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Estland ist zwar klein, bietet aber alles, was ein Digitaler Nomade benötigt: ein attraktives Steuersystem, eine einfache Verwaltung seines Unternehmens und einen guten Ruf in der ganzen Welt. Wer es lieber etwas kühler mag, findet in Estland zudem ein ansprechendes Klima: Durchschnittliche Jahrestemperaturen von ca. 6° und Höchstwerte von 17,6° überzeugen durchaus jeden Kältefan.

Riesige Metropolen sucht man in Estland vergebens. Die größte Stadt – und zugleich Hauptstadt – ist Tallinn mit ca. 440.000 Einwohnern, gefolgt von Tartu, mit ca. 93.000 Einwohnern.

Gerade unter Fernunternehmern und digitalen Nomaden ist Estland sehr beliebt und darüber hinaus sehr bekannt. Das zeigt u.a. auch die Start-Up Liste des e-Residency Programms. Hunderte Unternehmen sind hier gelistet und bieten ihre Services an.

 

In diesem Artikel wollen wir Estland nicht schlecht reden, aber die Nachteile klar benennen. Zu viele Unternehmer fallen auf die Marketing-Tricks der E-Residency rein, obwohl es wesentlich unkompliziertere Lösungen gäbe. Auf der anderen Seite hat Estland durchaus sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten. Und gerade im EU-Vergleich ist – das muss man wirklich hervorheben- Estland wirklich unkomplizierter und unbürokratischer als fast alle anderen Mitgliedsstaaten. Zunehmend ist aber auch hier eine Verkomplizierung zu beobachten.

 

Estlands e-Residency ist Vorreiter der digitalen Unternehmensverwaltung

Estland bietet mit der e-Residency eine einfache Möglichkeit, eine Firma in Estland zu gründen, um diese anschließend komplett digital verwalten zu können.

Wer also außerhalb der EU wohnt, aber trotzdem noch eine Verbindung zur EU beibehalten muss/möchte, kann durch die e-Residency in Estland genau das erzielen.

Über einen Antrag auf der Webseite erhältst Du innerhalb von drei bis acht Wochen Deine “Digital Residence Card” zugesandt. Kosten für die Beantragung belaufen sich auf ca. 120,00€.

 

Estland wirbt damit, dass es einen der schnellsten Gründungsprozesse bietet. So hat z.B. in 2022 ein e-Resident Bewerber seine Firma innerhalb von 15 Minuten und 22 Sekunden gegründet. Blöd nur, dass man eben oft über einen Monat auf die E-Residency warten muss. 43215 Minuten für eine Gründung ist nicht gerade rekordverdächtig.

Welche Vorteile bietet die e-Residency? 

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Wer eine Firma innerhalb er EU benötigt, sei es wegen Rechnungsanerkennung von anderen EU-Staaten oder einfach wegen der Reputation, die eine “EU-Gesellschaft” bietet, kann das in Estland ohne großen Aufwand tun. Die Gründungskosten sind auf dem Papier sehr gering, erhöhen sich durch die nötige Geschäftsadresse, Buchhaltungspflicht und Co aber gewaltig. Im Endeffekt ist eine Estland OÜ deshalb immer teurer als eine amerikanische LLC.

Ein weiterer Vorteil ist natürlich die komplett digitale Verwaltung der Firma. Mit der Residence Card können alle Belange, die Dein Unternehmen betreffen, komplett online abgewickelt werden. Steuererklärung, Bankwesen, digitale Unterschrift Deiner Dokumente, sicheres Versenden von verschlüsselten Dokumenten oder das Nutzen von estnischen Services sind hiermit überhaupt kein Problem. Auch dies ist in vielen anderen Ländern aber auch ohne eine E-Residency Standard. Auch die Verwaltung von amerikanischen LLCs kann komplett remote erfolgen und US-Notarisierungen per schnellen Videocalls bequem erledigt werden.

Zudem gibt es in Estland keine Körperschaftsteuer. Lediglich Gewinne werden mit 20% zum Zeitpunkt der Entnahme besteuert. Reinivestiert man seinen Gewinn, zahlt man gar keine Steuern darauf. Zahlt man sich ein Gehalt, auch nicht. Wie das konkret geht haben wir in beiden Beiträgen unten analyisiert. Erstens ist man hier aber in der Höhe eingeschränkt: mehr als 10.000€ wird sich man nicht wirklich steuerfrei auszahlen können. Zweitens ergeben sich aus dem steuerfreien Gehalt unschöne Steuerfolgen, die zu einer hypothetischen Besteuerung in Deutschland führen können, da es sich um unselbständige Arbeit handelt. Aus beiden Gründen ist deshalb auch hier die amerikanische LLC deutlich überlegener.

Genaueres dazu findest Du in unserem beiden anderen Blogbeiträgen Warum ein Unternehmen in Estland für Jeden eine gute Wahl sein kann und Sinn von Estland-OÜs in 2021 – eine ausführliche Analyse.

 

Gibt es Nachteile bei der e-Residency? 

An sich hat die e-Residency keinen Nachteil bis auf ihre überschaubare Kosten. Ihr einziger Nutzen ist aber die Gründung in Estland, die eben gegen andere Jurisdiktionen nicht unbedingt vorteilhafter abschneidet.

Der größte Nachteil – und vielleicht sogar der, den die meisten übersehen, ist – dass die Digital Residence Card einem keine dauerhafte Aufenthalsgenehmigung erteilt. Das ist für deutsche, als EU-Bürger, nicht weiter relevant. Man kann sich hier sowieso frei bewegen und solange bleiben wie man möchte. Das einzige Problem wäre wohl nur die 183-Tage-Regel, die einen in Estland steuerpflichtig macht.

Für andere Nationen ist der Punkt mit der Aufenthaltsgenehmigung schon interessanter und wichtig zu beachten. Die e-Residency ist lediglich ein “digitaler Ausweis”, mit dem man seine Geschäfte abwickeln kann.

Ein weiterer Nachteil kann sein, dass man eine physische Adresse und eine Kontaktperson vor Ort in Estland haben muss, um eine Firma gründen zu können. Das ist kein wirklich großes Problem, denn sogar die Regierung von Estland selbst, gibt an, dass dies durch Service Provider leicht zu bewältigen ist. Kosten unter 100€ im Monat sind möglich, meist aber nur für Freelancer in stark automatisierten Prozessen wie von Xolo.Io. Bei komplizierteren Geschäftsmodellen wie E-Commerce in der EU zahlt man schnell bereits 500-1000€ im Monat für eine kompetente Betreuung. Diese Preise rufen auch unsere Staatenlos-Partner vor Ort auf.

Die e-Residency selbst ist für fünf Jahre gültig und muss danach, gegen eine Gebühr von 120,00€, erneuert werden. Das ist aber leider nicht alles.

Der gläserne Bürger 

Wer seine e-Residency beantragen oder verlängern möchte, muss einen sehr langen Fragebogen ausfüllen. Die estnische Regierung gibt an, dass der Antrag innerhalb von 30 Minuten gestellt werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Und genau hier liegt das Problem des Antrags.

Es werden sehr, sehr spezielle Dinge abgefragt, die weder etwas mit einer “Digital Residency” zu tun haben, noch irgendjemanden etwas angehen sollten.

Estland wirbt damit, dass quasi jeder dort eine Residence Card bekommt, egal welcher Herkunft man ist. Warum dann so spezielle Fragen gestellt werden, bleibt zu hinterfragen. Bei der Antragstellung bzw. -verlängerung stellt man sich selber schon die Frage, ob dieser am Ende überhaupt noch genehmigt wird.

Wir zeigen Dir einen Auszug der Fragen, die man beantworten muss, damit man überhaupt einen Antrag stellen kann. Natürlich konnten wir uns unsere Kommentare dazu nicht verkneifen.

 

Please list all the banks/credit institutions where your company holds accounts

Wir predigen hier auf dem Blog und in den Beratungsgesprächen, dass man sich diversifizieren muss und laut der Flaggentheorie leben sollte. Dazu gehört natürlich auch Bankkonten in verschiedenen Ländern zu besitzen. Das schützt zum einen das eigene Vermögen und lässt einen undurchsichtig werden. Es verwundert uns umso mehr, dass genau Estland diese Informationen abfragt.

Digital ist ja schön und gut und auch gewollt. Es aber dazu zu nutzen, um so viel Informationen wie möglich des Antragstellers zu erhalten, spricht nicht wirklich für eine “einfach zu beantragende e-Residency”. Die Konkurrenz aus Palau macht das wesentlich besser

Möchtest Du wissen, wo Du Dein Geld am besten ablegen sollst? Hier findest Du unser Banken Lexikon, das Dir einen Überblick gibt, wo Dein Geld sicher ist!

 

Please list all other payment institutions whose services your company uses, such as Wise, Paypal, Paysera etc. (if applicable)

Wozu diese Information benötigt wird, ist sehr fraglich. Wenn man mit Estland Steuern hinterziehen möchte, wird man auch diese Fragen nicht beantworten.

 

Does your company operate with virtual currencies?

Die Regierung von Estland möchte vermutlich nur herausfinden, ob sie Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren soll. Wir finden, dass diese Frage ziemlich krass ist. Das Ziel der Nutzung von Kryptowährungen ist doch auch, dass Zahlungen anonym durchgeführt werden können. Das ist zwar nicht der einzige Grund, warum es Krypto gibt, aber für viele ist es der Hauptgrund es zu nutzen.

Auch diese Frage zeugt nicht von Offenheit für einen einfachen Antrag. Der Antrag muss eben auch wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Spätestens bei dieser Frage zweifelt man daran, ob der Antrag genehmigt wird, oder nicht.

 

Your Social media accounts

Persönliche Daten abzufragen, ist Standard. Es sollte aber bei Name und Kontaktdaten bleiben. Meine Social Media Accounts haben nichts, aber auch rein gar nichts mit einer e-Residency und einer Firmengründung zu tun. Es scheint, als ob wirklich jede Möglichkeit genutzt wird, den Antragsteller zu beleuchten, ob er “würdig” ist, eine so “attraktive” e-Residency in Estland zu bekommen.

Einen anderen Grund, als den Bewerber zu begutachten, sehen wir leider nicht.

 

Your CV

Welches Format soll der CV denn haben? Den langweiligen, tabellarischen Lebenlauf, den man aus Deutschland kennt? Ein kreativer, farbiger Powerpoint-Lebenslauf mit Transitions? Oder doch lieber der amerikanische, wie er für Top-Beratungsunternehmen verwendet wird?

Soll die Grundschule auch mit aufgenommen werden, oder nur “die letzten relevanten Stationen”?

All diese Fragen sind absolut legitim, denn die eigentliche Frage ist doch, warum man überhaupt einen Lebenslauf hochladen soll, um sich für eine e-Residency zu bewerben? Bewerben ist hier wohl das richtige Wort. Nicht jeder kommt hier rein! Und je mehr Informationen man preisgibt, desto schwieriger wird es am Ende vermutlich.

 

Educational Background

Diese Frage hat man zwar bereits im Lebenslauf beantwortet, muss aber dennoch erneut angegeben werden. Wozu? Keine Ahnung! Werden Menschen aus ärmeren Ländern, die vielleicht keine Ausbildung bzw. schulische Bildung genossen haben, abgelehnt?

Das Prinzip der e-Residency ist doch einfach: Menschen aus aller Welt sind hier willkommen. Sie können ein digitales Unternehmen führen, ohne physisch in Estland anwesend sein zu müssen. Das ist zumindest der Grundgedanke der estnischen Regierung. Wird auf Basis einer “Ausbildung” bereits vorselektiert, spricht das leider nicht für die Werbung. Gerade erfolgreiche Unternehmer haben eben oft keinen Bildungsabschluss.

 

Work experience

Keine! Ich bin Student aus Myanmar und möchte mein Online-Business in der EU skalieren. Wen interessiert’s!

Zu jeder Frage muss man sich eigentlich nur an den Kopf fassen. Auch hier ist nicht klar, ob dieser Punkt in die Bewertung mit einfließt und ggf. abgelehnt wird. Muss man nun Berufserfahrung haben, um sein Online-Business führen zu können? Christoph war auch nie angestellt oder anderweitig selbstständig als er 2015 Staatenlos.ch gegründet hat.

 

Personal bank accounts

Ok, jetzt wird es richtig krass. Welcher meiner 14 Bankkonten auf der ganzen Welt soll ich denn nun angeben? Alle? Oder nur die, die “gern gesehen” sind? Inklusive Kontostand und Kontoauszüge?

Es ist nicht verpflichtend eine Firma in Estland zu gründen. Man kann sich auch nur für die e-Residency bewerben um der “Community” beizutreten. Trotzdem ist diese Frage etwas sehr persönliches und dabei sollte es auch bleiben. Was, wenn man ein Bankkonto angibt, dass die estnische Regierung als “nicht so gut” ansieht? Wird man dann abgelehnt? Wie Du siehst, ist der Antrag sehr tiefgehend.

 

Please state whether you use virtual currencies for personal purposes, and if yes, please specify the purpose(s) in more detail

Das ist unseres Erachtens die krasseste Frage im ganzen Fragebogen. Erst hatten wir die Frage, ob mein Unternehmen Krypto verwendet. Jetzt gehen wir noch einen Schritt tiefer auf die persönliche Ebene und sogar, wofür die Kryptowährung benutzt wird. Na, für das Darknet natürlich. Was denn sonst.

Die Frage kann doch nur darauf bezogen sein, ob man irgendwelche krummen Dinge im Internet macht. Nur: Wer würde das angeben, wenn es so sein sollte? Im Zweifel gibt man hier sowieso “Nein” als Antwort an.

Dass ein krimineller Check durchgeführt wird, ist klar. Keine Nation dieser Welt möchte “kriminelle” oder “terroristische” Personen im Land bzw. Berührungspunkte haben. Auch Estland macht natürlich einen Background Check. Dazu sollte die Regierung aber die offiziellen Mittel einsetzen und nicht den Bewerber zwingen, alles persönliche preiszugeben.

 

Have you ever been refused a visa (by any country)?

Estland möchte Vorreiter sein bei einer digitalen Residency, kümmert sich aber darum, ob mich irgendein Land abgelehnt hat? Spricht auch nicht wirklich für Estland. Das gleiche Beispiel bleibt: Vielleicht kommt man z.B. aus einem asiatischen Land und wurde tatsächlich von einem westlichen Land abgelehnt. Das ist nicht unüblich. Nicht jeder ist gesegnet mit einem EU-Pass und kann sich fast überall auf der Welt frei bewegen und hat geringe bis keine Einreisehürden.

Wir hinterfragen wieder den Sinn der e-Residency, sollte diese Antwort darüber entscheiden, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht. An sich hat sie gar nichts mit einer Aufenthaltsgenehmigung im eigentlichen Sinne zu tun

 

Has an entry ban ever been imposed on you (by any country)?

Gleiches Prinzip wie bei der Frage zuvor. Für EU-Bürger wird diese Frage tatsächlich unrelevenat sein. Hier wird aber auf die Einreise abgefragt. Selbst wenn einem die Einreise in ein anderes Land irgendwann einmal widersagt wurde, hat dies nichts mit der e-Residency in Estland zu tun, denn: Die e-Residency gibt einem sowieso keine Aufenthaltsgenehmigung in Estland. Der Hauptgedanke ist doch, dass Unternehmen von überall aus der Welt, komplett digital innerhalb der EU geführt werden können.

Für uns wieder ein klarer Versuch den Bewerber so gläsern wir möglich zu machen, ob er “gutes Material” für Estland ist – unabhängig davon, ob die Antwort auf die Frage relevant ist oder nicht.

 

Wie Du siehst, stellen vermeintlich “coole Länder”, die eine “new digital nation for the world” befürworten, doch einige Anforderungen. Die e-Residency gibt es bereits seit 2014. Vielleicht war es mal schön gedacht, aber jetzt nicht mehr gekonnt? In der Tat sind Estlands Briefkastenfirmen aktuell unter großen Druck auch von anderen EU-Mitgliedsstaaten. Viele Banken in der EU eröffnen Estland-Firmen keine Konten mehr. Natürlich muss die estnische Regierung versuchen hier gegen zu steuern.

 

 

Eine Estland-Firma kann für einige Geschäftsmodelle trotzdem Sinn machen. Du kannst sie übrigens auch auf klassischen Wege ohne E-Residency gründen (dauert aber ähnlich lange) oder besser eine Vorratsfirma übernehmen, mit der Du sogleich loslegen kannst. Vor allem bei Ecommerce physischer Produkte auf dem EU-Markt, Einkommen aus Lizenzgebühren in EU und USA (Quellensteueroptimierung), Compliance mit EU-Richtlinien (vor allem Datenschutz) und als Holding hat sie noch einen gewissen Anwendungsvorteil. In fast allen anderen Fällen sind amerikanische LLCs aber mit ähnlichen Vorteilen gesegnet und vermeiden die Nachteile gänzlich. Gerne helfen wir dir bei deinem Umzug in die USA, wenn du etwa den inquisitorischen Fragebogen der E-Residency nicht mehr ausfüllen willst. Für eine LLC-Gründung braucht es ausser einem Pass-Scan keinerlei persönliche Informationen von Dir!

Bei Fragen zur weiteren Sinnhaftigkeit einer estnischen OÜ (Personengesellschaft), der e-Residency oder anderen Lösungen schau dir gern Christophs (kostenlose) Messenger-Beratung an.

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