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Schon lange haben wir auf Staatenlos.ch nicht mehr über die typischen Offshore-Jurisdiktionen geschrieben. Offshore ist tot – so heißt es. Internationale Regulierungen der letzten Jahre wie der automatische Datenaustausch CRS, die BEPS-Richtlinien der OECD oder eine immer härtere Sanktionierung von unkooperativen Steueroasen mittels Grauer und Schwarzer Listen haben klassischen Offshore-Jurisdiktionen tatsächlich weitgehend den Garaus gemacht.

Auch wir sprechen grundsätzlich davon dass “Onshore” das neue “Offshore” ist. Ein Riesenland wie die Vereinigten Staaten von Amerika mit seinen steuertransparenten LLCs ist längst nicht so leicht unter Druck zu setzen wie ein kleiner Karibik-Staat. Darüber hinaus bietet es wesentlich höhere Reputation .- sei es für die Kunden oder für den Zugang zu Banken und Zahlungsdienstleistern. Gleichzeitig nutzen Hunderte Millionen Amerikaner ein und diesselbe LLC – sie sind bloß durch Staatsbürgerschaft oder Greencard einkommenssteuerpflichtig.

 

An der Güte und auch Nachhaltigkeit amerikanischer LLCs gibt es wenig zu rütteln. Sie werden uns noch sehr lange Zeit mit allen ihren Vorteilen erhalten bleiben.

 

Dennoch lohnt es sich nochmals mit den klassischen Steueroasen zu beschäftigen, die die Vereinigten Staaten geschickt durch ihre Strategie los geworden sind einen internationalen Datenaustausch zu initiieren, selbst aber nie umzusetzen. Von den Bahamas, BVIs und St Vincents redet fast niemand mehr. Anders wollen wir es aber mit Nevis halten, zu dem wir bereits damals einen beliebten Artikel verfasst haben. Denn Totgesagte leben länger. So lang dass wir uns in der Tat entschieden haben einen eigenen Firmengründungs- und Betreuungs-Service auf dieser wunderschönen Insel aufzubauen. In einer Zeit, wo die meisten klassischen Offshore-Agenturen reihenweise pleite gehen.

 

Nevis – die letzte geile Steueroase

Nevis ist eine kleine Insel von nur knapp 12.000 Einwohnern in der Karibik. Nevis ist ein föderaler Gliedstaat des benachbarten und etwa 4x so großen St Kitts am oberen Ende der kleinen Antillen. Zusammen bilden sie den Staat Saint Christopher und Nevis, üblicherweise ist aber die Bezeichnung St Kitts und Nevis. 

St. Kitts ist vor allem für den Verkauf von Staatsbürgerschaften bekannt. Nur 1 Jahr nach der Unabhängigkeit von Großbritannien startete das Citizenship-by-Investment-Programm im Jahre 1984 als eines der ersten weltweit. Noch immer ist es trotz Rückschlägen in der Reisefreiheit eines der beliebtesten und einfachen Karibik-Pässe, die mit Schenkung oder Investment zu erwerben sind. Auch wenn Staatenlos.ch hier ebenfalls Unterstützung anbietet, soll es in diesem Artikel jedoch nicht um dieses Thema gehen. Der kleine Exkurs zeigt aber die Vorteile der föderalen Struktur von Saint Christopher und Nevis. Beide Inseln haben nämlich weitreichende Autonomie voneinander und ihre eigenen Spezialisierungen herausgebildet. Was St Kitts seine Pässe sind, ist Nevis sein Gesellschaftsrecht.

 

Man merke: St Kitts ist die deutlich größere Insel mit deutlich mehr Einwohnern und einen profitablen Verkauf von Staatsbürgerschaften. Offshore-Firmen auf St. Kitts sind jedoch gar nicht möglich. St Kitts hat nur lokale Firmen, die entsprechend Steuern zahlen müssen. Wer von gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren will muss das auf der Nachbarinsel tun. In globaler Hinsicht sind St Kitts und Nevis aber ein einziger Staat. Da das wesentlich größere St Kitts voll compliant mit allen internationalen Regelungen ist und keinerlei Steuervorteils-Strukturen hat, profitiert das in dieser Hinsicht autonome Nevis stark. Noch nie wurde Nevis etwa auf die Graue oder Schwarze Liste der Steueroasen gesetzt.

 

Nevis ist eine kleine Welt für sich. Während Kreuzfahrt-Touristen regelmäßig St Kitts überfluten, geht es in Nevis noch deutlich altertümlicher zu, Man kann es zu Recht als eine der noch kolonialsten und traditionellsten britischen Karibik-Inseln bezeichnen. Eine Abstimmung zur vollständigen Autonomie hatte 2002 zwar die einfache Mehrheit, scheiterte aber an der nötigen 2/3 Hürde. Für seine gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten ist dieses Scheitern wohl eher positiv zu werden.

Auf den ersten Blick steht man in Konkurrenz mit zahlreichen weiteren Karibik-Jurisdiktionen. Englische Amtssprache, US-Ostküstenzeitzone, britisches Common Law und politische Stabilität mit unideologischen Parteien sind wichtige Soft-Faktoren, aber auf den Caymans, Bahamas oder BVIs genauso vertreten. Ein genauerer Blick offenbart aber die großen Vorteile von Nevis, die sich längst nicht nur aus dem Whitelisting ergeben.

Bisher ist Nevis von den zahlreichen Regulationen des Offshore-Sektors in den letzten Jahren verschont geblieben. Obwohl Staaten und Territorien wie Panama, die Britischen Jungferninseln oder Bahamas immer mehr regulieren, bleiben sie dennoch auf der Schwarzen Liste. Nevis hingegen bleibt attraktiv:’weiterhin gibt es keinerlei Buchhaltungspflichten, keinerlei Substanz-Anforderungen und keinerlei Transparenzregister. Das noch bis zu den Panama Papers in 2017 währende Ideal der Offshore-Firma ist in Nevis weiterhin gegeben. 

Neben seinen föderalen Vorteilen erkauft sich Nevis dies vor allem durch eine strengen Know your Customer Anforderungen. Jeder kann in Nevis eine Firma gründen, aber die nötigen Unterlagen sind wesentlich umfangreicher als in anderen Ländern. Auf Details gehen wir später ein. Dennoch sind diese Auflagen selbst für Perpetual Traveler im Rahmen des Möglichen und stellen die nachhaltigen Vorteile von Nevis sicher.

Als St Kitts 1984 anfing Staatsbürgerschaften zu verkaufen, konzentrierte sich Nevis auf das Gesellschaftsrecht. Es ist damit eines der ältesten klassischen Offshore-Jurisdiktionen in der Karibik und hat zahlreiche Innovationen geprägt. Weiterhin gilt es damit als beste Jurisdiktion für den Vermögensschutz auf der ganzen Welt.

 

Kein einziger Kläger oder Gläubiger hat jemals in der Geschichte eine Nevis-Struktur penetrieren können – auch keine US-Behörden. Dabei könnte man es an sich belassen um Dich nicht mit den Details zu verwirren. Dem Verständnis halber erklären wir aber die genialen Aspekte des Nevis-Rechtes für den Vermögensschutz.

 

Vermögensschutz in Nevis

Über den großartigen Vermögensschutz von Nevis haben wir bereits vor 7 Jahren geschrieben – und wenig hat sich seitdem verändert. Die detaillierten Erklärungen im damaligen Artikel “17 Gründe warum du mich in Nevis nicht verklagen solltest”  sind weitestgehend immer noch gültig, Sie sollen hier in kompromierter Form zusammengefasst werden.

Als ehemalige britsche Kolonie richtet sich Nevis nach dem Common Law. Historisch und analytisch ist das britische Gemeinschaftsrecht wesentlich beklagten-freundlicher als positives kontinentales Recht wie in Deutschland. Im Common Law greift generell eine stärkere Unschuldsvermutung. Die Beweislast liegt bei dem Kläger, der die Schuld “beyond reasonable doubt” darlegen muss. Man darf praktisch nicht an der Schuld des Angeklagten zweifeln.

Das Recht anderer Staaten ist in dieser Hinsicht gleichgültig. Denn Nevis erkennt keinerlei ausländischen Gerichtsurteile an. Der Kläger muss vor Ort in Nevis Recht bekommen: ein Ding der Unmöglichkeit bei den Hürden, die dieses kleine Eiland in den Weg legt. Erst einmal gilt es die Nevis-Rechtsform mit all ihren Daten ausfindig zu machen. Ein komplett anonymer Handels- und fehlender Transparenz-Register macht dies zu einem schwierigen Unterfangen. Und ein Vermögensverwaltungs-Konstrukt braucht in der Regel keine Webseite mit Impressum.

Natürlich brauchen Kläger rechtlichen Beistand vor Ort. Anwälte auf Nevis arbeiten aber nur auf Honorar-Basis. Die Honorare sind üppig und Erfolgsbeteiligungen gibt es nicht. Zudem trägt der im Prozess Unterlegene sämtliche Anwalts- und Prozesskosten. Bei einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% zu verlieren muss man eine tiefe Tasche haben um die oft sechsstelligen Kosten zu schultern. Die braucht man auch um überhaupt zur Klage zugelassen zu werden. Der Kläger muss persönlich einen Geldbetrag in Cash beim lokalen Gericht deponieren. Dieser betrug historisch und für Klagen gegen Trusts weiterhin 100.000 USD. Gegenüber anderen Rechtsformen liegt es nach einer Reform in der Diskretion der Gerichte. Das Deposit kann jedoch nicht nur weniger betragen. Es kann und wird sehr wahrscheinlich bis 500.000 USD lauten.

Noch Lust zu klagen? Klagen sind nur alleine möglich, Gruppenklagen nicht zulässig. Verklagen kann man immer nur die Rechtsform selbst und nie ihre Mitglieder.

 

Es nützt also nichts zu wissen dass ich einen Nevis Trust habe. Solange ich den Namen nicht verrate – und öffentlich ist er nicht herauszufinden – scheitert die Klage bereits im Ansatz an dieser fehlenden Information.

 

Wenn Kläger also praktisch keine Chance haben die Assets einer Nevis-Gesellschaft zu greifen, können sie zumindest die Überführung dieser Assets anfechten. Auch hier hat Nevis aber Elemente eingebaut, die es von anderen guten Asset-Protection-Jurisdiktionen wie den Cook-Inseln im Pazifik unterscheiden. So sind sogenannte “Mareva Injunctions” oder “Freezing Orders” nicht zulässig in Nevis. In fast allen anderen Jurisdiktionen weltweit inklusive der Cook-Inseln können Kläger die Assets der beklagten Struktur einfrieren lassen. Mit eingefrorenen Vermögen lässt sich entsprechend kein Prozess finanzieren – eine Chance für den Kläger vielleicht einen Vergleich zu erreichen.

In Nevis kann Vermögen aber nicht nur nicht eingefroren werden, es kann ohne Pfändungsmöglichkeit weiter an den Begünstigten fließen um etwa Versicherungsprämien, Schul- und Universitäts-Gebühren und viele weitere Dinge zu bezahlen. Treuhänder in Nevis unterliegen dabei einer Nötigungsklausel. Sie dürfen nur Vermögen herausgeben, wenn dies dem freien Willen des Eigentümers entspricht. Der Direktor einer LLC oder Trustee eines Trusts MUSS sich widersetzen wenn der Eigentümer dies unter Zwang eines Gerichtes beauftragt. Selbst in diesem unwahrscheinlichen Fall hat Nevis natürlich noch eine Hürde einbauen lassen: Treuhänder werden automatisch entlassen und nach Diskretion der Nevis-Gerichte neu besetzt wenn sie gegen diese Nötigungsklausel verstoßen.

Bleibt uns noch das Thema der Anfechtung. Die einzige Chance, die Nevis potentiellen Gläubigern gewährt. Dabei geht man nicht ganz so stumpf wie die Konkurrenz in Belize vor, die jegliche Anfechtung verunmöglicht. Nevis bleibt internationalen Recht treu und gibt Klägern eine minimale Chance Vermögensübertragungen anzufechten. So ist es international üblich dass ein Vermögensschutz erst ab mehreren Jahren nach Übertragung greift. In Deutschland sind dies etwa 3 Jahre. Erst 3 Jahre nach unwiederruflicher Schenkung in eine Familienstiftung sind Vermögenswerte etwa vor Gläubigern geschützt, In Nevis beträgt diese Anfechtungsfrist hingegen nur 1 Jahr.

Zusammen hängt dies mit dem Rechtsbegriff der “arglistigen Überführung”. Dieser Begriff bezeichnet den Versuch Vermögenswerte von Gläubigern unter dieser Frist in Sicherheit zu bringen, etwa vor einer unerwarteten Scheidung. Eine Nevis-Struktur ist im Eilverfahren in einem Tag gegründet und kann versuchen die Vermögenswerte wie bereits beschrieben zu verschleiern. Selbst wenn dies nicht gelingt muss der Kläger neben allen schon besagten Aspekten die arglistige Überführung ins kleinste Detail beweisen und hat dazu maximal 2 Jahre Zeit Die Transaktion muss zweifelsfrei stattgefunden haben. Ferner ist der reine Versuch sein Vermögen zu schützen ungleich vielen anderen Jurisdiktionen nicht strafbar und auch durch keine Maßnahme vom Gläubiger verhinderbar.

Das war es aber immer noch nicht: falls irgendjemand in diesem Jahrtausend mal ein Nevis-Konstrukt penetrieren wird, kann er nichts gegen dien Charging-Order-Schutz ausrichten. Dieser besagt dass der Kläger die in Frage stehende Gesellschaft weder übernehmen noch kontrollieren kann. Der Gläubiger kann nur potentielle Ausschüttungen an die beklagte Person abgreifen und dies für maximal 2 Jahre. Andere Begünstigte haben weiterhin Zugriff auf ihren Anteil vom Vermögen. Solange keine Geldnot am Mann ist, kriegt der Gläubiger vermutlich also trotzdem nichts.

Weitere Aspekte des Vermögensschutzes liegen den besonderen Strukturen der einzelnen Rechtsformen zugrunde und werden an der entsprechenden Stelle in diesem Artikel diskutiert. So können LLCs als Series LLC eine Zellenstruktur für einzelne Assets bilden, die separat mit vollem beschriebenen Aufwand verklagt werden müssen. Trusts zum Beispiel können Gründer und Begünstigte in Personalunion haben – etwas was in fast allen anderen Jurisdiktionen wie zB auch Liechtenstein-Stiftungen bei deutschen Wohnsitz die Schutzwirkung völlig auflöst.

 

Es ist festzuhalten was bereits zu Anfang gesagt wurde: noch nie hat ein Besitzer einer Nevis-Struktur eine Klage verloren oder Vermögen rausgeben müssen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass dies auch je passieren wird. Und sein Vermögen schützen kann dabei fast jeder. Die Gründungs- und Verwaltungskosten solcher Nevis-Strukturen sind marginal und können mit der Kompetenz von Staatenlos.ch direkt umgesetzt werden. Der Verwaltungsaufwand auf Kundenseite beträgt keine 5 Minuten im Jahr.

 

Nevis LLC

 

Als erste der interessanten Gesellschaftsformen von Nevis beschäftigen wir uns mit der Limited Liability Company. Die LLC ist den meisten aus den USA bestens bekannt und auch weitgehend zu vergleichen. Tatsächlich ist Nevis die erste Jurisdiktion, die die LLC außerhalb der USA eingeführt hat. Einige der Vermögensschutz-Aspekte finden sich auch im Recht von Bundesstaaten wie Wyoming und South Dakota. Der gesellschaftsrechtliche Schutz ist dennoch aber umfangreicher und vor allem bestehen keinerlei steuerlichen Risiken wie mit der IRS-Behörde.

Die Nevis LLC ist ungleich der amerikanischen LLC immer steuerfrei, auch wenn sie mehrere Mitglieder besitzt. In der Tat kann sie so viele Mitglieder haben wie sie möchte und Mitglieder ihre Anteile an fremde Dritte jederzeit abtreten. Interessant macht dies Nevis damit vor allem als internationale Investment-Holding für viele Investoren aus verschiedenen Ländern. Jedes Mitglied versteuert dann seinen Anteil gemäß dem Recht seines Heimatlandes. Die Nevis LLC ist steuertransparent und hat keinerlei Buchhaltungs- oder Bilanzpflichten.

Der Unterschied zur Nevis International Business Company ist an sich marginal. Auch diese hat keine Körperschaftssteuer, keine Buchhaltungspflicht und volle Anonymität. Eine LLC kann jedoch im Unterschied zur IBC als Personengesellschaft gelten und damit steuerlich vorteilhafter sein. Ferner ergeben sich nur hier zusätzliche Möglichkeiten des Vermögensschutzes, etwa durch die Gründung einer Series LLC. Die Series LLC sind sozusagen mehrere ineinander geschachtelte LLCs in einer einzigen LLC. Die LLC bildet eine Zellenstruktur, denen einzelne Assets zugeordnet werden können. Jede einzelne dieser Zellen ist separat zu verklagen und schuldig zu sprechen um an die Ausschüttungen dieser Vermögenswerte heran zu kommen.

Die Nevis LLC kann von ihren Mitgliedern gemanaged werden, aber auch einen externen Direktor haben. Besondere Bedeutung hat dies bei der typischen Kombination aus Nevis Trust mit LLC. Denn gemeinhin ist es einfacher sein Vermögen in LLCs zu verwalten als in einem lokalen Trust – auch was die KYC von Banken und anderen Finanzinstitutionen angeht. In der LLC kann der Begünstigte des Trusts als Manager die Zeichnungsberechtigung wahren und selber das Vermögen verwalten. Nur im Fall einer Klage kann nach Maßstäben des Trusts ein automatischer Austausch des Begünstigteń als Manager mit dem Trustee als Manager erfolgen, sodass die LLC nicht kompromittiert wird.

Zur Vermögensverwaltung über Nevis empfehlen wir grundsätzlich immer eine LLC kombiniert mit den Trust und Foundations. Für operative Zwecke kann eine LLC durchaus eingesetzt werden, ist eine IBC aber oft interessanter.

 

Nevis Gmbh

 

Der Titel “Nevis-Gmbh” ist ganz bewusst gewählt. Denn tatsächlich dürfen International Business Companies auf Nevis den deutsch-sprachigen Rechtsformzusatz Gmbh tragen, Auch AG für Aktiengesellschaft ist möglich. Wer lieber Limited, Incorporated, Corporation oder einer der zahlreichen Abkürzungen nutzen will kann dies natürlich genauso. Wesentlich ist, dass es sich immer um eine Kapitalgesellschaft handelt. 

Da Nevis keinerlei Körperschafts- und Quellensteuern kennt, ist diese IBC also auch ohne steuertransparenten Status entsprechend steuerfrei. Als Kapitalgesellschaft kann sie Stamm. wie Vorzugsaktien flexibel ausgeben und genießt wie auch die LLC volle Haftungsbeschränkung ohne Stamnmkapital. Der Vermögensschutz ist dabei nur unwesentlich schlechter. Im Gegensatz zur LLC ist auch weiterhin die Ausgabe von Inhaberaktien zulässig. Diese müssen jedoch bei einer lokalen Bank gelagert werden. Grundsätzlich hat die IBC mehr Möglichkeiten die Rollen innerhalb der Firma zu strukturieren und eignet sich deshalb eher für größere operative Geschäfte. Kommen wir deshalb auf das Gmbh-Thema zurück, Kann man in Nevis eine deutsche Gmbh simulieren und sie operativ sinnvoll einsetzen? Ja, das kann man durchaus.

Jegliche Firma kann in jeglicher Jurisdiktion ein Virtual Office mit Postweiterleitung für wenige Dutzend Euro im Monat anmieten, auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Eine Betriebstätte und damit Steuerpflicht löst ein solches rein virtuelles Büro nicht aus. Im Impressum kann also durchaus die “Verklag mich doch Gmbh” mit beliebiger deutscher Adresse stehen um sein Image aufzuhübschen. Denn wer sucht denn schon extra nach dem Handelsregistereintrag?

 

Selbst einen Handelsregistereintrag können wir aber ja durch eine ordentliche Gmbh-Gründung bekommen. Wir nutzen die Gmbh in Deutschland bloss nicht. Wir nutzen die gleichnamige Gmbh in Nevis mit gleicher Adresse und können unsere konservativen Kunden so elegant darüber hinweg täuschen dass wir in einer Steueroase statt in einem Hochsteuerland sitzen. Für die repräsentativen Zwecke einer Impressums-Firma eine ideale Lösung.

 

Bei der operativen Anwendung können sich aber natürlich Herausforderungen ergeben. Eine lokale Umsatz- oder Steuernummer kriegen wir eher nicht. Diese sollten wir auch auf keiner Rechnung angeben da uns sonst eine Aktivität mit der deutschen Gmbh unterstellt werden kann. Auch ein deutsches Geschäftskonto ist mit einer Nevis-Gesellschaft eher unrealistisch, aber nicht ausgeschlossen. Dennoch kann mit der Eröffnung der richtigen Geschäftskonten operativ eine deutsche Gmbh sehr gut simuliert werden. Ohne es zu wissen wird niemand eine steuer- und buchhaltungsfreie Nevis IBC hinter deiner Gmbh vermuten. Die Ausrede wegen seiner Branche nicht auswandern zu können gilt also nicht mehr. Denn die Bilanz der Gmbh überprüfen vermutlich noch weniger Kunden als den Registereintrag

Natürlch ist Nevis für operative Tätigkeiten aber wesentlich eingeschränkter als etwa amerikanische LLCs. Dazu wollen wir einen kurzen Vergleich machen. Auch eine simulierte US LLC ist über eine Nevis LLC aber natürlich möglich ähnlich wie die IBC mit den deutschen Gmbhs.

 

Vor- und Nachteile zur US LLC

 

Operativ für dein Business sind amerikanische LLCs weiterhin konkurrenzlos. Eine Nevis Gmbh kann eine durchaus funktionierende Spielerei oder bitterer Ernst sein – der Aufwand vernünftige Zahlungsdienstleister und Banken zu finden ist aber ungleich höher. Der amerikanischen LLC stehen etliche Online-Banken sowohl in den USA als auch in Europa zur Verfügung. Nevis hat durchaus die Möglichkeit in Europa Konten zu eröffnen, hat selbst whitelisted aber mit dem typischen Ruf einer Steueroase zu kämpfen. Dafür wird Nevis aber gerade von Brokern und Krypto-Börsen nicht von deren Dienstleistungen ausgeschlossen wie es in den USA wegen FATCA der Fall ist. Zur tatsächlichen Vermögensverwaltung bestehen also relativ viele Optionen. Und durch die bereits bei Gründung strengen KYC-Anforderungen bestehen viele der nötigen Dokumente zur Konteneröffnung hier bereits automatisch. 

Zwar können in Nevis weder Paypal, Stripe noch andere bekanntere Zahlungsdienstleister genutzt werden. High-Risk Merchant Accounts sind aber durchaus möglich und können Kreditkartenzahlungen abwickeln. Bis auf etwas höhere Gebühren bestehen oft wenig Nachteile zu den bekannten Markführern. Und auch beliebte Reseller wie Digstore, Cllickbank oder Copecart können problemlos genutzt werden.

 

Damit ist Nevis vor allem für Online-Marketing mit digitalen Produkten ein durchaus attraktiver Standort. Auch der ein oder andere Coach mag sich mit dieser Karibik-Lösung, etwa gerade bei US-Fokus, anfreunden. Privatkunden können relativ solide über Nevis abgerechnet werden. B2B vor allem in Europa wird zwar schwieriger, ist gerade bei der simulierten Gmbh aber auch nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich fährt man bei Geschäftskunden mit einer amerikanischen LLC aber sicher sauberer und muss niemanden etwas vormachen.

 

Gerade bei Krypto-Währungen, aber auch anderen Investments, ist der strenge US-Verbraucherschutz hinderlich. Deshalb empfehlen wir meistens die US-LLC eben nicht zur Vermögensverwaltung zu nutzen, sondern diese privat zu tätigen. In einem Nevis Setup gibt es diesbezüglich keine regulatorischen Schwierigkeiten. Nevis könnte LLC-Besitzern damit die perfekte zusätzliche Option geben ihr Vermögen zu schützen. Später gehen wir darauf nochmal gesondert ein. Krypto wird aktuell noch kritisch beäugt, eine Gesetzesinitiative dies zu verändern ist aber bereits in den letzten Zügen.

Amerikanische LLCs sind immer zumindest halb-öffentlich, sprich der LLC-Name wird im Handelsregister immer angezeigt, die Member oder Manager aber oft nicht. Nevis bietet hier per se mehr Anonymität, ist damit aber natürlich deutlich unseriöser. Nevis-Banken sind ungleich US-Banken auch austauschpflichtig. Nevis hat den Common Reporting Standard unterschrieben und setzt ihn auch um. Eine durchaus kluge Wahl hier compliant zu sein, sind doch lokale Banken kein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Schließlich kann das Geschäftskonto der Nevis-Gesellschaft in einem anderen Land ohne Austauch sein – oder man viel einfacher so klug den Austausch durch einen Scheinwohnsitz ins Leere laufen zu lassen.

Steuer- und Buchhaltungsfreiheit gibt es sowohl in den USA als auch Nevis. In Nevis fallen aber potentiell anfallende Berichtspflichten wie 5472/1120 und die FBAR-Bankenmeldung weg. Es ist ein jährlichles CIT (Corporate Income Tax)-Filing in Nevis anzufertigen, entspricht aber einer Nullmeldung und wird von uns komplett übernonmmen in den Verwaltungskosten.

Auch in Gründungs, Verwaltungs- und Änderungsformalitäten gibt es wenige Unterschiede. Der Nevis-Register arbeitet schnell, durch die deutlich aufwändigere Compliance kommt es real aber zu deutlichen Verzögerungen, obwohl in Nevis auf dem Papier deutlich schneller gegründet wird als in vielen US-Bundesstaaten. Mit Aufpreis ist eine eilige Registrierung innerhalb eines Tages möglich. Problematisch dabei sind aber die aufwändigen Gründungsformalitäten. Für eine LLC-Gründung braucht es praktisch keine Unterlagen, bei uns nur einen Pass-Scan um die EIN-Steuernummer beschleunigt in wenigen Tagen zu erhalten. Nevis möchte zusätzlich auch einen Wohnsitznachweis, Vermögens- und Einkommensnachweis, 2 Referenzen und so einige unterschriebene Dokumente im Original per Kurier erhalten. Das sollte aber niemanden davon abhalten die  Gründung vorzunehmen. Genaue Details zur KYC erklären wir noch am Ende diesen Artikels.

 

Nevis Trust

Das Thema Trusts ist sehr komplex und wurde einst bereits in diesem Artikel angeschnitten. Für die meisten Deutsch-sprachigen hat das Thema wenig Relevanz, weil Trusts nur in einigen wenigen europäischen Ländern zumindest steuerlich überhaupt gültig sind. Dabei können sie gerade für Perpetual Traveller, Steueroasen-Ansäßige und auch durchaus in britisch geprägten Hochsteuerländern Lebende hoch interessant sein. Neben den schon zahlreich aufgezählten jurisdiktions-spezifischen Vorteile im Vermögensschutz punkten Nevis Trusts auch mit einer weltweit einzigartigen Strukturierung.

Bedeutend ist dass der Gründer dem Begünstigten des Trusts entsprechen darf. In fast allen anderen Jurisdiktionen weltweit führt dies zur Ungültigkeit des Trusts. Der Gründer und Geldgeber darf nicht gleichzeitig Begünstiger sein, sonst verpufft jede Schutzwirkung. In Nevis reicht es hingegen aus einen unabhängigen Trustee (Treuhänder) zu haben. Trusts sind ungleich Stiftungen keine juristische Person, praktisch bedeutet ein Trust das Vermögen einem fremden Dritten anzuvertrauen. Dieser ist strikt reguliert und lizenziert und unter höchsten Strafen dazu angehalten im Interesse des Trust-Settlors zu entscheiden (Gründer). Viele Menschen haben durchaus gerechtfertigt Vertrauensprobleme und  können sich nicht vorstellen dass eine fremde Person ihre eigenen Vermögennswerte verwaltet. Erstens passiert dies aber strikt nach den Wünschen des Gründers über die Satzung, zweitens erlaubt Nevis es einen sogenannten “Protector” einzusetzen, der den Trustee überwacht und Handlungsanweisungen geben kann. Ungleich anderen Jurisdiktionen ist diese Rolle aber nur optional und kann dabei helfen Vertrauensprobleme zu vermeiden.

 

Freilich kann es oft reichen einen Trust als reinen Strohmann für seine Firmenbeteiligungen zu verwenden. Der Trust besitzt bis auf die Beteiligungen nichts und hat auch keine Konten, die ein Trustee kontrollieren könnte. Man selbst bleibt als Manager der Firmen zeichungsberechtigt und kann sie eigenständig verwalten. Nur im Klagefall wechselt das Management etwa automatisch auf Trust und Trustee. Hier sind vielfältige Optionen möglich.

 

Trusts in Nevis können unendlich lange existieren. Auch das unterscheidet sie von denen vieler anderer Staaten. Die Gründung ist mit 48 Stunden vergleichsweise schnell und erfordert lediglich einen Namen, einen Trustee und eine Adresse. Es kann unbegrenzt viele Begünstigte geben und diese wie schon erklärt selbst unter Klage ausgezahlt werden. Mehrere Trusts können in einen einzigen verschmelzen oder auch separiert werden. Auch die Redomizilierung in oder aus anderen Jurisdiktionen ist möglich. Bei den weltweit besten Trust-Gesetzen macht es einstweilen aber eher Sinn Trusts nach Nevis umziehen zu lassen. Dies ist ein unkomplizierter Prozess und kostet auch weniger als die Neugründung.

Statt eines Trusts lohnt es sich aber auch mit einer innovativen Schöpfung des Nevis-Gesellschaftsrechts zu beschäftigen – die Multiform Foundation.

 

Nevis Multiform Foundation

 

An sich sind Stiftungen eine Schöpfung kontinentalen Rechts und in britisch geprägten Ländern eher unüblich. Viele Steueroasen haben sich jedoch entschlossen neben Trusts auch Familienstiftungen anzubieten, da gerade Europäer damit vertrauter sind. Nevis hat dies mit der Multiform-Foundation besonders geschickt hinbekommen.

Die Multiform-Foundation ist sozusagen das Chamäleon des Vermögensschutzes. Sie kann alle gängigen Rechtsformen im Laufe ihrer Existenz annehmen und flexibel zwischen ihnen wechseln je nach Satzung. So können je nach den aktuellen Erfordernissen die Vorteile einer Personengesellschaft, einer Kapitalgesellschaft, eines Trusts oder einer Stiftung genossen werden. Genausu können jegliche Rechtsformen anderer Länder in eine solche Struktur übertragen werden. Ist dir deine Liechtenstein-Stiftung etwa zu teuer (gerade wenn du aus DACH doch auswanderst), überführe sie in eine flexible Nevis Foundation.

Zur Gründung sind neben einen Namen, Adresse und Registered-Agent auch ein Memorandum (Satzung) und Board Members (egal wer und wo) nötig. Es gibt kein Stiftungskapital und der Vermögensschutz entspricht den schon genannten Tatsachen. Ähnlich wie Unternehmen und Trusts ist die Foundation natürlich ebenfalls anonym, steuer- und buchhaltungsfrei, solange sie aus Nevis oder anderen Steueroasen gemanaged wird.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz macht eine Nutzung jedoch nur bedingt Sinn. Während Trusts bis auf die Schweiz ohnehin nicht anerkannt sind, kann man Familienstiftungen in Deutschland und Österreich durchaus mit Vorteilen verwenden. Dazu ist aber Sitz oder ein Stiftungs-Management im EU/EWR-Raum nötig.

 

Trotz Nevis-Sitz können wir also in Zusammenarbeit mit zb einem liechtensteinischen Treuhänder für die steuerliche Anerkennung der Multiform-Foundation in Deutschland sorgen, auch wenn hier eine Trennung zwischen Settlor und Begünstigten bestehen muss. Selbstverständlich greifen dann nämlich auch die steuerlichen Regeln Liechtensteins mit entsprechender Buchhaltung. Dennoch profitiert man von dem deutlich höheren Vermögensschutz in Nevis.

 

Steuerliche Aspekte außen vor gelassen kann man sein Vermögen immer in Nevis schützen. Steuerlich würde Deutschland einen Trust oder eine Stiftung transparent behandeln, sprich den Begünstigten jegliches Einkommen privat zurechnen und eventuell auch eine Vermögenssteuer erheben. Es besteht kein steuerlicher Schutz gegenüber dem Wohnsitzstaat. Vermögensrechtlich greifen durchaus Anfechtungsfristen und andere Sachverhalte des Wohnsitzlandes. Da Nevis diese jedoch nicht anerkennt, kann man es zumindest drauf ankommen lassen – oder sich halt abmelden.

 

Kombinationen mit anderen Jurisdiktionen und Nutzung in DACH

 

Nevis fügt sich ideal in das Angebot der Staatenlos-Gründungs-Staaten ein. Neben den USA, Dubai und Rumänien gibt es jetzt auch noch eine klassische Steueroase, die gewisse Nachteile der anderen Jurisdiktionen vermeiden kann. In diesem Kapitel wollen wir kurz auf einige zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten eingehen.

Die Kombination von amerikanischen LLCs mit Nevis liegt nahe und kann zahlreiche Formen annehmen. Eine amerikanische LLC kann Mitglied einer Nevis-Gesellschaft sein oder umgekehrt. Man muss die Gesellschaften aber auch gar nicht zwingend miteinander verbinden. Wer etwa eine amerikanische LLC für sein Business führt und sein Privatvermögen schützen möchte, der kann unabhängig von der LLC eine Nevis-Struktur aufsetzen und seine Assets hineinschenken oder verkaufen. Grundsätzlich sorgt eine getrente Struktur für weniger Komplikationen, etwa mit der KYC von Finanzinstitutionen. Wir bezeichen die Nevis LLC dann vielleicht als Vermögensholding, auch wenn sie technisch keine Anteile besitzt.

Eine amerikanische LLC in eine Nevis-Struktur einzusetzen ist denkbar, aber nicht wirklich vorteilhaft. LLCs sind grundsätzlich als Personengesellschaften keine sinnvollen Beteiligungsvehikel und ihr Anonymitäts-Vorteil spielt bei der ohnehin anonymeren Nevis-Gesellschaft keine Rolle. Sie machen nur die KYC nochmals deutlich komplexer, zumal viele Finanzinstitutionen Probleme mit US-Residents haben. Insofern ist stark anzuraten eine Nevis-Holding zur Vermögensverwaltung von der LLC abzutrennen.

 

Umgekehrt kann es hingegen durchaus Sinn ergeben Nevis in eine amerikanische LLC als Mitglied einzusetzen, da dies die Single Member Vorteile nicht zerstört. So kann eine amerikanische LLC erhöhten Vermögensschutz durch einen Nevis Trust oder Foundation genießen und in diesen direkt ausschütten.

 

Eine wichtige Anwendungsmöglichkeit betrifft auch die Nevis IBC als Zwischengesellschaft zur Dividenden-Ausschüttung. Beim Non-Dom-Wohnsitz in Zypern wie auch einigen anderen Ländern sind nur Dividenden steuerfrei oder optimiert, nicht normales Einkommen. Gewinnentnahmen aus einer LLC-Personengesellschaft werden aber als normales Einkommen behandelt. Die Lösung ist es eine steuerfreie Kapitalgesellschaft in die LLC einzusetzen, die dann Dividenden ausschütten kann. Damit dies in Zypern legal funktioniert ist ein Treuhand-Direktor nötig, der in Nevis vergleichsweise günstig gestellt werden kann. Verglichen mit bisher beliebten Setups wie einer Dubai-Freezone als LLC-Gesellschafter kann mit Nevis das gleiche für weniger als die Hälfte der Kosten erreicht werden. Details zum Treuhänder-Angebot findest du bei unserem Angebot.

Selbstverständlich lässt sich fast jede Jurisdiktion und Rechtsform weltweit mit Nevis kombinieren. Sämtliche Firmenbeteiligungen machen sich sicher gut unter einem Nevis Trust/Multiform Foundation bzw. einer zusätzlich zwischengeschalteten IBC/LLC. Immer bedenken sollte man aber den zusätzlichen KYC-Aufwand mit solchen verschachtelten Strukturen. Für die typischen “Staatenlosen” empfehlen wir eine Trennung von Beteiligungen und Nevis-Strukturen. Notfalls kannst du deine Beteiligungen zu einem späteren Zeitpunkt immer noch steuerfrei in die Nevis-Struktur übertragen. Initial überträgst du erst einmal andere Vermögensgegenstände.

Ein steuerlicher Schutz von Nevis Trusts und Foundation ist von der genauen Ausgestaltung abhängig, aber selbst im DACH-Raum erreichbar, wenn einige strukturelle Vorteile aufgegeben werden. Dann kann die Nevis-Foundation unter Kapitalerträge unter liechtensteinischen Steuerrecht steuerfrei vereinnahmen und es gegenüber deutschen Besteuerungsansprüchen abschirmen. Nötig ist ein Liechtenstein ansäßiger Stiftungsrat. Das gleiche funktioniert auch mit Management aus allen anderen EU/EWR-Ländern.

Eine beliebte Anwendungsmöglichkeit wird zudem sicher die Nevis Impressums-Firma sein. Ob als Nevis Gmbh mit virtueller Adresse in Deutschland oder zur direkten Abschreckung auch einfach vor Ort – man muss nur die Firma gründen und sich um ein Bankkonto gar nicht scheren. Domains und Server sollten auf den Firmen-Namen lauten – mehr nicht. Allein der Name Nevis wird (spätestens nach der Lektüre dieses Artikels) alle potentielle Kläger abschrecken.

 

Compliance und KYC

 

Lust eine Nevis-Gesellschaft zu gründen? Kommen wir zum großen ABER: die Gründungsformalitäten in Nevis sind sehr aufwändig, vor allem wenn du bisher nur Firmen wie in den USA gegründet hast. Dennoch sind die Unterlagen mit etwas Aufwand auch von wohnsitzlosen Perpetual Travelern zu beschaffen. Und eröffnen dann gleich auch diverse Bankkonten ohne großen zusätzlichen Aufwand.

Bei all dem Vermögens- und Klageschutz von Nevis ist klar dass dieser ethisch genutzt werden sollte. So sind die hohen KYC-Auflagen und Ausschlüsse vieler Geschäftsbereiche erklärbar. Grundsätzlich können Unternehmen aus den Geschäftsbereichen Erotik und Dating sowie regulierten Branchen wie Banken, Versicherungen, Forex und Glücksspiel nicht mit Nevis IBCs und LLCs betrieben werden. Es ist aber durchaus denkbar dass du eine separate Holding zum Vermögensschutz in Nevis besitzt, in die die Erträge aus deinem Privatvermögen fließen.

 

Sowohl von uns als auch unserem Nevis-Partnern als auch den letztlich ausführenden Kanzleien gibt es eine grobe Hintergrundüberprüfung. Offensichtlichen Betrügern und Betreibern/Nutzern von Schneeballystemen aller Art werden wir keine solche Firma eröffnen. Vermutlich wird es hier aber bereits ohnehin an den Dokument-Auflagen scheitern.

 

Für natürliche Personen sind folgende Dokumente für eine Gründung zu erbringen. Sie sollten maximal 3 Monate alt sein und jeden Direktor/Gesellschafter/Begünstigten inkludieren:

  • zwei beglaubigtige Kopien von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Verbrauchsrechnungen als Wohnsitznachweis. Glück für Perpetual Traveller: auch Kontenauszüge/Kreditkartenabrechnungen und ähnliche Dokumente mit Adress-Angabe können von uns akzeptiert werden
  • Bankreferenz (Schreiben einer Bank, seit wie lange eine Geschäftsbeziehung besteht)
  • Charakter-Referenz eines zugelassenen Anwalts, Steuerberaters oder ähnlicher Professionen
  • unter Umständen Vermögens- und Einkommensnachweise

 

Für juristische Personen als Gesellschafter sind zusätzlich noch folgende Gesellschaftsunterlagen notwendig:

  • Certificate of Incorporation
  • Articles of Association
  • Register of Directors
  • Certificate of Good Standing
  • Company Secretary
  • Adressnachweis der Gesellschaft

 

Das klingt auf den ersten Blick oft nach viel Arbeit, lässt sich aber alles relativ leicht besorgen. Dokumente wie Pässe kann man zB online über virtuelle Notare beglaubigen lassen mit einem kurzen Videocall. Bankreferenzen lassen sich teils direkt aus dem Online-Banking bestellen. Und für Charakter-Referenzen sind diverse Muster leicht zu finden bzw werden von uns gestellt, die letztlich nur noch unterzeichnet werden müssen. Da für den Wohnsitznachweis auch einfacher zu besorgende Dokumente als eine Verbrauchsrechnung akzeptiert werden und Steuernummern nicht abgefragt werden kann potentiell auch jeder Perpetual Traveller selbst ohne Compliance-Wohnsitz von den Möglichkeiten von Nevis Gebrauch machen.

 

Redomizilierung – Deinen Firmensitz einfach nach Nevis umziehen

Ausländische Kapitalgesellschaften und LLCs können die einzigartigen Bestimmungen der Nevis Offshore Verordnungen nutzen und recht einfach nach Nevis umziehen. Allerdings ist es nicht gestattet, die tatsächliche Geschäftstätigkeit nach Nevis zu verlegen, also in Nevis physisch tätig zu sein. Zuerst reichst Du Deinen Antrag auf Umzug des Firmensitzes / Verlassen der jetzigen Jurisdiktion bei Deinem derzeitigen Registered Agent ein. Du bekommst von dort eine Bestätigung des Umzugs / der Abmeldung (Certificate of Departure).

Wir stellen Dir eine Liste zur Verfügung, aus der Du ersehen kannst, welche Dokumente wir für die Ummeldung / Registrierung in Nevis benötigen. Diese Liste beinhaltet Deine jetzigen Firmendokumente sowie die KYC Anforderungen. Nach Einreichung des Antrags stellt der Nevis Registrar of Companies eine Bescheinigung über die Sitzverlegung aus und die Gesellschaft wird als eine gültige und existierende Nevis Gesellschaft oder LLC eingeschrieben. Dieser Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage.

Natürlich muss eine Aktiengesellschaft oder LLC ihre Aufzeichnungen und Dokumentationspflichten anpassen, um den Gesetzen von Nevis zu entsprechen. Unter ungewöhnlichen Umständen, wenn der Sitz einer ausländischen Gesellschaft von zivilen Unruhen, Revolution, Invasion oder Enteignung bedroht ist, kann die Gesellschaft einen Antrag auf Notfallverlegung des Sitzes stellen. In diesem Fall dauert der Umzug nur 1-2 Tage. Damit sind allerdings extra Gebühren verbunden.

 

Übrigens, jede Kapitalgesellschaft oder LLC, die den Offshore Verordnungen unterliegt, kann ebenfalls eine Bescheinigung über das Verlassen des Landes / der Jurisdiktion einreichen um in einer anderen Jurisdiktion ansässig zu werden. Man kann also nicht nur nach Nevis rein, sondern im Fall ungünstiger Gesetze in Zukunft auch wieder herauswechseln. Die Redomizilierung einer bestehenden Gesellschaft ist etwas günstiger als eine Neugründung und sollte daher erwogen werden sofern man die nötigen Dokumente aus seiner bestehenden Jurisdiktion darlegen kann.

 

Staatenlos Nevis – der Prozess

 

Neben diesem Artikel findest Du genauere Informationen zur Nevis-Gründung in einem separaten Infoblatt für Kunden, in denen die wesentlichen Infos noch einmal übersichtlicher aufbereitet sind. Unser lokalen Partner auf Nevis sind deutsch-sprachig und unterstützen dich individuell bei der Abwicklung. Wir haben unser Angebot mit ihnen über mehrere Monate aufgebaut und getestet und können dir einen gewohnt schnellen und kompetenten Service anbieten. Wie immer hast du durch eine Firmenverwaltung von uns dauerhaft Unterstützung bei allen Fragen auch über die Nevis-Aspekte hinaus.

Der Gründungsprozess wird initial über Christoph gestartet – er wickelt auch die Zahlung ab.. Bitte kontaktiere [email protected], nutze unser Kontaktformular oder die Anweisungen auf unserer Nevis-Seite wenn dich eine Gründung interessiert. Unsere lokale deutsch-sprachige Partnerin kümmert sich nach der Klärung allgemeinere Fragen und gewünschter Rechtsform durch das Staatenlos-Team dann um die lokalen Aspekte und die Gründung. Sie wird dir die nötigen KYC-Anforderungen nochmals separat zukommen lassen und Muster-Referenzschreiben beifügen. Du musst außerdem diverse Formulare ausfüllen und unterschreiben. Die Nevis-Gründung ist also leider deutlich formeller als in den USA.

 

Die Gründung kann ungleich den USA leider auch nicht immer voll elektronisch erfolgen. In vielen Fällen möchten die lokalen Registrierungsbehörden alle Unterlagen postalisch im Original erhalten. In diesem Fall musst du einen Kurier beauftragen diese Dokumente zu überbringen. Erst nach Erhalt der Originale wird die Gründung von den Behörden bearbeitet.

 

Die Gründungsdokumente werden primär digital ausgestellt, können aber auch in einer lokalen Kanzlei hinterlegt oder auf dem Postweg angefordert werden. Dies erfordert Kosten von meist 120€ für den Versand und Zusatzgebühren für eventuell nötige Beglaubigungen und Apostillierungen. Genaueres kannst du der hier bereitgestellten Preisliste entnehmen.

Du bekommst nach erfolgreicher Gründung die folgenden Dokumente von uns:

 

Für Deine LLC

  1. Articles of Formation
  2. Certificate of Formation
  3. Minutes
  4. Operating Agreement

 

Für Deine IBC

  1. Articles of Incorporation
  2. Certificate of Incorporation
  3. By-Laws
  4. Minutes
  5. Resolution
  6. Share Certificates

 

Staatenlos Nevis – unser Angebot

 

Was kostet der Nevis-Spaß denn nun? Je nach Gesellschaftsform und Zusatz-Services ist mit Kosten zwischen 2990 und 10.000 USD zu rechnen. Nevis ist damit in der Standard-Variante kaum teurer als eine amerikanische LLC bei uns. Im Folgenden wollen wir auf einige Angebote unserer Preisliste noch einmal separat eingehen.

 

Die Gründung von Nevis LLCs und IBCs bieten wir zum Komplettpreis von 2990 USD an. Dies inkludiert sämtliche Kosten einer normalen Gründung und das komplette erste Jahr. Jahresgebühren werden immer 12 Monate nach Gründung in Rechnung gestellt und betragen 2290 USD. Dies inkludiert das obligatorische CIT-Filing durch uns, das mit einigen Kosten verbunden ist. Die Redomizilierung einer bestehenden Gesellschaft nach Nevis ist bereits für 2000 USD möglich.

 

Gründungen von Trusts und Multiform Foundations betragen 3990 USD und inkludieren den Treuhänder für das erste Jahr.  Ab dem zweiten Jahr ist mit Kosten von je 2290 USD (also wie auch die Firmen) zu rechnen. Eine ausführliche Unterstützung bei der Verfassung der entsprechenden Satzungen ist dabei nicht enthalten, kann aber bedarfsgerecht ab 1000 USD (aufwandsabhängig) dazu gebucht werden.

 

Auf Wunsch kannst du eine Postweiterleitung für 450 USD über den Registered Agent oder  900 USD über eine lokale Kanzlei im Jahr dazu buchen. Eine lokale Kanzlei hat eine nicht so häufig genutzte Adresse und ist kann im Zweifelsfall bei eingehenden Klagen/Abmahnungen sofort in deinem Sinne handeln.

 

Eine Bankvermittlung ist für 990 USD zubuchbar. Wir haben Partnerschaften mit verschiedenen lokalen Banken in St Kitts und Nevis und der weiteren Karibik, die sich sowohl für Vermögensverwaltung als auch für operative Zwecke eignen. Die 990 USD inkludiert die Herstellung eines persönlichen Kontaktes mit der gewünschten bzw. geeigneten Bank, jedoch keine Unterstützung bei der Eröffnung. Diese Unterstützung kann für insgesamt 2490 USD gebucht werden.

 

Unser lokales Team brieft dich dann ausführlich und überprüft deine Bewerbungsunterlagen. Eine Eröffnung kann aber in keinem Fall von uns garantiert werden. Im Falle einer Absage erstatten wir abzüglich unserer Kosten dein Geld aber zurück. Grundsätzlich bist du natürlich auch durchaus in der Lage weltweit selbst ein Geschäftskonto ohne unsere Unterstützung zu eröffnen.

 

Benötigt werden sonst vor allem noch die Treuhänder-Dienste. So können Nominee-Gesellschafter und -Direktoren in die Nevis-Gesellschafter eingesetzt werden. Nominee-Gesellschafter sind beim anonymen Nevis-Register kaum sinnvoll und können allenfalls bei einem internen Leak der Datenbanken einen effektiven Schutz darstellen. Sehr viel bedeutender ist der Nominee-Direktor, der für die nötige Substanz in vielen Ländern sorgen und dies durch Unterschriften etc bestätigen kann. Die Einstellung eines Nominees kostet jeweils 2000 USD Einrichtungsgebühren. Jährlich werden dann Kosten von 4000 USD pro Position fällig. In Nevis bekommst du über uns also schon einen lokalen Direktor für 500 Dollar im Monat im ersten Jahr.

 

Sämtliche weitere Kosten für Änderungen, Auflösung und verschiedenen Dokumenten und Beglaubigungen entnimmst du bitte unserer Preisliste. 

 

Als Sonderangebot bieten wir Kombinationen aus Nevis Trust/Foundation mit lokaler wie auch amerikanischer LLC an. Damit erreichst du den größtmöglichen Vermögensschutz. Ein Setup aus Nevis Trust/Foundation mit Nevis LLC/IBC kostet dich nur 6500 USD. Soll es eine amerikanische LLC sein, sind es nur 5500 USD. Die Jahresgebühren sind die bereits genannten.

 

Warte nicht auf deinen Vermögensschutz – handle rechtzeitig. Wir von Staatenlos.ch können Dir dabei helfen dass Du ruhiger schlafen kannst – bestens betreut und unterstützt. Melde dich über unser Kontaktformular um noch heute mit deinem Nevis Asset Protection Setup loszulegen. Christoph spricht zudem im Webinar unten viele der hier diskutierten Punkte noch einmal durch und beantwortet Fragen der Community.