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Wenn wir bei Staatenlos.ch über Wohnsitzverlagerung sprechen, geht es meist um entfernte Länder wie Panama, Thailand oder Paraguay. In Europa sind es vorwiegend Osteuropa und die Mittelmeerinseln, die von sich reden machen. Aber so empfehlenswert Zypern oder Rumänien auch sein mögen – längst nicht jedem versprechen sie die gewünschte Lebensqualität, Kultur und Sprache, selbst wenn man nur einige Wochen Zeit verbringen müsste.

Ich habe bisher wenig über die oft mythisch verklärten europäischen Zwergstaaten geschrieben. Diese als Steueroasen geltenden Staaten sind in den meisten Fällen (außer Monaco) aber kaum noch wahre Steueroasen.

 

Denn entweder ist eine Einwanderung sehr schwierig oder die Steuern sind im Endeffekt höher als in vielen einfacheren Alternativen. Dennoch bieten viele dieser Zwergstaaten eine sehr hohe Lebensqualität, wenn man sich dazu entscheidet längere Zeit in ihnen zu verbringen.

 

In diesem Beitrag besprechen wir kurz und knapp die Steuersysteme und Einwanderungsbedingungen von 9 Staaten, die als Steuer autonome Territorien in Europa gelten.

Man könnte gewissermaßen sagen, dass jedes große europäische Land seine eigene Steueroase in Form der Zwergstaaten hat. Deutsche, Österreicher und Schweizer haben Liechtenstein, Italiener haben San Marino und Campione, Franzosen haben Monaco (wo sie als französische Staatsbürger aber trotzdem voll besteuert werden) und Andorra. Spanier haben neben Andorra noch das britische Gibraltar, das neben den Kanalinseln Guernsey und Jersey (inklusive Alderney und Sark) sowie der Isle of Man nur ein kleiner Teil des britischen Kuchens ist. Malta, Zypern und die britischen Überseegebiete wollen wir hier ebenso wenig besprechen wie die City of London, die einen eigenen Beitrag rechtfertigt.

Auch weitere teilautonome Zwergstaaten wollen wir an dieser Stelle nicht behandeln. Luxemburg etwa ist alles andere als eine Steueroase für Bewohner (und auch nicht unbedingt ein Zwergstaat), aber extrem interessant für Kapital. Die dänischen Färöer und schwedischen Aland-Inseln sind wie ihre Mutterländer Steuerhöllen, das griechische Athos bleibt orthodoxen, die Vatikanstadt katholischen Mönchen vorbehalten.

Von den 9 besprochenen Zwergstaaten Liechtenstein, San Marino, Campione, Monaco, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey und Isle of Man ist Monaco die einzige wahre Steueroase mit gar keiner Einkommenssteuer. Die anderen Länder bieten zwar merkliche Erleichterungen zu ihren „Mutterländern“, zweigen aber oft nicht wenig in die eigene Tasche ab.

Das hat seinen Hintergrund auch in der Europäischen Union. Durch intensiven politischen Druck sind etwa Zwergstaaten wie Andorra eingeknickt und haben eine 10%ige Flat Tax einführen müssen. In anderen Staaten machen die Lebenshaltungskosten oder Einwanderungsbedingungen eine Abwanderung für den Durchschnittsbürger schwierig. Welche dieser 9 Staaten bzw. Territorien sind also am interessantesten? Im Folgenden werden wir das herausfinden.

 

9. San Marino:

San Marino könnte die perfekte Steueroase sein. Das kleine Land in Zentralitalien ist die weltweit älteste Republik (301 n. Chr.) und wurde in seiner Geschichte noch nie erobert. Selbst Napoleon war so inspiriert, dass er seine Armee an der Republik vorbeiziehen ließ und ihr sogar noch neueste Kanonen schenkte.

San Marinos auf einem Berg thronende Hauptstadt ist ein beliebtes Touristen-Ziel, das Dolce Vita zu erstaunlich günstigen Preisen bietet. Dass die Bewohner San Marinos steuerfrei sind, ist jedoch ein Mythos. Die Lohnsteuer geht gar bis fast 50 % hoch, lediglich auf Dividenden fallen nur 5 % Kapitalertragssteuer an. Die örtliche Körperschaftssteuer beträgt 17 %, kann aber für die ersten 5 Jahre halbiert werden. Weitere Vergünstigungen bestehen für Hightech-Unternehmen. Eine örtliche GmbH hat 25.500 € Stammkapital, eine Aktiengesellschaft 77.000 €.

Mittlerweile gibt es mehrere Optionen, einen Wohnsitz in San Marino zu erlangen.

  • Ein lokales Unternehmen mit 5 Vollzeit-Angestellten starten und im Wert von 300.000 € eine Immobilie erwerben oder Bankeinlage tätigen sowie Krankenversicherung von 30.000 € jährlich abschließen
  • 51 % an einem lokalen Unternehmen halten, 1–3 Mitarbeiter einstellen (branchenspezifisch), 75.000 € Bankeinlage tätigen, weitere 75.000 € innerhalb der ersten 2 Jahre Wohnsitz tätigen,
  • Immobilie im Wert von 500.000 € oder zehnjährige Staatsanleihe im Wert von 600.000 € erwerben und Pauschalsteuer von 10.000 € und 20.000 € pro Familienmitglied

Hat man Glück mit einem Wohnsitz, so dauert es noch ganze 30 Jahre bis zur Erlangung der Staatsbürgerschaft San Marinos. Die hat ein in Europa einzigartiges Merkmal. Der sanmarinesische Reisepass bietet als einziger in Europa Visa-freien Zugang nach China.

 

8. Isle of Man

Die Isle of Man liegt in der Irischen See zwischen Nordirland und England und gilt neben den beiden Kanalinseln als einer der 3 britischen Kronkolonien. Die Insel ist ein beliebtes Touristenziel, bekannt für die Manx Rally und als Hotspot zum Beobachten von Riesenhaien, die sich hier in den Sommermonaten an reichlich Plankton erfreuen.

Vor Brexit war ein Niederlassen von EU-Bürgern auf der Insel weiterhin möglich. Für Nicht-EU-Bürger greifen praktisch die Regelungen des britischen Mutterlandes. Wie auf den Kanalinseln ist damit aber keine lokale Arbeitsgenehmigung verbunden, was Online-Unternehmer und Privatiers hingegen nicht stören muss.

Die Isle of Man besteuert Welteinkommen und hat keine Non-Dom-Regelungen. Es gibt jedoch Steuerfreiheit auf Kursgewinne und keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Die Einkommenssteuer beträgt 10 % bis 8.500 GPB nach dem Steuerfreibetrag von 10.500 GBP und 20 % darüber. Die maximale Steuer ist gedeckelt auf 120.000 GBP. Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Selbstständige sind zu beachten.

 

7. Guernsey

Die kleine Kanalinsel Guernsey (und Alderney) hat ein ähnliches, aber leicht differenziertes Steuersystem zu ihrer Nachbarinsel Jersey (und Sark). Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Einwanderung auf die Kanalinseln von EU-Bürgern weiterhin unkompliziert möglich, eine Arbeitserlaubnis vor Ort zu bekommen aber schwierig. Nach dem Brexit könnten die Hürden deutlich höher werden. Für Nicht-EU-Bürger liegen diese momentan bei einem liquiden Vermögen von 1 Million GBP und den Erwerb eines Hauses.

 

Gelegen vor der französischen Normandie-Küste nicht allzuweit vom Mutterland entfernt bieten Guernsey und Alderney ein Non-Dom ähnliches Steuersystem, das an dieser Stelle genauer erläutert werden soll, da es relativ komplex ist.

 

Guernsey unterscheidet praktisch zwischen Wohnsitz (residence) und Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz (principal residence und sole residence). Wer seinen Hauptwohnsitz/alleinigen Wohnsitz in Guernsey hat, der zahlt die Einkommenssteuer in Höhe von 20 % gedeckelt auf maximal 110.000 GBP auf ausländisches oder 220.000 GBP auf inländisches Einkommen. Bei der kleinen Schwesterinsel Alderney greift die Deckelung bereits bei 50.000 GBP. Der Steuerfreibetrag beträgt 9.675 GBP unter und 11.450 GBP über dem Alter von 64. Ein Hauptwohnsitz (principal residence) ist dann gegeben, wenn man sich mindestens 183 Tage in Guernsey aufhält oder sich über 90 Tage aufhält und in den 4 Vorjahren mindestens 730 Tage anwesend war. Ein alleiniger Wohnsitz ist gegeben, wenn man sich nicht mindestens 90 Tage pro Jahr in einem Drittland aufhält.

Nur seinen Wohnsitz hingegen hat man in Guernsey, wenn man mindestens 91 Tage verbringt oder 35 bei 365 zusammengezählten Tagen in den 4 Vorjahren. Unter dieser Voraussetzung kann eine Sonderbesteuerung, die sogenannte „Standard Charge“ in Anspruch genommen werden. Hier muss man nur 30.000 GBP zahlen und kann damit Einkommen in Höhe von 150.000 GBP (20 % sind 30.000 GBP) steuerfrei nach Guernsey einführen. Ab 150.000 GBP greift weiterhin die Einkommenssteuer von 20 % auf Inlandseinkommen und Auslandseinkommen, was in Guernsey verwertet wird.

So kompliziert das klingen mag, handelt es sich bei Guernsey letztlich um eine Art Non-Dom-System ähnlich Malta, mit einem Mindestaufenthalt von 90 Tagen und Maimalaufenthalt von 183, mit Pauschalbesteuerung von 30.000 GBP. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Kapitalerträge generell steuerfrei sind und Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht existieren.

 

Für Millionäre, die etwa im Sommer das ruhige Inselleben im feudalen Guernsey suchen, kann das Land also durchaus interessant sein. Sie müssen aber mindestens weitere 90 Tage in einem anderen Land verbringen, um nicht durch einen alleinigen Wohnsitz in Guernsey steuerpflichtig auf ihr Welteinkommen zu werden.

 

6. Liechtenstein

Der kleine deutschsprachige Zwergstaat Liechtenstein zwischen Österreich und Schweiz unweit der deutschen Grenze wird gerne von deutschsprachigen Kunden erwähnt, ist in den meisten Fällen aber keine gute Wahl. Das liegt hauptsächlich an den sehr restriktiven Einwanderungsbedingungen. Liechtenstein vergibt über eine Lotterie jährlich 20 Aufenthaltsgenehmigungen an EU-Bürger. Man muss sich dann aber auch tatsächlich 183 Tage im Jahr aufhalten.

Neben hohen Würden und guten Kontakten in der katholischen Kirche können Unternehmer dennoch ihr Glück in Liechtenstein versuchen, wenn sie dort ein mittelständisches Unternehmen gründen und aufbauen, das den Wirtschaftsstandort stärkt. Hier gibt es keine feste Prozedur, viel mehr braucht es einen gut vernetzten Anwalt, einen überzeugenden Business-Plan und etwas Glück. IT-Beratungs- oder Entwicklungsunternehmen etwa haben bei Verlagerung nach Liechtenstein durchaus realistische Chancen ab einem Umsatz von 1 Million aufwärts und bescheren ihren Inhaber/Geschäftsführer eine Aufenthaltsgenehmigung.

Staatenlos.ch hat schon mehrere in Liechtenstein ansässige Ausländer beraten, die es so ins kleine Land hinein geschafft haben. Sonderlich zufrieden sind sie mit einer Körperschaftssteuer von 12,5 %, einer Einkommenssteuer von bis zu 28 % und hohen Nebenkosten aber nicht. Es besteht die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung, sofern die daraus zu zahlende Steuer substanziell genug im Sinne der Behörden ist. Pauschalbesteuerung heißt etwa 25 % der Lebenshaltungskosten in Liechtenstein, wird erfahrungsgemäß aber nur bei einem mindestens sechsstelligen Steueraufkommen für Liechtenstein gewährt.

Eine Vermögenssteuer existiert in ihrer ursprünglichen Form in Liechtenstein nicht mehr, sondern ist Teil der Einkommenssteuer. Während Kursgewinne generell steuerfrei sind, werden 4 % des jährlichen Gesamtvermögens mit der Einkommenssteuer besteuert. Gemeinden in Liechtenstein haben nach Wahl die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen ihrer Bürger mit einem Multiplikator von 1.5 bis 2.5 zusätzlich zu belegen. So wird aus der Einkommenssteuer von 8 % je nach Gemeinde bis zu 28 %, die zu 4 % auf das Gesamtvermögen angewendet wird.

Dividenden, Zinserträge, Miet- und Lizenzeinnahmen sowie Kursgewinne sind durch die Einkommens-Besteuerung auf 4 % des Netto-Marktwertes des Gesamtvermögens bereits erfasst. In gewissen Fällen kann diese Form von Besteuerung also durchaus Vorteile bringen. Sonst ist Liechtenstein primär wegen der möglichen Pauschalbesteuerung eine Option, die aber immer noch eine hohe Steuerlast bedeutet. Für 100.000 € Pauschalbesteuerung kann man sich auch gleich im viel größeren Italien als Non-Dom niederlassen.

 

5. Andorra

Andorra ist ein kleiner Zwergstaat in den Pyrenäen zwischen Frankreich und Spanien, etwa 2 Autostunden von Barcelona entfernt. Bekannt ist Andorra durch seine 2 Staatsoberhäupter – einen spanischen Bischof (Bistum Urgell in Katalonien) und den französischen Staatspräsidenten. Diese haben bis auf Veto in auswärtigen Angelegenheiten aber eine rein repräsentative Funktion. Als frequentiertes Touristenziel vorwiegend für den Wintersport bietet Andorra auch eine angenehme Steuerlast – wenn auch nicht mehr wie Monaco. Auf Druck der EU hat Andorra nämlich vor einigen Jahren eine Flat Tax von 10 % eingeführt.

Dennoch kann Andorra unter Umständen sehr interessant sein. So sind die ersten 24.000 € Einkommen sowie Dividenden aus lokalen Unternehmen steuerfrei. Diese haben nur 10 % Körperschaftssteuer, die auf Antrag bei internationalen Geschäften auf 2 % sinken kann. Bei Anteilen unter 25 % sind auch ausländische Dividenden steuerfrei. Generell zahlt man nie mehr als 10 % insgesamt in Andorra.

Auch die Einwanderung gestaltet sich vergleichsweise einfach für Unternehmer, wenn man lokal eine Firma gründet. Mit einem Mindestaufenthalt von 3 Monaten meldet man Selbstständigkeit oder eine lokale Kapitalgesellschaft an. Verpflichtend ist der Besitz oder Miete einer Wohnung sowie Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 400 € im Monat.

Als Investor oder ohne wirtschaftliche Tätigkeit sind die Anforderungen höher. Neben Nachweis eines Mindesteinkommens von knapp 3.000 € und privater Versicherung müssen 50.000 € + 10.000 € pro Familienmitglied Bankeinlage fließen, die bei Aufgabe des Wohnsitzes erstattet werden. Zudem muss ein Investment in Höhe von 400.000 € in Immobilien, Staatsanleihen, lokale Unternehmensanteile oder Finanzprodukte von Andorra-Banken getätigt werden. Dies entfällt nur für internationale Profi-Athleten und ausgezeichnete Wissenschaftler.

 

4. Gibraltar

Gibraltar ist ein britisches Überseegebiet auf dem berühmten Felsen im Süden Spaniens. Gibraltar führte schon oft zu Verstimmungen zwischen Großbritannien und Spanien – schließlich bewacht das strategisch gelegene Zwergland den Mittelmeerzugang. Der Brexit könnte Gibraltar stark schaden – bis hin zum Verlust seiner Unabhängigkeit, die Spanien schon so lange fordert.

Gibraltar folgt als britisches Überseeterritorium weitgehend einem Non-Dom-System, bei der nicht in Gibraltar anfallendes Auslandseinkommen steuerfrei bleibt. Dies findet auch auf Kapitalgesellschaften in Gibraltar Anwendung, die auf Auslandseinkommen keine statt 10 % Steuern zahlen. Dividenden unterliegen der normalen Einkommensbesteuerung von 20 %, gezahlte Körperschaftssteuern werden jedoch damit verrechnet. Als Kategorie 2 Resident gibt es eine Maximalsteuer.

Interessanter ist Gibraltar durch die fehlende Besteuerung von Kursgewinnen primär für Investoren und Trader. Vor-Brexit hatten EU-Bürger weiterhin das Recht, sich in Gibraltar niederzulassen, mussten aber einige Bedingungen erfüllen. Entweder sie machen sich vor Ort selbstständig und gründen ein Unternehmen in Gibraltar oder sie weisen ein angemessenes Vermögen auf. Dazu sollte eine Krankenversicherung mit einer Deckung von min. 100.000 GBP sowie die exklusive Verfügungsgewalt, ob Miete oder Kauf, über eine Wohnung in Gibraltar gehören.

Generell klappt es immer, wenn die Bedingungen für den Kategorie 2 Wohnsitz erfüllt werden, die für Nicht-EU-Bürger gelten. Neben oben genannten Bedingungen sollte ein Nettovermögen von 2 Millionen GBP bestehen. Folge eines Kategorie 2 Status ist eine Maximalsteuer von 29.000 GBP. Allerdings mit einer Minimalsteuer von 22.000 GBP. Davon ist das ohnehin zu besteuernde ins Inland fließende Einkommen, etwa für die Miete einer Wohnung, aber bereits abgegolten.

 

Auch ohne die Kategorie 2 Anforderungen zu erfüllen kann es mit einem Wohnsitz in Gibraltar klappen als EU-Bürger. Dies obliegt aber der Diskretion des Gouverneurs. Insbesondere ein Wohnungskauf statt Miete und ein hohes Einkommen aus Nicht-Gehaltsquellen ist vorteilhaft.

 

Nach dem Brexit könnte es damit jedoch vorbei sein. Zudem ist die Unabhängigkeit Gibraltars in Gefahr. Mit einem EU-Austritt Großbritanniens meldet Spanien bereits wieder Ansprüche auf den strategisch gelegenen Felsen an.

 

3. Jersey

Guernseys Nachbarinsel Jersey mit der kleinen Schwesterinsel Sark wird gerne als letzter Feudalstaat Europas bezeichnet. Tatsächlich hat sich seit dem Mittelalter hier wenig geändert – auch nicht die Steuern. Vor-Brexit können sich EU-Bürger weiterhin auf den Inseln unkompliziert niederlassen – Nicht-EU-Bürger müssen die Insel durch ihre Persönlichkeit oder Kapital stärken können und eine Wohnung im Wert von mindestens 1.750.000 GBP kaufen oder anmieten.

Das Steuersystem funktioniert ähnlich dem Guernseys, aber mit anderen Voraussetzungen. Um vom Non-Dom-System zu profitieren, in der nicht in Jersey verwertetes Auslandseinkommen steuerfrei bleibt, muss man sich entweder 6 Monate oder durchschnittlich 3 Monate über einen Zeitraum vor 4 Jahren aufhalten – oder Eigentum in Form einer Hauptwohnung in Jersey besitzen. Gleichzeitig muss man im Falle von Eigentum aber vermeiden, mehr als 3 Monate da zu sein oder ohne seinen Hauptwohnsitz in Jersey zu haben, von dem nur Urlaub und Geschäftsreisen erfolgen.

 

Einfach heruntergebrochen kann man also Non-Dom sein, wenn man sich eine Wohnung kauft und maximal 3 Monate da ist oder auf die Wohnung verzichtet, 6 Monate da ist und einen weiteren Wohnsitz hat, wo man längere Zeit verbringt. In diesem Fall ist Auslandseinkommen steuerfrei, sofern es nicht ins Inland überwiesen oder verwertet wird. Kapitalerträge sind generell steuerfrei wie es auch keine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt.

 

Wer seinen Hauptwohnsitz in Jersey hat, der zahlt ähnlich Guernsey 20 % Flat Tax. Für Nicht-EU-Bürger, die in Jersey einwandern, besteht die Möglichkeit als sogenannter „High-Value-Resident“ die Besteuerung der 20 % auf die ersten 625.000 GBP zu deckeln, also 125.000 GBP. Weiteres Einkommen wird lediglich mit 1 % besteuert, außer lokale Mieteinnahmen.

Ungleich der Schwesterinsel Guernsey mit einer Pauschalbesteuerung von 30.000 GBP kann man in Jersey also richtig strukturiert ähnlich Malta in einem Non-Dom ähnlichen System annähernd steuerfrei leben. Lokale Kapitalgesellschaften auf den Kanal-Inseln zahlen bis auf gewisse Branchen (Versicherung, Banken etc.) keine Körperschaftssteuer, nur Gehälter oder Dividenden unterliegen der Flat Tax. Für Selbstständige und Angestellte auf beiden Kronkolonien soll hier nicht eingegangen werden, diese unterliegen zusätzlich noch Sozialversicherungsbeiträgen, können aber gewisse Deduktionen berücksichtigen.

 

2. Campione de Italia

Campione de Italia ist kein eigener Staat, sondern eine italienische Enklave mit gerade mal knapp 2000 Einwohnern, komplett umschlossen von der Schweiz. Gelegen am Luganer See besteht kein direkter Straßenzugang zu Italien. Campione ist vor allem für seine Spielbank bekannt und wartet mit einer herrlichen Lage zwischen See und Bergen in den Alpen auf. Der Ort besteht aus nicht viel mehr als einem von nur 4 italienischen Casinos und vielen Hotels und Restaurants. Campione hat keine eigenen Banken – diese sind alle im wenigen Minuten entfernten Schweizer Lugano.

Obwohl eigentlich den nationalen italienischen Steuergesetzen unterworfen, werden diese seit Jahren in Campione nicht oder kaum angewandt, zumindest für Nichtitaliener und Schweizer. Durch seinen Enklaven-Status ist die Stadt nämlich Schweizer Zollgebiet und hat den Schweizer Franken als Währung. Demzufolge gibt es auch keine Umsatzsteuer in Campione.

Offiziell gelten die normalen italienischen Steuergesetze – etwa auch die 2016 eingeführte Non-Dom-Regelung, bei der Auslandseinkommen bei Zahlung von 100.000 € Pauschalsteuer steuerfrei bleibt. Da Campione Schweizer Zollgebiet ist, genießen die Einwohner bei der Berechnung der italienischen Einkommenssteuer in Euro jedoch 20 % Rabatt auf den Umrechnungskurs mit dem lokal gültigen Schweizer Franken, was die Steuerlast merklich verringern kann.

 

Gerade Nichtschweizer und Nichtitaliener mit Wohnsitz in Campione werden auch gern mal von der Steuerverwaltung „vergessen“, insbesondere bei „geringeren“ Einkommen bis unter 200.000 CHF. Darauf ewig zu zählen, gerade ob der aktuellen politischen Situation in Italien, ist aber nicht weise.

 

Dennoch kann Campione im Moment eine spannende Alternative darstellen. Als EU-Bürger reicht es aus, sich eine Wohnung in Campione zu mieten oder zu kaufen. Das ist nicht günstig selbst im Schweizer Vergleich, aber keine weiteren Anforderungen bis auf private Versicherung bestehen.

 

1. Monaco

Spitzenreiter in unserem Ranking der europäischen Zwergstaaten ist Monaco. Weil sicherlich Europas bekannteste Steueroase, haben viele Menschen falsche Vorstellungen von den Bedingungen nach Monaco einzuwandern. Das ist nämlich nicht unbedingt nur Millionären vorbehalten.

Monaco ist ein kleines Fürstentum an der Côte d’Azur zwischen Nizza und Italien. Sich an die steil abfallenden Berghänge schmiedend ist das Land mit seiner Hauptstadt Monte-Carlo samt dem berühmten Casino eines der dicht besiedelten der Welt. Dementsprechend sind auch die Mieten oder Kaufpreise von Immobilien, die die einzige von 2 Hürden zum Monaco-Wohnsitz darstellen. Man sollte in der Lage sein, etwa 4.000 € im Monat für eine Wohnung auszugeben – und dabei handelt es sich um ein kleines Zimmer.

Die zweite Hürde besteht darin, sich von einer monegassischen Bank genug Vermögen bestätigen zu lassen, dass man damit in Monaco dauerhaft leben könne. In der Praxis wird das entsprechende Zertifikat sehr unterschiedlich vergeben. Mir sind Fälle bekannt, in denen eine Einlage von 250.000 € ausreichte, während in anderen 500.000 € nicht genug waren. Generell ist eine Einwanderung ab einer Bankeinlage von 1 Million Euro sicher, sollte auch darunter aber auf jeden Fall versucht werden. Hier kommt es auch stark auf die gewählte Bank und das eigene Auftreten an. Wenn man dann ein reines Führungszeugnis hat und niemals bankrott war, steht einer Einwanderung ins Fürstentum wenig im Wege. Der Prozess für EU-Bürger dauert etwa 6 Wochen.

Zu beachten ist jedoch noch der Mindestaufenthalt von 3 Monaten in diesem kleinen Zwergstaat. Monaco setzt diesen auch streng durch und überprüft etwa Verbrauchsrechnungen seiner Bewohner. Im Guten wie im Schlechten ist Monaco einer der weltweit schärfsten Überwachungsstaaten – was sicherlich aber im Sinne seiner reichen Bewohner ist, die sich stets sicher fühlen können.

Franzosen können übrigens nicht von der fehlenden Einkommenssteuer in Monaco profitieren. Sie müssen, auch wenn sie dauerhaft in Monaco leben, komplett in Frankreich versteuern. Nur dieser Ausnahme verdankt Monaco weiterhin seine Unabhängigkeit und Status als Steueroase. Unternehmen in Monaco unterliegen im Übrigen einer Körperschaftssteuer von 10 %. Auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer ist vorhanden und sollte nicht unterschätzt werden, nur Erbschaften/Schenkungen an den Ehepartner oder Kinder sind steuerbefreit. Je nach Verwandtschaftsgrad reicht die Steuer bis 16 %.

 

Quo vadis Zwergstaaten?

Europas Zwergstaaten werden gerne als Steueroasen bezeichnet, steuerfrei sind sie jedoch nur selten. Sie alle haben sich mit ihren Nachbarländern in irgendeiner Form arrangiert. Steuerlich attraktiver bei wesentlich leichterer Einwanderung und deutlich günstigeren Lebenshaltungskosten sind zunehmend die osteuropäischen Länder. Ob Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Litauen oder die meisten Balkan-Staaten – selten kommt man über eine Gesamtbelastung von 15 %. Und in Zypern kann man sogar komplett steuerfrei leben.

Dennoch haben die europäischen Zwergstaaten ihren Reiz. Sie bieten oft eine sehr hohe Lebensqualität und bieten in immer stürmischeren Zeiten in Westeuropa sichere Lebensbedingungen mit starker Polizeipräsenz und kontrollierten Grenzen, ein angenehmes Klima und multikulturelle, aber wohlhabende Gesellschaften.

 

Wer aus privaten oder geschäftlichen Gründen nahe an seinen Heimatländern verweilen möchte oder muss, der kann in den Zwergstaaten weiterhin seine Steuerlast merklich reduzieren. Wer mobil und flexibel ist, der ist aber mit den üblichen Lösungen wahrscheinlich besser bedient.

 

Welches diese üblichen Lösungen sind, lernst Du in meinem Auswanderer-Lexikon „Weil Dein Leben Dir gehört: Auswandern in 50 (steuer)freiere Nationen“.

Das fast 600 Seiten dicke Lexikon vergleicht 50 Nationen weltweit hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen, Steuersystem und Einwanderungsbedingungen und erklärt den ganzen Prozess einer Einwanderung in einem ausführlichen Erklärungsteil.

Neben dem hier besprochenen Jersey enthält das Buch auch 9 weitere Non-Dom-Länder im Detail – neben den bekannten europäischen darunter auch neue Geheimtipps wie Trinidad und Tobago oder Jamaika.

 

Auch 5 komplett steuerfreie Nationen, 20 Länder mit Territorialbesteuerung und 15 attraktive Länder mit (niedriger) Residenzbesteuerung sind enthalten – genauso wie eine kurze Auflistung aller weiterer potentiell steuerfreier Nationen dieser Welt, die es aus gewissen Gründen nicht in das Lexikon geschafft haben.

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