In der folgenden FAQ finden sich viele der regelmäßig aufkommenden Fragen, die seit dem Start von Staatenlos im Jahr 2015 in der mittlerweile fast 10.000 Mitglieder zählenden Staatenlos-Mastermind-Gruppe beantwortet wurden. Es geht hierbei immer um die Situation in Deutschland, generell sind die Antworten aber auch auf Österreich und die Schweiz anwendbar. Bei den verlinkten Blogartikeln sollte auf das Datum der Veröffentlichung geachtet werden, da nicht alle Informationen dort immer topaktuell sind.
Die aktuellesten Informationen zur Flaggentheorie finden sich im englisch-sprachigen Video-Kurs, der in 7.30 Stunden die wesentlichen Punkte im Detail erklärt (Stand Oktober 2019).
Worauf muss ich achten, um nicht nach der Abmeldung weiterhin in meinem ehemaligen Wohnsitzland steuerpflichtig zu sein?
- Wurde die die unbeschränkte Steuerpflicht beendet? (durch Vermeidung des Lebensmittelpunktes / gewöhnlichen Aufenthalts)
- Unterliege ich der beschränkten Steuerpflicht? (z.B. bei Mieteinnahmen)
- Unterliege ich der erweitert beschränkten Steuerpflicht? (bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland, in der Praxis selten vorkommend)
- Unterliege ich der Wegzugsbesteuerung? (bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften oder bei Einzelunternehmern / Personengesellschaften mit stillen Reserven)
In Deutschland, Österreich und der Schweiz reicht die bloße Abmeldung und Vermeidung von Lebensmittelpunkt / gewöhnlichem Aufenthalt noch aus, um direkt aus der Steuerpflicht entlassen zu werden, falls keine (erweitert) beschränkte Steuerpflicht oder Wegzugsbesteuerung greift. Andere europäische Länder erfordern beispielsweise den Nachweis eines neuen festen Wohnsitzes (Frankreich) oder besteuern auch noch bis zu 3 Jahre nach dem Verlassen des Landes (Finnland).
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist im Wesentlichen ein Abschreck-Paragraph und wird selten angewendet. Auch wenn es relativ leicht ist sie auszulösen sind die Rechtsfolgen unerheblich, da laut Definition nur Inlandseinkommen betroffen ist. Sobald eine Auslandsfirma einen deutschen Kunden abrechnet ist das Einkommen aber Auslandseinkommen, wenn eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Ausland besteht. Nur sogenanntes “Floating Income”, also Einkommen einer Privatperson ohne Gewerbe, könnte unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht fallen.
Wesentlicher ist sie vor allem im Erbfall. Unter 5 Jahren im Ausland kann sich ein Erblasser vor der deutschen Erbschaftssteuer nur noch schützen wenn er rechtzeitig vor seinem Tod die deutsche Staatsbürgerschaft zugunsten einer neuen Staatsbürgerschaft verliert.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel: https://www.staatenlos.ch/7-irrtuemer-der-steuerpflicht-in-deutschland/
Was bedeuten Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt? Wie lange darf ich mich in meinem ehemaligen Wohnsitzland aufhalten, um nicht steuerpflichtig zu werden?
Auch trotz Abmeldung kann immer noch eine unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, falls Lebensmittelpunkt / gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nicht vermieden werden. Was diese Begriffe in der Praxis bedeuten wurde vor allem durch Gerichte entschieden.
Folgende Merkmale führen üblicherweise dazu, dass weiterhin die unbeschränkte Steuerpflicht besteht:
- Überschreitung von 183 Übernachtungen in Deutschland
- Aufenthalt von mehr als 8 Wochen am Stück in Deutschland
- Aufeinanderfolgende Aufenthalte in Deutschland, die nicht von mindestens 3 Wochen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden
- Ehepartner und / oder Kinder in Deutschland wohnhaft (mit Ausnahmen)
- Laufende Miete oder Besitz einer Wohnung, die nicht langfristig (mindestens 6 Monate) (unter)vermietet wurde
Diese Fristen gelten jahresübergreifend. Die genaue Länge der Aufenthalte ist zumeist nicht wirklich überprüfbar, im Zweifelsfall ist man jedoch selbst in der Pflicht, für jeden einzelnen Tag seinen Aufenthalt im Ausland nachzuweisen. Dazu eignen sich z.B. Kreditkartenabrechnungen / Kontoumsätze, Passstempel, Flug- und Hotelrechnungen etc., die einfach online abgespeichert werden können.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
Ich besitze noch Immobilien oder miete eine Wohnung, die ich nicht aufgeben möchte. Was bedeutet das steuerlich für mich?
Immobilien und auch Mietwohnungen können grundsätzlich behalten werden. Allerdings muss in jedem Fall ein langfristiger (Unter)Mietvertrag vorliegen (mindestens 6 Monate), ansonsten bleibt man im ehemaligen Wohnsitzland unbeschränkt steuerpflichtig.
Durch die Mieteinnahmen unterliegt man der beschränkten Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass nur die Mieteinnahmen versteuert werden, allerdings mit dem Steuersatz des gesamten Welteinkommens (Progressionsvorbehalt). Außerdem wird ab dem ersten Euro besteuert, der Einkommenssteuerfreibetrag entfällt vollständig. Durch den Progressionsvorbehalt muss Deutschland das Welteinkommen mitgeteilt werden über eine andere Steuererklärung – falls nicht greift automatisch der Höchstsatz.
Was passiert, wenn ich nach wenigen (etwa bis zu 5) Jahren wieder in mein ehemaliges Wohnsitzland zurückkehren möchte?
Was in diesem Fall passiert ist individuell sehr unterschiedlich, man kann Glück oder Pech haben. Falls es den Aufwand wert ist unterstellt das Finanzamt wahrscheinlich, dass nie eine echte Auswanderungsabsicht vorlag und verlangt dementsprechend eine Nachversteuerung des gesamten Zeitraums. Auch die ehemalige Krankenkasse verlangt unter Umständen eine Nachzahlung. Je länger man sich im Ausland aufgehalten hat, desto unwahrscheinlicher wird dies. Generell tauchen Probleme nur bei Rückkehr innerhalb der ersten Jahre auf.
Wer diesbezüglich Sorgen hat meldet sich am besten zuerst wieder in einem europäischen Nachbarland an, um dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder in sein ehemaliges Wohnsitzland zurückzukehren. Spätestens wenn Verbrauchsrechnungen und eine Steuererklärung aus diesem Zwischenland vorliegen sollte es keine Probleme mehr geben. In der Zwischenzeit kann man natürlich trotzdem schon viel Zeit im Heimatland verbringen.
Auch wenn man keinen festen Wohnsitz haben möchte bietet es sich dennoch aus vielen Gründen an, einen (Pro-Forma) Wohnsitz zu nehmen (z.B. Georgien, Panama, Paraguay oder Zypern Non-Dom sowie Vereinigte Arabische Emirate Freezone Visa). Hier hält man sich nicht permanent auf, kann aber per Verbrauchsnachweis und Steuernummer internationale Compliance-Vorschriften (z.B. für Bankkonten) erfüllen oder eventuell (Null)Steuererklärungen erhalten um bei etwaigen Nachfragen etwas vorweisen zu können. Auch ergeben sich Vorteile bei der Freistellung von Mehrwertsteuer, Kapitalertragssteuer etc.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel: https://www.staatenlos.ch/der-mythos-der-wohnsitzlosigkeit-7-vorteile-eines-dauerhaften-aufenthaltes/
Was sollte ich vor meiner Abmeldung alles noch erledigen?
Es empfiehlt sich sämtliche Dokumente und Versicherungen, die man haben möchte, beantragt oder verlängert und als Kopie gespeichert zu haben, insbesondere Reisepass, Führerschein, Internationaler Führerschein, (Internationale) Geburtsurkunde, Impfausweis, Internationale Krankenversicherung und weltweit gültige Haftpflichtversicherung. In manchen Ländern sind bestimmte Impfungen zwingend vorgeschrieben.
Wer weiterhin Post empfangen möchte kann einen Postservice wie Caya oder Dropscan in Anspruch nehmen. Alternativ kann man ein paar Monate vor der Abmeldung noch einmal an einen Ort umziehen, an dem Post langfristig entgegengenommen wird, z.B. bei Familie / Freunden.
Es empfiehlt sich außerdem, mehrere Bank-, Fintech- und Kryptokonten sowie Aktiendepots zu eröffnen. Eine kleine Auswahl an Möglichkeiten als Denkanstoß: DKB, Comdirect, ING – Transferwise, Revolut, PayPal – Bittrex, Kraken, Binance – Degiro, Lynx, Interactive Brokers. Wer viel reist sollte keinesfalls weniger als 3 Kreditkarten besitzen. Manche Anbieter kündigen das Konto auf, sobald der Wohnsitz sich nicht mehr in Deutschland befindet. Je mehr Alternativen man für diesen Fall hat, desto besser. Auf Reisen ist es dann vielerorts möglich, sich als Ersatz internationale Konten zu besorgen.
Welche Nachweise und Angaben sollte ich bei meiner Abmeldung machen?
Gewöhnlich muss eine Wohnsitzgeberbestätigung über die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes sowie ein Ausweisdokument eingereicht werden. Manche Meldebehörden verlangen einen Nachweis über die Ausreise (z.B. Flugticket). Bei der Angabe des zukünftigen Wohnortes kann z.B. ‘Weltreise’ sowie das erste Aufenthaltsland angegeben werden, konkrete Adressen sind nicht erforderlich. Die Abmeldung kann meistens auch schriftlich erfolgen, das Formular dafür findet sich dann auf der Website deiner Gemeinde.
Ist es möglich mich rückwirkend abzumelden, weil ich mich bereits seit Längerem nicht mehr in meinem Wohnsitzland aufhalte?
Generell ist die rückwirkende Abmeldung möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann dass aus einem befristeten ein unbefristeter Auslandsaufenthalt wurde. Dies kann für die Steuerpflicht relevant sein, berechtigt jedoch in keinem Fall zur Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge (z.B. Krankenkasse). Der beste Nachweis sind hier Passstempel. Man sollte sich maximal 1 Woche wieder in Deutschland aufgehalten haben um sich noch rückwirkend abmelden zu können.
Wie verlängere ich meinen Reisepass, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall ist jede Passbehörde (jedes Bürgerbüro, jede Botschaft, jedes Konsulat) zuständig (§ 19 Abs. 3 PaßG). Am einfachsten und schnellsten funktioniert es gewöhnlich in Honorarkonsulaten, die von flexibleren Unternehmern geführt werden.. In jedem Fall muss die Behörde eine sogenannte Zuständigkeitsübertragungserlaubnis vom letzten bekannten Wohnsitz einholen, außerdem kostet die Verlängerung das Doppelte der normalen Gebühren.
Eine weitere meistens bequeme Möglichkeit ist die Verlängerung am Ort des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland. Den Angestellten der Meldebehörde ist ihre Zuständigkeit in diesem Fall allerdings oftmals nicht bekannt. In diesem Fall hilft es, das Gesetz ausgedruckt mitzunehmen und freundlich darauf hinzuweisen, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Vorgang durchzuführen, mit entsprechenden Konsequenzen bei Verweigerung.
Es muss zusätzlich zum Reisepass gewöhnlich die Abmeldebestätigung sowie ein weiteres Ausweisdokument vorgelegt werden, z.B. eine Geburtsurkunde.
Im übrigen ist es auch möglich zwei oder mehrere Reisepässe zu haben. Dies muss man mit einem Schreiben vom Arbeitgeber begründen. Am besten funktioniert das Argument geschäftlicher Termine in Staaten mit verpflichtenden Visa wie Russland und China. Man braucht den Zweitpass um weiterhin geschäftlich reisen zu können während der Pass bei der entsprechenden Botschaft liegt. Das Israel/Arabische Staaten Argument sollte man vermeiden, da Israel gar nicht mehr stempelt.
Kann ich einen Erstwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in meinem Heimatland haben?
Ein Zweitwohnsitz ist ein rein nationales Konzept, das international nicht existiert. Entweder man hat einen Wohnsitz in einem Land oder man hat ihn nicht, es gibt keine Reihenfolge. Man kann aber natürlich mehrere Wohnsitze in Form von dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen gleichzeitig haben. Steuerlich gibt es aber nur einen Steuerwohnsitz (Tie-Breaker-Regelung).
Was ist eine Verbrauchsrechnung / Adressnachweis und woher bekomme ich das?
Aufgrund internationaler Compliance-Vorschriften benötigt man gewöhnlich bei Eröffnung von Bankkonten, Aktiendepots etc. neben einem Ausweisdokument auch eine Verbrauchsrechnung / Adressnachweis. In der Regel sind das Internet-, Strom- , Wasser- oder ähnliche Rechnungen. Rechnungen die auf keinen festen Wohnsitz hinweisen (z. B. Handy) reichen üblicherweise nicht aus, teilweise mit Ausnahme von Kontoauszügen einer bestehenden Bankverbindung. Diese Angaben dienen vor allem dazu, das Empfängerland für den internationalen Informationsaustausch zu bestimmen.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/verbrauchsrechnung-kyc/
Wie verhält sich die Steuerpflicht im Jahr meiner Abmeldung?
Die unbeschränkte Steuerpflicht bleibt bis zur Ausreise bestehen, unter der Bedingung der Abmeldung aus Deutschland. Nach erfolgter Abmeldung endet die unbeschränkte Steuerpflicht, jedoch ist man dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung für das gesamte Jahr einzureichen. Dabei erfolgt die Versteuerung des gesamten Jahresgehalts unter Berücksichtigung des sogenannten Provisionsvorbehalts. Dies bedeutet, dass lediglich der Höchststeuersatz auf das Einkommen bis zum Zeitpunkt der Ausreise angewandt wird.
Außerdem kann eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden, die bei Einwanderung in manche Länder verlangt wird.
Eventuell ist die Einreichung der letzten Steuererklärung online über Elster nicht mehr möglich, da die Zertifikatsdateien abgelaufen sind oder geblockt werden. In diesem Fall die Steuererklärung einfach ausdrucken und per Post mit dem Hinweis auf den gesperrten / nicht zugänglichen Account verschicken.
Welche Steuersysteme gibt es und was sind die Unterschiede? (Residenzbesteuerung, Territorialbesteuerung, Besteuerung nach Staatsbürgerschaft, Non-Dom)
Weltweit gibt es 23 Länder, die überhaupt keine Einkommensteuer (für natürliche Personen) erheben.
Alle europäischen und die meisten anderen Länder folgen grundsätzlich der Residenzbesteuerung, das heißt, jeder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt / Lebensmittelpunkt im entsprechenden Land ist dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Besteuerung nach Staatsbürgerschaft ungeachtet des Wohnsitzes gibt es nur in den USA und Eritrea. Auch Ungarn versucht dies wenn keine zweite Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in einem Land mit DBA besteht.
Ein weiteres Besteuerungssystem, dem über 40 Nationen folgen, ist die Territorialbesteuerung. In diesen Ländern muss nur Inlandseinkommen versteuert werden, Einnahmen die im Ausland erzielt werden sind steuerfrei. Was konkret als inländisches oder ausländisches Einkommen zählt ist von Land zu Land unterschiedlich.
Das Non-Dom-System ist eine historische Sonderform, die aus Großbritannien stammt und im ehemaligen Empire noch verbreitet ist, jedoch zumeist stark eingeschränkt wurde. Hierbei wurde ursprünglich nur der Teil des ausländischen Einkommens besteuert, der für die Lebenshaltung ins Land eingeführt wurde, der Rest war steuerfrei. Aktuell bietet Zypern das mit Abstand interessanteste Non-Dom-System.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/steuersysteme-weltweit/
Was sind CFC-Rules? Was bedeuten ökonomische Substanz und effektive Geschäftsführung? Verschafft es mir Vorteile, wenn ich ein Unternehmen im Ausland gründe, aber weiterhin in Deutschland lebe?
Jedes europäische Land befolgt CFC-Rules, um den Einsatz von Briefkastenfirmen zu verhindern (in Deutschland z.B. die im Außensteuergesetz enthaltene Anti-Mißbrauchsregel).
Dies bedeutet, dass z.B. eine estnische OÜ genau wie eine deutsche GmbH besteuert wird, falls der Geschäftsführer in Deutschland wohnhaft ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und keine ausreichende Substanz in Estland vorliegt. Relevant ist nur der Wohnort der Geschäftsführung, nicht der Gesellschafter. Substanz bedeutet hierbei gewöhnlich ein angemessen eingerichtetes Büro sowie feste Angestellte.
Wer beispielsweise in Deutschland in entsprechender Grenznähe wohnt könnte ein Unternehmen in Polen, Tschechien oder den Niederlanden gründen, hinter der Grenze ein Büro eröffnen, Mitarbeiter einstellen und regelmäßig (min. 2 mal die Woche) dorthin pendeln. Dies würde die Substanzkriterien erfüllen und damit die Unternehmensgewinne nach den dort im Vergleich zu Deutschland niedrigeren Steuersätzen versteuert werden. Auf die private Einkommensteuer hat dies keinen Einfluss, nur auf die Körperschaftsteuer des Unternehmens
Relevant ist dabei auch ob mit dem Zielland ein EU- oder DBA-Kontext besteht. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, führt jede Arbeit am Unternehmen praktisch zu einer Vertreterbetriebstätte im Wohnsitzland. Bei Nicht-DBA-Unternehmen sollte also nur eine reine Beteiligung ohne Mitwirkung bestehen.
Ob sich ein solches Setup lohnt muss im Einzelfall kalkuliert werden, gewöhnlich kann es ab etwa 80.000 Euro Gewinn pro Jahr Sinn machen.
Ohne Substanz genießt man bei einer Auslandsgesellschaft nur die gesellschaftsrechtlichen Vorteile (z.B. geringeres Stammkapital oder bessere Regulierung), keine steuerlichen Vorteile. Außerdem müssen in diesem Fall Steuererklärungen und Buchhaltung unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens für zwei Länder angefertigt werden.
Weitere Informationen finden sich in diesen Blogartikeln:
https://www.staatenlos.ch/briefkastengesellschaften-cfc-rules/
https://www.staatenlos.ch/wie-das-aussensteuergesetz-deine-offshore-traeume-zerstoert/
https://www.staatenlos.ch/wie-pendeln-in-die-nachbarlaender-unternehmern-steuern-spart/
Muss ich mir auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften selbst ein ‘angemessenes’ Geschäftsführergehalt zahlen?
Nein. Dass ein Geschäftsführer in seinem eigenen Unternehmen sein eigenes Gehalt nicht frei bestimmen kann, sondern Untergrenzen vom Finanzamt vorgeschrieben bekommt, ist ein rein mitteleuropäisches Phänomen. In den allermeisten Ländern außerhalb der EU kann frei bestimmt werden zu welchen Anteilen die Gewinne des eigenen Unternehmens als Gehalt oder Dividende ausgeschüttet oder reinvestiert werden.
Ich habe Geschäftskunden, die eine ordentlich anerkannte Rechnung brauchen, um diese als Ausgaben absetzen zu können. Worauf muss ich achten? Wo sollte ich mein Unternehmen gründen?
Generell ist dies ein weiteres Problem, dass nur in Mitteleuropa existiert. In anderen Teilen der Welt ist die (vermeintliche) Reputation eines Landes, aus dem ein Unternehmen Rechnungen stellt, weitgehend egal.
Problemlos funktioniert die Rechnungsanerkennung insbesondere aus Ländern der EU (z.B. Estland, Zypern) oder unverdächtigen (vermeintlichen) Hochsteuerländern (z.B. USA, Kanada).
Generell ist die Anerkennung von Rechnungen aber auch aus ‘verdächtigen’ Ländern wie Panama oder den Vereinigten Arabischen Emiraten möglich, solange eindeutig die entsprechende Substanz vor Ort nachgewiesen werden kann und es sich um ein öffentlich einsehbares, transparentes Unternehmen handelt. Es kommt vielmehr auf die Plausibilität einer Rechnung an, insbesondere ob es Anzeichen für eine illegale Gewinnverschiebung gibt.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/rechnungen-briefkastenfirma/
Ich habe bereits ein Unternehmen in Deutschland. Worauf muss ich bei der Wegzugsbesteuerung achten?
Die Wegzugsbesteuerung dient im Endeffekt dazu, Unternehmern das Verlassen des Landes so schwer wie möglich zu machen. Sie fällt für alle Beteiligungen über 1% an Kapitalgesellschaften oder bei stillen Reserven in Personengesellschaften an. Hierbei schätzt das Finanzamt den Wert des Unternehmens und besteuert diesen voll, als wäre das Unternehmen verkauft worden. Wer z.B. alleiniger Besitzer eines Unternehmens mit einem fiktiven Wert von 1.000.000 Euro ist müsste eine Wegzugsbesteuerung von etwa 260.000 Euro zahlen, was selbstverständlich für Niemanden leistbar ist.
Es bieten sich in so einem Fall zwei Optionen: Das Unternehmen in die Insolvenz zu führen und zu liquidieren, oder erst einmal innerhalb der EU umzuziehen.
Bei Auswanderung innerhalb der EU wird die Wegzugssteuer gestundet. Dadurch bieten sich dann diverse Möglichkeiten, die Steuer zumindest auf ein erträgliches Maß zu senken. In jedem Fall sind hierbei aber auch hohe Kosten für professionelle Beratung einzukalkulieren.
Achtung! In Österreich fällt die Wegzugsbesteuerung auch auf Aktien und andere Wertpapiere an und kann nicht gestundet werden, sondern muss in 7 Jahresraten abbezahlt werden.
Bei Umzug in ein anderes Land fällt die örtliche Wegzugsbesteuerung in der Regel erst dann erneut an, wenn man sich mindestens 10 Jahre dort unbeschränkt steuerpflichtig aufgehalten hat.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/die-moderne-reichsfluchtsteuer-gefangen-durch-wegzugsbesteuerung/
Kann ich mein Auslandsunternehmen bereits vor dem Verlassen des Landes gründen?
In Deutschland muss die Gründung eines Auslandsunternehmens innerhalb von einem Monat ab Gründung dem Finanzamt angezeigt werden, ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro. Solange innerhalb dieser 4 Wochen die Abmeldung erfolgt muss das Unternehmen aber nicht gemeldet werden.
Alternativ kann man die Gründung auch ordnungsgemäß anzeigen, nimmt aber noch keine geschäftlichen Aktivitäten mit dem Unternehmen auf. Dann fällt man zwar beim Verlassen Deutschlands unter die Wegzugsbesteuerung, diese sollte dann aber 0 Euro betragen. Durch die oft noch bestehende Verbrauchsrechnung etc. kann das Firmen-Setup dadurch einfacher werden. Der mögliche Austausch von Informationen mit Deutschland ist dabei kein Problem, zumindest löst es keine weitere deutsche Steuerpflicht aus.
Welchen Umsatzsteuersatz muss ich meinen Kunden in einem anderen Land berechnen?
Die Umsatzsteuer, vor allem in der EU, ist ein bürokratisches Monster, dass hier nicht im Detail besprochen werden kann. Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes: Bei Privatkunden muss die Umsatzsteuer im Land des Kunden abgeführt werden (mit Ausnahmen durch Lieferschwellen / VAT-Moss). Für alle mit einem Unternehmen außerhalb der EU ist dies jedoch allein mangels Erhalt von Umsatzsteuernummern schon unmöglich. Da Privatkunden ohnehin keine Ausgaben absetzen können und folglich auch keine ordentliche Rechnung benötigen wird es in der Praxis komplett ignoriert, solange der Verkauf direkt und nicht über Plattformen wie z.B. Amazon, Ebay oder Digistore erfolgt.
Bei Geschäftskunden fällt für ein Nicht-EU-Unternehmen gar keine Umsatzsteuer an, die Rechnung kann netto ausgestellt werden. Wer ein Unternehmen in der EU hat wendet für Geschäftskunden in anderen EU- und Nicht-EU-Ländern das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren an. Hierbei ist nicht wie gewohnt der Leistungsanbieter sondern der Leistungsempfänger verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen. In diesem Fall kann man den Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Rechnung schreiben und einen Umsatzsteuerposten in Höhe von 0% ausweisen. Hierzu ist man nicht verpflichtet, spart sich aber etwaige Nachfragen.
Weitere Informationen finden sich in diesen Blogartikeln:
https://www.staatenlos.ch/umsatzsteuer1/
Was kostet das Leben ohne festen Wohnsitz? Wie viel Geld muss ich haben, um mir das leisten zu können?
Wieviel Geld jemand pro Monat für seinen Lebensunterhalt braucht ist natürlich stark unterschiedlich, hier ist jede Zahl denkbar. Für alle, die noch jung sind und kein etabliertes Einkommen haben, ist Geo-Arbitrage ein wichtiges Prinzip. Dies bedeutet, sein Geld in finanzstarken Ländern zu verdienen, aber in günstigen Ländern zu leben. In weiten Teilen Mittel- und Südamerikas sowie Südostasiens kann man mit 600 Euro im Monat problemlos auskommen, was sich bei Freelancing oder unternehmerischen Angeboten im europäischen Markt leicht verdienen lässt. Wer mit sich hadert, aber mindestens 4000 Euro besitzt, sollte die Auswanderung einfach wagen. Diese Summe gibt einem in entsprechend günstigen Ländern ein Polster von mehreren Monaten um ein Einkommen zu erzielen, das weit unter europäischen Mindestlohnstandards liegt. Sobald für den monatlichen Lebensunterhalt gesorgt ist lässt sich alles Weitere darauf aufbauen.
Um das Preisniveau in verschiedenen Ländern abzuschätzen hilft generell ein Blick auf die Höhe des Mindestlohnes und des BIP pro Kopf. Außerdem gibt es ausführliche Datenbanken wie beispielsweise numbeo.com.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/wie-du-durch-geo-arbitrage-mit-wenig-geld-im-luxus-leben-kannst/
Welche Krankenversicherung ist empfehlenswert? Was ist der Unterschied zwischen internationalen Krankenversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen?
Die Krankenversicherungspflicht endet mit der Abmeldung. Sofern kein permanenter Wohnsitz in einem anderen Land mit Versicherungspflicht genommen wird, ist es auch möglich, ganz ohne Krankenversicherung zu bleiben.
Internationale private Krankenversicherungen sind zeitlich unbegrenzt gültig und sollten nicht vom Versicherer einseitig kündbar sein. Zumeist gibt es Einschränkungen für medizinisch besonders teure Länder (vor allem USA), ansonsten leisten sie je nach Tarif bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten in allen Ländern.
Auslandsreisekrankenversicherungen sind maximal 5 Jahre gültig und nur als vorübergehende Absicherung gedacht, unter der Annahme dass weiterhin eine normale Krankenversicherung im Wohnsitzland besteht.
Nur in Deutschland ist privaten Krankenversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, die Beiträge über die gesamte Lebenszeit zu berechnen und gleichmäßig zu verteilen. Das bedeutet, dass man je nach Einstiegsalter bei einer deutschen privaten Krankenversicherung, die eine weltweite Abdeckung hat, z.B. etwa 350 Euro im Monat an Beiträgen zahlt – dieser Beitrag aber lebenslang stabil ist.
Versicherungen aus anderen Ländern hingegen passen die Beiträge dem Altersrisiko an. So zahlt man für einen Basisschutz mit Selbstbehalt als unter 35-Jähriger z.B. weniger als 100 Euro im Monat, die Beiträge steigen bis zum 65. Lebensjahr auf etwa 400 Euro pro Monat an. Danach wird es schnell teuer, 800 bis 1500 Euro pro Monat sind für über 70-Jährige ganz normal.
Wer einen günstigeren Tarif wählt oder gar keine Krankenversicherung haben möchte kann die gesparten Beiträge auch als eine Art persönliches Gesundheitskonto anlegen, auf das im Notfall zugegriffen wird.
Empfehlenswert ist vor allem die internationale Krankenversicherung der Foyer Global Health. Das dort angegebene Zielland bestimmt die Höhe der Monatsbeiträge, dies bedeutet aber nicht, dass man sich dort auch länger aufhalten muss. Der bekannteste Anbieter ist die Cigna. Eine weltweit gültige deutsche private Krankenversicherung mit geglätteten Beiträgen, die im Alter nicht stark ansteigen, bieten zum Beispiel die HanseMerkur, Barmenia, Signal Iduna oder weitere Anbieter. Hier gilt es im Einzelfall zu erfragen ob die Versicherung auch ohne deutschen Wohnsitz möglich ist.
Das außerdem bekannte Angebot von SafetyWing eignet sich nicht als langfristige alleinige Krankenversicherung, da die Kostenübernahme für alle wirklich teuren Krankheiten (Krebs etc.) ausgeschlossen ist.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel: https://www.staatenlos.ch/internationale-krankenversicherung/
Welche Nachweise muss ich der Krankenkasse vorlegen, damit sie mich aus der Versicherungspflicht entlässt?
Die meisten Krankenkassen verlangen den Nachweis einer neuen Versicherung, einige gar einen Arbeitsvertrag aus dem Ausland. Dafür gibt es jedoch keine Grundlage. Die Abmeldebescheinigung (und Kündigungsschreiben bei vorheriger Anstellung) sowie ggf. ein Nachweis der Ausreise (z.B. Flugticket) reicht aus, da die Krankenversicherungspflicht an den deutschen Wohnsitz oder Arbeitsplatz gebunden ist. Wer keinen festen Wohnsitz hat ist nicht verpflichtet überhaupt krankenversichert zu sein.
Sollte ich bei meiner alten Krankenversicherung eine Anwartschaft abschließen?
Wer eine Anwartschaft abschließt bezahlt bei der alten Krankenversicherung den monatlichen Verwaltungsbeitrag (etwa 50 Euro), um sich die unkomplizierte Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung zu sichern. Empfehlenswert ist dies vor allem bei privaten Krankenversicherungen, falls eine Rückkehr in die ehemalige Heimat absehbar ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist (solange keine akute Erkrankung vorliegt, die der Grund für die Rückkehr ist) verpflichtet, die Versicherung wieder aufzunehmen. In jedem Fall ist bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenkasse garantiert.
Welche anderen Versicherungen sind empfehlenswert? Worauf sollte ich bei einer Haftpflichtversicherung achten?
Bei Versicherungen kommt es immer auf das persönliche Risikoempfinden an. Es ist problemlos möglich ganz ohne Versicherungen zu leben, während der durchschnittliche Mitteleuropäer wohl eher überversichert ist.
Aus persönlicher Sicht von Staatenlos ist neben einer Krankenversicherung vor allem eine Haftpflichtversicherung sinnvoll, da diese potentielle Millionenschäden abdeckt, während sie normalerweise nur 40-80 Euro pro Jahr kostet. Hierbei sollte vor allem auf langfristige weltweite Deckung sowie eine Forderungsausfallversicherung geachtet werden. Die Forderungsausfallversicherung übernimmt Schäden am eigenen Eigentum, bei denen der Verursacher nicht greifbar ist oder nicht zahlen kann, was im Zweifelsfall in vielen Ländern der Welt der Fall sein wird.
Fast alle deutschen Haftpflichtversicherungen bieten eine europaweit unbegrenzte, aber weltweit auf 5 Jahre begrenzte Deckung (Zeitraum startend ab dem Verlassen von Europa, auf 0 zurücksetzbar nur durch erneute Wohnsitznahme in Deutschland). Dies trifft auch auf die für digitale Nomaden wohl bekannteste Lösung von helden.de zu. Hier kann der weltweite Deckungszeitraum zwar einmalig um weitere 5 Jahre verlängert werden, aber nur durch mindestens 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland (A1-6.15 des Bedingungswerkes). Die einzige Staatenlos zurzeit bekannte weltweit unbegrenzt gültige Haftpflichtversicherung (sofern kein permanenter Wohnsitz im Ausland genommen wird) kommt von der VHV, wenn über Deutsche im Ausland e. V. abgeschlossen.
Kann ich meine Bankkonten behalten? Kann ich eine Adresse im meinem ehemaligen Wohnsitzland angeben, ohne dort steuerpflichtig zu werden?
Ja. Weder Bankkonten noch die Angabe einer Adresse lösen eine Steuerpflicht aus. Viele Banken kündigen allerdings die Konten von ungenehmen Kunden, sobald offensichtlich ist, dass der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt wurde und dies auffällig wird, z.B. durch zu viele Bargeldabhebungen. Generell schützen kann man sich davor, indem man die Bank auch an sich verdienen lässt (angeschlossene Depots, kostenpflichtige Kreditkarten). Außerdem sollte Post niemals zurückgehen, also eine vernünftige inländische Adresse bestehen.
Welche Adresse sollte ich bei Visaanträgen / Einreisekarten angeben, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Es ist unbedenklich irgendeine existierende Adresse anzugeben, zum Beispiel die letzte gemeldete Adresse oder die Adresse von Familie / Freunden. Generell sollte man nirgendwo angeben, dass man keinen festen Wohnsitz hat, da dies nur unnötige Probleme schafft, weil es in der Gedankenwelt der meisten Leute einfach nicht existiert. Selbst bei bestehenden Auslandswohnsitz ist es oft einfacher als Wohnsitz das Land der Staatsbürgerschaft anzugeben, da davon ausgegangen wird und keine Nachfragen kommen. Eine Steuerpflicht löst solch eine Angabe auf einem Formular niemals aus.
Welche Flugsuchmaschinen sind empfehlenswert?
skyscanner.com, kayak.com, kiwi.com, skiplagged.com, greatescape.co, matrix.itasoftware.com
Generell sollten diese Portale nur zum Vergleichen genutzt und die eigentliche Buchung des Fluges direkt über die Website der entsprechenden Airline durchgeführt werden.
Welche internationalen Handytarife sind empfehlenswert?
Die Standardlösung für Vielreisende ist Google Fi. Das Angebot funktioniert in über 200 Nationen und Territorien und bietet so gut wie weltweite Abdeckung. Unlimitierte SMS und Internet sowie Anrufe für 20 Cent/Minute außerhalb der USA kosten hierbei 70$ im Monat. Alternativ gibt es unlimitierte SMS und Anrufe für 20 Cent/Minute außerhalb der USA für 20$ im Monat plus 10$ pro GB, allerdings beschränkt auf insgesamt 80$, der über 6 GB hinausgehende Datenverbrauch ist also kostenlos. Die Simkarte wird nur innerhalb der USA verschickt und muss dort erstmalig aktiviert werden, dies ist aber auch während eines Aufenthaltes als Tourist problemlos möglich.
Eine günstigere Alternative ist free.fr, die für 20 Euro im Monat Abdeckung in über 65 Ländern bieten. Darin enthalten sind unbegrenzte Anrufe, SMS und 25 GB Datenvolumen pro Monat (teilweise wohl gekappt bei 800 MB / Tag). Allerdings kann es hier wie bei sämtlichen europäischen Handytarifen zur Kündigung des Vertrages kommen, wenn man sich zu selten im Land des Anbieters aufhält.
Für alle, die längere Zeit in einem Land bleiben wollen, empfiehlt sich immer noch der Kauf einer lokalen Simkarte.
Welche Kreditkarte eignet sich am Besten, um an Bonusprogrammen von Airlines und Hotels teilzunehmen?
Auf dem deutschen Markt gibt es nur drei sinnvolle Kreditkarten zu diesem Zweck: Die Miles and More Kreditkarte, die Hilton Honors Kreditkarte sowie die American Express Platinum. Bei allen gilt zu beachten, dass sie neben monatlichen Gebühren auch noch eine Fremdwährungsgebühr von 2% erheben und teilweise noch höhere Gebühren bei Bargeldabhebung. Die potenziellen Vorteile wiegen dies bei entsprechender Nutzung aber auf.
Die American Express Platinum sticht bei den Vorteilen besonders hervor. Sie bietet neben diversen Versicherungen einen Statusmatch für mehrere Hotel- und Mietwagenprogramme sowie einen sehr schnellen Weg zum Star Alliance Gold bei Singapore Airlines. Nach Aktivierung des Meilenturbos (1.5 statt 1 Punkt pro Euro bis 40.000 Euro Umsatz) sammelt man hier auch mit Abstand die meisten Punkte, die sich für Flüge bei diversen Airlines einsetzen lassen.
Die Hilton Honors Kreditkarte ist bei Umsatz von 20.000€ pro Jahr interessant, weil sie ab dieser Summe kostenlosen Diamant-Status in Hilton Hotels bietet.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/platinum-kreditkarte/
Ich möchte weiterhin ein eigenes Fahrzeug besitzen, wo melde ich es am besten an?
In Deutschland ist es möglich einen Empfangsbevollmächtigten zu bestimmen, an den die das Fahrzeug betreffende Post geschickt wird. Die Zulassung und Versicherung kann ganz normal auf den eigentlichen Besitzer laufen, obwohl er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Einige Versicherungen verweigern sich in diesem Fall, generell funktioniert es aber. Auch hier gilt, dass diese Möglichkeit den Angestellten des Straßenverkehrsamtes wohlmöglich nicht bekannt ist (§ 46 Abs. 2 FZV).
Generell ist eine Zulassung als Firmenwagen immer in dem Land möglich, in dem man ein eigenes Unternehmen hat (z.B. Zypern, Estland, Bulgarien, Rumänien).
Kann ich mir meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auszahlen lassen?
Das ist nur möglich, falls man maximal 5 Jahre lang in das Rentensystem eingezahlt hat, sowie seit mindestens 2 Jahren im außereuropäischen Ausland lebt. Es muss allerdings ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden, die bloße Abmeldung reicht nicht aus. Es wird nur der Arbeitnehmeranteil ausgezahlt.
Kann ich mir die Mehrwertsteuer auf gekaufte Produkte zurückholen, wenn ich nicht in der EU lebe?
Ja, dies ist möglich. Generell reicht es dafür aus, nicht mehr in der EU wohnhaft zu sein, manche Zollbeamte verlangen allerdings den Nachweis eines festen Wohnsitzes im außereuropäischen Ausland. Die Erstattung ist bis zu 3 Monate ab Kaufdatum möglich. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man bestellt die Ware online und gibt als Rechnungsadresse eine Adresse im außereuropäischen Ausland an. Bei Belegen ohne Adresse ist man auf einen kooperationswilligen Händler angewiesen, dies ist jedoch z.B. insbesondere in Grenznähe zur Schweiz kein Problem. In diesem Fall füllt der Händler einen Ausfuhrschein (Steuerbestätigung für Umsatzsteuerzwecke) aus, der zusammen mit dem Beleg bei der Ausreise beim Zoll vorgelegt wird. Die Ware sollte originalverpackt sein. Manchmal ist die Erstattung auch möglich, wenn die Ware (z.B. Laptops, Handys) seit wenigen Tagen schon in Benutzung ist. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
https://www.staatenlos.ch/mehrwertsteuer-erstattung/
Kann ich meinen Strom-, Internet- oder Handyvertrag bei Verlassen des Landes außerordentlich kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung ist generell möglich, solange der Anbieter seine vertragliche Verpflichtung am neuen Wohnsitz nicht weiter erfüllen kann. Bei Strom- und Internetverträgen ist dies beim Verlassen von Deutschland offensichtlich der Fall. Es müssen jedoch möglicherweise noch bis zu 3 Monate nach Inkrafttreten der Kündigung die Beiträge normal weitergezahlt werden.
Bei Handyverträgen sieht die Sache anders aus, da der Anbieter hier durchaus seinen Vertrag weiter erfüllen kann (dass es aufgrund von Roaming-Gebühren für den Nutzer sehr teuer wird spielt keine Rolle). Hier ist man vom Wohlwollen des Anbieters abhängig.
Auch hier gilt, dass einige Anbieter wohlmöglich den Vertrag von sich aus kündigen, wenn der Wegzug offensichtlich ist (insbesondere bei längerem Aufenthalt im europäischen Ausland, da das Roaming hier für den Nutzer zwar kostenfrei ist, dem Anbieter aber Extrakosten verursacht).
Ich möchte eine zusätzliche Staatsbürgerschaft annehmen. Worauf muss ich achten?
Grundsätzlich verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald man die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes (außer Schweiz) annimmt. Es ist möglich, einen sogenannten Beibehaltungsantrag zu stellen, in dem argumentiert werden muss, warum man eine weitere Staatsbürgerschaft haben möchte, aber dennoch die deutsche Staatsbürgerschaft behalten und welche Verbindungen zu beiden Ländern bestehen. Diesem Antrag wird allerdings nicht immer stattgegeben.
Weitere Informationen finden sich in diesem Blogartikel:
Wie kann ich ohne festen Wohnsitz am Besten meinen Nachlass regeln?
Es empfiehlt sich einen digitalen Safe einzurichten, der wichtige Dokumente sowie die Zugangsdaten zu sämtlichen relevanten Accounts enthält (Banken, Depots, Social Media etc.). Die Zugangsdaten zu diesem Safe können durch einen Dead Switch an die Erben verschickt werden (z.B. eine getimete Email, deren Versand man jeden Monat verschiebt – solange man lebt). Es gibt verschiedene Anbieter mit unterschiedlichsten Systemen, um etwaigen Missbrauch zu verhindern, z.B. securesafe.com.
Ein deutsches Testament ist in der Regel gültig, solange kein permanenter Wohnsitz im Ausland genommen wird. Sobald dies über einen längeren Zeitraum der Fall ist, muss das Testament den Anforderungen des neuen Wohnsitzlandes genügen.
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