Deutschland hat das Glück oder Pech viele Nachbarländer zu haben. Neun an der Zahl gibt es, die innerhalb einer grenzfreien EU der grenznah wohnenden Bevölkerung zahlreiche Ausweichmöglichkeiten im anderen Land und umgekehrt bietet. Über einige dieser Länder wie die steuerlich interessante Schweiz und Tschechien haben wir auf Staatenlos schon geschrieben. Andere sind für Unternehmer weniger attraktiv, bieten aber einen guten Lebensmittelpunkt für Homeschooler oder andere im deutschen System verfolgte. Heute beschäftigen wir uns mit der Steueroase Niederlande – mit der Holland-Holding als optimalen Vehikel für viele deutsche Unternehmer.
Den meisten Deutschen gilt die Schweiz als bevorzugtes Auswanderungsland zum Steuern sparen. Spätestens seit Einführung der überdachenden Besteuerung mit der Schweiz, die die meisten Unternehmer mit deutschen Kunden für weitere 5 Jahre nach Wegzug in die Schweiz in Deutschland steuerpflichtig macht, hat sich dies jedoch verändert. Immer mehr werden etwas weiter entfernte Ziele in der EU wie Malta oder Zypern gewählt, bei Nicht-Relevanz der Wegzugsbesteuerung geht es auch mal gleich nach Lateinamerika oder Asien.
Auch in diesem Fall geht es allerdings auch noch oft darum, weiter in Deutschland Geschäfte zu machen. Und in manchen Fällen ist dazu eine deutsche Kapitalgesellschaft nötig. Schließlich sind in einigen Branchen deutsche Geschäftspartner sehr konservativ und erwarten eine GmbH. Mit Auslandsunternehmen, selbst wenn ihre Rechnungen vom Finanzamt akzeptiert würden, kann es zu Problemen kommen.
Wer eine Kapitalgesellschaft wie eine Gmbh in Deutschland hat und abwandern möchte, muss sich nicht nur mit Wegzugsbesteuerung und erweitert beschränkter Steuerpflicht herumplagen. Rein steuerlich kann er als GmbH-Eigner keinen monetären Zugewinn erwarten. Schließlich greift die beschränkte Steuerpflicht auf alle Zahlungen, die er aus dieser GmbH erhält. Er muss die volle deutsche Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 26% als Quellensteuer zahlen, die nur in Sonderfällen bei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland verringerbar ist, durch die dann entsprechende Doppelbesteuerung aber ähnlich wenn nicht höher ist. Auch auf ein ihm ausgezahltes Gehalt greift die beschränkte Steuerpflicht. Das Gehalt wird ohne Freibeträge ab dem ersten Euro voll versteuert.
Aus diesem Grund hat es steuerlich keine Vorteile mit Auslandswohnsitz rein eine deutsche Kapitalgesellschaft zu führen. Es gibt jedoch Lösungen, das ganze entsprechend so zu gestalten, dass der Gewinn aus der deutschen GmbH mit möglichst wenig Steuern an die Privatperson fließt, selbst wenn diese in einem Niedrigsteuerland ansäßig ist. Hierzu bewegen wir uns in den komplexen Bereich mehrstufiger Strukturen, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern, EU-Richtlinien und so weiter. Unser Vehikel an dem wir diese unverständlichen Begriffe leicht verständlich erklären können ist die Holland Holding.
Von Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und Co.
An dieser Stelle wollen wir nur einen kurzen Einblick in die Begriffe geben, die in der internationalen Steuervermeidung wichtig sind. Bereits in der Vergangenheit habe ich etwa anhand des Steuervermeidungsmodells des “Double Irish Dutch Sandwich” gezeigt, wie das Ganze in der Praxis funktioniert. Auch dort war die Holland-Holding die sozusagen entscheidende Wurst im Sandwich.
Viele Länder auf der Welt haben miteinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einnahmen zu verhindern. Gleichzeitig weisen diese Abkommen Staaten in vielen Zweifelsfällen endgültig das Besteuerungsrecht zu und regeln bei Doppelbesteuerung, inwieweit Einnahmen angerechnet oder freigestellt werden. Ferner spielen DBAs etwa auch bei der nötigen Substanz von Unternehmen eine Rolle, wenn sie mit deutschem Wohnsitz geführt werden. Mit deutschem Wohnsitz ist es immer deutlich leichter ein aktives Unternehmen mit Büro und Mitarbeiter in einem DBA-Staat zu führen als mit keinem.
Um DBAs ferner zu verstehen, müssen wir den Begriff der Quellensteuer einführen. Grob gesagt ist eine Quellensteuer eine Steuer, die an der Quelle erhoben und abgeführt wird. Quellensteuern existieren auf eingehende und ausgehende Zahlungen. Viele kennen das etwa von ihrem Broker, der die Steuer auf Kursgewinne automatisch abführt. Die Quellensteuer in Deutschland ist letztlich die Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 26% und variiert in anderen Ländern von 0 bis über 40%. Berüchtigt sind etwa die Schweiz und USA mit Quellensteuern von 35 bzw 30%. Hier kommen nun DBAs ins Spiel, die die Quellensteuern zwischen 2 Vertragsstaaten senken können.
Laut dem DBA Deutschland-USA sinkt die Quellensteuer in den USA auf Gewinnausschüttungen von 35% auf 15%, die zudem der deutschen Steuerlast angerechnet werden. Praktisch zahlt ein in Deutschland ansäßiger Gesellschafter einer US-Firma also 15% an die USA und den Rest an Deutschland.
Das Ganze Thema ist natürlich wesentlich komplizierter und gerade im Investment-Bereich zahlreichen Gesetzesänderungen auch etwa in 2018 unterworfen. In diesem Fall interessieren uns nur die Gewinnausschüttungen sprich Dividenden von Kapitalgesellschaften. In allen Ländern mit Quellensteuern muss die Kapitalgesellschaft bei Dividenden-Zahlungen an ihre Gesellschafter die Quellensteuer einhalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Quellensteuern für Kapitalgesellschaften rangieren von Null wie in Steueroasen wie Zypern, England und Malta über 5% (etwa Bulgarien/Rumänien) bis zu weit mehr als 15% in den meisten Ländern und können wie im Fall der Schweiz auch einmal 35% erreichen.
Würde eine GmbH aus Deutschland einer Mutter in Zypern gehören, so würde das Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Deutschland bei einer Dividenden-Ausschüttung die Abgeltungssteuer möglicherweise minimieren, während Zypern als Land ohne Quellensteuern eingehende Dividenden nicht besteuert. Innerhalb der EU sind glücklicherweise DBAs für diesen Fall weitgehend hinfällig. Unter der sogenannten EU-Mutter-Tochter-Regelung können Gewinne in verbundenen Kapitalgesellschaften innerhalb der EU steuerfrei verschoben werden nach gewisser Beteiligung und Haltefrist. Das heißt, sämtliche Gewinne können steuerfrei von einer GmbH in eine Holding auf Zypern abfließen.
Zypern jedoch hat überhaupt keine Quellensteuern. Das heißt, wenn der Zypern-Gesellschafter in einem Nullsteuerland (oder auch in Zypern selbst mit Non-Dom-Status) lebt, zahlt er keinerlei Steuern auf die empfangenen Dividenden.
Deutschland hat sich nun als einziges EU-Land eine Ausnahme erschlichen, in dem ein Steuervorbehalt auf 5% der weitergeleiteten Einnahmen im Rahmen der EU-Mutter-Tochter-Regelung eingeführt wurde. Das heißt, 5% der weitergeleiteten Dividenden werden im Rahmen der Abgeltungssteuer besteuert, was einem effektiven Steuersatz von etwa 1,3% entspricht. In allen anderen EU-Ländern können Dividenden grundsätzlich steuerfrei weiterfließen wenn die Mindestbeteiligung erfüllt ist.
Besagtes Zypern ist sicherlich ein optimaler Holding-Standort für den ähnliche Vorteile gelten, die auch eine Holland-Holding in Anspruch nehmen kann. Leider ist Zypern in Deutschland eher verrufen, gilt als Niedrigsteuerland und ist auch geografisch nicht gerade nahe. Ferner gibt es wesentlich weniger Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen eingehende Quellensteuern verringert werden können. Eine Zypern-Holding lohnt sich deshalb vor allem mit einem steuerfreien Non-Dom-Wohnsitz in Zypern. Für viele andere Unternehmer kann es hingegen oftmals Sinn machen, sich unsere Nachbarn in Holland anzuschauen.
Warum Holland? Die Steueroase vor unser Haustür
Auf dem Papier sieht Holland nicht unbedingt wie eine Steueroase aus. Die Körperschaftssteuer beträgt 25% und Einkommenssteuern können noch wesentlich höher ausfallen. Gerade dies ist für deutsche Unternehmer jedoch ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Holländische Unternehmen gelten für Deutschland nämlich nicht als Niedrigsteuerland, weil man aktiv mehr als 20% Steuern zahlen würde. Kein Niedrigsteuerland zu sein heißt erheblich geringere Anforderungen an die Substanz einer Firma zu erfüllen, wenn man sie mit deutschem Wohnsitz betreibt. Praktisch muss es nur etwas mehr als ein Briefkasten sein, sprich ein kleines Büro nahe der Grenze, in das man ab und an pendelt, reicht aus um die deutschen Steuerbehörden zufrieden zu stellen.
Es greift dann die holländische und nicht die deutsche Steuergesetzgebung auf die Einnahmen der Firma, weil der Geschäftssitz eindeutig Holland ist. Gerade bei einer Holding, deren Aufgabe eher die Verwaltung von Firmen und Vermögen ist, greifen nochmals niedrigere Substanz-Anforderungen als be aktiven Firmen. Nicht nur jeder halbwegs grenznah wohnende Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen könnte also eine anerkannte Firma in Holland nutzen und die Steuervorteile nutzen. Da eine Holding ja nur wenig verwaltet, reicht vermutlich auch ein gelegentliches Aufsuchen des Büros alle paar Wochen aus.
Für ein aktives Unternehmen hat er dazu in Vergleich zu Deutschland kaum Einsparungen. Allerdings kann das deutlich niedrigere einzuzahlende Stammkapital von 900€ eine BV – so heißt die holländische GmbH (Besloten Venootschap) – durchaus interessant machen. Auch gewisse Branchen wie die Nahrungsmittelergänzungsindustrie lässt sich aus Holland in der Regel deutlich leichter abwickeln, weil die Banken und Zahlungsdienstleister lokal darauf ausgelegt sind.
Als Holding jedoch hat eine Holland-Firma eine Vielzahl an Vorteilen, die die Niederlande zur wohl massivsten Steueroase in der EU machen. Je größer ein Konzern ist, desto einfacher können schließlich auch Steuerverschiebungsstrukturen gebildet werden, da die Gründung einer neuen Niederlassung kaum im Verhältnis zu möglicherweise eingesparten Steuern steht. Dennoch kann die Holland-Holding auch gerade für deutsche Unternehmer viel Sinn machen. Besonders viel Sinn macht sie für diejenigen, die mittelfristig planen auszuwandern und dies möglichst steuerschonend tun wollen.
Eine Holland-Holding hat etwa das sogenannte Holding-Privileg. Das heißt, dass der Verkauf von Tochtergesellschaften in der Regel steuerfrei gestaltbar ist. Statt hoch privat mit Einkommenssteuer versteuert zu werden fließt das Geld steuerfrei an die Holding und von dort möglicherweise weiter. Ungleich wie Zypern gibt es zwar Quellensteuern auf ausgehende Zahlungen, diese werden jedoch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen, die Holland auch mit Steueroasen abschließt, maßgeblich reduziert.
Beispielsweise können Dividenden statt der üblichen 15% dank Bestehen eines eher unüblichen DBA steuerfrei in zahlreiche Nullsteuerländer wie Panama, die Vereinigte Arabische Emirate, Hong-Kong, Malaysia oder Singapur fließen, wenn gewisse Bedingungen beachtet werden. Auch mit vielen anderen Ländern, die Auslandseinkommen besteuern, sind die Raten wesentlich reduziert.
Gerade mit den holländischen Niedrigsteuerländern in der Karibik, etwa Curacao, bieten sich ausgezeichnete Möglichkeiten. Hier werden Unternehmen etwa nur mit 3% besteuert.
Warum jetzt Holland wo Zypern auf dem Papier eigentlich besser ist? Holland bietet als Nachbarland für den Jungunternehmer wesentlich bessere Möglichkeiten eine vom Finanzamt anerkannte Holding zu installieren als das Niedrigsteuerland Zypern. Substanz in Zypern zu schaffen ist teuer und aufwändig, in Holland hingegen ein Kinderspiel. Wer vor seiner mittelfristigen Auswanderung oder aber auch ohne Wegzugsintention eine Holding-Struktur errichten möchte, der sollte ernsthaft über eine holländische BV nachdenken. Schließlich ergeben sich auch Vorteile gegenüber zweier verbundener GmbHs. Die Stammeinlage von 25.000€ zu stemmen ist oft nicht einfach. Mit 900€ ist da eine BV die deutlich billiger und trotzdem sehr anerkannte Lösung. Ebenso ist das Gesellschaftsrecht in Holland wesentlich flexibler und Finanzamt großzügiger, was man nicht unterschätzen sollte.
Jede Holding sollte von Anfang an richtig aufgesetzt werden. Werden nach Gründung der verbundenen Gesellschaften Änderungen vorgenommen, so geht dies nur über einen steuerpflichtigen, schnell teuren Verkauf oder steuerneutraler Übertragung über komplizierte Verfahren mit noch teureren Anwälten. Gerade wenn man doch auswandern möchte, kann ein deutsches Holding-Konstrukt, obwohl innerhalb des Systems recht gut, starke Verwerfungen mit sich bringen.
Was muss man bei Gründung einer Holland Besloten Venootschap beachten?
Die BV ist eine Kapitalgesellschaft aus den Niederlanden. “BV” ist die Abkürzung für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine BV ist eine Rechtsperson, was bedeutet, dass die niederländische BV eigenständige Rechte und Pflichten hat. Die Geschäftsanteile der BV gehören einem Gesellschafter, gleichgültig wie wie viele und ob aus dem in- oder Ausland.
Generell ist eine BV haftungsbeschränkt. Allerdings können Gesellschafter in die Haftung für Schulden genommen werden, die sie nicht begleichen können, weil sie sich zuvor als Dividenden ausgezahlt haben. Zu vorsätzlichem Mißbrauch und Co. gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland.
Die BV kann ähnlich wie in Deutschland nur vor einem holländischen Notar gegründet werden. Dazu ist eine Stammkapitaleinlage von nur noch 900€ nötig (bis 2012 waren es noch 18€). Das Stammkapital muss nicht zwingend auf ein niederländisches Konto fließen, grundsätzlich sind auch andere Geschäftskonten erlaubt,
Jedes Jahr muss innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss erstellt werden. Eine Aufschiebung der Frist um 6 Monate ist dabei möglich. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschluss in den 8 Tagen nach Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung. Bei kleineren BVs reicht auch eine vereinfachte Bilanz aus, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig. Audits müssen erst ab einer Bilanzsumme von 6 Millionen, einem Umsatz von 12 Millionen oder ab 50 Mitarbeitern durchgeführt werden.
In der Essenz kann eine Holding in Holland verglichen zu einer GmbH also nicht nur zu Steuervorteilen führen, sondern insbesondere die Bürokratie enorm erleichtern.
Gerade deshalb lohnt es sich einen Blick über die Grenze zu unserem nordwestlichen Nachbarn zu wagen. Eine Holland-BV kann in Verbindung mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen als optimales Vehikel genutzt werden, Dividenden-Zahlungen steueroptimiert weltweit in vielerlei Länder fließen zu lassen. Dabei ist sie wesentlich günstiger und steuertechnisch in Deutschland unkritischer als eine vergleichbare Holding in Malta oder Zypern. Als ersten Schritt aus der deutschen Steuerhölle hinaus sei gerade grenznahen Unternehmern eine Gründung in Holland daher sehr ans Herz gelegt.
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