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Staatenlos hat sich schon mehrmals den Zielkonflikt zwischen Onshore- und Offshore-Unternehmen gewidmet. Die Vorteile von Offshore-Unternehmen – Steuerfreiheit, keine Buchhaltung, Anonymität und Flexibilität – mögen noch so bestechend sein, bringen aber nichts, wenn man die Gesellschaft kaum operativ nutzen kann. Schließlich werden Rechnungen aus Offshore-Jurisdiktionen oft nicht anerkannt, Umsatzsteuernummnern sind nicht beantragbar und Dienste wie Amazon FBA, Paypal und Co. aus vielen Ländern nicht nutzbar.

Zum Glück gibt es eine Lösung für viele derjenigen, die trotz physischen Geschäften in der EU nicht auf die Vorteile einer Offshore-Gesellschaft verzichten wollen. Diese können völlig legal in Europa Geschäfte machen, obwohl sie keine Steuernummer, Umsatzsteuer-ID oder Repräsentanz irgendeiner Art vor Ort haben. Eine Ansäßigkeit in Europa ist also gar nicht nötig um in Europa sein Business zu betreiben.

Die Lösung nennt sich Operative Agent oder Global Agency. Das Konzept hört sich zunächst einfach an, doch ist die rechtliche Struktur komplex.

 

Der Auftraggeber, der weiß wie er sein Unternehmen führen möchte, beauftragt nämlich einfach eine eigenständige und vollkommen unabhängige Gesellschaft (Operative Agent), als Agent für einige oder alle seiner internationalen Geschäftsaktivitäten zu handeln.

 

Was ist ein Operative Agent?

Der Operative Agent geht zu Handelszwecken Vereinbarungen mit Kunden des Auftraggebers ein. Im Normalfall wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Operative Agent geschlossen. Dort werden etwa gegenseitige Geheimhaltungspflichten, die exakten Definitionen der Aufträge und auch die Vergütung festgehalten. Der Operative Agent erhält für seine Dienste nämlich eine vorher vereinbarte Komission. Alle Handelstransaktionen werden dann unter der Weisung des Auftraggebers durch den Operative Agent ausgeführt.

Der Operative Agent ist ein speziell dafür eingerichtetes Unternehmen in der Europäischen Union und verfügt über die notwendige VAT-Nr., eine Steuernummer und einem Bankkonto in dem EU-Land, in dem er seinen Sitz hat. Ein Operative Agent muss eigens zu diesem Zweck gegründet worden sein und unter anderem mehre unabhängige Auftraggeber haben, um von den Steuerbehörden akzeptiert zu werden. Anderenfalls könnte der Eindruck eines Mißbrauchs einer nicht legitimen Abrechnungsgesellschaft entstehen.

 

Wie handelt ein Operative Agent in der Praxis?

Wie handelt der Agent nun in der Praxis? Solch einen Operative Agent kann man für eine Vielzahl möglicher Fälle nutzen. Häufig findet man sie jedoch im Bereich der Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Unternehmen, die sich der EU befinden.

Der Operative Agent kann unter Weisung seines Auftraggebers etwa eine Handelsvereinbarung zum Kauf von Anzügen von einem deutschen Hersteller treffen, um diese dann an einen spanischen Modekonzern zu liefern. Die Anzüge werden in einen Freihafen, zur weiteren Umladung, geliefert. Das deutsche Unternehmen stellt die Rechnung an den Operative Agent zum Marktwert der Hemden, unter Angabe der jeweiligen VAT-Nummer. Beide EU Firmen besitzen eine Umsatzsteuer-Nummer, so dass der Operative Agent die Mehrwertsteuer nicht entrichten muss.

Dann stellt der Operative Agent eine Rechnung an den spanischen Modekonzern. Beide Unternehmen, der Operative Agent sowie der spanische Modekonzern, sind Umsatzsteuer registriert in der EU, so dass die Umsatzsteuer wiederum nicht zu entrichten ist. Nach Erhalt und Überprüfung der Ware, überweist der spanische Modekonzern die Rechnung an den Operative Agent per SEPA Überweisung, welcher dann die Rechnung des Anzugherstellers nach Spanien weiterzahlt.

Alle Gewinne aus diesem Geschäft, abzüglich der individuell vereinbarten Komission für den Operative Agent, werden dann direkt auf das Konto des Auftraggebers gezahlt, dessen Unternehmen in einem beliebigen Staat sitzen kann. Je nach Auftragsvolumen beträgt die zu zahlende Komission für die Dienste des Operative Agent meist drei bis fünf Prozent.

 

Mehr Zeit durch Outsourcing von Rechnungslegung

Längst kann man einen Operative Agent jedoch nicht nur für Handelsgeschäfte nutzen. Mit etwas Kreativität lassen sich eine Vielzahl weiterer Geschäftsmodelle finden, in denen man solch eine Global Agency vorteilhaft einsetzen kann.

 

Neben der Umgehung der Umsatzsteuer im B2B-Bereich mit einem Offshore-Unternehmen kann insbesondere die Möglichkeit anonym zu bleiben für interessante Optionen sorgen.

 

Generell ist es denkbar, dass ein Operative Agent sämtliche direkte Abrechnungen übernimmt. Nicht ohne Grund haben sich manche solcher Global Agencies deshalb zusätzlich auf Factoring und Inkasso spezialisiert. Diese Agenten stellen die Rechnungen, treiben sie ein und zahlen im Factoring die Rechnungssumme bereits aus bevor der Kunde gezahlt hat. Solche Zusatzdienstleistungen schlagen sich natürlich in der Regel in höheren Kosten nieder, können sich aber durchaus lohnen. So kann man als Offshore-Unternehmen seine gesamte Rechnungslegung outsourcen.

 

Da man selbst in den meisten Offshore-Jurisdiktionen keinerlei Buchhaltung oder Belegaufbewahrungspflicht hat, kann man sich letztlich rein auf die operative Seite seines Geschäftes konzentrieren.

 

Eigene Abrechnungsgesellschaften als Alternative?

Ein Operative Agent ist natürlich nicht die einzige Lösung für die Abrechnungsproblematik mit Offshore-Unternehmen. Ein weit verbreitetes Modell ist die Nutzung eigener Abrechnungsgesellschaften in quellensteuerfreien Staaten wie Zypern oder Großbritannien. Diese können problemlos mit Offshore-Gesellschaften abrechnen und über Gewinnabführungsverträge einen Großteil ihrer Gewinne vor Steuern verschieben. Alternativ besteht die Möglichkeit diese Gewinne steuerfrei an eine Offshore-Holding zu verschieben, wo sie etwa im Falle einer St. Vincent-Holding mit 1 Prozent endversteuert werden.

Eigene Abrechnungsgesellschaften sind legitim und haben Vor- wie Nachteile. Wie sie in der Praxis funktionieren, werde ich im einem der nächsten Beiträge offen legen. Oft bieten eigene Abrechnungsfirmen größere Flexibilität und Vertrauen. Schließlich kann man eine Abrechnung über seinen Operative Agent längst nicht allen Kunden schmackhaft machen. Anonymität fällt hingegen mit solch einer Gestaltung weg. Operative Agents waren daher seit jeher beliebt für Steuerhinterzieher, während Abrechnungsgesellschaften von denen genutzt werden, die legal Offshore-Gesellschaften führen können.

 

Schließlich können möglicherweise illegale Offshore-Konstrukte leicht nachvollzogen werden, wenn man mit sich selbst abrechnet.

 

Freilich sind solche Doppelstrukturen mit nicht unerheblichen Zusatzkosten verbunden. Schließlich müssen sie gegründet und verwaltet werden, Buchhaltung gemacht und auch noch Steuern gezahlt werden. Allerdings muss bei richtiger Gestaltung keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Britische Abrechnungsgesellschaften sind deshalb so beliebt, weil sie ähnlich der deutschen Kleinunternehmerregelung bis zu einer gewissen Schwelle von der Umsatzsteuer befreit sind. Statt nur 17500€ sind es jedoch satte 80.000 Pfund in Großbritannien. Bis zu dieser Summe muss man keine Umsatzsteuern zahlen, obwohl man selbstverständlich seine VAT-Nummer haben kann.

 

Operative Agent oder eigene Abrechnungsgesellschaft?

Ob sich eher ein Operative Agent oder eine eigene Abrechnungsgesellschaft lohnt muss man letztlich durchrechnen. In der Regel wird die Nutzung eines Operative Agents weniger Kosten verursachen als eine eigene Abrechnungsgesellschaft. Auch der damit verbundene Aufwand ist wesentlich überschaubarer. Die Flexibilität und möglichen Steuervorteile lassen sich hingegen mit einer eigenen Abrechnungsgesellschaft oft besser nutzen.

 

Staatenlos kann Dir helfen beide Konstrukte in die Tat umzusetzen.

 

Mit einem Operative Agent zusammenzuarbeiten ist nicht teuer. Für Vermittlung und Ausfertigung eines individuellen Vertrags fällt lediglich eine Gebühr von 250€ an. Die Komission wird dort individuell vereinbart und reicht meist von 3 bis 5 Prozent.

Bei einer Doppelstruktur von Abrechnungsgesellschaft und Offshore-Firma muss man je nach Konstrukt zwischen 4000-6000€ jährlich rechnen – es ist also keine ganz günstige Angelegenheit. Welche Kombinationen dort möglich sind und wie das Ganze genau funktioniert werde ich aber an anderer Stelle hier noch einmal genau erklären.

Wie Du siehst sind Offshore-Firmen trotz ihrer schlechten Reputation nicht zur Nutzlosigkeit verdammt. In der Offshore-Welt gibt es für fast jede Herausforderung eine Lösung und für jede Regulierung ein Schlupfloch. In vielen Fällen ist die reine Nutzung einer Onshore-Firma heute besser.

 

Geringe Steuern, Konten- und Verwaltungskosten sind meist besser als keine Steuern, aber hohe Konten- und Verwaltungskosten.

 

Doch Offshore-Firmen sind alles andere als tot.Noch immer gibt es viele legitime und legale Einsatzmöglichkeiten, die einem ermöglichen sein Unternehmen so zu führen wie man es für richtig hält: ohne Steuern, ohne Regulierung, ohne Buchhaltung, ohne Bürokratie.

Staatenlos wird Dir die Vorzüge von Offshore-Gesellschaften daher auch die nächsten Wochen weiterhin nahebringen.

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