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Über typische Offshore-Unternehmen haben wir auf Staatenlos schon einiges geschrieben. Du weißt, welche Rechtsformen es gibt, wie solche Unternehmen strukturell funktionieren und unter welchen Bedingungen Du steuerfreie Offshore-Unternehmen auch tatsächlich legal führen darfst. Du weißt zudem über die typischen Fallen bei der Gründung Bescheid und wie der Automatische Informationsaustausch die Anonymität solcher Offshore-Gesellschaften beschneiden kann. Darum geht es auch im heutigen Beitrag über die Marshall-Inseln.

Denn so nützlich Offshore-Gesellschaften wie in St. Vincent oder Hong-Kong in Einzelfällen immer noch sein mögen – bei allen stellt sich das Problem zunehmend eingeschränkter Diskretion. Denn der Kampf gegen den internationalen Steuerwettbewerb wird gerade forciert und Steuerhinterziehung immer schwieriger. Statt bilateralen manuellen Tax Information Exchange Agreements werden heute multilaterale automatische Austauschmechanismen implementiert, die das Auslandsvermögen wirtschaftlicher Berechtigter den heimischen Finanzbehörden mitteilen werden.

Zwar gibt es hier noch zahlreiche Schlupflöcher, doch ist zu erwarten, dass diese nach und nach gestopft werden. Auch gibt es noch zahlreiche Länder, die nicht unter diese automatischen Austauschmechanismen fallen werden, meist arme Entwicklungsländer oder bisher nicht gerade bekannte Regionen für Banken. Doch auch hier ist in Zukunft eine Harmonisierung zu erwarten.

Bleiben tut noch die neue Steueroase USA – in der es aber selbst mit US-LLC notorisch schwierig ist tatsächlich ein Geschäftskonto zu eröffnen – geschweige denn ein vernünftiges Konto im europäischen SEPA-Raum zu bekomen.

 

Während die USA generell keine wirtschaftlichen Berechtigten von dort gegründeten Unternehmen mitteilen bzw. Geschäftskonteninformationen herausgeben, sieht dies in anderen Ländern mittlerweile anders aus.

 

Vereinfachte Abfragen in Belize und Seychellen

Etwa in Belize und den Seychellen – zwei seit jeher beliebte, weil günstige Offshore-Staaten, die in den vergangenen Jahren mit Geldwäscheskandalen unter ihren Banken und weiteren Herausforderungen zu kämpfen hatten. Im Fadenkreuz der OECD stehend, wurde auf diese Staaten besonderer Druck ausgeübt, Austauschmechanismen zu implementieren und internationale Standards einzuhalten. Denn damit war es – so auch die notorisch schlechte Reputation dieser Staaten – immer schlecht bestellt.

Das schien ihrer Beliebtheit keinen Abbruch zu tun – wohl weil Geiz für viele Steuerhinterzieher geil ist. Auch wenn sie sich letztlich wesentlich verkalkulieren, weil sie die horrenden Gebühren der lokalen Banken nicht in ihre Gleichung mit aufnehmen.

 

Und auch mit der Steuerhinterziehung wird es das in Belize und auf den Seychellen bald gewesen sein.

 

Denn in beiden Staaten gilt ab 2017 ein vereinfachtes Verfahren zur Abfrage der wirtschaftlichen Berechtigten dort gegründeter Offshore-Gesellschaften. War es vorher für Finanbzbehörden äußerst schwierig Offshore-Firmen aufzuspüren, weil die Informationen fehlten, wird es mit der vereinfachten Anfrage deutlich leichter für sie. Statt den vollen Namen des wirtschaftlich Berechtigten in einer Anfrage nennen zu müssen – sonst wurde diese bisher abgelehnt – reicht nun mehr der Firmenname der betroffenen Offshore-Gesellschaft sowie eine einfache Begründung aus.

So konnten gerade viele Online-Unternehmer sich in der Vergangenheit prima hinter einer Belize IBC verstecken, diese im Impressum angeben und trotzdem (illegal) aus ihrem Heimatland operieren – richtige, diskrete Nutzung von Domains und Hosting vorausgesetzt. Denn mit dem Firmennamen allein konnten Finanzbehörden bisher nichts anfangen.

Denn fast kein Register weltweit von Offshore-Unternehmen ermöglicht einen Blick in die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse. In den USA ist der Register etwa öffentlich, angezeigt wird aber nur der Firmenname, nicht wem diese gehört (Beispiel Staatenlos). Die meisten Staaten haben nicht einmal ein öffentliches Register. Und die üblichen Treuhänder/Nominees oder Inhaberaktien (Bearer Shares) sorgten meist ohnehin für eine zusätzliche Schicht an Diskretion, die jedoch nicht vor staatlichen Anfragen schützt.

 

Unbekannt oder beschützt?

Zumindest in Belize und Seychelllen ist nämlich jetzt Schluss. Dass im Zuge der Panama Papers-Affäre bald auch Panama selbst, die Britischen Jungferninseln und andere notorisçh beliebte Offshore-Jurisdiktionen an Diskretion verlieren, ist zu erwarten.

 

Doch freilich gibt es immer noch reichlich Staaten, die völlige Anonymität garantieren können – entweder, weil sie unbekannt sind oder von gewissen Ländern protegiert werden.

 

Typisches Beispiel ist Großbritannien mit seinem Kronbesitz und Überseegebieten. Von den bekannten Kanal- und Kaiman-Inseln zum weniger bekannten Anguilla oder der Isle of Man – das britische Offshore-Imperium ist gewaltig – und die Widerstände gegen einen öffentlichen Register selbst vom mittlerweile zurück getretenen Premier Cameron lautstark vertreten. Durch den Brexit ist anzunehmen, dass es dabei bleibt und die britischen Überseegebiete auch noch ein paar weitere Jahre von stärkerer Diskretion profitieren.

Trotzdem stehen sie im Blickpunkt – sie sind bekannt, und die Protektion hat Grenzen. Nicht der Fall ist dies bei einer eher unbekannten Steueroase, die von der mächtigsten Steueroase der Welt protegiert wird – den USA. Während Amerika selbst reichlich Geld ins Land anzieht, ist die USA längst nicht immer die beste Wahl.

Wer etwa auf dem US-Markt Geld verdienen will, kann dies mit einer LLC aus Wyoming oder Delaware nicht durchführen ohne wieder steuer- und buchhaltungspflichtig zu werden. Hinzu kommt die Kontenauskunftspflicht (FBAR) und die notorisch schwierige Eröffnung von Geschäftskonten. Gerade ein europäisches Konto mit geringen Überweisungsgebühren im SEPA-Raum zu bekommen ist mittlerweile nahe an der Unmöglichkeit. Immer wieder tauchen kurzfristig Möglichkeiten auf, oft erledigen sich diese aber bereits nach wenigen Wochen. Wer nicht als Perpetual Traveler auf Privatkonten als Alternative ausweichen kann, für den sind die USA bei allen Vorzügen – etwa Absetzbarkeit von Rechnungen – meist weniger geeignet.

 

Gibt es also vielleicht eine Alternative, die die Diskretion der USA mit den Vorzügen einer typischen Offshore-Gesellschaft mit Zugang zu ordentlichen Bank-Konten verbindet?

 

Die Marshall-Inseln als diskrete Alternative

Zum Glück gibt es diese tatsächlich. Und zwar in einem kleinem Inselstaat, von dem Du vermutlich noch niemals etwas gehört hast. Denn statt der notorischen Karibik liegt er im isolierten Pazifik – die von der USA massiv unterstützten Marshall-Inseln.

Einst kolonisiert von den Amerikanern um ihre Vorherrschaft im Pazifik zu stärken, sind die Marshall-Inseln neben den Cook-Inseln heute das Offshore-Finanz-Zentrum der Pazifik-Region. Und während die Cook-Inseln vor allem für sehr Vermögende mit ihren Trust-Strukturen und sicheren Banken sehr attraktiv sind, eignen sich die Marshall-Inseln eher für die diskrete Offshore-Unternehmensgründung.

Denn als einer der wenigen typischen Finanzdienstleistungsplätze weltweit, in der bereits seit einigen Jahren Offshore-Strukturen möglich sind, sind die Marshall-Inseln durch den Einfluss der USA nicht Teil des Automatischen Informationsaustausches und kooperieren nicht bei Anfragen nach den wirtschaftlichen Berechtigten dort gegründeter Gesellschaften. Das setzt sie zwar auf die Schwarze Liste der OECD, stört das kleine Land aber nicht wirklich.

 

Um Reputation geht es hier ohnehin nicht, wenn man diskret agieren möchte.

 

Relativieren sollte man die Nicht-Teilnahme am Austausch damit, dass die Marshall-Inseln kaum ein empfehlenswerter Bankenplatz sind – eine typische hoch-gebührige Bank wie die Bank of Marshall Islands ist hier die einzige nennenswerte Möglichkeit. Spannend ist, dass ungleich zu vielen anderen Offshore-Jurisdiktionen statt keiner jedoch theoretisch die volle US-Einlagensicherung in Höhe von 100.000 USD greifen soll.

 

Diskretion mit e-Money-Konten

Statt im Mutterland USA ist es auf den Marshall-Inseln jedoch kein größeres Problem, weltweit geeignete Geschäftskonten zu eröffnen. Zwar ist es auch hiermit bei europäischen Banken schwieriger, aber diese wird man aus Diskretionsgründen – und dies gibt schließlich letztlich den Ausschlag für eine Gründung auf den Marshall-Inseln – ohnehin meiden.

Sehr beliebt ist die Gründung einer Marshall IBC in Verbindung mit einem e-Money-Konto. e-Money Anbieter bieten letztlich nichts anderes als Banken an, sie operieren nur mit Digitalem Geld. Statt klassischem Bankgeschäft mit Geldverleih und Spekulation finanzieren sie sich über Gebühren, die im Vergleich zu typischen Offshore-Banken jedoch wesentlich niedriger sind – etwa 2€ im Sepa-Raum. Mit einem Konto verfügt man über eine normale IBAN und kann weltweit Geld empfangen und versenden wie mit jedem anderen Geschäftskonto.

 

Der große Vorteil solcher e-Money-Konten ist jedoch, dass sie nicht unter den Automatischen Informationsaustausch fallen.

 

Schließlich handelt es sich bei deren Anbietern nicht um Banken, sondern um völlig unterschiedlich lizenzierte und regulierte Finanzdienstleistungsunternehmen. Damit sind Geschäftskonten dort eine veritable Möglichkeit, weiterhin diskret und austauschfrei weltweit Geschäfte zu machen. Nachteile sind hingegen oft fehlende Debit-Karten – Auszahlungen müssen also meist auf ein separates und dann am besten ebenfalls anonymes Konto erfolgen.

 

Eine IBC auf den Marshall-Inseln gründen

Die Konten-Frage geklärt verhält sich eine Offshore-Firma auf den Marshall-Inseln wie jede andere typische International Business Company – bloß eben diskreter. Gründen kann sie eine Person, die zugleich Direktor und Gesellschafter sein kann. Die Firma darf keine Geschäfte auf der Insel machen oder gewisse Bank- und Versicherungsdienstleistungen anbieten, ist ansonsten aber völlig flexibel in der Operation.

Selbstverständlich ist die Marshall-IBC komplett steuerfrei, erfordert keinerlei Buchhaltung und hat einen minimalen Verwaltungsaufwand mit einem jährlichen Annual Report, in der nur die fortbestehende Existenz der Gesellschaft und Eigentumsverhältnisse bestätigt werden müssen. Das Unternehmensregister – Stichwort Diskretion – ist nicht öffentlich – und wird auch nicht auf den Marshall-Inseln, sondern in den Vereinigten Staaten selbst geführt.

 

Was vielleicht ein Nachteil für US-Amerikaner sein mag, ist für den Rest der Welt eigentlich ein Vorteil. Abfragen werden so nochmals deutlich schwieriger.

 

Auch preislich hält sich die Gründung auf den Marshall-Inseln in Grenzen. Staatenlos bietet die Gründung einer Marshall-IBC samt Offshore-Konto zum Preis von nur 1950$ an. Die jährlichen Verwaltungsgebühren belaufen sich ab dem zweiten Jahr auf 1205$. Für ein zusätzliches e-Money-Konto fallen zusätzliche 535€ an. Wenn Du Interesse hast die diskreteste Offshore-Firma der Gegenwart zu gründen, schreib mich einfach an.

 

Sitzverlagerung von Belize und Seychellen auf die Marshall-Inseln

Durch die vereinfachte Anfrage ist der schleichende Tod der Seychellen und Belize als Offshore-Jurisdiktion besiegelt. Sie bieten nichts Spezielles, und mittlerweile keinerlei Anonymität mehr. Einzig allein ihre günstigen Kosten machen sie in Zukunft vielleicht noch für diejenigen interessant, die in steuergünstigen Ländern leben und nichts zu verbergen haben.

Doch klar ist es, dass dies bisher kaum der Fall war und Belize und Seychellen IBCs maßgeblich zur Steuerhinterziehung benutzt wurden.

 

Das ist nun vorbei und den entsprechenden Eigentümern bleibt die Wahl, sich selbst beim Finanzamt anzuzeigen (riskant), versuchen ihre Firma spurenfrei zu liquidieren (teuer) oder aber ihren Sitz in ein diskreteres Land zu verlagern.

 

Glücklicherweise sind Offshore-IBCs so flexibel, dass eine Sitzverlagerung ohne weiteres möglich ist. So kann man etwa das alte funktionierende Geschäftskonto behalten – weil dies ja, weil vor dem relevanten Stichtag gegründet, nicht ausgetauscht wird. Alles bleibt quasi beim alten, bloß dass der Firmensitz plötzlich im Pazifik statt in der Karibik oder im Indischen Ozean ist.

Die alte Firma wird quasi mit einer neuen fusioniert, ohne dass Spuren für die alte zurückverfolgbar sind. Dabei fällt noch nicht einmal der hohe Preis einer Neugründung an. Für bereits 650€ können Inhaber von Belize- und Seychellen-Firmen ihren Sitz in den anonymen Pazifik verlagern. Im Vergleich würde eine Liquidation oft 2000€ kosten. Einzige Bedingung ist ein Geschäftskonto bei einer der üblichen Offshore-Banken, zu denen meine Partner-Agentur Beziehungen hat. Bei anderen Geschäftskonten ist eine Sitzverlagerung theoretisch möglich, aber mit Zusatz-Aufwand und -kosten verbunden. Weiteres gerne auf Anfrage.

Belize und Seychellen waren gestern – die Zukunft von Offshore liegt woanders. Wenn alte Jurisdiktionen gehen müssen, kommen neue hinzu. Mit den Marshall-Inseln gibt es einen hervorragenden Standort um auch weiterhin sein legitimes Recht auf Privatsphäre zu wahren, die von verschiedensten Staaten weltweit immer weiter ausgehöhlt wird.

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