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In Paraguay haben sich diverse Regelungen bezüglich des Wohnsitzes geändert – einen aktuellen Artikel zu diesem Thema findest Du hier.

Schau Dir auch noch das PT-Paket an: Dein perfektes Setup als Perpetual Traveler!

Wie bei jedem meiner Artikel gilt: Lesen statt sich von Verleumdungen im Netz beeinflussen zu lassen. Es wird an keiner Stelle erwähnt, dass die Territorialbesteuerung bereits abgeschafft ist. Im Zuge des neuen EU-Freihandelsabkommens muss Paraguay jedoch gewisse Zugeständnisse machen. Eine Abschaffung auch auf persönlicher Ebene ist deshalb längst nicht ausgeschlossen. Der Artikel wird entsprechend aktualisiert sobald es Klarheit gibt.

Eines der beliebtesten Länder für “staatenlose” Auswanderer war bisher Paraguay. Im Artikel Paraguay auswandern findest du mehr Infos zu dem Thema. Paraguay ist ein weitgehend unbekanntes Land in Südamerika, das nicht gerade für viele Attraktionen bekannt ist. Paraguay ist aber ein Land, das vielen als krisensicherer Rückzugsort gilt. Neben einer der größten Frischwasser-Reserven der Welt, autarken Strom und fruchtbaren Land gab es bisher eine marktfreundliche Regierung mit einem besonders attraktiven Steuersystem: einer Flat Tax von 10%, die nur auf Inlandseinkommen über 10 Mindestlöhnen im Monat greift (also Territorialbesteuerung), darunter 8%.

Besonders interessant für ausländische Staatsbürgerschaft war und ist nun weiterhin, dass Paraguay mit zu den einfachsten Ländern auf der Welt gehört um eine dauerhafte lebenslange Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Paraguay verlangt lediglich eine Einlage von 27.500.000 Guarani (ca. 4000€) auf die Nationalbank um sich für diese zu qualifizieren. Mit etwa 10 Tagen Aufenthalt in Asuncion lässt sich dann die Beantrangung des Wohnsitzes für etwa 1000-2000€ durchführen mit Begleitung, aber auch komplett selbstständig mit mehr Zeit und gewisser Frustrationstoleranz meistern.

Der paraguayische Daueraufenthalt ist jedoch nicht nur für Auswanderer interessant, sondern gilt vielen Perpetual Travelern als bester Pro-Forma-Wohnsitz. Schließlich ist mit der Permanent Residence aktuell kein Mindestaufenthalt oder eine Wohnungspflicht verbunden. Man muss lediglich einmal alle 10 Jahre einreisen um diese Genehmigung aufrecht zu erhalten. Zudem erhält man mit dem paraguayischen Ausweis die Möglichkeit ohne Reisepass die Mercosur-Länder (also fast ganz Südamerika) zu bereisen. Eine Einbürgerung ist selbst ohne Aufenthalt nach bereits 3 Jahren realistisch, sofern es Verbindungen zu Paraguay wie Immobilieneigentum oder Investments (ca. 20.000€+) gibt. Ausführlich wurden die Vorteile Paraguays bereits in diesem Artikel erklärt.

 

Schlechte Nachrichten: Paraguay steht vor Abschaffung der Territorialbesteuerung

Leider ist die Welt der Flaggentheorie nun aber im steten Wandel. Schon einige meiner letzten Artikel haben sich mit zahlreichen Maßnahmen beschäftigt, wie Hochsteuerstaaten die internationale Steuervermeidung agressiv bekämpfen und immer weiter einschränken. Dies ist auch längst nicht auf die Europäische Union beschränkt.

Nun scheint es so, dass die Einflüsterungen aus dem OECD-Umfeld auch in Paraguay Erfolg hatten. Mit diesem Artikel möchte ich alle gegenwärtigen und zukünftigen Permanent Residents Paraguay über aktuelle Entwicklungen aufklären, die sich daraus ergebenden Konsequenzen erläutern und mögliche langfristige rechtssichere Alternativen des Wohnsitzes aufzeigen. Doch was ist eigentlich geschehen?

Staatenlos ist in vielen der attraktiveren Länder gut vernetzt und hat direkt aus dem Senat die Information erhalten, dass Paraguay im Zuge seiner geplanten Steuerreform das bisher sehr erfolgreiche System der Territorialbesteuerung abschaffen möchte. In Zukunft soll jegliches Welteinkommen bei Steuerwohnsitz Paraguay lokal besteuert werden können. Dies scheint auch mit dem neuen EU-Freihandelsabkommen zusammen zu hängen.

 

Bei nur 10% Steuerlast mag dies im Vergleich zu Westeuropa noch als erträglich erscheinen. Es liegt jedoch in der der Natur von Staaten, nach Ausweitung der Steuerbasis auch die Steuerlast merklich zu erhöhen. Deshalb gilt es nun ganz genau hinzusehen wie sich die Lage in Paraguay entwickelt.

 

Die Abschaffung der Territoralbesteuerung hat auch einmal ein anderes sehr attraktives Land erwogen, nämlich Panama. Zum Jahreswechsel 2013 wurde ohne öffentliche Anhörung ein Nebensatz in ein neues Steuergesetz geschmuggelt, das der in Panama noch erfolgreicheren Territorialbesteuerung das Ende bereitet hätte. Nach lauten Aufschrei sämtlicher Unternehmen, Anwälte und auch Teilen der Regierung wurde das Gesetz aber nach bereits 3 Tagen zurückgenommen. In Panama herrscht also weiter Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen und durch den gescheiterten Versuch in der Vergangenheit liegt eine erneute Aussetzung in weiter Ferne.

In Paraguay sieht die Lage jedoch leider nicht so rosig aus. Hier wurde das Gesetz öffentlich diskutiert und bereits mit knapper Mehrheit durch den paraguayischen Senat verabschiedet. Zwar muss das Gesetz zur geplanten Steuerreform samt Abschaffung des Territorialsystems noch vom Parlament ratifiziert werden, aber von dessen Zustimmung ist auszugehen. Auch der Präsident wird wahrscheinlich kein Veto gegen das Gesetz einlegen, weshalb davon auszugehen ist, dass Paraguay ab 2020 Welteinkommen besteuern wird. Noch ist offen, ob dies nur für Firmen – oder auch für Privatpersonen gilt. Laut aktueller Fassung des Gesetzes ist dies zweideutig. Der Artikel wird aktualisiert, sobald es entsprechende Klarheit gibt. Informationen zu weiteren steuerlichen Veränderungen auf Inlandseinkommen finden sich hier.

Noch gibt es jedoch Hoffnung, dass das Gesetz nach Verabschiedung ohnehin wieder gekippt wird. Wie damals in Panama gibt es in Paraguay eine aktive Gemeinschaft von einflussreichen Unternehmern, deren diese Besteuerung natürlich ein Dorn im Auge ist. Diese haben auch einen Teil der Politiker hinter sich und zielen auf eine durchgreifende Reform des paraguayischen Steuersystems ab, welches das territoriale Prinzip beibehält.

 

Die Idee in diesem Zuge ist Paraguay komplett frei von direkten Steuern zu machen und den Staatshaushalt direkt aus indirekten Steuern zu stemmen, die aktuell noch sehr niedrig sind. Da Paraguay aktuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten mit wesentlich weniger Wirtschaftswachstum geraten ist, sind diese Reformbemühungen nicht unwahrscheinlich.

 

In Paraguay verankerte Unternehmer, die diese Initiative unterstützen wollen können sich gerne bei mir unter [email protected] melden um die relevanten Kontakte zu erhalten.

 

Gute Nachrichten: Die Abschaffung der Territorialbesteuerung in Paraguay muss Dich nicht unbedingt stören

Nach der schlechten Nachricht hier jedoch die gute: für die meisten Permanent Residents, die in den letzten Jahren ihre Paraguay-Residenz auch über Staatenlos.ch gemacht haben, wird sich wenig ändern. Dieser Artikel dient vor allem dazu ihnen die Angst zu nehmen und die meisten Fragen zu beantworten, die offensichtlich kommen werden, wenn das ganze bald offiziell wird.

Wesentlich ist nämlich, dass die meisten Permanent Residents der letzten Jahre Paraguay vor allem als Pro-Forma-Wohnsitz nutzen. Wie ich in der Beratung und in zahlreichen Artikeln immer wieder versuche klar zu machen bedingt ein reiner Aufenthaltstitel keinerlei Steuerwohnsitz.

Ein Steuerwohnsitz besteht nur dann, wenn gewisse je nach Staat unterschiedliche, aber im Grundsatz ähnliche Bedingungen des gewöhnlichen Aufenthaltes erfüllt werden (Lebensmittelpunkt).

 

Dies setzt in der Regel entweder einen Mindestaufenthalt von 183 Tagen voraus oder knüpft aber an eine ständig zur Verfügung stehende dauerhaft nutzbare Wohnung oder dauerhaft im Land lebende Ehepartner oder minderjährige Kinder an.

 

Im internationalen Steuerrecht halten sich die meisten Staaten zur Bestimmung des Steuerwohnsitzes an die 183 Tage, da nur dadurch effektiv ausgeschlossen werden kann, dass 2 Steuerwohnsitze bestehen und damit ein Steuerkonflikt entsteht, schließlich hat das Jahr nur 365 Tage.

Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, die als Sonderprogramme den Steuerwohnsitz attraktiver machen sollen. Im Malta und Gibraltar HNWI oder Zypern-Non-Dom ist die explizitie Bedingung trotz geringerem Mindestaufenthalt jedoch maximal 183 Tage woanders sich aufzuhalten. Sonst würde der jeweilige Status ungültig werden. In diesen Ländern muss zur Inanspruchnahme des Status zudem eine Wohnung bestehen und eine Pauschalsteuer und/oder Sozialversicherung bezahlt werden.

Wie üblich in anderen territorial besteuernden Ländern macht Paraguay aktuell den Steuerwohnsitz rein von 183 Tagen Aufenthalt abhängig. Schließlich ist Einkommen mit Quellen aus Paraguay ohnehin über eine beschränkte Steuerpflicht der 10% abgegolten. Dies hieße bisher auch tatsächlich ein halbes Jahr in Paragauy zu leben um sich um einen Steuerwohnsitz und das Recht auf ein Steuerzertifikat zu qualifizieren.

Anders als viele denken ist solch ein Steuerzertifikat für den typischen deutsch-sprachigen Perpetual Traveler relativ gleichgültig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie England, Frankreich oder Spanien reicht dank dem Meldesystem der DACH-Länder im Regelfall (Ausnahmen je nach Kanton in der Schweiz) eine Abmeldung und Vermeiden des Lebensmittelpunktes zur Vermeidung der Steuerpflicht. In anderen Ländern muss jedoch ein neuer Steuerwohnsitz durch ein Steuerzertifikat begründet werden um aus der ehemaligen Steuerpflicht hinauszukommen. Zumindest muss dieser Mindestaufenthalt im ersten Jahr bestehen.

Sonst eignet sich ein Steuerzertifikat vor allem um Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen zu können. Das lässt sich aber in Paraguay vernachlässigen, da hier eh kaum relevante Abkommen bestehen. Schließlich hat man auch immer noch die Alternative DBA über Kapitalgesellschaften zu nutzen, die lediglich eine Betriebsstätte brauchen um diese in Anspruch nehmen, keinerlei Mindestaufenthalt.

 

Aber: Ändert Paraguay die Definition des Steuerwohnsitzes?

Wie in anderen Ländern mit Residenzbesteuerung üblich steht aber zumindest zu erwarten, dass Paraguay die Definition eines Steuerwohnsitzes einengen wird, sobald das Welteinkommen besteuert wird. Es ist zumindest zu erwarten, dass eine ständig verfügbare Wohnung in Paraguay oder in Paraguay lebende Familie einen Steuerwohnsitz auslösen könnte. Selbst das muss aber die wenigsten Paraguay Permanent Residents stören, weil sie dies schlicht nicht haben.

Ohnehin gelten im Zweifel immer die Tie-Breaker-Rules der OECD oder relevante DBA. Da Paraguay jedoch kaum Doppelbesteuerungsabkommen hat, lohnt es sich einen kurzen erneuten Blick auf das OECD-Verfahren zu werfen. So darf Paraguay nicht besteuern wenn es im Verhältnis zu einem anderen Land folgende Faktoren gibt, die nacheinander durchgeprüft werden:

 

Die Tie-Breaker-Regelung in der OECD Model Tax Convention dient dem Zweck, bei Ansäßigkeiten in mehreren Staaten zweifelsfrei zu bestimmen, wo die tatsächliche Steueransäßigkeit besteht. Gerade in Situationen, wo auch kein Steuerzertifikat wegen zu geringem Aufenthalt besteht, kann es dennoch durch verschiedenste Faktoren dazu kommen, dass mehrere Staaten ihr Besteuerungsrecht ausüben wollen. Anhand der Tie-Breaker-Regelung werden nun nach und nach die wesentlichen Faktoren einander gegenüber gestelllt. Lässt sich in letzter Instanz nun nicht entscheiden, welcher Staat besteuern darf, kann die Staatsbürgerschaft eine Rolle spielen. Geprüft wird zuerst die ständige Wohnstätte, die in vielen Fällen natürlich in zwei Ländern vorliegen kann. Lässt sich anschließend nicht anhand des Lebensmittelpunktes (etwa Aufenthalt der Ehefrau/Kinder) oder dem gewöhnlichen Aufenthalt (Aufenthaltsdauer) ein Steuerwohnsitz nachweisen, kann die Staatsbürgerschaft herangezogen werden.

 

Grundsätzlich können wir folgendes daraus schließen:
Es ist überhaupt kein Problem einen Paraguay-Dauerwohnsitz zu haben, wenn ein Wohnsitz in einem weiteren Land besteht
Es ist generell kein Problem einen Paraguay-Dauerwohnsitz zu haben, solange keine ständige Wohnstätte in Paraguay existiert und man weniger als 183 Tage dort war

Alle, die Paraguay bisher nur als Pro-Forma-Wohnsitz genutzt haben, können also aufatmen. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass auf sie eine Besteuerung zukommt. Viel mehr können sie weiter von anderen Vorteilen in Paraguay profitieren, zum Beispiel was Investments oder eine mögliche Einbürgerung nach 3 Jahren angeht (dann sollte aber ein anderer Wohnsitz geholt werden, da Regeln für Staatsbürger immer strenger interpretiert werden als Ausländer).

 

Kann Paraguay eine Besteuerung des Welteinkommens überhaupt durchsetzen?

Es gilt zudem bedenken, dass Paraguay in weiten Teilen ein Drittweltland ist, das kaum über die Methoden verfügt Geld effektiv einzutreiben. Selbst wenn Du dauerhaft in Paraguay leben oder dort mit einer Wohnung über eine Basis verfügen solltest, muss Dich das Gesetz vermutlich wenig stören, wenn Du es nicht darauf anlegst.

Aktuell ist zum Beispiel offen, ob die Abschaffung der Territorialbesteuerung durch Einführung von Außensteuergesetzen irgendeiner Art ergänzt wird. Selbst wenn wird es aber vermutlich ein Leichtes sein weiterhin über steuerfreie Auslandsfirmen zu operieren ohne dass Paraguay je davon Wind bekommt. Schließlich ist Paraguay gar nicht Teil des Automatischen Informationsaustausches – was jetzt allerdings schnell passieren könnte.

Solange kein Geldfluss auf ohnehin nie empfehlenswert gewesene Paraguay-Konten kommt besteht für das Land aktuell kaum die Möglichkeit die Besteuerung des Welteinkommens durchzusetzen.

 

Damit ähnelt Paraguay den meisten anderen lateinamerikanischen, afrikanischen und asiatischen Staaten, wo trotz offizieller Residenzbesteuerung Steuern meist nur nach Lust und Laune fließen, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Dies wollen wir natürlich nicht empfehlen, aber zumindest ansprechen.

 

Nur wer in Paraguay mehr als die Hälfte des Jahres lebt, eine feste Wohnung zur Verfügung hat und substantielles Einkommen nach Paraguay über ein lokales Konto einführt muss sich nach aktueller Lage praktisch Sorgen machen. Wobei in dieser Situation bei lokaler Verankerung und tatsächlicher Nutzung staatlicher Dienstleistungen eine Besteuerung von noch 10% sicherlich im Rahmen liegt und deutlich attraktiver ist als in den meisten anderen Staaten.

Deshalb ist grundsätzlich auch weiterhin die Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltstitels in Paraguay zu empfehlen. Doch auch hier kann es jederzeit zu Änderungen kommen – tatsächlich ist auch eine Abschaffung oder zumindest Zugangserschwerung zur Paraguay Permanent Residency schon länger im Gespräch.

 

Welche nachhaltigen Wohnsitz-Alternativen gibt es?

Natürlich ist es verständlich, wenn Du trotz meiner obigen Begründung vielleicht Bedenken hast, insbesondere wenn Du die Cedula noch nicht abschließend beantragt hast oder Dich noch in der Entscheidungsphase befindest. Oder Du bist bereits Paraguay-Bürger und suchst nun eine Alternative.

 

Die gibt es weiterhin in der Tat – die Frage ist aber auch hier, wie nachhaltig sie ist. Deshalb möchte ich kurz auf beliebte, aber in meinen Augen auch sehr nachhaltige Länder eingehen, was die Steuerfreiheit vor Ort betrifft.

 

Zypern

In Zypern is der Non-Dom-Wohnsitz für 17 Jahre nach erfolgreicher Beantragung garantiert. Dies wurde Zypern von der EU als “Entwicklungshilfe” nach dem Bankencrash von 2013 genehmigt. Wegen des starken Andrangs wird das Programm für Neubewerber aber auf absehbare Zeit geschlossen werden. Staatenlos rechnet Anfang 2021 damit.

Wer bis dahin nach Zypern zieht kann sich aber noch über mögliche komplette Steuerfreiheit und einen tatsächlichen Steuerwohnsitz samt Nutzung sehr guter DBA erfreuen. Als Non-Dom sind Dividenden und Zinserträge komplett steuerbefreit, es gibt keine Außensteuergesetze für Privatpersonen und Kursgewinne werden nur bei Forex besteuert.

Als “Klassisch Non-Dom” muss man 60 Tage Mindestaufenthalt pro Jahr in Zypern leisten (und maximal 183 Tage in einem anderen Land sein), eine Zypern-Limited gründen (aber nicht unbedingt nutzen) und sich von dieser sozialversicherungspflichtig anstellen zu lassen. Die zu zahlenden Beiträge werden auf den Steuerfreibetrag der Einkommenssteuer von 19500€ berechnet und entsprechen etwa 1500€ jährlich.

Als “Zypern High Net Worth Individual” muss man 183 Tage in Zypern verbringen, kann dafür aber auf die zu gründende Firma und Sozialabgaben verzichten. Es werden gewisse Anforderungen an Vermögen oder monatliches Einkommen gestellt. Für beide Wege fällt mittlerweile aber eine Abgabe von 2,6% auf das Gesundheitssystem an, das jedoch auf knapp 3000€ maximal im Jahr gededeckelt ist. Dafür ist das Gesundheitssystem in Zypern komplett kostenlos.

Da es in Zypern weiter erlaubt ist Briefkastenfirmen im Ausland zu führen (wo überhaupt noch möglich) lässt sich Zypern-Non-Dom weiterhin komplett steuerfrei umsetzen. Es fallen lediglich gedeckelte Sozialabgaben, Kosten für eine dauerhafte Wohnung und möglicherweise Firma an.

Zypern ist dank der EU-Mitgliedschaft und der 17 Jahre Garantie weiterhin die beste Lösung für all jene, die einen offiziellen Steuerwohnsitz suchen oder brauchen. Die EU-Abschirmwirkung, etwa bei der Wegzugsbesteuerung, ist zudem nicht vernachlässigen und macht Zypern meist zur besten Option bei schon erfolgreichen Unternehmungen.

 

Panama

Wie bereits eingangs beschrieben versuchte Panama in 2013 die Territorialbesteuerung abzuschaffen. Dies geschah aber ohne öffentliche Anhörung und ohne Unterstützung weiter Teile von Regierung, Politik und Wirtschaft. Deshalb wurde das Gesetz bereits nach 3 Tagen zurückgenommen. Der Aufschrei örtlicher Unternehmen wirkt aber bis heute nach. Deshalb ist kaum zu erwarten, dass Panama sein Erfolgsmodell in Zukunft noch einmal angreift.

Panama ist mittlerweile eines der wohlhabendsten Länder Lateinamerikas und auch bestens gewappnet sich dem übermässigen Druck aus Hochsteuerländern nicht zu beugen. Mit dem “Economic Retaliaton Act” gibt es sogar ein Gesetz, das Panama Vergeltung für solche Versuche ermöglicht, etwa die Sperrung des Panama-Kanals für die betroffene Nation.

Panama ist schon bisher nach Paraguay die einfachste Möglichkeit für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Es ist lediglich ein zusätzlicher Besuch, eine Firmengründung und leicht höhere Kosten nötig. Staatenlos bietet das Komplettpaket in Panama für ca. 5000$ an, weitere 5000$ müssen einmalig auf ein Privatkonto bei einer Panama-Bank eingelegt werden (mein Anwalt hilft bei der Eröffnung). Das Geld ist ungleich Paraguay nach bereits einer Woche wieder flüssig. Allle genauen Infos über Panama findest Du hier oder nur für Mitglieder in einer ausführlichen Ausgabe unseres Global Citizen Explorers.

 

Vereinigte Arabische Emirate

Die Emirate sind seit jeher komplett steuerfrei. Direkte Steuern besteht nur für die Fossilindustrie, Banken und Versicherungen. Aber auch in den Emiraten wandelt sich das Verständnis zu Besteuerung weil die Öl-Einnahmen ständig schmilzen. So führten die Emirate 2018 eine 5%-Mehrwertsteuer ein, die allerdings nur bei Verkäufen in die 6 Golfstaaten gilt.

 

Das Emirat Dubai überlegt sich allerdings schon seit längerer Zeit eine 10%-Einkommenssteuer einzuführen. Staatenlos rechnet damit in den nächsten Jahren stark. Zum Glück bestehen die Vereinigten Arabischen Emirate aber aus 7 verschiedenen, weitgehend autonomen Emiraten. Dass sämtliche Emirate eine Einkommenssteuer einführen ist unrealistisch.

 

Der einfachste Wohnsitz, beantragt durch die Gründung einer Freihandelszone (bei uns in Ras-Al-Khaimah), ist ohnehin nicht Dubai, erlaubt aber den ständigen Aufenthalt dort. Aktuell muss nur alle 183 Tage einmal in die Emirate eingereist werden. Nur wer auch tatsächlich 183 Tage in den VAE leben würde, würde steuerpflichtig werden. Aber noch ist dies in Ferne und die VAE bieten flexiblen Unternehmern die Vorzüge einer steuerfreien, anerkannten Firma mit einem leicht aufrecht zu erhaltenden steuerfreien Wohnsitz.

 

Monaco

Vom Fürstentum Monaco war bei Staatenlos bisher wenig die Rede. Bei einer Aufzählung nachhaltiger Steueroasen darf es aber keinesfalls fehlen, schließlich überlebt es seit Jahrzehnten mit Frankreich, einem der totalitärsten Hochsteuerstaaten, als einzigen Nachbarn.

 

Dies ist natürlich dadurch zu erklären, das Franzosen die Steuervorteile von Monaco nicht nutzen können. Französische Staatsbürger mit Wohnsitz in Monaco zahlen trotzdem volle französische Steuern. Für alle anderen bietet das Fürstentum aber immer noch eine veritable Alternative – wenn man das nötige Kleingeld hat.

 

In der Vergangenheit war dies gar nicht einmal viel. Für einen Wohnsitz in Monaco muss einem eine lokale Bank bescheinigen “vermögend genug” zu sein. In den letzten Jahren waren dies je nach Bank bereits 500.000€ bis zu einer Million. Neuerdings lässt sich aber sehen, dass auf jeden Fall eine Million, besser mehr, als Konteneinlage erwartet werden. Dieses muss auch fest auf dem Konto liegen bleiben und darf nicht anderweitig genutzt werden. Insofern ist Monaco wirklich nur ein Ziel für Millionäre – aber das ist man steuerfrei schneller als man denkt.

Natürlich sollte man auch die hohen Lebenshaltungskosten stemmen können, zumindest im Wohnungsmarkt. Die Preise für die zwingend notwendige dauerhafte Wohnungen beginnen ab etwa 6000€ pro Monat für ein kleines Studio-Apartment. Wer sich dies leisten will, hat in Monaco aber sicherlich nachhaltige Steuerfreiheit und gute Kontaktmöglichkeiten. Staatenlos kann bei der Wohnsitz-Beantragung in Monaco weiterhelfen.

 

Georgien

Abschließend sei an dieser Stelle noch Georgien mit seiner Territorialbesteuerung erwähnt. Zwar liegt das Land in einer geografisch instabilen Region und hat jüngst wieder Probleme mit seinem großen Nachbarn Russland, ist innenpolitisch aber extrem nachhaltig aufgestellt. Dies liegt auch an einem Verfassungszusatz, der jegliche Einführung neuer direkter Steuern in Georgien ohne Volksabstimmung verbietet. Eine Verfassungsänderung braucht hingegen eine ⅔-Merhheit.

Es ist deshalb kaum zu erwarten, dass sich an der aktuellen Lage in Georgien etwas ändert, die dem Land einen wahren Boom beschert. Den Wohnsitz gibt es bereits bei Gründung eines lokalen Unternehmens. Die 3 sehr interessanten Optionen dazu sind in diesem Artikel erklärt. Natürlich kann man trotzdem noch weiterhin steuerfreie Auslandsfirmen haben um das Territorialsystem auszunutzen.

Bei Georgien handelt es sich allerdings nicht um eine Permanent Residence oder einen Steuerwohnsitz. Die Permanent Residence gibt es erst nach 6 Jahren jährlichen Mindestaufenthalt von 183 Tagen oder bei Investment von 300.000€ in die lokale Wirtschaft. Auch ein offizieller Steuerwohnsitz wird nur mit 183 Tagen Aufenthalt ausgelöst. Eine Wohnsitzbeantragung mit vergebener Steuernummer sowie das dauerhafte Anmieten der sehr günstig verfügbaren Wohnung bietet aber eine ausgezeichnete Pro-Forma-Lösung. Auch hier unterstützen wir Dich durch unser lokales Team gerne.

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