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Strenge Krypto-Regulierung nimmt an Fahrt auf

Im Zuge des Vermögensverschleierungsgesetzes und des Vermögensregisters kommt nun die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA)-Regulierung.

Die MiCA wurde im Juni 2023 verabschiedet, jedoch wird die Verordnung erst ab Dezember 2024 vollständig angewendet. Zusätzlich wurde im April 2024 eine neue Ergänzung eingeführt, die allen Anbietern von Krypto-Vermögenswerten erweiterte Sorgfaltspflichten und umfassende Kundenkontrollen auferlegt. Dazu gehören Identitätsprüfungen, laufende Überwachungen, Überprüfung des wirtschaftlichen Hintergrunds und des Nutzungszwecks der Krypto-Vermögenswerte.

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) und die European Banking Authority (EBA) entwickeln „technische Standards und Leitlinien“, um sicherzustellen, dass die Verordnung einheitlich umgesetzt wird. Mit anderen Worten: Die Europäische Union will die Krypto-Vorschriften vereinheitlichen, damit es keine Diskrepanzen zwischen den in den Mitgliedsländern geltenden Gesetzen gibt.

Jedes Unternehmen, das innerhalb der EU Krypto-Dienstleistungen anbieten möchte – sei es Verwahrung, Handel, Portfoliomanagement oder Beratung – muss von einem der 27 nationalen Finanzregulatoren der EU autorisiert werden. Zusätzlich muss jedes Unternehmen, das Krypto-Vermögenswerte der Öffentlichkeit anbietet, ein Whitepaper veröffentlichen (ein ausführliches Dokument). Diese Unterlage muss „fair und klar“ sein, ohne „irreführende Informationen“ und die „potenziellen Risiken“ transparent darlegen.

Dies bedeutet, dass dezentrale Token-Generierungs-Events (TGEs) mit nicht verwahrten Kassen oder Initial Exchange Offerings (IEOs) und Initial Dex Offerings (IDOs) mit anonymen Emittenten nicht mehr möglich sein werden. Kleinere Token-Angebote könnten jedoch von dieser Anforderung ausgenommen sein. Wenn ein Token keinen Emittenten hat, wie zum Beispiel Bitcoin, muss das Whitepaper, das von der Börse erstellt wird, die Nutzer über die potenziellen Risiken informieren, und die Börse trägt die Verantwortung für diesen Token. MiCA gibt auch klare Richtlinien vor, wie diese Whitepapers gestaltet sein sollten, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

Die Verordnung regelt drei Hauptkategorien von Krypto-Assets:

  1. Asset-referenzierte Tokens (ARTs): Diese Tokens sind durch Vermögenswerte wie Rohstoffe oder eine oder mehrere Währungen gedeckt.
  2. E-Geld-Tokens: Diese sind durch eine einzige Fiatwährung gedeckt und bieten ähnliche Funktionen wie traditionelles E-Geld.
  3. Andere Tokens: Diese Kategorie umfasst unter anderem Utility Tokens, die spezifische Funktionen innerhalb eines Netzwerks oder Ökosystems erfüllen. Zudem könnten MiCA-Vorschriften auf ein NFT angewendet werden, das wie ein Utility Token oder ein Finanzinstrument funktioniert.

Krypto-Kreditvergabe, Mining und dezentrale autonome Organisationen (DAOs) werden nicht ausdrücklich von MiCA erfasst – da DeFi eine Art dezentralisierte Anwendung (dApps) ist, gelten die Vorschriften nicht für diese.

Das Paradoxe ist, dass CBDCs (digitale Währungen, die von der Zentralbank eines Landes ausgegeben werden) ebenfalls nicht ausdrücklich reguliert sind. Diejenigen, die die Gesetze machen, stellen sich ohnehin über sie.

Mehr Verpflichtungen und Offenlegungen

Ein zentraler Punkt bei der MiCA-Verordnung war die Implementierung der sogenannten „Travel Rule„. Sie ist ein verwobenes Knäuel, das Teil eines umfassenderen EU-Pakets von Legislativvorschlägen zur Stärkung des Schutzes vor Geldwäsche ist. Die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), der globalen Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, werden durch das Gesetz fest verankert.

Diese Regelung verlangt, dass Informationen über die Herkunft des Vermögenswerts und den Begünstigten bei jeder Transaktion übermittelt und auf beiden Seiten des Transfers gespeichert werden. Die Travel Rule geht sogar über die Anforderungen einiger anderer Länder hinaus, wenn es um die Überweisung von Geldern durch Banken und Geldtransferdienste geht.

Diese Vorgabe ist besonders herausfordernd, da Kryptowährungen typischerweise auf Anonymität und Möglichkeiten der schnellen und unkomplizierten globalen Geldtransfers basieren.

Alle Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) sind verpflichtet, die Travel Rule einzuhalten. Das bedeutet, dass sie bei allen Kryptotransfers relevante Informationen über den Auftraggeber und den Empfänger weitergeben müssen, unabhängig vom Betrag der Transaktion. Darüber hinaus müssen CASPs in der EU sicherstellen, dass sie die Travel Rule bei jeder direkten Übertragung an einen anderen CASP einhalten. Dabei ist es ebenfalls erforderlich, die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU (GDPR) zu beachten und umzusetzen.

Aber: Die Vorschriften gelten nicht für direkte Übertragungen von Person zu Person ohne die Einbeziehung eines Dienstleisters oder zwischen Dienstleistern, die im eigenen Namen handeln.

Gemäß MiCA ist es den CASPs untersagt, Konten für anonyme Nutzer bereitzustellen. Dies betrifft auch die Verwendung von Privacy-Coins wie Monero, die entwickelt wurden, um Transaktionsdetails zu „verschleiern“. CASPs müssen außerdem die Identität der Nutzer überprüfen, die Transaktionen über 1.000 Euro durchführen, und Risikominderungsmaßnahmen auf Transaktionen anwenden, die selbstverwahrte Wallets betreffen.

Es soll wie folgt funktionieren: Für Transaktionen bis 1.000 Euro müssen CASPs bestimmte Informationen sammeln und speichern sowie diese zur Identitätsüberprüfung des Auftraggebers oder Empfängers nutzen; bei Transaktionen über 1.000 Euro, wenn der Wallet-Inhaber ein Kunde des CASP ist, muss das CASP die Kontrolle oder den Besitz der Wallet durch den Kunden mit mindestens zwei Methoden verifizieren. Bei Transaktionen über 1.000 Euro, bei denen der Wallet-Inhaber kein Kunde des CASP ist, müssen das Eigentum oder die Kontrolle der Wallet überprüft, das Transaktionsrisiko bewertet und geeignete Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden.

CASPs müssen spezifische Regeln für ihre Marketingkommunikation einhalten und Praktiken zur Vermeidung von Marktmissbrauch sowie zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Beschwerden umsetzen. Dies zielt darauf ab, Fälle wie Terra Luna und FTX zu vermeiden.

Die Dienstleister müssen ihre Preis-, Kosten- und Gebührenpolitik sowie Informationen über die Umweltauswirkungen ihrer Krypto-Asset-Aktivitäten öffentlich zugänglich machen.

Algorithmische Stablecoins sind ebenfalls verboten.

Die neuen Regelungen setzen strenge Grenzen für Bargeldtransaktionen:

  • Jegliche Bargeldzahlung, die 10.000 Euro übersteigt, ist verboten. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten können niedrigere Grenzen festlegen.
  • Anonyme Bargeldtransaktionen über 3.000 Euro sind vollständig verboten. Dies zielt darauf ab, illegale Finanzaktivitäten zu verhindern​.

Patrick Breyer, Europaabgeordneter und digitaler Freiheitskämpfer, äußert sich folgendermaßen:

„Dass jetzt anonyme Zahlungen und Spenden in digitalen Währungen total und ab dem ersten Euro verboten werden, hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kriminalität, beraubt aber gesetzestreue Bürger ihrer finanziellen Freiheit. Kriminelle Kryptotransaktionen werden schon heute auch ohne Generalverdacht von Polizei und Justiz erfolgreich verfolgt. Das erklärte Ziel Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen, ist für Einige offenbar nur ein Vorwand, um immer mehr Kontrolle über unsere privaten Ausgaben zu erlangen, um dann schrittweise auch das Bargeld abzuschaffen – nicht mit uns!“

Jetzt stell Dir vor, wie es uns bei Staatenlos geht, die wir sowieso überzeugend die Freiheit und die maximale Privatsphäre des Bürgers verteidigen – ohne jegliche Form von Zwang, Kontrolle oder moderner Versklavung.

Die MiCA-Regulierung wird durch die achte Aktualisierung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) ergänzt, die den Informationsaustausch über Einkünfte aus Krypto-Assets und E-Geld zwischen den EU-Steuerbehörden verbessern soll. Dies schafft Klarheit über den Rechtsstatus von Krypto-Vermögenswerten und ermöglicht den Mitgliedstaaten die Festlegung entsprechender Steuervorschriften. Die genauen Steuerregelungen werden jedoch erst nach dem Inkrafttreten der MiCA endgültig festgelegt.

Ein beträchtlicher Teil der MiCA ist Stablecoins gewidmet

Ein Stablecoin wird als systemrelevant betrachtet, wenn er drei von sieben festgelegten Kriterien erfüllt. Dazu gehört unter anderem, dass der Stablecoin durch Fiat-Währungsreserven im Wert von mehr als 5 Milliarden Euro abgesichert ist. Darüber hinaus muss er täglich mehr als 2,5 Millionen Transaktionen abwickeln oder ein tägliches Transaktionsvolumen von über 500 Millionen Euro aufweisen. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Stablecoin von mehr als 10 Millionen Nutzern gehalten wird.

Stablecoins, die weit verbreitet als Zahlungsmittel genutzt werden, müssen sicherstellen, dass ihre Transaktionsvolumen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, um das Finanzsystem nicht zu gefährden. Ein Beispiel für die Bedeutung des Handelsvolumens zeigt sich bei Stablecoins wie Tether (USDT), USD Coin (USDC) und Dai (DAI):

Die Regierung ist der Ansicht, dass der Euro geschützt werden muss, da es viele Stablecoins gibt, die mit US-Dollar unterlegt sind. Deshalb „sollen Maßnahmen für mehr Transparenz, bessere Governance und sichere Verwahrung der Stablecoins eingeführt werden“. Insbesondere setzt dann MiCA Grenzen für die Nutzung von Stablecoins, die auf Fremdwährungen wie dem US-Dollar basieren. Die Regelung legt fest, dass tägliche Transaktionen solcher Stablecoins auf €200 Millionen pro Tag beschränkt sind. Diese Begrenzung soll verhindern, dass diese Assets „die finanzielle Stabilität und die Währungssouveränität der EU untergraben“​.

Laut MiCA:

  • Stablecoin-Emittenten müssen liquide Reserven im Verhältnis 1:1 halten. Das bedeutet, dass für jeden ausgegebenen Stablecoin ein entsprechender Betrag in Form von Fiat-Währung oder ähnlichen liquiden Vermögenswerten hinterlegt sein muss.
  • Emittenten sind verpflichtet, ihren Kunden kostenlose Rückforderungen anzubieten. Dies bedeutet, dass Inhaber von Stablecoins ihre Tokens jederzeit und ohne zusätzliche Gebühren in die entsprechenden Fiat-Währungen umtauschen können.

Ab dem 30. Juni 2024 wird Binance die Nutzung von nicht genehmigten Stablecoins im EWR schrittweise einschränken, um die MiCA-Regeln einzuhalten. Benutzer können diese Stablecoins dann nur noch verkaufen, aber nicht mehr kaufen. Sie können sie gegen andere digitale Vermögenswerte, regulierte Stablecoins oder Fiat-Währungen tauschen. Der Spot-Handel mit nicht genehmigten Stablecoins bleibt vorerst bestehen, neben dem Handel mit regulierten Stablecoins. Verwahrungs- und Wallet-Dienste für diese Stablecoins bleiben ebenfalls verfügbar. Auch konkurrierende Börsen wie Kraken und OKX prüfen die potenziellen Auswirkungen der MiCA-Regulierungen. Laut einem Bloomberg-Bericht überprüfte Kraken letzten Monat aktiv, ob USDT delistet werden soll. Die „nicht genehmigten Stablecoins“ sind bereits auf dem Markt vorhanden, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen für die Regulierung. Diese könnten in der EU zusätzlichen Einschränkungen unterliegen.

Für deutsche Kunden ergibt sich bei Kraken gar ein Umzug zu einer deutschen Entity. Da damit die Belegenheit der Krypto-Werte eindeutig Deutschland ist, können sie auch bei Perpetual Travelern eine erweitert beschränkte Steuerpflicht auslösen sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zentralisierte Krypto-Börsen sollten unbedingt mit einer nicht-deutschen oder besser Nicht-EU-Adresse verifiziert sein um die größten Auswirkungen von MICA und DAC8 zu vermeiden.

 

Lösungen für MICA und DAC8

Bitcoin und andere Krypto-Währungen werden durch diese neuen Regulierungen in der EU zur „Honeytrap“. Gerade wer seine Bitcoin in der Vergangenheit nicht transparent deklariert und versteuert hat, kann nun große Probleme bekommen, da Bitcoin nur pseudonym sind. Auf dem öffentlichen Bitcoin-Ledger kann man die komplette Transaktionshistorie nachvollziehen. Wenn nur an einem Punkt ein Bezug zu einer Börse besteht, an der man sich mindestens mit Pass verifiziert hat, lassen sich auch andere Transaktionen daraus ableiten. Die Blockchain-Analyse-Werkzeuge der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden ist mittlerweile sehr ausgereift und kann schnell Zusammenhänge herstellen. Wer weiterhin mit EU-Wohnsitz offiziell auscashen will, sollte sich sicher sein seine Krypto-Vergangenheit sauber aufgearbeitet zu haben, da sonst die Vergangenheit teuer werden könnte. Zudem ist eine schärfere Besteuerung von Krypto-Währungen absehbar, wenn die größten Möglichkeiten der Steuerhinterziehung unterbunden wurden. Wir rechnen mit einer baldigen Abschaffung der steuerfreien Haltefrist von 1 Jahr für Spekulationsgewinne aus Krypto auch in Deutschland. Dann werden die Zeiten eisig für Krypto-Anleger im Lande!

Was kann man nun dagegen tun außer weiterhin anonym via Krypto in den Sachwert Kunst zu investieren? Kunst unterliegt weiterhin  nicht den strengen Geldwäschegesetzen, die wir hier besprochen haben, sofern außerhalb der EU abgewickelt. In der Schweiz, wo unser Partner für solche Investments sitzt, ist zumindest bis 2026 noch ein anonymer Kauf von Sachwerten wie Kunst mit Krypto-Währungen möglich. Kunst ist ein ähnlich mobiler Vermögensgegenstand wie Krypto in der analogen Welt. Weniger volatil, aber mit einem ähnlichen Vermögensschutzaspekt. Kunst ist ähnlich Bitcoin in Deutschland nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, wird es ungleich Bitcoin aber wohl auch langfristig bleiben. Und falls man seine mit Krypto erworbene Kunst später einmal verkauft, hat man sein Geld sauber im Fiat-System mit einem entsprechenden Vermögensnachweis. Dass es tatsächlich aus Krypto-Spekulation stammt, kann auch der Staat weiterhin nicht herausfinden. Der Sachwert Kunst gelagert in entsprechenden Zollfreilagern ist eine tolle Möglichkeit seine Krypto-Ersparnisse in Sicherheit zu bringen. Du musst dabei davon keinerlei Ahnung haben – unser Team und Kooperationspartner beraten dich ausführlich damit Du dein Vermögen über Kunst nicht nur schützt, sondern auch mit attraktiven Renditen wachsen lässt. Mehr über den Sachwert Kunst und wie Du mit Krypto anonym investieren kannst findest Du hier

 

Die EU so schnell es geht zu verlassen ist sonst natürlich die beste Handlungsoption. Es ist ja nicht nur MICA und DAC8. Es sind zahlreiche andere Repressalien, die Unternehmertum und Investment in Europa immer unattraktiver machen. In vielen Drittländern bleibt man davon verschont und kann seine Krypto-Börsen und Stablecoins mit gewohnten Limits und Verifikation einfach weiter nutzen. Beliebte Wohnsitze für Krypto-Anleger außerhalb der EU sind beispielsweise Panama, Paraguay, Georgien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Unter anderem bieten wir bei Staatenlos.ch Aufenthaltsgenehmigungen und weitere Dienstleistungen in allen diesen Ländern auch an.

Dabei muss es gar nicht zwingend eine vollständige Auswanderung in die entsprechenden Länder sein. Um sich mehr Handlungsfreiheit auf zentralisierten Börsen zu schaffen können Anleger mit EU-Hauptwohnsitz einen Scheinwohnsitz als Nebenwohnsitz außerhalb der EU begründen und sich damit bei den Krypto-Börsen verifizieren. DAC8, MICA und Co sind damit Geschichte. Natürlich setzen die  Börsen die EU-Regelungen nicht bei Ländern um, die nicht die Gesetzesgrundlage dafür haben. Um die Adresse in Ländern außerhalb der EU zu verifizieren ist auch gar keine Steuernummer nötig. Diese muss nur als zweites Verifizierungskriterium mittlerweile bei EU-Adressen angegeben werden um die Zuordnung für die nationalen Steuerämter zu erleichtern. Bei Adressen in Ländern, die weiterhin nicht unter diese Regulierungen fallen, reicht bei den meisten Börsen weiterhin eine einfache Verbrauchsrechnung aus. Bei Krypto-Börsen, die explizit EU-Nutzer etwa über die IP-Adresse ausschließen (wie aktuell oft schon bei US-Kunden der Fall), mag auch in Zukunft sogar eine reine Pass oder gar gar keine Verifizierung nötig sein.

Eine Verbrauchsrechnung oder vergleichbare Wohnsitznachweise aus einem anderen Nicht-EU-Land zu organisieren ist vergleichsweise einfach. Eine Steuernummer oder gar Aufenthaltsgenehmigung ist nicht zwingend notwendig, was zusätzliche Kosten und Aufwand vermeidet.  Natürlich entbindet dies offiziell nicht von den Steuer- und Offenlegungspflichten. Das tut nur eine echte Hauptwohnsitzverlagerung, die wir grundsätzlich auch empfehlen würden, wenn es Dir irgendwie möglich ist.

Die einzige andere Möglichkeit liegt in der strukturellen Lösung über Firmenkonstrukte im Nicht-EU-Ausland. Gerade für Vermögensverwaltung von Krypto ist hier die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung und das Außensteuergesetz aber sehr einschränkend. Legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung über das Nicht-EU-Ausland gibt es praktisch nicht. In Österreich und der Schweiz ist nur das Geschäftsführungsthema zu beachten, auch dies ist für Krypto aber nicht leicht umsetzbar. Denn welcher Krypto-Anleger würde die Kontrolle über sein Geld an einen fremden Geschäftsführer abgeben? Genau dies ist aber der springende Punkt bei der Anerkennng ausländischer Substanz.

Ausnahmen bilden Rechtsformen ohne Eigentümer wie Familienstiftungen. In Deutschland, wo nur EU/EWR Rechtsformen anerkannt sind, bleibt da höchstens die Liechtensteiner Familienstiftung. Liechtenstein wird über kurz oder lang jedoch ähnliche Regulierungen umsetzen, es dauert nur länger. Um seine Ruhe zu haben muss man grundsätzlich Europa komplett verlassen. Eine Lösung könnte langfristig allenfalls eine anerkannte Stiftungsstruktur mit Nicht-EU-Auslandsfirmen sein, die dann die Krypto-Erträge verwalten. Die Außensteuergesetze würden durch die Stiftung als Holding außer Kraft gesetzt werden können. Bis es in 2026 soweit ist kann in Sonderfällen eine Liechtenstein-Stiftung sonst Sinn ergeben. Vor allem bei österreichischen Wohnsitz gibt es hier attraktive Möglichkeiten mit einer vergleichsweise niedrigen Stiftungseingangssteuer. Die Liechtenstein-Stiftung kann man zudem nach offshore redomizilieren falls erforderlich. Dies macht in der Regel aber wieder nur bei einer Auswanderung Sinn.

Mittelfristig wirst Du daran nicht vorbei kommen, wenn Du die Krypto-Welt weiter nutzen willst wie Du es gewohnt bist. Nur ein Nicht-EU-Wohnsitz, am besten kombiniert mit einer Staatsbürgerschaft eines freieren Landes kann deine gewohnten Freiheiten im Krypto-Bereich aufrecht erhalten. Sprich uns gerne über deine Möglichkeiten an – mittlerweile (26.06.2024) dürfen Deutsche etwa legal eine zweite Staatsbürgerschaft ohne Beschränkungen annehmen. Und manche interessante Länder mit Kosten von 100-200k USD akzeptieren auch eine Zahlung komplett in Krypto-Währungen, etwa Vanuatu. In unseren Augen eines der unkompliziertesten und fairsten Citizenships by Investment, das wir auch regelmäßig betreuen.

Krypto wird nicht sterben, aber die Markentwicklung infolge dieser heftigen Regulierungen ist ein zweischneidiges Schwert. Krypto-Währungen, die auf Compliance mit dem System setzen und den neuen Regulierungen entsprechen, dürfen sich möglicherweise auf Zuwächse durch institutionelles Kapital freuen während vor allem Besitzer anonymer Coins leiden werden, denen ohne passenden Wohnsitz gar die Möglichkeit verwehrt bleibt ihre Kryptos überhaupt in Fiat auf offiziellen Weg umzutauschen.

Zum Glück besteht unsere Welt aber nicht nur aus der Europäischen Union. Natürlich kann man die Schnittstellen zur Fiat-Welt umfassend regulieren wie man dies mit MICA und DAC8 auch tut. Krypto-Währungen per se verbieten oder einschränken kann man jedoch nicht. In Ermangelung einer tatsächlichen Handhabe sehen das die Regulierungen für dezentrale Netzwerke auch kaum vor. Und damit bleibt immer die Möglichkeit über andere Länder auszuzahlen, die Krypto-Währungen freundlicher gegenüber stehen. Länder, die es immer geben wird, weil Krypto längst ein Milliardenmarkt ist, von dem Staaten mit den richtigen Bedingungen stark profitieren. Zum Beispiel El Salvador, aber weitere Staaten werden folgen. Du bist gut beraten wenn Du solche Länder als neuen (Steuer)-Wohnsitz in Betracht ziehst.

Denn besser wird die Lage sicherlich nicht. Das EU-Vermögensregister wird dann bald alle deine Krypto-Werte öffentlich verfügbar stellen – vielleicht auch eine Gefahr für deine persönliche Sicherheit. Nach Eintrag im Vermögensregister sind auch Vermögenssteuern- und Abgaben nicht mehr fern. Von einer Abschaffung von Steuerbegünstigungen auf Krypto-Transaktionen wie die steuerfreie Haltefrist in Deutschland gar nicht zu sprechen. Und das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz wird Dir deine Krypto vielleicht dann wegnehmen, weil Du ihre saubere Herkunft nicht erklären kannst. Einer Pfändung von zentralisierten Börsen sind alle Türen geöffnet mit der neuen Regelung. Schützen kann dich nur ein Schein- oder besser echter Wohnsitz außerhalb der EU. Und noch besser wäre eine Staatsbürgerschaft eines freien Landes. Meist kleine souveräne Nationen wie El Salvador oder Vanuatu. Staatenlos.ch unterstützt dich gerne dabei

 

Wenn das Motiv bedingungslose Unterwerfung erzeugt

Es ist ehrenhaft, gerecht und würdevoll, das „Verbrechen“ bekämpfen zu wollen. Natürlich ist es ideal, wenn alle Transaktionen legitim, sicher und gültig sind. Niemand sollte Opfer von Diebstahl, Betrug, Angriff, Unterdrückung usw. werden. Es gibt böswillige Menschen, aber eine Regulierungswelle nach der anderen wird sie untätig machen. Überwachungen, Wachsamkeit und Bürokratie schaden jedoch nur den ehrlichen Menschen, die nichts damit zu tun haben – und verleiht den Regulierungsbehörden maximale und geradezu beängstigende Macht.

Denk daran:

  • Geldwäsche ist ein staatlicher Begriff für Geld, das der Regierung nicht gefällt und von dem sie glaubt, dass es besteuert werden sollte bzw. es ihr zusteht. Oftmals wird ein großer Geldbetrag bereits als schmutzig bezeichnet.
  • Es ist nur dann ein „Verbrechen“, wenn die Verfassung und das Gesetz es als solches definieren, was letztlich die Meinung einer bestimmten Gruppe von Menschen widerspiegelt.

Den Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität als Vorwand für wahre Straftaten zu benutzen, um die Unterwerfung der Bevölkerung zu erreichen, ist jedoch kein respektabler, ehrlicher oder lobenswerter Akt. Ist Krypto wirklich so böse, dass wir mit allen Klauen der Regierung „geschützt“ werden müssen?

Fiat-Geld bleibt nach wie vor das bevorzugte Mittel für kriminelle Aktivitäten, insbesondere für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Regierungsgeld ist wegen seiner Anonymität und weit verbreiteten Akzeptanz besonders attraktiv für Kriminelle. Eine Studie von Europol zeigt, dass Bargeldtransaktionen und grenzüberschreitende Geldtransfers weiterhin gängige Methoden für die Finanzierung von Terrorismus und die Durchführung von Geldwäsche in Europa sind.

Kryptowährungen bieten Kriminellen neue Möglichkeiten für Betrug, das stimmt, aber der Umfang ist im Vergleich zu Fiat-Geld deutlich geringer.

Hier sind einige Statistiken von Chainanalysis zu Vergleichszwecken. Die illegale Tätigkeit ging ebenfalls zurück, und zwar auf 0,34 % gegenüber 0,42 % im Jahr 2022:

Betrügereien werden leider vorkommen – das Gute daran ist, dass niemand gezwungen ist, mitzumachen, und dass mit Information und Aufklärung alles möglich ist. Wie schützt man sich nun vor dem größten Fiat-Betrug, der gesetzlich vorgeschrieben ist?

Durch die Erhöhung der Geldmenge und die daraus resultierende Inflation verlieren die Bürger an Kaufkraft. Diese Form der Vermögensentwertung durch inflationäre Geldpolitik ist 100% Betrug – ja, Betrug der Regierung, weil die Bürger letztlich um den Wert ihrer Ersparnisse und Einkommen gebracht werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind oder dass sie direkte Kontrolle darüber haben. Die kontinuierliche Entwertung des Geldes ähnelt einer systematischen und gesetzlich legitimierten Form des Diebstahls, bei dem die Bürger die Leidtragenden sind. Ganz zu schweigen von Betrug und Diebstahl in Form von… ja, Steuern. Willst Du einen größeren Betrug als das?

Welche Regulierung schützt also die Regierung davor, uns zu bestehlen?

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