Anmerkung vom November 2021: Für Small Businesses gilt 1% Besteuerung auf einen Umsatz bis zu 500.000 Lari und optionale VAT-Beantragung.
Auf Staatenlos haben wir uns schon viele verschiedene Länder mit der sogenannten Territorialbesteuerung angeschaut. Diese Länder wie Georgien besteuern Auslandseinkommen überhaupt nicht und sind deshalb hoch attraktiv für alle ortsunabhängige Unternehmer. Zu ihnen gehören immerhin 40 Staaten weltweit, von denen viele unter auswanderndernden Unternehmern zunehmende Popularität erfahren. Panama, Costa Rica, Paraguay oder die Philippinen – neben vielen anderen – haben jedoch den Nachteil, dass sie über 12 Flugstunden aus Europa entfernt sind.
Wer in Europa bleiben möchte oder wegen seiner Geschäftstätigkeit vielleicht muss, hat sich vielleicht mit den beschränkt vorteilhafteren Non-Dom-Regime Malta und Irlands, dem Sonderprogramm Zyperns oder verschiedene das Welteinkommen niedrig besteuernde Staaten wie etwa Bulgarien und Tschechien anfreunden können. Denn Territorialbesteuerung hat ja kein europäisches Land?
Das ist eine Fehlaussage. Auch wenn man folgendes Land geografisch vielleicht in Asien verorten würde, handelt es sich bei Georgien doch um ein kulturell klar europäisch geprägtes Land, das die letzten Jahre einen beispiellosen Wirtschaftsaufschwung erfahren hat.
Die wesentlichen Gründe dafür: ein verlockendes Steuersystem und einfache Einwanderung.
Mit beiden Gründen lohnt es sich näher zu beschäftigen. Schließlich ist Georgien nur 3-4 Flugstunden aus den deutsch-sprachigen Ländern entfernt und mittlerweile selbst für weit unter 100€ mit gewissen Billigfliegern (etwa Wizzair aus Dortmund und Memmingen) zu erreichen. Das Land lohnt sich nicht nur immer einen Besuch für die exzellente Küche und atemberaubende Natur, sondern kann auch in einer Vielzahl anderer Aspekte zufrieden stellen.
Manch einer verliebt sich gar in Georgien und bleibt einfach da. So gewinnt gerade die Hauptstadt Tiflis, ein spannender Gegensatz zwischen bröckelnder Soviet-Architektur und modernen Bauten, immer mehr an Beliebtheit auch unter Digitalen Nomaden lebt es sich hier schließlich mittlerweile mit westlichem Komfort zu sehr niedrigen Preisen.
Auswandern nach Georgien: Einwanderungsbedingungen und Steuerpflicht
Und da zu bleiben ist einfach. Keine Visa-Runs nötig wie fast überall sonst. Denn Georgien ist einer der offensten Länder der Welt und hat ungemein davon profitiert. Seit Jahren vergibt Georgien als einziges Land der Welt fast allen Nationalitäten der Welt ein initial 365 Tage gültiges Aufenthaltsrecht bei Einreise. Offene Grenzen heißt hier im Gegensatz zu manchen europäischen Ländern jedoch nicht, dass illegale Einreise toleriert wird. Wer jedoch legal einreist, registriert wird und das Land besuchen oder Geschäfte machen will, der kann das nach seinem Gusto tun. Selbst eine Arbeitserlaubnis ist mit den 365 Tagen Aufenthalt verbunden.
Interessant macht Georgien in diesem Zusammenhang die Begründung der Steuerpflicht. Steuerpflicht ist auch hier zwar an die Verweildauer von 183 Tagen geknüpft, es gibt jedoch vorteilhafte Besonderheiten. So zählen bei Berechnung der 183 Tage im Georgien auch sämtliche Auslandsaufenthalte, die zu geschäftlichen, medizinischen, studentischen oder auch touristischen Zwecken dienen.
Ein gelegentlicher Aufenthalt in Georgien, selbst wenn es unter 183 Tage wären, reicht also zur Tax Residency in Georgien aus. Umgekehrt eignet sich Georgien deshalb nur bedingt für ortsunabhängige Unternehmer, die nur einmal im Jahr im Land sein wollen. Ein paar mal im Jahr sollte man schon in Georgien vorbeischauen.
Keinen Mindestaufenthalt per se mehr gibt es jedoch für vermögende Personen. Ein sogenannter HWNI ist man in Georgien, wenn man eine Immobilie mit Wert über 3 Millionen Lari (1 Euro sind 2,63 Lari) besitzt oder in den letzten 3 Jahren mehr als 200.000 Lari im Jahr verdient hat. Gerade letzteres lässt sich für viele ortsunabhängige Unternehmer durchaus umsetzen, auch wenn diese bis dahin vielleicht ein bisschen warten müssen. Der Status kann beantragt werden, wenn entweder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt oder der Unternehmer 25.000 Lari jährlich in Georgien verdient.
Wer nach einem Jahr Aufenthalt im Land bleiben möchte, kann sehr einfach ein Work Residence Permit bis zu 40 Tage vor Ablauf des ersten Jahres beantragen. Dieses wird erfahrungsgemäß sehr leicht vergeben und jährlich erneuert, selbst wenn man sein Geld außerhalb Georgiens verdienen sollte. Zudem gibt es einen Haufen anderer Aufenthaltskategorien, etwa ein Investoren-Visum für 300.000 Lari. Auch tatsächlich “Staatenlose” ohne Pass, Opfer von Menschenhandel und Studenten können sehr leicht dauerhaft in Georgien bleiben.
Staatsbürgerschaft in Georgien winkt bereits nach 5 Jahren Aufenthalt. Mit mittlerweile 99 Staaten durch die jüngste Entscheidung von Visa-Freiheit in der Europäischen Union ist der georgische Pass merklich aufgewertet worden. Da doppelte Staatsbürgerschaft jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig ist, ist es keine gute Flagge für einen Zweitpass.
Ob man einen Test der dank eigenen Alphabetes sehr schwierigen georgischen Landessprache dazu besteht darf zudem bezweifelt werden. Alternativ winkt jedoch nach 6 Jahren Aufenthalt im Land die Permanent Residence.
Besteuerung in Georgien
Ist die Aufenthaltssituation geklärt und Steuerpflicht erlangt ist der Vorteil, dass kaum Steuern anfallen. Wie anfangs erwähnt verfügt Georgien als einziges europäisches Land über eine Territorialbesteuerung, die nur sämtliches in Georgien anfallendes Einkommen versteuert. Doch selbst im Inland sind die Steuern mehr als fair.
So orientiert sich Georgien stark am heutigen Vorreiter-Staates des ehemaligen Ostblockes, Estland. Das estnische System der nachgelagerten Besteuerung bescherte dem Land einen nachhaltigen Boom, den nun auch Georgien auszunutzen versucht. Zum 1. Januar 2017 wurde ein ähnliches System in Georgien eingeführt, bei dem sämtliche Körperschaften nun lediglich ihre Gewinne mit einer 15% Flat Tax versteuern müssen, wenn die Gesellschafter sich diese als Dividende ausschütten. Die Buchhaltung wird fortan monatlich eingereicht, der vorher große bürokratische Aufwand georgischer Firmen verringert sich stark.
Natürlich ist Georgien ähnlich wie Estland keine Bananenrepublik, dessen System man ausnutzen kann. Die 15%ige Steuer fällt auch bei Transaktionen mit verbundenen Parteien oder Nullsteuerländern an, sofern sie keinem Marktwert üblicher Leistungen umfasst. Weitere kleine Feinheiten müssen beachtet werden. Den Gewinn anderweitig steuerfrei abzuschöpfen ist also schwierig.
Dem neuen Modell der nachgelagerten Besteuerung ungeachtet gibt es andere Regime für kleinere Unternehmer. Bis 30.000 Lari Umsatz und ohne Angestellte ist man Mikro-Unternehmer und zahlt komplett keine Steuern. Ein Klein-Unternehmer ist man bis 100.000 Lari Umsatz und zahlt je nach möglichen Deduktionen 3-5% Steuern.
Vermutlich haben die meisten ortsunabhängigen Unternehmer jedoch gar kein georgisches Unternehmen, weil sie im Ausland Geschäfte machen. Da wegen territorialer Besteuerung auch keine Außensteuergesetze anfallen, kann man mit georgischem Wohnsitz überall auf der Welt eine steuerfreie Firma führen und sich die Gewinne steuerfrei auszahlen lassen.
Auf inländisches Einkommen wie Gehälter würde sonst eine 20%ige Flat Tax fällig werden. Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen hingegen werden auch im Inland nur mit 5% besteuert. Kapitalertragssteuern fallen nur auf im Inland realisierte Kursgewinne an und die Grundsteuer beträgt unter 1%. Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern existieren nicht. Sonst weist Georgien lediglich eine 18% Mehrwertsteuer und einige wenige weitere Konsumsteuern auf.
Noch eine weitere Besonderheit gibt es im georgischen System. Ungleich fast jedem europäischen Land gibt es keinerlei Sozialbeiträge zu zahlen. Insbesondere die Lohnnebenkosten von übrigens hervorragend gebildeten Georgiern halten sich so sehr in Grenzen. Lohnsteuern fallen genauso weg, nur jeder Georgier versteuert sein georgisches Einkommen flat mit 20%.
Trotz der niedrigen Steuerlast hat Georgien Doppelbesteuerungsabkommen mit über 52 Staaten geschlossen, was einige Vorzüge bei der Steuergestaltung haben kann. Auch die Quellensteuer auf Dividenden deutscher, österreichischer und Schweizer Unternehmen kann so verringert werden.
Herausforderungen in Georgien
Es ist natürlich nicht alles Gold was glänzt. Auch Georgien hat trotz wirtschaftlichen Booms in den letzten Jahren seine eigenen Probleme. Die geografische Lage inmitten des Pulverfasses Kaukasus sorgt für eine gewisse inherente Instabilität. 2008 fielen die Russen kurzzeitig in Georgien ein, wonach das Land sich seitdem mehr denn Richtung EU und NATO orientiert. Auch die Nachbarn Türkei, Armenien und Aserbaidschan neigen nicht gerade dazu demokratische Musterstaaten zu sein. Abtrünnige Nachbarstaaten wie Abchasien und Südossetien sowie die lange Grenze mit Tschetschenien gar nicht erwähnt. Wer sich die Karte genauer anschaut, sieht aber zumindest dass das bis zu 5000m hohe Kaukasus-Gebirge hier natürliche Barrieren bildet.
Trotz wirtschaftlichen Aufschwunges bleibt Georgien ein relativ armer Staat mit starkem Stadt-Land-Gefälle, bei der viele Leute weiterhin auf Subsistenz-Niveau von Landwirtschaft leben. Georgien als Mutterland des Weines ist für diesen und sein frisches Obst und Gemüse nicht erst seit Sowjet-Zeiten bekannt. Im Gegenzug können so jedoch Unternehmer mit ausländischen Verdienst extrem preiswert in Georgien leben. Eigentumswohnungen in durchschnittlicher Lage gibt es in der Hauptstadt Tbilisi bereits für 15.000€.
Warum sich ein Bank-Konto lohnt
Auch im Bank-Sektor bietet Georgien viele Möglichkeiten. Wo in Europa Negativzinsen bald Realität sind, gibt es in Georgien Zinsen von bis zu 10% auf normale Sparkonten. Einjähriges Festgeld lag 2016 sogar bei 14% Verzinsung in Lari. Mit einer Inflation von 4% ist dies dennoch ein lohnenswertes Investment. Auch Euro und Dollar sind als Einlage bei den meisten Banken möglich und generieren immerhin 4-5% im Jahr. Bis auf einen Reisepass werden von Ausländern keine Unterlagen für die Konten-Eröffnung verlangt. Lediglich persönliche Anwesenheit ist Voraussetzung. Größere Banken wie TBC Bank oder Bank of Georgia bieten modernes Online-Banking in englischer Sprache und eine Visa-Karte zur ständigen Verfügbarkeit.
Als Mitglied des IBAN-Standards sind Zahlungen von und nach Georgien relativ einfach abzuwickeln. Bis auf etwaige Doppelbesteuerungsabkommen mit Rechtshilfe-Abkommen nimmt Georgien jedoch nicht am Automatischen Informationsaustausch teil. Gepaart mit niedriger Besteuerung und hohen Zinsen wird das Land deshalb immer beliebter für Bankgeschäfte. Auch Geschäftskonten für Offshore-Firmen werden oft großzügig vergeben. Die Verfügbarkeit von Private Banking bereits ab Vermögen von nur 10.000€ tut sein übriges.
Neben spannenden Möglichkeiten als Wohnsitz, Unternehmens-Standort und Finanzplatz sollte man nicht vergessen, dass Georgien mit seiner geografischen Vielfalt ein wundervolles Land zum Reisen und Arbeiten ist.
Ob Ski fahren im Kaukasus oder Baden im Schwarzen Meer – die Georgier bestechen durch Gastfreundlichkeit und Offenheit. Ein Besuch in diesem aufstrebenden Kaukasus-Land sei daher jedem Perpetual Traveler ans Herz gelegt.
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