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Wer zahlungsunfähig ist oder von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist und kein zukünftiges Einkommen zur Bedienung der Gläubiger generiert, hat meist keine andere Wahl und muss Privatinsolvenz (in Österreich auch Privatkonkurs genannt) anmelden. Doch was nun? Welche Möglichkeiten gibt es? Ein Perpetual Traveler hat natürlich mehr als nur eine Möglichkeit und wie es meist ist, ist Deutschland auch nicht unbedingt die erste Wahl. Bereits die Tatsache sich abmelden zu können/wollen kann oft dazu führen dass Gläubiger auf einen für sie nachteiligen Vergleich eingehen, da in den richtigen Ländern im außereuropäischen Ausland Titel ohnehin kaum vollstreckbar sind. In diesem Artikel soll es aber nicht um Insolvenzflucht gehen – diese regelt man ohnehin besser proaktiv durch die rechtzeitige Wahl der richtigen Rechtsform für seine Vermögensverwaltung – zum Beispiel eine Nevis Stiftung/Trust und/oder IBC/LLC.  Stattdessen kann ein temporärer Umzug innerhalb der EU für eine wesentlich reibungslosere Privatinsolvenz sorgen, die auch daheim voll anerkannt wird. In diesem Artikel wollen wir uns mit den vorhandenen Möglichkeiten beschäftigen

Privatinsolvenz in Deutschland

In Deutschland ist der erste Schritt nach Anmeldung der Privatinsolvenz, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Hierfür muss ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern vorgelegt werden. Wenn auch nur ein einziger Gläubiger diesen ablehnt, dann ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung in diesem Fall gescheitert und es muss ein Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt werden. Aber auch in der Phase der Privatinsolvenz wird nicht gleich ein Verfahren eröffnet, sondern auch hier wird wieder versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Hier reicht es aber, wenn mindestens 50 % dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Im nächsten Schritt kommt die Wohlverhaltensphase, wo ein Treuhänder das Vermögen des Schuldners verwaltet und die Insolvenzmasse auf die Gläubiger verteilt.

Diese Phase dauert unfassbare 3 Jahre, in welcher der Schuldner noch anderen Pflichten nachkommen muss. Zum Beispiel muss er einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder sich zumindest darum bemühen und bei Änderungen seiner beruflichen und wohnlichen Situation dies sofort dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitteilen. Von Freiheit und Privatsphäre kann hier wirklich nicht mehr gesprochen werden. Nach drei langen Jahren in diesem beinahe Gefängnis ist der ganze Spuk mit der Restschuldbefreiung, wenn die Obliegenheiten der Wohlverhaltensperiode angehalten wurden, ausgeschlossen. Damit befreit das Gericht den Schuldner von den restlichen Verbindlichkeiten. Der Ablauf in Österreich ist relativ analog dazu.

Möglichkeit der Verlagerung der Privatinsolvenz ins EU-Ausland

Wie man sieht, ist ein Insolvenzverfahren in Deutschland wohlgemerkt langwierig und zum Teil auch kompliziert. Die Insolvenz im EU-Ausland hingegen ist im Vergleich dazu relativ einfach zu durchlaufen und auch deutlich kürzer. Doch wieso kann ich als EU-Bürger meine Insolvenz im EU-Ausland überhaupt durchlaufen? Kurz gesagt wurde genau dies in der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 beschlossen. Hier heißt es, dass jedes Mitgliedsland der Europäischen Union eine in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführte Insolvenz bzw. die daraus resultierende Restschuldbefreiung anerkennen muss.

Wesentlich ist dabei eine tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das jeweilige Land. Ehepartner und Kinder müssen mitkommen und bis auf kurze Besuche ein Aufenthalt im Heimatland ausgeschlossen werden. Dies wird je nach Land der Privatinsolvenz auch besonders intensiv geprüft. Mit einem Scheinwohnsitz wird man seine Probleme nur noch verschlimmern.

Vergleich der Privatinsolvenz der verschiedenen Länder

Nun stellt sich die Frage, welches Land ist für ein Insolvenzverfahren am besten geeignet? Hierfür vergleichen wir einige europäische Länder mit Deutschland/Österreich. Dabei gehen wir natürlich längst nicht auf alle Aspekte ein, beschreiben unseren “Sieger” Irland am Ende aber nochmals ausführlicher.

Irland

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

12 Monate

Wohlverhaltensphase

12 Monate

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung; durchschnittlich 5-10 % des Einkommens.

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Keine Erwerbsobliegenheit, pfändbarer Teil des Arbeitseinkommen ist über 3 Jahre abzuführen, eine selbstständige Tätigkeit bedarf der Freigabe, es darf aber in jedem Falle keine irische Ltd. durch den Schuldner geführt werden.

Vorteile

Restschuldbefreiung nach 12 Monaten & für alle Forderungen, die nicht als gerichtliche Geldbuße oder Strafzahlung verhangen wurden.

Nachteile

Pfändbarer Teil des Arbeitseinkommens ist über 3 Jahre abzuführen; selbstständige Tätigkeit bedarf der Freigabe; in keinstem Fall darf eine irische Ltd. geführt werden; in Einzelfällen können zukünftige Pensions-/Rentenansprüche gepfändet werden.

Voraussetzung

Tatsächlicher Wohnsitz (Familie muss mit umziehen), Schwerpunkt der Wirtschaftsinteressen (COMI – Center of Main Interest) muss in Irland sein; Sozialleben in Irland, Schulden müssen mindestens 20.000 € hoch sein.

Flag of Ireland.svg

Lettland

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

12-36 Monate (nach Ablauf der Wohlverhaltensphase); bei optimalen Bedingung kann diese auch nur 6 Monate dauern (ist aber eher selten der Fall). Wie lange die Wohlverhaltensphase hier dauert, richtet sich danach, wie viel der angemeldeten Schulden Sie zurückzahlen können:

  • mindestens 50 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 6 Monate;
  • mindestens 35 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 12 Monate;
  • mindestens 20 Prozent: Die Wohlverhaltensphase dauert 18 Monate;
  • weniger als 20 Prozent bei Schulden von weniger als 30.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 12 Monate;
  • weniger als 20 Prozent bei Schulden von 30.001 bis 150.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 24 Monate;
  • weniger als 20 Prozent bei Schulden über 150.000 Euro: Die Wohlverhaltensphase dauert 36 Monate.

Wohlverhaltensphase

bis zu 36 Monate

Höhe der Einkommensabgabe

33,33 % (⅓) des Einkommens

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Es muss nach Möglichkeiten Einkommen generiert werden (auch als Selbstständiger oder Unternehmer möglich), um die Gläubiger zu befriedigen; Geldmittel (auch Kryptowährungen) müssen innerhalb von 10 Tagen ab Bekanntgabe der Insolvenz an der Verwalter überwiesen werden; es muss ein Rückzahlungsplan erstellt werden; Deckung der Verfahrenskosten; Eigentum muss sorgfältig verwahrt und verwaltet werden; auf Verlangen des Verwalters muss das Vermögen übertragen werden.

Vorteile

Kürzerer Prozess; Möglichkeit eine sofortige Restschuldbefreiung zu erhalten;  es muss nicht nachgewiesen werden, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen wurde; ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung verlieren die Gläubiger das Recht, Zinsen oder Säumniszuschläge zu berechnen.

Nachteile

Schuldner hat ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung kein Recht mehr über sein Vermögen und Eigentum zu verfügen, dieses Recht erhält ein Verwalter; ohne Zustimmung des Verwalters können keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden; darf keine Geschäfte (außer einmal im Monat von maximal 500 €) ohne Zustimmung des Verwalters tätigen. Restschuldbefreierung für deliktische Forderungen (zB Betrug) kaum möglich

Voraussetzung

Mindestens 6 Monate vor Antragstellung muss der Lebensmittelpunkt nach Lettland verlagert werden; in dieser Zeit müssen dort auch Steuern gezahlt werden; aktuell mindestens 7000 € Schulden; gesamt Verbindlichkeiten von mehr als 14.000 €, die im folgenden Jahr fällig werden, Zahlungsunfähigkeit.

Flag of Latvia.svg

Spanien

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

12-16 Monate

Wohlverhaltensphase

12-16 Monate

Höhe der Einkommensabgabe

Stufensystem, ca. 10 % des Einkommens.

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Restschuldbefreiung nach 12-16 Monate, keine deutsche Wohlverhaltensphase.

Vorteile

In Spanien existiert eine Art “Schuldfrage”, wo die Beweislast beim Schuldner liegt → sollte das Gericht zum Entschluss kommen, dass der Konkurs schuldhaft ist, kann dies strafrechtlich verfolgt werden & der Schuldner kann in seiner Geschäftstätigkeit eingeschränkt werden; bei schuldhaft angehäuften Verbindlichkeiten wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt; Unterhaltsforderungen sind nicht in der Restschuldbefreiung inbegriffen.

Nachteile

Es existiert eine Art “Schuldfrage”, wo die Beweislast beim Schuldner liegt → sollte das Gericht zum Entschluss kommen, dass der Konkurs schuldhaft ist, kann dies strafrechtlich verfolgt werden & der Schuldner kann in seiner Geschäftstätigkeit eingeschränkt werden; bei schuldhaft angehäuften Verbindlichkeiten wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt; Unterhaltsforderungen sind nicht in der Restschuldbefreiung inbegriffen.

Voraussetzung

Mindestens 3 Monate vor Antragstellung muss der Schuldner in Spanien gelebt haben; Lebensmittelpunkt muss während der gesamten Zeit in Spanien liegen.

Bandera de España.svg

Portugal

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

3 bis 5 Jahre

Wohlverhaltensphase

3 bis 5 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach 3 bis 5 Jahren, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase

Nachteile

Längere Dauer des Verfahrens, mögliche Einschränkungen während der Wohlverhaltensphase

Flag of Portugal

Tschechien

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

3 bis 5 Jahre

Wohlverhaltensphase

3 bis 5 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach 3 bis 5 Jahren, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase

Nachteile

Längere Dauer des Verfahrens, mögliche Einschränkungen während der Wohlverhaltensphase

Flag of Czechia

Bulgarien

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

2 bis 5 Jahre

Wohlverhaltensphase

2 bis 5 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeiten einer verkürzten Restschuldbefreiung, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase, niedrigere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen EU-Ländern

Nachteile

Eventuelle Sprachbarrieren, erforderliche Anpassung an die lokale Kultur und Lebensweise

Flag of Bulgaria

Rumänien

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

2 bis 5 Jahre

Wohlverhaltensphase

2 bis 5 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeiten einer verkürzten Restschuldbefreiung, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase, niedrigere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen EU-Ländern

Nachteile

Eventuelle Sprachbarrieren, erforderliche Anpassung an die lokale Kultur und Lebensweise

Flag of Romania

Polen

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

3 bis 5 Jahre

Wohlverhaltensphase

3 bis 5 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeiten einer verkürzten Restschuldbefreiung, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase, niedrigere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen EU-Ländern, kulturelle Vielfalt und historisches Erbe

Nachteile

Eventuelle Sprachbarrieren, erforderliche Anpassung an die lokale Kultur und Lebensweise

Flag of Poland

Litauen

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

2 bis 7 Jahre

Wohlverhaltensphase

2 bis 7 Jahre

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Schuldenbereinigungsplan, Zusammenarbeit mit dem Verwalter, regelmäßige Berichterstattung über die finanzielle Situation

Vorteile

Möglichkeiten einer verkürzten Restschuldbefreiung, flexible Regelungen für die Wohlverhaltensphase, niedrigere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen EU-Ländern, schöne Landschaften und historische Städte

Nachteile

Eventuelle Sprachbarrieren, erforderliche Anpassung an die lokale Kultur und Lebensweise

Flag of Lithuania

Deutschland (Österreich)

Dauer bis zur Restschuldbefreiung

36 Monate

Wohlverhaltensphase

36 Monate

Höhe der Einkommensabgabe

Individuelle Berechnung; Freibetrag liegt bei 1.339,99 €.

Pflichten in der Wohlverhaltensphase

Erwerbsobliegenheit, Keine Insolvenzstraftat oder Leistungserschleichung, Auskunft- und Mitwirkungspflicht, keine unangemessenen Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung, Gläubigergleichbehandlung, Herausgabeobliegenheit, Treuhändervergütung. 

Vorteile

Keine

Nachteile

Deliktische Forderungen, wie z.B. Schulden aus Straftaten, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen; lange Prozessdauer; Einschränkung der Privatsphäre und Freiheit. 

Zusammenfassung des Vergleichs

Werden nun die einzelnen Länder miteinander verglichen, so stellt man als erstes fest, dass Deutschland mit 36 Monaten als längstes Privatinsolvenzverfahren gilt. Zudem sind die Obliegenheiten im Vergleich zu den anderen Ländern eher streng. Auf den ersten Blick scheint Spanien eine gute Wahl zu sein, da die Erlangung der Restschuldbefreiung gerade einmal ein Jahr betragen kann. Zudem gibt es keine deutsche Wohlverhaltensphase. Jedoch überwiegen hier die Nachteile die Vorteile. So zum Beispiel die Tatsache, dass der Schuldner in den nächsten 5 Jahren ab Verfahrenseröffnung keine neuen Verbindlichkeiten aufnehmen bzw. anhäufen, was diesen faktisch vom modernen Wirtschaftsleben ausschließt. Daher ist Spanien nicht wirklich eine gute Alternative. 

Auch Irland und Lettland locken mit kurzen Prozesszeiten bis zur Restschuldbefreiung. In Lettland ist sogar eine sofortige Restschuldbefreiung möglich. Dies ist jedoch nicht der Standard. Jedoch sind die Voraussetzungen zur Umlagerung der Privatinsolvenz nach Lettland nicht für jeden Perpetual Traveler verlockend. Da dieser in Lettland seinen Lebensmittelpunkt haben muss und zudem hier Steuern zahlen muss. Mit Null Prozent Steuern auf Dividenden aus EU-Beteiligungen ist Lettland aber eine recht unbekannte Steueroase, die durchaus attraktiv sein kann richtig strukturiert. Bei Unternehmen vor Ort gilt das aus dem Nachbarland Estland bekannte System der nachgelagerten Besteuerung von 20% bei Ausschüttung der Gewinne. Allerdings schneidet Lettland mit relativ gläubiger-freundlichen Richtlinien holistisch betrachtet nicht all zu gut ab. Eine Restschuldbefreiung für Steuerschulden und deliktische Taten ist genauso ausgeschlossen wie Kindsunterhalt und Durchgriffshaftung. Die Wohlverhaltensphase ist noch strenger als in Deutschland und der Insolvenzrichter kann das Verfahren jederzeit einstellen.

In Irland ist nachteilig, dass es für das Nachgehen einer selbständigen Tätigkeit einer Erlaubnis bedarf. Dies ist jedoch fast in allen Ländern der Fall bzw. ist die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Allerdings kann man sich hier die Vorteile des Non-Dom-Systems zu nutze machen und weitestgehend steuerfrei agieren wenn man sich über das Ausland eine neue Existenz aufbaut. Ferner kann man bei Notwendigkeit einen kompletten Neustart über eine Namensänderung erreichen. Diese ist über einen Deed Poll in bereits ca 6 Wochen durchführbar und ebenfalls EU-weit anerkannt. Grundsätzlich halten wir Irland deshalb für die beste Wahl, sofern die betroffene Person wirklich bereit ist ihren Lebensmittelpunkt dorthin zu verlagern.

Irland punktet weiterhin mit hohen Auflagen für Gläubiger Forderungen geltend zu machen, da ein persönlicher Termin mit Anwalt vor Ort notwendig ist. Während der DACH-Raum sehr gläubiger-freundlich ist, gilt Irland als das schuldner-freundlichste Land Europas. Eigenheim, Lebensversicherungen und Rentenansprüche sind genauso wenig pfändbar wie lokale Bankkonten. Steuerschulden, deliktische Forderungen und Durchgriffshaftung ist durch die irische Restschuldbefreiung gedeckt. Lediglich Unterhaltsschulden von Kindern sind in der irischen Restschuldbefreiung ausgenommen. Das Verfahren ist mit nur 200€ Gerichtskosten zudem sehr günstig – das Leben in Irland, abgesehen von der Hauptstadt Dublin, meist auch. Viel günstiger als im ländlicheren Irland kann man in Westeuropa nicht leben. Wer noch nicht vor der Privatinsolvenz steht sollte sich zudem die für den Vermögensschutz sehr günstige Lösung der irischen Stiftungs-Limited (Limited by Guarantee) anschauen.

Schlussendlich muss jeder selbst entscheiden, welches Land für ihn die beste Wahl ist! Wir finden es falsch von Schulden davon zu laufen, die man selber verantwortet hat. Aber oft ist der Sachverhalt nicht so eindeutig wie es von außen scheint. Wir haben schon viele ältere Unternehmer beraten, die im Laufe ihres Lebens Multimillionen verdient haben um dann zum Ende ihres Erwerbslebens fast mittellos auf der Straße zu stehen. Eine Kombination aus falschen oder gar keinen Investments, Scheidungen und riskanten Projekten führt oft zum Ruin. Besser man wendet diesen bereits im Keim durch eine vernünftige Vermögensschutz-Struktur ab, in die man seine Güter mindestens 1 Jahr vor dem ruinierenden Ereignis überführt. Strukturell muss man sich kümmern solange es einem gut geht – nicht wenn man schon unter Beschuss gerät. Sellbst dann sollte man aber nicht verzagen, sondern die Möglichkeiten nutzen, die 28 verschiedene EU-Länder für eine Privatinsolvenz bieten.

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