
AW: Hier ist die Abgrenzung im Zweifel schwierig. Ein reines Lager, z. B. in einem Lagerhaus einer Firma, dürfte unschädlich sein. Ein Raum bei Verwandten oder Freunden könnte hingegen bereits schädlich sein.
d. mehrere Male im Jahr auf Heimaturlaub ist, auch wenn man die 183 Tage bei weitem nicht ueberschreitet
AW: Wenn man kurz das Gästezimmer im Haus der Eltern nutzt, dürfte das kein Problem sein. Schwierig und damit steuerschädlich wird es immer dann, wenn man einen eigenen Schlüssel für ein Zimmer besitzt.
e. sich kurzfristig anzumelden (etwa fuer Konten-Erföffnung, Versicherung oder Führerschein in Deutschland) und dann wieder abzumelden
AW: Es reicht aus, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt an 1 Tag im Kalenderjahr bestanden haben, damit man für das gesamte Jahr der unbeschränkten Steuerpflicht unterfällt.
f. weitere Angelegenheiten (Versicherungen, Verträge, …) in Deutschland hat. Wenn ja, welche sind schwierig?
AW: Nein, derartige Angelegenheiten begründen weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt und sind daher hierfür nicht schädlich.
5. Im Zweifel muss man wohl selbst nachweisen, dass man sich nicht in Deutschland aufgehalten hat. Was bietet sich dafür an? Reichen etwa offizielle Ein- und Ausreisestempel in Pass aus?
AW: Genau, man sollte von daher genau dokumentieren, wann man sich in Deutschland aufgehalten hat und wann nicht, damit man dies im Falle eines Falles gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann.
6. Gab es bereits Rechtsprechung oder Präzedenzfälle hinsichtlich der 183-Tage-Regelung?
AW: Ja. So gab es z. B. den Fall eines deutschen Weltenbummlers, der mehrere Jahre unterwegs war, und nirgendwo länger als 183 Tage an einem Stück lebte, weder in Deutschland noch in einem anderen Land. Allerdings hatte er dennoch die ganze Zeit seine Wohnung in Deutschland beibehalten, hierdurch lag ein eindeutiger Wohnsitz vor, so dass der Weltenbummler permanent in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig blieb. Ein anderer Fall betraf einen Frankfurter Piloten, der seinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hatte. Das Finanzamt fand heraus, dass diese Abmeldung nur zum Schein erfolgte, dies führte auch bei ihm zur vollen unbeschränkten Steuerpflicht.
7. Wie ist die Zukunft der Regelung zu erwarten? Ist es möglich, dass der Gesetzgeber diese Regelung abändern- oder abschaffen wird?
AW: So etwas kann man natürlich nie ganz ausschließen. Mir sind allerdings keine aktuellen Reformbestrebungen in diese Richtung bekannt.
8. Falls man noch in Deutschland lebt, aber in einigen Jahren den Sprung ins Ausland wagen moechte: wie sieht es mit den Einkünften einer im Ausland registrierten Firma aus. Muss man diese immer versteuern? Oder nur wenn man sie sich auszahlen lässt in Deutschland? Ändert sich im ersten Fall etwas, wenn man sich dann schließlich abmeldet?
AW: Unternehmensgewinne müssen in der Regel in dem Land versteuert werden, in welchem die Firma eine Betriebsstätte unterhält. Wenn die Betriebsstätte also nicht in Deutschland liegt, sind die Gewinne hieraus in der Regel auch nicht in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist der allgemeine Grundsatz, die Details hierzu ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land.
9. Was würdest Du noch all jenen raten, die versuchen diese Regelung für sich auszunutzen?
AW: Wenn man der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht entkommen will, muss man alle Brücken nach Deutschland abbrechen. Man muss zum einen die 183 Tage Regel beachten, außerdem darauf, dass man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
Dem Finanzamt Lebewohl sagen
Herzlichsten Dank den beiden noch einmal für dieses Interview.
Sind damit für Dich alle Fragen beseitigt? Oder sind Dir noch Neue gekommen?
Die 183-Tage-Regelung ist nur eine unter vielen Aspekten des Perpetual Traveling. Es ist jedoch eines der zentralen Grundpfeiler, die auch in vielen anderen Ländern der Welt gelten. Wer als Perpetual Traveler stetig auf dem Sprung ist, der sollte nirgendswo auf der Welt länger als ein halbes Jahr bleiben – es sei denn, er entscheidet sich bewusst für einen dauerhaften Aufenthalt.
Doch auch damit ist die Steuerfreiheit möglich. Ich schrieb bereits über 23 Länder ohne Einkommenssteuer. 46 weitere Länder besteuern zudem kein Auslandseinkommen – eine Auflistung kommt bald.
Falls Du eine Ausarbeitung der 12 Aspekte der Flaggentheorie haben willst, buche doch einfach meine Internationalisierungs-Analyse.
Oder schreib mich einfach bei kleineren Fragen an, die ich Dir gerne auch so beantworte!
Sag dem Finanzamt Lebewohl – Weil Dein Leben Dir gehört!
PS: Wenn Dir mein Blog gefällt, freue ich mich über jede kleine Unterstützung! Ohne meine vielen großzügigen Leser wären diese Beiträge sonst nicht möglich.
Dir hat unser Blogartikel gefallen?
Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!
Videokurs Staatenlos Geheimwissen
Lerne alles, was Du für ein Perpetual Travel Leben wissen musst.
Kurs anschauen