Willkommen im deutschen Zwangsschulkinderentführungsindoktrinierungssystem– dem etablierten Apparat, der sich mit überragender Effizienz als einer der besten Arbeitsbeispiele von staatlichen Akteuren präsentiert: Steuereinnahmen, die so hoch sind, dass Schulen eigentlich aus Marmor gebaut sein müssten; doch stattdessen sind sie marode, die technische Ausstattung ist unzureichend und es mangelt an nahezu allen Schulformen und Bundesländern an Personal.
Das deutsche Bildungssystem erfährt die gelebte Kompetenz der Staatsdiener – ist es das, was wir unseren Kindern (noch länger) zumuten möchten?
Beginnen wir mit einer offensichtlichen Tatsache: Das deutsche Zwangsschulkinderentführungsindoktrinierungssystem ist – im Maximalfall – eine Bastion der Mittelmäßigkeit. Während einige Länder durchaus innovative Lehrmethoden und moderne Technologien in ihre Klassenzimmer integrieren, hält Deutschland stur an einem völlig aus der Zeit gefallenen System, mit immer einschränkenderen Lehrplanzielen, fest.
Der bekannteste und sicherlich einprägsamste Fakt der Mittelmäßigkeit (bzw. genauer: Unterdurchschnittlichkeit) hat sich in den Ergebnissen der letzten PISA-Studien gezeigt. Entscheidender aber noch ist die Tendenz: und diese ist fallend. Kurzum: Leistungen deutscher Schüler werden mit jedem Jahr schlechter.
Eine Bastion der Mittelmäßigkeit
Die erwähnte Mittelmäßigkeit erstreckt sich jedoch nicht nur auf die leistungsbezogenen Ergebnisse der Schüler. Die gesamte deutsche Bildungsbürokratie ist komplex und träge. Schulen haben oft wenig Autonomie, um auf individuelle Bedürfnisse der Schüler einzugehen oder innovative Lehrmethoden auszuprobieren.
Jede Änderung muss durch zahlreiche bürokratische Instanzen genehmigt werden, was nicht nur den Fortschritt hemmt, sondern häufig schon im Keim erstickt. Nicht zuletzt deshalb sind auch die Lehrpläne stellenweise nicht zeitgemäß und beinhalten viele Inhalte, die kaum oder gar keinen Bezug zur modernen Lebens- und Arbeitswelt haben. Innovationen und Digitalisierung werden nur zögerlich integriert, was dazu führt, dass Schüler nicht optimal auf die Herausforderungen der heutigen Gesellschaft vorbereitet werden.
Bestes Beispiel: Bis heute haben viele Schulen nicht einmal leistungsfähiges WLAN. Aber auch hier muss sich die Frage gestellt werden: Besteht überhaupt der ernstzunehmende Wille, hier einen Wechsel anzutreiben?
Etabliertes Unterdrückungssystem
Es ist historisch ableitbar, dass das Ziel des deutschen Zwangsschulkinderentführungsindoktrinierungssystem nicht darin besteht, kritische Denker und kreative Köpfe zu fördern, sondern brave, unkritische Menschen, die perfekt genormt in militärischer Tradition für den Arbeitsmarkt bereitgestellt werden.
Die Wurzeln dafür liegen im preußischen Schulsystem des 19. Jahrhunderts, das vor allem darauf abzielte, Bildung zur Staatsaufgabe zu machen und den idealen Staatsbürger zu schaffen, nicht den freiheitlich, kritisch denkenden Menschen. Auch wenn das Schulsystem seitdem selbstverständlich einige Modernisierungen erfahren hat, liegt auf der Hand, weshalb der Eindruck entstehen mag, warum unsere Kinder die Institution Schule als ungeschliffene Diamanten voller Neugier und Kreativität betreten und sie mitunter als genormte Zahnräder verlassen, bereit, sich kopflos in die Maschinerie der Gesellschaft einzufügen, anstatt nach eigenen Interessen zu handeln, frei zu denken und individuelle Ideen zu entwickeln oder gar unternehmerisch tätig zu werden.
In diesem Zusammenhang ist besonders interessant zu beobachten, welche Charaktere mitunter als „Schulversager“ gelten und wie schnell „Verhaltensauffälligkeiten“ diagnostiziert werden, fällt man aus eben jenem Raster heraus: So fällt es logischerweise besonders Kreativen, Praktikern, Autodidakten und eben unternehmerisch denkenden Menschen schwer, sich in das Korsett drücken zu lassen, das das System Schule auferlegt.
Ein Grund für dieses Hauptproblem liegt aber sicherlich auch darin, wer unsere Kinder unterrichtet.
Ein System, gelenkt von Staatsdienern und Bürokraten
Eine Frage, die stellvertretend für die Logik des schulischen Systems steht: Wie kann jemand, der in seinem Leben noch nie eine Bewerbung geschrieben hat, sinnvoll auf die Arbeitswelt vorbereiten?
Was populistisch klingen mag, ist letztendlich faktenbasiert: In vielen Bundesländern bewerben sich Lehrkräfte nämlich nicht im klassischen Sinne auf ihre begehrte Stelle, sondern registrieren sich lediglich mit ihren Daten auf der Plattform der landeseigenen Bildungsbehörde. Eingestellt wird dann in der Regel über den Abschluss und Notendurchschnitt – meist ohne Interview / Bewerbungsgespräch oder ähnliches, wie man es in der freien Wirtschaft kennt.
In den aktuellen Zeiten des massiven Lehrermangels fallen diese „Mindesteinstellungskriterien“ gelegentlich sogar vollständig weg, wenn unqualifiziertes Personal oder nicht ausgebildete Quereinsteiger zu „Lückenfüllern“ in den schulischen Stundenplänen werden.
Es wäre verschmerzbar, wenn sich dieser Umstand „nur“ auf den Einstellungsprozess beziehen würde. Der Logik folgend müssen aber folgende Fragen aufkommen: Wie kann jemand, der nie in der freien Wirtschaft tätig war, auf eine Karriere in ebenjener vorbereiten? Und noch extremer gedacht: Sollen Personen, die in der Regel aus einem System der maximalen Sicherheit kommen auf die Höhen und Tiefen des Unternehmertums vorbereiten?
Man bedenke, was eine Ernennung zum verbeamteten Lehrer mit sich bringt: eine lebenslange Anstellung, die nahezu mit einer Unkündbarkeit einhergeht, unbegrenzte Bezügefortzahlung bei Krankheit, planbare Gehaltsentwicklung, Pensionsansprüche, etc. – wollen wir es wirklich diesen Staatsdienern überlassen, der nachfolgenden Generation beizubringen, wie es ist, ein innovatives Produkt zu entwickeln? Wie es ist, finanzielle Risiken einzugehen?
Wollen wir dies wirklich Personen überlassen, die aus genau dem gegenteiligen Umfeld kommen; aus einem System, das auf Stabilität, Sicherheit und Routine setzt, das bürokratisch und träge ist – und eben nicht flexibel und dynamisch, sich immer wieder neu erfindend?
Wir können es uns nicht erlauben, dass alleinig Personen, die am Gegenpol des beruflichen Spektrums sitzen, die Bildungsaufgabe übernehmen.
Es wäre vermessen, einzelnen Akteuren die Schuld für die Zustände zuzusprechen, denn Lehrkräfte sind im Prinzip nur die Bauernopfer für ein völlig zerfahrenes System, das über die Jahre vernachlässigt, heruntergewirtschaftet und eben nicht modernisiert wurde.
Wie kann man aber nun Bildung gewährleisten, dass sie ihre maximale Wirkung entfaltet und entsprechende Früchte trägt? Die Antwort ist relativ simpel: individuell. Denn: Kognitiv funktioniert Lernen zwar nach ähnlichen Mustern; wir benötigen vor allem Motivation, uns mit einer Sache auseinandersetzen zu wollen; wir benötigen im Idealfall eine emotionale Verbindung, wir benötigen eine Herangehensweise über unsere Sinne, am besten mehrere gleichzeitig: fühlen, schmecken, sehen, hören, riechen, usw. – aber was uns massiv von einander unterscheidet, ist, ob wir dies bspw. lieber in Gesellschaft von Mitlernenden machen, ob wir jemanden benötigen, der uns dabei begleitet, wann unser Hirn am besten arbeitet (morgens um 7:30 Uhr oder doch erst gegen 11:00 Uhr?), welchen Stil und welche Strategie ich beim Lernen verfolge; lerne ich lieber visuell oder auditiv – und natürlich auch inhaltliche Komponenten: Was interessiert mich überhaupt?
Einer der wohl unumstrittensten Faktoren ist auch die „Tagesform“: Bin ich heute fit, habe ich gut geschlafen, bin ich eventuell gesundheitlich angeschlagen oder geht es mir psychisch heute nicht gut – wir alle haben vermutlich schon einmal erlebt, wie es ist, einen Test oder eine Klausur an einem Tag zu schreiben, an dem unsere kognitive Leistungsfähigkeit nicht so hoch war, wie üblich. Im schlechtesten Fall erziele ich im schulischen Rahmen wegen „eines schlechten Tages“ ein Ergebnis, das mich u.U. für eine längere Zeit „brandmarkt“, in diesem Themengebiet unfähig oder schlecht zu sein. Was es über die eigenen Fähigkeiten und auch die eigene Leistung aussagt: rein gar nichts.
Das Schulsystem kann Bildung strukturell nicht gewährleisten, wie Lernen kognitiv ideal wäre.
Wir stellen also grundlegend fest, dass es dem Schulsystem in seiner jetzigen Form überhaupt nicht möglich ist, Bildung zu gewährleisten, wie es das Wissen aus der Kognitionswissenschaft über Lernen eigentlich zulässt. Andernfalls müsste jeder Schüler die Freiheit haben, zu einer Uhrzeit in der Schule zu erscheinen, die für ihn die beste Lernzeit ist, er müsste auf Themen so angesprochen und motiviert werden, wie es für ihn die maximalen Reize erzeugt – er müsste eventuell sogar gar nicht erst in einem Schulgebäude erscheinen, weil er am besten mit einem Hörbuch oder in ungestörter Umgebung lernt, usw. – abgesehen davon, dass dies alles natürlich gesetzlich nicht möglich ist, es ist dies schlichtweg strukturell auch nicht.
Das Schulsystem kann ideales Lernen nicht gewährleisten.
Wenn wir wirklich maximalen Bildungserfolg für unsere Kinder gewährleisten wollen, gibt es eigentlich nur wenige Gründe, die Sprösslinge in überfüllte Klassen in maroden Gebäuden zu stecken, sie wegen permanent ausfallendem Unterricht etwaigen „Betreuungsangeboten“ zu überlassen, wegen ausgebrannten Lehrkräften ihnen Bildung zukommen zu lassen, die schlichtweg besser sein könnte.
Und auch aus Perspektive eines jungen, schulpflichtigen Menschen wird zunehmend berechtigt sein, dass diese sich die Frage stellen: Mit welchem Recht hält mich der Gesetzgeber hier eigentlich für zehn oder mehr Jahre meines Lebens gefangen? Dass ich als freier Mensch nicht frei entscheiden kann, wo ich mich fünf Tage die Woche über mehrere Stunden bis zur Erfüllung der sog. „Vollzeitschulpflicht“ meines Lebens aufhalte? Dass scheinbar nicht einmal meine Eltern die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, wo, wie und mit wem ich einen Großteil meiner Lebenszeit gestalte?
Nun ist es – ähnlich wie bei den Steuern – so, dass der Großteil der Bevölkerung davon ausgeht, dass die Schulpflicht ein Naturgesetz ist, das zum Leben gehört wie der Tag oder die Nacht, Schlafen oder Atmen. Glücklicherweise ist dem nicht so und es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Kinder anderweitig zu beschulen, unterrichten oder sogar freilernen zu lassen.
Der deutsche Gesetzgeber hat dafür strenger als jeder europäische Nachbar ein Reglement eingeführt, dass die Schulpflicht in Deutschland als „Schulgebäudeanwesenheitszwang“ betrachtet, was bedeutet: Die deutsche Schulpflicht wird in nahezu allen Fällen von ca. 8-13 Uhr im Schulgebäude erfüllt. Dennoch gibt es genügend Möglichkeiten und Varianten, der deutschen Schulpflicht zu entgehen, wenn dies das berechtigte Ansinnen von Eltern oder Kindern ist. Die Flaggentheorie lässt auch beim Thema „Bildung, Schule und Familie“ unzählige Möglichkeiten zu, so dass niemand gezwungen ist, das staatliche Schulsystem als einzige Option zur Bildung der eigenen Kinder wahrnehmen zu müssen.
Wie Du aus dem staatlichen Schulsystem austreten und der Schulpflicht entkommen kannst, kannst Du in einer Beratung bei uns erfahren.
5 Use Cases
Case 1: Wie gehen wir damit um, wenn das Jugendamt / Schulleitung eine melderechtliche Abmeldung nicht akzeptiert und droht, ein Bußgeld aufzuerlegen oder sogar das Kind zu entziehen?
Grundsätzlich gilt, dass die konkrete Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen und Schulgesetzen geregelt ist; das bedeutet: Es gibt je nach Fall 16 verschiedene Möglichkeiten, wie das Schulrecht ausgelegt wird und der konkrete Fall muss je nach Bundesland geprüft werden.
Generell gilt aber, und das ist in jedem Bundesland gleich: Findet eine melderechtliche Abmeldung des Kindes aus Deutschland statt, hat der Staat keine Hoheit über die Ausübung des Bildungsrechts und der Schulpflicht. Wichtig ist jedoch, dass ein Kind alleine nicht aus Deutschland abgemeldet werden kann, sondern immer die gleichzeitige Abmeldung eines weiteren Elternteils bedarf.
Angenommen, der Klient kommt aus Mannheim, dann regelt das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) die Schulpflicht. Relevant ist hier der § 74 SchG, der klar definiert, dass schulpflichtig nur jene Kinder sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in BaWü haben. Sofern die melderechtliche Abmeldung und der gewöhnliche Aufenthalt also sauber und nachweisbar beendet werden (echte Ausreise), hat weder das Jugendamt noch die Schulleitung eine rechtliche Handhabe. Sowohl ein Bußgeld oder gar ein Kindesentzug haben bei korrekter Vorgehensweise keine rechtliche Grundlage.
§ 74 SchG – Schulpflichtige Personen
- Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass insbesondere Schulleitungen teilweise besonders restriktiv vorgehen und eine Abmeldung nicht akzeptieren wollen. Dies ist ein relativ typisches Symptom im Schulkontext, wenn Unwissenheit und Starrsinn / Dickköpfigkeit aufeinandertreffen.
Es ist durchaus zu befürchten, dass unbegründete Aufforderungen zur Einhaltung der Schulpflicht oder Bußgeldbescheide eintreffen. Eine rechtliche Grundlage gibt es bei sauberer Durchführung dafür aber schlichtweg nicht.
Case 2: Mann ist in Deutschland gemeldet, ich bin mit dem Kind in Wohnmobil unterwegs – wie kann mein Kind vernünftig was lernen?
Sofern kein Gewöhnlicher Aufenthalt oder ein Wohnsitz in einem Land ausgelöst wird (dies gilt es immer anhand von konkreten Aufenthaltszeiten zu erfragen), gibt es verschiedene Konzepte, wie das Kind zu „unterrichten“ ist. Zu den gängigsten Varianten gehören:
Freilernen – Insbesondere in der Camper- / Wohnmobilszene bietet sich dieses Konzept an, da in der Regel eine ständige Veränderung der Umgebung stattfindet, mit üblicherweise auch verschiedenen sozialen Kontakten; je nachdem, wie die Reise ausgestaltet wird, was wiederum gerade dazu einlädt, dass das Kind frei seine Interessen entwickelt. Das Kind kann ohne einen festen Lehrplan und formalen Unterricht lernen. Stattdessen wird das Lernen von den Interessen, Neugierde und natürlichen Lernprozessen der Kinder geleitet. Der Ansatz geht davon aus, dass Kinder von Natur aus neugierig und lernbegierig sind und in einem unterstützenden Umfeld am besten lernen, wenn sie ihren eigenen Interessen und Fragen folgen können.
Homeschooling – Im Gegensatz zum Freilernen folgt Homeschooling in der Regel einem strukturierten Lehrplan. Es kann festgelegte Unterrichtszeiten und -fächer geben, die den Tag und die Woche organisieren. Diese Struktur hilft, ein geregeltes Lernumfeld zu schaffen. Dieses Konzept bietet sich insbesondere an, wenn man sich einen privaten Lernbegleiter finanziell leisten kann oder der Bildungshintergrund der Eltern (z.B. Lehrerkind?) dies zulässt. Wenn man Homeschooling privat organisiert und man sich nach den deutschen Lehrplänen orientieren will, empfiehlt es sich, nach dem Lehrplan von Baden-Württemberg vorzugehen, da dieser auch bspw. bei den deutschen Auslandsschulen zum Einsatz kommt.
Online-Schule – Online-Schulen bieten erhebliche Flexibilität, da Schüler ihre Lernzeiten und -orte häufig selbst bestimmen können. Sie ermöglichen individuelle Lernpläne, die an persönliche Stärken und Schwächen angepasst sind, und bieten Zugang zu modernen digitalen Ressourcen und Technologien. Zudem ermöglichen sie eine individuelle Betreuung durch engagierte Lehrer und reduzieren zusätzliche Kosten wie Schulweg und Materialien. Eine der bekanntesten internationalen Online-Schulen ist bspw. die Wilhelm von Humboldt Online Privatschule , es gibt aber auch Angebote direkt aus Deutschland, die sich wenn gewünscht an den Lehrplänen orientieren wie bspw. die Freie Deutsche Online Schule oder die Deutsche Fernschule.
Es gilt zu prüfen, nach welcher pädagogischen Methodik das Kind unterrichtet werden soll (bspw. Montessori? Nach deutschen, staatlichen Lehrplänen?), welche finanziellen Mittel für die Unterrichtung zur Verfügung stehen und welche den individuellen Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Je nachdem empfiehlt es sich, nicht nur eines der Konzepte zu wählen, sondern innerhalb der Konzepte wiederum einen geeigneten Ansatz zu finden – bspw. entscheide ich mich für das Konzept der Online-Schule, dort wiederum gilt es zu prüfen, welche Schule die höchsten Überschneidungen mit den Wünschen der Kunden bietet.
Wichtig für den Staatenlos-Kontext ist aber auch zu erwähnen, dass durch die Konstellation (ein Ehepartner in Deutschland) natürlich auch steuerliche Thematiken entstehen, wenn bspw. ein Elternteil weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt und der andere abgemeldet ist (hier wird i.d.R. der Lebensmittelpunkt durch die Familienwohnung in Deutschland angenommen, wodurch keine Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht stattfindet). Eine Pro-Forma-Trennung über einen einvernehmlichen Trennungsvertrag beim Anwalt kann diese Problematik aber bereits auch ohne Scheidung beseitigen.
Case 3: Ich will dass meine Kinder trotzdem einen deutschen Schulabschluss kriegen, obwohl wir im Ausland sind (Studienambitionen)?
Je nach Aufenthaltsort und -dauer ist der einfachste und naheliegendste Weg der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland (sog. Deutsche Auslandsschulen). Wenn es sich bei den Kunden jedoch um Perpetual Traveler handelt, bietet es sich an, zunächst eines der (im vorherigen use case) vorgestellten Konzepte zu wählen, um irgendeine Form der Unterrichtung sicherzustellen. Der Weg zu einem deutschen Schulabschluss ist dann über die sog. Externenprüfung (bzw. in einigen Bundesländern auch „Nichtschülerabitur“) geöffnet, was jedoch immer an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist und vor allem wieder in 16-facher Ausführung (Feudalismus) über die entsprechenden Landesgesetze geregelt ist. Bundesweit übergeordnetes Regelwerk bietet der § 45 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Spielt man dies nun aber konkret durch, etwa am Beispiel von NRW oder Bayern, findet man die entsprechenden Regelungen wie folgt:
Bayern:
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG): Hier sind die Regelungen zur Externenprüfung in den entsprechenden Schulordnungen, wie der
„Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern“ (MSO) und der „Schulordnung für die Gymnasien in Bayern“ (GSO), festgelegt.
Nordrhein-Westfalen:
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW): Die Regelungen zur Externenprüfung sind in den Schulordnungen und den spezifischen Verordnungen, wie der
„Verordnung über die Durchführung der Externenprüfung“ (Externenprüfungsordnung), beschrieben.
Da das Kind Studienambitionen hat, ist davon auszugehen, dass es gerne das deutsche Fachabitur oder Abitur erwerben möchte. Am Beispiel von NRW würde das bedeuten, dass § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Abiturprüfung für Externe zur Geltung kommt:
§ 4 Abs. 3 Verordnung über die Abiturprüfung für Externe
- Zur Abiturprüfung wird von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen, wer darlegt, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat, zum Beispiel durch Selbststudium, die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen oder durch den Besuch von Ergänzungsschulen, und in dem Kalenderhalbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Altersgrenze zulassen.
Die Regelungen zur Zulassung zur Externenprüfung sind also vergleichsweise klar formuliert und erlauben den Erwerb des (Fach-)Abiturs über die Darlegung eines Selbststudiums zur Prüfung. Wichtig ist aber hier, dass in fast jedem Bundesland ein Prüfungsausschuss darüber entscheidet, ob die Zulassung zur Abiturprüfung stattfinden kann – es ist also enorm wichtig, dass diesem Ausschuss glaubwürdig vermittelt wird, dass eine ordentliche Vorbereitung stattgefunden hat.
Dies geschieht am besten mit Exposés, Lerntagebüchern oder sogar durch einzelne Lehrgänge ausgehändigten Zertifikaten; jegliche Dokumente sollten sich aber stets an den vom Bundesland veröffentlichten Lehrplan orientieren. Vorteil als Perpetual Traveler ist aber natürlich, dass man sich bei der Prüfung vergleichsweise frei für eines der 16 Externenprüfungssysteme und auch Lehrpläne entscheiden kann. Bei der Wahl, welches das geeignetste Regelwerk vorgibt, entscheidet klar der individuelle Fall. Grundsätzlich kann ein halbwegs intelligenter Schüler das deutsche Abitur innerhalb eines Jahres nachholen selbst wenn er nie ein Schulgebäude von Innen gesehen hat.
Case 4: Wie gehen wir damit um, dass es keine sozialen Kontakte gibt, wenn das Kind nicht zur Schule geht?
Für viele Kunden ist die Frage nach sozialen Kontakten eine der wesentlichen Aspekte, warum jegliche Form des „gebäudefreien“ Unterrichtens zunächst eher kritisch betrachtet wird. Dies ist jedoch völlig irrelevant, da die Zuordnung der sozialen Kontakte im Schulkontext lediglich durch das Alter und ggf. durch die Region / das Viertel erfolgt – und das sind, am Beispiel von etwa Brennpunktregionen, für die soziale Reife eher hinderliche, als förderliche Faktoren.
Generell sind Wohnort und Alter wenig verbindende Faktoren, in denen soziale Kontakte reifen sollten. Das Gegenteil ist also der Fall: Es macht nicht nur Sinn, sondern ist auch förderlich, soziale Kontakte so zu wählen, wie wir sie auch in „ungezwungenem“ Kontext wählen würden: nach Interessen und Hobbies, nach gemeinsamen Werten, Zielen und Ambitionen, nach gemeinsamen, freiwillig gewählten Erlebnissen und Erfahrungen, etc. – aber nicht randomisiert durch unfreiwillige Zusammenlegung von Altersgenossen aus dem gleichen Viertel. Der Faktor der sozialen Kontakte ist beim Thema Unschooling also ganz klar als Chance und nicht als Problem zu betrachten.
Klassische Rahmen für die Unterstützung von sozialen Kontakten sind natürlich jegliche interessensbezogenen Gruppen (Sport-, Kunst- und Musikvereine), aber auch Homeschooling- Gruppen, Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit, Familien- und Freundesnetzwerk, Ferienlager und Kulturaustausch, Reisen, etc.
Soziale Kontakte für Kinder, die nicht zur Schule gehen, können durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Netzwerken gesichert werden. Es erfordert möglicherweise etwas mehr Planung und Initiative, aber es gibt viele, durchaus bessere Möglichkeiten, wie Kinder soziale Fähigkeiten entwickeln und Freundschaften schließen können, während sie außerhalb des traditionellen Schulsystems lernen.
Case 5: Wir sind mit unserem Sohn (12) als Perpetual Traveler unterwegs und sind Freilerner, hätten aber gerne einen groben Rahmen, wie wir unser Kind in bestimmten Fächern unterrichten könnten.
Zunächst muss der Wissensstand des Kindes ermittelt werden – und anders als im klassischen Schulkontext gibt das Alter alleine keinen Aufschluss darüber, welchen Wissensstand das Kind hat.
Ebenfalls muss erst erarbeitet werden, wo die Interessen des Kindes liegen. Anders als bspw. in der Schule sollten hier die Chancen des Freilernens auch ergriffen und alle motivationalen Möglichkeiten genutzt werden. Am Beispiel des Fachs Deutsch kann dies beispielsweise darüber entschieden werden, welche Texte man nutzt, um das Kind an bestimmte Thematiken heranzuführen: Wenn ich weiß, dass mein Kind Detektivgeschichten mag, dann macht es absolut Sinn, einen Text der „Drei Fragezeichen“ für den Aufgabenbereich „Kennen von Regeln der Groß- und Kleinschreibung“ auszuwählen, anstatt langweilige, altbackene Schulsachlektüre oder einen Text mit Pferdegeschichten.
Würde man einen groben Wochenplan für das Fach Deutsch erstellen, an dem sich das Kind und die Familie orientieren kann, sähe dies wie folgt aus:
- Übergeordnete Ziele für das Fach Deutsch: Das Kind soll vier Lernbereiche bearbeiten – diese sind „aktives Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen und Verstehen“ und „Sprache thematisieren“
- Aufgabenbereich für „aktives Sprechen und Zuhören“: Erzählen, Nacherzählen und Berichten (anhand eines Hörbuches / -spiels) Vertreten eines eigenen Standpunktes zum gehörten Text
- Aufgabenbereich für Schreiben: Kennen der Grundregeln der Worttrennung (durch Zerlegen und Aufbauen von Wörtern) Kennen der Regeln von Groß- und Kleinschreibung (anhand von bspw. Artikeln)
- Aufgabenbereich für „Lesen und Verstehen“: Kennen von Strategien zum Leseverstehen (durch Gliedern eines Textes in Sinneinheiten – Überschriften finden, Textabschnitte zusammenfassen – Markieren von wesentlichen Textausschnitten, Textaussagen konkretisieren – Umformulieren von Textabschnitten, Erklären von Wortbedeutungen)
- Aufgabenbereich für „Sprache thematisieren“: Kennen von Satzgliedern und Attributen (Subjekt und Prädikat, Dativ und Akkusativobjekt) Kennen von Haupt- und Nebensätzen (Stellung des finiten Verbs, Abhängigkeit des Nebensatzes)
Diese Art der Handreichung und Lernplanerstellung eignet sich für jedes Fach und muss entsprechend individualisiert je nach Stand des Kindes und der gegebenen Umständen erstellt werden.
Prinzipiell lässt sich dies auch mit geeignetem Material (Ebooks, etc.) ergänzen, sofern keines zur Verfügung steht. Für eine Vertiefung dieser groben Lernpläne kann im Rahmen einer konkreten Beratung alles individuell gestaltet werden. Unser Berater Chris ist Experte in Freier Bildung und kann Dir und deinen Kindern sowohl in den rechtlichen Fragestellungen weiterhelfen als auch ein individuelles Bildungsprogramm erarbeiten. Als ehemaliger Lehrer und Lerncoach weiß er wie er die Neugier von Kindern beflügeln kann damit Bildung endlich wieder Spaß macht!
Es gibt Alternativen zum Zwangsschulkinderentführungsindoktrinierungssystem – wende dich an uns um mehr zu erfahren!
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