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Am 14.02.2023 veröffentlichte die Europäische Union die neue, aktualisierte Version der umgangssprachlich genannten Schwarze Liste der EU – offiziell bekannt als EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke.

In diesem Artikel erklären wir Dir, was die Schwarze Liste der EU ist; aus welchen Kriterien die Liste entstand und welche Länder darin enthalten sind.

Was ist die Schwarze Liste der EU? 

Die EU-Kommission beschreibt die Schwarze Liste der EU wie folgt: „Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.“

Gegen die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist erst einmal nichts einzuwenden. Wer in einem Land lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt haben möchte, sollte sich auch an die dort geltenden Gesetze halten. Dazu gehört natürlich auch, dass man Steuern zahlt und sich an die allgemeinen Regeln im Land hält.

Dass die Liste aber auch dabei helfen soll, Steuervermeidung zu bekämpfen, ist sehr interessant. Denn Steuervermeidung ist im Grunde nur „Steueroptimierung“ bzw. eine verbesserte Steuergestaltung – und zwar legal. Die bekanntesten Mittel zur Steuervermeidung in Deutschland sind wohl die Kilometerpauschale für Berufspendler und das Ehegattensplitting nach Heirat. Beide Formen vermeiden bzw. optimieren in gewisser Weise die persönliche Steuerlast. Hier gibt es auch keine Liste der „nicht kooperativen Einzelpersonen im innerdeutschen Raum“, nur weil legal Steuerschlupflöcher genutzt werden. Auf internationalen Parkett sieht das aber natürlich anders aus.

 

Natürlich ist unser Plan bei Staatenlos, so viel Steuern zu vermeiden, dass Du am Ende bei 0% rauskommst. Dazu nutzen wir die Flaggentheorie aus und arbeiten hier auch mit Ländern, die auch auf der Schwarzen Liste der EU stehen. Auch wenn diese dauerhaft dann oft nicht mehr zu empfehlen sind!

 

Welche Konsequenzen hat ein Listing?

Die Schwarze Liste ist nicht nur reine Symbolik und pures „Name and Shame“, sondern hat mittlerweile weitreichende Konsequenzen für Betroffene. Du bist betroffen, wenn du mit dem genannten Land in irgendeiner privaten oder geschäftlichen Beziehung stehst.

Eine Aufenthaltsgenehmigung in einer der nicht-kooperativen Steueroasen (zB Panama) ist per se erstmal unkritisch, solange es nicht dein Steuer- oder Compliance-Wohnsitz ist. Wenn du dich aber bei europäischen Banken mit Panama-Adresse registrieren willst droht dir die Ablehnung – und wichtiger bei bestehenden Konten die Kündigung. Wer in Blacklist-Ländern also dauerhaft leben möchte sollte sich möglichst um einen zusätzlichen Compliance-Wohnsitz in einem Land ohne Listing kümmern um nicht Zugang zu vielen Finanzinstitutionen zu verlieren.

Ähnlich wie der privaten Ebenen droht allen Körperschaften eines gelisteten Landes die Kündigung aller EU-Konten. Ein SEPA-Konto mit einer BVI oder Costa Rica Firma zu nutzen wird also praktisch unmöglich gemacht und mindert damit die Attraktivität dieser Länder. EU-Finanzinstitute dürfen keine Kundenbeziehungen zu Ansäßigen in Ländern auf der Schwarzen Liste haben – ob es der verifizierte Wohnsitz und/oder Firmensitz ist.

Neben dieser bereits bedeutenden Einschränkung im Bankzugang haben manche Länder, darunter Deutschland, noch deutlich weitreichendere Maßnahmen verabschiedet, die wir beizeiten in einem detaillierten Artikel beleuchtet werden. Allein eine Geschäftsbeziehung mit den genannten Staaten von einem deutschen Unternehmen aus wird bereits beträchtlich erschwert. Vor Ort ein Unternehmen mit deutschem Steuerwohnsitz zu führen praktisch unmöglich. Die nennenswertesten Straf-Maßnahmen des deutschen Steueroasen-Abwehrgesetzes sind die folgenden:

 

  • Verbot des Betriebsausgaben- und WerbungskostenabzugsAufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Verschärfte HinzurechnungsbesteuerungEs greift eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft ansässig ist. Sämtliche aktiven und passiven Einkünfte der Zwischengesellschaft unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung.
  • Erweiterung der beschränkten SteuerpflichtZudem kommen verschärfte Quellensteuermaßnahmen zur Anwendung, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Dazu wird die beschränkte Steuerpflicht von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte Einkünfte (insbesondere für sämtliche Finanzierungsentgelte) erweitert, die außerdem dem Steuerabzug nach § EStG unterworfen werden.
  • Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und AnteilsveräußerungenBei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen sollen Steuerbefreiungen (§ 8b KStG) und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt bzw. versagt werden, wenn diese Bezüge von einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden.
  • DokumentationspflichtenDer Entwurf enthält auch erweiterte Mitwirkungspflichten für Geschäftsvorgänge mit betroffenen Staaten. Anders als bei früheren Regelungen ist jedoch kein Escape bei Erfüllung vorgesehen. Insbesondere der Betriebsausgabenabzug bliebe trotz Dokumentation versagt, z.B. auch bei Warenimport aus einem betroffenen Staat.

 

Eine wichtige Relativierung gibt es jedoch: der Betriebskostenabzug wird erst 4 Jahre nach Listing nicht mehr gewährt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes 2022 bzw neuen Ländern in 2023 bleiben den betroffenen Staaten also  bis 2027 Zeit sich durch Reformen von der Liste streichen zu lassen. Aktuell ist es also kein Problem Geschäfte mit Firmen aus Panama, Costa Rica, BVI und Co zu machen

 

Wie entscheidet die EU-Kommission, welche Länder gelistet werden? 

Das Ziel der Liste ist erst einmal, alle Länder aufzuführen, die potenziell für die oben angesprochene Steuerhinterziehung bzw. Steuervermeidung verwendet werden können. Dazu hat die EU-Kommission eine ganze Reihe an Kriterien erstellt, die dazu genutzt werden, die Länder zu evaluieren. Der EU geht es hierbei grundsätzlich um Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und Gewinnverkürzung bzw. Gewinnverlagerung.

Steuertransparenz

Steuertransparenz bezieht sich auf die Offenlegung von Informationen über Steuerzahlungen und -praktiken von Unternehmen und Einzelpersonen. Die Evaluierung basiert hier grundsätzlich nach den Standard der OECD. Die OECD setzt sich für eine erhöhte Steuertransparenz ein, um die Steuergerechtigkeit und -integrität zu fördern und die Steuerhinterziehung und -flucht zu bekämpfen.

Ein wichtiger Aspekt der Steuertransparenz ist der Austausch von Steuerinformationen zwischen Ländern. Die OECD hat hierzu den globalen automatischen Informationsaustausch (AIA) für Steuerzwecke entwickelt. Der AIA ermöglicht es den Steuerbehörden in verschiedenen Ländern, Informationen über Finanzkonten und Vermögenswerte von Steuerpflichtigen automatisch auszutauschen. Dadurch wird die Steuerhinterziehung und -flucht erschwert und die Transparenz der internationalen Steuerlandschaft erhöht.

Steuergerechtigkeit

Steuergerechtigkeit bezieht sich hierbei auf die faire Verteilung der Steuerlasten und die gerechte Anwendung von Steuergesetzen auf alle Steuerpflichtigen. Die OECD setzt sich für die Steuergerechtigkeit ein, um sicherzustellen, dass jeder seinen fairen Anteil an Steuern zahlt und um die öffentlichen Haushalte auf eine nachhaltige Weise zu finanzieren.

Länder, die Regelungen zur steuerlichen Sonderbehandlung haben, werden von der EU-Kommission in die Liste aufgenommen. Zudem werden Länder als „nicht kooperativ“ klassifiziert, wenn sie Offshore-Strukturen ohne realer wirtschaftlicher Tätigkeit zulassen. Leider kommt den Bürokraten dabei nicht in den Sinn, dass es auch Digitale Nomaden gibt, die keine Büros und Mitarbeiter brauchen um ihren Geschäften nachzugehen. So kommt ab 2024 auch in der EU mit ATAD3 eine Vorschrift zur Errichtung von Substanz in iedem EU-Unternehmen zur Nutzung der örtlichen Steuervorteile. Diese Richtlinie werden wir noch einmal in einem separaten Artikel besprechen.

 

Gewinnverkürzung bzw. Gewinnverlagerung

Gewinnverkürzung kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie beispielsweise durch überhöhte Ausgaben oder durch Verschiebung von Gewinnen in andere Geschäftseinheiten oder Tochtergesellschaften. Auf diese Weise kann ein Unternehmen seinen steuerpflichtigen Gewinn verringern und damit auch seine Steuerlast reduzieren.

Gewinnverlagerung bezieht sich auf die Praxis von Unternehmen, Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu verlagern, um ihre Steuerbelastung zu senken. Dies kann beispielsweise durch die Schaffung von Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern erfolgen oder durch die Verschiebung von geistigem Eigentum oder anderen immateriellen Vermögenswerten in Länder mit geringeren Steuersätzen.

Diese Praktiken können jedoch zu erheblichen Steuerausfällen führen, da Unternehmen ihre Steuerlast künstlich reduzieren und somit nicht ihren fairen Anteil an Steuern zahlen. Die OECD hat daher verschiedene Initiativen gestartet, um diese Praktiken zu regulieren und zu verhindern, wie zum Beispiel das Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), das darauf abzielt, die Lücken in den internationalen Steuervorschriften zu schließen und die Steuertransparenz und Zusammenarbeit der Steuerbehörden zu verbessern.

 

Die EU gibt Dir eine Liste von Steueroasen vor

Das Interessante an der Liste der EU ist, dass sie Dir im Prinzip eine Liste Deiner möglichen Auswanderungsziele bzw. Deiner Setup-Staaten liefert. Da diese Länder eine oder mehrere Kriterien für einen transparenten Datenaustausch mit der EU nicht erfüllen, bieten Dir diese Länder genau das, was Du als Perpetual Traveler oder Auswanderer brauchst: Informationen darüber, wie Du Deine Steuerlast senken bzw. eliminieren kannst. 

 

Natürlich sind nicht alle Länder der Liste zu empfehlen und bieten nicht alles, was Staatenlos als empfehlenswertes Land ansieht. Trotzdem ist die Liste mit aktuell 16 Staaten ein guter Überblick für Dich, wo gewisse Dinge noch möglich sind. Einige dieser Länder sind in separaten Blog-Beiträgen auch von uns behandelt – meist aber vor dem Blacklisting.

 

In den nächsten Abschnitten erklären wir Dir, warum die Länder in der Liste aufgeführt sind und welche Vorteile sie trotzdem für Perpetual Traveler oder Auswanderer bieten können. Meist gibt es jedoch bessere Alternativen: denn einigen wenigen Staaten gelingt es die gleichen Vorteile von Blacklist-Ländern zu haben ohne jemals auch nur ansatzweise auf die Graue oder Schwarze Liste zu geraten. Wenn Du also Offshore mit allen Vorteilen gründen möchtest, sprich uns einfach an.

Pikant und spannend ist dass es zwar Gebietskörperschaften der USA wie Amerikanisch-Samoa, Guam oder USVI trifft, die größte Steueroase, nämlich die Vereinigten Staaten selbst, aber natürlich von der Liste verschont bleibt. Dies wird auch auf alle Ewigkeiten so bleiben, weshalb wir an die Nachhaltigkeit unserer steuer- und buchhaltungsfreien LLCs glauben

 

Welche Länder sind in der Liste aufgeführt? 

Amerikanisch-Samoa

Amerikanisch-Samoa ist in der Liste, da es sich nicht dazu entschlossen hat, die OECD Mindeststandards zur Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit umzusetzen. Um von der EU als „kooperativ“ zu gelten müsste das Land das multilaterale OECD-Übereinkommen unterzeichnen. Dies ist bisher nicht geschehen. Zudem weigert sich Amerikanisch-Samoa die BEPS-Mindeststandards zur Gewinnverkürzung bzw. Gewinnverlagerung anzuwenden.

Amerikanisch-Samoa ist nicht direkt als Steueroase bekannt – da es das auch nicht 100% ist – bietet aber dennoch Vorteile, vor allem im Unternehmensbereich. Zur Auswahl stehen Dir eine Samoa International Company (IC) und eine Samoa Limited Life Company (LLC), die Dir hervorragende Offshore-Produkte in einer sehr unterstützenden Jurisdiktion bieten.

Offshore-Unternehmen auf Amerikanisch-Samoa zahlen nämlich 0% Körperschaftsteuer, müssen keine Buchhaltung führen und sind ansonsten auch von jeglichen Audits befreit.

Für Ansässige beträgt der Einkommensteuersatz lediglich 28%.

American Samoa in its region.svg

Amerikanisch-Samoa liegt östlich von Australien

Amerikanische Jungferninseln

Die Amerikanischen Jungferninseln sind nicht Mitglied des Globalen Forums; haben das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung nicht unterzeichnet; haben schädliche Steuervergünstigungsregelungen; Vorzugssteuertarife für regionale oder globale Unternehmenshauptniederlassungen; sind weder Mitglied des inklusiven Rahmens geworden; noch haben sie die BEPS-Mindeststandards umgesetzt.

Geografisch liegen die Amerikanischen Jungferninseln in der Karibik

Anguilla

Anguilla setzt die Anforderungen der Substanz von Unternehmen gemäß der OECD-Richtlinien nicht um und begünstigt somit Offshore-Unternehmen. Im Falle der Steuertransparenz steht aktuell noch eine Überprüfung durch das Globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken („Globales Forum“) aus.

Anguilla ist ein echtes Steuerparadies. Weder Anässige noch nicht-einheimische Personen müssen hier Steuern zahlen. Es gibt lediglich ein paar indirekte Steuern wie z.B. eine Stempelsteuer zwischen 0,01% und 5%; Grundsteuer in Höhe von 0,75% und die Grunderwerbsteuer in Höhe von 5%. Nicht gebietsansässige Käufer von Immobilien müssen unter Umständen eine Grundbesitzlizenz erwerben und eine Stempelgebühr von bis zu 12,5 % des Immobilienwerts entrichten.

Als Unternehmensformen bietet Anguilla die Anguilla Limited Liability Company (LLC) und die Anguilla International Business Company (IBC). Für die Gründung wird lediglich eine Person benötigt. Es sind keinerlei Buchhaltungs- bzw. Auditpflichten einzuhalten.

Zudem gibt es ein Digital Nomad Visa das maximal ein Jahr gültig ist.

Anguilla liegt in der Karibik

Bahamas

Die Bahamas begünstigen laut der EU-Liste Offshore-Strukturen, indem sie Unternehmen ohne wirtschaftlicher Substanz erlauben. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn für die Gründung einer Firma ist nur ein Teilhaber notwendig und die Gründung kann sogar remote erfolgen – Du musst also nicht einmal persönlich vor Ort sein. Außerdem ist das Stammkapital mit $1 nur pro-forma. Zudem sind keine Anforderungen an eine lokale Substanz (bestimmte Anzahl Mitarbeiter z.B.) notwendig, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen.

Mit 0% Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Quellensteuer auf Zinsen und Divdenden sind die Bahamas definitiv eine Steueroase.

Mit dem „BEATS – Bahamas extended access travel stay“ bieten die Bahamas zudem ein drei Jahre gültiges Digital Nomad Visa an.

Die Bahamas mit ihren über 700 Inseln befinden sich in Mittelamerika

Britische Jungferninseln

Den Britischen Jungferninseln ist vom Globalen Forum für Informationsaustausch auf Anfrage nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ (weitgehend konform) zugewiesen worden. In Wahrheit wurde den Britischen Jungferninsel das Rating „Nicht konform“ zugewiesen. Die Inselgruppe ist zum ersten Mal auf der Liste der nicht-kooperativen Staaten der EU geführt.

Gründe für das „schlechte“ Rating liegen klar auf der Hand: Die Britischen Jungferninseln zähl(t)en zu den beliebtesten Offshore-Jurisdiktionen, weil eine Firmengründung hier leicht und schnell durchgeführt werden kann. In gewissen Kreisen gelten die BVI als gängigste Strukturierungsoption, was sich jetzt rächen dürfte. Der Kontenzugang wird durch das Blacklisting stark eingeschränkt und Geschäfte mit gewissen EU-Jurisdiktionen weitgehend verunmöglicht (siehe etwa das deutsche Steueroasen-Abwehrgesetz für Details)

Auf Veräußerungsgewinne wird keine Steuer erhoben. Nach dem Lohnsteuergesetz von 2004 werden die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer (PAYE) und alle anderen nach der Einkommensteuerverordnung zu zahlenden Einkommensteuern zu einem Satz von 0% erhoben.

Die Britischen Jungferninseln befinden sich geografisch in der Karibik

Costa Rica

Costa Rica hat schädliche Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte und hat diese Frage noch nicht gelöst.

Diese Einschätzung der EU ist gerechtfertigt, denn Costa Rica besitzt die Territorialbesteuerung, also nur die Besteuerung von Inlandsgewinnen. In Costa Rica kann zudem eine Tätigkeit selbst vor Ort mit Wohnsitz, Büro und sogar Mitarbeitern in Costa Rica ausgeführt werden. Was bereits eine „erweiterte Territorialbesteuerung“ darstellt. Andere Länder sind hier strikter in der Definition, wann Einkommen aus dem Ausland stammt, und wann nicht. Solange das Geld nicht aus einer Quelle im Inland stammt, ist es in Costa Rica vorbehaltslos steuerfrei. Es geht hier nicht um den tatsächlichen Leistungsort.

Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen ist dass schädliche Territorialbesteuerung laut der EU (erst einmal) nur auf Firmenebene zu sehen ist. Staaten, die ihre Bürger territorial besteuern wollen, haben die Souveranität dieses zu tun. Schädlich wird es aktuell nur dann, wenn auch Unternehmen territorial besteuert werden. Aus gleichen Gründen hat etwa Paraguay vor einigen Jahren das Welteinkommensprinzip auf lokale Unternehmen eingeführt, bei Privatpersonen aber darauf verzichtet. Deshalb ist Paraguay aktuell auch kein Teil der Liste.

LocationCostaRica.svg

Costa Rica liegt Zwischen Panama und Nicaragua in Zentralamerika

Fidschi

Fidschi ist nicht Mitglied des Globalen Forums; hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in seiner geänderten Fassung nicht unterzeichnet; hat schädliche Steuervergünstigungsregelungen; Vorzugssteuertarife für regionale oder globale Unternehmenshauptniederlassungen; ist weder Mitglied des inklusiven Rahmens geworden; noch hat es die BEPS-Mindeststandards umgesetzt.

Wie Du der Bewertung der EU Kommission entnehmen kannst, verstößt der Inselstaat gegen eine Vielzahl von Regelungen, um von der Liste der EU gestrichen zu werden. Fidschi ist zudem bereits seit März 2019 auf der Liste enthalten. Scheinbar ist das Offshore-Business ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den kleinen Inselstaat im Pazifik – auch wenn wir persönlich nicht empfehlen würden dort etwas zu machen.

Fiji liegt nördlich von Neuseeland im Südpazifik

Guam

Guam ist Teil der Liste, da es sich nicht dazu entschlossen hat, die OECD Mindeststandards zur Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit umzusetzen. Um von der EU als „kooperativ“ zu gelten müsste das Land das multilaterale OECD-Übereinkommen unterzeichnen. Dies ist bisher immer noch nicht geschehen. Guam ist bereits seit der ersten Veröffentlichung Teil der Liste. Zudem weigert es sich wie Amerikanisch-Samoa die BEPS-Mindeststandards zur Gewinnverkürzung bzw. Gewinnverlagerung anzuwenden.

Guam gehört zu Mikronesien und liegt nördlich von Australien

Marshallinseln

Die Marshallinseln setzen die Anforderungen der Substanz von Unternehmen gemäß der OECD-Richtlinien nicht um und begünstigen somit Offshore-Unternehmen. Die Marshallinseln standen 2018 schon einmal auf der Liste.

Unternehmenstechnisch sind die Marshallinseln durchaus diskret. Gründen kann eine International Business Company (IBC) eine Person, die zugleich Direktor und Gesellschafter sein kann. Selbstverständlich ist die Marshall-IBC komplett steuerfrei, erfordert keinerlei Buchhaltung und hat einen minimalen Verwaltungsaufwand mit einem jährlichen Annual Report, in der nur die fortbestehende Existenz der Gesellschaft und Eigentumsverhältnisse bestätigt werden müssen.

Auf persönlicher Ebene wird Einkommen zwischen 8% und 12% besteuert.

Die Marshallinseln befinden sich in Mikronesien

Palau

Palau wendet keinen automatischen Austausch finanzieller Informationen an und hat das multilaterale OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe nicht unterschrieben.

Steuerlich betrachtet ist Palau – sollte man hier steuerlich ansässig sein – nicht unattraktiv. Mit einer gestaffelten Einkommensteuer bis maximal 12%, kann sich Palau durchaus sehen lassen. Bis zu einem Einkommen von $8.000 zahlst Du 6%, zwischen $8.001 und $40.000 10% und ab $40.001 12%.

Im Januar 2023 hat die Regierung von Palau die GST (Goods and Service Tax – Umsatzsteuer) eingeführt. Diese beträgt 10% auf alle Güter und Dienstleistungen, die in Palau gekauft werden.

Unternehmen zahlen in Palau die BPT (Business Profit Tax). Diese wird mit 12% vom Gewinn berechnet. Diese ersetzt die bisher gültige Steuer von 4% auf den Umsatz.

Im Januar 2022 startete Palau die Initiative „Palau Digital Residency„, die Dir eine digitale Aufenthaltsgenehmigung in Palau bietet.

Die Republik Palau liegt im Pazifischen Ozean, nördlich von Australien

Panama

Panama ist vom Globalen Forum für Informationsaustausch auf Anfrage nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ (weitgehend konform) zugewiesen worden und es hat schädliche Regelungen für die Freistellung ausländischer Einkünfte.

Herzstück von Panamas Steuersystem ist dabei die Territorialbesteuerung. Das heißt, es muss nur Geld versteuert werden, das aus Panama-Quellen erzeugt wird. Sämtliches Auslandseinkommen ist komplett steuerfrei. Dies gilt ähnlich wie Costa Rica auch für Firmen und ist hauptsächlich Teil des Anstoßes. Panamas Reformen mit zwingender Buchhaltung usw haben dabei das Land deutlich unattraktiver gemacht ohne etwas an seinen Blacklisting-Status zu ändern.

Panama ist sehr bekannt für einen optimalen Wohnsitz für Perpetual Traveler, ist durch das Blacklisting bei starken EU-Bezug aber nicht zu empfehlen. Stattdessen harmoniert es perfekt mit amerikanischen LLCs und dem US-Markt.

Genaue Informationen zu Panama und seinen Vorteilen findest Du in unserem Artikel hier im Blog.

Panama liegt in Mittelamerika zwischen Costa Rica und Kolumbien

Russland

Die Russische Föderation hat laut der EU eine schädliche Steuervergünstigungsregelung (internationale Holdinggesellschaften).

Russland ist seit Februar 2023 das erste Mal auf der Liste der nicht-kooperativen Staaten der EU. Für den Perpetual Traveler oder einen Auswanderer ist Russland jedoch durchaus eine gute Möglichkeit. Mit nur 13% Flatrate Besteuerung auf Einkommen und Gewinnausschüttungen ist Russland sehr attraktiv, auch wenn die meisten Bürger dort mittlerweile von der westlichen Finanzwelt komplett abgeschnitten sind.

Sicher lässt sich die Platzierung Russlands auf der Liste aber eher als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit zu den schon bestehenden erklären. An sich hat Russland gestaltungstechnisch sehr wenig für unsere typischen Kunden zu bieten.

Die Russische Föderation ist ein föderaler Staat in Osteuropa

Samoa

Samoa hat laut der EU-Liste schädliche Steuervergünstigungsregelungen (Offshore-Geschäfte).

Ein gebietsansässiges Unternehmen wird mit einem Steuersatz von 27% auf sein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen belastet, während ein nicht gebietsansässiges Unternehmen mit einem Steuersatz von 27% auf sein steuerpflichtiges Einkommenr rein aus Samoa belastet wird. Hier geht es also darum dass eine Territorialbesteuerung extra für Offshore-Firmen gibt.

Der maximale Einkommensteuersatz beträgt 20% ab einem Einkommen von $15.001. Die Mehrwersteuer beträgt 15%.

Der Unabhängige Staat Samoa liegt östlich von Australien und nördlich von Neuseeland

Trinidad und Tobago

Trinidad und Tobago ist vom Globalen Forum für Informationsaustausch auf Anfrage nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ (weitgehend konform) zugewiesen worden; weigert sich am internationalen Informationsaustausch teilzunehmen; haben steuerliche Vergünstigungsregelungen (Freizonen) eingerichtet und haben das multilaterale OECD-Übereinkommen nicht unterschrieben. Es ist damit eines der wenigen verbliebenen Karibik-Staaten ohne Datenaustausch, hat allerdings keine wirklich empfehlenswerten Banken. Auch die Freizonen vor Ort sind im Staatenlos-Kontext wenig attraktiv.

Trinidad und Tobaga liegt in der Karibik

Turks- und Caicosinseln

Die Turks- und Caicosinsel setzen die Anforderungen der Substanz von Unternehmen gemäß der OECD-Richtlinien nicht um und begünstigen somit Offshore-Unternehmen.

Auf den Turks- und Caicosinseln zahlst Du keine Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer oder Mehrwertsteuer. Lediglich in das nationale Gesundheitssystem muss eingezahlt werden. Dieser Beitrag ist aber limitiert auf maximal $468 pro Monat, oder auf 6%, bis zu einem Einkommen von $7.80,00. Selbständige zahlen pauschal nur $250,00 in das System ein. Alles Einkommen über $7.800,00 ist steuerfrei.

Die Inselgruppe Turks und Caicos werden geografisch zur Karibik gezählt

Vanuatu

Vanuatu setzt die Anforderungen der Substanz von Unternehmen gemäß der OECD-Richtlinien nicht um und begünstigt somit Offshore-Unternehmen. Diese können aber nicht wirklich empfohlen werden, da man kaum ein Konto bekommen wird außer lokal.

Vanuatu ist ein Nullsteuerland und komplett autonom, wird also nicht wie üblich in der Region von größeren Nationen wie Neuseeland, Frankreich oder USA verwaltet. Spannend ist Vanuatu speziell im Hinblick auf die Staatsbürgerschaft, die Du mit einem Investment in Bitcoin erlangen bzw. mit Bitcoin bezahlen kannst.

Vanuata liegt im Südpazifik östlich von Australien und nördlich von Neuseeland

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