Skip to main content
search

Manch einer erinnert sich vielleicht noch an den Fall Jürgen Hass – den Deutschen, der sich in Paraguay niederließ und hundertfach Vaterschaften anerkannte, um südamerikanischen Kindern den deutschen Pass und Zugang zum deutschen Sozialsystem zu verschaffen – und so dem Staat eins auszuwischen. Der Fall zeigt vor allem eins: Die Beweggründe für eine Adoption im Ausland sind vielfältig – aber ebenso vielfältig sind die Länder und Wege, die dafür offen stehen. Grund genug, dass wir uns dem Thema Adoption in diesem Artikel einmal genauer widmen.

Weltbürger-Nachwuchs gesucht!

Du wünschst Dir ein Kind und möchtest adoptieren, doch die Realität in Deutschland sieht oft ernüchternd aus: lange Wartezeiten, endlose Behördengänge, strenge Eignungstests – und am Ende dennoch keine Garantie auf Erfolg. Kein Wunder, dass staatenlos denkende Menschen fast schon automatisch den Blick ins Ausland richten, um auch dort Alternativen auszuloten.

Denn: In Deutschland ist eine Adoption an viele Bedingungen geknüpft und gerade im Baby- und Kleinkindalter mit enormen Wartezeiten verbunden. Für Inlandadoptionen sind die Wartelisten extrem lang, und viele potentielle Adoptiveltern schaffen es nie, ein Kind zu adoptieren – auch, weil jedes Jahr nur sehr wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden. Auch aus diesem Gund entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, ihren Kinderwunsch über eine internationale Adoption zu erfüllen. Grund genug uns einmal mit diesem kontroversen Thema näher zu beschäftigen.

Besonders interessant ist: Ausländische Adoptiveltern erhalten durch die Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland unter Umständen begrenzte Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsvorteile. Für strategische Überlegungen im Sinne der Flaggentheorie – etwa neue Wohnsitz- oder Pass-„Flaggen“ zu erschließen – ist der Weg über eine Adoption aus vielerlei Gründen sicher nicht die erste Wahl, taugt aber zumindest (beschränkt) als Nebenschauplatz erwähnt zu werden. Die uneingeschränkt guten Nachrichten aber sind: Auch wenn Ihr nicht profitiert, Euer Kind profitiert doppelt davon – denn mit einer Anerkennung der Adoption in Deutschland wird es automatisch deutscher Staatsbürger. Voraussetzung ist u.a., dass ein Elternteil deutsch ist. Außerdem gibt es weltweit etliche Länder, in denen Adoptionen für Ausländer nicht nur erlaubt, sondern sogar wesentlich unkomplizierter, unabhängiger und schneller möglich sind als in Deutschland. Wer offen ist für eine internationale Lösung, kann so oft deutlich leichter den Traum von der eigenen Familie verwirklichen wenn es mit eigenenen Kindern nicht (mehr) klappt. Schauen wir uns an, wie das läuft.

Adoption in Deutschland – Wichtigste Infos auf einen Blick

Das Grundprinzip der Adoption: Kindern, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, ein sicheres und liebevolles Zuhause geben. Das heißt, es steht immer das Kindeswohl an erster Stelle.

In Deutschland wird zwischen vier großen Adoptionsarten unterschieden:

  • Fremdkindadoption (dies gestattet Deutschland im Inland und Ausland)
  • Stiefkindadoption
  • Verwandtenadoption
  • Adoption von Pflegekindern

Eine aus Deutschland heraus organisierte Auslandsadoption (also, wenn ihr noch Euren Wohnsitz in Deutschland habt und adoptieren möchtet), lässt sich nur über die Fremdkindadoption bewerkstelligen. Genauer dazu aber noch im Folgenden.

Voraussetzungen für Adoptiveltern

In Deutschland stellt der Gesetzgeber einige Voraussetzungen an die künftigen Adoptiveltern, die definitiv nicht alle potentiellen Eltern erfüllen können. Darunter das Mindestalter von 25 Jahren (bei Ehepaaren reicht ein Partner mit 25, der andere mind. 21). Ein Höchstalter gibt es zwar offiziell nicht, aber es wird ein „natürlicher“ Altersunterschied empfohlen. Dieser bewegt sich bei maximal rund 40 Jahren Altersunterschied. Es muss zudem eine Eignung durch folgende Kriterien sichergestellt werden: Persönliche Stabilität, Gesundheit, finanzielle Sicherheit, geeignete Wohnsituation, Offenheit für das Thema Adoption (insb. das Thema mit dem Kind zu kommunizieren). Verheiratete Paare adoptieren nur zusammen, Nichtverheiratete nur einzeln.

Der Ablauf einer Adoption in Deutschland

Im Prinzip folgt eine Adoption im Inland fünf wesentlichen Schritten:

  1. Bewerbung & Eignungsprüfung bei einer anerkannten Vermittlungsstelle
  2. Wartezeit auf einen Kindervorschlag
  3. Adoptionspflege: Kind lebt mindestens ein Jahr zur Probe in der Familie
  4. Gerichtliche Entscheidung über die Adoption
  5. Nachbetreuung durch die Vermittlungsstelle möglich

Ablauf einer Auslandsadoption aus Deutschland heraus

Der Ablauf folgt den Prinzipien der Inlandsvermittlung, hat aber die zusätzliche Anforderungen, dass eine Zusammenarbeit mit einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle stattfinden muss. Adoptionen ohne die Mitwirkung der Vermittlungsstelle sind offiziell verboten (§ 2b AdVermiG). Eine Auslandsadoption ist zudem nur zulässig, wenn im Herkunftsland keine geeigneten Adoptiveltern oder andere Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind. Es muss außerdem eine Fachstelle im Herkunftsland existieren, die mit der deutschen Vermittlungsstelle kooperiert. Das heißt, bei einer Auslandsadoption aus Deutschland heraus, fallen sämtliche Länder als Optionen weg, die diese Kriterien nicht erfüllen. Du hast es also mit einer Vielzahl an behördlichen Vorgaben aus Deutschland zu tun, die Du bei einer Adoption ohne Wohnsitz in Deutschland so nicht hättest.

Adoption ohne Wohnsitz in Deutschland

Ohne Wohnsitz in Deutschland kannst Du als deutscher Staatsangehöriger eine im Ausland erfolgte Adoption nämlich auch in Deutschland anerkennen lassen. Deutschland führt diese Art der Adoption begrifflich nicht als Auslandsadoption, sondern als sogenannte „ausländische Inlandsadoption“ oder als „Drittstaatenadoption“.

Der Reihe nach: Eine ausländische Inlandsadoption liegt vor, wenn Du als Adoptionsbewerber Deinen Gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft im Ausland hast und dort ein Kind adoptieren möchtest, das ebenfalls in diesem Land lebt. In diesem Fall handelt es sich für Deutschland nicht um eine internationale Adoption oder Auslandsadoption, sondern um eine Adoption nach dem Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes. Entscheidend ist dabei ausschließlich, wo sich sowohl die Adoptionsbewerber als auch das Kind gewöhnlich aufhalten – die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Beispiel:

„Die Adoptionsbewerber haben die deutsche Staatsangehörigkeit, leben und arbeiten aber dauerhaft in Thailand. Sie möchten in Thailand ein Kind adoptieren, welches auch in Thailand lebt. Die Adoptionsbewerber haben nicht die Absicht, in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückzukehren. In diesem Fall handelt es sich um eine thailändische Inlandsadoption. Die Adoptionsbewerber haben sich zur Durchführung der Adoption an die zuständigen Stellen in Thailand zu wenden“ (Quelle: Bundesjustizamt).

Das heißt, für dich als dauerhaft im Ausland lebender, hat die deutsche Rechtslage nur Relevanz, wenn es darum geht, dein Kind für etwa die deutsche Staatsangehörigkeit anerkennen zu lassen.

Eine Drittstaatenadoption liegt hingegen vor, wenn Du als Adoptionsbewerber mit Gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ein Kind aus einem anderen, dritten Staat adoptieren möchtest. Auch dies gilt nicht als internationale Adoption im Sinne des deutschen Adoptionsrechts. Auch hier wieder das Beispiel:

„Die Adoptionsbewerber haben die deutsche Staatsangehörigkeit, leben und arbeiten aber dauerhaft in Spanien. Sie möchten ein Kind adoptieren, welches in Thailand lebt. Die Adoptionsbewerber haben nicht die Absicht, in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückzukehren. In diesem Fall handelt es sich um eine Drittstaatenadoption. Die Adoptionsbewerber haben sich zur Durchführung der Adoption an die zuständigen Vermittlungsstellen in Spanien zu wenden“ (Quelle: Bundesjustizamt).

Anerkennung der „ausländischen Inlandsadoption“ bzw. „Drittstaatenadoption“

Das Verfahren zur Anerkennung in Deutschland für Euer Kind, damit es auch den deutschen Pass erhalten kann, ist klar geregelt. Es erfordert aber eine sorgfältige Zusammenstellung von verschiedenen Unterlagen und die Einhaltung der formalen Vorgaben. Für Auslandsdeutsche erfolgt die Anerkennung zentral über das Amtsgericht Schöneberg in Berlin und nicht wie sonst üblich über das zuständige Amtsgericht des Wohnorts.

„Adoptionsbefähigungsbescheinigung“

Falls jemand kurz vergessen hat, dass das Ganze ein höchst bürokratischer Akt ist, so sorgt dieser Verwaltungsbegriff garantiert für Erinnerung. Wenn Du als Deutscher dauerhaft im Ausland lebst und dort ein Kind adoptieren möchtest, kann es sein, dass die Behörden im Ausland von Dir einen Nachweis verlangen, dass Du nach deutschem Recht grundsätzlich zur Adoption berechtigt bist. Das heißt, dass Du unter Umständen selbst als abgemeldeter Deutscher auf einen Nachweis aus Deutschland angewiesen wärst. Und das wäre die schon erwähnte Adoptionsbefähigungsbescheinigung, die Du auf Antrag beim Bundesamt für Justiz bekommst. Sie sagt allerdings nichts über deine gesundheitliche Befähigung oder ähnliches aus, sondern lediglich, ob Du nach deutschem Recht dazu befähigt bist.

Haager Adoptionsabkommen

Wer sich mit der Option der internationalen Adoption tiefergehend beschäftigt, wird am Haager Adoptionsabkommen (genau: „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993“) thematisch nicht vorbeikommen. Dieses internationale Abkommen soll den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen sicherstellen und für weltweit einheitliche Standards im Verfahren sorgen. Es legt auch die Kriterien für die Vermittlungsstellen fest, die alle Länder implementiert haben. Das wichtigste Kriterium ist, dass immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. So ist eine Auslandsadoption bspw. nur erlaubt, wwenn im Herkunftsland keine geeignete Familie gefunden werden kann.

Dadurch entsteht für Adoptivfamilien Rechtssicherheit und Transparenz, und das Kind kann rechtlich problemlos in das neue Heimatland integriert werden. Es soll ein klares Regelwerk für die Zusammenarbeit der beteiligten Staaten vorgeben und Adoptionen, die nach diesen Vorgaben durchgeführt werden, in allen Vertragsstaaten automatisch anerkennen. Insbesondere bei Drittstaatadoptionen ist dies also auch von entscheidender Relevanz.

Die Länder des Haager Adoptionsabkommen sind:

Staat Inkrafttreten
Albanien 01.01.2001
Andorra 01.05.1997
Angola 01.07.2024
Armenien 01.06.2007
Australien 01.12.1998
Aserbaidschan 01.10.2004
Belgien 01.09.2005
Belize 01.04.2006
Benin 01.10.2018
Bolivien 01.07.2002
Botsuana 01.03.2023
Brasilien 01.07.1999
Bulgarien 01.09.2002
Burkina Faso 01.05.1996
Burundi 01.02.1999
Chile 01.11.1999
China, Volksrepublik 01.01.2006
Costa Rica 01.02.1996
Côte d’Ivoire 01.10.2015
Dänemark 01.11.1997
Deutschland 01.03.2002
Dominikanische Republik 01.03.2007
Ecuador 01.01.1996
El Salvador 01.03.1999
Estland 01.06.2002
Eswatini 01.07.2013
Fidschi-Inseln 01.08.2012
Finnland 01.07.1997
Frankreich 01.10.1998
Georgien 01.08.1999
Ghana 01.01.2017
Griechenland 01.01.2010
Guatemala 01.03.2003
Guinea 01.02.2004
Guyana 01.06.2019
Haiti 01.04.2014
Honduras 01.07.2019
Indien 01.10.2003
Irland 01.11.2010
Island 01.05.2000
Israel 01.06.1999
Italien 01.05.2000
Jamaika 01.11.2022
Kanada 01.04.1997
Kambodscha 01.09.2007
Kap Verde 01.01.2010
Kasachstan 01.11.2010
Kenia 01.06.2007
Kirgisistan 01.11.2016
Kolumbien 01.11.1998
Kongo, Republik 01.04.2020
Kroatien 01.04.2014
Kuba 01.06.2007
Lettland 01.12.2002
Lesotho 01.12.2012
Liechtenstein 01.05.2009
Litauen 01.08.1998
Luxemburg 01.11.2002
Madagaskar 01.09.2004
Mali 01.09.2006
Malta 01.02.2005
Mauritius 01.01.1999
Mexiko 01.05.1995
Moldau, Republik 01.08.1998
Monaco 01.10.1999
Mongolei 01.08.2000
Montenegro 01.07.2012
Namibia 01.01.2016
Neuseeland 01.01.1999
Niederlande 01.10.1998
Niger 01.09.2021
Nordmazedonien 01.04.2009
Norwegen 01.01.1998
Österreich 01.09.1999
Panama 01.01.2000
Paraguay 01.09.1998
Peru 01.01.1996
Philippinen 01.11.1996
Polen 01.10.1995
Portugal 01.07.2004
Ruanda, Rep. 01.07.2012
Rumänien 01.05.1995
Saint Kitts and Nevis 01.02.2021
Sambia 01.10.2015
San Marino 01.02.2005
Schweden 01.09.1997
Schweiz 01.01.2003
Senegal 01.12.2011
Serbien 01.04.2014
Seychellen 01.10.2008
Slowakei 01.10.2001
Slowenien 01.05.2002
Spanien 01.11.1995
Sri Lanka 01.05.1995
Südafrika 01.12.2003
Thailand 01.08.2004
Togo 01.02.2010
Tschechische Republik 01.06.2000
Türkei 01.09.2004
Ungarn 01.08.2005
Uruguay 01.04.2004
Venezuela 01.05.1997
Vereinigtes Königreich 01.06.2003
Vereinigte Staaten 01.04.2008
Vietnam 01.02.2012
Weißrussland 01.11.2003
Zypern 01.06.1995

Quelle: Bundesjustizamt

Wenn Du also ein Kind aus einem Land mit Haager Adoptionsübereinkommen adoptierst, profitierst Du zumindest offiziell von international einheitlichen Regeln und einem hohen Schutz für das Kindeswohl. Die Adoption wird nach transparenten, überprüften Verfahren durchgeführt und automatisch in allen Vertragsstaaten anerkannt. Das gibt Dir und dem Kind Rechtssicherheit und erleichtert die Integration im neuen Heimatland.

Welche Ländern sind für eine Adoption besonders interessant?

Costa Rica

Costa Rica ist vor allem deswegen interessant, weil dem Land bei der Adoption egal ist, ob Du Ausländer oder Einheimischer bist, solange Du einen festen Wohnsitz in Costa Rica hast. Wer also als Ausländer in Costa Rica lebt, wird im Adoptionsverfahren wie ein Einheimischer behandelt. Die Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Land nachweisen. Die Eignungsprüfung erfolgt direkt vor Ort über die Kinderschutzbehörde PANI und umfasst Hausbesuche, Interviews und einen Sozialbericht. Alle Unterlagen müssen auf Spanisch eingereicht und gegebenenfalls beglaubigt werden. Nach erfolgreicher Prüfung entscheidet ein costaricanisches Familiengericht über die Adoption. Ist sie genehmigt, wird das Kind rechtlich wie ein leibliches Kind behandelt und erhält automatisch die costaricanische Staatsbürgerschaft, inklusive aller damit verbundenen Rechte wie Pass und Eintrag im Zivilregister.

Für Ausländer, die nicht in Costa Rica leben, ist das Verfahren deutlich komplexer. Sie müssen zunächst im eigenen Heimatland eine umfassende Eignungsprüfung durchlaufen, die in einem offiziellen Sozialbericht dokumentiert wird. Dieses Dossier, inklusive Gesundheitszeugnissen, Führungszeugnissen und Finanznachweisen, muss vollständig übersetzt, legalisiert und beglaubigt werden. Es wird dann bei PANI eingereicht, das prüft, ob alle internationalen Anforderungen – insbesondere die des bereits erwähnten Haager Adoptionsübereinkommens – eingehalten sind. Costa Rica stellt sicher, dass im Inland keine geeigneten Adoptiveltern verfügbar sind, bevor ein Kind für internationale Adoption freigegeben wird. Nach Genehmigung durch PANI wird das Verfahren vor einem Familiengericht in Costa Rica abgeschlossen. Auch in diesem Fall erhält das adoptierte Kind automatisch die costaricanische Staatsbürgerschaft, sobald die Adoption rechtskräftig ist.

Kurz gesagt: Sowohl Ausländer mit Wohnsitz in Costa Rica als auch im Ausland können dort adoptieren – aber während im ersten Fall die Prüfung komplett lokal erfolgt, müssen Auslandsadoptiveltern eine internationale, oft aufwendigere Zusammenarbeit zwischen Heimatland und Costa Rica sicherstellen. Da eine Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica keine große Sache ist, ist die erste Variante klar zu empfehlen.

Permanent Residency und Staatsbürgerschaft durch Adoption

Jetzt noch eine eingangs erwähnte Besonderheit: Wer ein costa-ricanisches Kind adoptiert, erhält als Adoptivelternteil denselben rechtlichen Status wie leibliche Eltern und hat damit unmittelbaren Zugang zur sogenannten „Eltern“-Kategorie im Aufenthaltsrecht Costa Ricas. Das bedeutet, dass Du nach der Eintragung der Adoption im costa-ricanischen Zivilregister direkt eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst, ohne zuvor eine temporäre Aufenthaltsphase durchlaufen zu müssen. Diese permanente Residency gewährt Dir nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts – in der Regel fünf bis sieben Jahre – zudem den Weg zur costa-ricanischen Staatsbürgerschaft. Ein absolut sinnvolles Szenario, denn Costa Rica erkennt auch die doppelte Staatsbürgerschaft ausdrücklich an. Die rechtlichen Voraussetzungen und der Ablauf für Adoptiveltern entsprechen dabei exakt denen für leibliche Eltern, sodass die Adoption eines costa-ricanischen Kindes einen der schnellsten und sichersten Wege zu dauerhafter Niederlassung und späterer Einbürgerung in Costa Rica darstellt. Costa Rica ist damit aus mehreren Perspektiven ein absolute Top-Destination, wenn es um Adoption geht. 

Thailand

Wenn Du als Ausländer ein thailändisches Kind adoptieren möchtest, unterscheiden sich die Verfahren deutlich – und zwar auch hier wieder danach, ob Du dauerhaft in Thailand lebst oder im Ausland wohnst. Lebst Du mit festem Wohnsitz in Thailand (in der Regel ein Non Immigrant Visa), kannst Du die Adoption direkt bei den thailändischen Behörden vor Ort beantragen. Dafür musst Du mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens 15 Jahre älter als das Kind und in der Regel verheiratet. Du brauchst einen Nachweis über Deinen rechtmäßigen Aufenthalt (z. B. Hausregistrierung oder Arbeitsgenehmigung) und reichst die Unterlagen beim zuständigen Bezirksamt oder beim thailändischen Department of Children and Youth (DCY) ein. Die Adoption gilt als sogenannte „schwache Adoption“, das heißt, sie ist rechtlich nicht in allen Punkten mit einer leiblichen Elternschaft gleichgestellt. Es ergeben sich auch keine nennenswerten Vorteile bei Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsprozessen. 

Wohnst Du hingegen im Ausland, läuft die Adoption als internationale Auslandsadoption nach dem Haager Übereinkommen ab. Der Ablauf ist hier durch die internationale Reglementierung eigentlich immer gleich: Du musst Dich an eine anerkannte Vermittlungsstelle in Deinem Wohnsitzland wenden, die die Unterlagen an das DCY in Thailand weiterleitet. Auch hier gilt: Du musst mindestens 25 Jahre alt und verheiratet sein, und es wird ein Eignungsnachweis nach dem Recht Deines Wohnsitzlandes verlangt – Du erinnerst Dich: „Adoptionsbefähigungsbescheinigung“.

Mindestens sechsmonatige Probezeit vorgesehen

Nach der Prüfung durch die thailändischen Behörden und einer erfolgreichen Vermittlung reist Du nach Thailand, um das Kind kennenzulernen. Es folgt eine mindestens sechsmonatige Adoptionspflegezeit, meist in Deinem Wohnsitzland, während der Du regelmäßig Berichte an die thailändischen Behörden schicken musst. Erst nach dieser Probezeit wird die Adoption endgültig genehmigt und kann beim thailändischen Konsulat registriert werden. Für gesunde Kinder unter vier Jahren gibt es strenge Kontingente, meist werden Kinder mit „special needs“ vermittelt.

Zusammengefasst ist das Verfahren für dauerhaft in Thailand lebende Ausländer direkter und wird vollständig vor Ort abgewickelt, während im Ausland lebende Adoptiveltern ein mehrstufiges, internationales Verfahren mit längerer Wartezeit und enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder durchlaufen. In beiden Fällen ist die Adoption für Ausländer möglich, aber an strenge Voraussetzungen und umfangreiche Prüfungen gebunden.

Brasilien

Wenn Du bereits dauerhaft in Brasilien lebst, läuft die Adoption nach brasilianischem Recht weitgehend wie eine nationale Inlandsadoption ab. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 16 Jahre älter als das Kind. Da Du als Ausländer in Brasilien sesshaft bist, ist neben einem gültigen Permanent Residence Visa der Nachweis einer über die Adoptionsfähigkeit (Du weißt mittlerweile, um welchen Begriff es geht!) nachzuweisen. Zudem wird ein psychosozialer Test von einer in Deinem Herkunftsland anerkannten Agentur verlangt.

Vor der gerichtlichen Entscheidung findet eine sogenannte „Interaktionsphase“ statt, in der Du mit dem Kind für mindestens 15 Tage (bis 2 Jahre) beziehungsweise 30 Tage (über 2 Jahre) im Land zusammenlebst, bevor das Familiengericht die Adoption per Urteil genehmigt und sie im brasilianischen Geburtenregister einträgt. Nach der endgültigen Eintragung kannst Du durch Dein Kind (familiäre Bindung) sogar schon nach einem Jahr die brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen. Normalerweise wird ein Aufenthalt von mindestens vier Jahren mit einer Permanent Residency gefordert. 

Wohnst Du hingegen nicht in Brasilien, erfolgt die Adoption auch hier wieder gemäß den Bestimmungen des Haager Adoptionsübereinkommens als internationale Auslandsadoption über die zuständige brasilianische Zentralbehörde (CEJAI) in Kooperation mit der Zentralbehörde Deines Wohnsitzlandes. Du reichst zunächst bei der Behörde Deines Heimatlandes einen Adoptionsantrag mit Eignungsnachweis (Home Study), apostillierten und übersetzten Urkunden sowie Führungszeugnissen ein. Nach Prüfung senden die Behörden Deines Heimatlandes Deine Unterlagen an Brasilien. Dort qualifiziert Dich eine staatliche Kommission und legt Dich in das zentrale Register ein. Sobald Du zugelassen bist, reist Du nach Brasilien, um die vorgeschriebene Interaktionsphase von mindestens 15 bzw. 30 Tagen zu absolvieren, wobei das Kind bis zum Abschluss des Verfahrens im Land verbleiben muss. Nach positivem Gerichtsbeschluss wird die Adoption in Brasilien vollzogen und im brasilianischen Geburtenregister eingetragen, bevor das Kind das Land verlassen darf.

Permanent Residency durch Adoption

Wer in Brasilien ein Kind adoptiert, kann als ausländischer Elternteil eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Brasilianisches Recht sieht vor, dass Eltern – auch Adoptiveltern – eines brasilianischen Staatsbürgers ein sogenanntes Familienzusammenführungsvisum beantragen können. Dieses Visum wird auf unbestimmte Zeit erteilt und ermöglicht es, dauerhaft in Brasilien zu leben. Voraussetzung ist, dass das adoptierte Kind brasilianischer Staatsbürger ist und die rechtliche Elternschaft offiziell anerkannt wurde, etwa durch eine Adoptionsurkunde. Der Antrag kann entweder in Brasilien oder über ein brasilianisches Konsulat im Ausland gestellt werden und erfordert Nachweise über die Eltern-Kind-Beziehung sowie weitere persönliche Unterlagen. So ermöglicht Brasilien Adoptiveltern, gemeinsam mit ihrem Kind ein dauerhaftes Leben im Land aufzubauen. Der Weg ist in erster Linie für die Adoption außerhalb Brasiliens interessant, da Brasilien bei der Adoption eines Ausländers mit Wohnsitz im Land in der Regel bereits eine Daueraufenthaltsgenehmigung verlangt.

Südafrika

Südafrika kann eine interessante Option für diejenigen sein, die ohnehin im Land ansässig sind. So muss beispielsweise ein Wohnsitz in Südafrika von mindestens fünf Jahren bestanden haben, bevor eine Adoption unter den Bestimmungen einer  nationalen Adoption („local adoption with inter-country element“) überhaupt stattfinden kann. Wenn Du eine Arbeitsgenehmigung oder Permanent Residency vorweisen kannst, wendest Du Dich an eine in Südafrika akkreditierte Adoptionsorganisation oder einen Sozialarbeiter, der ein Home-Study erstellt und Deine Eignung prüft. Wird Deine Eignung bestätigt, wirst Du in das nationale Register für adoptierbare Kinder und Adoptiveltern aufgenommen. Sobald ein passendes Kind gefunden ist, leitet die Organisation Deinen Antrag an das örtliche Kinder- und Familiengericht weiter, das nach Prüfung eine Adoptionserlaubnis erteilt und diese im staatlichen System einträgt. Dieses Verfahren dauert in der Regel einige Monate, ist vor Ort vollständig nach südafrikanischem Recht abgewickelt und gilt dann als „national“.

Als Ausländer ohne Wohnsitz in Südafrika beginnt Du das Verfahren in Deinem Heimatland über die dortige Zentralbehörde (Central Authority) gemäß der Haager Abkommens. Deine Behörde erstellt ein Eignungsdossier (Home Study, Führungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse etc.) und leitet es an die South African Central Authority (SACA) weiter. Dort wird geprüft, ob das Kind für eine internationale Adoption verfügbar ist – in der Regel handelt es sich um ältere Kinder, Geschwistergruppen oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Nach Zulassung reist Du nach Südafrika, um eine vorgeschriebene Interaktions- und Pflegephase (zum Beispiel 15 Tage bei Kindern unter zwei Jahren, 30 Tage bei älteren Kindern) zu durchlaufen. Während dieser Zeit berichtet die SACA an die deutsche Behörde. Erst mit positivem Abschluss der Probezeit und einer Gerichtsentscheidung wird die Adoption rechtskräftig und im südafrikanischen Geburtenregister eingetragen. Anschließend erhältst Du die Haager-Konformitätsbescheinigung für die Anerkennung in Deutschland.

Südkorea

Südkorea ist ein besonders spannender Fall. Das Land rangiert seit den 1950er-Jahren an der Spitze der internationalen Adoptionen mit insgesamt knapp 200 000 ins Ausland vermittelten Kindern. Diese herausragende Zahl erklärt sich aus einem Zusammenspiel folgender Besonderheiten: Zum einen entstand das südkoreanische Adoptionssystem unmittelbar nach dem Koreakrieg, als Tausende kriegs- und armutsbedingt heimatloser oder als „Mischlinge“ stigmatisierter Kinder staatlich betreut und ins Ausland vermittelt wurden. Die Gründung von Hilfsorganisationen schuf eine international hochprofessionelle Infrastruktur, die Effizienz und Verlässlichkeit gegenüber westlichen Adoptionsagenturen vermittelte.

Zum anderen etablierte die Regierung in den 1970er und 1980er Jahren eine Politik, die internationale Adoption als Instrument transnationaler Beziehungen und wirtschaftlicher Kooperationen nutzte. Restriktive Kontingente wurden aufgehoben, und private wie staatliche Stellen konnten unbegrenzt Kinder nach Europa und Nordamerika vermitteln. Diese Deregulierung fiel zudem in die Periode raschen Wirtschaftswachstums, wodurch Adoption keineswegs mehr nur eine Reaktion auf Armut war, sondern auch als Sozialinstrument gewonnen wurde.

Schließlich spielt in Korea die starke soziale Ächtung nicht-verheirateter Mütter eine zentrale Rolle: Weil Alleinerziehende kaum Unterstützung erhielten und ein hoher gesellschaftlicher Druck bestand, kam es jahrzehntelang zu einer sehr hohen Zahl von Abgaben an Heime und Agenturen. Dies führte zu einer dauerhaft großen Zahl adoptierbarer Kinder, während Inlandadoptionen – aus Sorge um Blutsverwandtschaft und Scham – deutlich seltener waren. In der Folge wurde Südkorea zum weltweit führenden Land der intercountry-Adoptionen und hält diesen Status trotz eines in den letzten Jahren stark zurückgegangenen Niveaus internationaler Vermittlungen bis heute.

Möglichkeiten als Ausländer

Lebst Du bereits dauerhaft in Südkorea, unterliegst Du beim Adoptionsverfahren in erster Linie dem Sondergesetz über Inlandsadoption („Special Act on Domestic Adoption“), das seit Juli 2025 vollumfänglich gilt. In diesem Verfahren wendest Du Dich direkt an das örtliche Familiengericht und reichst dort alle erforderlichen Unterlagen ein: Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über Dein Alter (mindestens 25 Jahre, mit einem Mindestalter von 20 Jahren Differenz zum Kind), psychologische Gutachten, Gesundheitszeugnisse und – weil Du Ausländer bist – die Bescheinigung darüber, dass Du nach dem Recht Deines Heimatlandes adoptionsberechtigt bist – genau, die Adoptionsbefähigungsbescheinigung wieder. Nach Prüfung durch das Familiengericht und einem persönlichen Anhörungstermin wird die Adoption im südkoreanischen Familienregister eingetragen. Die Dauer dieses Verfahrens beträgt in der Regel mehrere Monate, ist aber deutlich kürzer als internationale Verfahren, da keine Vermittlungsquoten im Spiel sind und der gesamte Prozess vor Ort abgewickelt wird.

Als Auslandsadoption mit Wohnsitz außerhalb Koreas

Wohnt Du hingegen im Ausland und möchtest ein südkoreanisches Kind adoptieren, folgt Dein Weg aktuell als einziges Land noch nicht dem Haager Adoptionsübereinkommen – aber voraussichtlich ab Ende 2025. Zunächst wirst Du in Deinem Wohnsitzland von Deiner dortigen Zentralbehörde und einer zugelassenen Vermittlungsstelle geprüft und erstellst ein vollständiges Eignungsdossier (Home Study, Führungszeugnisse, Gesundheitsnachweise etc.). Dieses Dossier wird an die südkoreanische Zentralbehörde (Ministry of Health and Welfare) weitergeleitet.

Dort entscheidet eine Kommission, ob das Kind – in der Regel ältere Kinder, Geschwistergruppen oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen – für eine Auslandsadoption freigegeben wird. Nach Zulassung reist Du nach Südkorea, um eine mindestens sechsmonatige Pflege- und Interaktionsphase (Pre-Adoption-Placement) zu absolvieren, während der regelmäßige Berichte an beide Behörden erstellt werden. Erst nach positivem Abschluss dieser Phase und einem abschließenden Gerichtsverfahren vor dem südkoreanischen Familiengericht wird die Adoption rechtskräftig und im Geburtenregister eingetragen. Die Gesamtdauer dieses Verfahrens liegt typischerweise bei 18–36 Monaten.

Mit dauerhaftem Aufenthalt in Südkorea profitierst Du von einem direkteren, nationalen Adoptionsverfahren ohne Kontingente, das in wenigen Monaten zum Abschluss kommen kann. Als im Ausland lebender Ausländer durchläufst Du ein mehrstufiges Haager-Konventionsverfahren mit längerer Wartezeit und vorgeschriebener Pflegephase, das jedoch internationale Rechtssicherheit und weltweite Anerkennung gewährleistet.

Deine internationale Adoption planen! 

Internationale Adoption eröffnet die Chance, einem Kind ein Zuhause zu geben – gelegentlich mit weniger Hürden als in Deutschland, manchmal sogar mit besonderen Benefits für Dich (Ansässigkeitsvorteile, etc.) – aber immer mit klaren Regeln und Pflichten. Wer es ernsthaft plant, sollte die Bedingungen im Zielland gut kennen und seine Strategie klug aufsetzen. Bei Staatenlos unterstützen wir dich dabei: mit unserer individuellen Beratung zu sämtlichen Themen die Deine Internationalisierung betreffen. Damit Du Deinen passenden Weg findest und deinen Traum von einer Familie weltweit verwirklichen kannst.

Denn, wie wir schon festgestellt haben, die Gründe für eine Adoption im Ausland können vielfältig sein – selbst wenn Du am liebsten gleich „1000 Kinder“ adoptieren würdest, nur um dem deutschen Staat mal eins auszuwischen.

Aber wir wollen Dich nicht auf falsche Gedanken bringen.

Dir hat unser Blogartikel gefallen?

Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!

Close Menu