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Die Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenversicherung für digitale Nomaden, perpeptual Traveller und Expats – geeignet für deutsche Unternehmen, LLC, Ltd. uvm.

Dieser Artikel wurde von unserem unabhängigen Versicherungsmakler Robin Lerch geschrieben. Robin hat Ende letzten Jahres ein Sonderkonzept für eine Berufshaftpflichtversicherung für digitale Nomaden ausgehandelt. Bei diesem Konzept handelt es sich um die einzige Berufshaftpflichtversicherung, die auch ausländische Firmen (LLC, Ltd., etc.) mit deutscher Postadresse einschließt und sich somit optimal für digitale Nomaden eignet. Sie ist exklusiv bei Staatenlos abzuschließen.  

Wie bereits in meinem Artikel zum Thema private Haftpflichtversicherung beschrieben, muss eine Person für verursachte Schäden bei einer anderen Person Schadenersatz leisten. Wenn ich also bei dem Besuch eines Freundes aus Versehen eine Vase herunterwerfe und diese zerbricht, muss ich für den entstandenen Schaden monetär aufkommen.

Aber wie verhält sich das Thema im gewerblichen Kontext? An sich genauso wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Wenn ich bei einem Kundenbesuch die Vase herunterwerfe, dann muss ich auch hier für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies übernimmt dann aber in diesem Fall nicht die Privathaftpflicht-, sondern die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung. Die ist vor allem für Berufe geeignet, in denen häufig beim Kunden vor Ort gearbeitet wird. Also beispielsweise Handwerker wie Maler, die beim Streichen der Wand einen Schaden wegen unzureichender Abdeckung der Möbel verursachen. Für digitale Nomaden und perpeptual Traveller ist diese Versicherung allerdings in der Regel nicht wirklich interessant. Die meisten digitalen Nomaden erbringen ihre Dienstleistungen von überall aus der Welt und treffen ihre Kunden in der Regel nie persönlich.

Viel spannender ist daher für die digitalen Nomaden die sogenannte Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Um was genau geht es hier? Eine Person kann nicht nur Sach- oder Personenschäden bei einer anderen Person verursachen, sondern auch einen Vermögensschaden. Im privaten Bereich sind reine Vermögensschäden sehr selten und werden auch von der Privathaftpflichtversicherung in der Regel ausreichend abgedeckt. Im gewerblichen Bereich hingegen können diese durchaus öfter vorkommen. Hierzu ein Beispiel:

„Eine virtuelle Assistentin hat den Auftrag, den Onlineshop eines Kunden zu aktualisieren. Auch soll die Hauptseite mit neuen Bildern verschönert werden. Nach erledigter Arbeit funktioniert der Bestellvorgang des Onlineshops allerdings nicht mehr. Es dauert zwei Tage die Funktion wieder herzustellen. Zudem meldet sich wenig später ein Anwalt bei dem Kunden. Dieser verlangt die Löschung eines Fotos, welches die virtuelle Assistenz auf der Website platziert hat, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Obendrein verlange der Anwalt eine Strafzahlung von 250 EUR für die widerrechtliche Nutzung des Fotos.“

Die virtuelle Assistenz hat in diesem Beispiel bei ihrem bzw. seinem Kunden gleich zwei Vermögensschäden verursacht:

  • Einmal der entgangene Gewinn für zwei Tage, in denen der Bestellvorgang des Onlineshops nicht funktionierte und
  • einmal die Strafzahlung für die Urheberrechtsverletzung.

Die Dienstleisterin hat also durch seine bzw. ihre Tätigkeit dem Kunden Geld gekostet und diesen entstandenen Schaden kann sich der Kunde zurückholen.

Für die Absicherung eines solchen Risikos kann eine Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung würde für die entstandenen Schäden bei dem Kunden aufkommen.

Es gibt sogar Berufe in Deutschland, die zwingend eine solche Versicherung nachweisen müssen wie beispielsweise Rechtsanwälte oder auch ich als Versicherungsmakler.

Welche Berufshaftpflichtversicherung eignet sich für digitale Nomaden?

Die Frage konnte man vor ein paar Monaten noch gar nicht beantworten, da es schlichtweg kein Produkt dafür gab. Das lag daran, dass die deutschen Versicherer nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland versichern. Da die meisten digitalen Nomaden allerdings eine LLC gründen oder in Dubai, Estland, Georgien oder Zypern ihren Unternehmenssitz haben, konnten die Firmen sich nicht über einen deutschen Versicherer versichern lassen. Das hat sich jetzt geändert.

Wir haben exklusiv das einzige Produkt hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherung, was auch ausländische Firmen bzw. digitale Nomaden ohne Meldeadresse abschließen können. Unser Versicherungspartner, der zu 100% digitale Versicherer mailo, hat mit uns gemeinsam ein Produkt entwickelt. Es gibt hierzu nur drei Voraussetzungen:

  • Beliebige Postadresse (nicht Meldeadresse) in Deutschland
  • Nur die eigenen deutschen Kunden mit Sitz in Deutschland können hier versichert werden
  • Europäisches Konto

Die Versicherung eignet sich also wunderbar für einen Entwickler, der selbst eine LLC hat, allerdings für Unternehmen mit Sitz in Deutschland arbeitet. Folgende Berufsgruppen können sich durch diese Versicherung absichern:

  • Unternehmens-, IT- oder Marketingberater
  • Entwickler
  • Virtuelle oder digitale Assistenten
  • Online-Trainer, Coaches und Mentoren
  • Influencer, Affiliates und Publisher

Folgende Dinge sind versichert (Auswahl):

  • Vermögensschäden durch Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Vertragsverletzungen
  • Verletzung Geheimhaltung
  • Unzureichende Erfüllung von vertragen Leistungs- und Nebenpflichten
  • Beschädigung der Website
  • Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte
  • Eigenschäden wie Verlust von schriftlichen Dokumenten
  • versehentliche Löschung, Veränderung oder Blockierung von Daten

Immer mehr Unternehmen fordern auch den Nachweis einer solchen Versicherung bei Auftragsvergabe. Gerade wenn der Dienstleister eine LLC ist, sind deutsche Unternehmen oft etwas zurückhaltender, als wenn es sich bei dem Dienstleister um ein deutsches Unternehmen handelt. Mit dem Nachweis einer deutschen Berufshaftpflicht kann hier Vertrauen gewonnen werden.

Die Vorteile im Überblick:

  • Finanzielle Absicherung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen seiner Tätigkeit
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen einen selbst
  • Schaffung von Vertrauen beim Kunden
  • Wettbewerbsvorteil durch Sicherheit für Kunden bzw. Erfüllung Anforderung von Kunden

Hier findet ihr die Produktinformationen und könnt euren eigenen individuellen Beitrag berechnen:

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Hier findet ihr mehr Informationen und falls ihr noch eine Beratung benötigt, könnt ihr hier einen Termin mit meinem Team und mir ausmachen.

Wie immer stehen wir bei weiteren Fragen – auch bzgl. anderen internationalen Versicherungen – gerne zur Verfügung. Unter [email protected] erreicht ihr uns direkt. Wir freuen uns auf euch!

Achtung: Es handelt sich hierbei um eine Momentaufnahme der aktuellen Angebote. Alle Angaben sind ohne Gewähr und schließen eine Haftung somit aus. Bitte beachten Sie auch die Erstinformationen des Versicherungsmaklers gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG

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