2024 und 2025 sind die Jahre der großen Steuerveränderungen in Estland: Dividendensteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Autosteuer, Alkoholsteuer, Benzinsteuer und sogar eine „Raketensteuer“- um nur ein paar zu nennen! Ein wahrhaftiges kreatives Fest für alle Politiker, denen so einige Dinge einfallen, um die Steuerlast der „würdigen Bürger“ zu erhöhen. Wir haben ja bereits im Jahr 2023 darüber geschrieben, dass Estland sich immer mehr ins eigene Bein schießt. Damals ging es aber hauptsächlich um die Nachteile der e-Residency und welche verrückten Angaben man bei einer Erneuerung der e-Residency machen muss.
In diesem Artikel erklären wir Dir die konkreten Änderungen im Steuersystem, was das alles für Deine Residency bedeutet und welche Alternativen es zu Estland und deren Firmenkonstrukte gibt.
Was an Estland und der e-Residency gut war bzw. ist
Bevor wir über Estland herfallen und verdeutlichen, welche Dinge sich in naher Zukunft ändern werden (bzw. schon geändert haben), möchten wir nochmal zusammenfassen, warum Estland und speziell die OÜ sinnvoll waren und welche Vorteile sie mit sich brachte. Alle Vorteile im Detail findest Du in diesem Blogartikel.
Estland war aufgrund mehrerer Vorteile besonders attraktiv für Perpetual Travel und Online-Unternehmer:
- Einfache Unternehmensgründung: Durch die „e-Residency“ konnte jeder weltweit ein estnisches Unternehmen vollständig online gründen und verwalten, ohne physisch in Estland sein zu müssen. Dies machte die Verwaltung unkompliziert und digitalisiert.
- Günstige Steuerregelungen: Estland war weltweit Pionier der nachgelagerten Besteuerung, bei dem Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, steuerfrei sind. Nur Dividenden an Gesellschafter wurden bei der Ausschüttung mit 20% Körperschaftssteuer besteuert. Dies war aber keine Quellensteuer – Dividenden konnten also immer steuerfrei weitergeleitet werden. Mittlerweile haben Länder wie Georgien und Lettland dieses Modell kopiert.
- Steuerfreies Gehalt für Nicht-Residenten: Nicht in Estland ansässige Gesellschafter mussten keine Einkommensteuer auf Gehälter an sich selbst zahlen (richtig strukturiert), was insbesondere für digitale Nomaden von Vorteil war. Das war wohl mit der Hauptgrund warum die OÜ für global tätige Unternehmer sehr attraktiv war.
- Attraktiv für Holding-Strukturen: Estland war durch seine Doppelbesteuerungsabkommen und den Verzicht auf Quellensteuern auch als Standort für Holding-Gesellschaften interessant. Gewinne konnten steuerfrei an Tochtergesellschaften weitergeleitet werden und Verkäufe steuerfrei thesauriert werden.
- Geringes Startkapital: Das Stammkapital der OÜ betrug nur 2.500€, was es erschwinglich machte, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Es musste noch nicht mal eingezahlt werden, man haftete nur bis zu dieser Summe.
Was in Estland nicht so gut gelaufen ist
Estland hat immer damit geworben Vorreiter der digitalen Unternehmenswelt und Residencies zu sein. Das mag sein, dass alles digital ist und war. Auch die e-Residency war die erster dieser Art. Das Problem daran lag, dass es im Grunde nur gutes Marketing war, das dazu führte, dass Unternehmer und digitale Nomaden in Estland investierten und ihre Firmen dort gründeten.
Estland warb einmal damit, dass die Firmengründung einer der schnellsten der Welt sei. Das mag sein, wenn man nur die Gründung der Firma betrachtet. Die geht relativ schnell – leider aber erst nachdem man die e-Residency erhalten hat. Und das kann schon mal vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Man konnte zwar auch klassisch über einen Notar im Land gründen: aber hier auch betrug die Wartezeit bis zur Eintragung stolze 6 Wochen. Zum Vergleich: in einigen US-Staaten ist die Gründung innerhalb eines Tages erfolgt.
Zudem hat Estland es extrem übertrieben mit den Daten, die bei der Beantragung bzw. Erneuerung der e-Residency abgefragt werden. Wir haben hierzu schon einmal einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Offenheit sieht unserer Meinung nach anders aus.
Der wohl größte Marketingtrick war aber, dass viele die e-Residency (der Name enthält schließlich das Wort „Residency“ [Wohnsitz]) als „echte Aufenthaltsgenehmigung“ gesehen haben. Dies ist leider nie der Fall gewesen. Die e-Residency befähigte lediglich die Inhaber, das digitale Steuersystem von Estland zu nutzen und eine digital verwaltete Firma zu besitzen. Mit einer Aufenthaltsgenehmigung (speziell für Nicht-Europäer) hat das Ganze rein überhaupt nichts zu tun!
Das führte dazu, dass durch dieses Missverständnis viele dachten, sie hätten mit der e-Residency und der estnischen Firma nun einen Compliance Wohnsitz in Europa bzw. in Estland. Was aber natürlich nicht der Fall ist. Zum einen muss man immer zwischen einer Privatperson und einer juristischen Person unterscheiden. Zum anderen ist der Compliance Wohnsitz nur für eine Privatperson notwendig. Wir möchten hier nochmal auf die Unterschiede zwischen einem Compliance Wohnsitz und einem Steuerwohnsitz eingehen.
Exkus: Der Unterschied zwischen einem Compliance Wohnsitz und einem Steuerwohnsitz
Für Menschen, die einen festen Wohnsitz haben und sich ständig in einem Land aufhalten, dort leben und arbeiten, ist der Steuerwohnsitz und der Compliance Wohnsitz ein und das selbe. Für Menschen, die nicht in diese Kategorie fallen, sieht das Ganze ein bisschen anders aus.
Ein Compliance Wohnsitz dient lediglich dazu, sich bei Banken und Brokern als „echte Person“ zu identifizieren. Banken machen das, indem sie von Dir Verbrauchsrechnungen oder eine Steuer-ID verlangen. Eine Verbrauchsrechnung kann z.B. die Stromrechnung Deiner Wohnung oder der Internetvertrag sein. Jedes Dokument, das von „anderen Quellen“ ausgestellt wurde, Deinen Namen als Anschrift besitzt und zeigt, dass Du in dieser Wohnung „wohnst“ wird als Verbrauchsrechnung angesehen. Hast Du eine Steuer-ID eines Landes, dient dies auch für Banken als Beweis, dass Du auch hier wohnhaft bist. Steuer-IDs oder Steuerzertifikate werden ja auch nicht einfach so von Finanzämtern ausgehändigt. Es ist also sehr wichtig einen Compliance Wohnsitz (speziell as Perpetual Traveler) aufrecht zu erhalten, um den KYC-Anforderungen (Know Your Customer) von Banken gerecht zu werden.
Der Unterschied zu einem Steuerwohnsitz ist, dass der Compliance Wohnsitz nicht unbedingt eine Steuerpflicht in diesem Land auslöst. Das ist eben genau die große Frage von Perpetual Traveler, die einerseits einen Compliance Wohnsitz benötigen aber andererseits den Steuerwohnsitz vermeiden müssen (bzw. wollen) um nicht steuerpflichtig zu werden. Es gibt natürlich auch die Konstellation, dass Du einen Steuerwohnsitz mit Absicht erzeugst, um Dich vor anderen Ländern zu schützen. Wenn Du einen Steuerwohnsitz in einem Niedrigsteuerland (auch gerne 0%) nachweisen kannst, wird es schwer für andere Länder Dich zu besteuern. Ein Steuerwohnsitz ist nicht per se falsch – Du musst nur den richtigen besitzen. Der Steuerwohnsitz wird dadurch ermittelt, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. D.h. wo Du private bzw. geschäftliche Beziehungen in einem Land hast. Zudem kommt es darauf an, wo Du Dich tatsächlich aufhältst. Am Ende entscheiden Fakten darüber, ob und wo Du einen Steuerwohnsitz nachweisen kannst – oder eben auch nicht.
Estland ist im Übrigen kein besonders geschickter Compliance-Wohnsitz- e-Residency hin oder her. Ähnlich wie Deutschland stellt der Steuerwohnsitz auf eine dauerhaft verfügbare Wohnung ab. Eine solche aus Compliance-Zwecken zu unterhalten kann also gefährlich sein wenn sie nicht dauerhaft vermietet ist. Ansonsten gilt in Estland die typische Regelung von 183 Tagen Anwesenheiten in 365 Tagen.
Die konkreten Steuerveränderungen 2024/2025
Wie oben bereits angedeutet wird es in Estland erhebliche Steuerveränderungen geben. Steuererhöhungen sind immer wieder lustig anzusehen. Willkürliche Prozentänderungen ist alles was man sieht – und es ist auch alles was geschieht. Zufällig. Wir geben Dir einen Überblick was alles geändert wird:
- Mehrwertsteuer: Die Standard-Mehrwersteuer steigt ab 2024 von 20% auf 22% und 2026 auf 24%. Die ermäßigte MwSt für Unterkünfte erhöht sich ab 2025 von 9% auf 13%, und für Presseerzeugnisse von 5% auf 9%.
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer für Unternehmen und Privatpersonen steigt ab 2025 von 20% auf 22%.
- „Raketensteuer“: Um Verteidigungswaffen gegen Russland zu erwerben werden ab 2026 zusätzliche 2% einer jeglichen OÜ direkt besteuert, unterliegen also nicht mehr der Thesaurierung innerhalb der Firma bzw Besteuerung nur bei Ausschüttung. Die Gesamtsteuer ist ab Januar 2026 damit 24% (22% erst bei Ausschüttung). Komplett steuerfreie Thesaurierung gehört damit der Vergangenheit an.
- Dividendensteuer: Der ermäßigte Steuersatz von 14% auf regelmäßig ausgeschüttete Dividenden an Muttergesellschaften wird 2025 abgeschafft, ebenso wie die 7% Quellensteuer. Das bedeutet, dass Dividenden als normales Einkommen gesehen werden und dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Auch eine Holding zu haben schützt also nicht vor 24% Gesamtsteuerlast bei Ausschüttung.
- Grundfreibetrag: Ab 2024 gilt für alle Personen ein einheitlicher Grundfreibetrag von €8.400, der die bisherigen gestaffelten Freibeträge ersetzt. Der Steuerfreibetrag für Kindergeld und das ungenutzte steuerfreie Einkommen des Ehepartners sowie der Steuerabzug für Wohnungsbaukreditzinsen werden abgeschafft.
- Verbrauchssteuern: Die Verbrauchssteuer auf Alkohol und Tabak steigt von 2024 bis 2026 jährlich um 5%. Natürlich will der Staat hier auch am Genuss der Menschen teilhaben.
- Glücksspielsteuer: Die Steuer auf Online-Wetten erhöht sich bis 2026 von 5% auf 7%, während Lotterien ab 2024 von 18% auf 22% steigen. Glück in der Liebe, Pech im Spiel passt hier ziemlich genau.
- Hybrid Mismatches (ATAD2): Die Anti-Hybrid-Regeln werden präzisiert, und rückwirkend ab 2023 gilt eine Ausnahme für kollektive Anlagevehikel.
- Zahlungsdienstleister: Ab 2024 müssen Zahlungsdienstleister grenzüberschreitende Zahlungen melden, wenn sie 25 pro Quartal überschreiten.
- Kfz-Steuer: Ab Mitte 2024 wird eine Kfz-Steuer mit einer Registrierungsgebühr und einer CO2-basierten Jahresgebühr eingeführt. Klassischer Fall von: „Wo können wir den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche ziehen?“ – Ah, pardon, wir meinten natürlich rauben.
- Steuervertreter für Nichtansässige: UK-Nichtansässige können zukünftig darauf verzichten, einen Steuervertreter für die MwSt-Registrierung zu benennen.
Auch andere Dinge werden schlechter in Estland
Im letzten Absatz haben wir nur die Steuerveränderungen betrachtet. Diese entstehen natürlich durch den Druck von anderen Ländern und der EU. Man muss sich ja schließlich anpassen um eine gemeinsame Minimalbesteuerung in allen Ländern gewährleisten zu können. Estland hat die letzten Jahre zunehmend Probleme bekommen, da der EU die Machenschaften als Steueroase nicht verborgen geblieben sind. Gerade viele Banken haben zunehmend Probleme bei E-Resident-Firmen gemacht und Geschäftskonten gekündigt bzw gestoppt aufzumachen.
Es gibt aber durchaus andere Dinge, die nicht unbedingt etwas mit der Steuerlast zu tun haben. So müssen nun z.B. die Gehälter „angemessen“ sein. Ein Gehalt von 10.000,00 € wird in Estland schon nicht mehr als angemessen angesehen. Wer diese Grenze mal wieder gezogen hat, ist fraglich. Das Problem liegt daran, dass man es durch diese „imaginären“ und absolut willkürlichen Grenzen schwer hat, Geld steuerfrei aus der Firma in Estland zu bekommen. Denn erstens wird das Gehalt schon einmal begrenzt, was ausgezahlt werden kann und zweitens wird das Geschäftsführergehalt mit 33% besteuert, da es als rein administrative Arbeit gewertet wird und somit der estnischen Social Tax unterliegt.
Bisher konnte sich auch der Geschäftsführer ein steuerfreies Mitarbeitergehalt auszahlen, wenn die Leistung dafür nicht in Estland ausgeübt wurde. Ganz früher war dies in einem bestimmten Verhältnis gekoppelt – der Geschäftsführer musste auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen steuerpflichtigen Geschäftsführergehalt und steuerfreien Mitarbeitergehalt achten und tatsächlich wertschöpfend tätig sein. Als dies 2019 abgeschafft wurde, galt die estnische OÜ plötzlich als extrem interessantes Steuersparmodell. Allerdings war es mit der Rechtssicherheit immer kritisch – auch Kunden von uns hatten (damals erfolgreiche) Klagen gegen die Steuerverwaltung um das Modell durchzusetzen. Wir glauben aber nicht an die Nachhaltigkeit des steuerfreien Gehalts (zumindest als Geschäftsführer, was bei den meist Ein-Mann-OÜs man eben selbst ist) und rechnen mit stärkeren Einschränkungen in der Zukunft wie viel tatsächlich steuerfrei noch ausgezahlt werden kann. Genaue Grenzen sind hier noch offen – aber monatlich fünfstellige Summen steuerfrei aus einer OÜ abzuziehen war mal. Der Steuerfreibetrag von nur 8400€ für Steuerinländer im Jahr zeigt wo die Reise hingehen könnte.
In Zukunft wird man den Weg über eine kostspielige Dividendenausschüttung gehen müssen und hat allenfalls ein kleineres Gehalt noch steuerfrei! Auch die Abrechnung von Drittlandsfirmen oder auch Darlehen ohne regelmäßige Tilgung wird der Riegel vorgeschoben durch schärferes Transer Pricing und andere Gesetze. Da letztlich eine Buchhaltung erforderlich ist, werden verdeckte Gewinnausschüttungen über kurz oder lang auffliegen, auch wenn kleinere OÜs keiner Auditpflicht unterliegen.
Ein weiterer Punkt für Inländer sind die sehr stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Seit keine Rohstoffe und Energie mehr aus Russland eingeführt werden, gingen die Preise für alltägliche Dinge rapide nach oben. Viele Esten bevorzugen lieber eine Aufrüstung gegen Russland anstatt an ihre eigene Wohlfahrt zu denken. Das wird ihnen jetzt mit der 2%igen „Raketensteuer“ belohnt.
Welche Alternativen gibt es zur Estland OÜ und der e-Residency?
Die Estland OÜ war gut, solange sie gut war. Diese Zeiten sind definitiv vorbei. Es gibt einfach bessere Alternativen, die weniger Kopfschmerzen, Steuern und Aufwand erzeugen. Eigentlich gab es sie schon immer – aber ein geschickt gemachter Hype, von dem wir schon immer gewarnt haben, hat trotzdem zehntausende Digitale Nomaden in Estland gründen lassen.
Wie bereits erwähnt war die e-Residency sehr gut vermarktet, ein Vorreiter in der digitalen Verwaltung von Firmenkonstrukten und eine Steueroase mitten in Europa, wenn man es richtig angestellt hat. Diese Vorteile sind zwar teilweise noch vorhanden, jedoch geben die aktuellen Änderungen einen gewissen Anlass um sich Frage zu stellen, ob es sich noch lohnt, eine Firma in Estland zu gründen, nach Estland auszuwandern oder überhaupt das System von Estland nutzen zu wollen.
Eine der besten Alternativen ist die US LLC. Die LLC in den meisten amerikanischen Bundesstaaten bietet von Anfang an mehr Vorteile: Sie ist per Definition international bekannter und anerkannter (Estland ist im Vergleich zu den USA einfach ein kleines Land). Die US LLC ist zudem buchhaltungsfrei. Die OÜ war und ist weiterhin der Buchhaltung und ab gewissen Umsätzen einer Wirtschaftsprüfung verpflichtet. Das bedeutet Aufwand, Zeit und Geld. Mit der LLC kannst Du im Prinzip machen was Du willst. Du musst keine Substanz vorweisen und auch solche Dinge wie „unangemessenes Gehalt“ gibt es nicht. Es gibt keine Umsatz- oder Gewinngrenzen – die Skalierbarkeit hängt nur an deinem Geschick deine Mitarbeiter remote anzustellen. Millionengewinne von heute auf morgen auf deinem Privatkonto sind bei der LLC Standard.
Was Estland mit der E-Residency bewirbt war schon Jahre vorher in den meisten US-Bundesstaaten und auch Ländern wie Großbritannien völlig normal. Eine Firma online zu gründen ist kein Unikum – schon gar nicht braucht man dafür eine komplizierte Bewerbung auf eine erst nach Wochen ausgestellte Chipkarte. Deine LLC gründest Du bei uns einsatzbereit innerhalb 2 Wochen mit lediglich einem Pass-Scan – inklusive allen Dokumenten, Steuernummer und Geschäftskonten!
Fazit des Ganzen
Estland und die estische OÜ waren gut für bestimmte Dinge und haben vor allem Nicht-Europäern die Möglichkeit gegeben, ein Online Business in dert EU zu gründen, das einfach verwaltet werden kann. Für einige Menschen bedeutete dies bereits, dass sie einen großen Vorteil daraus ziehen können – schließlich ist die Unternehmensgründungs anderswo viel komplizierter. Auch die nachgelagerte Besteuerung war hier ein Vorreiter und war mit vielen Vorteilen verbunden, die das Gesamtvermögen des Unternehmens ansteigen lies. Durch die Kombination mit Dividendenausschüttungen und der speziellen Steuerregelungen für Nicht-Residenten, ergab sich hier ein Vorteil. Gerade auch für Remote-Teams war Estland ein interessanter Standort, da das Gehalt für Leistungen außerhalb Estlands ungleich anderer EU-Länder keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Im Hinblick auf die Komplexität, die massiven Steuerveränderungen von 2024 und 2025 und dem Druck, den Estland seitens der EU ausgeliefert ist, macht es für uns keinen Sinn mehr, sich um eine e-Residency und eine Firma in Estland zu kümmern. Wer in Estland leben möchte, weil er das Land schön findet, kann das gerne tun. Aber auch hier gibt es mittlerweile viele Nachteile und die Lage wird immer angespannter – vor allem im Hinblick auf Lebenshaltungskosten und der Steuerbelastung.
Wer sich um die e-Residency lediglich wegen der Steuern bemüht hat, hat mit anderen Konstellationen wie der angesprochenen US LLC wesentlich bessere Chancen das Ganze effektiver, einfacher und mit weniger Stress verbunden zu gestalten. Und vor allem nachhaltig – ohne sein Setup nach wenigen Jahren wieder ändern zu müssen. Wir haben mittlerweile Tausenden Menschen zu einem freieren Leben verholfen, sei es durch Auswanderung, Firmengründungen oder Investitionen in unterschiedlichsten Bereichen.
Wenn Du mehr wissen willst, buche eine Beratung bei uns oder nimm Kontakt mit uns auf und wir helfen Dir weiter.
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