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Der Großteil unserer Leser besitzt bereits einen EU-Pass und hat damit umfassende Bewegungsfreiheit in Europa – doch gerade als Staatenlose, die weltweit unterwegs sind und oft Partner aus Nicht-EU-Staaten an ihrer Seite haben, ist das Thema EU-Aufenthalt alles andere als nebensächlich. Denn wer schon einmal versucht hat, seinen Ehe- oder Lebenspartner über klassische Wege (bspw. Familiennachzug) nach Europa zu holen, weiß: Ohne eigenen steuerlichen Wohnsitz im jeweiligen Land geht in der Regel nichts – und genau diese erneute Auslösung eines steuerlichen Wohnsitzes wollen wir ja häufig vermeiden. Auf welchem Weg kann sich der Partner also dennoch möglichst frei in der EU bewegen, wenn man selbst bspw. Perpetual Traveler ist?

Dieser Artikel richtet sich damit vor allem an folgende Personengruppen:

  • Du sprichst Deutsch, hast aber keine EU/Schweiz-Staatsbürgerschaft und willst länger als 90 in 180 Tagen im Schengen-Raum sein
  • Du bist EU-Staatsbürger, willst diese Staatsbürgerschaft aber ohne jene Reisenachteile aufgeben. Zum Beispiel kannst Du so auch rein mit Vanuatu-Pass einfach weiterhin ungehinderten ganzjährigen Schengen-Zugang genießen!
  • Du bist EU-Staatsbürger, willst aber (Ehe)-Partner oder Freunde dauerhafter nach Europa holen

Das große Thema vor dem nämlich zahlreiche Staatenlos-Kunden stehen: eine Heirat allein bietet keine automatische Aufenthaltsgenehmigung für den Ehepartner in der EU. Zwar ist ein Schengen-Visa durch eine Heirat oft einfacher zu beantragen, aber eben auf 2x 90 Tage in je 180 Tagen beschränkt. Wer Perpetual Traveling, etwa mit dem Wohnmobil, in Europa betreiben möchte steht hier oft vor Schwierigkeiten.

Familiennachzug ist immer nur dann möglich, wenn der EU-Staatsbürger in der Ehe sich fest in einem Land des Schengen-Raumes anmeldet. Genau das löst in vielen Fällen aber eine Steuerlast aus und bringt viele weitere systemische Nachteile mit sich. Ab einem gewissen Budget ist es deshalb viel einfacher seinen Ehepartner ein Golden Visa zu sponsern oder vielleicht auf die meist nachteilige Heirat damit ganz zu zu verzichten, trotzdem mit seinen Liebsten aber die Zeit in Europa zu genießen.

Genau hier kommt mit Lettland eine sehr spannende Visa-Option ins Spiel – mit einem der flexibelsten, schnellsten und zugleich steuerlich attraktivsten Golden-Visa-Programme der gesamten EU. Wir haben es mit den großen Namen wie Portugal, Spanien oder Griechenland verglichen – und zeigen Dir die immensen Vorteile der Residenz in Lettland.

Wer nicht über einen EU-Pass verfügt, steht oft vor hohen Hürden, wenn es um legalen Aufenthalt, Mobilität innerhalb Europas oder den Zugang zu Bildung, Gesundheitssystemen und Bankdienstleistungen geht. Viele klassische Einwanderungslösungen in der EU sind mit hohen Investitionen, langwierigen Verfahren oder verpflichtender (steuerlicher) Ansässigkeit verbunden.

Lettland als schnellste und kostengünstigste Option für Nicht-EU-Staatsbürger

Genau hier bietet Lettland eine außergewöhnlich flexible und kosteneffiziente Alternative: Mit vergleichsweise niedriger Einstiegshürde, klaren Regeln und einer realistischen Perspektive auf langfristigen Aufenthalt – ohne Wohnsitzpflicht und mit freier Bewegung im Schengen-Raum. Für Menschen aus Drittstaaten, die sich ein zweites Standbein in Europa aufbauen oder den Familiennachzug erleichtern möchten, ist das lettische Golden Visa-Programm eine der interessantesten Optionen im Jahr 2025.

Schon ab einer Investition von 50.000 EUR in das Stammkapital eines lettischen Unternehmens sowie einer einmaligen staatlichen Gebühr von 10.000 EUR kann man eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten, die auch für den Ehepartner und Kinder unter 18 gilt. Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, und nach zehn Jahren sogar die lettische Staatsbürgerschaft. Insgesamt gibt es drei Hauptwege, das Golden Visa zu beantragen. Schauen wir uns das aber genauer an:

Erste Möglichkeit: Investition in ein lettisches Unternehmen

Erstens kann man durch eine Investition von mindestens 50.000 EUR in das Stammkapital eines lettischen Unternehmens und Zahlung einer einmaligen staatlichen Gebühr von 10.000 EUR (einmalig für die gesamte Familie) eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre erhalten, die anschließend erneuert werden kann. Nach fünf Jahren ist der Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung möglich – sowohl für Ehegatten als auch Kinder. Weiter:

  • Der Investor wird offizieller Anteilseigner
  • 2 % jährliche Kommission, falls die Investition für 10 Jahre gehalten wird, keine Kommission, wenn für 5 Jahre
  • Zulässige Unternehmen haben eine Steuerlast von min. 40.000€ im Jahr (Gesamtunternehmen, nicht dein Anteil daran!)
  • Nach Ablauf der Laufzeit wird die Investition vollständig zurückerstattet
  • Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre für den Investor sowie Ehegatten und Kinder
  • Zusätzliche Gebühren:
  • 10.000 EUR Rechtsanwaltsgebühr (pauschal, unabhängig von der Familiengröße)

Unser Kooperationspartner arbeitet mit etablierten und verlässlichen Unternehmen zusammen, die derzeit aktiv Investoren aufnehmen. Die Investitionsvereinbarungen beinhalten Rückkaufgarantie und Kapitalrückzahlung, direkt zwischen Investor und Unternehmen vertraglich geregelt. Sprich uns einfach darauf an, wenn Du Dich für das Programm interessierst.

Zweite Möglichkeit: Immobilienerwerb

Eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Lettland ist die Investition in Immobilien mit einem Mindestmarktwert von 250.000 EUR. Entscheidet sich der Investor für eine Vermietung der Immobilie, kann aktuell mit einer jährlichen Mietrendite von etwa 5 bis 6 % gerechnet werden. Zusätzlich fallen eine staatliche Steuer in Höhe von 5 % des Immobilienwerts sowie eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr von 12.000 EUR an – auch hier wieder unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder.

Dritte Möglichkeit: Bankeinlage (Anleihen)

Drittens kann man durch eine Bankeinlage von mindestens 280.000 EUR in nachrangige Anleihen einer lettischen Bank und Zahlung einer staatlichen Gebühr von 25.000 EUR eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese Anlageform bietet eine attraktive Rendite zwischen 5 % und 11,11 % pro Jahr, wobei die Ausschüttung vierteljährlich erfolgt. Bei klassischen Bankeinlagen liegt die erwartete Rendite derzeit bei bis zu 8 % jährlich, ebenfalls mit vierteljährlicher Auszahlung. Zusätzlich fallen eine staatliche Steuer in Höhe von 25.000 EUR sowie eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr von 15.000 EUR an.

Die Programme sind offen für Nicht-EU-Bürger, wobei russische und belarussische Staatsbürger aktuell ausgeschlossen sind – es sei denn, sie besitzen eine zweite Staatsbürgerschaft. Aus zahlreichen Gründen verweisen wir immer wieder auf die Wichtigkeit einer 2. Staatsangehörigkeit, wie sich auch hier wieder zeigt. Dabei gibt es neben den Investmentprogrammen für eine Staatsbürgerschaft auch den Weg des Nachweises von Einkommen – oder eben des Zeitabsitzens in einem entsprechenden Land.

Visafrei im gesamten Schengen-Raum bei minimaler physischer Anwesenheit im Gastland

Ein großer Vorteil ist, dass man mit der lettischen Aufenthaltsgenehmigung visafrei im gesamten Schengen-Raum reisen kann und nur eine minimale physische Anwesenheit in Lettland verlangt wird – oft reichen fünf Tage pro Jahr aus. Die Bearbeitungszeit beträgt meist nur drei bis vier Monate. Es müssen ausreichende finanzielle Mittel und ein sauberer Leumund nachgewiesen werden, außerdem muss die Herkunft der Investitionsmittel belegt werden.

Zusätzlich profitieren Investoren von niedrigen Steuern, Zugang zum europäischen Gesundheitssystem und der Möglichkeit, Bankkonten in der EU zu eröffnen. Lettland gilt als sicher, bietet eine stabile Wirtschaft und ist ein attraktiver Standort für Familien, die einen unkomplizierten Zugang zu Europa suchen.

Lettlands steuerliche Vorteile

Lettland bietet Investoren, Unternehmern und aber auch Privatpersonen eine außergewöhnlich attraktive steuerliche Umgebung durch ein einzigartiges Körperschaftsteuer-System. So erhebt Lettland keine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne, solange diese nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden. Dieses sogenannte Cashflow-basierte Modell bedeutet konkret, dass Unternehmen erst dann Steuern zahlen müssen, wenn Gewinne tatsächlich an Gesellschafter ausgezahlt werden. Solange die Gewinne im Unternehmen verbleiben und für bspw. Investitionen genutzt werden, bleiben sie vollständig steuerfrei. Damit hat Lettland, ähnlich wie Estland, eine steuerlich sehr vorteilhafte Unternehmensregelung geschaffen. Nach den ungünstigen Reformen Estlands ist die lettische Variante der nachgelagerten Besteuerung mittlerweile sogar attraktiver.

0 %-Besteuerung auf EU-Dividenden

Für natürliche Personen bietet dieses Modell weitere bedeutende Vorteile, insbesondere bei Dividenden aus anderen EU-Ländern. In Lettland ansässige Privatpersonen zahlen keine zusätzliche Steuer auf Dividenden, die bereits im Herkunftsland (z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich) besteuert wurden. Diese indirekte 0 %-Besteuerung entsteht durch das lettische Prinzip, dass bereits versteuerte Gewinne aus anderen EU-Staaten steuerfrei an Privatpersonen weitergegeben werden dürfen.

Was bedeutet das konkret? Wenn eine Person also ihren steuerlichen Wohnsitz in Lettland hat und Dividenden von Unternehmen aus anderen EU-Ländern erhält, werden diese Dividenden in Lettland nicht erneut versteuert, sofern sie bereits im Herkunftsland einer Körperschaftsteuer unterlagen. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern, die zusätzlich eine private Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben, verlangt Lettland keine zusätzliche persönliche Steuer. Dadurch entfällt eine doppelte steuerliche Belastung auf diese Einkünfte, was erhebliche Vorteile für Investoren bedeutet, die regelmäßig Dividenden aus Unternehmen innerhalb der EU beziehen. Statt nachgelagert 20% auf ein lettisches Unternehmen bei Ausschüttung zu zahlen kann man zum Beispiel über eine Malta-Firma mit Substanz operieren und mit 5% Körperschaftssteuer den kompletten Gewinn steuerfrei nach Lettland ausschütten.

Obwohl Lettland in Bezug auf Steueroptimierung und attraktive steuerliche Regelungen bislang oft übersehen wurde, stellt es gemeinsam mit Estland eine enorm vorteilhafte Steuerstruktur in Europas dar. Es ist richtig strukturiert eine ähnlich vorteilhafte Steueroase wie Zypern, Malta oder Irland.

Zusätzlich verbindet das lettische Golden-Visa-Programm diese steuerlichen Vorteile mit einer flexiblen Aufenthaltsregelung: Investoren aus Drittstaaten können bereits ab einer Investition von nur 50.000 € eine lettische Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese erlaubt eine jährliche Mindestanwesenheit von lediglich fünf Tagen, wodurch global mobile Unternehmer und Familien ihren steuerlichen Wohnsitz in Lettland optimieren können, ohne ihren Lebensstil maßgeblich verändern zu müssen. Zugleich profitieren sie von visumfreier Reisefreiheit innerhalb des gesamten Schengen-Raums und langfristig von der Möglichkeit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bis hin zur Staatsbürgerschaft. Obwohl der fast nicht vorhandene Mindestaufenthalt gar keine Steuerpflicht bedingt, wäre ein lettischer Steuerwohnsitz vergleichsweise attraktiv.

Vergleich: Portugal

Das portugiesische Golden Visa-Programm zählt wohl zu den renommiertesten Investitionsprogrammen Europas, das besonders bei Amerikanern Beliebtheit errungen hat. Die Bedingungen wurden 2024 grundlegend überarbeitet, wobei die vormals noch möglichen Immobilieninvestitionen als Zugangskriterium entfallen sind. Stattdessen rücken nun alternative Optionen wie Unternehmensgründungen, Fondsbeteiligungen und kulturelle Investitionen in den Fokus.

Ein zentraler Anreiz des Programms liegt in der Integration von Familienmitgliedern. Der Hauptinvestor kann nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ehepartner, minderjährige Kinder, finanziell abhängige erwachsene Kinder (sofern unverheiratet und in Vollzeitausbildung) sowie Eltern über 65 Jahren Aufenthaltsgenehmigungen beantragen. Diese Regelung ermöglicht es gemischten Familien mit EU- und Drittstaatsangehörigen, gemeinsam in Portugal zu leben, ohne dass der Hauptantragsteller seinen Wohnsitz vollständig verlagern muss. Die physische Präsenzpflicht ist bewusst gering gehalten: Während des ersten Jahres genügt ein Aufenthalt von sieben Tagen, gefolgt von vierzehn Tagen alle zwei Jahre für Verlängerungen.

Investitionsoptionen ab 2025

Nach der Reform sind folgende Wege zur Goldenen Visa-Erlangung möglich:

Fondsbeteiligung: Eine Mindestinvestition von 500.000 € in portugiesische Venture-Capital- oder Private-Equity-Fonds, die keine Immobilienprojekte finanzieren.

Unternehmensgründung: Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen in Portugal oder fünf Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen.

Kulturelle Spenden: Investitionen ab 250.000 € in den Erhalt des nationalen Kulturerbes oder 500.000 € in Forschungsprojekte.

Diese Änderungen spiegeln also Portugals Bestreben wider, produktivitätsorientierte Investitionen zu fördern, anstatt rein kapitalgesteuerte Immobilientransaktionen.

Sie zeigen aber auch im Vergleich eine viel höhere Investitionsschwelle, als beispielsweise Lettland. Das lettische Programm ermöglicht bereits ab einer Investition von 50.000 € in ein lokales Unternehmen – kombiniert mit einer staatlichen Gebühr von 10.000 € – den Erwerb einer fünfjährigen Aufenthaltsgenehmigung. Diese Schwelle ist deutlich niedriger als in Portugal, wo seit 2024 nur noch Optionen wie Fondsbeteiligungen ab 500.000 € oder kulturelle Spenden ab 250.000 € verfügbar sind. Für Familien, die gemeinsam immigrieren möchten, ist Lettland besonders attraktiv, da Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren ohne zusätzliche Investition einbezogen werden. In Portugal fallen dagegen pro Familienmitglied erhebliche Regierungsgebühren an.

Minimale physische Präsenzpflicht

Ein entscheidender Unterschied liegt aber auch in den Aufenthaltsanforderungen. Lettland verlangt lediglich einen jährlichen Besuch von fünf Tagen zur Verlängerung des Aufenthaltsstatus, sofern die Investition in einem Unternehmen getätigt wurde. Bei Immobilieninvestitionen reicht sogar ein Besuch alle fünf Jahre. Portugal hingegen verpflichtet zu sieben Tagen Aufenthalt im ersten Jahr und vierzehn Tagen alle zwei Jahre danach. Für global mobile Familien, die ihren Lebensmittelpunkt nicht vollständig verlagern möchten, bietet Lettland somit auch hier etwas mehr Flexibilität. Zudem sind die Bearbeitungszeiten Stand 2025 in Lettland mit durchschnittlich zwei bis drei Monaten deutlich schneller. In Portugal muss mitunter mit Wartezeiten von Jahren gerechnet werden.

Auch im Vergleich mit Spanien, Griechenland und Italien ist Lettland konkurrenzlos

Selbst im Vergleich mit weiteren großen Namen unter den europäischen Golden-Visa-Programmen – Spanien, Griechenland und Italien – bleibt Lettland ein echter Geheimtipp. Wer genauer hinschaut, erkennt schnell: In puncto Flexibilität, Investitionshöhe und steuerlicher Attraktivität spielt Lettland in einer eigenen Liga.

In Spanien starteten beispielsweise Investitionen bei 500.000 € für Immobilien. Wer stattdessen in Unternehmensanteile investieren möchte, musste mit mindestens 1 Million Euro rechnen, während Staatsanleihen sogar eine Einlage von 2 Millionen Euro erforderten. Trotz der hohen Lebensqualität und Beliebtheit Spaniens als Wohnsitz, blieb der Zugang zum Aufenthaltsrecht dort eine hochpreisige Angelegenheit. Spanien hat sein Programm vor Kurzem komplett abgeschafft – deshalb die Vergangenheitsform. Wer sich aber nur in Spanien aufhalten möchte, dem ist dies auch über das lettische Programm nicht verwehrt. Spanien ist ein hervorragender Compliance-Wohnsitz, in dem man sich problemlos bis zu einem halben Jahr pro Kalenderjahr in der eigenen Immobilie ohne Steuerfolgen aufhalten kann. Das geht für jeden Drittstaatler auch bereits mit 50.000€ Anteilen an einer lettischen Firma.

Griechenland bietet zwar eine niedrigere Einstiegshürde mit 250.000 € für Immobilien, liegt aber immernoch weit über dem Mindestinvestment in Lettland. Zudem steigen diese Kosten in beliebten Regionen wie Mykonos oder Santorini nochmal erheblich an (auf mindestens 800.000 €). Griechenland verlangt zusätzlich eine Aufenthaltsdauer von 183 Tagen pro Jahr für die spätere Staatsbürgerschaft, während Lettland mit lediglich fünf Tagen pro Jahr maximale Flexibilität ermöglicht.

Italien hingegen priorisiert innovative Investitionen in Start-ups (ab 250.000 €), etablierte Unternehmen (500.000 €) oder Staatsanleihen (2 Mio. €), ähnlich wie Portugals aktualisiertes Programm. Beide Länder fordern allerdings auch hier deutlich höhere Investitionssummen als Lettland. Trotz attraktiver Flat-Tax-Regelungen Italiens (200.000 €/Jahr für ausländische Einkünfte) bleibt Lettland durch seine niedrige Einstiegshürde (Unternehmensbeteiligungen ab 50.000 €), die minimalen Anwesenheitspflichten und eine attraktive steuerliche Behandlung von EU-Dividenden konkurrenzlos attraktiv für internationale Investoren und global mobile Familien.

Malta: Malta ist eine ähnlich interessante Steueroase, mit einer Schenkung von 98.000€ und Spende an gemeinnützige Organisationen von 2000€ plus Anwaltsgebühren aber ebenfalls keine ganz günstige Option für eine Daueraufenthaltsgenehmigung im Schengen-Raum. Im Gegensatz zu Lettland ist das Geld hier komplett weg und eine Staatsbürgerschaft wird faktisch nicht vergeben.

 

Nimm jetzt Kontakt auf

Wenn Du dich für das lettische Golden Visa interessierst und die steuerlichen sowie strukturellen Vorteile für Dich oder Deine Familie nutzen möchtest, solltest Du jetzt handeln. Wir arbeiten mit erfahrenen lokalen Partnern vor Ort zusammen, die Dich während des gesamten Prozesses begleiten – von der Auswahl und Vermittlung geeigneter Investitionen bis hin zur Antragstellung und Aufenthaltsabwicklung. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und eine maßgeschneiderte Lösung, die zu deiner persönlichen Situation passt.

Nimm jetzt Kontakt mit uns auf, um mehr über deine Möglichkeiten in Lettland zu erfahren. Alle anderen geschilderten Golden Visa können wir aber natürlich ebenfalls anbieten, falls Du diese aus gewissen Gründen, zB einen ohnehin gewollten Immobilienkauf in zB Griechenland, bevorzugst.

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