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Im aktuellen Russland-Ukraine Konflikt, der bereits seit 2014 tobt und am 24.02.2022 seine Eskalation erlebte, nachdem Russland in die Ukraine einmarschiert ist, stellen sich viele die Frage, ob bald ein NATO-Bündnisfall ausgerufen werden kann oder nicht.

Zwar ist die Ukraine nicht Teil der NATO, grenzt aber an diverse NATO-Partner wie z.B. Polen, Rumänien oder Ungarn. Konkret heißt das, dass der NATO-Bündnisfall erst dann ausgerufen werden kann, wenn einer der 30 Mitgliedstaaten militärisch angegegriffen wird.

In diesem Artikel erklären wir Dir ausführlich, wie es sich verhält, sollte Deutschland – als NATO-Partner – in einen NATO-Bündnisfall eintreten müssen; welche Auswirkungen dieser Fall auf Deinen Status als Deutscher Staatsbürger hat; was Du als Perpetual Traveler beachten musst; wie Du Dich vor einem etwaigen Einzug der Bundeswehr schützen kannst und welche Gesetze bzw. Regelungen generell für jeden deutschen männlichen Staatsbürger gelten.

Was ist der NATO-Bündnisfall?

Bevor wir im Detail auf die oben genannten Punkte eingehen, müssen wir erst einmal klarstellen, was denn der sogenannte NATO-Bündnisfall ist. Wie bereits kurz erwähnt, tritt der NATO-Bündnisfall ein, wenn einer – oder mehrere – Mitgliedsstaaten der NATO militärisch angegriffen werden.

Im Artikel 5 des Nordatlantikvertrags ist definiert, dass jeder Angriff, auf einen oder mehrere Staaten der NATO, als Angriff auf das gesamte Kollektiv der NATO verstanden wird. Kurz gesagt: Wird Polen angegriffen, werden auch die anderen 29 Staaten (Stand 2023) angegriffen. Folglich unterstützen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig.

Die NATO, sowie der Nordatlantikvertrag, bestehen seit 1949. Seit der Gründung der NATO wurde der Bündnisfall erst einmal ausgerufen. Und zwar am 12.09.2001 – direkt nach den Anschlägen am 11.09.2001 auf das World Trade Center in New York.

Im Russland-Ukraine-Krieg gab es es bisher auch nur einen Fall, der für eine Abstimmung innerhalb der NATO sorgte, ob dieser einen NATO-Bündnisfall ausrufen sollte. Am 15.11.2022 soll in einem polnischen Dorf eine russische Rakete eingeschlagen sein und dabei zwei Personen getötet haben. Wie sich kurz darauf herausstellte, waren es zwei verirrte ukrainische Raketen, die somit keinen NATO-Bündnisfall ausgerufen haben.

Wer ist generell dafür vorgesehen eingezogen zu werden?

Stellen wir uns für kurze Zeit mal vor, dass tatsächlich Herr Putin so dreist wäre, einen NATO-Partner – sagen wir Polen – anzugreifen oder gar einzumarschieren. Was wäre dann auf europäischem Boden los und was würde das für Dich bedeuten?

Wir gehen einfach mal davon aus, dass Du deutscher Staatsbürger und gesund bist. Wir gehen weiter davon aus, dass Du über 18 Jahre (und unter 60 Jahre alt bist – § 3 WPflG, Absatz 5) und männlichen Geschlechts bist.

Hast Du diese drei Kriterien erfüllt, steht laut § 1 des Wehrpflichtgesetzes (§1 WPflG) erst einmal nichts im Wege, dass Du für den Dienst an der Waffe eingesetzt werden kannst.

Sinngemäßg steht hier, dass:

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat; männlicher, deutscher Staatsbürger ist; seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder hatte; einen deutschen Reisepass bzw. Staatsangehörigkeitsurkunde besitzt; nicht dauerhaft im Ausland lebt und auch nicht nachweisen kann

für den Dienst an der Waffe geeignet und eingesetzt werden kann.

Sicher ist es jetzt so, dass nicht automatisch jeder eingezogen wird. Deutschland hat ein stehendes Heer, etliche Reservisten und eine große Zahl an immer noch kampftauglichen Wehrpflichtigen älterer Jahrgänge. Aber gerade wenn es schlecht aussieht auf dem Schlachtfeld – und das ist beim desolaten Zustand der Bundeswehr nicht unwahrscheinlich – solltest Du auch als damals „Ausgemusterter“ (wie Christoph, 2010 als letzter Jahrgang gemustert, mit seinen 2 Metern zu groß für Panzer und Uboot) oder aktuell Nicht-Wehrdienstpflichtiger aufpassen. Und es ist nicht unwahrscheinlich dass eine Dienstpflicht in Deutschland wieder eingeführt werden wird!

Werde ich eingezogen, wenn ich nicht in Deutschland wohne?

In dem obrigen Block des § 1 WPflG steht aber auch, dass Du – damit Du unter §1 WPflG fällst – nicht dauerhaft im Ausland leben darfst und dies auch nicht nachweisen kannst.

Konkret steht in §1 WPflG, Absatz 2 Folgendes:

(2) Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.

Solltest Du Dich bereits aus Deutschland abgemeldet haben, dürftest Du damit auch aus der Definition des „Wehrpflichtigen“ herausfallen. Du musst dies natürlich dann auch nachweisen können. Deswegen raten wir immer zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, möglichst in Kombination mit einer tatsächlichen Wohnstätte, lokalen Unternehmen oder ähnlich.

Ein wichtiger Punkt, den viele – mit oder ohne Wehrpflicht – vergessen ist, dass Du natürlich auch Deutschland verlassen musst, nachdem Du Dich abgemeldet hast. Das predigen wir hier auf unserem Blog Tag ein und Tag aus. Doch auch für den Kriegsfall, also wenn Du eine Waffe gegen einen Feind tragen musst, zählt dieser Punkt mehr denn je. Denn: In § 1, Absatz 3 des Wehrpflichtgesetzes WPflG steht Folgendes:

(3) Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
[…]
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.

Wie Du siehst, ist der „Trick“ mit der Abmeldung und nicht Verlassen des Bundesgebiets bereits in einem militärischen Gesetz geregelt – Du solltest dies also unterlassen. Egal ob wir im Krieg sind, oder nicht. Es kann zu großen Problemen führen.

Das fasst also den Fall für alle zusammen, die bereits aus Deutschland ausgewandert sind. Trotz deutscher Staatsbürgerschaft, einem NATO-Bündnisfall und aller erfüllten Kriterien (über 18 Jahre, jünger als 61, männlich), kannst Du nicht von der Bundeswehr eingezogen werden, um zu kämpfen.

Übrigens: Das Wehrpflichtgesetz ab § 3 gilt nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall Deutschlands. Laut Definition ist der Spannungsfall eine Vorstufe des Verteidigungsfalls und geht mit der Heraufsetzung der militärischen Alarmstufe einher. Der Verteidigungsfall ist der Angriff mit Waffengewalt auf das Deutsche Staatsgebiet bzw. wenn dieser Angriff unmittelbar bevorsteht. Bisher gab es in der Geschichte Deutschlands noch keinen einzigen Fall, indem ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde.

Der NATO-Bündnisfall ist ein Sonderfall. Für die NATO gibt es genau genommen keinen Verteidigungsfall – sondern nur für ihre Mitgliedsstaaten. Ruft einer – oder mehrere – Mitgliedsstaaten den Verteidigungsfall aus und stimmen alle anderen Mitglieder dem zu, befinden sich alle Staaten im Verteidigungsfall – also auch Deutschland, obwohl das Bundesgebiet nicht mit Waffen angegriffen wird.

Was, wenn ich noch in Deutschland lebe und der Bündnisfall eintritt? 

Kommen wir nun zu dem Fall, wenn der NATO-Bündnisfall ausgerufen wurde, Du aber aktuell noch in Deutschland lebst und erst in nächster Zeit auswandern möchtest. Hier wird es bereits etwas komplizierter. Um das Thema komplett verstehen zu können, müssen wir ein bisschen tiefer in unsere deutschen Paragrafen einsteigen.

Generell haben wir ja schon festgestellt, wer sich im Falle eines Verteidigungsfalls (NATO-Bündnisfall) qualifiziert, sozusagen „an die Front“ zu müssen. Alle Männer, zwischen 18 und 60 Jahre, die deutsche Staatsbürger sind und ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben, werden dann gesetzesgemäß eingezogen. Bist Du übrigens Polizist, bist Du von der Wehrpflicht laut § 42 WPflG (§ 42 Wehrpflichtgesetz) auch im Verteidigungsfall ausgeschlossen:

(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.

Was aber, wenn Du genau nach dem Verkünden des Verteidigungsfall das Land verlassen und „flüchten“ möchtest? Flüchten ist wohl hier das richtige Wort, denn niemand wird dann abkaufen, dass Du Deine Ausreise schon seit längerem geplant hast.

Da Du nach dem Ausrufen des Verteidigungsfall nun offiziell als Wehrpflichtiger giltst, unterliegst Du nun auch dem Wehrpflichtgesetz. Wenn Du den Dienst an der Waffe nun nicht antreten möchtest, wirst Du wohl oder übel eine Straftat begehen, sofern Du den Einsatz nicht offiziell verweigerst.

Auch im Verteidigungsfall hast Du immer noch die Möglichkeit, Dich laut Artikel 4, Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes (Artikel 4 GG) den Dienst an der Waffe zu verweigern. Keiner kann zum Kampf mit der Waffe gezwungen werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 4
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Verweigerst Du nicht offiziell den Dienst und flüchtest aus Deutschland, begehst Du nach § 16 WPflG „Fahnenflucht“. Das ist die oben genannte Straftat, die Du begehen wirst. Selbst wenn Du den Dienst an der Waffe verweigerst und im „Zivildienst“ tätig sein wirst (Krankenhaus, Lazarett, etc.) und dann trotzdem flüchten möchtest, begehst Du laut § 53 ZDG (Zivildienstgesetz) die sogenannte „Dienstflucht“. In beiden Fällen musst Du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Das gerade dargestellte Szenario – indem Du Fahnenflucht oder Dienstflucht begehst – gilt natürlich wiederum nur, wenn der Spannungs- bzw. Verteidigungsfall offiziell ausgerufen wurde. Zudem muss auch der Einberufungsbescheid laut § 21 WPflG (§ 21 Wehrpflichtgesetz) bei Dir eingetroffen sein.

Kann ich Deutschland im Ernstfall immer noch verlassen? 

Du fragst Dich nun bestimmt: „Was, wenn ich keinen Bescheid erhalten habe, der Verteidigungsfall ausgerufen wurde und ich gerade auf dem Weg in meine neue Heimat außerhalb Deutschlands bin und die Grenze überschreiten möchte?“. Diese Frage ist durchaus berechtigt. Denn der Einberufungsbescheid wird Dir bestimmt nicht innerhalb eines Tages per Post zugestellt werden. Das dauert bestimmt eine paar Tage und Du bist auch nicht verpflichtet, Nachrichten zu schauen und Dich über die aktuelle Lage zu informieren.

Das Problem daran ist, sobald der Verteidigungsfall offiziell ausgerufen wurde, Du generell dem Wehrpflichtgesetz unterliegst. In den insgesamt 53 Paragrafen gibt es natürlich einige, die nicht so gut für Dich als „Auswanderer“ sein werden. Dazu zählt vor Allem auch der § 24 WPflG (§ 24 Wehrpflichtgesetz) – die sogenannte Wehrüberwachung. Im Absatz 6, Satz 1 ist definiert:

(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen
1. binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Karrierecenter der Bundeswehr zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen

In diesem Fall würde ein anderes Gesetz in Kraft treten. Und zwar unterliegst Du dann der Bundespolizei, die die Grenzen kontrollieren und Dich ggf. an den Grenzen oder am Flughafen abfangen werden. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um den § 39 BPolG (§ 39 Bundespolizeigesetz), Absatz 1, Satz 3. Hier steht:

(1) Die Bundespolizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies

[…]

3. unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern.

Da der Verteidigungsfall ja bereits ausgerufen wurde, Du mit der Fahnenflucht auch eine unmittelbar bevorstehende Straftat begehen wirst, ist die Bundespolizei dazu in der Lage, Dich an den Grenzen aufzuhalten und Dich nicht aus dem Land zu lassen.

Wenn es ganz schlimm wird, könnte man Dir sogar nach § 109a StGB (§ 109 Strafgesetzbuch) eine arglistische Täuschung vorwerfen, damit Du dem Krieg entkommen kannst.

Übrigens: Für alle gedienten, männlichen Staatsbürger, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten, haben wir schlechte Nachrichten. In § 24 WPflG, Absatz 6, Punkt 6 (§ 24 Wehrpflichtgesetz) ist weiter definiert:

(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen

[…]

6. soweit sie in der Bundeswehr gedient haben, sich zur Verhütung übertragbarer Krankheiten impfen zu lassen und insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden,

Wie Du siehst, ist es nicht so einfach, wenn der Ernstfall tatsächlich eintreten sollte. Wohl dem, der sich rechtzeitig dagegen gewappnet hat. Oder zumindest seine inoffizelle Fluchtroute an diesem Tag kennt.

Was kann ich tun, damit ich nicht in den Krieg ziehen muss? 

Grundsätzlich kannst Du den Krieg bzw. das Kämpfen für Deutschland nur dann umgehen, wenn Du früh genug Deutschland verlassen hast. Mit früh genug meinen wir vor dem Ausruf eines NATO-Bündnisfalls bzw. eines Verteidigungsfalls. Der reine Verteidigungsfall (also militärischer Angriff mit Waffengewalt auf die Bundesrepublik Deutschland) ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Der NATO-Bündnisfall ist hingegen nicht unrealistisch. Zwar wird sich Herr Putin wohl auch nicht mit der gesamten NATO anlegen wollen – doch man weiß nie, was passiert.

Wer also auf Nummer sich gehen will, dem raten wir sich über die Ereignisse zu informieren und bereits Vorkehrungen zu treffen. Dazu zählt in erster Linie, dass Du Dir Gedanken machst, in welche Länder Du prinzipiell auswandern möchtest. Zudem musst Du Dir natürlich Gedanken darüber machen, wie Du Dein neues Leben außerhalb Deutschlands finanzieren wirst.

Bist Du bereits Unternehmer, der von überall arbeiten kann, ist das super. Wenn nicht, haben wir eine Liste für Dich vorbereitet, wie Du online Geld verdienen kannst.

Solltest Du trotzdem in Deutschland bleiben wollen, kann es durchaus passieren, dass Du in irgendeiner Weise am Krieg teilnehmen musst (sei es an der Waffe oder im Ersatzdienst). Schön ist beides vermutlich nicht. Diese Entscheidung können wir Dir natürlich nicht abnehmen – wir können Dich nur dazu animieren, Dich zu informieren und alles mögliche zu tun, um Dein Leben in Deiner Hand zu haben.

Wie sieht es in Österreich oder der Schweiz aus? 

Weder die Schweiz noch Österreich sind Mitglied der NATO. Sollte also der NATO-Bündnisfall ausgerufen werden, sind beide Länder nicht dazu verpflichtet, sich an den Kämpfen zu beteiligen.

Österreich ist seit 1955 „immerwährend neutral“ und wird sich keinem militärischen Bündnis anschließen; wird nicht zulassen, dass ausländische Stützpunkte auf österreichischem Boden gebaut werden; wird sich an keinen internationalen Konflikten beteiligen noch Waffen auszuliefern.

Generell gibt es in Österreich die Wehrpflicht und den Grundwehrdienst. Die Wehrpflicht beschreibt, wer generell als Soldat für Österreich angesehen werden kann. Darunter fallen alle männlichen Staatsbürger, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und geistig sowie körperlich dazu in der Lage sind. Die Wehrpflicht endet nach § 10 WG (§ 10 Wehrgesetz Österreich)  üblicherweise mit Vollendung des 50. Lebensjahres, für Offiziere, Unteroffiziere sowie Spezialkräfte mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65 . Lebensjahr vollenden.

Der Grundwehrdienst in Österreich dauert insgesamt sechs Monate und ist aktuell nicht ausgesetzt.

Österreich knüpft sogar die österreichische Staatsbürgerschaft an den Grundwehrdienst. Bist Du österreichischer Staatsbürger, zwischen 16 und 35 Jahre alt und hast Deinen Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst (Zivildienst) noch nicht geleistet, kannst Du auch nicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten (§§ 37 und §§ 38). Damit möchte Österreich verhindern, dass sich Personen dem Grundwehrdienst entziehen.

Sollte in Österreich der Verteidigungsfall ausgerufen werden, werden auch hier alle aktiven Soldaten und Mitglieder des Miliz- und Reservestands einberufen. Aktive Soldaten sind Berufssoldaten und gehören dem Präsenzstand an. Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst geleistet haben, werden in Österreich Milizsoldaten genannt. „Soldaten“, die dem Reservestand angehören, sind alle Männer, die nach § 1 Absatz 5 Wehrdienstgesetz (§1 Absatz 3 WG) nicht dem Milizstand und nicht dem Präsenzstand angehören. Sozusagen alle österreichischen Männer, zwischen 17 und 50 Jahren.

Und in der Schweiz? 

In der Schweiz gilt im Prinzip das gleiche, wie für Österreich. Die Schweiz ist seit 1814 bereits „dauernd neutral“. D.h. auch die Schweiz wird sich in keinen militärischen Konflikt einmischen, Waffen liefern noch irgendeine Kriegspartei unterstützen.

In der Schweiz gibt es auch weiterhin den Grundwehrdienst. Dieser dauert 18 Wochen und ist für alle Männer, zwischen 19 und 30 Jahren, mit schweizerischer Staatsbürgerschaft vorgesehen. Rekrutiert (so wird die Musterung in der Schweiz genannt) werden die Wehrpflichtigen zwischen 19 und 25 Jahren. Die Schweiz hat im Grunde auch kein stehendes Heer – nur etwa 3.000 aktive Berufssoldaten gibt es derzeit. Insgesamt sind ca. 145.000 Soldaten im Einsatz, diese sind aber ebenso nach dem Milizsystem aufgebaut – wie Österreich auch. Jeder Wehrpflichtige – innerhalb des Milizsystems – geht seinem eigenen, privaten Beruf nach und übernimmt zusätzlich noch Aufgaben innerhalb der Bundeswehr.

Spannend an dieser Stelle: die Schweiz hat eine Strafsteuer für Nicht-Dienende (Militär- oder Zivil), die sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe. Diese beträgt 3% des steuerpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400CHF. Und das ganze für maximal 11 Jahre, wenn überhaupt kein Dienst geleistet wurde. Eine Abmeldung schützt grundsätzlich nicht vor der weiteren Abgabepflicht dieser Steuer. Wenn dann sollte man die Schweiz schon mit oder vor dem 18. Lebensjahr verlassen oder gar seine Staatsbürgerschaft aufgeben. Die Wehrpflichtersatzabgabe muss auch bei dauerhafter Auswanderung noch 4 weitere Jahre bezahlt werden und zur Ermittlung des Einkommens ist entsprechend eine Buchhaltung/Steuererklärung nötig.

Die Schweiz ist zwar generell neutral, wird aber im Falle eines Angriffs auf das schweizerische Staatsgebiet natürlich sein eigenes Heer einsetzen, um das eigene Land zu verteidigen. Auch im Falle, wenn Du überlegst, in die Schweiz auszuwandern, wird Dich dieser Schritt nicht vor einem etwaigen Einsatz im Militär schützen. Ein Angriff auf die Schweiz ist zwar noch unwahrscheinlicher als ein NATO-Bündnisfall – eine 100%ige Gewissheit gibt es aber auch hier nicht.

Im Grunde bleibt Dir nur eins: Auswandern, keiner Armee beitreten – auch nicht als Legionär – und versuchen, allen militärischen Konflikten mit geschickt gesetzten Flaggen auszuweichen.

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