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Als führendes Gründungs- und Verwaltungsunternehmen von amerikanischen LLCs im deutsch-sprachigen Raum sind wir uns der Verantwortung bewusst ein steuerfreies Setup wie die LLC nachhaltig zu garantieren. Vor allem wollen wir aber allen Unternehmern die Möglichkeit geben als Perpetual Traveler steuerfrei zu leben, selbst wenn sie aus berechtigten oder unberechtigten Gründen die amerikanische LLC ablehnen. Deshalb haben wir eine Lösung entwickelt, um auch diese Personengruppe aus eigener Hand zu versorgen. Gegenüber der LLC hat das zwar gewisse Nachteile – aber Steuern zahlt man trotzdem keine. Die Rede ist von einer weiteren steuertransparenten Personengesellschaft: der Zypern Limited Partnership.

Diese LP in Zypern löst typische Herausforderungen, die man mit einer amerikanischen LLC haben könnte. Grundsätzlich sind diese Herausforderungen auch mit einer LLC lösbar, machen sie aber oft komplexer als es sein muss. In diesen Sonderfällen kann man gleich über die Gründung einer Zypern LP nachdenken. Vor allem folgende Sachverhalte stellen bei LLCs Herausforderungen da, die von Zypern LPs besser gelöst werden können.

 

(Offiziell) mehrere Partner/Gesellschafter

Eine LLC hat ihre Steuervorteile nur als sogenannte “Disregarded Entity for Federal Tax Purposes”. Dies setzt die Struktur einer Single Member LLC voraus, also einen alleinigen Gesellschafter, dem 100% der Anteile an der LLC gehören. Jede Multi Member LLC muss ihre Einkünfte in den USA voll einkommensversteuern.

Dank der Gründung von Manager Managed LLCs kann die Eigentümerebene in LLCs aber anonym sein und nur bilateral im Gesellschaftervertrag (Operating Agreement) geregelt werden. So ist es trotzdem möglich mehrere Partner an einer LLC zu beteiligen, da dieses Operating Agreement nicht offiziell eingereicht werden muss. Ein  unterschriebenes Operating Agreement hat trotzdem volle Rechtsgültigkeit zwischen den Parteien einer LLC. Für zusätzliche Rechtssicherheit signiert man es in Beisein eines (Online)-Notars.

Unter Geschäftspartnern, die zudem ja Manager der LLC sein können, ist dies oft gut abbildbar. Als Manager haben sie auch direkte Prokura über die LLC und damit Kontrolle. Bei rein passiven Investoren oder allen Partnern, die sich mehr Rechtssicherheit wünschen, ist der Umweg über andere steuerfreie Personengesellschaften aber sicher einfacher.

Die Zypern LP kann man gar nicht alleine gründen. Eine Limited Partnership entspricht einer Kommanditgesellschaft in Deutschland. Es gibt einen unbeschränkt haftenden General Partner (Komplementär) und einen haftungsbeschränkten Limited Partner (Kommanditist). Der General Partner muss mindestens 0,5% der Anteile der Personengesellschaft halten. Findet man niemanden dafür im Familien- oder Bekanntenkreis, kann man auf Treuhänder oder auch Firmen zurückgreifen. Aus KYC-Gründen sollte es aber höchstens eine Zypern Limited sein, die mit einer Beteiligung von mindestens 0,5% den General Partner spielt, keine Offshore-Gesellschaft. Und gerade damit auch für eine Haftungsbeschränkung sorgt. Denn die 0,5% der Gewinne der Personengesellschaft kann sie vermutlich bereits durch ihre Verwaltungskosten voll absetzen. Einfacher und vor allem günstiger ist es jedoch einfach eine zweite natürliche Person minimal an der LP zu beteiligen sofern nicht ohnehin ein Geschäftspartner besteht.

Warum nicht eine Kanada LP als Alternative zur LLC für diese Problematik? Erstens hat man die gleichen anderen Herausforderungen wie die LLC als Nicht-EU-Firma, zweitens hat man aber selten überhaupt eine Haftungsbeschränkung mit der Struktur. Bei LPs im Bundesstaat Ontario können beide Partner von der gleichen Person besetzt werden, was sie damit aber unbeschränkt haftend macht.

Limited Liability Partnerships in British Columbia sind offiziell den Rechtsberufen wie Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer vorbehalten. Wer sie trotzdem für andere Zwecke nutzt geht nicht nur ein steuerliches Risiko ein, sondern verliert im Zweifelsfall auch die Haftungsbeschränkung. Wir raten nicht nur deshalb von kanadischen Personengesellschaften ganz grundsätzlich ab.

 

Umsatzsteuernummer in der EU

Eine klassische Herausforderung für US-LLCs ist die Beantragung einer europäischen Umsatzsteuernummer. Das ist vor allem, aber nicht ausschließlich bei gewünschten Verkauf von physischen Gütern in die Europäische Union der Fall. Denn die Zeiten von Umsatzsteuerhinterziehung im Ecommerce sind lange vorbei. Fast jede Plattform und selbst Zahlungsanbieter für EU-Ecommerce setzt mittlerweile eine solche Nummer voraus um Handel treiben zu können.

Um eine Umsatzsteuernummer beantragen zu können muss man für ein Nicht-EU-Drittland wie die USA grundsätzlich eine Ansässigkeitsbescheinigung vorweisen können.Genau eine solche können amerikanische Non Resident LLCs aber eben nicht bekommen. Ihre Steuerfreiheit ergibt sich daraus dass sie nirgends ansässig sind. Deutschland stellt anscheinend aber Umsatzsteuernummern bereits basierend auf einen abgeschickten Antrag (Form 8802) aus ohne den tatsächlichen Bescheid sehen zu wollen. Solange dies der Fall ist können durchaus auch LLCs hier tätig werden.

Immer noch nicht gelöst wird dadurch jedoch das Thema der Inverkehrbringung in die Europäische Union. Zollrecht wie auch Produktkennzeichnungsgesetze verlangen einen Inverkehrbringer mit europäischer Niederlassung oder Betriebstätte. Wer dies nicht hat, agiert illegal. Gelöst werden kann dies durch Dienstleister wie Helloclearance.de. Ansonsten können sich amerikanische LLCs auch mit sogenannten Fiskalvertretern behelfen, die zusätzlich zur Inverkehrbringung auch die Umsatzsteuerangelegenheiten eigenständig abwickeln. Solche Dienstleistungen sind bequem, aber relativ kostspielig.

Deshalb macht es für Unternehmer Sinn ihren Online-Handel direkt über eine EU-Firma laufen zu lassen. Und mit der Zypern LP besteht eine Möglichkeit dies weiterhin einkommensteuerfrei zu tun ohne auf eine Umsatzsteuernummer verzichten zu müssen. Mit der zypriotischen Umsatzsteuernummer kann man recht einfach auch VAT-IDs aus allen anderen EU-Ländern beantragen und hat fähige Steuerberater, die sich um die Berechnung und Abführung kümmern können. Im Großen und Ganzen kommt dies einem preiswerter als mit einer Nicht-EU-Firma zu arbeiten.

 

Besserer Zugang zu EU-Banking und Payment

Verbunden damit ist die Zahlungsproblematik von Kunden. Amerikanische LLCs können zwar durchaus Geschäftskonten im SEPA-Raum und in Euro bekommen, aber nicht jede EU-Bank akzeptiert amerikanische Firmen. Vor allem sind es FinTech Online-Banken, die amerikanischen LLCs IBAN-Geschäftskonten einräumen. Wegen der FATCA-Gesetz (US-Informationsaustausch) haben viele europäische Banken Vorbehalte gegenüber LLCs, da sie dadurch einen erheblichen Mehraufwand an Compliance haben. Relevanter als die Kontenverfügbarkeit ist aber wohl die Tatsache, dass US-Zahlungsanbieter grundsätzlich in USD statt in EUR abrechnen. Und selbst wenn man in EUR abrechnen kann, Wechselkursverluste bei Abbuchung an die verbundenen US-Konten bestehen. US-Konten haben nämlich ganz grundsätzlich keine Euros.

Mit Zypern Limited Partnerships ist man automatisch im Euro-Raum unterwegs und kann sich diese Gebühren sparen. Ferner hat man oft besseren Zugang zu spezifisch europäischen Zahlungsanbietern, etwa wenn es um beliebte Methoden wie Lastschrift geht. Auch US LLCs stehen hier zahlreiche Möglichkeiten offen, aber für europäische Kunden hat eine Zypern LLC grundsätzlich größere Auswahl und leichteren Zugang. Auch wenn Zypern-Banken selber eher kompliziert sind, stehen einem doch Lösungen in 27 weiteren Mitgliedsstaaten offen. Gerade beliebte Anbieter wie Paypal können mit einer Zypern LP reibungsloser genutzt werden wie einer LLC. Durch die bestehende auditierte Buchhaltung sind auch Nachweise einfacher zu erbringen um compliant zu bleiben.

 

Nötige Einkommensnachweise

Diese Herausforderung stellt sich nicht nur zunehmend bei Finanzinstitutionen aller Art um Konten zu eröffnen und zu behalten. Auch privat wird man in immer mehr Lebensbereichen mit Nachfragen konfrontiert, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet oder woher man das Geld für seine Anlagen hat. Amerikanische LLCs können zwar eine freiwillige Buchhaltung und Steuererklärung einreichen, Zypern LPs müssen es jedoch. Das zusätzliche Audit dieser Buchhaltung generiert einen brauchbaren Einkommens- bzw Vermögensnachweis für viele Plattformen ohne dass man tatsächlich Steuern zahlt oder eine private Steuererklärung erstellen muss.

 

EU-Datenschutzregeln

Wenn Dienstleister mit US-LLCs von europäischen Kunden abgelehnt werden geht es in der Regel nicht um die Absetzbarkeit von Rechnungen oder ein Unwohlsein mit der Jurisdiktion, sondern fast immer konkret um Datenschutzgesetze. Dienstleister, die in kritischen Systemen von Kunden arbeiten, haben gerade bei größeren Konzernen dass Problem, dass die Vereinigten Staaten als unsicheres Drittland für den Datenschutz nach DSGVO gelten. Aus diesem Grund findet man zB für gewisse IT-Projekte nur schwierig hochdotierte Aufträge, da sich für diese Unternehmen Compliance-Nachteile ergeben.

Auch hier bietet die Zypern LP eine effektive Lösung, da man als Firma eines EU-Mitgliedsstaates hier compliant auftreten kann ohne dass aber die lokalen Behörden allzu streng ihre Durchsetzung regeln würden. So kann man seine Auftraggeber mit einer regulierten EU-Firma abrechnen und trotzdem völlig steuerfrei agieren.

 

Plattform-Beschränkungen auf EU-Firmen

Neben Datenschutz-Aspekten sind generelle Zugangsbeschränkungen zu manchen Plattformen zu nennen. Viele Network-Marketer können sich etwa nur mit europäischen Rechtsformen für bestimmte Netzwerke anmelden. Sicher gibt es auch andere Business-Bereiche, wo spezifische Lösungen zwingend eine EU-Niederlassung benötigen. In all diesen Fällen kann eine Zypern LP aushelfen ohne dass die so schöne Steuerfreiheit verloren geht.

Im Großen und Ganzen kann die Zypern Limited Partnership also immer aushelfen, wenn die amerikanische Limited Liability Company nicht funktioniert. Das ist eher die Ausnahme als die Regel, aber in manchen Geschäftsbereichen der Fall. Ferner bietet die Zypern LP auch eine nachhaltige Alternative sollte die LLC eines Tages ihre steuerliche Attraktivität verlieren. Das ist aktuell weder der Fall noch zu erwarten, aber wir haben schon zu oft Überraschungen in der Welt der Flaggentheorie erlebt.

 

Ablehnung der USA aus irgendwelchen Gründen

Dies kommt häufiger vor als man denkt, sowohl auf Kunden-Seite als auch für manche Unternehmer selbst. Man hört Horrorstories über die Steuerbehörde IRS, durfte schlechte Erfahrungen bei der letzten Einreise sammeln oder möchte die “amerikanischen Kriegstreiber” aus Prinzip nicht unterstützen. Oft sind diese Gründe unberechtigt, sollten dennoch aber ernst genommen werden. Eine klassische Sorge ist etwa auch die Klagewütigkeit in Amerika. Ironischerweise ist man mit einer LLC aber wesentlich besser vor Klagen und Abmahnungen weltweit geschützt als das mit einer EU-Firma je der Fall wäre.

Auch wenn die USA nicht Vanuatu oder Panama sind, gibt es natürlich auch Zweifel an der Seriosität dieser Firmenstruktur, gerade wenn deren Besitzer keinen offensichtlichen Bezug zum Land haben. Eine Absetzbarkeit von Rechnungen ist durch den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953 und die öffentlichen Handelsregister zwar grundsätzlich gegeben, das Gegenteil wird von manchen unwissenden Kunden aber natürlich befürchtet. Auch ohne Probleme mit dem Datenschutz können deshalb andere Compliance-Befürchtungen eine Herausforderung in der Kommunikation darstellen. Mit der Zypern LP kann man dies dank der EU-Mitgliedschaft und bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen meistens gut umschiffen.

 

Was sind die Nachteile gegenüber der amerikanischen LLC?

Im Grunde genommen funktioniert die Steuerfreiheit einer Zypern Limited Partnership genauso wie die einer amerikanischen LLC. Das Einkommen unterliegt weder der zypriotischen Körperschaftssteuer noch Einkommenssteuer. Es wird dort besteuert wo die Partner ihren persönlichen Steuerwohnsitz haben. Als Perpetual Traveler oder mit steuerfreien Wohnsitz wie etwa Paraguay ist damit die Zypern LP auch komplett steuerfrei.

Im Gegenzug zur LLC muss man aber aufpassen dass man keine Zypern-Kunden mit diesem Konstrukt bedient. Dieses Einkommen würde nämlich einkommensversteuert werden zu lokalen Sätzen. Aus diesen Grund gibt es über die verpflichtende Buchhaltung hinaus auch ein jährliches Audit. In dem in unseren Verwaltungskosten von 5000€ im Jahr enthaltenen Audit wird zum Beispiel überprüft, dass keine lokale Wertschöpfung oder Abrechnung von Kunden vor Ort erfolgt. Bei der kleinen Insel Zypern sollte ein Ausschluss lokaler Aktivitäten aber nicht allzu schwierig sein.

Verpflichtende Einreichung von Buchhaltung plus ein Audit derselben ist natürlich ein aufwändiger Nachteil gegenüber der amerikanischen LLC, die diese maximal anfertigen muss. Dennoch kann hier der Großteil des Aufwandes an unsere Steuerberater ausgelagert werden. Du musst lediglich deine Rechnungen und Kosten einreichen. Im Gegenzug zur LLC solltest du auf geschäftliche Zahlung von Privatausgaben verzichten und musst Gewinnentnahmen formal deklarieren. Du kannst dennoch jederzeit das Geld an dich privat ausschütten und dann von deinen Privatkonten frei verwenden.

Vergiss nicht dass die Zypern LP auch unter die EU-Umsatzsteuerregeln fällt. Gerade bei Dienstleistungen an Privatkunden ist das gegenüber der amerikanischen LLC ein nennenswerter Nachteil, da hier grundsätzlich immer die Umsatzsteuer von 18% anfällt und Umsatzsteuervoranmeldungen maximal im Rahmen der zypriotischen Kleinunternehmenrregelung vermieden werden kann. Hier endet die Schwelle aber bereits bei nur 15.600€ im Jahr. Bei automatisierten digitalen Produkten fällt bis zu einer Umsatzschwelle von 10.000€ pro Kundenland auch nur die zypriotische Umsatzsteuer an.

Immerhin bekommst du in Zypern aber eine lokale Umsatzsteuernummer, die ähnlichen steuertransparenten Konstrukten in der EU oft verwehrt bleibt. Ohne Umsatzsteuernummer EU-Kunden über die LP abzurechnen würde das Reverse-Charge Verfahren verunmöglichen – der Kunde müsste die Umsatzsteuer zahlen ohne sie verrechnen zu können. Mit der US-LLC hat man dieses Problem nicht, da es als Drittland außerhalb der EU gar nicht im EU-Umsatzsteuerraum ist. Mit Zypern hat man dieses Problem auch nicht, muss aber zwingend die lokale VAT beantragen (in der Gründung inbegriffen)

Ungleich den USA ist auch die Anonymität wesentlich geringer. Partner von Limited Partnerships erscheinen im Handelsregister von Zypern und müssen über 25% Anteilen auch im Transparenzregister eingetragen werden, das der Öffentlichkeit zugänglich ist. Treuhänder schützen also nicht vor öffentlicher Einsicht.

In den USA hingegen verzeichnen viele Handelsregister weiterhin nur Basisinformationen wie Firmennamen und Gründungsdatum. Der Manager ist oft nur auf Wunsch, die Gesellschafter gar nicht ersichtlich. Und auch der Transparenzregister, der 2024 final eingeführt wird, ist nicht öffentlich. Tatsächlich wissen US-Behörden aktuell oft gar nicht wer sich hinter einer LLC auf ihrem Territorium verbirgt. Das wird sich nun ändern – aber ausländische Staaten oder gar Privatpersonen können es trotzdem nicht herausfinden.

Zypern Limited Partnership vs Zypern Limited

Regelmäßig sieht man zB Online-Händler über eine normale Limited auf Zypern operieren. Warum nutzen diese Unternehmer keine steuerlich bessere Limited Partnership?

Vielen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst dass es dieses steuertransparente Vehikel auf Zypern gibt. Zudem ist der Standardkontext zypriotischer Kapitalgesellschadften oft ein Steuerrwohnsitz im Non-Dom Programm Zyperns. Und dieser stellt eben nur Dividenden steuerfrei, kein Einkomme aus Personengesellschaften. Hier ist es besser 12,5% auf Körperschaftsebene zu zahlen und privat steuerfrei zu sein als bis zu 35% Einkommenssteuer plus Sozialbeiträge auf eine LP zu zahlen.

Außerhalb von Zypern ändert sich diese Rechnung jedoch. Ist ein Zypern-Wohnsitz nicht gewollt, ergeben sich aus der steuertransparenten LP oft mehr steuerliche Vorteile als aus der Limited. Offensichtlich eignet sich eine LP wie die amerikanische LLC nicht als Holding-Gesellschaft – hier ist man weiterhin mit der Limited besser bedient. Bei operativen Tätigkeiten, die außerhalb von Zypern von steuerfreien Personen erbracht werden können, spielt die Limited Partnership aber ihre Stärke aus. Offensichtlich ist sie damit wie auch die LLC kaum interessant für Firmen, die eine tatsächliche Betriebstätte mit Angestellten vor Ort brauchen. Aber die wachsende Nische von remote tätigen Digitalunternehmern findet in ihr ein perfektes Vehikel mit einer EU-Rechtsform komplett einkommenssteuerfrei zu agieren.

Vergleichbare Rechtsformen gibt es übrigens auch in anderen europäischen Ländern. Mehr oder minder gleich sind etwa die Limited Partnerships in Malta oder Irland. Selbst Länder, von denen man es nicht erwarten würde, etwa Dänemark, Niederlande oder Schweden, verfügen über steuertransparente Personengesellschaften. Allerdings bekommt man in diesen Ländern im Regelfall keine Umsatzsteuernummer, was ihren operativen Nutzen deutlich schmälert. Deshalb greifen wir innerhalb der EU ganz klar auf Zypern zurück, da hier für durchreichende Personengesellschaften die besten Ausgangsbedingungen herrschen.

Solange die Partner einer Limited Partnership also keinen Steuerwohnsitz haben oder jenen in einem steuerfreien Land begründen und solange sie mit Freelancern oder steuerfreien Angestellten zusammen arbeiten, so lange können sie die Zypern LP auch steuerfrei nutzen. Dies ist für viele Unternehmer heutzutage tatsächlich eine Option – auch wenn viele Steuerkanzleien und ihre Entscheider dies aus der eigenen Perspektive heraus kaum vorstellen können. Genau deshalb findet man auch praktisch keine Angebote eine Zypern Limited Partnership trotz ihrer Vorteile zu gründen. Vertrieben wird höchstens die gewöhnliche Limited!

 

Deine Zypern Limited Partnership über Staatenlos.ch gründen!

Wir haben eine andere Perspektive und bieten die Zypern LP deshalb auch tatsächlich an. Selbstverständlich können wir über unsere Partner vor Ort auch eine Zypern-Limited gründen oder bei der Beantragung des Non-Dom-Wohnsitzes helfen. Dennoch ist die Devise von Staatenlos selbst bei Steueroasen wie Zypern: 12,5% Steuern sind 12,5% zu viel!

Kanzleien rund um die Welt sehen Steueroptimierung als reines Geschäft. Wir sehen es als unser Schicksal. Dir die besten Optionen zu bieten möglichst steuerfrei und mit den meisten anderen Vorteilen ein profitables Geschäft weltweit aufzubauen. Denn Steuern sind längst nicht alles für ein erfolgreiches Unternehmen. Aber statt großen operativen Nachteilen mit Kapitalgesellschaften in Panama oder Dubai zu trotzen hat man blendende Alternativen mit amerikanischen LLCs oder wo nicht praktibabel eben Zypern Limited Partnerships.

Die Zypern-LP über Staatenlos.ch zu gründen heißt von unser 10-jährigen unkonventionellen Expertise über Steueroptimierung zu profitieren. Angebote gibt es viele und findige “Berater” wie Sand am Meer. Nur wenige verstehen aber tatsächlich wovon sie reden. Oder wissen nicht welch viel bessere Möglichkeiten in der gleichen Jurisdiktion herrschen!

Deine steuerfreie Zypern Limited Partnership kostet über Staatenlos.ch nur 5000€. Dies inkludiert nicht nur die Buchhaltung und ihr Audit, sondern auch die Beantragung der Umsatzsteuernummer und deren Erklärungen. Alle Verwaltungskosten und unsere Expertise sind ebenfalls in diesem Preis enthalten. Für nur 5000€ bekommst du eine komplett steuerfreie EU-Firma, die noch dort funktioniert, wo amerikanische LLCs versagen. Auch wenn es selten ist dass LLCs überhaupt versagen,

In den meisten Fällen bist du mit einer LLC-Gründung über uns besser unterwegs. Die Gründung ist unkomplizierter und mit 2000€ noch wesentlich günstiger. Du agierst buchhaltungsfrei und hast eine gute Auswahl an Geschäftskonten, potentielle Anonymität und anerkannte Abrechnung.

 

Falls du mit der LLC in deinem spezifischen Fall aber nicht glücklich wirst, solltest du aus lauter Frust nicht aufgeben und gar in Deutschland bleiben. Mit der Zypern Limited Partnership kannst du die wenigen Nachteile der LLC aufheben wenn du bereit bist einen Kompromiss mit Kosten und Bürokratie einzugehen. Komplett einkommenssteuerfrei bleibst du trotzdem.

 

Ob mit amerikanischer LLC oder Zypern LP – gründe über Staatenlos.ch – Weil Dein Leben dir gehört!

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