Anmerkung von März 2019: Mittlerweile ist gesichert, dass man sich ein Gehalt aus der estnischen Firma steuerfrei auszahlen kann. Dies geschieht unter der Bedingung, dass man selbst als Mitarbeiter Wertschöpfung für die Firma erbringt statt nur rein administrative Aufgaben erledigt, etwa als Geschäftsführer der nur Mitarbeiter anleitet. Auch PTs können ohne Steuernachweis sich Gehalt steuerfrei auszahlen.
Auf Dividenden-Ausschüttungen an Körperschaften werden nur noch 14% nachgelagerte Körperschaftssteuer erhoben. Da Estland keine Quellensteuer hat ist es zudem ein sehr guter Holding-Standort sofern Dividenden nur weitergeleitet werden sollen. Momentan ist mit Stripe auch ein beliebter Payment-Anbieter bereits in der Beta-Phase. Alles zusammen kann Staatenlos.ch Estland wieder stark empfehlen und arbeitet hier mit 2 verschiedenen Partnern zusammen um alle Geschäftsmodelle abzudecken. Kontakte auf Anfrage
Über Estland haben wir auf Staatenlos bereits mehrmals gesprochen. Das E-Residency-Programm macht es etwa sehr einfach, ein Unternehmen in Estland zu gründen. Und die Sonderform der estonischen Körperschaftsbesteuerung – Steuer wird erst bei Ausschüttungen fällig – macht es gerade für schnell wachsende Start-Ups sehr interessant. Wären da nicht die deutschen Außensteuergesetze, die die steuerbegünstige Führung eines estonischen Unternehmens erschweren.
Zum Glück leben immer mehr Unternehmer als Perpetual Traveler, in Ländern mit Territorialbesteuerung oder zumindest ohne Außensteuergesetze. In all diesen Ländern ist es problemlos möglich ein estonisches Unternehmen zu führen – und in vielen Fällen sogar durchaus empfehlenswert.
Gerade als Zweit-Unternehmen und für Investments kann eine estonische Gesellschaft für fast Jeden Sinn machen. Warum ich das denke, erläutere ich in diesem Artikel. Ich werde die Merkmale einer estonischen Limited erläutern und ihre Vorteile für den Online-Unternehmer und Selbstständigen von heute darlegen.
Was heißt estonische Gesellschaft?
Die am weitesten verbreitete Form einer estonischen Gesellschaft ist eine Privat Limited Company vergleichbar zu Ländern wie Großbritannien. Man kann sie mit einer ganz normalen deutschen GmbH vergleichen, wobei als Vorteil das deutlich niedrigere Mindest-Beteiligungskapital von nur 2500€ hervorsticht. Sofern das Beteiliungskapital die Summe von 25.000€ nicht übersteigt und die Gründer natürliche Personen sind, so besteht keinerlei Pflicht das Kapital auch einzuzahlen. Allerdings sind die Gesellschafter des Unternehmens dann haftungspflichtig in Höhe des Beteiliungskapitals, also maximal 2500€ im Mindestfall.
Jede estonische Limited braucht einen Direktor, der eine natürliche Person sein muss. Offshore-Gesellschaften können also nicht als Manager eingesetzt werden. Der Direktor muss allerdings nicht zwingend auch Gesellschafter sein.
Nicht-Residenten brauchen für ihre estonische Gesellschaft momemtan noch einen Agenten vor Ort, an den entsprechende Regierungsdokumente versandt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich dies mit zunehmendem Ausbau des E-Residency-Programms erübrigt. Agenten sind günstig und stellen auch die Geschäftsadresse der Firma. Sie übernehmen Verwaltungstätigkeiten in Bezug auf die Limited und übernehmen auf Wunsch auch die nötige Buchhaltung.
Was zeichnet die estonische Besteuerung aus?
Estland ist in Hinblick auf die Körperschaftssteuern ein ganz besonders Land. Als vermutlich einziger Staat der Welt hat Estland ein System implementiert, bei der Körperschaftssteuer nur auf ausgeschüttete Dividenden fällig wird. Das heißt – sofern das Heimatland mit Außensteuergesetzen dies nicht verhindert – dass man sein verdientes und investiertes Geld steuerfrei in seiner estonischen Limited veranlagen kann. Steuern in Höhe von 20% werden erst dann fällig, wenn die Dividenden ausgeschüttet werden. Das bedeutet in vielen anderen Ländern noch zusätzliche Einkommens- oder Abgeltungssteuer – ist gerade für steuerfreie Ortsunabhängige aber eine interessante Alternative. Denn ein weiteres Merkmal der Besteuerung von estonischen Unternehmen macht die ganze Geschichte noch sehr viel interessanter.
So ist ein ausgezahltes Gehalt im Rahmen in Estland steuerfrei. Wie hoch das steuerfreie Gehalt sein kann, bemisst sich am Umsatz der Gesellschaft und der tatsächlich geleisteten Arbeit seiner Geschäftsführer. Ein Rechner meiner Partneragentur (erst nach Registrierung) kann hier weiterhelfen. Zudem kann man sich bis zu 1230€ pro Monat steuerfrei als Reisekostenpauschale auszahlen lassen, sofern man nicht in Estland lebt und tatsächlich unternehmensrelevante Reisekosten hat. Dies lässt sich bei vielen ortsunabhängigen Unternehmern argumentieren.
Während man damit auf keine Unsummen kommt, so ist es für viele ortsunabhängige Unternehmer doch bereits mehr als genug zum Leben. Schließlich sind ihre Kosten durch Geo-Arbitrage wesentlich niedriger als in teureren Ländern. Mit über 1000€ kann man durchaus luxuriös in fast allen Weltregionen außer Westeuropa, Australien und Nordamerika leben – und selbst dort gut über die Runden kommen.
Zumal nichts dagegen spräche sich mehr auszuzahlen, wenn man mehr braucht. Braucht man einmal mehr als wie mit Gehalt und Reisekostenpauschale möglich, so versteuert man es eben mit den 20% Körperschaftssteuer auf Ausschüttungen.
Gerade für langfristige Denker macht es jedoch viel mehr Sinn, seine Gelder einfach steuerfrei in der estonischen Limited zu belassen. Schließlich kann man mit der estonischen Gesellschaft als juristische Person das Geld steuerfrei anlegen – was es zu einem exzellenten Investment-Vehikel macht.
So ist Estland ein durchaus reputables Land innerhalb der Europäischen Union und bietet daher viele Möglichkeiten, die man mit klassischen Offshore-Unternehmen als Anlage-Vehikel nicht hätte. So kann man mit einer estonischen Limited sehr gut innerhalb der EU in Immobilien investieren und bekommt meist unproblematischen Zugang zu diversen Depots oder anderen Anlagen. Estonische Unternehmen haben kaum Zugangshürden für Investments – und zahlen in Estland keine Steuern.
Damit bieten sie sich perfekt zur Altersvorsorge an. Statt diese privat laufen zu lassen und Kapitalertragssteuern zahlen zu müssen,könnte man sie in eine estonische Limited überführen, die sehr flexibel anlegen kann. Die erwirtschafteten Kapitalerträge bleiben steuerfrei und summieren sich im Laufe der Zeit an. Das Ganze geht natürlich nur in Ländern ohne Außensteuergesetzen (also nicht in Deutschland), die vor allem genau zur Verhinderung dieses Zweckes verschaffen wurden. So kommt man mit Wohnsitz Deutschland an einer Besteuerung von Kapitalerträgen keinesfalls herum.
In Ländern ohne sogenannte CFC-Rules bietet eine estonische Gesellschaft aber eben die Möglichkeit private Kapitalertragssteuern durch den Umweg über ein estonisches Unternehmen zu sparen. Wenn überhaupt wird nur eine Steuer von 20% bei Ausschüttungen der Gewinne fällig. Da man sich jedoch ein gewisses Gehalt im Monat zahlen kann, ist dies keine zwingende Voraussetzung.
Eine estonische Limited kann also völlig steuerfrei geführt werden, wenn man sie nicht als Vehikel zum Geldkonsum, sondern als langfristige Anlagestrategie sieht. Das macht sie vor allem als Zweitunternehmen für viele ortsunabhängige Unternehmer interessant.
Während diese ihr operatives Geschäft weiterhin über ihre Offshore-Gesellschaft oder Hybrid-Gesellschaft steuerfrei abwickeln, nutzen sie die Vorteile einer estonischen Limiteds für ihre Investments. Dort können sie sich langfristig ein Gehalt gewisser Höhe zusätzlich steuerfrei im Monat auszahlen – und höhere Summen falls nötig dann mit 20-prozentigem Abzug sich ebenfalls ausschütten lassen.
Doch auch als operative Zweit-Gesellschaft kann eine estonische Limited Vorteile haben.
Der Vorteil einer EU-Gesellschaft
Eine estonische Limited gehört zu den wenigen Möglichkeiten innerhalb der Europäischen Union ein Unternehmen zumindest begrenzt steuerfrei zu führen und trotzdem eine Umsatzsteuer-ID zu erlangen. Dies wird mit anderen Unternehmen von Nicht-Residenten immer schwieriger. Steuertransparente Strukturen wie britische Limited Liability Partnerships haben etwa Probleme eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen, wenn sie keine – dann steuerpflichtige – Einnahmen aus dem Vereinigten Königreich haben. Ähnlich sieht es bei Personengesellschaften aus anderen Ländern aus.
In Estland vergeben die Behörden jedoch recht leicht eine Umsatzsteuer-ID – man muss nur kleine Summen zum Satz von 20% versteuern.
Gerade für Geschäftskonzepte wie Amazon FBA oder anderes Import-Export-Business ist Estland daher sehr interessant, weil sich dank dem EU-Status kaum Probleme bei Amazon, Ebay oder auch Zahlungsdienstleistern wie Paypal oder Stripe ergeben. Diese sind alle ohne Probleme mit einem estonischen Unternehmen nutzbar.
Auch als Abrechnungsgesellschaft kann eine estonische Limited daher durchaus Sinn machen. Allerdings ist die Überführung von Gewinnen an eine Offshore-Gesellschaft deutlich schwieriger als in etwa Großbritannien, weshalb sich Estland für Doppelstrukturen weniger eignet.
Wer jedoch ein klassisches Coaching-Business mit digitalen Produkten hat, der sollte drüber nachdenken seine Beratung über das estonische Unternehmen abzurechnen, während die digitalen Produkte über externe Dienstleister wie Digistore unproblematisch über ein Offshore-Unternehmen laufen können. Das Coaching-Business zahlt dann eben ein gewisses Gehalt m Monat steuerfrei aus, während die Überschüsse in die persönliche Zukunftsvorsorge investiert werden. Auf jeden Fall eine sinnige Lösung!
Wie sieht es mit der Verwaltung aus?
Wer Buchhaltung vermeiden will, der hat bei einer estonischen Limited schlechte Karten. Hier muss buchhalterisch alles erfasst werden, was der Reputation aber sicher keinen Abbruch tut. Auf Audits – wie etwa in Hong-Kong Pflicht – kann dagegen unter einer gewissen Summe verzichtet werden. Diese Summe liegt im Millionenbereich und wird von den wenigsten Ortsunabhängigen erreicht werden.
Da Estland ein im Vergleich zu etwa UK günstiges Land ist, bietet es sich an die Buchhaltung outzusourcen. Der registrierte Agent für die Limited kann eine gute Anlaufstelle sein. Je nach Transaktionshöhe sollte man als Selbstständiger oder kleiner Online-Unternehmer nicht mehr als 20€-50€ im Monat an Kosten für Buchhaltung rechnen.
Über die E-Residency ist und wird es auch möglich sein alles selbst zu erledigen. Überhaupt soll nach dem Wunsch der estonischen E-Residency die komplette Unternehmensführung online erfolgen können- entsprechend verifiziert mit der E-Residency-Card. So ergibt sich ein minimaler Verwaltungsaufwand von ein paar Minuten pro Monat für die erfolgreiche Führung der estonischen Limited.
Im Moment ist man noch auf einen Ansprechpartner vor Ort angewiesen, der Regierungspost annehmen kann. Dies wird sich mutmaßlich in Zukunft aber erübrigen.
Meine Partner-Agentur LeapIN bietet Pauschalpakete mit Monatspreis für verschiedene Geschäftsmodelle an. Zwischen 50-80€ im Monat musst Du zahlen, um dir alle Arbeiten abnehmen zu lassen. Gegenwärtig werden jedoch nur Ein-Mann-Unternehmen und keine FBAler/Investoren angenommen. Hier kann eine weitere Agentur von mir weiterhelfen.
Wie sieht es mit Konten aus?
Mit einer estonischen Limited hat man keine Konten-Probleme. Fast überall in Europa und – etwa für Investment auch weltweit – lassen sich recht unproblematisch Geschäftskonten eröffnen.
Natürlich bietet es sich aus diversen Gründen an in Estland zu banken, etwa um sein Geld von z.B Paypal besser auszahlen lassen zu können. Als modernes, aufstrebendes Land mit der geringsten Staatsschuldenquote in der EU gibt es auch einige weitere Gründe die dafür sprechen.
Trotz E-Residency ist es momentan noch nicht möglich ein Konto aus der Ferne zu eröffnen. Persönliche Anwesenheit bei einer Bank in Estland ist noch zwingende Vorraussetzung. Mann kann jedoch erwarten, dass sich auch dies in Zukunft ändern wird und mittels E-Residency direkt Konten bei einer Partnerbank eröffnet werden können.
Momentan bietet sich am ehesten eine Eröffnung bei der Swedbank an. Diese steht Nicht-Residenten ohne Geschäfte in Estland am offensten gegenüber und eröffnet für fast jeden Online-Unternehmer und Selbstständigen ein Geschäftskonto. Etwas höhere Vorraussetzungen an Umsatz oder Einlage können Banken wie die SEB, Norvik Banka oder andere estonische Banken haben. Schwierig wie in Hong-Kong ist es aber keinesfalls in Estland.
Wie gründet man eine estonische Limited?
Das Tolle an estonischen Unternehmen ist, dass sie leicht gegründet werden können – und in Zukunft wohl noch leichter. Im Moment kann die Gründung bereits über die E-Residency online erfolgen. Allerdings muss man sich einen Agenten vor Ort suchen, der die Gesellschaft verwaltet und die Geschäftsadresse stellt. Bei LeapIN gibt es dies zusammen mit Buchhaltung und Steuereinreichung zum monatlichen Pauschalpreis.
Möchte man sich Arbeit sparen, so kann man sich die Limited dort auch gleich gründen lassen.Die Gründung ist innerhalb weniger Werktage bewerkstelligt, eine Konten-Eröffnung kann unmittelbar danach vor Ort vorgenommen werden. Einplanen für eine Gründung über eine Agentur sollte man etwa 700€, jährliche Verwaltungsgebühren betragen etwa 200€, Buchhaltung im Monat 20-50€.
Alles in allem – wie Du in der Zusammenfassung sehen wirst – ein sehr fairer Preis für eine exzellente Unternehmens-Alternative. Vielleicht konnte ich Sie dir schmackhaft machen?
Als Staatenlos kooperiere ich mit einem langjährigen Bekannten (wir waren in der gleichen Studenten-Organisation), der für Dich Deine estonische Limited gründen kann und viele Tipps hinsichtlich Banken und Co. hat. Einige meiner Klienten hat er bereits unter Fittiche genommen. Möchtest Du auch dabei sein, dann schreib mir einfach.
Zusammenfassung: Die Vorteile einer estonischen Limited
Eine estonische Limited kann sich also in vielen Fällen lohnen. Besonders Sinn macht sie:
- für alle die mit einem kleineren Gehalt im Monat leben können bzw. darüber Steuern zahlen wollen
- als Vehikel für langfristige Investments, Immobilien und privater Vorsorge
- zum Abrechnen von Coaching oder anderen Dienstleistungen
- für unkomplizierte Import-/Export-Geschäfte
- für alles, wofür man eine europäische VAT-Nummer braucht
- als Zweit- oder Drittunternehmen für unkomplizierte Geschäfte mit Reputationsvorteil
Folgende Vorteile hast Du dabei mit einer estonischen Limited:
- Einbehaltene Gewinne werden nicht besteuert, sonst 20% bei Ausschüttungen
- steuerfreies Gehalt innerhalb gewisser Grenzen möglich
- Möglichkeit einer EU-VAT-Nr
- einfaches & gutes Geschäftskonto
- Haftungsbeschränkung mit niedriger/ohne Einlage (max. 2500€ haftbar)
- Reputationsvorteil EU für Abrechnung und Anmeldung
- sehr einfache Verwaltung, noch einfacher in Zukunf
- geringe Kosten
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