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5 Scheinwohnsitze, die jeder Staatenlose nutzen sollte

By November 14, 2024No Comments

Die seit 10 Jahren am häufigsten gestellte Frage in der Staatenlos-Community ist die nach dem Scheinwohnsitz. Implizit natürlich: das Wort wurde von uns geschaffen, um die Herausforderungen der meisten ortsunabhängigen Unternehmer zusammenzufassen, die in Ermangelung eines festen Wohnsitzes an der Banken-Compliance verzweifeln. Sie brauchen eine Verbrauchsrechnung, eine Steuernummer oder eine Aufenthaltsgenehmigung um gewisse Plattformen nutzen zu können.

Der Schein- oder auch Compliance-Wohnsitz führt das Konzept des Perpetual Traveling nicht ad absurdum. Wesentlich zu verstehen ist dass es sich dabei um keinen Steuerwohnsitz handelt, sondern nur um eine Wohnsitzoption. Man wird nicht Teil eines neuen Systems, sondern nutzt nur dessen Vorteile ohne die Nachteile zu erleiden. Damit ist ein Scheinwohnsitz auch in Hochsteuerländern brauchbar, sofern sich etwa aus einer Wohnungsverfügbarkeit keine unbeschränkte Steuerpflicht ergibt.

Man kann so viele Compliance-Wohnsitze haben, wie man will. Kleinere zusätzliche Vorteile ergeben sich aus jedem. Vor allem kann man sich regional so breit aufstellen, dass man auf allen Kontinenten vor möglichen Krisen eine Zuflucht finden kann, wenn der Scheinwohnsitz eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beinhaltet.

In diesem Artikel wollen wir die wesentlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Scheinwohnsitzen beleuchten und eine globale Aufteilung vornehmen. 5 Scheinwohnsitze anzustreben ist einiges an Aufwand und sollte nicht als Muss betrachtet werden. Bereits ein einziger Compliance-Wohnsitz reicht dem durchschnittlichen Perpetual Traveler aus. Um in einer sich rapide wandelnden Welt ideal aufgestellt zu sein sollten “Staatenlose” aber in den folgend diskutierten Regionen aktiv sein oder zumindest ihre Perspektiven kennen. Das Thema Staatsbürgerschaften ergänzt diese Diskussion, ist für die meisten aber finanziell schwierig oder vielleicht rechtlich gar nicht möglich (Österreicher)

 

Das Heimatland

Wer diesen Artikel liest ist vermutlich Deutscher, Österreicher, Schweizer oder Italiener. Vielleicht sogar aus Liechtenstein, Belgien, Luxemburg oder im Ausland geborener Deutsch-Sprachiger. Auch wenn das Konzept der “Staatenlosigkeit” eine Abmeldung aus dem Heimatland erfordert, muss nicht alles im Heimatland aufgegeben werden. Für viele ist es weiterhin Ankerpunkt ihres mobilen Lebens, auch wenn die technischen Kriterien des Lebensmittelpunktes natürlich eingehalten werden. Regelmäßige Besuche von Familie, Verwandten und Freunden stehen dem auch nicht entgegen.

Gerade durch diese Verfügbarkeit von Vertrauenspersonen für fast jeden ergeben sich aber vielfältige Möglichkeiten. Gekoppelt ist dies mit der Tatsache, dass für den Lebensmittelpunkt nur die realen Fakten der Aufenthaltstage, Wohnungsverfügbarkeit oder Ehe zählen. Es ist egal was irgendwo als Wohnsitz “steht”. Nur durch Hinterlegung einer Heimat-Adresse bei einer Bank, Versicherung oder anderer Plattform kann keine unbeschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Maximal kann es zu einem Datenaustausch und daraus folgend Schnüffelei an der angegebenen Adresse kommen. Aber wenn man dort nicht wohnt, wohnt man dort nicht.

So kann man sich die Vorteile seines Heimatlandes weiter zu nutze machen und braucht temporär oft nicht mal einen weiteren Scheinwohnsitz. Mit der Strategie der Flaggentheorie schaut man sich Länder neutral nach ihren Vor- und Nachteilen an. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben dabei nicht nur schlechte Flaggen. Alle drei sind zum Beispiel relativ solide im Banking-Sektor aufgestellt.

 

Dabei geht es nicht nur um die Schweiz als “sicheren Hafen”. Deutschland hat in Insiderkreisen den Ruf als “Geldwäscheparadies” weg. Und tatsächlich sind deutsche Banken im globalen Maßstab für relativ lasche Compliance sowohl bei Eröffnung eines Kontos als auch seiner Führung bekannt. Ganz ohne kriminelle Motive zu haben ist dies natürlich auch für einen ortsunabhängigen Unternehmer interessant, der einfach nur Geld verdienen möchte und sich nicht mit überbordender Bürokatie rumschlagen möchte – etwa jede Transaktion nachzuweisen und unter Generalverdacht gestellt zu werden.

 

In Deutschland selbst ist das bei Banken übliche System der Wohnsitzverifizierung über Verbrauchsrechnungen relativ unbekannt. Der deutsche Sonderweg besteht meist aus dem Post-Ident-Verfahren mit Vorlage eines Reisepasses/Personalausweises sowie einer zusätzlichen Steuernummer. Diese ist für jeden gegeben. Die Steuernummer gibt es theoretisch ab Geburt, ein Pass oder Ausweis kann einfach beantragt werden. Einen deutschen Personalausweis kann man auch nach Abmeldung behalten oder sogar neu beantragen. Man kann damit sogar auf Online-Dienste wie zur Beantragung eines Führungszeugnisses zugreifen – eine deutliche Erleichterung zum gängigen Verfahren der Unterschriftenbeglaubigung über eine ausländische Botschaft oder Notar. Denn gerade Führungszeugnisse werden für viele andere Scheinwohnsitze benötigt.

Deutsche Banken fragen selten bis gar nicht nach Nachweisen des aktuellen Wohnsitzes. Die Steuernummer jährlich zu bestätigen reicht oft aus. So kann man jahrelang ein deutsches Konto behalten ohne seinen tatsächlichen Hauptwohnsitz vor Ort zu haben. Dies erstreckt sich auf Kreditkarten-Anbieter wie American Express und viele andere Plattformen da die im Land aufgebaute Bonität ja nicht von heute auf morgen verfällt. Der Scheinwohnsitz des Heimatlandes eröffnet gerade im finanziellen Bereich viele Möglichkeiten und Freiheiten.  Wer nicht noch ohnehin Wohnungen in Deutschland vermietet, kann leicht die Adresse seiner Eltern oder anderen Vertrauenspersonen nutzen. Solange Post tatsächlich ankommt, gibt es in der Regel keine Probleme mit den Banken. Und eben auch nicht mit dem Staat, wenn wir dort gar nicht tatsächlich wohnen bis auf kurze Besuchsaufenthalte. Ein erfolgender Kontendatenaustausch ist allenfalls unangenehm, aber nicht steuerschädlich.

Weitere Vorteile sind Konten- oder auch Depoteröffnungen in regulierten Rechtsräumen wie der Europäischen Union, die oft einen EU-Wohnsitz erfordern. Gerade bei Brokern reichen als Adressnachweis meist Kontenauszüge mit EU-Adresse neben der Steuernummer aus. Eine gute Möglichkeit für Wertpapiere ist etwa der günstige niederländische Broker Degiro, bei dem sich auch Perpetual Traveler einfach verifizieren können. Und Degiro führt keinerlei Kapitalertragssteuern automatisch ab.

Ein weiteres wesentliches Thema sind Einreiseformulare und die Visa-Beantragung mancher Länder. Dies hängt zwar an der Staatsbürgerschaft, dennoch wird fast immer auch der Wohnsitz abgefragt. Selbst wenn andere Wohnsitze bestehen sollten ist es tatsächlich meist angenehmer einfach das Land seiner Staatsbürgerschaft einzugeben, weil dies gewissermaßen erwartet wird. Leider ist ländertypisches Profiling weiterhin verbreitet und bei Angabe von Panama prüft der Zoll Geldwäsche während es bei Angabe von Mexiko eine Drogenkontrolle gibt. Gibt man hingegen Deutschland an, wird man praktisch immer in Ruhe gelassen. Nach Grenzübertritten aller Länder und Territorien der Welt weiß Christoph wovon er spricht.

Für folgende Zwecke ist die Angabe einer Adresse im Heimatland also meist sinnvoll:

  • Privatkonten bei lokalen Banken
  • Ermöglich lokaler Kreditkarten durch bestehende Bonität
  • Verifizierung von (EU)-Konten
  • Einreiseformulare und Visa-Beantragung

 

Die Steueroase

Zumindest eine Steueroase sollte jeder Perpetual Traveler in der Hinterhand haben. Oft ist diese eher schlecht als recht für einen Compliance-Wohnsitz geeignet. Denn die verbliebenen tatsächlichen Steueroasen der Welt stehen häufig auf Schwarzen oder Grauen Listen – ob als Steueroase, für Geldwäsche oder andere Themen. Das kann gewisse Sanktionen wie vom deutschen Steueroasenabwehrgesetz nach sich ziehen – vor allem für die eigenen finanziellen Möglichkeiten. Meist kombiniert man die Aufenthaltsgenehmigung in einer Steueroase deshalb mit einem Compliance-Wohnsitz in einem Hochsteuerland bzw nimmt einfach sein Heimatland dafür.

Der wesentliche Unterschied der Steueroase zu anderen Scheinwohnsitzen: man muss nicht, kann aber mehr als 183 Tage im Land sein. Das Auslösen eines Steuerwohnsitzes ist nicht schädlich, weil man ohnehin steuerfrei bleibt. Man hat also die Option eines gewissen Rückzugslandes als Plan B, falls globale Umstände oder persönliche Ereignisse es nötig machen würden längere Zeit an einem Ort zu verbringen. Vielleicht kann man nämlich nicht mehr reisen, weil der eigene Reisepass ungültig gemacht wurde oder nicht verlängert wird. Mit der Aufenthaltsgenehmigung kann man in Land verweilen, weiterhin steuerfrei Vermögen aufbauen und etwa einen anderen Pass erwerben. Oft bekommt man sogar den Pass nach einigen Jahren auf Antrag, wenn man regelmäßig im Land war oder andere Bedingungen erfüllt. Gerade viele lateinamerikanische Steueroasen bieten mit 2 bis 5 Jahren zur Einbürgerung hier interessante Möglichkeiten.

In einer Steueroase kann man alles haben und machen ohne sich Gedanken um eine Steuerpflicht machen zu müssen. Oft kann die Steueroase deshalb auch als “Spielplatz”-Flagge oder zum tatsächlichen Aufenthalt dienen. Mit selbst in 2024 weiterhin über 50 potentiell komplett steuerfreien Ländern gibt es hier einiges an Auswahl in allen Weltregionen. Sie eignet sich so zB auch temporär um mal eine Auszeit vom Perpetual Traveler Dasein zu nehmen, etwa für die Geburt eines Kindes oder ähnliche Ereignisse.

Ein Steuerwohnsitz ist hier zwar unkritisch, die Bescheinigung darüber erfordert in vielen Fällen aber 183 Tage Mindestaufenthalt. Deutsche Staatsbürger brauchen in den seltensten Fällen tatsächlich ein Steueransäßigkeitstzertifikat. In anderen Ländern kann das anders aussehen. Um zB der Steuerpflicht in Spanien durch Auswanderung zu entkommen muss ein Steuerzertifikat des Zuzugslandes angegeben werden um dem spanischen Staat zu entkommen. Wenn man nicht bereit ist, ein halbes Jahr in einer bestimmten Steueroase zu verbringen, gibt es nur relativ wenige Ausnahmen. Am beliebtesten ist der Steuerwohnsitz in Paraguay, der mit 2 kurzen Besuchen und minimalen Anforderungen aufgesetzt werden kann. In Paraguay kann man durch die Abgabe monatlicher Umsatzsteuererklärungen ein solches Steuerzertifikat ausgestellt bekommen wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Diese ist weiterhin sehr simpel: bis auf apostillierte Dokumente wie Führungszeugnis und Geburtsurkunde gibt es praktisch keine Anforderungen außer einem persönlichen Besuch mit einigen Behördengängen. Wir begleiten dich gerne dabei mit unserem lokalen Team.

Paraguay ist auch deshalb ein idealer Schein bzw. Steuerwohnsitz, weil man dort vergleichsweise einfach viele andere wichtige Unterlagen bekommen kann. Mietverträge sind günstig bzw für Einmalkosten organisierbar. Ähnliches gilt für Verbrauchsrechnungen, einen Zweiten Führerschein, ein Führungszeugnis und viel mehr.

 

Gesamtkosten eines vollständigen Compliance-Setups belaufen sich ohne Anreisekosten auf unter 5000$. Jährlich erhält man seine Steueransäßigkeitsbescheinigung danach  bereits ab 900$ und hat keine laufenden Kosten für den Wohnsitz per se. Da kann kein einziges anderes Land auf der Welt mithalten.

 

Beliebte andere Lösungen für einen Steueroasen-Scheinwohnsitz sind Länder wie Costa Rica, Georgien, Thailand, Philippinen und die Vereinigte Arabische Emirate. Hier und zu vielen anderen Ländern haben wir auf dem Blog spezifische Artikel. In allen diesen Ländern ist es grundsätzlich aber nötig ein halbes Jahr zu verbringen um ein international anerkanntes Steuerzertifikat zu bekommen. Doch auch ohne können Aufenthaltsgenehmigungen hier Vorteile wie lokale Bank-Eröffnungen ohne Informationsaustausch und zusätzliche persönliche Dokumente entfalten.

Steuerwohnsitze ohne Mindestaufenthalt sind meist an hohe Vermögenshürden oder Pauschalsteuern geknüpft. Beispielsweise gibt es im einkommenssteuerfreien Antigua und Barbuda in der Karibik die Möglichkeit ein Steuerzertifikat mit einer dauerhaft verfügbaren Wohnung und Zahlung einer Pauschalsteuer von 20.000€ im Jahr zu bekommen. In Georgien muss man 500.000€ Vermögenswerte im Inland halten, ein Jahreseinkommen über die letzten 3 Jahre von 80.000€ nachweisen und ein gewisses Inlandseinkommen versteuern um ein solches Zertifikat ausgestellt bekommen. Grundsätzlich lohnt sich dies nur in spezifischen Sonderfällen.

Für folgende Zwecke ist die Angabe einer Adresse in einer Steueroase also meist sinnvoll:

  • Finanzielle Privatsphäre da kein Datenaustausch oder aber kein Interesse des Landes an den Daten
  • Nachweis eines (Steuer)-Wohnsitzes gegenüber Behörden
  • Konten, meist in anderen Steueroasen
  • KYC für andere Wohnsitze, Staatsbürgerschaften, etc

 

Das BRICS-Land mit Potential

BRICS ist in aller Munde. Die Gemeinschaft der 5 größten Schwellenländer bestehend aus Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika schickt sich an ein Parallelsystem zu US-Europäisch dominierten Institutionen aufzubauen. Der kluge Perpetual Traveler versteht es diese neuen Rechtsraum auch für sich zu nutzen. Dabei ist BRICS längst nicht mehr auf seine 5 Kernstaaten beschränkt. Auch beliebte Steueroasen wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder “Spielplätze” wie Indonesien haben sich dem Block angeschlossen. Auf jeden Fall gibt es hier zahlreiche Möglichkeiten eine Flagge des Scheinwohnsitzes zu setzen um Regulierungsarbitrage zu betreiben.

Empfehlenswert ist langfristig ein Imitierung seines europäisch-amerikanischen Finanz-Setups in einem dieser Länder zu versuchen, vor allem wenn die gemeinsame Integretation etwa über eine gemeinsame Währung voranschreitet. Brasilien und Südafrika sind dafür am attraktivsten. Russland ist wegen starker Sanktionen aktuell keine gute Wahl als Compliance-Wohnsitz, natürlich kann man diese Tatsache aber verschweigen. Mit dem neu aufgelegten “Shared Value Visa” (Anti-Woke-Visa) bietet Russland Staatsbürgern definierter “Feindstaaten” eine vergleichsweise unkomplizierte Aufenthaltsgenehmigung auf russischen Territorium an, die auf Sprachkenntnisse und andere Nachweise verzichtet. Selbst als normaler Tourist im Land eröffnet man aktuell in der Regel ein Konto mit lokaler Debitkarte, da internationale Karten gesperrt sind. Eine Ausnahme bietet hier Unionpay, dessen Karte man sich auch mit westlichen Compliance-Wohnsitzen holen kann und unbedingt ins Portfolio jedes Vielreisenden gehören sollte.

Die Volksrepublik China als Scheinwohnsitz ist eher ungeeignet. Aufenthaltsgenehmigungen sind eher schwierig und vor allem für vor Ort lebende ausländische Angestellte gedacht oder Unternehmer, die die Chancen der vielen Freihandelszonen nutzen wollen. Dennoch lohnt sich zur Perspektiverweiterung ein China-Besuch ungemein, mittlerweile ist dies für die deutsch-sprachigen Länder auch 2 Wochen ohne Visum möglich. Beliebte Zahlungsapps wie WeChatPay und AliPay lassen sich mittlerweile mit internationalen Kreditkarten verknüpfen und erleichtern das Reisen im Land deutlich. Und während Bankkonten in China selbst kaum taugen, bieten assoziierte Territorien wie Hong-Kong und Macau hier durchaus noch gute Möglichkeiten.

Indien bietet da schon wesentlich mehr Möglichkeiten. Gerade für einen kürzeren Daueraufenthalt ist das große Land gut geeignet, da Auslandseinkommen erst nach 730 Tagen Aufenthalt in 5 Jahren besteuert wird. Man könnte also 2 Jahre am Stück vor Ort steuerfrei verbringen. Wegen gewisser Kapitalverkehrskontrollen und Quellensteuern ist es aber weniger empfehlenswert sein Vermögen nach Indien zu übertragen. Die Reputation eines Scheinwohnsitzes ist aber in Ordnung und es gibt ein enormes lokales Ökosystem an brauchbaren Plattformen.

Brasilien ist ein guter Scheinwohnsitz, aber eine potentiell kritische Aufenthaltsgenehmigung. Der Grund ist dass eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien an die Steuerpflicht geknüpft ist, selbst wenn man nicht in Brasilien wohnt. Dies kann man durch einen Steuerwohnsitz in einem DBA-Land zwar vermeiden, setzt aber kluge Steuerplanung voraus. Auch eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung führt zur Steuerpflicht, weil sie einen steuerpflichtigen Mindestaufenthalt von 183 Tagen bedingt. Das brasilianische Steuersystem besteuert Welteinkommen, bietet aber diverse Optimierungsmöglichkeiten. Unser brasilianisches Team unseres Schwesterblogs Settee.io kann dich hier ideal unterstützen.

Brasilien glänzt hingegen als Compliance-Wohnsitz ohne Aufenthaltsgenehmigung. Die im täglichen Leben nicht wegzudenkende Steuernummer CPF lässt sich auch von ausländischen Touristen einfach beantragen. Die Verfügbarkeit einer Wohnung führt nicht direkt zur Steuerpflicht. Als Basis mit 2x 3 Monaten Aufenthalt pro Jahr ist Brasilien also bestens geeignet. Die brasilianischen Banken sind durchaus stabil und das Land bietet sehr gute Investment-Chancen selbst unter der aktuell eher negativ zu sehenden Regierung. Als “Spielplatz” ist das Land allseits beliebt und eine ideale Basis für viele Perpetual Traveler. Gerade kombiniert mit der benachbarten Steueroase Paraguay gibt es gute Optionen auch länger in Brasilien zu verweilen ohne eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu müssen.

Zu Guter letzt ist Südafrika von den Kernländern herauszugreifen. Südafrika hat die interessanteste Daueraufenthaltsgenehmigung für vermögendere Menschen. Die Beantragung einer Permanent Residency kostet nur 7000$ und setzt ein nachweisbares persönliches Vermögen von 700.000$ voraus. Auch hier können wir dich gerne unterstützen. Natürlich gibt es aber auch leichtere Varianten temporärer Aufenthaltsgenehmigungen. Die Steuerpflicht kann man für die ersten 5 Jahre nur auf Auslandseinkommen greifen lassen, selbst wenn man sich mehr als 183 Tage im Land aufhalten sollte.

Aktuell ist Südafrika ein hervorragendes Land für sehr günstige Immobilien-Investments und lässt mit der erstmaligen Regierungsbeteiligung der “weißen” Democratic Alliance nach Ende der Apartheid wieder mehr Stabilität und Freiheit im Land erwarten. Diese regiert seit jeher das Westkap mit Kapstadt, das sich bei Digitalen Nomaden höchster Beliebtheit erfreut. Hier eine Scheinwohnsitz-Flagge zu setzen ist aufgrund der hohen möglichen Lebensqualität also sicher nicht verkehrt.

Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Länder, die sich dem BRICs angeschlossen haben oder dies noch tun wollen. Teilweise sind es Steueroasen – dann greifen die bereits diskutierten Punkte. Wenn es Hochsteuerländer sind, kann man sie oft trotzdem als Spielplatz mit bis zu einem halben Jahr Aufenthalt nutzen oder in vielen Fällen einen Compliance-Wohnsitz errichten. Immer darauf bedacht sein sollte man aber dass es tatsächliche Vorteile schafft. Aufenthaltsgehmigungen ohne Plan zu sammeln kann durchaus ein erfüllendes Hobby sein, das die eigenen Zukunftsszenarien erweitert. Falls man kein unbegrenztes Geld- und Zeitbudget hat, sollte man aber auf tatsächliche Vorteile für das eigene Leben und die Finanzen achten. Aus Hype eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai anzupeilen, weil es jeder macht, geht meist nach hinten los. Die Vorteile eines Wohnsitz-Visas wie lokale Bankkonten wiegen kaum noch die Kosten von mittlerweile 10.000€ für die sponsernde Freezone-Firma auf, da diese durch verpflichtende Buchhaltung und Audits deutlich gestiegen sind.

 

Dubai ist weiterhin ein idealer Stützpunkt für ehrgeizige Unternehmer, die sich unter exzellenten Service voll auf ihr Geschäft konzentrieren und die richtigen Menschen kennenlernen wollen. Ohne nicht aber mehrere Monate vor Ort zu sein und eine dauerhafte Wohnung anzumieten würden wir ein reines Wohnsitz-Visa nicht mehr empfehlen.

 

Für folgende Zwecke ist die Angabe einer Adresse in einem BRICS-Staat also meist sinnvoll:

  • Privatkonten bei lokalen Banken
  • Ermöglich lokaler, alternativer Kreditkarten durch Bonitätsaufbau
  • Zugang zu Finanzdienstleistungen vielleicht sonst sanktionierter Rechtsräume

 

 

Die Vereinigten Staaten

Die Vereinigten Staaten aus dem eigenen Setup auszuklammern ist nur etwas für Ideologen. Zu groß sind die Vorteile, die das Land Eingeweihten bietet. Diese sind längst nicht nur auf die Gründung einer steuer- und buchhaltungsfreien amerikanischen LLC beschränkt, sondern reichen in viele weitere Bereiche der Flaggentheorie hinein.

Ein Scheinwohnsitz in den USA macht grundsätzlich Sinn, wenn man seine Limitationen kennt. So ist es US-Residenten grundsätzlich sehr schwierig außerhalb der USA Konten aller Art zu eröffnen. Das liegt am sehr strengen Austauschabkommen FATCA und anderen Verbraucherschutzregulierungen der SEC, weswegen internationale Finanzprovider aufgrund hoher Compliance-Kosten meist einen Bogen um Kunden mit US-Bezug machen. Ein alleiniger US-Compliance-Wohnsitz ist also nicht sinnvoll. Er sollte immer mit anderen Lösungen kombiniert werden.

Ungleich vielen anderen strengeren Hochsteuerländern löst verfügbares Wohneigentum oder auch Dauermiete aber keinerlei Lebensmittelpunkt und damit unbeschränkte Steuerpflicht aus. Es macht deshalb recht viel Sinn, in Immobilien in den USA zu investieren. Auch Kredite dafür sind mit der richtigen Vorgehensweise kein Problem. Die Staaten sind eine der wenigen Länder weltweit, wo man sich eine Bonität ohne einen angemeldeten Wohnsitz aufbauen kann. Mehr dazu weiter unten.

Die Steuerpflicht in den USA hängt neben Staatsbürgerschaft und Greencard-Besitz (die man entsprechend vermeiden sollte) rein am Aufenthalt. Dabei gilt nicht nur die 183 Tage Regel, sondern auch der sogenannte Substancial Presence Test. Dieser berechnet den durchschnittlichen Aufenthalt der letzten 3 Jahre nach einer bestimmten Formel: die Aufenthalte des vorletzten Jahres zählen zu  einem Sechstel, des letzten Jahres zu einem Drittel und des aktuellen Jahres pro Tag. Kommt diese Berechnung zu einer Zahl über 183 Tage, wird die betroffene Person in den USA steuerpflichtig. Grob berechnet ist man mit einem Aufenthalt von durchschnittlich 4 Monaten also gerade noch sicher: 120/6=20, + 120/3=40 + 120/1=120 macht insgesamt 180. 

 

Vor allem im aktuellen Jahr kann ein kurzer Aufenthalt den Substancial Presence Test normal ausschließen: etwa 180/6=30 + 180/3=60, somit 90 Tage Maximum im aktuellen Jahr um die Steuerpflicht zu vermeiden. Selbst bei Überschreiten des Tests kann man sich durch den “Closer Connection Test” davor schützen. Dafür ist grundsätzlich ein Steuerwohnsitz in einem DBA-Land zu den USA nötig. Kennt man aber einmal diese Regelung, ist sie relativ einfach in das eigene Setup integrierbar.

 

Auf ESTA darf man ohnehin nur 2x 90 Tage im Jahr in den USA sein. Wichtig: Ausreisen nach Kanada, Mexiko und manche Karibik-Staaten stoppen nicht den Zeitticker. Wer nach 90 Tagen wieder 90 Tage einreisen will, sollte dringend darauf achten erst in ein Drittland wie Panama etc zu fliegen und von dort dann eventuell ins US-Nachbarland zu fliegen. Wer bis zu 180 Tage am Stück in den USA verbringen will, muss sich ein B1 oder B2-Visum holen, am besten die kombinierte Version für Tourist und Business. Dieses ist 10 Jahre gültig für unbeschränkte Einreisen und erspart oft Probleme am Grenzübergang, da man sich bereits einem Interview in einer US-Botschaft im Heimatland stellen musste. Es erlaubt zudem mehr Tätigkeiten vor Ort als ein ESTA und kann Vorteile für Banken mit sich bringen. Es ist zudem Pflicht wenn man 9 von den USA definierten “Schurkenstaaten” besucht hat, darunter auch Besuche von Kuba nach 2021 (Staatenlos.ch-Gründer Christoph war auch in allen anderen: Iran, Irak, Syrien, Libyen, Yemen, Sudan, Somalia, Nordkorea)

Noch eine Stufe weiter wäre ein E2-Visum, das grundsätzlich eine Investition von 200.000$ in ein physisches Unternehmen vor Ort bedingt und das Ticket für einen Daueraufenthalt in den USA sein kann. Es wird nach 2 Jahren jedoch nur dann verlängert, wenn ein sich selbst tragendes Unternehmen mit mehreren Arbeitsplätzen aufgebaut wurde. Da das E2-Visum ein Non-Immigrant-Visum ist und nie zu einer Greencard führt, kann man somit seinen US-Compliance-Wohnsitz komplettieren ohne steuerpflichtig zu werden wenn man sich an die Tageregelungen hält.

Mit alen Einreisemöglichkeiten kombinierbar ist zudem das Global Entry Programm. Wer häufiger im Jahr in die USA einreist, ist gut beraten sich dafür zu bewerben, da es die Wartezeiten bei der Einreise erheblich verkürzt und stressfreier macht. Deutsche Staatsbürger, auch wenn sie abgemeldet sind, können sich darauf bewerben. Eine Überprüfung durch die Bundespolizei an einem deutschen Flughafen und ein kurzes Interview bei Ein- oder Ausreise in den USA sind neben geringen Gebühren dafür nötig.

Mit Millionen von illegalen Einwanderern sind Aufenthaltsgenehmigungen jedoch nicht der springende Punkt in den USA. Für einen funktionierenden Compliance-Wohnsitz für US-Belange braucht man eine Wohnadresse (Residential) und eine Sozialversicherungs- oder Steuernummer. Da Nicht-Residenten grundsätzlich keine SSN bekommen können (deswegen potentiell E2-Visum), müssen sie sich mit der ITIN begnügen, die einen ähnlichen Zweck erfüllt. Die ITIN können unsere Partner für 500$ beantragen via einem kurzen Verifizierungscall – wenn Du eine LLC oder andere gute Gründe dafür hast. Die ITIN verfällt nach 3 Jahren, wenn keine (Null)-Steuererklärung in den USA eingereicht wurde, ist also mit gewissen Aufwand verbunden. Da die Ausstellung mehrere Monate dauert, sollte man frühstmöglich damit starten.

An die SSN/ITIN ist in den USA die Bonität gebunden. Diese kann man aufbauen, indem man die Nummer in US-Vollbankkonten hinterlegt. Vollbanken sind traditionelle Filialbanken in den USA wie Chase oder Bank of America – Online-Banken qualifizieren sich nicht dazu. Neben der Eröffnung mit Anwesenheit vor Ort, oft Glückssache je nach Filiale, kann man über unseren Service auch Privat- und Geschäftskonten bei Vollbanken in den USA remote eröffnen. Mit Gebühren von 2000 bis 6000 Dollar sind diese exklusiven Optionen aber nicht die günstigsten. Bei Interesse schreibe uns jedoch gerne an. 

Eine Residential Address in den USA ist nicht zwingend nötig, aber hilfreich. Wer (noch) keine eigene Wohnung oder gute Freunde/Verwandte hat, kann sich über die richtige Postbox eine entsprechende Adresse mit Postweiterleitung sichern. Wesentlich ist dass diese von den Banken nicht blacklisted ist. Unser Kooperationsangebot mit Elite Travel Hacking hilft Dir dabei solche Adressen zu identifizieren und gibt zahlreiche weitere Tipps wie es mit dem Aufbau von Bonität und der Beantragung entsprechender Kreditkarten in den USA klappt. Melde dich auf Telegram bei @fabitravel oder kontaktiere uns zur Herstellung des Kontaktes. 

 

Der Aufbau eines US-Kreditkartenportfolios lohnt sich: nirgendswo sonst auf der Welt haben Kreditkarten solche Boni für Reiseoptimierung wie in den USA. Insbesondere die besten Karten von American Express, Chase und Citi stechen heraus, aber es gibt zahlreiche weitere. Viele junge US-Studenten jetten dauerhaft First Class durch die Welt durch die zahlreichen Boni, die die Beantragungen von Kreditkarten gekoppelt mit gewissen Spending bringen. Hier ist es aber unerlässlich gut informiert zu sein um nicht durch versteckte Konditionen effektiv Geld zu verlieren.

 

Neben Reiseoptimierung sind auch generelle Darlehen möglich, oft ohne konkreten Verwendungszweck. 150.000 Dollar und mehr lassen sich oft zu marginalen Zinsraten leihen, wenn die eigene Bonität hoch genug ist. Für finanzierungsbedürftige Unternehmer kann damit ein kluger US-Scheinwohnsitz einen großen Unterschied machen. Nehme gern mit uns Kontakt auf um mehr über diese Möglichkeiten zu erfahren.

 

Für folgende Zwecke ist die Angabe einer Adresse in den Vereinigten Staaten also meist sinnvoll:

  • Privatkonten und Geschäftskonten bei lokalen Banken
  • Ermöglich lokaler Kreditkarten durch Bonitäts-Aufbau
  • Beantragung zinsgünstiger Darlehen auch als Perpetual Traveler
  • Zugang zu anderen Plattformen, die einen US-Wohnsitz voraussetzen

 

 

Eine geografische Kombination

Der fünfte Scheinwohnsitz hängt immer von den ersten 4 Scheinwohnsitzen ab. Man möchte versuchen eine Kombination zu finden, die die Vorteile der ersten vier noch ergänzt und idealerweise in einer anderen Weltregion liegt. Ist das Herkunftsland des Perpetual Travelers  nicht in der Europäischen Union, ist meist dieser Rechtsraum zu empfehlen, um Zugang auf EU-regulierte Plattformen zu bekommen. Für Deutsch-Sprachige hingegen ist dies durch die Heimatlandsoption meist abgedeckt. Vielen ist der potentielle Datenaustausch mit ihrem Heimatland aber unangenehm und sie fühlen sich “illegal” wenn sie zu lange eine Heimatadresse weiter verwenden. Auch in diesem Fall sind andere europäische Länder als Scheinwohnsitz beliebt.

Populär sind attraktive Länder zum Leben wie Spanien, Italien oder Griechenland, in denen verfügbares Wohneigentum nicht zwingend zu einer direkten unbeschränkten Steuerpflicht führt. Man kann hier also eine Wohnung anmieten oder kaufen und ganz legal bis zu einem halben Jahr in dieser leben ohne steuerlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Eine Basis zu haben ist dementsprechend selbstverständlich auch für Perpetual Traveler möglich. In diesem Artikel haben wir alle Länder zusammengetragen, in denen Immobilienverfügbarkeit keine direkte Steuerpflicht auslöst.

Grundsätzlich ist der langfristige Immobilienkauf in einem solchen Land eine perfekte Lösung für jeden “Staatenlosen”. Schließlich bekommt man damit nicht nur seine Verbrauchsrechnungen in allen Formen. Vermietet man die Wohnung in seiner Abwesenheit, hat man sogar eine beschränkt steuerpflichtige Steuererklärung und damit natürlich auch eine Steuernummer. Selbst eine Wohnsitzanmeldung – etwa ein sogenanntes Empadronamiento in Spanien – ist für das Auslösen einer Steuerpflicht unkritisch. Man kann also gerade in Spanien praktisch alle KYC-Nachweise bekommen ohne in die lokale Steuerpflicht zu fallen. Eine NIE-Nummer – die spanische Steuernummer fürn Ausländer – kann zudem jeder unkompliziert als Tourist beantragen.

Möchte man aus nachvollziehbaren Gründen nichts mit der Europäischen Union zu tun haben gibt es viele andere interessante Länder, die nicht unbedingt in eine der genannten Kategorien fallen. Zu nennen sind zum Beispiel Argentinien, Mexiko, Marokko, Türkei und Indonesien. Auch hier kann man in der Regel eine Basis begründen ohne eine dauerhafte Steuerpflicht auszulösen. Allein eine Aufenthaltsgenehmigung in solchen Ländern kann den Weg zu einer weiteren Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach ein paar Jahren Wartezeit ebnen.

Wer bereit ist, 5 Scheinwohnsitze aufzubauen, hat in der Regel auch das finanzielle Potential, sich um eine weitere Staatsbürgerschaft zu kümmern. Weitere Staatsbürgerschaften sind zumindest für Deutsch-Sprachige in Bezug auf KYC eher nachrangig bzw nachteilig. Eine Staatsbürgerschaft allein bietet auch keinen Vorteil in Form eines Wohnsitznachweises oder Steuerwohnsitzes. Man muss trotzdem eine Wohnung im entsprechenden Land mieten/kaufen oder den definierten Mindestaufenthalt einhalten um einen Schein- oder Steuerwohnsitz zu begründen. Mit einer Staatsbürgerschaft entfällt nur das Anfordernis der nötigen Aufenthaltsgenehmigung und möglicherweise Vorteile beim Immobilienerwerb.

Bei einer weiteren Staatsbürgerschaft sollte nicht notwendigerweise auf eine hohe Reisefreiheit geachtet werden. Im Standardfall kann man davon ausgehen, dass man seine bisherige Staatsbürgerschaft in den meisten Szenarien behalten wird. Interessanter ist es die Staatsbürgerschaft nach geopolitischen Gesichtspunkten auszuwählen und ein Land zu suchen, das eine andere Richtung als das Heimatland einschlägt. Mit einer weiteren EU-Staatsbürgerschaft sind Deutsche trotz vermeintlich besserer Reisefreiheit damit schlechter aufgehoben als mit einem Pass von Ländern wie der Türkei, Grenada oder Vanuatu. Insbesondere mangelnde Kooperationsbereitschaft mit dem “Westen” ist hier trotz möglicher Sanktionen eher als Vor- als als Nachteil zu werten. So wurde dem Pazifikstaat Vanuatu der visafreie Schengen-Zugang entzogen, da es zahlreiche für sein CBI-Programm schädliche Regulationen nicht umgesetzt hat. Dennoch ist dies nicht allzu negativ zu werten. Vanuatu-Staatsbürger können ja immer noch ein mehrjähriges Visum für die Europäische Union beantragen und bekommen dies auch deutlich leichter als viele andere Herkunftsländer. In diesem Fall ist die staatliche Souveranität einfach mehr wert. Wenn Du auch davon profitieren möchtest, helfen wir Dir gern dabei Mit nur nur 110.500$ effektiven Kosten für eine 4-köpfige-Familie ist es eines der einfachsten Citizenships by Investment.

Mit der immer noch weit verbreiteten Tatsache überhaupt keines “Scheinwohnsitzes” sollten ortsunabhängige Selbständige und Unternehmer abschließen. Überhaupt kein Wohnsitz in irgendeiner Art und Form zu haben kann zwar mittelfristig gut gehen, verhindert aber viele Möglichkeiten, die man sich mit wenig Aufwand schaffen könnte.

 

Wesentlich festzuhalten ist dass dies nicht gegen das Konzept der “Staatenlosigkeit” spricht. Mehrere Scheinwohnsitze sind ein essentieller Bestandteil des Flaggen-Setups eines klugen Perpetual Travelers – kein Widerspruch. Als PT vermeidet man die Eingliederung ins System bzw nimmt diese nur dann vor, wenn sie in der individuellen Situation mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt. Beispielsweise das bewusste Auslösen eines Steuerwohnsitzes um ein für das eigene Setup wichtige Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen. 

 

Wofür auch immer Du dich entscheidest – Staatenlos.ch ist an deiner Seite. Wir können dich in fast allen genannten Ländern bei verschiedenen Angelegenheiten unterstützen. Wir können in der Regel zwar keine Verbrauchsrechnungen direkt anbieten: hier ist die Mißbrauchsgefahr zu groß. Schnell ist man in Behilfe zu Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderen Straftaten verwickelt. Eine Verbrauchsrechnung oder Wohnung musst Du Dir selbst besorgen wie wir es an anderer Stelle erklärt haben. Aber die Aufenthaltsgenehmigung, eine Steuernummer und vieles mehr kannst Du über uns im Regelfall besorgen. Sprich uns gerne an wenn wir auch Dir bei deinem optimalen Compliance-Setup helfen können!

 

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