Im ersten Teil unserer dreiteiligen Perpetual Traveler-Serie haben wir Dir bereits den „Dauerreisenden“ vorgestellt: den Perpetual Traveler (PT), der sich so schnell bewegt, dass kein Staat ihn ernsthaft zu fassen bekommt. Oder anders gesagt: Der PT, der schlichtweg keinen Steuerwohnsitz auslöst, weil er stets unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür bleibt. Viele kurzfristige Aufenthalte, minimale Bindungen, maximale Reaktionsfähigkeit. Ein recht radikales Modell, aber eben auch radikal effizient und kompromisslos.
Er stellt zwar vermutlich den kleinsten Anteil aller Perpetual Traveler dar, bietet aus unserer eigenen Erfahrung jedoch – trotz zahlreicher Missverständnisse und weit verbreiteter steuerlicher Fehlinterpretationen – die größte Kombination aus Freiheit, Flexibilität und realen Vorteilen. Aber auch wenn dieser PT-Typ nicht zu Dir passt, gibt es einen weiteren Ansatz, der mehr Beständigkeit und eine feste Homebase erlaubt. Diesen schauen wir uns in diesem zweiten Teil unserer Perpetual-Traveler Serie für Dich genau an – und ist gerade bei Standard-Herausforderungen wie der Banken-KYC häufig sogar die angenehmste Wahl.
Das PT-Prinzip: Auswandern ohne einzuwandern
Zum Kontext: Wir kategorisieren bei Staatenlos zwischen drei grundsätzlichen PT-Typen. Allen gemeinsam ist, dass sie nicht den Fehler machen, aus einem dysfunktionalen System in ein vermeintlich besseres zu wechseln, sondern auswandern, ohne irgendwo einzuwandern. Natürlich gibt es bei den drei PT-Typen nicht immer Reinformen. Übergänge, Mischformen und Wechsel im Laufe des Lebens sind durchaus die Regel. Diese drei Grundtypen sind:
In unserer dreiteiligen PT Serie schauen wir uns die drei Typen des PT im Detail an – und zwar so, dass Du für Dich entscheiden kannst, welches Modell am besten zu Dir passt – und ob ein Leben als PT überhaupt zu Dir passt. Unser Dreiteiler wird sich genau an dieser Struktur orientieren:
Teil I: Der Dauerreisende – der PT, der zu schnell reist, um jemals von einem System beansprucht zu werden. (Artikel hier lesen)
Teil II: Der Verwurzelte – der PT, der mindestens eine Base hat, aber trotzdem keinen steuerlichen Lebensmittelpunkt auslöst.
Teil III: Der Mobile – der PT, der sein Zuhause immer dabei hat, z. B. per Van, Wohnmobil, Exmo, Boot oder Yacht.
In diesem Artikel nehmen wir also unter die Lupe:
Teil II: Der Verwurzelte – Mit Base, ohne Lebensmittelpunkt
Dieser PT-Typ ist für einen Großteil unserer Kunden besonders attraktiv. Denn wir merken in unseren Beratungen: Die meisten (zukünftigen) PTs suchen eine Art Base, einen festen Rückzugsort oder zumindest ein langsameres Reisen. Wir haben bereits angedeutet, dass wir den „Dauerreisenden“ für den PT-Typ halten, der der ursprünglichen Idee des Perpetual Travelers am nächsten kommt und aus unserer Sicht viele Vorteile vereint. Doch all diese Vorteile sind wertlos, wenn das Setup nicht zu Dir und Deinen individuellen Bedürfnissen passt. Deshalb gilt: Der beste PT-Typ, das beste Reiseziel und das optimale Steuersetup sind immer diejenigen, die mit Deiner Persönlichkeit, Deinem Business und Deinen langfristigen Zielen im Einklang stehen.
Du brauchst Perpetual Traveling also nicht als Leistungssport betrachten. Es geht nicht darum, möglichst schnell und möglichst radikal alles auf einen Handgepäckskoffer zu reduzieren. Es geht darum, nicht Teil eines Systems zu werden, das Dich kontrolliert, reguliert, erpresst oder beraubt. Und um das zu vermeiden, musst Du Dich im Prinzip nur an die geltenden Gesetze der jeweiligen Länder halten, in denen Du planst, Dich aufzuhalten. Aber hier beginnt das erste große Missverständnis: Viele glauben, um ein System zu vermeiden, braucht es radikale Geschwindigkeit wie beim „Dauerreisenden“-PT. Dem ist nicht so. Du kannst alles haben: Deine festen Struktur, Deine Nachbarschaft, Deine Cafés und Vereine und Routinen – ja, in über 50 Ländern der Welt sogar völlig problemlos (D)eine feste Wohnung. Denn genau diese Struktur liefert der zweite PT-Typ: der Verwurzelte.
Beim PT geht nicht darum, keinen Wohnsitz zu haben, sondern keinen Steuerwohnsitz
Der verwurzelte PT reist wesentlich langsamer, bleibt länger, baut sich eine gewisse Komfortzone auf – und löst dennoch keinen steuerlichen oder rechtlichen Lebensmittelpunkt aus. Er hält sich im Prinzip an die gleichen Aufenthaltsgrenzen und rechtlichen Bedingungen wie der „Dauerreisende“-PT. Was ihn aber vom ersten PT-Typ unterscheidet ist: Er hat eine Base – oder nach Belieben mehrere. Und trotzdem bleibt er extrem handlungsfähig, beweglich und systematisch entkoppelt. Dieser Typ ist genau die Antwort auf Deine Frage, wie man frei lebt, ohne ständig unterwegs zu sein. Du brauchst keine 365 Tage im Reisemodus und auf Achse sein!
Denn: Im Prinzip reichen schon zwei Orte, zwischen denen Du einmal im Jahr wechselst. Ein halbes Jahr Den Lebensstil dazu führen grob ohnehin schon unzählige Deutsche, die beispielsweise eine Ferienwohnung auf Mallorca besitzen – ihnen fehlt lediglich die korrekt ausgeführte Struktur. Passenderweise reicht in Spanien die reine Verfügbarkeit einer (Ferien-)Wohnung nicht aus, um einen steuerlichen Wohnsitz zu begründen. Hast Du weder Deinen Lebensmittelpunkt in Spanien oder verbringst dort weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahr, wirst Du nicht im Land steuerpflichtig. Der Lebensmittelpunkt ergibt sich vor allem durch Ehepartner und Kinder, die dauerhaft im Land leben oder wesentliche wirtschaftliche Interessen (überwiegend definiert über spanische Kunden). Mit den Kindern Freilernen in Spanien ist also auch kein Problem – ihr Besuch einer öffentlichen Schule hingegen schon.
Eine reine Wohnungsverfügbarkeit über bpsw. eine Ferienimmobilie in Spanien führt ähnlich wie in vielen anderen Mittelmeeranreinern nicht direkt zur Steuerpflicht. Spanien hat aber noch einen schönen Nebeneffekt: Die 183 werden anders als in den meisten Ländern hier nicht rollierend gezählt, sondern kalendarisch. Mit anderen Worten: Dein 183-Tage-Counter geht ab dem 01. Januar wieder auf Null. So ist es auch möglich, mehr als 183 Tage am Stück zu bleiben – theoretisch ein ganzes Jahr wenn von 1. July bis Silvester und Silvester bis Ende Juni im Land. Und dann das gleiche in etwa Italien, Griechenland oder anderen Ländern mit ähnlichen Regelungen erneut zu tun.
Eine Wohnung begründet in über 50 Ländern der Welt nicht automatisch eine Steuerpflicht
Ähnlich funktioniert es mit einer Wohnmöglichkeit auch in anderen attraktiven Ländern wie Italien, Griechenland oder verschiedenen europäischen Inselstaaten, wie beispielsweise Malta oder Irland. Jedes Land hat natürlich seine eigene Gesetzgebung in Bezug auf die Definition eines steuerlichen Wohnsitzes, daher gilt es natürlich entsprechend ins Kleingedruckte zu gehen. Zypern gehört nach der jüngsten Steuerreform übrigens nicht mehr dazu!
Ein paar Beispiele für Dich, damit Du die grundlegenden Unterschiede und Muster erkennst:
In Griechenland ist es beispielsweise so, dass eine verfügbare Wohnung per se kein ausschlaggebendes Kriterium für Deinen steuerlichen Status ist. Sie kann aber als Teil des persönlichen Vermögens angesehen werden, wenn Du den Großteil deines Vermögens in Griechenland konzentrierst (wovon wir Dir ohnehin im Sinne der Flaggentheorie nachdrücklich abraten würden). Solange Deine Vermögensgegenstände überwiegend außerhalb von Griechenland angesiedelt sind und die eigene Familie mit Dir überwiegend außerhalb des Landes lebt, spricht nichts gegen eine Ferienwohnung. Eine Vermietung während der eigenen Abwesenheit ist auch nicht unbedingt erforderlich. Relevant sind auch hier die 183 Tage im Jahr, die Du nicht überschreiten solltest.
In Italien begründest Du ebenfalls eine steuerliche Ansässigkeit, wenn Du Dich 183 Tage im Land aufhältst oder Dich beim Einwohnermeldeamt registrierst („residenza“). In Italien kann eine Wohnung zur Steuerpflicht führen, wenn sie dem dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt dient. Hast Du eine andere Wohnung weltweit zur Verfügung oder stellst durch Unter- oder Ferienvermietung in deiner Abwesenheit sicher, dass Du die Wohnung nicht nutzen kannst, ist eine reine Ferienwohnung kein Steuerthema in Italien. Wenn Du also dieses Modell des PTs mit zwei Basen umsetzen willst, ist selbst ein hochattraktives Land wie Italien ideal, da Du mit einer weiteren Wohnung auf der Welt den gewöhnlichen Aufenthalt in Italien entkräftest.
Gerade die kurzen Wege und Visumsfreiheit innerhalb der EU bieten ideale Voraussetzungen für „verwurzelte“ PTs
Ähnlich wie in Italien verhält es sich in Ländern wie beispielsweise Polen, Bulgarien, Kroatien, Litauen oder der Slowakei. Besonders unkompliziert wie in Spanien ist es hingegen in den europäischen Inselstaaten wie bspw. Malta, Irland oder auch Island, wo in der Regel kein weiterer Wohnsitz außerhalb des Landes bestehen muss, sondern weitestgehend die 183 Tage eingehalten und wesentliche wirtschaftlichen / familiären Bindungen ins Land vermieden werden müssen (in Irland ist die Regel 280 Tage im 2-Jahres-Durchschnitt).
Mit einer Wohnung in einem komplett unproblematischen Land kannst Du damit die Grundlage für etwas komplizierte Länder legen, die mindestens eine andere Hauptwohnung auf der Welt erwarten, damit die in ihrem Land belegene Immobile eindeutig als Ferienwohnung gilt und nicht zur Steuerpflicht führt.
Eine Vielzahl von Optionen außerhalb der EU
Du kannst aber natürlich auch außerhalb der EU problemlos Deine Base etablieren. Wenn Du eine Wohnung in einem Land anmieten möchtest, ohne gleich steuerlich ansässig zu werden, geht das beispielhaft in den folgenden Ländern:
Türkei – eine Wohnung begründet noch nicht Deine Steuerpflicht, sondern vor allem der Aufenthalt von mehr als 183 Tagen.
Thailand – auch hier begründet eine Wohnung noch keinen Wohnsitz. Es gilt, nicht länger als 180 Tage im Land pro Jahr (Kalenderjahr!) zu verbleiben. Thailand ist aber auch besonders interessant im Zusammenhang mit einem ganzjährigen, dauerhaften Wohnsitz, selbst wenn Du steuerpflichtig wirst. Denn Thailand besteuert unter einigen Bedingungen kein Auslandseinkommen, das Du beispielsweise aus Deiner US LLC generierst.
Mexiko – Du giltst in Mexiko als steuerlich ansässig, wenn Du dort einen Wohnsitz hast; bestehen aber Wohnsitze in mehreren Staaten, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgeblich. Dieser liegt nach mexikanischem Recht in Mexiko, wenn mehr als 50% der Einkünfte aus mexikanischen Quellen stammen oder Mexiko der Hauptort der beruflichen Tätigkeit ist.
Georgien – auch hier gilt die 183 Tage-Regel, ein Wohnsitz begründet keine Steuerpflicht. Ähnlich wie in Thailand ist aber auch Georgien ganzjährig interessant wegen seiner Territorialbesteuerung.
Brasilien – Steuerpflichtig bist Du aufgrund der 183-Tage-Regel oder einem Permanent Residence-Visum. Es gilt also eine offizielle dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien zu vermeiden. Eine verfügbare Wohnung hingegen ist kein bestimmender Faktor der Steueransässigkeit.
Philippinen – keine Steuerpflicht aufgrund einer Wohnung, aber der Aufenthalt pro Kalenderjahr (!) darf nicht mehr als 180 Tage betragen.
Australien – Wenn Du nur einen Wohnsitz hast oder die 183-Tage-Marke reißt, giltst Du in Australien als steuerpflichtig. Als Halter eines temporären Visums (also fast jedes Visum, das nicht zur Permanent Residency zählt) ist Dein Auslandseinkommen aber ohnehin steuerlich nicht relevant.
Vereinigte Staaten – Auch die USA knüpfen einen Lebensmittelpunkt nicht an die Wohnungsverfügbarkeit an. Es geht rein um 183 Tage Aufenthalt oder den 3-Jahres-Durchschnitt im Rahmen des Substantial Presence Tests (mit durchschnittlich unter 4 Monaten jährlich ist man immer sicher, genaue Formel hier). Eine Greencard führt wie die amerikanische Staatsbürgerschaft zur Steuerpflicht auch ohne Aufenthalt – man kann jedoch den Weg über ein E2-Visum (Non-Immigrant) gehen oder auch auf B1/B2 Touristen-Visum mehr als die 3 erlaubten Monate am Stück eines ESTA in den USA verbringen.
Zahlreiche weitere Länder haben wir in einem älteren Artikel diesbezüglich ebenso aufgelistet.
Die typischen Anknüpfungspunkte für eine Steuerpflicht
Wie Du gemerkt hast, kommt es fast immer auf einige wesentliche Merkmale und Anknüpfungspunkte an, die relevant dafür sind, ob Du nun steuerpflichtig in einem Land wirst, oder nicht. Diese sind häufig:
- Die 183 Tage-Regel
- Verfügbarkeit einer Wohnung (ein starkes Kriterium bspw. in Deutschland, Österreich, Schweden, etc.)
- Lebensmittelpunkt (Zentrum der Lebensinteressen)
- Wesentliche wirtschaftliche Interessen
- Wesentliche familiäre Interessen
- Meldestatus / Visa-Status
Prüfe also immer, wie das Land, in dem Du Dich als „verwurzelter“ PT längerfristig und u.U. mit einer Wohnmöglichkeit niederlassen willst, diese Anknüpfungspunkte zur Steuerpflicht definiert und ausübt. Häufig ist es auch eine Art „Gesamtbild“ die sich aus den entsprechenden Merkmalen ergibt. Jedes Land hat unterschiedliche, wenn auch häufig ähnliche Regelungen. AI oder Google sind hier in der Regel zuverlässig, aber am besten wirfst Du immer einen Blick in die lokalen Gesetze.
Um es nochmals zu wiederholen: DU BRAUCHST KEINEN STEUERWOHNSITZ bis auf wenige Sonderfälle. Zahlreiche Kunden von uns fragen immer wieder das gleiche, weil sie sich ohne Steuerwohnsitz unwohl fühlen. Gegen oft von anderen Kanzleien geschürte Paranoia können wir wenig ausrichten außer immer wieder aufzuklären. Wenn Du aber besser damit schlafen kannst, die Nachteile eines Steuerwohnsitzes in Kauf zu nehmen, helfen wir Dir gerne selbstverständlich dabei auch.
Das Problem für viele ist hier umgekehrt: man darf nicht maximal 183 Tage dort sein, sondern MUSS es häufig minimal sein um diesen Steuerwohnsitz auszulösen oder zumindest ein international anerkanntes Steuerzertifikat zu bekommen. Wer die Lebensmittelpunkt-Kriterien eines Landes erfüllt kann zwar steuerpflichtig sein, hat damit aber noch keinen automatischen Anspruch auf sein Steuerzertifikat. Selbst wenn man ein Steuerzertifikat mit weniger Aufenthalt erhalten kann – etwa Paraguay (monatliche Steuererklärungen) oder die honduranische Sonderzone Prospera (7 Tage Aufenthalt und 5000$ Pauschalsteuer) – ist die Anerkennung fraglich, da diese Länder keine wesentlichen Doppelbesteuerungsabkommen mit relevanten Staaten haben. Länder mit unter 6 Monaten Aufenthalt und anerkannten DBA-Steuerzertifikat sind vor allem europäisch – was andere Nachteile auslösen kann. Dennoch bieten vor allem Zypern, aber auch Malta, Irland, Schweiz und einige weitere Standorte eine zusätzliche Sicherheit für jene, denen 2-3 Monate an ihrer Basis ausreichen. Richtig strukturiert auch weitestgehend steuerfrei, aber im Vergleich zum Perpetual Traveling mit deutlich höheren Kosten und zahlreichen regulatorischen und bürokratischen Nachteilen, die mit einer Systemverhaftung einhergehen.
Ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen etwa mit Deutschland sollte auch nicht überschätzt werden. Im Vergleich zur Variante ohne Steuerwohnsitz hilft es vor allem dabei willkürliche Lebensmittelpunkts-Unterstellungen zu vereiteln. So können Aufenthalte unter 182 Tagen – auch am Stück über längere Jahre – nicht mehr zu einer Steuerpflicht führen (weiter unten erklären wir diese Sonderregeln nochmals ausführlich). Auch in Deutschland verbleibende Ehepartner sind je nach DBA dann häufig möglich. Dennoch schützt das DBA nie vor einer Überschreitung der 183-Tage-Regel und wegen der Tie-Breaker-Regelung auch selten vor einem Lebensmittelpunkt über Wohnungsverfügbarkeit. Einen wirklichen zusätzlichen Schutz bietet ein Steuerwohnsitz damit höchstens Auswanderern, die klar planen dass Maximum an Aufenthaltstagen in Hochsteuerländern über mehrere Jahre hinweg auszureizen. Für alle anderen ist es höchstens eine Lifestyle-Entscheidung eben doch die meiste Zeit an einem einzigen Ort zu verbringen.
Natürlich ist ein Schein- oder Compliance-Wohnsitz über eine Wohnung in den richtigen Ländern KEIN Steuerwohnsitz – das wurde nie behauptet und soll es auch gar nicht sein. Die Mär dass man einen Steuerwohnsitz zwingend benötigt ist bis auf wenige definierte Sondersituationen jedoch bereits die falsche Annahme. Und selbst Sondersituationen wie eine tatsächliche Veranlagung zur erweitert beschränkten Steuerpflicht lassen sich häufig anders und unkomplizierter lösen als über den persönlichen Steuerwohnsitz.
Welche Modelle sind konkret denkbar und sinnvoll?
182 Tage in Land A + 182 Tage in Land B + 1 Reisetag in Land C (riskant – besser nicht auf den letzten Tag ausreizen)
175 Tage in Land A + 175 Tage in Land B + 15 Tage Urlaub in Land C (15 Tage Buffer für Unerwartetes empfehlen wir mindestens)
182 Tage in Land A + 183 Tage reisend in verschiedenen Ländern der Welt
122 Tage in Land A + 122 Tage in Land B + 121 Tage in Land C
Deiner Kreativität, Deinem Enthusiasmus und dem, was für Dich wichtig ist, sind also keine Grenzen gesetzt. Du siehst aber: Wenn es weniger Reiseaktivität sein soll, gibt es entsprechende Modelle. Unser „verwurzelter“ PT zeigt Dir genau das. Und Du kannst Dich eben nicht nur in diesen Ländern aufhalten, sondern auch eine feste Immobilie haben, die für Dich als Base dient, zu der Du immer zurückkommen kannst.
Viele Perpetual Traveler wechseln im Laufe der Zeit auf ähnliche Modelle – ob durch steigendes Alter, Familiengründung oder persönliche Vorlieben. Selbst mit stolzen 90 Jahren Lebensalter verbringt ein uns bekannter Perpetual Traveler noch jeweils 4 Monate in seiner österreichischen Heimat, 4 Monate an seinem Lieblingsort in Sardinien und 4 Monate an der steuerfreien Basis in Thailand – und das schon seit Jahrzehnten.
Andere kombinieren zum Beispiel Mexiko mit Spanien und ein paar kurzen weiteren Reisen oder pendeln einfach zwischen den deutsch-sprachigen Ländern und Regionen in Mitteleuropa. Neben maximal 3 Monaten in der Schweiz und Liechtenstein gibt es ja auch noch das deutsch-sprachige Südtirol, Belgien oder andere Grenzregionen neben Österreich und Deutschland selbst. Du bist hier wirklich völlig frei selber zu entscheiden was Dir genehm ist!
Sonderfall Deutschland
Kommen wir nun aber noch einmal im Detail zu Deutschland, denn eingangs sprachen wir bereits vom 2-Länder-Modell Mallorca – Deutschland. Die spanische Steuerpflicht ist in dem Zusammenhang relativ unproblematisch zu vermeiden. Interessanter wird es jedoch in Deutschland, insbesondere als deutscher Staatsbürger. Denn anders als die bereits genannten Länder löst in Deutschland eine dauerhaft verfügbare Wohnung eine unbeschränkte Steuerpflicht aus. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung gemietet oder im Eigentum steht; selbst ein Zimmer bei Freunden kann ausreichen, sofern es ständig für Dich zugänglich ist. Wir sprechen in dem Zusammenhang auch von der sogenannten „Schlüsselgewalt“. Die 183-Tage sind dabei völlig unerheblich, wenn diese Hürde gerissen wird. Grundlage sind zwei Anknüpfungspunkte in der deutschen Abgabenordnung:
-
Dein Wohnsitz: „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“ (§ 8 AO). Denn § 1 Abs. 1 EStG besagt: „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ (§ 1 Abs. 1 EStG).
-
Dein Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.“
Zunächst also: Hältst Du Dich in Deutschland in Ferienwohnungen o.ä. auf, die Dir nicht dauerhaft zugänglich sind, gestaltet sich die Sache unproblematisch. Gerade als deutscher Staatsbürger solltest Du aber auf die Aufenthaltsmuster achten, die sich über den Gewöhnlichen Aufenthalt definieren. Auch wenn die AO hier von einem Zeitraum von sechs Monaten spricht, empfehlen wir regelmäßig keine zusammenhängenden Aufenthalte in Deutschland von länger als 8 Wochen. Da kurzfristige Unterbrechungen ohnehin unberücksichtigt bleiben, empfehlen wir mindestens drei Wochen nicht nach Deutschland zurückzukehren und erst dann wieder maximal 8 Wochen in Deutschland zu verweilen, bis maximal sechs Monate „verbraucht“ sind. Diese Werte sind keine festgeschriebenen Werte, sondern Erfahrungswerte, die zu Deinem Risikomanagement dienen und sich aus vergangenen Finanzgerichtsurteilen zum Lebensmittelpunkt interpretieren lassen. So verhinderst Du effektiv, dass es gar nicht erst zu einer Prüfung Deines Lebensmittelpunktes kommt. Dann ist wie oben erklärt auch ein Steuerwohnsitz mit DBA-Abschirmwirkung komplett irrelevant.
DBAs, Tie-Breaker, und andere Fehlannahmen
Für Verwirrung sorgen auch häufig Fehlinterpretationen von bspw. Tie-Breaker-Regeln oder andere Aspekte, die nur Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) betreffen. Tie-Breaker-Rules sind Konfliktlösungsregeln, die klären, welcher Staat gilt als Ansässigkeitsstaat gilt, wenn zwei Staaten dich gleichzeitig als steuerlich ansässig ansehen. Hier entscheidet in letzer Instanz die Staatsbürgerschaft – was zahlreiche Menschen zur Fehlannahme verleitet dass man ohne Wohnsitz letztlich nach Staatsbürgerschaft besteuert wird.
Merke jedoch: Ein DBA kannst Du nur Nutzen, wenn Du theoretisch in zwei Ländern steuerlich ansässig bist – etwa möglich wo der Lebensmittelpunkt schon unter den üblichen 6 Monaten greift. DBAs wollen vermeiden, dass Du in zwei Staaten besteuert wirst bzw klären was in diesem Fall geschieht. Als PT willst Du jedoch in keinem Staat steuerlich ansässig sein – genau das ist ja die Essenz. Und damit gibt es eben keinen Besteuerungskonflikt mehr.
Und Du musst es auch nicht – auch wenn das seit Jahr und Tag immer wieder von der Konkurrenz behauptet wird. Angst ist ein mächtiges Instrument und wird leider häufig genau dazu verwendet, Dich zu verunsichern. Wir haben bereits mehrfach dargelegt, warum Perpetual Traveling in keinerlei Konflikt zum Außensteuergesetz bzw. der erweitert beschränkten Steuerpflicht stehen.
Wir unterstützen Dich bei Deinem Perpetual Traveling-Setup
Zum Abschluss dieses zweiten Teils unserer Perpetual Traveling-Serie wird deutlich: Perpetual Traveling bedeutet nicht zwangsläufig permanente Bewegung, auch wenn Christoph Heuermann das natürlich vorlebt. Selbst er wird im Laufe der Zeit aber sicher eigene Immobilien erwerben – problemlos in seinen Liebingsländern wie Italien oder Argentinien.
PTing bedeutet vor allem bewusste Struktur. Der „verwurzelte“ PT zeigt, dass sich Stabilität, Komfort und eine feste Homebase sehr wohl mit steuerlicher und rechtlicher Unabhängigkeit verbinden lassen – wenn das Setup in den richtigen Ländern liegt, sauber gedacht und korrekt umgesetzt ist. Häufig lässt sich damit dann auch die typische Herausforderung der Banken-KYC auf einen Schlag mit lösen, da ja durch die Wohnungsmiete oder -besitz eine entsprechende Verbrauchsrechnung besteht. Auch eine Angabe eines Landes bei jeglichen Plattformen kann keine Steuerpflicht auslösen. Es geht immer um die realen Gegebenheiten und Fakten des Aufenthaltes, NIE was bei irgendeiner Bank hinterlegt ist oder in einem Dokument steht. Ein Datenaustausch an jenes Land kann dann zwar unangenehme Fragen oder auch Ermittlungen zu den Gegebenheiten nach sich ziehen, ist bei Halten an geltende Gesetze aber nie ein Problem an sich.
Im dritten und letzten Teil unserer Perpetual-Traveler-Serie schauen wir uns deshalb den nächsten logischen Schritt an: den mobilen PT. Einen Lebensstil, bei dem das Zuhause nicht an einen Ort gebunden ist, sondern immer mitreist – sei es im Van, Wohnmobil, Expeditionsmobil, auf einem Boot oder einer Yacht. Wir klären, für wen dieses Modell sinnvoll ist, wo seine Grenzen liegen und welche rechtlichen, steuerlichen und praktischen Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Und wie immer gilt: Theorie ist gut, ein funktionierendes Setup ist besser. Wenn Du herausfinden willst, welcher PT-Typ wirklich zu Dir passt, wie Du Wohnsitz-, Steuer-, Unternehmens- und Banking-Strukturen sinnvoll kombinierst oder Dein bestehendes Setup robuster machen möchtest, unterstützen wir Dich gerne. Unser Ziel ist kein Standardmodell, sondern eine Lösung, die zu Deinem Leben passt – flexibel, rechtssicher und langfristig tragfähig. Melde Dich einfach bei uns, wenn wir Dich auf diesem Weg begleiten können. Weil Dein Leben Dir gehört!
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