Skip to main content
search

Oft ist es großartig, ein kleiner Unternehmer zu sein – sowohl wegen der Autonomie und Kontrolle als auch wegen der Flexibilität, sich anzupassen. Klein zu sein bedeutet nicht, schwach oder ohne Optionen zu sein; schau Dir Staatenlos an: Vor fast einem Jahrzehnt von Christoph Heuermann gegründet und lange Zeit als Ein-Mann-Unternehmen geführt, während er die ganze Welt bereiste; heute haben wir zwar ein kleines 10-köpfiges Team, aber einen großen Einfluss und eine bedeutende Reichweite – das Family Office für alle, die sich keines leisten können oder wollen.

Juristisch gesehen bietet der Status eines kleinen Unternehmens Vorteile, da es in vielen Ländern Sonderregelungen für kleine Selbstständige gibt. Dieser Artikel richtet sich an Kleinunternehmer, die gerade neu anfangen oder kurz davor sind. Dabei geht es einerseits um Ausnahmen von der Umsatzsteuer in der EU, andererseits aber auch um konkrete Rabatte auf die Einkommenssteuer. In Deutschland und Österreich gibt es hier bis auf einen allgemeinen  Einkommenssteuerfreibetrag keinerlei Sonderregelungen. In den meisten anderen EU-Ländern hingegen schon!

Es ist wichtig, sich nicht ausschließlich auf ein Land zu verlassen – vor allem nicht das Heimatland (!) – und sich zu 100 Prozent auf ein einziges System, einen Staat oder eine Regierung zu stützen. ALLE Regierungen schränken Deine Freiheit ein, da sie durch Strafregulierungen und Zwangsmaßnahmen operieren, aber einige sind in bestimmten Aspekten „weniger restriktiv oder gierig“ als andere.

Warum Sonderregelungen eine wichtige Rolle spielen

Diese speziellen Steuererleichterungen und rechtlichen Rahmenbedingungen existieren, um kleinen Unternehmen und Selbstständigen den Einstieg und das Wachstum zu erleichtern.

Ein Beispiel ist die Einkommensbesteuerung: In einigen Ländern gibt es spezielle Freibeträge oder ermäßigte Steuersätze für kleine Unternehmen. Diese Erleichterungen können dazu beitragen, dass mehr Geld in der Kasse bleibt und in das Wachstum des Unternehmens reinvestiert werden kann. Viele kleine Unternehmen können zudem von Regelungen wie der Kleinunternehmerregelung profitieren, die sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit oder ihnen reduzierte Sätze ermöglicht. Dies kann nicht nur die Buchhaltung vereinfachen, sondern auch die Liquidität des Unternehmens verbessern.

Es ist allerdings leider keine Neuigkeit, dass Wertschöpfer in vielen Ländern bestraft werden. Es ist, als ob die Regierungen sagen würden: „Wir helfen Dir zu wachsen, indem wir Dir nicht im Weg stehen, aber sobald Du eine bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenze überschreitest, greifen wir ein.“

Wenn man sieht, dass die Abschaffung von Steuern, wenig oder keine staatlichen Eingriffe und der Ausschluss von Umsatzsteuer der „Anreiz“ sind, die ein Unternehmen wachsen lassen, muss man sich fragen, was passiert, wenn genau die Faktoren, die ein Unternehmen wachsen lassen (= durch Freiheit), auf gezwungene Weise eingeführt werden. Es macht keinen Sinn, außer etwas von Deinem Erfolg abzuschöpfen.

 

Allgemein empfehlen wir die EU wegen aktueller Entwicklungen eher zu meiden, wer jedoch in der EU tätig sein muss oder möchte, sollte durchaus auch einen Blick ins EU-Ausland als Alternative zu Deutschland schauen. Hier gibt es nämlich oft deutlich bessere Bedingungen sein Unternehmen aufzubauen. Teils auch in den deutschen Nachbarländern – wer grenznah wohnt und bereit ist zu pendeln kann dies für sich ausnutzen.

Sonderregelungen für kleine Selbstständige in der EU

Bei den Sonderregelungen gilt es immer zwischen der Einkommens-/Körperschaftssteuer und der EU-weiten Umsatzsteuer zu unterscheiden. Im deutschen Sprachgebrauch richtet sich die „Kleinunternehmerregelung“ immer auf die Umsatzsteuer. Bis zu einer gewissen Schwelle ist bei Privatkunden dann keine Umsatzsteuer fällig. Diese Schwelle rangiert von wenigen Tausend in manchen bis zu annäherend Hundert-Tausend in anderen EU-Ländern und kann damit manchen B2C-Geschäften beträchtliche Vorteile bringen (auch wenn wir hier natürlich auf die potentielle Umsatzsteuerfreiheit einer amerikanischen LLC verweisen).

Ganz wichtig: Wer überwiegend oder ausschließlich Geschäftskunden hat, sollte nie die typische Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Da er keine Umsatzsteuernummer hat, kann er weder selbst die Vorsteuer ziehen noch im klassischen Reverse Charge Verfahren arbeiten. Essentiell verteuern sich seine Dienstleistungen damit um den Satz der Mehrwertsteuer. Diesen Fehler sieht man auch gerade in Deutschland immer wieder.

Was es in Deutschland nicht gibt sind spezifische Eimkommenssteuer-Erleichterungen für Selbstständige bis zu gewissen Umsätzen. Statt Kleinunternehmerregelung kann man hier am ehesten von Mikro-Unternehmerregelungen sprechen. Dabei sind in einigen EU-Ländern die Schwellen für ein Mikro-Unternehmen bereits wesentlich höher als der Spitzensteuersatz der progessiven Einkommenssteuer in Deutschland. Vor allem ist dies gar in eher ärmeren EU-Mitgliedsstaaten der Fall: effektiv zahlen dort Selbstständige also nur sehr wenig Steuer.

Im Folgenden wollen wir einmal die Mitgliedsstaaten nach ihren Sonderregelungen sowohl für die Umsatz- als auch die Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuer für Selbstständige vergleichen.

 

1. Belgien (Regeling voor kleine ondernemingen)

Seit dem 1. Januar 2022 können Kleinunternehmen, die die Umsatzgrenze von 25.000 Euro überschreiten oder die Steuerregelung wechseln möchten, die Pauschalregelung nicht mehr nutzen. Unternehmen, die am 31. Dezember 2021 die Pauschalregelung anwendeten, können dies bis zum 31. Dezember 2027 fortsetzen. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Pauschalregelung abgeschafft.

Für Unternehmen gilt eine reduzierte Körperschaftssteuer von 20% auf die ersten 100.000€ (statt 25%).

 

2. Bulgarien („Режим за малки предприятия“ – Rezhim za malki predpriyatiya)

Das spezielle Mehrwertsteuersystem für kleine Unternehmen erlaubt es Steuerpflichtigen mit einem Umsatz unterhalb der nationalen Registrierungsschwelle, Waren und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer zu verkaufen. Diese Steuerpflichtigen dürfen auch keine Vorsteuer auf erhaltene Lieferungen abziehen. Die Befreiung gilt nur für in dem Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist.

Das geänderte Mehrwertsteuersystem für kleine Unternehmen ermöglicht es Mitgliedstaaten, einen Schwellenwert von bis zu 85.000 Euro Jahresumsatz für die Befreiung von der Mehrwertsteuer festzulegen. Diese Befreiung gilt auch für berechtigte KMUs, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Das System bietet Vereinfachungen bei der Registrierung und Erklärung und setzt einen EU-weiten Schwellenwert von 100.000 Euro Jahresumsatz für die grenzüberschreitende Anwendung fest. Dadurch können Steuerpflichtige in jedem Mitgliedstaat, in dem sie nicht ansässig sind, ihre Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreien, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Bulgarien hat ein spezielles Regime für Selbstständige, das in einer effektiven Steuerlast von 7,5% plus Sozialabgaben resultiert. Hier werden Betriebskosten pauschal zugunsten einer 25%igen Freistellung abgegolten. Wer also wenig abzusetzen hat, ist oft damit besser bedient.

3. Dänemark (Småvirksomhedsordning / Virksomhedsordningen)

Dänische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50.000 DKK (ca. 6.700 Euro) können sich für diese Regelung qualifizieren.

Unternehmen können unter dem Unternehmensschema „Virksomhedsordningen“ einen Teil ihres Einkommens im Unternehmen behalten und es zu einem niedrigeren Körperschaftssteuersatz versteuern, anstatt es sofort als persönliches Einkommen zu versteuern. Dies ermöglicht eine Verschiebung der Steuerzahlung auf spätere Jahre, wenn die Steuerlast möglicherweise geringer ist.

 

4. Deutschland (Kleinunternehmer-Regelung)

Die Kleinunternehmerregelung in Deutschland erlaubt es Selbstständigen mit geringen Umsätzen, keine Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe zu erheben und abzuführen. Dies bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen an Kunden ausweisen und keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärungen beim Finanzamt einreichen müssen.

Für das Jahr 2024 gelten folgende Umsatzgrenzen: Der Umsatz darf im vorherigen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Rechnungen von Kleinunternehmern müssen den Hinweis enthalten, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben wird. Achtung: Kleinunternehmer können die Vorsteuer, die sie bei ihren eigenen Einkäufen zahlen, nicht vom Finanzamt zurückfordern. Kleinunternehmer mit reinen Geschäftskunden sind ein typischer Fall einer Fehl- oder eher fehlenden Beratung, da sich ihre Leistungen praktisch um den Mehrwertsteuersatz verteuern. Die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer lohnt sich rein bei Privatkunden!

 

5. Estland (Väikeettevõtjate erikord)

Kleine Selbstständige und Unternehmen in Estland können von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn ihr Jahresumsatz 40.000 Euro nicht überschreitet. Selbstständige können eine einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden, anstatt einer doppelten Buchführung.

Ein Freibetrag von 6.000 Euro ist auf die Einkommensteuer anwendbar. Dies reduziert die steuerliche Belastung für Selbstständige mit geringem Einkommen. Ein Pauschalbetrag von 20% der Betriebseinnahmen kann für bestimmte Tätigkeiten als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Für ein Einkommen unter 16.800 Euro im Jahr zahlen Selbstständige reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Selbstständige zahlen 192 Euro pro Monat (etwa 2.304 Euro jährlich) für die Sozialversicherung, wenn sie als Hauptberuf tätig sind. Nebenberuflich Tätige zahlen entsprechend weniger, abhängig von ihrem Einkommen.

Die Registrierung und Anmeldung für die Steuerbefreiung und andere Erleichterungen sind über das estnische Steuer- und Zollamt (MTA) relativ unkompliziert und können online durchgeführt werden.

An dieser Stelle sei auch auf die nachgelagerte Besteuerung verwiesen, die für alle Unternehmen im Land gilt. Die Körperschaftssteuer  von 20% fällt erst nachgelagert bei Gewinnausschüttung an. Innerhalb der Firma kann man steuerfrei thesaurieren. Das alleine ist bereits eine sehr förderliche Regelung für Unternehmensgründer.

 

6. Finnland (Pienyritysten alarajahuojennus)

Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Mehrwertsteuervorschriften für kleine Unternehmen in Finnland gemäß der EU-Kleinunternehmensrichtlinie. Die Änderungen betreffen alle kleinen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu gehören Aktiengesellschaften, offene und Kommanditgesellschaften, Einzelunternehmer sowie Land- und Forstwirte.

Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung von 15.000 auf 20.000 Euro. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20.000 Euro keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Außerdem wird die Berechnung des Umsatzes auf das Kalenderjahr bezogen, nicht mehr auf das Geschäftsjahr.

Ab 2025 entfällt die sogenannte Untergrenzenentlastung, eine Steuererleichterung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro, die im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind. Unternehmen können für das Jahr 2024 noch eine Untergrenzenentlastung beantragen, indem sie dies in der Mehrwertsteuererklärung des letzten Steuerzeitraums 2024 angeben.

 

7. Frankreich („Régime Micro-Entrepreneur“ – früher bekannt als „Auto-Entrepreneur“)

Das Régime Micro-Entrepreneur ersetzt den früheren Auto-Entrepreneur, um Einzelunternehmern und nebenberuflichen Gründern das Leben zu erleichtern. Er vereinfacht die Berechnung von Sozialabgaben und Steuern als Prozentsatz des Umsatzes und ermöglicht die Zahlung der Sozialabgaben nur bei tatsächlichem Umsatz. Abgaben werden monatlich oder vierteljährlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen bezahlt.

Der Régime Micro-Entrepreneur ist ein vereinfachtes Abrechnungssystem für Sozialabgaben, ergänzt durch eine Option für die pauschale Einkommensteuer. Es kann von Einzelunternehmen (EI oder EURL) genutzt werden.

Um für den Régime Micro-Entrepreneur in Frage zu kommen, darf der jährliche Umsatz folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 188.700 € für Handelsaktivitäten, den Verkauf von Waren zum Verzehr vor Ort und die Bereitstellung von Unterkünften (ausgenommen möblierte Vermietungen außer Ferienwohnungen und Gästezimmer).
  • 77.700 € für Dienstleistungen, die unter die gewerblichen und kommerziellen Gewinne (BIC) oder die nichtgewerblichen Gewinne (BNC) fallen.

In Frankreich gibt es zwei Hauptkategorien von Einkünften für Selbstständige und Unternehmen: BIC und BNC. BIC steht für „Bénéfices Industriels et Commerciaux“ und umfasst Einkünfte aus gewerblichen und industriellen Tätigkeiten wie Einzelhandel, Handwerksbetriebe, Gastronomie und die Vermietung von möblierten Unterkünften. BNC steht für „Bénéfices Non Commerciaux“ und bezieht sich auf Einkünfte aus freiberuflichen und nichtgewerblichen Tätigkeiten wie freie Berufe, Beratungsdienste, künstlerische Tätigkeiten sowie wissenschaftliche und Bildungsdienstleistungen.

Wenn keine Option für die pauschale Einkommensteuerzahlung gewählt wird, berechnet die französische Steuerbehörde den steuerpflichtigen Gewinn der Micro-Entreprise durch Anwendung eines Pauschalabzugs auf den Umsatz, der in der ergänzenden Einkommensteuererklärung (Formular Nr. 2042 C Pro) angegeben wird. Der Pauschalabzug beträgt 71% des Umsatzes für Verkaufs- oder Wohnungsbereitstellungsaktivitäten, 50% des Umsatzes für Dienstleistungsaktivitäten unter BIC und 34% des Umsatzes für Aktivitäten unter BNC. Der verbleibende Umsatz nach Abzug wird als steuerpflichtiger Gewinn angesehen.

 

8. Griechenland (Καθεστώς μικρών επιχειρήσεων – Katheto̱s mikro̱n epicheirēse̱on)

Ab dem 1. Januar 2025 kann ein griechisches Unternehmen das KMU-Schema in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden, sofern der Gesamtumsatz in der EU im Vorjahr und laufenden Jahr jeweils 100.000 Euro nicht überschreitet und die nationale Schwelle im jeweiligen Mitgliedstaat eingehalten wird. Der Antrag erfolgt elektronisch bei der griechischen Steuerverwaltung und wird an die Steuerverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Es gibt keine speziellen Kleinunternehmerregelungen für die Einkommenssteuer spezifisch für Selbstständige. In der Vergangenheit wurden Ausländer aber mit einem Steuerbonus von 50% ins Land gelockt. Ferner gibt es die 100.000€ Pauschalsteuer und Sonderregime für Rentner.

 

9. Irland (Special Scheme for Small Businesses)

Kleinunternehmen müssen sich registrieren, wenn ihr Jahresumsatz €80.000 für Waren oder €40.000 für Dienstleistungen übersteigt.

  • Standardrate: 23%
  • Reduzierte Raten: 13.5% für Bauleistungen, 9% für Gastgewerbe
  • Nullrate: 0% für bestimmte Artikel wie Bücher und Kinderkleidung

Landwirte in Irland können das Flat Rate Scheme nutzen, bei dem sie keine detaillierten Aufzeichnungen über ihre Mehrwertsteuerpflichten führen müssen. Stattdessen wird eine pauschale Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse gewährt.

Selbstständige in Irland zahlen PRSI (Pay Related Social Insurance), was eine Art Sozialversicherungsbeitrag ist:

  • Beitragssatz: Selbstständige zahlen 4% ihres jährlichen Einkommens.
  • Mindestbeitrag: Es gibt einen Mindestbeitrag von 500 Euro pro Jahr. Selbst wenn 4% ihres Einkommens weniger als 500 Euro betragen, müssen sie trotzdem mindestens 500 Euro zahlen.
  • Wenn ein Selbstständiger weniger als 5.000 Euro im Jahr verdient, muss er keine PRSI-Beiträge zahlen. Wenn mehr, zahlt er 4% seines Einkommens als PRSI-Beiträge.

 

10. Italien (Regime Forfettario)

Das italienische Pauschalsteuerregime, „Regime Forfettario“, bietet eine vereinfachte Besteuerung mit einem festen Steuersatz von 15%, der in den ersten fünf Jahren auf 5% gesenkt wird. Es gilt seit dem 1. Januar 2015 und richtet sich an Einzelpersonen mit gewerblichen, künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeiten.

Die jährlichen Einnahmen dürfen 85.000 Euro nicht überschreiten; bei Neugründungen wird dieser Betrag anteilig berechnet. Die Ausgaben für Mitarbeiter dürfen maximal 20.000 Euro betragen. Ausgeschlossen sind Personen, die spezielle Mehrwertsteuerregelungen nutzen, außerhalb der EU oder des EWR wohnen, ohne 75% ihres Einkommens in Italien zu erzielen, an Personengesellschaften beteiligt sind oder ein Vorjahreseinkommen aus abhängiger Beschäftigung von über 30.000 Euro haben.

Unternehmen im Pauschalsteuerregime sind von der Mehrwertsteuer befreit und müssen diese nicht auf ihren Rechnungen ausweisen. Wird die Grenze von 85.000 Euro überschritten, aber bleibt unter 100.000 Euro, gilt das Regime im laufenden Jahr weiter. Bei Überschreitung von 100.000 Euro wird sofort auf das normale Steuerregime gewechselt.

 

11. Kroatien (Posebni režim za male poduzetnike)

Das kroatische Parlament plant, die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle von 40.000 € auf 60.000 € zu erhöhen. Der Steuersatz beträgt dabei 25%.

Ab 2025 soll eine neue Grenze von 100.000 € im SME-Sonderprogramm gelten, die umsatzsteuerfreien Verkauf in der EU ermöglicht. Diese Regelung gilt nur für in Kroatien ansässige Unternehmen, ausgenommen Landwirte und Immobilienvermieter.

Kroatien hat eine Sonderregelung für Kapitalgesellschaften bis 1 Mio € Umsatz! Diese zahlen nur 10% Körperschaftssteuer statt den üblichen 18%. Kombiniert mit weiteren nur 10% auf Gewinnausschüttungen und attraktiver Besteuerung von Kapitalerträgen ist Kroatien damit ein oft übersehenes Ziel mit relativ fairer Besteuerung.

 

12. Lettland (Mazie uzņēmēji režīms)

Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Lettland ein einheitlicher Mikrosteuer-Satz von 25% auf den gesamten Umsatz, unabhängig von dessen Höhe. Vorher betrugen die Steuersätze 25% für Umsätze bis 25.000 Euro und 40% für höhere Umsätze. Dies vereinfacht die Berechnung und senkt die Steuerlast für einige Unternehmen.

Ähnlich wie das Nachbarland Estland hat Lettland eine nachgelagerte Besteuerung von 20% für Kapitalgesellschaften, die den Unternehmensaufbau stark begünstigt solange reinvestiert wird.

 

13. Litauen (Reduced Corporate Income Tax Rate for Small Companies)

Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Bruttojahresumsatz von unter 300.000 EUR können im ersten Geschäftsjahr von einem ermäßigten Körperschaftssteuersatz von 0% profitieren. Ab dem zweiten Jahr beträgt der ermäßigte Steuersatz 5%, und ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser auf 6%.

Selbstständige müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 45.000 EUR übersteigt oder der Wert importierter Waren aus der EU im Vorjahr 14.000 EUR überstieg. Diese Befreiung bedeutet, dass sie keine MwSt auf ihre Verkäufe erheben müssen und auch keine Vorsteuer geltend machen können.

 

14. Luxemburg (Sole Proprietorship)

In Luxemburg gibt es kein spezielles Steuerregime für Selbstständige, das explizit als „Sonderregelung“ bezeichnet wird. Die Selbstständigen sind verpflichtet, Einkommenssteuer auf ihre Gewinne zu zahlen, die nach einem progressiven System berechnet wird. Die Steuersätze reichen von 0% bis 42%. Zudem müssen sie zwischen 7% und 9% zum Beschäftigungsfonds beitragen.

Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 35.000 EUR übersteigt. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 17%.

Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls zu zahlen, die sich auf etwa 24% bis 28% des Einkommens belaufen und eine Vielzahl von Risiken abdecken, einschließlich Krankheit, Mutterschaft und Altersrente.

Bis 175.000€ Gewinn gilt für Kapitalgesellschaften ein reduzierter Satz von 15% plus 7% Solidaritätszuschlag auf die gezahlte Steuer. Für grenznah wohnende Deutsche auch eine Möglichkeit, auch wenn dies in der Niederlande wesentlich attraktiver ist.

 

15. Malta (MicroInvest-Programm)

Das MicroInvest-Programm in Malta gewährt Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen und Selbstständige, die in ihre Geschäftstätigkeit investieren. Dazu gehören Investitionen in Maschinen, Technologie, Fahrzeuganschaffungen, Lohnkostensteigerungen und Zertifizierungskosten. Unternehmen können bis zu 45% ihrer förderfähigen Ausgaben als Steuerkredit geltend machen. Für Unternehmen auf Gozo beträgt der Steuerkredit sogar 65%​. Bei nur bereits 5% effektiver Körpersschaftssteuer.

Selbstständige in Malta zahlen Einkommenssteuer auf ihre Gewinne. Die Steuer wird progressiv berechnet, mit Sätzen von 0% bis 35%, abhängig vom Einkommen. Für Jahresumsätze über 35.000 EUR ist eine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich.

Um die Vorteile des MicroInvest-Programms zu nutzen, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Beschäftigung von weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten (!!!!!)  und ein Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen EUR (!!!!!!).

 

16. Niederlande (Kleineondernemersregeling – KOR)

In den Niederlanden gibt es spezielle steuerliche Regelungen und Anreize für kleine Selbstständige, bekannt als „zelfstandige zonder personeel“ (zzp’ers). Der Selbstständigenabzug (zelfstandigenaftrek) reduziert das zu versteuernde Einkommen, sofern bestimmte Kriterien wie die Erfüllung der Stundenregelung von mindestens 1.225 Stunden pro Jahr erfüllt sind. Der Gründerabzug (startersaftrek) bietet eine zusätzliche Steuervergünstigung für neue Selbstständige in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit und erhöht den Selbstständigenabzug.

Die KMU-Gewinnfreistellung (MKB-winstvrijstelling) erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen, 14% des Gewinns nach Abzug des Selbstständigen- und Gründerabzugs steuerfrei zu stellen. Die Kleineunternehmersregelung (KOR) ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 20.000 EUR. Diese Unternehmen sind von der Pflicht befreit, Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, können jedoch auch keine Vorsteuer zurückfordern.

Der Investitionsabzug (investeringsaftrek) ermöglicht es Selbstständigen, einen Teil ihrer Investitionen in neue Ausrüstungen oder Gebäude abzuziehen. Es gibt verschiedene Arten von Investitionsabzügen, wie den Kleinen Investitionsabzug (KIA), der für Investitionen zwischen 2.400 EUR und 323.544 EUR gilt. Diese Regelungen und Anreize reduzieren die finanzielle Belastung für Selbstständige und fördern Investitionen in ihr Geschäft.

Kapitalgesellschaften zahlen in den Niederlanden einen ermäßigten Steuersatz von nur 15% auf die ersten 395.000€ Gewinn. Zudem beträgt der niederländische Einkommenssteuersatz in der ersten Progressionsstufe nur 9,42% auf 35.472€ Einkommen. Für Gründer aus dem westlichen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist es damit durchaus attraktiv statt einer Gmbh in Deutschland eine BV hinter der Grenze gründen, da das niederländische Steuersystem auch wesentlich effizienter und kundenfreundlicher ist. Mit 1-2 Besuchen die Woche in seinem Büro in einer Grenzstadt kann so Substanz etabliert und die im Schnitt nur halbe Steuerlast auf Körperschaftsebene genutzt werden. Laut Doppelbesteuerungsabkommen wird das Gehalt zudem ausschließlich in den Niederlanden versteuert und nicht in Deutschland differenzbesteuert. Ein weiterer Vorteil – knapp 3000€ im Monat kann man sich damit mit einer Steuerlast unter 10% auszahlen lassen. Holland ist ein oft übersehenes Optimierungsmodell.

 

17. Österreich (Kleinunternehmerregelung)

In Österreich gibt es spezielle Regelungen für kleine Selbstständige, insbesondere für die „Neuen Selbstständigen“, die keine Gewerbeberechtigung benötigen. Diese Gruppe, zu der Künstler, Schriftsteller und Journalisten gehören, muss sich innerhalb von vier Wochen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und beim Finanzamt registrieren. Neue Selbstständige benötigen keine Gewerbeberechtigung und sind von den meisten Handelsvorschriften ausgenommen.

Die Kleinunternehmerregelung gibt es rein für die Umsatzsteuer und befreit Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 35.000 EUR von der Umsatzsteuer. Diese Umsatzgrenze darf einmal in fünf Jahren um maximal 15 Prozent überschritten werden. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und dürfen auch keine Vorsteuer von ihren Ausgaben abziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist in § 6 Abs 1 Z 27 UStG geregelt.

 

18. Polen (Small Taxpayer – Mały podatnik)

Ab 2024 gilt ein Steuerzahler in Polen als klein, wenn sein Umsatz im Vorjahr 9.218.000 PLN (ca. 2.000.000 EUR) nicht überschritten hat. Für bestimmte Dienstleister wie Makler gilt eine Grenze von 207.000 PLN (ca. 45.000 EUR) an Provisionsumsätzen.

Ein kleiner Steuerzahler profitiert von einem reduzierten Körperschaftssteuersatz von 9%, sofern der Jahresumsatz 9.218.000 PLN (ca. 2.000.000 EUR) nicht überschritten wird. Außerdem können kleine Steuerzahler Anlagegüter der Gruppen 3-8 KŚT (ohne Personenkraftwagen) bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (ca. 230.000 PLN) jährlich abschreiben.

Die Selbstständigen können die Bargeldmethode anwenden, bei der die Steuerpflicht erst bei Zahlungseingang entsteht. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn die Zahlung vom Kunden eingegangen ist.

 

19. Portugal (Regime simplificado para pequenos empresários)

Das vereinfachte Besteuerungsregime in Portugal (Regime Simplificado) richtet sich an kleine Unternehmen und Selbstständige mit einem jährlichen Bruttoumsatz von bis zu 200.000 EUR. Dieses Regime vereinfacht die Steuerberechnung, indem es festgelegte Koeffizienten auf das Bruttoeinkommen anwendet, um das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen, anstatt eine detaillierte Buchhaltung zu erfordern.

Für Verkäufe von Waren und Produkten sowie bestimmte Dienstleistungen im Gastgewerbe beträgt der Koeffizient 15%. Dienstleistungen im Rahmen der lokalen Unterkunftsverwaltung in Sperrzonen werden mit 50% des Bruttoeinkommens angesetzt. Allgemeine Dienstleistungen haben einen Koeffizienten von 35%, während spezifische professionelle Dienstleistungen einen Koeffizienten von 75% haben. Einkünfte aus Krypto-Mining und der Nutzung geistigen Eigentums werden zu 95% besteuert. Betriebssubventionen werden mit 10% angesetzt.

Zusätzlich zu diesen Koeffizienten können Steuerpflichtige spezifische Abzüge geltend machen, wie einen festen Betrag von 4.104 EUR oder höhere Sozialversicherungsbeiträge, sofern diese 10% des Bruttoeinkommens übersteigen. Das Ziel dieses Regimes ist es, den administrativen Aufwand und die Kosten für kleine Unternehmen und Selbstständige zu reduzieren, indem eine einfachere Methode zur Berechnung und Erklärung der Steuern bereitgestellt wird.

Madeira genießt als autonome Region Portugals besondere steuerliche Vorteile, die auch für kleine Selbstständige gelten. Es gibt ein spezielles Steuerregime, das International Business Centre of Madeira (IBC). Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Zentrums ausüben, profitieren von einem ermäßigten Körperschaftssteuersatz von 5%. Diese Vorteile gelten bis Ende 2027 und beinhalten zudem eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer und Ermäßigungen bei der Quellensteuer.

 

20. Rumänien (Micro-company tax regime)

Das rumänische Mikrounternehmer-Regime richtet sich an Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 EUR (ca. 2.500.000 RON). Unter diesem Regime zahlen Unternehmen eine Steuer von 1% auf den Umsatz, vorausgesetzt, dass sie mindestens einen lokalen rumänischen Mitarbeiter beschäftigen. Ohne die Einstellung eines Mitarbeiters beträgt der Steuersatz 3%.

Zusätzlich sind Unternehmen, die unter dieses Regime fallen, von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Jahresumsatz 300.000 RON (ca. 60.000 EUR) nicht übersteigt.

Das Mikrounternehmer-Regime ist besonders attraktiv für kleine Unternehmen mit hohen Gewinnmargen, da die Steuer auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn berechnet wird. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Gewinnmarge über 18,75% liegt.

 

21. Schweden (Förenklat årsbokslut)

In Schweden gibt es die Regelung „Förenklat årsbokslut“ (vereinfachter Jahresabschluss), die es kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 3 Millionen SEK ermöglicht, ihre Buchführung und Steuererklärung zu vereinfachen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Mehrwertsteuer (Moms). Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 80.000 SEK (ca. 7.600 EUR) übersteigt. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 25%, mit reduzierten Sätzen von 12% und 6% für bestimmte Dienstleistungen und Produkte. Kleinunternehmer können vereinfachte Abrechnungsmethoden nutzen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

 

22. Slowakei (Mikrodaňovník)

Das Mikrounternehmer-Regime in der Slowakei, eingeführt am 1. Januar 2021, gilt für natürliche und juristische Personen. Ab 2024 ist ein Mikrounternehmer ein Steuerzahler, dessen steuerpflichtiges Einkommen aus Geschäftstätigkeiten 60.000 EUR nicht überschreitet. Dieses Regime bietet steuerliche Vorteile wie beschleunigte Abschreibungen von Sachanlagen und Verlustabzug bis zur Höhe der Bemessungsgrundlage. Es erleichtert auch die Einbeziehung von Anpassungsposten für nicht verjährte Forderungen in die steuerlichen Ausgaben.

In der Slowakei ist die Registrierung zur Mehrwertsteuer (DPH) für Selbstständige obligatorisch, wenn ihr Einkommen in den letzten 12 Monaten 49.790 EUR überschreitet. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 20%. Es gibt jedoch reduzierte Sätze von 10% und 5%, die für bestimmte Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitschriften gelten. Die Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden.

 

 

23. Slowenien (Pavšalno obdavčenje)

Unter diesem Regime wird die Steuerbasis auf Grundlage pauschaler Kosten berechnet, die 80% des Einkommens ausmachen. Für Einkommen, das 50.000 EUR übersteigt, beträgt der Abzug 40%. Steuererleichterungen können nicht in Anspruch genommen und Verluste nicht geltend gemacht werden. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 19%.

Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 50.000 EUR übersteigt. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 22%, mit reduzierten Sätzen von 9,5% für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.

 

 

24. Spanien (RETA/Régimen de módulos)

Eine spanische Sonderregelung ist der „Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“ (RETA), das spezielle Sozialversicherungsregime für Selbstständige. Die Beitragsbemessungsgrundlage kann von den Selbstständigen innerhalb eines festgelegten Rahmens gewählt werden.

Pauschalbesteuerung (Régimen de módulos): Für Selbstständige, die ihre Steuern über das Modulsystem zahlen, gibt es erhebliche Steuererleichterungen. Diese umfassen eine Reduzierung der Steuerzahlungen um 5% im ersten Quartal eines Jahres und bis zu 35% für stark betroffene Sektoren wie Hotellerie und Gastronomie.

Selbstständige haben die Möglichkeit, vom objektiven Schätzsystem (estimación objetiva) zum direkten Schätzsystem (estimación directa) zu wechseln, ohne an die üblichen dreijährigen Verpflichtungen gebunden zu sein.

Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 85.000 EUR übersteigt. Es gibt Bemühungen, die quartalsweise Mehrwertsteuerabrechnung für Selbstständige mit einem Umsatz unter dieser Schwelle zu eliminieren. Diese Änderung soll bis Januar 2025 vollständig umgesetzt werden.

Ceuta und Melilla, zwei autonome Städte Spaniens, bieten ebenfalls steuerliche Anreize für kleine Selbstständige. In diesen Regionen wird der Körperschaftssteuersatz um 50% reduziert. Diese Ermäßigung gilt auch für die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Selbstständigen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer, die in diesen Städten nur 10% beträgt, im Gegensatz zum nationalen Durchschnitt von 21%.

Die Kanarischen Inseln haben ein eigenes steuerliches Regime, das Régimen Económico y Fiscal de Canarias (REF). Selbstständige und kleine Unternehmen profitieren hier von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen:

  • Ermäßigter Körperschaftssteuersatz: Der allgemeine Körperschaftssteuersatz ist auf 4% reduziert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • ZEC-Zone: Unternehmen, die in der Kanarischen Sonderzone (ZEC) registriert sind, können ebenfalls von einem ermäßigten Steuersatz von 4% profitieren.
  • Ermäßigter MwSt-Satz: Auf den Kanarischen Inseln gilt die „Impuesto General Indirecto Canario“ (IGIC) statt der Mehrwertsteuer. Der allgemeine IGIC-Satz beträgt 7%, was niedriger ist als der spanische Standard-MwSt-Satz.

 

25. Tschechien (3 Sonderregelungen)

In Tschechien gibt es für kleine Selbstständige verschiedene steuerliche Regelungen, die darauf abzielen, ihre Steuerlast zu optimieren und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Die drei Hauptmethoden zur Besteuerung sind die Methode der tatsächlichen Ausgaben, das 60/40-Modell und die Pauschalsteuer (Paušální Daň).

Bei der Methode der tatsächlichen Ausgaben wird das reale Einkommen um die tatsächlichen Betriebsausgaben reduziert, um die Steuerbasis zu ermitteln, auf die Einkommensteuer, Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden. Diese Methode erfordert eine detaillierte Buchführung der Ausgaben und ist besonders für Berufe mit niedrigen Gewinnmargen geeignet.

Das 60/40-Modell ist besonders für Selbstständige mit geringen Betriebsausgaben attraktiv. Dabei können 60% der Einnahmen als „virtuelle Ausgaben“ abgezogen werden, selbst wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind. Die verbleibenden 40% des Rechnungsbetrags bilden die Steuerbasis. Auf diese Steuerbasis wird eine Einkommensteuer von 15% erhoben, und es können, falls zutreffend, Steuerabzüge angewendet werden. Es gibt ein Missverständnis, dass das 60/40-Modell nicht für Einnahmen über 2 Millionen CZK (ca. 82.000 EUR) verwendet werden kann. Dies ist jedoch nicht korrekt. Auch für höhere Einnahmen kann dieses Modell genutzt werden, wobei die ersten 2 Millionen CZK nach dem 60/40-Modell und der Rest direkt zur Steuerbasis hinzugefügt werden.

Die Pauschalsteuer (Paušální Daň) bietet eine vereinfachte Methode für Selbstständige mit Einnahmen bis zu 2 Millionen CZK (ca. 82.000 EUR). Dabei wird eine monatliche Pauschale gezahlt, die Einkommensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung abdeckt. Diese Methode eliminiert die Notwendigkeit einer jährlichen Steuererklärung. Ab 2024 gibt es drei Einkommensbänder für die Pauschalsteuer:

  1. Für Einnahmen bis zu 1,5 Millionen CZK (ca. 61.500 EUR) beträgt die monatliche Zahlung 7.498 CZK (ca. 310 EUR).
  2. Für Einnahmen von 1,5 bis 2 Millionen CZK (ca. 61.500 bis 82.000 EUR) beträgt die monatliche Zahlung 16.745 CZK (ca. 690 EUR).
  3. Für Einnahmen über 2 Millionen CZK (ca. 82.000 EUR) beträgt die monatliche Zahlung 27.139 CZK (ca. 1.120 EUR).

Die Anmeldung zur Pauschalsteuer muss vor dem 10. Januar des Jahres erfolgen, in dem man das System nutzen möchte. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die eine Nutzung ausschließen, wie z.B. eine Registrierung für die Mehrwertsteuer oder andere Einkommensquellen über 30.000 CZK (ca. 1.230 EUR) pro Jahr. Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 2 Millionen CZK (ca. 82.000 EUR) übersteigt. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 21%, mit reduzierten Sätzen von 15% und 10% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Die Mindestbeiträge für die Sozialversicherung betragen 3.852 CZK (ca. 160 EUR) pro Monat und für die Krankenversicherung 2.968 CZK (ca. 123 EUR) pro Monat. Diese Beträge sind auch bei geringen oder keinen Einnahmen fällig.

26. Ungarn (Kisadózó Vállalkozások Tételes Adója – KATA)

Das ungarische KATA-System wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst.

Vor der Reform konnten Kleinunternehmer, die ein Einkommen von bis zu 12 Millionen HUF (ca. 32.000 EUR) pro Jahr erzielten, das KATA-System nutzen. Dabei zahlten sie eine feste monatliche Steuer von 50.000 HUF (ca. 127 EUR), unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen. Diese Steuer deckte sowohl die Einkommensteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge ab und erforderte nur geringen administrativen Aufwand.

Seit 2023 gilt das KATA-System nun für Selbstständige mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 18 Millionen HUF (ca. 47.000 EUR). Die monatliche Pauschalsteuer bleibt bei 50.000 HUF (ca. 127 EUR). Die neuen Regelungen beschränken jedoch die Nutzung des Systems auf Dienstleistungen und Verkäufe an Privatpersonen, nicht an Unternehmen. Darüber hinaus steht das KATA-System nur noch Personen zur Verfügung, deren Haupteinkommen aus der Selbstständigkeit stammt. Personen mit anderweitigen Haupteinnahmequellen, wie Angestellte, können das KATA-System nicht mehr nutzen.

Eine weitere Änderung betrifft die Zusatzzahlungen: Bei Überschreiten der Einkommensgrenze von 18 Millionen HUF (ca. 47.000 EUR) wird ein zusätzlicher Steuersatz von 40% auf das darüber hinausgehende Einkommen erhoben. Diese Änderungen sollen die Steuerlast für kleine Selbstständige überschaubar halten und gleichzeitig sicherstellen, dass das System nicht missbräuchlich genutzt wird.

Selbstständige im KATA-System müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 12 Millionen HUF (ca. 32.000 EUR) übersteigt. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 27%, mit reduzierten Sätzen von 18% und 5% für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

 

27. Zypern („Simplified Tax System“ – Σύστημα Απλοποιημένης Φορολόγησης))

Selbstständige in Zypern müssen sich bei den Sozialversicherungsdiensten (Social Insurance Services, SIS) registrieren und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die derzeit 15,6% des geschätzten Einkommens betragen. Diese Beiträge werden vierteljährlich geleistet. Zudem müssen Selbstständige Beiträge zum nationalen Gesundheitssystem (GESY) in Höhe von 4% ihres Einkommens zahlen.

Das Einkommen von Selbstständigen wird in Zypern progressiv besteuert. Bis zu einem Einkommen von 19.500 EUR fällt keine Einkommensteuer an. Für Einkommen von 19.501 EUR bis 28.000 EUR gilt ein Steuersatz von 20%, von 28.001 EUR bis 36.300 EUR 25%, von 36.301 EUR bis 60.000 EUR 30% und über 60.000 EUR 35%. Steuererklärungen müssen bis zum 30. September eingereicht werden, und die Steuerzahlungen erfolgen in zwei Raten im Juli und Dezember.

Für Selbstständige, deren Jahresumsatz 15.600 EUR übersteigt, ist eine Registrierung für die Mehrwertsteuer erforderlich. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 19%. MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig.

Der schlimmste Freund ist der, der Dir in den Rücken fällt 

Die Vielzahl und Komplexität der regulatorischen Anforderungen, wie sie von der Europäischen Union und anderen Institutionen auferlegt werden, stellen für kleinere Unternehmen eine erhebliche Barriere dar.

Der Korporatismus ist ein System, in dem die Grenzen zwischen dem Staat und großen Unternehmen verschwimmen, was zu einer Art von Regierungsführung führt, bei der Wirtschaftsführer und Politiker eng zusammenarbeiten, um Gesetze und Vorschriften so zu gestalten, dass sie in erster Linie ihnen selbst zugute kommen, auf Kosten des fairen wirtschaftlichen Handels und des freies Wettbewerbs. Dies fördert Korruption und Unternehmensbegünstigungen, wobei regulatorische Rahmenbedingungen im Austausch für Macht manipuliert werden.

Große Unternehmen können die Kosten für die Anpassung an diese Regulierungen leichter stemmen. Ironischerweise ist dies ein Grund dafür, dass sie so groß geworden sind – diese Regeln schränken kleine Produzenten ein und erschweren ihnen das Überleben im Markt. Der Staat, der eigentlich gegen Monopole „plädiert“ (was eine unglaubliche Verzerrung der Wahrheit ist), schafft durch solche Regulierungen ausschließlich neue Monopole.

Kleine Produzenten werden durch die Vielzahl an Vorschriften unterdrückt und haben es schwer, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben. Große, internationale Unternehmen haben hingegen kein Interesse daran, in einem freien Markt zu konkurrieren. Sie profitieren von den Regulierungen, da sie kleinere Konkurrenten aus dem Markt drängen können. Die überwältigende Regulierungslast der EU war tatsächlich einer der Gründe, warum die Briten den Brexit wollten.

Große Unternehmen üben erheblichen Einfluss auf die Politik aus, oft vermittelt durch enge Beziehungen und Verbindungen zu Regierungsstellen. Dies führt zu der Wahrnehmung, dass eine Elite versucht, den Status Quo aufrechtzuerhalten, um ihre Macht zu bewahren. Doch der Kern des Kapitalismus liegt in der Veränderung und im Wettbewerb; er ist definiert durch den ständigen Austausch zwischen Menschen, durch Innovation und die sogenannte „schöpferische Zerstörung“, die stets neue Möglichkeiten und Produkte hervorbringt.

Diese übermäßige Regulierungsdichte führt dazu, dass kleine Unternehmen unter der Last der Bürokratie leiden und Schwierigkeiten haben, sich am Markt zu behaupten. Dies fördert eine Marktkonzentration, die letztlich die Vielfalt und Innovationskraft des Wirtschaftsraums einschränkt. Die Bürokratie und die damit verbundenen Kosten wirken wie eine Eintrittsbarriere, die den Wettbewerb einschränkt und die Dominanz großer Konzerne festigt. Immerhin steuern hier manche EU-Länder mit attraktiven Steuerkonditionen auch für kleinere Unternehmen gegen!

Zum Glück besteht unsere Welt aber nicht nur aus der Europäischen Union. Melde Dich also bei uns, wenn Du noch mehr Sonderregelungen kennenlernen willst 😉

Dir hat unser Blogartikel gefallen?

Unterstütze uns mit einem Erwerb unserer Produkte und Dienstleistungen. Oder baue Dir ein passives Einkommen mit ihrer Weiterempfehlung als Affiliate auf! Und vergiss nicht auf Christophs Reiseblog christoph.today vorbei zu schauen!

Close Menu