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Wenige haben es gedacht, aber final ist es passiert – der Brexit. Großbritannien ist aus der Europäischen Union ausgetreten und der mediale Mainstream reagiert geschockt. Wie können die Briten nur so dumm sein aus der EU auszutreten, heißt es. Doch die Wähler haben entschieden und sich vom Joch der Europäischen Union abgeschüttelt. Die Zukunft wird zeigen, ob dies eine gute Wahl für Großbritannien war.

Auf Staatenlos möchte ich mich nicht mit den üblichen politischen und wirtschaftlichen Folgen eines Brexits aufhalten oder seine Ursachen analysieren. Die sollten jedem Leser meines Blogs klar sein. Sie sollten sich eher fragen, wann sie ihren ganz persönlichen Exit aus der EU machen.

 

Denn Brexit kannst Du auch! Verlasse die EU und Dein Finanzamt und lebe (steuer)-frei. Weil Den Leben Dir gehört.

 

Wer die EU verlassen möchte wie die Briten, muss sich jedoch fragen, wo es hingeht. Einerseits möchte man vielleicht sein Unternehmen verlagern, andererseits nach ein paar Jahren des Perpetual Traveling einen steuergünstigen Wohnsitz erlangen. Hier bot Großbritannien seit jeher großartige Möglichkeiten – und wird es auch in Zukunft weiter tun.

Zwar sind kurzfristig einige Nachteile zu erwarten, doch langfristig wird der EU-Austritts von UK aus Perspektive der Flaggentheorie eher positiv sein. Diese Vor- und Nachteile möchte ich im Lichte der Flaggentheorie heute etwas analysieren. Natürlich lässt sich die Zukunft nicht voraussagen, aber aus staatenloser Sicht bestehen gewisse Gründe, dass folgendes eintreten könnte.

 

Politische Folgen aus Offshore-Perspektive

Mit dem Austritt Großbritanniens kommt eine Zeit erhöhter Rechtsunsicherheit. Schließlich muss der Austritt erst ausgehandelt und dann durchgeführt werden. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Prozess über mehrere Jahre hinzieht. Inwieweit es in vielen wichtigen Punkten daher überhaupt zu Änderungen kommt bleibt abzuwarten.

EU-Politiker mögen noch posaunen ein Exempel statuieren zu wollen. Letztlich steht jedoch zu viel für sie auf den Spiel. Es ist wahrscheinlich, dass auch England die Personenfreizügigkeit nach Schweizer Vorbild nicht aufgeben wird, um nicht den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu verlieren.

 

Einen Wohnsitz in England zu bekommen wird für EU-Bürger vermutlich weiterhin relativ unkompliziert sein.

 

Sehr interessant sind hingegen die innenpolitischen Folgen für England. So haben schottische Politiker bereits angekündigt, ein zweites Unabhängigkeits-Referendum zu starten. Da die Schotten mehrheitlich Pro-EU sind, ist dieses Mal eine erfolgreiche Sezession Schottlands zu erwarten. Aus der Perspektive der Flaggentheorie wäre dies großartig. Es würde ein weiteres Land mit angelsächsischen Rechtssystem entstehen, das Möglichkeiten eines steuerfreien Non-Dom-Wohnsitzes bieten würde. Auch schottische Unternehmen – etwa Limited Partnerships – sind sehr interessante Vehikel in der internationalen Steuergestaltung und könnten bei Abspaltung Schottlands und Aufnahme in die EU die neue Wahl für steuerfreie Unternehmen innerhalb der EU sein.

Selbst aus Nordirland, Wales und sogar der Stadt London mehren sich die Stimmen zur Sezession. Weitere britisch geprägte, unabhängige Kleinstaaten würden die Möglichkeiten im Lichte der Flaggentheorie gewiss bereichern, gleichzeitig sind die Folgen für Kern-England politisch nicht zu unterschätzen. Schließlich würde ein Kern-England ohne Schottland, Wales und Nordirland – traditionell stärkere Regionen der Labour-Partei – den konservatischen britischen Tories auf lange Zeit eine Regierungsmehrheit sichern.

 

Die Labour-Partei würde in Kern-England vermutlich in die Bedeutungslosigkeit verschwinden, die Tories hingegen die Nachteile eines EU-Austritts mit einem wirtschaftsliberalen Kurs abzufedern versuchen.

 

Einen kleinen von England abhängigen Staat wird es jedoch besonders nachteilig treffen – die Steueroase Gibraltar. Gelegen am Südzipfel Spaniens war Gibraltar im hohen Maße von der Europäischen Union abhängig – was sich auch im Wahlergebnis von 96% gegen den Brexit niederschlug.

Die Gunst der Stunde ausnutzend forderte der spanische Außenminister bereits die Angliederung des strategisch wichtigen Gibraltars an Spanien. Schließlich bedeutet der EU-Austritt Großbritanniens viele Nachteile für den Zwergstaat. Die Spanier werden die Grenzen schließen und die Bewohner und Besucher Gibraltars nach Möglichkeit zu schikanieren versuchen. Für einen Großteil der Tourismus- und Dienstleistungsbranche werden harte Zeiten anbrechen.

Wie sich der EU-Austritt auf die Offshore-Branche Gibraltars auszuwirken bleibt abzuwarten. Viele Unternehmen zogen ins steuerfreie Gibraltar wegen der Nähe zum EU-Markt, der sich bald in Luft auflösen könnte. Im Gegenzug war Gibraltar als Wohnsitz steuerlich nie wirklich attraktiv. Bei kompletter Abschottung durch Spanien wäre es nicht unwahrscheinlich, dass Gibraltar Ausländern wieder deutlich mehr Steuervergünstigungen gewährt um attraktiv zu bleiben.

 

Wirtschaftliche Folgen aus Offshore-Perspektive

Dass die Wirtschaft, Währungen und Börsen abstürzen ist nur die halbe Wahrheit des Brexit. Wer sich richtig positioniert hat – etwa in Gold oder Bitcoin – konnte am Freitag ordentliche Gewinne einfahren.

Dass Großbritannien wirtschaftlich durch den Brexit leidet ist allenfalls eine kurzfristige Folge. Gewiss ist die Finanzindustrie Londons durch den EU-Austritt hart gebeutelt. Europäische Finanzzentren wie Frankfurt werden massiv profitieren. In London hingegen werden einige Lichter ausgehen.

 

Doch ist England mehr als Finanzindustrie. Befreit vom Joch der EU-Regulierungen werden gerade die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen Englands massiv profitieren.

 

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, werden die Tories weiter deregulieren. Schließlich, siehe weiter unten, ist nach anfänglichem Abwärtstrend langfristig mit einer deutlichen Stärkung des Britischen Pfunds zu rechnen. Abwerten ist keine Alternative für England.

Selbst wenn der Binnenmarkt für England wegfallen sollte ist dies zu verschmerzen. Schließlich war Großbritannien schon immer atlantischer orientiert als Kontinentaleuropa. Gerade mit den anderen großen Commonwealth-Staaten wie Kanada, Australien und Neuseeland bieten sich spannende Möglichkeiten einer neuen Personenfreizügigkeit und Wirtschaftsunion, die die Fehler der EU nicht wiederholen wird.

Spannend ist die Frage, wie es mit dem Britischen Pfund als Währung weitergehen wird. Inbesondere die zu erwartende Verlagerung weiter Teile der Finanzindustrie in gewisse EU-Länder wird dem Pfund kurzfristig schaden. Die Herabsetzung durch Rating-Agenturen und fehlende Rechtssicherheit bei Investitionen werden eine Erholung in den nächsten Monaten unwahrscheinlich machen. Langfristig ist dennoch zu erwarten, dass sich das Britische Pfund erholt.

 

Nicht grundlos gehören die EFTA-Staaten Norwegen und Schweiz zu den Ländern mit den stärksten Währungen. Auch England hat das Potential dazu längst noch nicht verloren.

 

Folgen für einen Wohnsitz in England

Ein Wohnsitz in Großbritannien war schon immer eine sehr interessante Option. Non-Dom-Steuervorteile konnte man für 7 Jahre als EU-Bürger äußerst leicht erlangen. Zudem bot die Wohnsitzverlagerung nach England – übrigens ein Land ohne Meldebehörden – vielfältige andere Chancen bereit. Etwa konnte man eine EU-weit akzeptierte Namensänderung durchführen, einen britischen Führerschein mit dieser zweiten Identität beantragen und fortan mit Führerschein als alleinigem Ausweisdokument im angelsäschischen Raum Bank-Konten eröffnen. Eine Möglichkeit, die sich in der derzeitigen Lage immer noch bietet.

Es klang bereits an, dass ein Ende der Personenfreizügigkeit nicht unbedingt zu erwarten ist. Großbritannien war nie Teil des Schengen-Raumes, Grenzkontrollen gab es immer. Doch im beidseitigem Interesse der EU und England werden EU-Bürger weiterhin im Vereinigten Königreich und Briten weiterhin in der EU reisen, leben und arbeiten können. Und selbst wenn nicht, wird sich England nicht vollends abschotten. Ein steuerfreier Non-Dom-Wohnsitz wird weiterhin für viele im Rahmen des Möglichen liegen – und wenn nicht in England selbst, dann wiederum in einem womöglich unabhängigen Staat Schottland.

Unabhängig von der Frage der Schwierigkeit der Einwanderung ins Brexit-England ist die Frage, was ein englischer Wohnsitz steuerlich bedeutet. Das Non-Dom-Recht ist durch den EU-Austritt etwa eher gestärkt. Diese angelsächsische Tradition muss nun nicht mehr gegenüber den Harmonisierungsbestrebungen aus Brüssel verteidigt werden.  Strengere Außensteuergesetze und Vermeidungsvorschriftem im Rahmen der EU-BEPS-Initiative wird Großbritannien vermutlich nicht mehr umsetzen. Auch das normale Steuersystem Englands wird eher profitieren. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird eine konservative Regierung womöglich gewisse Steuern senken.

Falls tatsächlich eine engere Verflechtung mit Australien, Kanada und Neuseeland erfolgt, könnte dies einige Zusatzvorteile bieten. Schließlich sind ausgerechnet diese Länder bekannt für ihre strengen Einwanderungsgesetze nach Punkte-Systemen.

 

Folgen für englische Limiteds

Für viele Besitzer englischer Limiteds wird sich wenig ändern, allenfalls zum Positiven. So wird die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftssteuer von 20% auf 18% in 2018 möglicherweise noch stärker durchgeführt. An der generellen Rechtsfähigkeit von britischen Unternehmen auch in anderen Ländern wird sich wenig ändern, wie ich bereits im letzten Artikel ausgeführt habe. Schließlich gehört es zu den Grundprinzipien unserer Rechtsordnung, dass die Wirksamkeit von einmal getätigten Rechtshandlungen – wie etwa die Etablierung einer Limited in Deutschland – nicht durch eine Änderung der Rechtslage wieder entzogen werden darf. Die deutsche Rechtsprechung ist damit gezwungen, die Rechtsfähigkeit von englischen Limiteds auch nach vollem Wirksamwerden eines Brexits so anzuerkennen wie zuvor. Den Rechtsrahmen bilden hier die einschlägigen EuGH-Urteile Überseering“, „InspireArt“ etc.

Gleichzeitig Vor- und Nachteil ist der potentielle Wegfall aus dem EU-Umsatzsteuer-Raum. Während eine Abschaffung der Umsatzsteuer kaum zu erwarten ist, so liegt doch eine Senkung unter 15% durchaus im Bereich des Möglichen – bisher verboten durch die Europäische Union. Auch ist es möglich, dass die Umsatzsteuer nur noch auf lokale getätigte Einnahmen erhoben wird – nicht an Geschäfte mit dem Ausland.

 

Eine britische Limited könnte so ähnlich Kanada und den USA eine reputable Adresse zum Business mit Hochsteuerländern werden, ohne dass dabei Umsatzsteuer anfällt.

 

Zum Problem wird dies jedoch für alle jene, die die Uk-Regelungen zur Umsatzsteuer bewusst ausgenutzt haben. So bestand die Möglichkeit mit der hohen Umsatzsteuerschwelle von 106.000€ an eine europäische VAT zu gelangen, gleichzeitig aber erst ab über sechsstelligen Beträgen überhaupt Umsatzsteuern abzuführen. Dies trifft insbesondere jene Unternehmer hart, die etwa wegen Import-Export-Geschäften zwingend auf eine EU-Umsatzsteuernummer angewiesen waren.

Ausweichen auf andere Länder war nie eine sonderlich große Option, da die Umsatzsteuerschwellen  – in Deutschland im Rahmen der Kleinnunternehmerregelung 17.500€ — meist nicht sonderlich groß sind. Die höchsten VAT-Schwellen nach dem Brexit hat jetzt das benachbarte Irland mit 75.000€, das auch zumindest im Rahmen der Körperschaftssteuer mit 12,5% attraktivere Sätze hat.

 

Eine gewisse Abwanderung von britischen Limiteds ins immer attraktive, aber eher unbekannte Irland ist daher durchaus zu erwarten.

 

Gleichzeitig werden Limiteds in England zunehmend interessant, weil etliche Regulierungsvorschriften der EU wegfallen könnten. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken, sind eine Reihe weiterer Maßnahmen möglich, die die Gründung und Verwaltung von Limiteds vereinfachen könnten.

Auch für On- und Offshore-Firmen weltweit hat der Brexit Auswirkungen. Die von der EU seit langem geforderten öffentlichen Register für Offshore-Unternehmen und Trusts – eine rein britische Erfindung – werden nun so schnell gewiss nicht kommen. Auch ist interessant, wie sich Großbritannien, auch im Interesse seiner Überseegebiete und Kronkolonien, hinsichtlich des Automatischen Informationsaustausches neu positionieren wird.

 

Aus Offshore-Sicht könnte der Brexit sehr positive Auswirkungen haben, die die staatliche Schnüffelei in Bank-Konten und Co. deutlich erschweren könnten.

 

Folgen für Offshore-Banking

England könnte gar selbst zu einem äußerst interessanten Land zum Offshore-Banking werden. Schließlich bedeutet ein EU-Austritt auch erst einmal das Ende eines EU-Austausches. Die sonstigen Rahmenbedingungen in England stimmen. Als Land ohne Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden für Ausländer war es bereits immer attraktiv. England hat seine Probleme, ist aber ein stabiler Rechtsstaat mit langer Tradition im Schutz von Eigentumsrechten.

 

Gut möglich, dass aus dieser Perspektive von der Vielzahl an EU-Gegnern in den verbliebenen Staaten eine Kapitalflucht ins unabhängige Großbritannien einsetzt.

 

Auch die britischen Überseegebiete wie Cayman-Islands, Anguilla und die Britischen Jungferninseln als auch die Kronkolonien wie Isle of Man oder die Kanal-Inseln werden durch den Brexit eher gestärkt. Protegiert vom Mutterland wird es vermutlich noch einige Zeit länger dauern, bis verpflichtende öffentliche Unternehmensregister eingeführt und Informationen automatisch multilateral ausgetauscht werden.

 

Bleibt Großbritannien trotz Brexit interessant?

Der Brexit stellt Großbritannien vor eine ungewisse Zukunft. Anders als die Medien und weis machen wollen, ist es aber keinesfalls eine schlechte Zukunft. Ein von der EU unabhängiges Großbritannien kann gerade aus Offshore-Perspektive einen sehr wichtigen Gegenpol zu den totalitären Bestrebungen der Europäischen Union bieten. Als Land des Rechtstaates und Freihandels wird es auch in Zukunft auf der Weltbühne von Bedeutung sein – vielleicht noch mehr als je zuvor.

 

Während kurzfristig manche Firmenbesitzer zu leiden haben, bieten sich langfristig doch außerordentliche Chancen durch die erneute Unabhängigkeit der Briten – gleich ob es um eine Limited-Gründung, einen steuerfreien Non-Dom-Wohnsitz oder den Schutz des eigenen Vermögens geht.

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