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Es muss bestimmt weh tun – und zwar sehr weh – festzustellen, wie die Regierung selbst andere Menschen weitaus besser behandelt als ihre eigenen Bürger. Es schmerzt zu sehen, wie die gestohlenen Steuergelder in Projekte in anderen Ländern verschwendet werden, anstatt dem Wohl des eigenen Landes zu dienen – genau das ist doch das Argument, mit dem ständig und auf jede erdenkliche Weise Steuern abverlangt werden. Niemand sagt: „Zahlt doch Steuern, damit wir andere Länder in Krisenzeiten unterstützen, Flüchtlingen Asyl gewähren oder unnötige Kriege finanzieren können“; denn wenn sie die Wahrheit sagen würden, würde die Bevölkerung das nicht hinnehmen oder friedlich und unterwürfig akzeptieren.

Im Jahr 2023 hat Deutschland eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Angestellten eine Steuererleichterung gewährt. Diese zielt darauf ab, Deutschland als attraktiven Standort für internationale Fachkräfte zu stärken. Konkret können ausländische Arbeitnehmer nun bis zu 30% ihres Einkommens steuerfrei beziehen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie beispielsweise eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten und eine Anstellung in einem Mangelberuf. Das sorgte natürlich für Aufregung und Diskriminierung unter der deutschen Bevölkerung, ist allerdings seit Jahren das Normalste der Welt in vielen anderen Hochsteuerländern in der EU. Dies haben wir zum Anlass genommen einmal die Möglichkeiten für Angestellte in anderen (westlichen) EU-Ländern zu beleuchten.

 

Steueranreize für Nichtansässige

Und die Debatten in der Regierung gehen weiter: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung, mehr ausländische Arbeitskräfte und Fachkräfte zu gewinnen. Hierzu sind weiterhin steuerliche Anreize in einem neuen Maßnahmenpaket vorgesehen. Die Steuervergünstigungen sind Teil der sogenannten Wachstumsinitiative im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 – sie erweitert gewissermaßen das Konzept des Steueranreizgesetzes 2023. Neu zugewanderte Fachkräfte können demnach in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent ihres Bruttolohns steuerfrei erhalten. Für das Einkommen gelten bestimmte Grenzen, und nach fünf Jahren soll die Wirkung der Maßnahme überprüft werden. Mehr Informationen in dem Interview mit Christian Lindner und dem Handelsblatt.

Es ist bemerkenswert, dass die Regierung selbst erkennt, dass Steuern Raub sind, und dass sie weiß, dass sie durch das Verringern ihrer Gier und das weniger starke Bestehlen mehr Menschen anziehen werden. Ebenso versuchen sie, mehr Menschen anzulocken, indem sie den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft einfacher und zugänglicher gestalten. Deshalb ist seit Kurzem die Mehrstaatigkeit in Deutschland erlaubt, ohne dass ein Beibehaltungsantrag gestellt oder die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Mehr zu unserer Zweitpass-Empfehlung in Vanuatu kannst Du hier nachlesen.
Es gibt keine Rechtfertigung für Wachstum und Wohlstand durch staatliche Eingriffe und Steuern – und genau deshalb funktioniert es. Ironischerweise behandeln sie Nicht-Einheimische besser als ihr eigens Volk. Die Absicht ist natürlich, nur Premium-Ausländer als Steuerzahler anzuziehen; definitiv nicht Nettostaatsprofiteure.
Während einige zahlen, konsumieren andere und die Regierung sichert sich ihr Gehalt: 2023 machten ukrainische Kriegsflüchtlinge 12,8 Prozent der Bürgergeldempfänger aus. Auch ohne die Ukrainer erhöhte sich der Ausländeranteil von 37,6 Prozent auf 39,8 Prozent. 16,7 Prozent der Empfänger stammen aus nicht-europäischen Ländern wie Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Ein mögliches Vorbild für dieses Steuervergünstigungsmodell könnte die Blaue Karte der EU sein. Diese erleichtert Personen mit Hochschulabschluss die Einreise und den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung. Dafür ist ein bestimmtes Mindesteinkommen erforderlich: Bei Berufen mit Fachkräftemangel, wie in der IT, Medizin oder im Gesundheitswesen, liegt dieses Einkommen derzeit bei 43 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2024 waren das 41.041,80 Euro). Für alle anderen Berufe liegt die Einkommensgrenze bei 50 Prozent, also bei 45.300 Euro. Eine Obergrenze ist dabei nicht vorgesehen.
Du bist nicht verpflichtet, das alles zu finanzierenverlasse das System und höre auf, diese absolut überzogenen Steuern zu zahlen, die nur Politspielchen und Machtkämpfe, Missbrauch und Zwang finanzieren. Der ehrliche Bürger – also, Du – ist es, der immer den Kürzeren zieht und die Endrechnung bezahlt.
Übrigens… Europa ist sowieso im Inbegriff zu verfallen. Neue Gesetze wurden verabschiedet, die Dir in jeder Hinsicht schaden und vollständige Kontrolle ausüben – sieh Dir diese Artikel an:
Es ist nie zu spät, Dich zu schützen – und auch als „Ausländer“ in Länder zu gehen und besser behandelt zu werden als die Einheimischen. Im ersten Schritt mögen das auch andere EU-Staaten sein – letztlich empfehlen wir Dir aber den totalen Exit!
„Im Markt gibt es einen Wettbewerb um den Kunden. Es gewinnt der, der dem Bürger den besten Vorteil bieten kann. Der Staat dagegen läuft in einem Wettbewerb, wie man dem Bürger am meisten und am schnellsten etwas wegnehmen kann (aka Steuern). Während im Markt der Beste gewinnt, gewinnt im Staat der Schlechteste. Es herrscht ein Wettbewerb der Gauner.“ — Hans-Hermann Hoppe
Gängige Steuererleichterungen in der EU

Viele kritisieren diese Regelung, da sie als ungerecht gegenüber inländischen Arbeitnehmern empfunden wird. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass solche Steuererleichterungen in vielen anderen EU-Ländern jedoch gang und gebe sind. Als Angestellter kannst Du dich vielleicht bei deinem jetzigen Arbeitgeber versetzen lassen um in den Genuss dieser Steuererleichterungen in anderen EU-Ländern zu kommen

Wir haben uns dabei auf die westlichen Hochsteuerstaaten in der EU konzentriert, da die osteuropäischen Mitflgliedsländer meist sehr faire Einkommenssteuersätze zwischen 10 bis 20 Prozent haben und deshalb auch ohne Vergünstigungen bereits attraktiv sein können. Vielleicht hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit Dich in dein Traumland zu entsenden oder zu versetzen – mit der folgenden Auflistung kannst Du schauen, ob dies nicht vielleicht sogar mit Steuervorteilen einher geht. Grundsätzlich empfehlen wir Angestellten aber natürlich Selbstständig zu werden und ihren Lohn steuerfrei über zB eine amerikanische LLC abzurechnen und als Perpetual Traveler außerhalb der EU zu leben. Das geht ganz legal und ist meist vorteilhaft für beide Seiten. Scheinselbstständigkeit ist dabei kein Thema und der Arbeit bzw Auftraggeber ist flexibler und kostenschonender unterwegs.

Hier nun aber die Liste westlicher EU-Staaten mit ihren jeweiligen Steuererleichterungen für zugezogene Angestellte:

 

Niederlande: 30%-Regelung

Steuerfreier Anteil:

  • 30% des Bruttoeinkommens ist steuerfrei für die ersten 20 Monate.
  • 20% des Einkommens ist steuerfrei für die nächsten 20 Monate.
  • 10% des Einkommens ist steuerfrei für die letzten 20 Monate.

Dauer: Maximal fünf Jahre (60 Monate).

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss spezifische Expertise mitbringen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist.
  • Das Bruttoeinkommen muss die Mindestanforderungen erfüllen, die jährlich angepasst werden:
    • Im Jahr 2024 darf das jährliche zu versteuernde Einkommen nicht weniger als €65.868 betragen (geändert von €59.935 im Jahr 2023).
    • Für Arbeitnehmer unter 30 Jahren mit einem abgeschlossenen Master-Abschluss beträgt das Mindesteinkommen €50.069 (geändert von €45.559 im Jahr 2023).
  • Selbständige Personen können die 30%-Regelung nicht beanspruchen, aber sie können diese nutzen, wenn sie ihr eigenes Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) gründen und sich selbst auf die Gehaltsliste setzen.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen schriftlich vereinbaren, dass die Regelung anwendbar ist (z.B. im Arbeitsvertrag).

Besonderheiten: Die Regelung gilt auch für kürzlich promovierte Absolventen, wissenschaftliche Forscher und medizinische Facharztausbildungsteilnehmer unter etwas gelockerten Anforderungen.

 

Belgien: Expatriate Tax Regime

Steuerfreie Komponenten: Umzugskosten, Unterkunftszuschüsse, Schulgebühren und Reisekosten.

Dauer: Unbegrenzt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, mit einer maximalen Dauer von acht Jahren (5 + 3 Jahre Verlängerung).

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss spezifische Expertise mitbringen, die auf dem belgischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist.
  • Das jährliche Mindesteinkommen beträgt 75.000 EUR pro Jahr (nicht erforderlich für Forscher).
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen schriftlich vereinbaren, dass die Regelung anwendbar ist.

Zielgruppe: Mitarbeiter oder Direktoren, die täglich im Management involviert sind, direkt aus dem Ausland rekrutiert oder nach Belgien entsandt.

Vorteile:

  • Normale Wohnsitzregeln.
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bis zu 30% des Bruttoeinkommens, maximal 90.000 EUR pro Jahr.

Einführung: Ab 1. Januar 2022.

Besonderheiten:

  • Es ist nicht erforderlich, bereits steuerlich ansässig zu sein.
  • Nach Arbeitsaufnahme werden die Arbeitnehmer steuerlich in Belgien ansässig.

 

Dänemark: Expat Scheme for Researchers and Key Employees

Steuerquote: 27% plus 8% Arbeitsmarktbeitrag, insgesamt 32,84% des Bruttoeinkommens.

Dauer: Maximal sieben Jahre.

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss spezifische Expertise mitbringen, die auf dem dänischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist.
  • Das Einkommen muss mindestens DKK 70.400 (2022) pro Monat betragen (nach Abzug der ATP-Beiträge). Diese Mindestlohnbedingung gilt nicht für anerkannte Forscher.
  • Arbeitnehmer dürfen in den letzten zehn Jahren vor der Anstellung nicht in Dänemark steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen schriftlich vereinbaren, dass die Regelung anwendbar ist.

Abzüge: Keine Abzüge im Rahmen des Forschersteuerschemas erlaubt. Andere Einkünfte können jedoch abgezogen werden.

Weitere Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss in Dänemark steuerlich ansässig sein.
  • Der Arbeitgeber muss eine ständige Betriebsstätte in Dänemark haben.
  • Der Arbeitnehmer darf in den letzten zehn Jahren vor der Beschäftigung keine wesentliche Kontrolle über das Unternehmen gehabt haben.

Besonderheiten: Das Einkommen muss die Mindestanforderungen erfüllen.

 

Frankreich: Impatriate Regime

Steuerfreie Einkommensbestandteile: Zusätzliche Vergütungen, Boni und Ausgleichszahlungen.

Dauer: Maximal acht Jahre.

Bedingungen:

  • Arbeitnehmer müssen in den fünf Kalenderjahren vor ihrer Anstellung keinen steuerlichen Wohnsitz in Frankreich gehabt haben.
  • Der Arbeitnehmer wird entweder im Rahmen einer Intra-Gruppen-Mobilität oder direkt aus dem Ausland rekrutiert.
  • Der Arbeitnehmer muss in Frankreich steuerlich ansässig sein und seine berufliche Tätigkeit hauptsächlich in Frankreich ausüben.

Vorteile bei der Einkommensteuer:

  • Steuerfreiheit für den zusätzlichen Lohn, der direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Frankreich verbunden ist (Impatriation Bonus).
  • Steuerfreiheit für 50% der ausländischen Kapitaleinkünfte und bestimmter Einkünfte aus geistigem oder gewerblichem Eigentum.
  • Abzug bestimmter Beiträge zu Zusatzrenten- und Vorsorgeplänen, in die der Impatriate vor seiner Ankunft in Frankreich eingezahlt hat.

Vorteile bei der Immobilienvermögenssteuer (IFI):

  • Steuerpflicht nur für in Frankreich gelegene Immobilien und Rechte, bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach der Ansiedlung in Frankreich.

Vorteile bei der Lohnsteuer (TS):

  • Steuerbefreiung für den Impatriation Bonus bis zu 30% des Gehalts.

Nicht-fiskalischer Vorteil: Befreiung von bestimmten Sozialabgaben für Impatriates, die seit dem 11. Juli 2018 in Frankreich arbeiten.

Antragsverfahren: Keine spezielle Anfrage erforderlich, nur die Einhaltung der Deklarationspflichten durch das Unternehmen und den Arbeitnehmer.

 

Italien: Regime for Inbound Workers

Steuerfreier Anteil:

  • 70% des Einkommens (90% in Süditalien) für bis zu fünf Jahre, verlängerbar auf zehn Jahre (bis 2023)
  • Ab 2024: 50% des Einkommens bis zu einem Maximum von EUR 600.000 steuerfrei.

Dauer: Fünf Jahre, verlängerbar auf zehn Jahre.

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss spezifische Expertise mitbringen, die auf dem italienischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum verfügbar ist.
  • Arbeitnehmer dürfen in den letzten fünf Jahren vor der Anstellung nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Nach Beginn der Beschäftigung wird der Arbeitnehmer steuerlich in Italien ansässig.
  • Der Arbeitnehmer muss eine neue Beschäftigungsbeziehung mit einer anderen Entität eingehen als der, für die er im Ausland gearbeitet hat (oder derselben Unternehmensgruppe angehören).
  • Der Arbeitnehmer muss hauptsächlich in Italien arbeiten oder seine Tätigkeit dort ausüben.

Vorteile:

  • Steuerfreiheit von 70% des Einkommens (90% in Süditalien), ab 2024 50% des Einkommens bis zu EUR 600.000 steuerfrei.

Einführung: Ursprünglich 2015 eingeführt, 2019 erweitert, und ab 2024 verschärft.

Hintergrund: Diese Maßnahme soll Italien als attraktiven Standort für Fachkräfte und Rückkehrer positionieren.

Besonderheiten:

  • Die neuen Regelungen gelten für Personen, die ab dem 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Das aktuelle, günstigere Regime gilt nur für Personen, die sich bis zum 31. Dezember 2023 in Italien niederlassen und im italienischen Einwohnerregister (Anagrafe) eingetragen sind.
  • Es gibt strengere Anforderungen an die Qualifikation und die Steueransässigkeit.
  • Arbeitnehmer müssen ihre Steueransässigkeit in Italien für die folgenden fünf Jahre aufrechterhalten.

Spanien: Beckham Law

Steuerquote:

  • 24% auf Einkommen bis €600.000, darüber hinaus bis 47%.

Dauer: Maximal sechs Jahre.

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Anstellung nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen schriftlich vereinbaren, dass die Regelung anwendbar ist.
  • Der Arbeitnehmer muss hauptsächlich in Spanien arbeiten oder seine Tätigkeit dort ausüben.
  • Die Regelung gilt nicht für professionelle Sportler seit 2015.

Vorteile:

  • Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte und Gewinne.
  • Steuerpflicht nur für in Spanien erzielte Einkünfte.
  • Einkommen aus Beschäftigung wird mit einem festen Satz von 24% bis zu €600.000 und 47% darüber hinaus besteuert.
  • Der Arbeitnehmer kann sich für eine Steuerbehandlung als Nicht-Ansässiger entscheiden, obwohl er steuerlich in Spanien ansässig ist.
  • Die Regelung kann auch auf den Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren ausgeweitet werden, sofern diese im ersten Jahr der Ansiedlung mit dem Steuerpflichtigen umziehen.

Einführung: 2005 durch das Königliche Dekret 687/2005 eingeführt, bekannt als „Beckham Law“ nach dem Fußballer David Beckham.

Aktualisierungen:

  • Ab 2023 durch das „Start-up-Gesetz“ aktualisiert, um Investitionen und Talent anzuziehen.
  • Die erforderliche Zeitspanne ohne Steueransässigkeit in Spanien wurde von zehn auf fünf Jahre reduziert.
  • Erweiterung auf Remote-Arbeiter, Unternehmensleiter und hochqualifizierte Fachkräfte in F&E&I.
  • Einkünfte aus beruflichen Aktivitäten können abgezogen werden, und Aufzeichnungen von Einkünften, Ausgaben und Rechnungen müssen geführt werden.

Besonderheiten:

  • Das Steuerjahr in Spanien entspricht dem Kalenderjahr, eine Behandlung als Split-Year ist nicht möglich.
  • Personen gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn sie mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen, ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien liegt oder sie regelmäßig Immobilien in Spanien nutzen.
  • Der Sonderstatus kann nach Erhalt des Rechts auf Aufenthalt in Spanien beantragt werden.
  • Die spanische Steuerverwaltung betrachtet Steuerpflichtige, die die Beckham Law anwenden, nur für inländische Steuerzwecke als ansässig und nicht für Abkommenszwecke. Doppelbesteuerungsabkommen sind also nicht nutzbar

 

Finnland: Special Taxation for Foreign Key Employees

Steuerquote: 35% auf das Bruttoeinkommen.

Dauer: Ab dem 1. Januar 2024 bis zu sieben Jahre (84 Monate), zuvor maximal vier Jahre (48 Monate).

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss in Finnland steuerlich ansässig werden.
  • Das monatliche Gehalt für die Aufgaben als Schlüsselarbeitnehmer muss mindestens 5.800 Euro pro Monat betragen.
  • Die Arbeit erfordert „spezielle Expertise“.
  • Der Arbeitnehmer darf kein finnischer Staatsbürger sein.
  • Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Anstellung nicht in Finnland steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Die Arbeit muss größtenteils in Finnland während des Steuerjahres ausgeführt werden.

Hintergrund: Diese Regelung soll Finnland für internationale Schlüsselkräfte und hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver machen und ist Teil des Programms der Regierung Orpo zur Förderung ausländischer Fachkräfte.

Neues Gesetz ab 2024: Ab dem 1. Januar 2024 wurde die günstige Steuerbehandlung für ausländische Schlüsselarbeitskräfte auf bis zu sieben Jahre verlängert. Diese Änderung zielt darauf ab, mehr ausländische Fachkräfte anzuziehen und Finnland als attraktiven Arbeitsstandort zu positionieren.

 

Schweden: Expert Tax Relief

Steuerfreier Anteil: 25% des Einkommens.

Dauer: Ab dem 1. Januar 2024 bis zu sieben Jahre (vorher drei Jahre).

Bedingungen:

  • Es ist nicht erforderlich, vor Beginn der Beschäftigung in Schweden steuerlich ansässig zu sein.
  • Nach Beginn der Beschäftigung wird der Arbeitnehmer steuerlich in Schweden ansässig.
  • Nicht-schwedische Mitarbeiter können Anspruch auf Steuererleichterungen haben, wenn sie als „Experten“, „Forscher“ oder „andere Schlüsselpersonen“ im Sinne des Gesetzes betrachtet werden.
  • Ein Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttogehalt über einem bestimmten Niveau (ab 2024 mindestens SEK 114.601) ist unabhängig von den Qualifikationen für die Steuererleichterung berechtigt.

Hintergrund: Diese Regelung zielt darauf ab, hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen und den Wissenstransfer sowie Innovationen zu fördern.

Änderungen ab 2024: Der schwedische Reichstag hat die Verlängerung der Expert Tax Relief von fünf auf sieben Jahre beschlossen. Diese neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2024.

 

Irland: Special Assignee Relief Programme (SARP)

Steuerfreier Anteil: 30% des Einkommens über EUR 75.000.

Dauer: Fünf Jahre.

Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Anstellung nicht in Irland steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Nach Beginn der Beschäftigung wird der Arbeitnehmer steuerlich in Irland ansässig.

Hintergrund: Diese Maßnahme soll Irland als attraktiven Standort für internationale Führungskräfte und Talente positionieren.

Bedingungen zur Qualifikation:

  • Der Arbeitnehmer muss von einem relevanten Arbeitgeber oder einem assoziierten Unternehmen nach Irland entsandt werden.
  • Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Anstellung nicht in Irland steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Nach Beginn der Beschäftigung wird der Arbeitnehmer steuerlich in Irland ansässig.

 

Portugal: Non-Habitual Resident (NHR) Regime

Steuerfreie Komponenten:

  • Steuerfreier Anteil: 20% auf Arbeitseinkommen aus hochqualifizierten Berufen.
  • Befreiung von der Steuer auf verschiedene ausländische Einkommensquellen, außer für Einkünfte aus Ländern auf der schwarzen Liste.
    • Ausländische Einkommensquellen umfassen:
      • Erwerbseinkommen
      • Unabhängige Arbeit
      • Kapitalanlageeinkommen (Zinsen oder Dividenden)
      • Lizenzgebühren
      • Kapitalgewinne
      • Mieteinnahmen oder Gewinne aus Immobilien

Dauer: Zehn Jahre (nicht verlängerbar).

Bedingungen:

  • Der Antragsteller darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal gehabt haben.
  • Der Antragsteller darf nicht am vorherigen NHR-Programm (beendet Ende 2023) oder am „Ex-Residents“-Programm teilgenommen haben.
  • Der Antragsteller muss in einem der folgenden qualifizierten Bereiche tätig sein:
    • Hochschulbildung und Forschung
    • Technologie- und Innovationszentren
    • Hochqualifizierte Berufe
    • Unternehmen in qualifizierten Industrien mit einem Exportanteil von mindestens 50%
    • Strategische Sektoren
    • F&E-Personal
    • Startups
    • Bewohner der Azoren und Madeira, deren Rollen durch lokale Gesetze spezifiziert sind

Vergleich zwischen altem und neuem NHR-Regime:

  • Validity Period: Beide Regime bieten eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, wobei das neue Regime nicht verlängerbar ist.
  • Pension income: Unter dem neuen Regime werden ausländische Renten mit den normalen progressiven Steuersätzen von 14,5% bis 53% besteuert, während sie unter dem alten Regime zu einem festen Satz von 10% besteuert wurden.

Steuern auf ausländische Einkünfte: Die meisten Einkünfte aus ausländischen Quellen sind für zehn Jahre von der Besteuerung in Portugal befreit, wenn das Einkommen aus einem Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal stammt.

 

Österreich: Zuzugsbegünstigung

Steuerfreie Komponenten:

  • Zuziehende Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Forscherinnen/Forscher, Künstlerinnen/Künstler und Sportlerinnen/Sportler können die Zuzugsbegünstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen.
  • Zusätzlich kann ein Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Forscherinnen/Forscher zuerkannt werden.

Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988): Der Zuzugsfreibetrag beträgt 30% der Einkünfte aus in- und ausländischer wissenschaftlicher Tätigkeit, insoweit diese nach dem Tarif (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) versteuert werden. Der Freibetrag wird für fünf Jahre gewährt und kann beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung (Einkommensteuererklärung) berücksichtigt werden.

Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen (§ 103 Abs. 1 EStG): Die Beseitigung erfolgt durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes auf die nicht unter § 98 EStG 1988 fallenden Einkünfte (Auslandseinkünfte). Inlandseinkünfte sind nicht begünstigbar. Der pauschale Steuersatz basiert auf dem Verhältnis zwischen der ausländischen Steuer der letzten drei Jahre vor dem Zuzug und dem im Ausland erzielten Einkommen. Nach dem zehnten Jahr wird die Steuer schrittweise an das österreichische Besteuerungsniveau angepasst.

Voraussetzungen für den Zuzug: Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich. Mittelpunkt der Lebensinteressen bedeutet, dass die engsten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen nach Österreich verlagert werden. In der Regel ist die Übersiedlung des Partners und/oder minderjähriger Kinder nach Österreich erforderlich.

 

Luxemburg: Impatriates Tax Regime

Steuerfreie Komponenten: Umzugskosten, Wohnungszuschüsse, Reisekosten, Kinderbildungskosten und andere Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug. Diese Kosten können als Betriebsausgaben des Arbeitgebers geltend gemacht werden.

Dauer: Das Regime ist für acht Jahre verfügbar.

Bedingungen:

  • Arbeitnehmer müssen:
    • Normalerweise im Ausland arbeiten und von einem Unternehmen im Ausland zu einem Unternehmen in Luxemburg entsandt werden, das zur gleichen internationalen Gruppe gehört.
    • Direkt aus dem Ausland von einem Unternehmen, das rechtlich in Luxemburg etabliert ist, rekrutiert werden oder von einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums tätig ist.
    • Eine erhebliche wirtschaftliche oder hochqualifizierte Tätigkeit in Luxemburg ausüben.
    • Über spezialisierte technische Expertise oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im relevanten Sektor verfügen.

Zusätzliche Bedingungen für im Ausland rekrutierte Arbeitnehmer: Hochspezialisiert in einem Sektor, in dem es in Luxemburg an qualifizierten Kandidaten mangelt.

Bedingungen für Unternehmen in Luxemburg: Nur 30% der Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens können von diesem Regime profitieren (ausgenommen Unternehmen, die seit weniger als zehn Jahren in Luxemburg etabliert sind).

Vertragliche Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss eine Hauptbeschäftigung ausüben und ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens EUR 100.000 erhalten.
  • Spezialisierte Kenntnisse und Know-how zum Nutzen des Unternehmens einsetzen.
  • Keine Ersetzung anderer Arbeitnehmer, die nicht unter dieses Steuerregime fallen.

 

Tschechien: Special Tax Regime for Foreign Key Employees

Steuerfreie Komponenten: Umzugskosten, Wohnungszuschüsse, Reisekosten, Kinderbildungskosten und andere kostenbezogene Vorteile, die durch den Arbeitgeber getragen werden.

Dauer: Das Regime ist für maximal acht Jahre verfügbar.

Bedingungen:

  • Arbeitnehmer müssen:
    • Normalerweise im Ausland arbeiten und von einem ausländischen Unternehmen zu einem Unternehmen in Tschechien entsandt werden, das zur gleichen internationalen Gruppe gehört.
    • Direkt aus dem Ausland von einem Unternehmen rekrutiert werden, das rechtlich in Tschechien etabliert ist oder von einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums tätig ist.
    • Eine erhebliche wirtschaftliche oder hochqualifizierte Tätigkeit in Tschechien ausüben.
    • In den fünf Steuerjahren vor ihrer Anstellung in Tschechien keinen steuerlichen Wohnsitz in Tschechien gehabt haben.
    • Über spezialisierte technische Expertise oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im relevanten Sektor verfügen.

Zusätzliche Bedingungen bei Intra-Gruppen-Entsendungen:

  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der internationalen Gruppe.
  • Das Arbeitsverhältnis muss während der gesamten Entsendungsdauer bestehen bleiben.
  • Recht zur Rückkehr in das entsendende Unternehmen am Ende der Entsendung.
  • Ein Vertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Unternehmen in Tschechien muss bestehen.

Zusätzliche Bedingungen für im Ausland rekrutierte Arbeitnehmer: Hochspezialisiert in einem Sektor, in dem es in Tschechien an qualifizierten Kandidaten mangelt.

Bedingungen für Unternehmen in Tschechien: Nur 30% der Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens können von diesem Regime profitieren (ausgenommen Unternehmen, die seit weniger als zehn Jahren in Tschechien etabliert sind).

Vertragliche Bedingungen:

  • Der Arbeitnehmer muss eine Hauptbeschäftigung ausüben und ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens CZK 1,582,812 (ca. EUR 63,312) erhalten.
  • Spezialisierte Kenntnisse und Know-how zum Nutzen des Unternehmens einsetzen.
  • Keine Ersetzung anderer Arbeitnehmer, die nicht unter dieses Steuerregime fallen.

 

Ungarn: Expatriate Tax Scheme

Steuerfreie Komponenten: Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug hochqualifizierter Arbeitnehmer nach Ungarn anfallen und vom Arbeitgeber getragen werden, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dazu gehören Umzugs-, Wohn-, Reise- und Ausbildungskosten für Kinder.

Dauer: Das Steuerregime gilt für acht Jahre.

Bedingungen:

  • Arbeitnehmer müssen in Ungarn steuerlich ansässig sein.
  • Arbeitnehmer müssen über fundierte technische Fachkenntnisse oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Sektor verfügen, in dem das Unternehmen in Ungarn tätig ist oder tätig werden möchte.
  • Für innerbetriebliche Entsendungen muss der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im internationalen Konzern gearbeitet haben oder fünf Jahre Berufserfahrung im relevanten Sektor haben.
  • Der Arbeitnehmer muss ein jährliches Festgehalt von mindestens EUR 100.000 brutto beziehen.

Besonderheiten:

  • Das Steuerregime gilt nicht für Arbeitnehmer, die durch Zeitarbeitsfirmen oder über Arbeitnehmerüberlassungsverträge beschäftigt sind.
  • Nur 30% der Belegschaft eines Unternehmens können von diesem Regime profitieren, außer bei Unternehmen, die weniger als zehn Jahre in Ungarn tätig sind.

 

Malta: Highly Qualified Persons (HQP) Rules

Steuerfreie Komponenten:

  • Steuerquote: 15% auf Einkünfte aus qualifizierten Arbeitsverträgen bis zu einem Maximum von 5 Millionen Euro. Übersteigende Beträge sind steuerfrei.

Dauer: Die Regelung gilt für fünf Jahre, mit der Möglichkeit, um weitere fünf Jahre verlängert zu werden.

Zielgruppe: Hochqualifizierte Fachkräfte, die in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Remote-Gaming und Luftfahrt tätig sind.

Bedingungen:

  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer muss einen Arbeitsvertrag mit einem in Malta lizenzierten Unternehmen haben (MFSA, MGA oder Transport Malta).
  • Einkommensgrenze: Das jährliche Bruttoeinkommen muss mindestens €84.991 betragen.
  • Qualifikation: Der Arbeitnehmer muss über entsprechende berufliche Qualifikationen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
  • Wohnsitz: Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Beschäftigung keinen steuerlichen Wohnsitz in Malta gehabt haben.
  • Weitere Anforderungen: Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, sich und seine Familie finanziell zu unterstützen, und über eine gültige Krankenversicherung verfügen.

 

 

Zypern: Steuererleichterungen für Angestellte

Steuerfreie Komponenten:

 

  • Normale Steuerprogression auf Einkommen:
  • 0€ – 19.500€ 0% steuerfrei
    19.501€ – 28.000€ 20% 1.700€
    28.001€ – 36.300€ 25% 3.775€
    36.301€ – 60.000€ 30% 10.885€
    60.000€ und mehr 35%

 

  • Für einen Arbeitnehmer, der nicht Zypern ansässig war und beginnt zum ersten mal eine Beschäftigung in Zypern gilt eine besondere Befreiung von der Einkommensteuer. Für die ersten drei Jahre ab dem 1. Januar nach dem Jahr, in dem die Beschäftigung in Zypern begonnen hat beträgt die Steuerbefreiung 20% des Arbeitnehmereinkommens bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 8.550 €.

 

  • Einkommen aus einer Beschäftigung in Zypern von Personen, welche vor Aufnahme der Tätigkeit nicht ansässig in Zypern waren. Diese Befreiung gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend ab dem Jahr des Dienstantritts. Unter dieser Befreiung werden 50% der Bezüge, welche eine Höhe der 100,000 € überschreiten von der Einkommensteuer befreit.

 

  • Interessante Sonderregelung: außerhalb Zyperns erbrachte Angestelltenleistungen von in Zypern ansässigen Personen (mehr als 90 Tage) für nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber oder in einer Betriebsstätte im Ausland für ein in Zypern ansässiges Unternehmen sind komplett steuerfrei. Mit etwas Kreativität kann man somit auch als (Remote)-Angestellter steuerfrei in Zypern mit Familie leben.

 

Dauer: Die Regelung gilt für drei bzw. fünf Jahre

Zielgruppe: Praktisch jeder zugezogene Angestellte

Bedingungen:

  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer muss einen Abeitsvertrag mit einem in Zypern registrierten Unternehmen haben
  • Qualifikation: Der Arbeitnehmer muss über entsprechende berufliche Qualifikationen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
  • Wohnsitz: Der Arbeitnehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Beschäftigung keinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern gehabt haben.
  • Weitere Anforderungen: Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, sich und seine Familie finanziell zu unterstützen, und über eine gültige Krankenversicherung verfügen.

Das Warum des Ganzen

Nicht nur heute reden wir darüber, dass Länder Touristen besser behandeln als ihre eigenen Einwohner. Es scheint, als wolle das Land attraktiv erscheinen, um Menschen anzuziehen – denn Menschen bedeuten Einnahmen und Gewinn für das Land. Also wird alles daran gesetzt, einen positiven Eindruck zu hinterlassen, bis die Person in das System eintritt; dann kümmern sich die fiskalischen Fangarme um den Rest.

Staatliche Institutionen und Länder wollen das nicht so sehen, aber sie sind wie Unternehmen: Sie konkurrieren um Deine Aufmerksamkeit, Deinen Besuch, Deine Präferenz und Dein Geld!

Hier fördern wir das Konzept des Perpetual Traveling und des Lebens als Tourist. Dies bedeutet, dass Du Dir Länder aussuchst, die am besten zu Dir passen, und Dich von Systemen löst, die Dich ausbeuten und Deine Arbeit und Ehrlichkeit missbrauchen.

Dein Herkunftsland ist meist nicht das Land, in dem Du am besten behandelt wirst. Betrachte Länder als Dienstleister und wähle Orte, die Dir die besten Leistungen bieten und den größten Nutzen bringen.

Nun zu einer eher philosophischen Unterhaltung: Wir lehnen die Idee eines Führers, eines Politikers, einer erzwungenen Staatsführung, eines Herrschers und Gesetzgebers ab. Wir glauben, dass die Menschen durchaus in der Lage sind, ohne staatliche Eingriffe in Frieden zu leben. Das Vorhandensein von Zwang führt zum Fehlen von Frieden und Wohlstand. Für uns sind Steuern Raub und jede Form von Nötigung ist Diebstahl – aber für die Zwecke der Diskussion möchten wir erklären, warum diese Entscheidung nicht verfassungswidrig ist. Wir wollen Dich mit argumentativen Waffen ausstatten, um Dich gegen Missbrauch zu wehren – auch wenn es „nur“ Argumente sind.

Steueranreize werden oft als Instrument zur Förderung bestimmter wirtschaftlicher oder sozialer Ziele eingesetzt. Kritiker könnten argumentieren, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen, insbesondere gegen das Prinzip der Gleichheit. Dennoch gibt es mehrere überzeugende Argumente dafür, dass steuerliche Anreize verfassungsrechtlich zulässig sind:

  1. Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers: Das Grundgesetz räumt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum ein, insbesondere im Bereich der Steuerpolitik. Artikel 105 GG gibt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für Steuern, während Artikel 109 GG die Haushaltswirtschaft regelt. Innerhalb dieses Rahmens kann der Gesetzgeber steuerliche Anreize setzen, um bestimmte politische Ziele zu erreichen.
  2. Zielgerichtete Förderung: Steueranreize dienen häufig der Erreichung spezifischer wirtschaftlicher oder sozialer Ziele, wie der Förderung von Forschung und Entwicklung, Umweltschutz oder der Unterstützung bestimmter Berufsgruppen. Solche Maßnahmen tragen zur Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips bei, das in Artikel 20 GG verankert ist, und unterstützen das Ziel einer gerechten Wirtschaftsordnung.
  3. Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG): Der Gleichheitsgrundsatz verlangt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Steuerliche Anreize differenzieren typischerweise nach bestimmten Kriterien, z.B. nach dem Einkommen, der Art der Tätigkeit oder dem Verhalten. Solange diese Differenzierungen sachlich gerechtfertigt sind und einem legitimen Ziel dienen, verstoßen sie nicht gegen das Gleichheitsgebot.
  4. Förderung des Gemeinwohls: Steueranreize können das Gemeinwohl fördern, indem sie Innovationen anregen, Arbeitsplätze schaffen oder den Umweltschutz stärken. Solche Maßnahmen tragen zur langfristigen Stabilität und Prosperität der Gesellschaft bei, was im Einklang mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes steht.
  5. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass steuerliche Anreize grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind und dem Allgemeinwohl dienen. Beispielsweise hat das Gericht steuerliche Vergünstigungen für Familien oder Pendler als verfassungskonform anerkannt, da sie legitimen sozialen und wirtschaftlichen Zwecken dienen.
  6. Finanzverfassung: Artikel 106 GG regelt die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern. Steueranreize, die innerhalb dieses Rahmens gestaltet sind, beeinträchtigen nicht die finanzielle Autonomie der Länder und sind somit verfassungskonform. Die Finanzverfassung ermöglicht es dem Gesetzgeber, Steuerinstrumente flexibel einzusetzen, um unterschiedliche politische Ziele zu erreichen.

 

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