Skip to main content
search

Heute gibt es auf Staatenlos einen Gast-Beitrag zum Import-Export von Tobias Lindner vom Fachblog Zollbestimmungen-richtig-anwenden.de. Dieser Gastbeitrag markiert den Anfang einer Reihe von Beiträgen, die sich intensiver mit Import-Export-Unternehmungen wie Amazon FBA und dem weiten Feld der europäischen Umsatzsteuer beschäftigen werden. Bei Fragen steht Tobias gerne zur Verfügung. Falls Du selbst einen Gastbeitrag auf Staatenlos verfassen möchtest, schreib mich gerne an.

 

Was Du mit deinem FBA-Business tun musst, um Waren in der EU vertreiben zu können

Ich möchte Dir in diesem Artikel einen Einblick geben, was Du alles beachten musst beim Import, Export und dem Versand deiner Ware in beziehungsweise aus der Europäischen Union (EU).

Die EU ist ein Zusammenschluss von eigenständigen Staaten. Unter anderem wurde vereinbart, dass der Warenhandel innerhalb des Staatenbundes deutlich vereinfacht werden soll. Um dies zu erreichen wurden nationale Handelsbeschränkungen aufgehoben und durch eine einheitliche Vereinbarung (EU-Vertrag) ersetzt. Zölle werden von Staaten eingesetzt, um heimische Produkte attraktiver zu machen und vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, also den Vertrieb der heimischen Ware zu fördern. Im Ausland eingekaufte Waren werden mit einem Zollsatz belegt, damit diese teurer werden. Mit Hilfe dieses Protektionismus wird die heimische Wirtschaft scheinbar gestärkt und vor äußeren Einwirkungen geschützt.

 

Wenn Du mit deinem in der EU ansässigen FBA Business also entsprechend Ware aus Ländern beziehst, die außerhalb der EU liegen, wirst Du zwangsläufig mit dem Zoll in Kontakt kommen. Ich möchte Dir helfen, dich darauf vorzubereiten und Dir die Möglichkeiten aufzeigen, dein Business rechtssicher aufzustellen.

 

Registriere dein Unternehmen beim Zoll mit der EORI-Nummer

Es ist egal, wo dein Unternehmen in Europa seinen Sitz hat: Deutschland, Estland, Zypern, Malta – vollkommen egal, da Du dich auf dem Hoheitsgebiet der EU bewegst. Damit Du hier (kommerziell gehandelte) Waren aus dem Ausland erhalten kannst, ist es notwendig, dass Du dich als Wirtschaftsbeteiligter bei den zuständigen Behörden registrierst. In Deutschland nehmen diese Funktion die Zollbehörde wahr.

Der Begriff „EORI“ ist die Abkürzung von “Economic Operators´ Registration and Identification Number“. Mit Hilfe dieser Registrierungsnummer für dich als Wirtschaftsbeteiligten kannst Du Ware in die EU importieren, innerhalb der EU versenden und sie auch wieder aus dem Staatsgebiet in ein Drittland exportieren. WICHTIG: Vor jedem Rechtsgeschäft in der EU mit einem Handelspartner, der NICHT im gleichen Land ansässig ist wie Du, solltest Du die EORI-Nummer prüfen. Dies geschieht über die Webseite der Europäischen Kommission. Nur dann, wenn die Nummer deines Geschäftspartner als gültig angezeigt wird, darfst Du die Ware ein-, ausführen oder versenden.

Deine Registrierung kannst Du in Deutschland bei der zuständigen Zollbehörde vornehmen. Hierzu ist es notwendig, dass Du das Formular 0870 vollständig mit deinen Daten ausfüllst und an die Generalzolldirektion – Standort Dresden sendest. Weitere Informationen dazu findest Du beim Zoll.
Hier kannst Du die zuständige Behörde für den Sitz deines Unternehmens in der ganzen EU ermitteln.

Wenn Du deinen Sitz für FBA beispielsweise in Estland hast, musst Du deine EORI-Nummer bei der in Estland zuständigen Behörde stellen. Die EORI-Nummer ist dabei eindeutig.

 

Wenn Du in Deutschland beispielsweise als Einzelunternehmer agierst, erhältst Du auf Antrag eine EORI-Nummer vom deutschen Zoll. Entscheidest Du dich aus welchen Gründen auch immer, den Sitz deines Unternehmens ins europäische Ausland wie zum Beispiel Estland zu verlegen, musst Du deine EORI-Nummer in Deutschland abmelden und in Estland für die neue Unternehmung eine neue Identifikation beantragen. Du kannst nicht deine alte Nummer „mitnehmen“ und unter ihr mit der Unternehmung von Estland aus agieren.

 

Global Sourcing – was Du vor dem Einkauf im Ausland beachten musst und wie Du es korrekt angehst

Aufgrund der Globalisierung ist heutzutage das weltweite Einkaufen von Produkten kein Problem mehr. Große Logistik-Konzerne sind mittlerweile so gut organisiert, dass Du deine Ware in jeder Region kaufen kannst. Es gibt vor dem Import der Waren in die EU allerdings einige Dinge zu beachten, damit Du diese hier vertreiben darfst.

Die EU als Staatenverbund ist in der Außenwirkung nichts anderes als eine Wirtschaftszone. Treiben nun Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszonen miteinander Handel, sind diese zwei sehr wichtigen Schritte zu befolgen.

 

Gibt es zwischen den Ländern Handelsbeschränkungen, die einseitig oder beidseitig erlassen wurden? Was umfassen diese Beschränkungen?

 

Im ersten Moment klingt es zwar ziemlich kompliziert, das zu prüfen. In der Realität ist die Prüfung allerdings eher simpel. Man spricht hier von sogenannten Embargos, die oftmals einseitig gegen einen Handelspartner verhängt werden. Wer Waren beispielsweise aus Nordkorea, dem Irak oder Kongo beziehen möchte, muss sich zwangsläufig damit beschäftigen. Eine Liste der Länder und Wirtschaftszonen gegen die die EU ein Embargo verhängt hat, findest Du hier.
Dort ist auch direkt genannt, um welche Form von Handelsbeschränkung es sich handelt. Gegen Nordkorea beispielsweise wurde mehr oder weniger der gesamte Handelsverkehr eingeschränkt, wohingegen bei China nur ein Waffen-Embargo besteht.

 

Benötigst Du bestimmte Zertifizierungen, wenn Du Deine Waren in die EU importierst? Worauf musst Du dabei achten?

 

In der EU gelten für viele Waren bestimmte Produktstandards. Sie dienen der Sicherheit von uns Menschen, wenn es beispielsweise um die Verträglichkeit bestimmter Stoffe geht. Je komplizierter ein Produkt aufgebaut ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass hierfür ein Nachweis über die Unbedenklichkeit geführt werden muss. Und damit sind wir schon beim Kern des Themas: die Unbedenklichkeit! Es gilt, den Nachweis dafür zu erbringen, dass das Produkt, welches Du in die EU importieren willst, den hiesigen Standards entspricht und somit ohne Bedenken vertrieben werden darf. Die entsprechende Kennzeichnung nennt sich „CE-Kennzeichnung“.

Auch das klingt wieder sehr kompliziert, lässt sich aber grob vereinfachen. Hier findest Du die Produktgruppen, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Alle Produkte die dort nicht enthalten sind, bedürfen keiner CE-Kennzeichnung. Es empfiehlt sich jedoch eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung auf Basis einer Produktprüfung zu führen wie beispielsweise nach der REACH-Verordnung. Du und dein Business sind diejenigen, die auf dem Gebiet der europäischen Union als Hersteller und Inverkehrbringer geführt werden.

 

Sollten sich aus einem Vorfall mit deiner Ware Regress-Ansprüche ergeben, wirst Du als Verantwortlicher heran gezogen und zur Kasse gebeten. Du kannst diese Ansprüche nicht an deine Bezugsquelle weiterleiten, sondern wirst in erster Instanz verantwortlich gemacht.

 

Generell und speziell an dieser Stelle, empfiehlt es sich, über eine Produkthaftpflicht-Versicherung nachzudenken. Diese sichert dich und dein Business gegen Ansprüche ab, die aus einer Fehlfunktion oder Gefährdung deines Produktes ausgehen. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Ware als Gefahrenquelle sowie dem damit gemachten Umsatz und ist insofern variabel.

Viele Produktideen, die Du auf Amazon oder einem eigenen Shop vertreiben willst, werden die Prüfung dieser drei Kriterien überstehen und sind ohne größere Einschränkungen einführbar. Es ist aber enorm wichtig um diese Vorschriften und vor allem die Folgen daraus zu wissen, da Du als In-Verkehr-Bringer der Ware (Zollanmelder) voll in der Verantwortung stehst.

 

Die Ware ist gefunden und gekauft – wie Du deine Ware korrekt und möglichst kostengünstig verzollst und in den freien Verkehr der EU überführst

Alle Waren, die aus sogenannten Drittländern importiert werden, unterstehen der zollamtlichen Überwachung bei der Einfuhr. Das ist per Gesetz so verordnet. Deine Ware wird also in jedem Fall Kontakt mit dem Zoll haben.

 

Empfehlenswert ist es an dieser Stelle, sich mit der Materie zu beschäftigen oder jemanden einzusetzen, der das für dich macht. Einen Zolldeklaranten oder Spediteur. In letzterem Fall ist gut möglich, dass Du vielleicht zu viel zahlst und deine Kalkulation nicht mehr aufgeht. Ein Zolldeklarant deines Vertrauens ist hier Gold beziehungsweise Geld wert.

 

Ausschlaggebend für die Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist die Kategorisierung Deiner Ware anhand der verwendeten Materialien sowie der Produktfunktion in sogenannte Kapitel und Abschnitte. Dieses System nennt sich Zolltarif und ist quasi der Produkt-Katalog des Zolls.

Kommt deine Ware nun per Paket an und der Zöllner überprüft die Sendung, versucht er die Ware einem bestimmten Kapitel zuzuordnen. Du bist hierbei sehr gut beraten, einen Vorschlag zu unterbreiten, da der Zoll im Zweifel proaktiv auf dich zu kommen wird mit der Fragestellung, unter welcher Zolltarifnummer Du die Ware verzollen möchtest. Es wird für dich nur selten etwas heraus gesucht, aber dein Vorschlag wird überprüft werden. Ohne Zolltarifnummer wird die Zollanmeldung im Regelfall sogar nicht angenommen und deine Ware bleibt erstmal an der Grenze stehen.

 

Du solltest dich also vorher damit beschäftigen, damit die Verzollung reibungslos funktioniert und Du am Ende die korrekten Abgaben zahlst.

 

Im Zolltarif wurden die Kapitel so angeordnet, dass die kleinsten Kapitelnummern die Ware enthalten, die am wenigsten oder gar nicht verarbeitet wurden. Hier findest Du beispielsweise Tiere und Bodenschätze. Je höher die Kapitelnummer geht, desto mehr steigt der Grad der Verarbeitung der Ware an und gipfelt letztlich in Kapitel mit hochtechnologischem Inhalt. Du kannst nun herbei gehen und deine Ware auf Basis der Bezeichnung in den Zolltarif kategorisieren. Man spricht von der sogenannten Einreihung. Im Internet kannst Du dies recht bequem machen.

Klicke hier auf „zur Einfuhr“, wenn Du Ware aus einem Drittland in die EU einführen möchtest. Sofern Du von deinem Lieferanten eine Zolltarifnummer erhalten hast, kannst Du hier durch die Eingabe dieser in Verbindung mit dem Geografischen Gebiet (Bezugsland) sehr schnell Zollsatz und evtl. Verbote und Beschränkungen prüfen. Bitte beachte, dass die Lieferanten nicht für die Zolltarifnummer verantwortlich gemacht werden können. Sagt Dir dein Handelspartner, Du sollst den Code XYZ angeben mit einer Zollabgabe von 3%, aber später ermittelt der Zoll, dass Du mit einer anderen Nummer zu 20% verzollen musst, kannst Du ihn dafür nicht belangen. Du selbst trägst als Zollanmelder die Verantwortung. Es liegt also in deinem Interesse, hier die richtige Nummer herauszusuchen oder heraus suchen zu lassen.

Hast Du keine Hilfestellung kannst Du über das Lesen und Kategorisieren deiner Ware im Zolltarif vorgehen. Das kannst Du am einfachsten dadurch machen, dass Du oben auf „Einreihung“ klickst und danach auf „Warennomenklatur“. Der komplette Produktkatalog öffnet sich und Du kannst entsprechend auf die Suche gehen. Sehr hilfreich ist das Stichwortverzeichnis. Wenn Du dort drauf klickst unter „Einreihung“, kannst Du durch die Benennung deines Produktes oder Oberbegriffe suchen, ob dies irgendwo im Zolltarif so beschrieben oder bezeichnet ist
.
Gib in der Eingangsmaske „zur Einfuhr“ mal die Code-Nummer 6109 9020 00 0 ein und wähle als Geografisches Gebiet CN für China. Du erhältst eine Übersicht, welche „Einfuhrmaßnahme“ genannt wird. Dort siehst Du unter anderem den Drittlands-Zollsatz von derzeit 12%, die auf den Zollwert (Einkaufswert zuzüglich gegebenenfalls Versandkosten bis zur EU Grenze) der Ware abgeführt werden müssen. Klickst Du oben auf den dritten Link „Übersicht (Maßnahmen)“ wirst Du sehen, dass es sich bei der Ware um Textilprodukte aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern handelt. Das ist dann die Kategorie im Zolltarif, in die deine Ware eingereiht wird.

Zusätzlich siehst Du in der tabellarischen Übersicht unter „Beschränkungen“, dass es mengenmäßige Begrenzungen bei den Ländern KP (Nordkorea) und BY (Weissrussland) gibt. Außerdem kann – je nach Tier oder Pflanzenart (die lateinische Bezeichnung hilft hier) – eine Artenschutz-Bescheinigung (CITES) nötig sein und darüber hinaus bestehen nach heutigem Stand Beschränkungen bei der Überführung in den freien Verkehr für Nordkorea. Das sind die vorhin angesprochenen Embargo-Maßnahmen die hier aufgeführt werden, die Du entsprechend zu beachten hast.

Wie Du deine Zollabgaben absicherst und eine rechtssichere Grundlage erhältst

Ob diese beschriebene Einreihung in den Zolltarif wirklich korrekt ist, entscheidet am Ende die Zollprüfung. Grundsätzlich tendieren die Importeure auf Basis ihrer wirtschaftlichen Interessen dazu eher den niedrigeren Zollsatz zu wählen.

 

Dieses Spannungsfeld ist ein Risiko für dein Business. Du wirst, sofern Du das Geschäft längerfristig planst, spätestens nach zwei bis drei Jahren einer Zollprüfung unterzogen werden.

 

Hierbei musst Du für die Geschäften der letzten Perioden entsprechende Nachweise bringen und prüfen lassen, ob alles korrekt gelaufen ist. Den Prozess hierbei einzuhalten ist vergleichsweise einfach, aber ein guter Ansatzpunkt für den prüfenden Zöllner ist natürlich immer der Zollsatz. Um hier keine unangenehme Überraschung zu erleben, solltest Du für deine Ware dringend eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen.

Was ist das? Hierbei handelt es sich um den Service des Zolls, deine Ware in den Zolltarif einzureihen beziehungsweise deine Einreihung zu überprüfen und Dir ein Dokument über die Richtigkeit auszustellen. Dieses Dokument ist rechtsverbindlich und sichert dein Business entsprechend ab. Hast Du deine Ware im Zolltarif einem bestimmten Kapitel zugeordnet, solltest Du diese Code-Nummer (Zolltarifnummer) mit einer Warenmuster und dem entsprechenden Antrag an eine bestimmte Zoll-Dienststelle senden. Leider dauert die Bearbeitung ein wenig länger mit bis zu sechs Monaten, aber als Ergebnis bekommst Du eine rechtsverbindliche Auskunft, die für drei Jahre ab Ausstellung gültig ist.

Ein FBA-Business zeichnet sich sehr oft durch eine geringe Produktanzahl aus. Das bedeutet, dass Produkte gleicher Art aber beispielsweise mit unterschiedlichen Farben vertrieben werden. Üblicherweise ist ein FBA Business aber nicht Hunderte von Artikeln stark.

 

Das ist ein großer Vorteil, da Du mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft das Produkt „absicherst“. Ob es dann grün, rot oder schwarz-weiß kariert ist, ist vollkommen unerheblich.

 

Und es gibt noch einen weitere Vorteil neben der rechtlichen Absicherung: die Prüfung ist kostenlos! Die Zollbehörde erhebt keinerlei Kosten für die Einreihung. Das einzige, was es dich kosten kann, ist ein Produktmuster, welches Du dem Antrag beilegen solltest. Du gibst mit dem Antrag dem Zoll die Erlaubnis, das Muster im Sinne des Antrags zu prüfen, was unter anderem bedeuten kann, dass es zerstört und unverkäuflich gemacht wird. Das sind aber auch deine einzigen Kosten, wenn Du den Antrag selbst stellst.

 

Was passiert bei der Verzollung deiner Ware und welche Kosten fallen dafür an?

Normalerweise hat das beginnende FBA Business nicht unbedingt die Größe und Notwendigkeit für eine eigene Zollabteilung. Es empfiehlt sich daher, auf die Expertise von Dienstleistern zurück zu greifen. Vor allem Zolldeklaranten, aber auch Paketdienstleister oder Reedereien verfügen über die Kenntnisse, mit der Ware umzugehen und diese korrekt durch die Zollabfertigung zu bringen.

Selbstverständlich stellen sie dafür Abwicklungskosten in Rechnung, die aber meistens überschaubar sind. Die Höhe dieser hängt sowohl von der Wahl des Dienstleisters ab als auch von dem Umfang des Auftrags. Viele Anbieter berechnen eine Grund-Pauschale für den Zollantrag sowie für jede Position auf dem Lieferschein, die zu verzollen ist. Hierüber solltest Du dich vorab informieren und einen Dienstleister auswählen, dem Du vertraust.

 

Wichtig: gib den Dienstleistern die richtigen Daten an die Hand! Wer den Dienstleister einfach machen lässt, läuft Gefahr zu hohe oder zu niedrige Abgaben zu zahlen.

 

Wenn Du im Zolltarif für deine Ware eine Code-Nummer ermittelt hast und diese durch eine verbindliche Zolltarifauskunft bestätigt bekommen hast, solltest Du dies auch entsprechend an den Dienstleister senden. Damit rauscht deine Ware quasi auf der Express-Spur durch die Zollabfertigung, da es keiner Rückfragen bedarf.

Bei der Berechnung der Zollabgaben wird immer auf dem Einkaufspreis der Ware aufgesetzt. Darunter wird der Preis der Ware beim Lieferanten verstanden, den dieser entsprechend auf die Rechnung schreibt. Bei der Verzollung wird der sogenannte Zollwert ermittelt. Darunter werden alle Kosten verstanden, die auf dem Weg bis zur europäischen Außengrenze angefallen sind. Je nachdem, aus welcher Region der Welt deine Ware kommt, können es unterschiedliche Grenzstationen sein.

Wer mit dem FBA Business beginnt, wird vermutlich seine erste Warenlieferung per Luftfracht ordern, so dass der erste Kontakt mit der EU der Flughafen ist, an dem die Ware ankommt. Bei der Verschiffung der Ware per Container wird der entsprechende Zielhafen in der EU – wie Rotterdam oder Hamburg – als Grenzübertritt in das Hoheitsgebiet der EU verstanden.

 

Wozu ist das wichtig? Es fallen in allen Fällen entsprechende Beförderungskosten der Ware an.

 

Oft wird die Ware inklusive des Transports bis zur Haustür beziehungsweise bis zum Lager eingekauft. Wenn also dein Paket 200 US-Dollar Fracht kostet, ist damit in der Regel der Transport von deinem chinesischen Lieferanten bis zum Amazon-Lager abgedeckt. Relevant für den Zollwert ist jedoch nur der Weg bis zu EU Grenze. Folglich kann von den gesamten Frachtkosten deiner Sendung der Transport von der EU Grenze bis hin zum Amazon-Standort reduziert werden, da es sich um einen Weg der Ware innerhalb der EU handelt. Die Ware darf sich nach der Zollabfertigung auf dem Gebiet der EU frei und ohne Handelseinschränkungen bewegen.

Ware, die per Container bis zu einem Hafen der EU transportiert wird, ist in Bezug auf Kosten relativ einfach abzugrenzen. Für den Zollwert relevant sind alle Kosten in Zusammenhang mit dem Transport. Das bedeutet, dass auch die Hafen-Fee und Umschlaggebühren in China sowie in Rotterdam oder Hamburg in den Zollwert mit einfließen. Abgezogen werden könnte der LKW-Transport der Ware bis zum Lager sofern dies schon beim Lieferanten so bezahlt wurde.

Ein bisschen schwieriger ist die Abgrenzung bei der Luftfracht, da das Flugzeug aus Fernost irgendwo am äußersten Ostzipfel der EU seinen Grenzübertritt hat. Da niemand die Flugroute beeinflussen kann und möchte, wird an der Stelle zur Vereinfachung mit Pauschalen gerechnet. Hierzu ist es nur notwendig das Land zu wissen, von welchem die Ware in die EU abfliegt. Die Regelung ist in Artikel 29 UZK (Zollkodex) getroffen und verweist auf die anhängige Luftfrachtabelle.

Wenn Du dort nun auf das Gebiet Asien gehst, wirst Du feststellen, dass es in unterschiedliche Zonen eingeteilt ist. Das hat schlicht und einfach etwas mit den Entfernungen zu tun, die vom vorderen Orient bis zur Mongolei sehr deutlich voneinander abweichen können.

 

Beispielsweise China findest Du in der Zone L mit einem Wert von 70. Dieser steht für den prozentualen Anteil der Transportkosten die bei der Zollwert-Berechnung einbezogen werden müssen.

 

Das ganze Mal am Beispiel veranschaulicht: Du möchtest über Amazon einen Rucksack verkaufen. Über die bekannten Sourcing-Plattformen findest Du einen Lieferanten in China und wirst Dir mit ihm handelseinig. Du bestellst 500 Rücksäcke zu 4 US-Dollar pro Stück, also einem Gesamt-Warenwert von 2.000 US-Dollar. Zur Vereinfachung deiner Prozesse kaufst Du über deinen Lieferanten auch gleich den Transport bis zum Amazon-Lager ein. Er berechnet Dir 1.000 US-Dollar Fracht für die Strecke und sendet die Ware per Luftfracht. Dieser Preis inkludiert die Abwicklungskosten am Flughafen in China als auch in Deutschland.

Bei der Zollwert-Berechnung werden nun logischer Weise die 2.000 US-Dollar Warenwert in Euro umgerechnet. Hinzugerechnet wird aus der oben genannten Tabelle ein 70-prozentiger Anteil der Frachtkosten, also 70% von 1.000 US-Dollar. Der Zollwert auf dem die Ware dann verzollt wird sind also 2.000 + 700 US-Dollar in Euro umgerechnet.

 

Wie Du deine Ware schnell und aufwandsarm durch den Zoll bekommst

Große Paketdienstleister wie DHL, FedEx, UPS oder auch dem gerne gewählten Dienstleister EMS bieten den Service an, die Ware zu verzollen. Das Angebot kannst Du gerne wählen, wenn es schnell gehen soll. Die Paketdienstleister haben eigene, große Zollabteilungen, die den ganzen Tag nichts anderes machen.

 

Warum solltest Du Dir also Kenntnisse dazu aneignen und deine Ware selbst verzollen?

 

Hier solltest Du allerdings auch vorsichtig sein. Denn durch den Auftrag für die Verzollung an den Dienstleister wird dieser oftmals ermächtigt, den fälligen Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer über sein Konto beim Zoll zu verauslagen. Hierfür rechnet Dir der Dienstleister eine sogenannte Kapitalbereitstellungs-Gebühr ab. Diese bewegt sich meisten zwischen 10-30 Euro je Verzollungsvorgang.
Wie oben erwähnt, solltest Du dich vorab beim Zoll registrieren und über eine EORI-Nummer verfügen. Ferner solltest Du deine Ware mit Hilfe der Warenbeschreibung im Zolltarif einreihen können und dementsprechend eine Code-Nummer parat haben. Und natürlich sollte dein Konto die ausreichende Deckung für die Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer haben.

In unserem oben genannten Beispiel wären die Abgaben dann wie folgt:

Zollwert 2.700 US-Dollar / 1,1 EUR/USD Devisenkurs = 2.454,54 Euro
Darauf 12% Zollabgaben aus der Einreihung in den Zolltarif = 294,54 Euro
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) = 2.454,54 + 295,54 + 300 US-Dollar Frachtanteil = 3.021,81 Euro
Darauf 19% Einfuhrumsatzsteuer = 574,14 Euro

Die gesamten Abgaben an den Zoll betragen also 294,54 Euro Zoll und 574,14 EUST = 868,68 Euro.

 

Gewährt Dir dein Lieferant Skonti und Rabatte, sind diese natürlich auch für den Zoll gültig. Es gilt immer der real bezahlte Preis für die Ware und nicht der Warenwert.

 

Besonders vorteilhaft ist es, wenn Du Dir vorher bei dem Paketdienstleister ein Kundenkonto einrichtest. Das geht meistens ohne Probleme recht schnell und kostenlos. Bevor dein Lieferant nun die Ware in China verschickt, lässt Du ihn deine EORI-Nummer, deine Kundennummer des Paketdienstleisters sowie deine geschäftliche Bankverbindung in das Adressfeld eintragen. Damit liegen dem Transporteur alle relevanten Daten vor, die er für die Verzollung braucht
.
Es bietet sich an der Stelle oder beispielsweise auf der Rechnung im Empfängerfeld oder in der Versandtasche ebenfalls die ermittelte Zolltarifnummer mitzuteilen. Dies kann dem Zoll als Hilfe dienen, wenn er die Ware sehen möchte. Dein Transportdienstleister wird dich vermutlich für diese Nummer bei Ankunft der Ware kontaktieren, so dass Du durch die frühzeitige Mitteilung wieder Zeit sparen kannst.

Du kannst es natürlich auch anders machen: Üblicherweise wird die Sendung im Zoll nach der Ankunft zwischengelagert und Du wirst von deinem Transporteur bezüglich der weiteren Verwendung der Ware angeschrieben. Hier kannst Du dann die relevanten Daten entsprechend übermitteln und ihn mit der Verzollung beauftragen.

 

Oftmals musst Du dafür die schon erwähnte Kapitabereitstellungs-Gebühr bezahlen sowie natürlich alle Abgaben und unter Umständen eine Bearbeitungsgebühr, voraussichtlich inklusive der Kosten für die zwischenzeitliche Lagerung. Dieser Weg ist also ebenso möglich, verursacht nur einfach weitere Kosten.

 

Deine Ware ist verzollt – was nun?

Nachdem nun die Ware den Zoll in Deutschland oder irgendeinem anderen Ort in der EU passiert hat, die Zollabgaben entrichtet sind kannst Du über die Ware frei verfügen. In der Amtssprache spricht man hier von „der Überlassung der Ware (an den Eigentümer) in den zollrechtlich freien Verkehr“. Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass Du die Ware erfolgreich in die EU eingeführt hast und sie nun verkaufen darfst. Die zollamtliche Überwachung ist mit der Überlassung abgeschlossen und Du darfst frei über die Ware verfügen.

Dein Transportdienstleister wird vereinbarungsgemäß die Ware am Zoll wieder übernehmen und am Bestimmungsort anliefern. Dort wird sie dann entsprechend weiter bearbeitet, vereinnahmt und verkaufsbereit hergerichtet. Du kannst jetzt verkaufen sobald Du das OK deines Dienstleister wie beispielsweise Amazon hast.

Den Zoll- beziehungsweise Steuerbescheid vom Zoll solltest Du unbedingt gut aufbewahren. Wenn Du deine Buchhaltung extern vergeben hast, übermittle das Dokument schnellstmöglich an deinen Buchhalter. Einerseits sind es natürlich Kosten, die Du für deine Firma absetzen kannst und andererseits ist dieser Bescheid der Nachweis in einer eventuellen Steuer- oder Zollprüfung.

 

Kann Dir so was überhaupt passieren?

 

Nun, vermutlich bist Du mit deinem FBA Business nicht unbedingt im Fokus der Zollbehörden. Auch der Zoll ist aufwandsorientiert und beginnt bei Zollprüfungen mit den Firmen, die für viele Tausende und Millionen Euro Ware importieren, da dort vermutlich der größere Hebel, gewiss aber eine höhere zollrechtliche Relevanz vorliegt. Dennoch kann auch Dir eine Zollprüfung blühen. Wenn Du unbewusst eine Importsendung falsch beschreibst und dies beim Zoll auffällt, bist Du sehr gut damit beraten, die Situation schnellstmöglich aufzuarbeiten und zu bereinigen.

Ich hatte eingangs zu diesem Artikel geschrieben, dass Du Dir nach Möglichkeit für deine Ware die größtmögliche Rechtssicherheit besorgen solltest. Natürlich ist es toll, wenn deine Ware mit einem geringen Prozentsatz verzollt wird und mit der die Zolltarifnummer vom Lieferanten durch den Zoll geht, aber Vorsicht ist geboten. Ich kann Dir nur ans Herz legen, diese Nummer mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) zu bestätigen beziehungsweise Dir damit Rechtssicherheit in deinem Business zu schaffen. Mit einer gültigen VZTA für deine Ware und Zoll- sowie Steuerbescheiden, gemäß derer Du mit der bestätigten Zolltarifnummer verzollst hast, kannst Du deiner Zollprüfung entspannt entgegen sehen.

 

Wie kannst Du Kosten bei der Verzollung einsparen?

Ein wirklich wichtiger Punkt an der Stelle ist die erste Mustersendung, die man sich mit seinem FBA Business oftmals vom Lieferanten bestellt. Die häufigen Anfragen von angeblichen Vertrieblern bei chinesischen Herstellern und das Ausnutzen günstiger Konditionen haben dazu geführt, dass für Muster heutzutage teilweise überzogen hohe Kosten gefordert werden. Hierdurch schützen sich die chinesischen Händler gegen solche Nutznießer, die nur günstig Ware haben wollen. Viele Händler betonen, dass der Preis für die Musterware bei einer Bestellung entsprechend verrechnet wird. Aber nicht nur beim Händler werden die Kosten kompensiert. Wenn Du eine solche Sendung beim Zoll als Muster-Sendung deklarierst, ist diese oft von den Zollabgaben befreit. Unabdingbar ist hierbei, dass die Ware niemals an Endkunden verkauft werden darf.

Eine weitere Möglichkeit der Kosteneinsparung sind sogenannte Konsolidierungs-Services. Wenn Du einen Lieferanten für eine Ware suchst, wirst Du oft mit einer großen Vielzahl konfrontiert. Um die Lieferanten einzeln zu bewerten, kannst Du Dir bei jedem einzeln ein Muster bestellen. Wenn Du diese zu einem Consolidation Service in China senden lässt, fasst dieser die Sendung mehrerer Muster für dich zusammen und es fallen nur einmalig Versandkosten aus China in die EU an.

Für deinen Transportdienstleister handelt es sich hier um eine Sendung und so auch für den Zoll. Mit dieser Handhabe verhinderst Du, dass Du mehrfach eine Frachtrate für viel Füllmaterial im Karton zahlen musst. Des Weiteren fallen die Abwicklungskosten in der EU bei deinem Dienstleister nur einmalig an.

 

Wer sein FBA Business startet, ist eigentlich bestrebt, ein vollständiges und fertiges Produkt zu importieren, einzulagern und dann verkaufen zu können. Das ist sicherlich auch der Weg, den viele gehen sollten, weil es die einfachste Möglichkeit ist, sein Business zu starten.

 

Solltest Du damit Erfolg haben und die Importmengen entsprechend hochfahren, kann es sich lohnen, das Produkt einmal näher zu betrachten. In Verbindung mit deiner Zolltarifnummer und der entsprechenden Beschaffenheit kannst Du schauen, ob Du Zollabgaben und damit anteilige Einfuhrumsatzsteuer-Abgaben einsparen kannst.

 

Ist es günstiger einen natürlichen Stoff oder ein Plastikgewebe zu nutzen? Ist ein anderes Metall günstiger in der Verzollung? Macht es vielleicht sogar Sinn, sich einige Einzelteile senden zu lassen? Den Zusammenbau kannst Du in Deutschland, Estland, Polen oder wo auch immer in der EU über eine Firma organisieren und bist am Ende vielleicht günstiger dran.

 

Solche Gedanken solltest Du Dir aber erst machen, wenn Du ein funktionierendes Business hast und an die Optimierung von Details gehst. Zusätzlich musst Du bei solchen Gedanken immer die gesamte Prozesskette betrachten. Es bringt Dir nichts, wenn dein Lieferant andere Materialien verwendet und darunter die Qualität leidet. Auch hast Du nichts gewonnen, wenn er Dir günstigere Einzelteile schickt, der zusätzliche Versand zu einem Dienstleister in der EU sowie der Zusammenbau aber mehr Kosten verursachen, als Du sparst. Du benötigst hochwertige Artikel oder große Mengen, damit sich ein solches Prozedere für dich rechnen kann.

 

Mein Fazit und Handlungsempfehlung

Der Zoll ist beim Aufbau eines FBA Business oftmals eine vernachlässigte Komponente. Das ist eigentlich schade, denn bei einer guten Vorbereitung und vernünftigen Zusammenarbeit mit den Behörden hast Du die Möglichkeit dein Business abzusichern und unter Umständen sogar Kosten einzusparen und damit deine Marge zu verbessern.

Handelst Du gegensätzlich und verzollst bewusst oder unbewusst (und desinteressiert) falsch, beispielsweise mittels unterfakturierter Rechnungen, stellt der Zoll ein unkalkulierbares Risiko für dein Business dar. Damit will ich den Teufel nicht an die Wand malen, aber es ist ähnlich wie bei einer falschen Angabe in der Steuererklärung. Der Zoll kann bei einer Zollprüfung rückwirkend für die vergangenen drei Jahre Einfuhrabgaben nacherheben, was für einige das Aus bedeuten kann. Zudem wird das FBA Business oft als aufwandsarmer Einzelunternehmer gegründet. Das bedeutet, dass Du als Privatperson in Regress genommen werden kannst.

Ich empfehle Dir, dein Business rechtssicher und sauber aufzustellen. Der kurzfristige Mehrertrag durch ungeprüfte oder falsche Angaben kann sehr schnell in Nacherhebungen enden und stellt damit ein großes Risiko für dich dar. Besorge Dir eine EORI-Nummer und tarifiere deine Ware richtig ein, indem Du eine verbindliche Zolltarifauskunft dafür beantragst. Sollten sich hierdurch Abweichungen ergeben, verzolle diese nach oder stelle einen Antrag auf Erstattung.

Auf diese Art und Weise lässt sich deutlich entspannter leben und in letzter Konsequenz ist dein Business damit nachhaltiger, da Geschäftsrisiken minimiert und ausgeschlossen werden.

 

Selbstverständlich ist es legitim, Sparmodelle anzudenken und umzusetzen. Der Zeitaufwand diese zu entwickeln und zu prüfen, lohnt sich aber generell erst, wenn Du ein florierendes und rechtssicheres Business etabliert hast. Mehr dazu in den nächsten Artikeln.

Close Menu