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In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir vor allem über die zahlreich existierenden „Citizenship-by-Investment“ (CBI)-Programme gesprochen. Aus gutem Grund, denn: Wie unser historischer Vergleich gezeigt hat, gab es noch nie zuvor so viele CBI-Programme wie heute. Obwohl diese Programme eine hervorragende Möglichkeit sind, schnell an einen zweiten Pass zu gelangen, möchte nicht jeder gleich die nötigen Summen investieren. 

Die erfreuliche Nachricht ist: Es gibt auch günstigere und oft unterschätzte Alternativen, um an eine Staatsbürgerschaft oder zumindest einen dauerhaften Aufenthalt zu gelangen. Der finanzielle Aufwand ist dabei erheblich geringer – dafür investiert man hingegen hauptsächlich Zeit und muss sich meist eine bestimmte Zeit im Land aufhalten. Bei strategisch gut ausgewählten Ländern hält sich aber auch dieser Aufwand in überschaubaren Grenzen und lässt sich mit einer individuellen Flaggensetzung geschickt kombinieren. Wir zeigen Dir, wo und wie sich das am besten umsetzen lässt.

Ein recht weit verbreiteter Irrtum ist dabei, dass man per se immer große Investments tätigen oder einen Staatsbürger des entsprechenden Landes heiraten muss, um einen Daueraufenthalt oder gar die Staatsbürgerschaft eines Landes zu erhalten. Zwar führen diese Dinge häufig je nach Land auch zum erhofften Ziel, sind aber in der Regel nicht immer notwendig. 

Visa für finanziell unabhängige Personen

Der viel einfachere Weg geht in zahlreichen Ländern über den Nachweis von ausreichendem Vermögen zur Existenzsicherung, sogenannte Visa für finanziell unabhängige Personen. Dabei muss man kein hochvermögender Privatier sein, sondern kann mit durchaus geringen Einkommensquellen bereits eine ideale Aufenthaltsgenehmigung erlangen. Diese können unterschiedliche Namen haben: financially independent visa, residence permit for financially independent individuals, independent means residency oder beispielsweise independent means visa.

In lateinamerikanischen Ländern nutzt man eher die Begriffe rentista oder pensionado, wobei sich diese Visa – nicht wie der Name vermuten lässt – eindeutig nicht immer nur ausschließlich an Rentner und Pensionäre richten. Auch jene, die ein regelmäßiges (passives) Einkommen nachweisen können, also Geldflüsse, die ohne kontinuierliche aktive Beteiligung oder direkte Arbeitsleistung generiert werden, können von diesen Visa profitieren. Dazu gehören bspw. Einnahmen aus Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder eben auch Renten und Pensionen. In einigen Fällen ist aber selbst das nicht nötig und es genügt bereits auch ein Vermögen, das glaubhaft macht, dass man sich selber versorgen kann. 

Konkrete Anforderungen an die Aufenthaltsgenehmigung

In vielen Fällen sind die Anforderungen ähnlich: Der Nachweis über ein geregeltes Einkommen (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid oder Mietverträge als Nachweis zum Erhalt von Mieteinnahmen), Vermögen (die Summe unterscheidet sich von Land zu Land), einer Immobilie, etc. – entscheidend ist der regelmäßige Zufluss einer bestimmten Summe oder ein bestimmtes Kapital; und weniger, ob die Summe von einem Versorgungswerk ausgezahlt wird oder durch Mieteinnahmen generiert wird. 

Diese Art von Visa ermöglicht es den Inhabern, sich für längere Zeit in einem Land niederzulassen – und häufig nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Gerade für jene, die die Voraussetzungen bei den CBI-Programmen durch höhere Summen nicht erfüllen können oder wollen, ist dies eine interessante Alternative, bedenkt man, dass teilweise bereits nach zwei Jahren vorübergehender oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit auf Erwerb der Staatsbürgerschaft besteht. Die Länder mit der schnellsten Staatsbürgerschaftsverfahren sind dabei etwa:

 

Wichtig ist zu beachten, dass die angegebene Mindestaufenthaltsdauer in der Regel nur dann angerechnet wird, wenn man sich im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis befindet. In einigen Ländern ist es üblich, dass zunächst mehrere Jahre vergehen, bevor man überhaupt eine solche permanente Aufenthaltserlaubnis erhält, in manchen erhält man sie sofort.

Bevor wir uns exemplarisch besonders interessante Länder anschauen, ist wichtig zu beachten:

In manchen Ländern gilt man bereits ab dem Moment als steuerlich ansässig, in dem eine – selbst nur vorübergehende – Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, zB in Brasilien. Häufig zieht dies die Besteuerung des gesamten Welteinkommens nach sich. Auch Mindestaufenthaltszeiten, etwa von mehr als sechs Monaten pro Jahr, führen in der Regel automatisch zur steuerlichen Ansässigkeit. In Staaten mit territorialer Besteuerung ist dies meist unproblematisch, da nur lokal erzielte Einkünfte besteuert werden. In Ländern ohne territoriales Steuersystem muss es aber nicht zwangsläufig dramatisch für Deine steuerliche Situation sein – z. B. wenn kein weiteres Einkommen vorhanden ist.

In jedem Fall gilt: Die steuerlichen Regelungen sollten immer im Zusammenhang mit der eigenen Situation sorgfältig geprüft und auf Deine individuelle Situation genau angepasst, verstanden und bewertet werden. Sofern die befristete Aufenthaltsgenehmigung keinen langen Mindestaufenthalt voraussetzt, wirst Du damit in der Regel aber nicht automatisch steuerpflichtig. Einwanderungsrecht und Steuerrecht sind immer separat zu betrachten.

Vorsicht vor ungewollter Steuerpflicht oder bei Irrwegen, die nicht zum Ziel führen

Außerdem solltest Du beachten, dass nicht jeder vermeintlich leicht zu erhaltende Aufenthalt auch zur Staatsbürgerschaft führt. Insbesondere in asiatischen Ländern ist dies häufig nicht der Fall. So gibt es z. B. in Thailand zwar auf dem Papier die theoretische Möglichkeit, nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft zu erhalten, allerdings bedarf es dazu u.a. einer Permanent Residence – und Thailand vergibt in der Regel nur zeitlich beschränkte Visa. Die Vergabe von Permanent Residencies für Ausländer liegt jährlich im nichtigen Bereich (die offizielle jährliche Kappungsgrenze liegt bei 100 Personen pro Land), die für Staatsbürgerschaften liegt noch einmal deutlich darunter und ist quasi nicht existent. Wie immer ist hier also entscheidend, echtes praktisches Wissen über die Programme zu besitzen, anstatt nur die theoretischen Regeln zu kennen. Neben dem teuren Singapur besteht innerhalb Asiens aktuell vor allem in den Philippen die Möglichkeit sich nach 8 Jahren mit einem speziellen Visum einbürgern zu lassen.

Ähnlich verhält es sich in den VAE, wo offiziell eine Staatsbürgerschaft erst nach 30 Jahren Aufenthalt im Land vergeben wird; und auch dann noch lange nicht unter Garantie und natürlich verknüpft mit vielen Bedingungen. 

Das größte Manko aber ist: Beide beispielhaften Länder akzeptieren keine doppelte Staatsbürgerschaft, was bedeutet, dass die bestehende Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss – was dem Ideal der internationalen Diversifikation vollkommen zuwider läuft.

Insgesamt gibt es rund 40 Länder weltweit, in die Du nur mit Deinem regelmäßigen Einkommen oder Vermögen einwandern kannst.

Wir schauen uns daher exemplarisch einige besonders interessante Länder genauer an, vor allem in Bezug auf:

  1. Welche (finanziellen) Anforderungen bestehen
  2. Wie der Prozess zur Beantragung des Visa aussieht
  3. Inwiefern Perspektiven bestehen, langfristig eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft zu erhalten
  4. Wie sich diese Art von Visa steuerlich auswirkt

Bei den Anforderungen und geforderten Dokumenten für die Antragstellung haben wir uns auf die wichtigsten beschränkt. Bei allen Anträgen können Kosten und Gebühren anfallen (möglicherweise auch zusätzlich für Ehepartner und Kinder), die hier aber nicht aufgeführt wurden. Über diese muss sich im Einzelnen selbst informiert werden oder Du lässt Dich von uns umfassend beraten.

Grundsätzlich können wir Dir in allen aufgeführten Ländern bei der Einwanderung, Besteuerung und anderen Sachverhalten unterstützen und alles lokal auch über unsere Partnerkanzleien umsetzen.

 

Argentinien

Halten wir zunächst fest: Lateinamerika gilt klassischerweise als der Kontinent, auf dem sich sowohl die dauerhafte Einwanderung als auch der Erwerb der Staatsbürgerschaft in den meisten Ländern relativ einfach und relativ schnell umsetzen lassen. Sie sind auch deswegen interessant, da hier häufig nur wenig Einkommen oder Vermögen nachgewiesen werden muss. 

Für Argentinien gilt: Wer ein stabiles passives Einkommen nachweisen kann, hat mit dem sogenannten Rentista-Visum eine ausgezeichnete Möglichkeit, legal in Argentinien zu leben. Das Rentista-Visum zählt zu den unkompliziertesten Wegen, eine temporäre Aufenthaltserlaubnis in Argentinien zu erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller über ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens fünf argentinischen Mindestlöhnen verfügt – Stand März 2025 entspricht das etwa 1.600 USD pro Person und Monat. Entscheidend ist, dass es sich um ein passives Einkommen handelt, also Einnahmen, die nicht auf aktiver Arbeitsleistung beruhen. Was darunter zählt, haben wir bereits oben geklärt. 

Ein Mindestalter für die Beantragung des Rentista-Visums gibt es nicht. Es ist ausdrücklich auch für jüngere Personen zugänglich, sofern sie die finanzielle Unabhängigkeit durch passives Einkommen nachweisen können. Damit eignet sich das Visum eben nicht nur für Rentner, sondern auch für Digitale Nomaden, Unternehmer oder Privatiers, solange sie ein passives Einkommen nachweisen können.

Das Einkommen muss durch offizielle Nachweise belegt und über von der argentinischen Zentralbank zugelassene Finanzinstitute ins Land überwiesen werden. Eine einfache Einzahlung reicht nicht aus – es muss eindeutig dokumentiert sein, dass das Geld monatlich auf einem argentinischen Bankkonto eingeht.

Bankguthaben oder größere Ersparnisse reichen grundsätzlich nicht aus. Wenn diese jedoch Zinsen erwirtschaften – beispielsweise bei einem Anlagevermögen von 300.000 USD mit monatlichen Zinserträgen von über 2.000 USD – kann dies als passive Einkommensquelle anerkannt werden. In diesem Fall ist jedoch ebenfalls ein argentinisches Bankkonto erforderlich. 

Ein großer Vorteil dieses Visums: Bereits nach zwei Jahren Aufenthalt kann die argentinische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Argentinien ist damit eines der Länder weltweit, in dem sich der Zweitpass auf schnellstem Wege ohne finanzielles Investment organisieren lässt. 

Aktuell sind die steuerlichen Bedingungen noch nicht rosig. Wahlen im Herbst lassen aber eine Mehrheit für den libertären Reform-Präsidenten Milei erwarten, mit denen er dann auch für freiheitliche Bedingungen im Steuersystem des Landes sorgen kann. Über die sehr erfolgreichen Reformen haben wir bereits berichtet.

 

Kolumbien

Der Prozess zur Aufenthaltsgenehmigung ist in Kolumbien ähnlich einfach wie in Argentinien und lässt sich einerseits über ein Rentnervisum (Migrante M11) bewerkstelligen. Du musst ein monatliches Einkommen von mindestens dem Dreifachen des kolumbianischen Mindestlohns nachweisen, grob entspricht dies 900 USD. 

Wer aus dem Ausland regelmäßige passive Einkünfte bezieht oder ein berufliches Einkommen erzielt, das mindestens dem Zehnfachen des kolumbianischen Mindestlohns pro Monat entspricht, hat die Möglichkeit, ein für drei Jahre gültiges und verlängerbares Aufenthaltsvisum (“M Visa”) zu beantragen. Pro Jahr beträgt die Mindestaufenthaltsdauer mindestens sechs Monate, die am Stück im Land verbracht werden müssen.

Nach fünf Jahren Aufenthalt im Land kannst Du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen und nach weiteren fünf Jahren ist der Weg zur Staatsbürgerschaft offen. Der Weg dauert also entscheidend länger als beispielsweise in Argentinien. Für spanische Staatsbürger, Ehepartner kolumbianischer Bürger oder Eltern kolumbianischer Kinder gibt es jedoch eine Abkürzung: so ist die Einbürgerung bereits nach zwei Jahren möglich. Für die Staatsbürgerschaft ist ein Test über die Geschichte, Geografie und Verfassung Kolumbiens sowie ein Sprachtest in Spanisch erforderlich. Wer jedoch einen Hochschulabschluss von einer kolumbianischen Universität besitzt oder über 65 Jahre alt ist, ist von diesen Tests befreit.

Ein Nachteil in Kolumbien ist die fehlende Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte. Die Besteuerung erfolgt weltweit und ist wohnsitzabhängig. Das bedeutet, dass Du als steuerlich ansässig angesehen wirst und Deine Einkünfte der lokalen Besteuerung unterliegen, wenn Du mehr als 183 Tage im Land verbringst. 

Renteneinkünfte sind bis zu einem jährlichen Limit von etwa 10.000 USD im Jahr 2024 steuerfrei. Einkünfte darüber unterliegen einer progressiven Besteuerung, die von 19% bis 39% reicht. Mit einer geeigneten Planung können die Steuersätze auf Investitionseinkünfte unter 20% gehalten werden.

 

Indonesien

Das indonesische KITAS-Visum („Kartu Izin Tinggal Terbatas“) ist eine recht umfangreiche befristete Aufenthaltserlaubnis, die sich an Ausländer richtet, die für eine bestimmte Zeit in Indonesien leben möchten. KITAS bedeutet übersetzt „Visum für einen begrenzten Aufenthalt“ und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren, mit der Option auf Verlängerung. Zudem gibt es das KITAP („Kartu Izin Tinggal Tetap“) für einen Daueraufenthalt in Indonesien, auf das wir weiter unten noch eingehen. Inhaber eines KITAS dürfen mehrfach ein- und ausreisen, was insbesondere für Geschäftsleute oder Digitale Nomaden vorteilhaft ist. 

Eine Arbeitserlaubnis ist im KITAS nicht automatisch enthalten, kann aber separat beantragt werden, wenn der Aufenthalt auch beruflich genutzt werden soll. Die Kosten für ein zweijähriges KITAS liegen bei etwa 6.000.000 IDR, was rund 360 Euro entspricht. Ein weiterer Vorteil: Bei der Einreise profitieren KITAS-Inhaber von einer priorisierten Abfertigung am Flughafen, da keine zusätzliche Wartezeit für die Visumserteilung anfällt.

Wichtig zu wissen ist, dass das KITAS seine Gültigkeit verliert, wenn man nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Einreisegenehmigung nach Indonesien einreist.

Je nach Zweck des Aufenthalts gibt es verschiedene Arten von KITAS:

  • Investoren-KITAS: Hierfür ist eine Mindestinvestition von 10 Milliarden IDR (ca. 600.000 Euro) in ein indonesisches Unternehmen erforderlich.
  • Digitaler-Nomaden-KITAS: Dieses Visum gilt für bis zu einem Jahr und verlangt einen Nachweis über ein Jahreseinkommen von mindestens 60.000 US-Dollar.
  • Arbeits-KITAS (Working KITAS): Dieses wird auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einem indonesischen Unternehmen ausgestellt.
  • Rentner-KITAS: Dieses Visum ist an das Alter gekoppelt (ab 55 Jahren) und kann beantragt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mindestens 3.000 US-Dollar nachgewiesen wird.

Für Ausländer, die dauerhaft in Indonesien leben möchten, bietet sich das KITAP an, eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Die Voraussetzung für ein KITAP ist in der Regel der vorherige Besitz eines KITAS für mindestens drei Jahre. KITAP-Inhaber dürfen ebenfalls mehrfach ein- und ausreisen und genießen Vorteile bei bürokratischen Angelegenheiten, etwa bei der Eröffnung von Bankkonten oder Immobilienangelegenheiten. 

Auch das KITAP gibt es in verschiedenen Ausführungen:

  • Investoren-KITAP: Hier ist die Vorlage der Gründungsurkunde eines indonesischen Unternehmens erforderlich.
  • Arbeits-KITAP: Neben einem gültigen Arbeitsvertrag müssen u. a. ein Universitätsabschluss, der Arbeitsort und diverse Unternehmensdokumente eingereicht werden.
  • Ruhestands-KITAP: Dieses richtet sich an Personen, die sich dauerhaft zur Ruhe setzen möchten und bereits ein Rentner-KITAS besitzen.

Indonesien bietet mit KITAS und KITAP zwei flexible Wege für befristete und dauerhafte Aufenthalte – vorausgesetzt, die finanziellen und administrativen Anforderungen sind erfüllt.

Nachteil an Indonesien ist, dass es keinen guten Weg zur Erlangung der Staatsbürgerschaft gibt – ein klassischer Fall in Asien, wo die Erlangung der Staatsbürgerschaft enorm schwer bis unmöglich ist für Ausländer. Größter Nachteil ist, dass das Land keine Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, womit der Erstpass aufgegeben werden müsste.

Wer dennoch die indonesische Staatsbürgerschaft anstrebt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und entweder fünf Jahre ununterbrochen oder insgesamt zehn Jahre mit Unterbrechungen rechtmäßig in Indonesien gelebt haben. Zusätzlich wird ein gewisses Maß an Integration in die Gesellschaft erwartet: Dazu gehören ausreichende Sprachkenntnisse in Bahasa Indonesia sowie ein grundlegendes Verständnis der Staatsideologie Pancasila und der indonesischen Verfassung. Außerdem muss der Antragsteller körperlich und geistig gesund sein sowie finanziell in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten – entweder durch Einkommen oder vorhandenes Vermögen. Personen mit Vorstrafen, insbesondere mit einer Haftstrafe von über einem Jahr, sind in der Regel von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Nach indonesischem Recht ist jede Person steuerpflichtig, die sich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufgehalten hat. In der Praxis ist dies aber eher ein theoretisches Gesetz als Realität. Fast kein Dauernomade auf Bali versteuert tatsächlich sein Auslandseinkommen.

 

Uruguay

Uruguay gilt als äußerst steuerfreundlich, insbesondere für Neuankömmlinge. Während der ersten elf Jahre nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung wird auf im Ausland erzielte Einkünfte keine Steuer erhoben (Territorialprinzip). Danach werden lediglich 12 % Steuern auf Zinsen und Dividenden aus dem Ausland fällig. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich langfristig für einen Fixsatz von 7 % auf diese Erträge zu entscheiden. Wer also mit dem Gedanken spielt, nach Uruguay auszuwandern, profitiert von einem vergleichsweise einfachen und steuerlich attraktiven Einwanderungsmodell.

Für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist ein nachgewiesenes monatliches Einkommen von umgerechnet mindestens 1.500 USD erforderlich. Dieses Einkommen darf dabei aus passiven Quellen stammen und muss nicht in Uruguay erwirtschaftet werden.

Für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter die Geburtsurkunde, ein aktueller Impfnachweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest (das von einem in Uruguay registrierten Arzt ausgestellt sein muss) sowie ein Nachweis über eine feste Wohnadresse im Land.

Die Antragstellung erfolgt entweder persönlich bei der Dirección Nacional de Migración oder online über das offizielle Portal. Alle einzureichenden Unterlagen müssen in der Regel amtlich übersetzt und beglaubigt werden.

Deutsche Staatsbürger können zunächst visumfrei für bis zu 90 Tage nach Uruguay einreisen. Vor Ablauf dieser Frist ist eine einmalige Verlängerung möglich. Wer dauerhaft bleiben möchte, sollte innerhalb dieser Zeit eine temporäre oder permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wird ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt gestellt, erhält man in der Regel eine zwei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis, deren Bearbeitung zwischen sechs und zwölf Monaten dauern kann. In dieser Zeit kann man Uruguay NICHT verlassen – man muss also  tatsächlich vor Ort leben wollen.

Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt – vorausgesetzt man verbringt jährlich mindestens 183 Tage im Land – besteht dann die Möglichkeit, einen Antrag auf die uruguayische Staatsbürgerschaft zu stellen. Einen Shortcut gibt es auch hier: Für verheiratete Paare und ihnen gleichgestellte Personen genügt ein beglaubigter Wohnsitznachweis von mindestens drei Jahren. 

 

Dominikanische Republik 

Besonders beliebt ist die Dominikanische Republik bei Rentnern. Wer über ein monatliches Einkommen von mindestens ca. 1500 USD aus einer gesetzlichen Rente verfügt, kann ein sogenanntes Pensionado-Visum beantragen. Dieses Aufenthaltsvisum kann auch auf Ehepartner und Kinder ausgeweitet werden – dabei erhöht sich die notwendige Einkommensgrenze um 250 US-Dollar pro Angehörigen. Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Konsulat oder direkt bei der Migrationsbehörde im Land. Neben Einkommensnachweisen sind u. a. eine beglaubigte Geburtsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis sowie Nachweise über Wohnsitz und Krankenversicherung erforderlich. Die Dokumente müssen legalisiert oder mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt sein.

Im Gegensatz zum Pensionado-Visum gibt es aktuell kein standardisiertes Visum für Personen mit rein passivem Einkommen, das nicht aus einer Rente stammt – wie z. B. aus Dividenden oder Mieten. Wer über solche Einkünfte verfügt, kann jedoch ein Investor- oder Selbstversorger-Visum (Residente por inversión o rentista) beantragen, muss dabei aber oft deutlich höhere monatliche Einnahmen nachweisen (ab ca. 2.000–2.500 USD). Der genaue Betrag hängt dabei von der Art des Einkommens und den individuellen Umständen ab. 

Nach einem fünfjährigen Aufenthalt mit temporärem Status kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Permanente) beantragen, die dann zunächst für vier Jahre gilt. Wer über einen Zeitraum von zehn Jahren ununterbrochen im Land lebt, kann schließlich eine dauerhafte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, die nur alle zehn Jahre formell verlängert werden muss.

Ein zusätzlicher Anreiz für viele Auswanderer ist die Möglichkeit, nach nur zwei Jahren Aufenthalt mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung die dominikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Neben einem Mindestaufenthalt müssen Antragsteller u.a. grundlegende Spanischkenntnisse, Vorstrafenfreiheit und ein gewisses Maß an Integration nachweisen. Mit nur 74 visa-freien Ländern ist der Reisepass aber leider einer der schlechtesten in der Karibik. Gerade bei sich ausbürgernden US-Amerikanern ist er wegen seiner Schnelligkeit aber sehr beliebt.

Ein entscheidender Vorteil für Rentner und vermögende Auswanderer ist das territoriale Steuersystem der Dominikanischen Republik – heißt, dass ausschließlich Einkommen besteuert wird, das im Land erwirtschaftet wurde. Einkünfte aus dem Ausland, wie z. B. Renten oder Dividenden, bleiben steuerfrei – ein großer Pluspunkt für alle, die über internationale Einkommensquellen verfügen.

Auch in anderen Bereichen bietet das Land bemerkenswerte Freiheiten. So ist das Bankwesen vergleichsweise diskret, da die Dominikanische Republik bisher nicht am Common Reporting Standard (CRS) teilnimmt. Die Eröffnung eines Bankkontos ist für Ausländer möglich – selbst für Touristen. Staatenlos unterstützt auch hierbei.

 

Paraguay 

Paraguay war lange bekannt für seinen extrem einfachen Weg, Permanent Residency zu erhalten. Vor einigen Jahren musste man lediglich 5000 USD auf einem Konto in Paraguay als Sicherheitsleistung hinterlegen und erhielt die PR. Dies ist heute nicht mehr ganz so einfach, aber es gibt immernoch vergleichsweise einfache Wege, dauerhaften Aufenthalt und auch, falls gewünscht, die Staatsbürgerschaft zu erhalten. 

Antragsteller müssen für die Permanent Residency dazu nun zunächst die für zwei Jahre gültige Temporary Residence besitzen und u.a. nachweisen, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, ihren Lebensunterhalt in Paraguay zu bestreiten. Für die Temporary Residence wird kein Einkommensnachweis benötigt, für die Permanent Residency akzeptiert Paraguay verschiedenste Wege, die Solvenz zu belegen, die sich in der Regel immer irgendwie abbilden lassen. Je nach Umstand genügt ein Rentenbescheid, eine Arbeitsbescheinigung oder auch ein Hochschulzeugnis. Paraguay akzeptiert auch Vermögensnachweise. 

Ein entscheidender Vorteil Paraguays liegt in seiner Flexibilität: Es gibt keine Verpflichtung, dauerhaft im Land zu leben, um die Aufenthaltserlaubnis zu behalten. In der Regel reicht es aus, sich etwa alle zwei bis drei Jahre vor Ort zu zeigen, um den Status aufrechtzuerhalten. Das macht Paraguay eben besonders interessant für Vielreisende, Digitale Nomaden oder Personen mit internationalem Lebensmittelpunkt.

Wer über die Aufenthaltserlaubnis hinaus auch die paraguayische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann diese grundsätzlich nach drei Jahren Permanent Residency beantragen. Dafür ist allerdings eine gewisse physische Präsenz im Land erforderlich – zumindest während des Einbürgerungsprozesses sollte man mehrere Monate nicht ausreisen oder zumindest auf Abruf in kurzer Zeit ins Land kommen können. Unserer Erfahrung nach bedarf es eines Investments von mehreren zehntausend Dollar im Land und Eigentum neben guten Spanisch-Kenntnissen um hier realistische Chancen zu haben. Ungleich anderen Ländern ist die Einbürgerung nämlich kein Verwaltungsakt, sondern bedarf der Unterschriften aller 7 Richter des Obersten Gerichtes. Unsere Paraguay-Anwälte können füŕ 15.000 USD bei der Einbürgerung unterstützen und diese wahrscheinlicher machen, aber nicht garantieren. 

Die paraguayische Staatsbürgerschaft bringt diverse Vorteile mit sich, unter anderem den Zugang zu einem relativ starken Reisepass, das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft (sofern das Herkunftsland dies erlaubt) sowie die Möglichkeit, in einem der steuerlich attraktivsten Länder Lateinamerikas zu leben. Paraguay verfolgt das Prinzip der Territorialbesteuerung, was bedeutet, dass Einkünfte aus dem Ausland in Paraguay nicht besteuert werden, solange sie nicht im Inland erzielt oder direkt dorthin überwiesen werden. Auch Vermögens-, Erbschafts- oder Kapitalertragssteuern auf ausländische Einkünfte existieren nicht. Die inländische Einkommensteuer liegt bei maximal zehn Prozent und fällt nur auf Einkommen an, das innerhalb Paraguays erzielt wird.

Noch ausführlicher sprechen wir über Paraguay aber auch hier.

 

Südafrika

Ein zentraler Bestandteil für den Erhalt des Ruhestandsvisums in Südafrika ist der finanzielle Nachweis über die eigene Selbstversorgung. Antragsteller müssen belegen, dass sie dauerhaft über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt im Land eigenständig zu sichern – ohne auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen zu sein.

Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

Zum einen besteht die Möglichkeit, eine garantierte monatliche Zahlung von mindestens 37.000 ZAR (grob 1700 Euro) nachzuweisen. Diese Zahlung muss aus einer gesetzlichen oder privaten Rente, einer unwiderruflichen Leibrente oder einem registrierten Altersvorsorgekonto stammen und lebenslang garantiert sein. Die Herkunft dieser regelmäßigen Einkünfte muss durch entsprechende Unterlagen wie Rentenbescheide, Verträge oder Kontoauszüge belegt werden.

Alternativ dazu kann der Antragsteller auch durch die Vorlage von Unterlagen belegen, dass er über ein entsprechendes Nettovermögen verfügt, das dauerhaft und nachweislich monatliche Erträge von mindestens 37.000 ZAR generiert. Dabei kann es sich um eine Kombination aus Vermögenswerten wie Immobilien, Kapitalanlagen, Zinsen oder anderen einkommensgenerierenden Anlagen handeln. Entscheidend ist, dass die Mittel dauerhaft verfügbar sind und regelmäßig genug Ertrag bringen, um den geforderten Mindestbetrag zu decken. Südafrika hat für dieses Visum keine Altersgrenze eingeführt. 

Es gibt auch ein Visum für finanziell unabhängige Personen: Für die Beantragung der südafrikanischen Daueraufenthaltserlaubnis als finanziell unabhängige Person ist der Nachweis eines Nettovermögens von mindestens 12 Millionen ZAR (rund 560.000 Euro) erforderlich. Zusätzlich fällt eine einmalige Gebühr von 120.000 ZAR an, die nach Genehmigung des Antrags an den Generaldirektor des Department of Home Affairs zu entrichten ist. Dies ist mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gleich zu setzen und führt nicht zu einer Steuerpflicht.

Für viele ortsunabhängige Unternehmer und digitale Nomaden kann Südafrika als temporärer Wohnsitz besonders attraktiv sein – nicht nur wegen des Klimas und der Infrastruktur, sondern auch aufgrund der vergleichsweise klaren steuerlichen Regelungen. Entscheidend ist hier die Definition des südafrikanischen Steuerwohnsitzes, die primär auf zwei Kriterien basiert: dem „ordinarily resident“-Prinzip und dem sogenannten „Physical Presence Test“.

Wer in Südafrika lebt, aber dort nicht dauerhaft ansässig ist (z. B. als Rentner oder remote arbeitet ohne lokale Bindung), unterliegt der Steuerpflicht erst, wenn die Kriterien des Physical Presence Test erfüllt sind. Dieser Test greift nur dann, wenn eine Person:

  1. mindestens 91 Tage im aktuellen Steuerjahr in Südafrika verbringt,
  2. in jedem der fünf vorherigen Steuerjahre ebenfalls mindestens 91 Tage anwesend war, und
  3. in diesem Fünfjahreszeitraum insgesamt mehr als 915 Tage im Land verbracht hat.

Diese drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Daraus ergibt sich: Selbst wer jährlich 100 Tage in Südafrika lebt, wird frühestens nach fünfeinhalb Jahren steuerlich ansässig – nämlich in dem Jahr, in dem der Schwellenwert von 915 Tagen erstmals überschritten wird.

Besonders interessant: Wird in einem Folgejahr auch nur eine der Bedingungen nicht erfüllt – etwa weil man in einem Steuerjahr nur 89 Tage im Land war –, beginnt der Fünfjahreszeitraum wieder von vorn. So kann man durch geschickte Aufenthaltsplanung dauerhaft als steuerlicher Nichtansässiger (Non-Resident) gelten, selbst bei regelmäßigem Aufenthalt.

Wer zusätzlich eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachweisen kann – etwa durch ein Doppelbesteuerungsabkommen –, wird unabhängig vom Aufenthalt nach südafrikanischem Recht nicht als ansässig behandelt, wenn das andere Land steuerlich als „Hauptwohnsitz“ anerkannt wird.

Zum Austritt aus der südafrikanischen Steuerpflicht gilt: Wer nach einer Phase der Ansässigkeit für mindestens 330 aufeinanderfolgende volle Tage nicht in Südafrika ist, verliert automatisch den Status als Steueransässiger.

Südafrika eignet sich damit hervorragend als temporärer oder sogar regelmäßiger Wohnsitz, solange man seine Aufenthaltsdauer im Auge behält. Es ist ein sehr unterschätztes Land mit faktischer Territorialbesteuerung für Zuzügler.

 

Zypern

Für Inhaber eines Schengen-Passes ist Zypern aufgrund der bestehenden Niederlassungsfreiheit natürlich weniger relevant – dennoch eignet es sich hervorragend als Beispiel für ein EU-Land, das insbesondere Nicht-EU-Bürgern attraktive Einwanderungsoptionen bietet. Bei nicht verheirateten Lebenspartnern aus Staaten außerhalb der EU kann dies auch für Staatenlos-Leser interessant sein – gerade weil Zypern auch weiterhin vergleichsweise offen für Russen und Weissrussen ist, die in den meisten anderen Ländern mittlerweile ungern gesehen sind.

Zypern bietet Bürgern der Europäischen Union und der EFTA-Staaten attraktive Möglichkeiten für einen langfristigen Aufenthalt mit sehr geringen Einstiegshürden. Wer länger als 90 Tage auf der Insel bleiben möchte, benötigt die sogenannte vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die durch das Formular MEU1 beantragt wird – auch bekannt als „Yellow Slip“. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach der Einreise gestellt werden und stellt eher eine Formalie dar.

Für Nicht-EU-Bürger bietet Zypern ein „Visitor Permit“ an, für das umgangssprachlich der „Pink Slip“ benötigt wird. Es richtet sich an finanziell selbstversorgende Personen aus Nicht-EU-Staaten. Dieses Visum ermöglicht es, ohne Erwerbstätigkeit im Land dauerhaft in Zypern zu leben und gilt für ein Jahr, erneuerbar für jew. ein weiteres Jahr, wenn die Voraussetzungen immernoch vorliegen. Diese sind:

Nachweis eines regelmäßigen Einkommens von mindestens 2.000 € für den Hauptantragsteller, zuzüglich 20 % für den Ehepartner und 15 % für jedes Kind. Außerdem ein Bankguthaben bei einer zypriotischen Bank mit einem Guthaben von mindestens 10.000 € für den Hauptantragsteller und zusätzlichen 5.000 € pro Familienmitglied. Auch eine Bankgarantie wird benötigt über 550 € pro Familienmitglied zur Deckung möglicher Rückführungskosten.

Steuerlich ist Zypern für viele Menschen besonders attraktiv. Das Land gilt als einer der steuerfreundlichsten Staaten der EU. Zu den aktuell geplanten steuerlichen Änderungen und der gesamtsteuerlichen Situation in Zypern haben wir hier ausführlich gesprochen.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Bedingungen wie immer durch die nationale Gesetzgebung extrem unterschiedlich von Land zu Land ausfallen und die individuellen Bedürfnisse und Umstände darüber entscheiden, wo die besten Möglichkeiten für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft bestehen. Viele weitere attraktive Länder sind in unserem Auswanderer-Lexikon zusammengefasst und detailliert mit Steuersystem, Einwanderungsoptionen und Lebensbedingungen verglichen.

Da in vielen Ländern bereits ein vergleichsweise geringes passives Einkommen ausreicht, ist der Einstieg in ein neues Leben ohne großes Vermögen für viele Menschen realistisch. So lässt sich an ausgewählten Orten weltweit ein angenehmer Lebensstil führen – oftmals mit perspektivischer Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder sogar die Staatsbürgerschaft. Betrachtet man den Zweitpass als das, was wir ihn in der Flaggentheorie häufig nennen – nämlich als „Königsdisziplin“ der persönlichen Souveränität –, wird deutlich, dass dieses Ziel auch mit moderatem Einkommen erreichbar ist. Ganz abgesehen davon, dass allein schon die geringeren Lebenshaltungskosten in vielen dieser Länder zu einem spürbar besseren Lebensstandard beitragen können.

Da sich Anforderungen und Abläufe schnell ändern können, ist es wichtig, sich immer über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Du hast noch Fragen oder benötigst Unterstützung bei der Planung? Wir beraten Dich gerne.

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