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Die Schweiz gilt weltweit als sicherer Hafen für Kapital und Unternehmer. Doch wer einfach unvorbereitet über die Grenze zieht und ein Gewerbe anmeldet, tappt unweigerlich in die klassischen Expat-Fallen. Die Schweiz ist keine pauschale Steueroase – sie ist ein hochkomplexes System aus 26 Kantonen und über 2.000 Gemeinden, die sich einen harten Steuerwettbewerb liefern.

Wer hier nicht strategisch plant, zahlt schnell über 40 % Steuern und Abgaben. Wer die Klaviatur der Rechtsformen und der Steuer-Geografie jedoch beherrscht, drückt seine Gesamtbelastung völlig legal auf unter 15 %.

Dieser Deep Dive zeigt Dir ungeschönt, warum das klassische Einzelunternehmen für High-Performer eine Sackgasse ist, wie Du mit der Schweizer GmbH die Sozialversicherungen hackst, in welchen Kantonen Du dein Setup aufbauen musst und wie Du am Ende Millionen völlig steuerfrei ausser Landes bringen kannst. Selbst wenn Du zu „arm“ für die Aufwandsbesteuerung bist, die wir in einem vergangenen Artikel besprochen haben, kann die Schweiz sehr interessant für dich sein. Als Deutscher musst Du aber zusätzlich auf die überdachende Besteuerung aufpassen, die dich 5 Jahre lang weiterhin an Deutschland knebelt solange Du deutsche Kunden behältst. Auch hier gibt es aber Mittel und Wege der Vermeidung – etwa vorgeschaltete Schweizer Vereine vor eine Schweizer Gmbh. Alles was wir im Weiteren diskutieren bleibt trotzdem möglich.

Dieser Artikel ist beileibe nicht nur für deutsche und österreichische Auswanderer in die Schweiz. Auch zahlreiche Schweizer Selbstständige und Unternehmer wissen vermutlich gar nicht, welche Chancen ihr lokales System bereit hält. Als Blog mit Schweizer Domain wird es also dringend Zeit für uns das einmal näher anzuschauen!


1. Die Rechtsform-Lüge: Warum das Einzelunternehmen eine Falle ist

Viele Berater empfehlen Schweizer Selbstständigen für den Start das Einzelunternehmen (die Einzelfirma). Die Argumente: Keine Gründungskosten, keine doppelte Buchhaltungspflicht bis 500.000 CHF Umsatz und kein Mindestkapital. Außerdem scheinbar weniger Sozialversicherungskosten.

Das ist jedoch gefährliches Halbwissen, denn es ignoriert die langfristige Abgabenlast. Beim Einzelunternehmen sind deine private und deine geschäftliche Existenz steuerlich verschmolzen. Das führt zu zwei massiven Problemen schon ab anfangs sechs-stelligen Gewinnen.

  1. Die volle Steuerprogression: Jeder Franken Gewinn wird auf dein privates Einkommen addiert. Verdienst Du gut, landest Du unweigerlich im Spitzensteuersatz deines Wohnkantons. In vielen französischen und einigen deutschen Kantonen geht das schnell in Richtung deutsche Steuerprogression. Soviel zur Steueroase Schweiz.

  2. Die AHV-Solidaritätsfalle: Die Schweizer Sozialversicherung (AHV/IV/EO) kostet auch Selbstständige rund 10 % des Reingewinns. Machst Du 400.000 CHF Gewinn, zahlst Du 40.000 CHF an die AHV. Der Haken: Deine spätere Rente ist gesetzlich gedeckelt (aktuell knapp 2.500 CHF pro Monat). Alles, was Du über einem bestimmten Betrag in die AHV einzahlst, ist eine reine Umverteilungssteuer in einem Schneeballsystem, von der Du nie wieder einen Rappen siehst. Dass Du Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung vermeiden kannst ist eher ein Nachteil als ein Vorteil, da diese wiederum relativ gute Leistungen für geringe Beträge bieten. Auf die krassen Möglichkeiten der Schweizer Pensionskasse gehen wir später noch detailliert ein – sie stehen Einzelunternehmern nicht mal freiwillig zur Verfügung. Die 2,2% für die Arbeitslosenversicherung sind häufig gut investiertes Geld – gerade mit den Umbrüchen durch Künstliche Intelligenz am Horizont. Und die staatliche Unfallversicherung ist wesentlich besser und preiswerter als die Zusatztarife, die Du sonst via privaten Krankenversicherungen abschließen müsstest.

 

Die Lösung: Der GmbH-Split

Bei einer GmbH (oder AG) bist Du rechtlich betrachtet ein normaler Angestellter deiner eigenen Firma. Deine Firma zahlt Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer) auf den verbleibenden Gewinn, und Du zahlst privat Einkommenssteuern auf deinen Lohn und deine Dividenden.

Der entscheidende Vorteil: Auf Dividenden fallen in der Schweiz 0 % AHV-Beiträge an. Zahlst Du Dir einen branchenüblichen Lohn aus, kappen sich die Sozialabgaben genau dort. Den restlichen Gewinn schüttest Du als Dividende aus und profitierst in den meisten Kantonen zusätzlich von der Teilbesteuerung (Dividenden werden privat oft nur zu 50 % bis 70 % besteuert, um die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern).

Früher war das ein absoluter Traum: Kantone wie Glarus haben 80% deiner Dividende von der Steuer freigestellt. Leider wird auch die Schweiz zunehmend weniger dezentral und die STAF-Reform von 2020 verbietet eine Freistellung von mehr als 50%. Auf Bundesebene gelten nun mehr 30% als steuerbefreit.

Eine hohe Freistellung bei hohen Einkommenssteuern ist natürlich nutzlos. Die besten Kantone mit geringer Einkommenssteuer und 50% Freistellung sind demnach Schwyz, Zug, Nidwalden und Appenzell-Innerrhoden. Auch in Zürich und im Aarrgau gibt es trotz höherer Einkommenssteuern eine 50% Freistellung der Dividendengewinne. Graubünden, Tessin und die französischen Kantone sind auch hier die Steuerhöllen.


2. Der knallharte Rechenvergleich: Einzelunternehmen vs. GmbH

Schauen wir uns die echte Mathematik der Steuerprogression an. Wir nehmen einen ledigen, konfessionslosen Unternehmer mit Wohnsitz im Kanton Zürich.

Szenario A: 100.000 CHF Gewinn (Der Anfänger)

  • Einzelunternehmen:

    • AHV-Beiträge (~10 %): ca. 10.000 CHF

    • Einkommenssteuer auf restliche 90.000 CHF: ca. 11.500 CHF

    • Netto für dich: 78.500 CHF

  • GmbH (100.000 CHF Gewinn vor Lohn):

    • Strategie: Du zahlst Dir fast alles (z. B. 85.000 CHF) als Lohn aus, um die Gewinnsteuer zu minimieren.

    • AHV/ALV auf Lohn (~12,8 % gesamt für Arbeitgeber & Arbeitnehmer): ca. 10.800 CHF

    • Einkommenssteuer auf Lohn: ca. 9.500 CHF

    • Gewinnsteuer GmbH (auf restliche ~4.200 CHF): ca. 800 CHF

    • Netto für dich: ~78.900 CHF

  • Fazit bei 100k: Bei niedrigen Gewinnen nehmen sich beide Rechtsformen nichts. Die Gründungskosten der GmbH fressen den minimalen Steuervorteil auf. Bis ca 100k CHF bist Du als Einzelunternehmer nicht unbedingt verkehrt, vor allem weil Du die guten Lösungen der Schweizer Pensionskasse mit diesem Einkommen ohnehin noch nicht nutzen kannst.

Szenario B: 300.000 CHF Gewinn (Der Skalierer)

Hier schlägt die Progressionsfalle des Einzelunternehmens bereits gnadenlos zu.

  • Einzelunternehmen:

    • AHV-Beiträge (~10 %): ca. 30.000 CHF (Das meiste davon ist verlorenes Geld da die Rente gedeckelt ist)

    • Einkommenssteuer auf restliche 270.000 CHF: ca. 68.000 CHF

    • Netto für dich: 202.000 CHF

  • GmbH (Der Lohn-Dividenden-Split):

    • Strategie: Du zahlst Dir 120.000 CHF als branchenüblichen Lohn aus. Die restlichen 180.000 CHF versteuert die GmbH und schüttet den Nettogewinn als Dividende aus.

    • AHV/ALV auf 120.000 CHF Lohn: ca. 15.300 CHF (Hier kappen wir die Solidaritätsfalle!)

    • Private Einkommenssteuer auf Lohn: ca. 17.500 CHF

    • Gewinnsteuer GmbH (Kanton ZH, ca. 19 %): ca. 31.200 CHF

    • Es bleiben ca. 133.500 CHF in der GmbH, die ausgeschüttet werden.

    • Private Dividendensteuer (Teilbesteuerung in ZH: 50 %): Führt zu ca. 18.000 CHF zusätzlicher Einkommenssteuer.

    • Netto für dich: 218.000 CHF

  • Fazit bei 300k: Die GmbH bringt Dir über 16.000 CHF MEHR Netto pro Jahr. Zusätzlich bist Du gegen Arbeitslosigkeit (ALV) versichert und hast das Kapital vor Pfändungen geschützt (Haftungsbeschränkung).


3. Steuer-Geografie: Die Kantons-Arbitrage (Wo Du gründen und leben musst)

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Die GmbH zahlt Steuern dort, wo sie ihren Verwaltungssitz hat. Du als Privatperson zahlst Steuern dort, wo Du deinen Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) hast.

Die besten Kantone für die GmbH (Körperschaftssteuer)

Wenn deine Firma primär digitale Dienstleistungen erbringt oder E-Commerce betreibt, wähle den Sitz strategisch.

  • Die Steueroasen (Top-Tier): Kanton Zug (ZG) mit ca. 11,8 %, Nidwalden (NW) mit ca. 11,9 % oder Luzern (LU) mit ca. 12,1 %. Auch das grenznahe  Schaffhausen hat je nach Gemeinde nur 11-12% bei Gewinnen unter 5 Millionen CHF. Buchberg am Rhein, eine Exklave zwischen dem Kanton Zürich und Deutschland hat  zum Beispiel nur 11,04%.

  • Die Steuer-Höllen: Kanton Bern (BE) oder Wallis (VS) mit über 20 %.

Die „Substanz-Falle“: Ein reiner Briefkasten in Zug, während Du von Zürich aus arbeitest, funktioniert nicht. Das Steueramt deines Wohnortes wird die Firma einkassieren. Willst Du Zuger Steuern, brauchst Du ein echtes Büro in Zug und musst dort physisch die strategischen Entscheidungen treffen. Ähnliche Substanz wie sonst international üblich ist auch bei Steueroptimierung innerhalb der Schweiz nötig. Bei den geringen Entfernungen und guter Infrastruktur ist es aber häufig eine gute Wahl etwas zu pendeln.

Die besten Gemeinden für deinen privaten Wohnsitz (Einkommenssteuer)

Dein Wohnort diktiert deine private Steuerlast. Da jede der über 2.000 Gemeinden ihren eigenen „Steuerfuss“ festlegt, spart ein Umzug ins Nachbardorf zehntausende Franken. Kantone und Gemeinden mit guter Körperschaftssteuer sind nicht immer auch Steueroasen für die Einkommenssteuer. Hier gilt es genau zu vergleichen und eventuell unterschiedliche Wahlen zu treffen, um die beste Gesamtlösung zu kombinieren. War eine Berechnung im dezentralen Schweizer System früher recht kompliziert, kannst Du heute mit modernen KI-Tools schnell ausrechnen, welche Gemeinde dich bei deinen Budget entsprechenden Lebenshaltungskosten am besten dastehen lässt. Hier einige Empfehlungen:

  • Der absolute Goldstandard: Kanton Schwyz (Gemeinden Wollerau, Freienbach oder Feusisberg). Extrem tiefe Einkommenssteuern und sehr günstige Dividendenbesteuerung.

  • Die Zuger Enklave: Baar oder Walchwil (Kanton Zug). Das absolute Steuer-Nirwana für Firma und Privatperson, aber mit astronomischen Immobilienpreisen.

  • Der Geheimtipp: Meggen (Luzern) oder Hergiswil (Nidwalden) am Vierwaldstättersee. Tiefe Steuern und höchste Lebensqualität.


4. Der Heilige Gral der Steueroptimierung: Die Kaderversicherung (1e-Plan)

Wenn Du die GmbH-Struktur aufgesetzt hast und Dir einen Lohn auszahlst, bist Du gezwungen, dich der 2. Säule (Pensionskasse) anzuschliessen. Für Gutverdiener ist das kein Zwangsparen, sondern der mächtigste, staatlich sanktionierte Offshore-Tresor der Welt. Das Zauberwort heisst Kaderversicherung (Bel-Etage) mit dem 1e-Plan. Einzelunternehmer haben darauf keinen Zugriff. Sie müssen zwar keine Pensionskasse abschließen, können optional aber nur in die Basiskassen mit marginalen Zinsen.

Wie der 1e-Plan funktioniert

Ab einem Lohn von aktuell ca. 135.000 CHF öffnet sich eine spannende gesetzliche Hintertür, die wenige kennen. Jeder Franken Lohn über dieser Schwelle (das Überobligatorium) fliesst in einen separaten Topf, den Du selber verwalten kannst.

  • Eigene Anlagestrategie: Du kannst bis zu 100 % in globale Aktien, ETFs oder Dividenden-Titel investieren statt 1% Zinsen zu thesaurieren wie in Standard-Pensionskassen. So erreichst Du schnell ein zehnfaches an Vermögensaufbau.

  • Absolute Steuerfreiheit: Sämtliche Kursgewinne UND Dividenden innerhalb dieses Mantels sind komplett von der Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer befreit. Du baust ein privates Aktiendepot auf, das vom Finanzamt ignoriert wird. Richtig gehört: auch Dividendenerträge innerhalb dieses Mantels sind komplett steuerfrei, was auf privater Ebene trotz Freistellungen bis 50% nur bedingt der Fall ist.

 

Der „Einkaufs-Hack“ zur Steuersenkung

Doch es kommt es noch besser: Wenn Du diese massgeschneiderte Versicherung für Dich aufsetzt, entsteht auf dem Papier eine gigantische „Vorsorgelücke“. Du darfst diese Lücke mit deinem privaten Vermögen auffüllen (freiwillige Einkäufe) weil Du vielleicht ein Jahrzehnt nicht einzahlen konntest wegen Ausbildung und Studium. Der Hebel: Jeder eingekaufte Franken senkt dein steuerbares privates Einkommen 1:1. Kaufst Du 100.000 CHF in deine Kasse ein, sparst Du bei 35 % Grenzsteuersatz sofort 35.000 CHF echte Steuern! Und da Du Dir Vermögens- und Dividendensteuern sparst, macht es auch absolut Sinn dein Vermögen innerhalb dieses Mantels aufzubauen und damit zusätzlich zu schützen:

  • Absoluter Pfändungsschutz: Gemäss Art. 92 SchKG ist das Guthaben vor der Pensionierung absolut unpfändbar. Keine Behörde und kein Gläubiger kommt an dieses Geld.

  • Der Pflichtteils-Blocker: Kapital in der 2. Säule fällt nicht in die reguläre Erbmasse. Stirbst Du, wird das Geld direkt an deine Frau/Kinder ausgezahlt. Ein unliebsamer gesetzlicher Erbe (z. B. Geschwister), der auf seinen Pflichtteil pocht, greift hier zu 100 % ins Leere. Besser als jede Stiftung.

Wie immer gibt es aber einige Beschränkungen. Einwanderer sind die ersten 5 Jahre in der Schweiz auf 20% des Jahreslohns zum Einkauf limitert. Erst danach können sie das volle Potential nutzen. Die Vorsorgelücke ist auch nicht endlos, sondern auf ein Lohn-Maximum von knapp 900.000 CHF im Jahr gekappt. Die typische Formel der Pensionskasse dabei: Maximal mögliches Kapital bei deinem aktuellen Lohn und Alter, wenn Du seit Alter 25 immer in maximalen Tarif versichert wärst MINUS das tatsächlich vorhandene Kapital in der Pensionskasse. Einem 45-Jährigen mit hohen Lohn stehen so etwa knapp 500.000 CHF bis über 1 Million zum Einkauf zur Verfügung. Durchaus eine Option mehrere Jahre zugunsten des Vermögensaufbaus fast steuerfrei zu leben.

Dass man die Pensionskasse ungleich einer deutschen Rente dann noch beim Wegzug aus der Schweiz komplett auszahlen kann ist ebenfalls kein Geheimnis. Die Einkäufe der Pensionskasse muss man dafür aber richtig timen. Der Wegzug darf erst 3 Jahre nach dem letzten Pensionskasseneinlauf erfolgen um die in dieser Periode getätigten Einkäufe nicht zu gefährden. Zusätzlich muss man das Thema Kapitalbezugssteuern beachten, auf das wir noch separat eingehen werden.

 


5. Die Expat-Falle: Holding-Wegzug vs. Verrechnungssteuer

Viele Unternehmer planen irgendwann den „Plan B“: Auswandern in ein steuerfreies Land (Panama, Dubai) und das Firmenvermögen steuerfrei mitnehmen.

  • Die Theorie: Du wanderst ohne die in der Schweiz nicht existente Wegzugsbesteuerung  ab und schüttest Dir die Gewinne der Schweizer Holding/Firma im neuen Land einfach als Dividende aus.

  • Die harte Realität: Die Schweiz erhebt auf JEDE Dividende eine 35 % Verrechnungssteuer. Lebst Du in Panama (ohne Doppelbesteuerungsabkommen), ist diese Steuer für immer verloren. Holdings im richtigen Land können diese Thematik lösen, bedürfen aber teurer Substanz. Auf privater Ebene kannst Du die Steuern über Doppelbesteuerungsabkommen meist nur auf 15% bei Portfolie-Dividenden senken. Bei größeren Beteiligungen sind effektive Nullraten in DBA-Steueroasen wie Georgien und Irland möglich, erfordern dann aber natürlich einen entsprechenden Steuerwohnsitz mit Mindestaufenthalt.

  • Der „Mantelhandel“: Verkaufst Du die Holding als reine Spardose an einen Dritten, wertet die Steuerverwaltung das als verdeckte Liquidation und greift rückwirkend 35 % vom Kaufpreis ab. Dies erschwert die nachträgliche Errichtung einer Holding-Struktur zur Quellensteueroptimierung zusätzlich

Schlauer ist es deshalb seinen steuerfreien Exit aus der Schweiz über die Pensionskasse zu optimieren, in der dein Kapital mit höchsten Vermögensschutz und Steuervorteilen thesauriert wurde. Gerade bei Portfolio-Dividenden, also Beteiligungen an Firmen unter 1%, bieten sich damit extreme Hebel da weder in der Schweiz noch bei Wegzug entsprechende Steuern darauf anfallen.


6. Der ultimative Exit: Kapitalbezugssteuer durch Kantons-Arbitrage minimieren

Wenn Du die Schweiz verlässt, bietet die Pensionskasse (2. Säule / 1e-Plan) den einzigen sauberen Ausweg für dein Kapital. Du darfst Dir das Geld bar auszahlen lassen. Bei der Auszahlung ins Ausland erhebt die Schweiz jedoch eine Quellensteuer (Kapitalbezugssteuer).

Der Geniestreich: Diese Steuer richtet sich NICHT nach deinem letzten Wohnort, sondern nach dem juristischen Sitz der Pensionskassen-Stiftung!

  • Zürich: ca. 8 % bis 9 %

  • Waadt/Genf: ca. 10 % bis über 12 %

  • Kanton Schwyz (SZ): ca. 4,5 % bis 5 % (Der absolute Steuersieger)

 

Der „Freizügigkeits-Hack“ für Auswanderer

Arbeitest Du in Zürich oder sonstwo, drückst Du deine Exit-Steuer folgendermassen auf unter 5 %:

  1. Bevor Du dich abmeldest, kündigst Du bei deiner eigenen GmbH.

  2. Dein Vorsorgekapital muss zwingend auf ein „Freizügigkeitskonto“ transferiert werden.

  3. Du wählst hierfür ganz gezielt eine Stiftung mit juristischem Sitz im Kanton Schwyz.

  4. Erst jetzt meldest Du dich in der Schweiz offiziell ab.

  5. Du forderst die Barauszahlung aus Schwyz an und zahlst unter 5 % Steuern.

 


7. Der 0 %-Exit: Double Non-Taxation und die „EU-Falle“

Kannst Du diese 4,5 % aus Schwyz auch noch auf 0 % drücken? Ja, durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Wenn Du in Länder wie Zypern, Malta oder die Philippinen auswanderst, weist das DBA das Besteuerungsrecht dem neuen Wohnsitzstaat zu. Die Schweiz muss Dir die Quellensteuer zu 100 % zurückerstatten. Da Zypern oder die Philippinen dieses ausländische Kapital nach nationalem Recht jedoch mit 0 % besteuern, erreichst Du die legendäre „doppelte Nichtbesteuerung“ (Double Non-Taxation).

ACHTUNG: Die „EU-Falle“ (Das Zwei-Töpfe-System)

Wenn Du in ein EU- oder EFTA-Land (wie Zypern oder Malta) auswanderst und dort sozialversicherungspflichtig wirst, blockiert die Schweiz die Auszahlung. Aber Vorsicht, hier irren sich die meisten „Experten“. Die Pensionskasse wird rechtlich in zwei Töpfe geteilt:

  1. Topf 1 (Das Obligatorium): Der gesetzliche Mindestteil. Dieses Geld ist beim EU-Wegzug tatsächlich gesperrt und muss bis zur Rente in der Schweiz bleiben (ausser, Du nutzt das Geld, um im neuen Land eine Immobilie/Hauptwohnsitz zu kaufen!). Natürlich können  unkomplizierte Scheinwohnsitze wie in Paraguay dabei helfen die Gelder trotzdem zu bekommen. Hiermit haben wir schon zahlreiche Pensionskassen unserer Kunden auszahlen lassen, selbst wenn diese physisch in Europa verblieben sind.

  2. Topf 2 (Das Überobligatorium): Hier liegt der gesamte Hebel für Unternehmer! Alles über dem Mindestlohn, alle Gewinne aus dem 1e-Plan und sämtliche freiwilligen Einkäufe gehören in diesen Topf. Dieser Topf darf auch beim Wegzug innerhalb der EU zu 100 % sofort bar ausbezahlt werden!  Da erfolgreiche Unternehmer ihr massives Kapital vor allem durch freiwillige Einkäufe und den 1e-Plan im Überobligatorium (Topf 2) aufgebaut haben, können sie beim Wegzug nach Zypern oder Malta den Löwenanteil ihrer Millionen (oft 80-90 % des Gesamtvermögens) legal, pfändungssicher und mit 0 % Steuern aus der Schweiz abziehen.

Allemal besser als Deutschland (und Österreich)

Wer dieses Setup nutzt, braucht keine exotischen Offshore-Stiftungen, die in der Schweiz ohnehin schwierig anerkennbar sind. Er nutzt einfach die stärksten Gesetze der Schweiz legal gegen das System selbst. Auch wenn die Schweiz selber auf dem absteigenden Ast ist, bietet ihr dezentrales System doch noch erstaunlich viele interessante Optionen wenn man davon weiß. Besser als Deutschland (und Österreich) ist es allemal!

Wenn Du Dir vorstellen kannst in die Schweiz einzuwandern, sind holistisch betrachtet das 6. bis 8. Jahr am kritischsten. Ab dem 6. Jahr kannst Du die vollen Möglichkeiten der Kaderversicherung nutzen und deine Einkommenssteuer durch freiwillige Einkäufe stark drücken. Da viele ab dem 10. Jahr die Schweizer Staatsbürgerschaft anstreben, sollten diese Einkäufe bei einem geplanten Wegzug entsprechend 3 Jahre vorher beendet werden. Schweizer Staatsbürger ist man meist nach Ablauf von 11 Jahren nach Einwanderung.

Die Staatsbürgerschaft hat übrigens nichts mit der tatsächlichen Auszahlung der Pensionskasse zu tun! Selbst wer Schweizer geworden ist, kann alle hier im Artikel diskutierten Möglichkeiten weiter anwenden und sich seine volle Pensionskasse auszahlen wenn er in das richtige Land geht. Das typische Missverständnis rührt meist von der Verwechslung der Pensionskasse mit der Schweizer AHV her. Nur diese ist tatsächlich an die Staatsbürgerschaft gebunden – und zwar nicht nur an die Schweizer, sondern auch die EU-Staatsbürgerschaft. Wenn Du also deine vorhandene EU-Staatsbürgerschaft behalten und/oder Schweizer werden willst, kommst Du an die AHV nicht dran, hast aber natürlich einen entsprechenden Rentenanspruch ab Erreichen des richtigen Alters.

Rein theoretisch könnte man sich die AHV auszahlen lassen wenn man eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft annimmt. Dabei muss man aber zwingend seine vorhandene EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft abgeben. Ein Doppelpass funktioniert hier nicht. Und da nur der Nominalwert der Einzahlungen Jahrzehnte später erstattet wird, lohnt es sich wegen entsprechender Inflation meist gar nicht deswegen einen starken Reisepass abzugeben. Aber letztlich ist es deine Entscheidung, wie stark Du hier zurück haben möchtest, was Du gegeben hast.

Wir finden die beste Lösung in Deinem Sinne

Gerade temporär für einen langen Lebensabschnitt kann die Schweiz weiterhin eine hervorragende Wahl für Unternehmer aller Art sein. Schwer Vermögende ohne Schweizer Pass greifen indes eher zu der Aufwandsbesteuerung, die aber mit einem lokalen Arbeitsverbot einhergeht. Auch die Schweiz hat aber natürlich Schattenseiten: die zunehmende Zentralisierung und Politisierung gerade in den größeren Städten, eine gewöhnungsbedürftige Mentalität,  harte Strafen für zum Beispiel Verkehrsdelikte und ein gnadenlos effizientes Betreibungswesen (auf deutsch Pfändungen) um nur einige zu nennen. Selbst viele Schweizer sehnen sich deshalb nach einer neuen Heimat – vor allem wenn sie aus Hochsteuerkantonen und -gemeinden kommen. Staatenlos.ch hilft seit 2015 dabei – ganz gleich ob Du in die Schweiz willst – oder aus ihr heraus willst. Wir nehmen die individuelle Situation mit deinen Wünschen, Träumen, Zielen und Präferenzen immer ernst und versuchen die besten Lösungen in deinem Sinne zu finden – nicht in unserem Sinne! Weil dein Leben Dir gehört!

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