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Die Gründung einer LLP (Limited Liability Partnership) im Vereinigten Königreich stellt eine attraktive Option für Unternehmer dar, die ihre geschäftlichen Aktivitäten ausweiten möchten, ohne an lokale Steuern gebunden zu sein.

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Die britische LLP als Rechtsform

Eine britische LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung, die sich durch Steuervorteile auszeichnet, insbesondere für Geschäftsaktivitäten, die von Nicht-UK-Residenten betrieben werden. Wir bieten einen umfassenden Überblick über die Gründung, Wartung, Besteuerung und Bankdienstleistungen einer LLP. In der Vergangenheit haben wir das Modell zum Beispiel schon in diesem Artikel diskutiert

Die Hauptpunkte zur LLP im Vereinigten Königreich sind:

  • Das Vereinigte Königreich besteht aus vier Nationen: England, Schottland, Wales und Nordirland, wobei England und Wales eine gemeinsame Geschäftsregistrierungsstruktur haben, während Schottland und Nordirland eigene Systeme haben.
  • Eine LLP im Vereinigten Königreich erfordert mindestens zwei Partner mit beschränkter Haftung. Partner können Individuen oder juristische Personen sein, ohne Wohnsitzanforderungen. Seit eine Steuernummer auf Partnerebene zur Registrierung nötig ist, ist die alte Praxis des Einsatzes von Offshore-Unternehmen aber weitgehend verschwunden. Wir empfehlen ebenfalls die Nutzung als natürliche Person.
  • Eine LLP kann in Großbritannien ohne steuerliche Beschränkungen tätig werden, jedoch können Geschäfte innerhalb des Landes für die Partner steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen. Den UK-Markt müsste man also potentiell ausschließen.
  • Der Verkauf von Dienstleistungen und Produkten an Kunden im Vereinigten Königreich von außerhalb durch eine britische LLP führt in der Regel nicht zu einer Steuerpflicht im Land, kann aber je nach Art der verkauften Produkte und Dienstleistungen Umsatzsteuerpflichten mit sich bringen, die zB hier erklärt werden

Die Besteuerung einer LLP und ihre praktische Anwendung

In Großbritannien wird eine LLP für steuerliche Zwecke als Durchlaufgesellschaft oder transparentes Gebilde angesehen. Das bedeutet, dass sie selbst nicht steuerpflichtig ist. Vielmehr müssen die Partner ihre Anteile am Gewinn in ihrem eigenen Wohnsitzland versteuern, egal ob als Privatperson oder Unternehmen. Deshalb legen wir großen Wert auf die Einhaltung des Steuerwohnsitzes und des Compliance Wohnsitzes. Im Endeffekt gilt steuerlich hier dasselbe wie bei der amerikanischen LLC.

Partner, die in Großbritannien ansässig sind, müssen ihren globalen Anteil am Gewinn der LLP versteuern. So muss beispielsweise Thomas, der 25% an einer Eisvertriebs-LLP in London hält und seinen Wohnsitz in Großbritannien hat, diesen Gewinnanteil in seiner Steuererklärung angeben, unabhängig davon, ob er eine Auszahlung erhalten hat oder nicht.

Nicht ansässige Partner hingegen – so wie die Perpetual Traveler unserer Community – werden nur auf Gewinne besteuert, die sie aus dem Vereinigten Königreich erzielen. Wenn Partner wie Martin, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind und eine Transport-LLP besitzen, keine Geschäfte im Vereinigten Königreich betreiben, entfällt die britische Steuerpflicht. Selbst wenn die LLP im Vereinigten Königreich angemeldet ist, entstehen weder für die LLP noch für Martin oder Hermann steuerliche Verpflichtungen in Großbritannien.

Sollte kein Partner im Vereinigten Königreich ansässig sein und die LLP keine dauerhafte Betriebsstätte dort haben, sind weder britische Steuern zu entrichten noch großer bürokratischer Aufwand zu betreiben. In einem solchen Fall sind eine Nullmeldung der Partnerschaft und eine HS380-Erklärung beim Companies House einzureichen. Zusätzlich sind jährliche Finanzberichte und eine Bestätigungsmitteilung vorzulegen. Ein Audit entfällt unter gewissen Umsatzschwellen, die weiter unten erläutert werden.

Jeder Partner muss sich außerdem beim britischen Finanzamt HMRC (His Majesty’s Revenue & Customs) mit den Formularen SA401 oder SA402 registrieren lassen, was insbesondere ausländische Körperschaften als Partner vor Probleme stellt.

Unser Angebot von Staatenlos umfasst die Abwicklung aller genannten Prozesse: Natürliche Personen als Partner könnten verpflichtet sein, eine Selbstbewertungserklärung beim HMRC vorzunehmen. Hierbei unterstützen wir mit Formularmustern und Hilfestellungen beim Ausfüllen.

Gründung und Verwaltung einer LLP

Eine britische LLP erfordert mindestens zwei Mitglieder zur Gründung und bietet dabei eine flexible Partnerstruktur.

Der Registrierungsprozess der Firma kann nicht online durchgeführt werden und erfordert die Nutzung eines Registrierungsdienstes, zugelassener kommerzieller Software oder das Einsenden des Anmeldeformulars per Post.

Die Bearbeitungszeit durch das Companies House beträgt in der Regel bis zu 48 Stunden.

Was die Compliance-Anforderungen angeht: Die britische Steuerbehörde HMRC verlangt, dass alle LLPs jährlich bis Ende Oktober (oder Januar bei elektronischer Einreichung) eine Partnerschaftserklärung (SA800) für das im April endende Steuerjahr einreichen, auch wenn keine geschäftlichen Aktivitäten vorliegen. Bei Nichteinhaltung drohen sowohl der LLP als auch den Partnern Strafen.

Des Weiteren muss jeder Partner eine individuelle Steuer-Identifikationsnummer (Unique Tax Reference, UTR) in Großbritannien beantragen und eine Selbstbewertungserklärung (SA100 + zutreffende Anlagen) jährlich bis Ende Oktober (oder Januar bei elektronischer Einreichung) für das im April endende Steuerjahr einreichen.

Das Companies House fordert von allen LLPs die Einreichung der Jahresabschlüsse innerhalb von neun Monaten nach dem Jahrestag der Registrierung sowie einer jährlichen Bestätigungserklärung mit Zahlung einer Erneuerungsgebühr. Nichtbefolgung kann zur Löschung der LLP führen.

Eine britische LLP muss zudem eine registrierte Adresse in England oder Wales haben, die offizielle Mitteilungen empfangen kann. Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, darf die steuerliche Adresse nicht in Schottland, Nordirland oder im Ausland liegen.

Staatenlos kümmert sich um all diese Angelegenheiten – wer unsere Unterstüztung im Anspruch nehmen möchte braucht nur unser Registrierungsformular auszufüllen.

Wir bieten zwei verschiedene Pakete an:

  • die LLP (Limited Liability Partnership) zu Preisen ab 1.200 USD + jährliche Gebühr von 800 USD ab dem zweiten Jahr UND
  • die LLP + LTD (Private Limited Company) als Partner zum Preis von 1.600 USD + jährliche Gebühr von 1.200 USD ab dem zweiten Jahr.

Unser Service für die Gründung einer LLP schließt auch Standardberichte für nicht-regulierte Sektoren ein.

Die Selbstbewertungserklärungen natürlicher Personen bei der HMRC werden nicht von uns durchgeführt, jedoch stellen wir Formularvorlagen und unterstützen beim Ausfüllen. Die Buchhaltung musst Du also selber erledigen oder an einen UK-Steuerberater abgeben. Da Du ohnehin keine Steuern zahlst und damit nichts absetzen kannst sehen wir keine Notwendigkeit für einen oft teuren und nutzlosen Steuerberater.

Eine Wirtschaftsprüfung ist nicht erforderlich, wenn die LLP folgende Kriterien erfüllt:

  • Jahresumsatz nicht höher als 10,2 Millionen Pfund
  • Bilanzsumme nicht höher als 5,1 Millionen Pfund
  • Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nicht mehr als 50

Dadurch ist eine LLP eine attraktive Option für kleine und mittelständische Unternehmen mit geringer bürokratischer Belastung. Im Gegensatz zur US LLC können auch 2 oder mehr Partner ganz legal eingetragen werden, haftungsbeschränkt sein und volle Steuervorteile genießen. Denn eine Multi-Member-LLC  in den USA führt regelmäßig zur Besteuerung des Welteinkommens wie eine normale US-Personengesellschaft. Offiziell ist eine US LLC nur mit einem Single Member steuertransparent, auch wenn man über das Operating Agreement, der Satzung der LLC, einiges an inoffiziellen Spielraum hat mehrere Partner rechtlich bindend, aber steuerlich ungefährlich, einzubinden.

Wie schaut’s mit Banking aus?

Großbritannien ist Heimat vieler großer Banken, doch für LLPs mit nicht ansässigen Partnern kann das Kontoeröffnen eine Herausforderung sein.

Hier bieten Fintech-Services wie Wise, Revolut, Juni, Payoneer, Payeer, Paysera und Skrill eine gute Alternative, da sie ein breites Dienstleistungsangebot haben und mit Zahlungssystemen wie Stripe und PayPal kompatibel sind. Gerade für Paypal ist die UK LLP eine spannende Alternative zur USA, wo es oft Schwierigkeiten mit Paypal Business Accounts gibt. In UK sind diese grundsätzlich einfacher zu eröffnen bzw. werden nicht so schnell gesperrt Es gibt ferner Dutzende Fintech-Banken allein aus den UK – zB die mittlerweile schon alte Onlinebank Fire.com. 

Für traditionelle Banken in Großbritannien ist oft ein persönlicher Besuch erforderlich, und sie verlangen Nachweise über lokale Geschäftsbeziehungen. Ein Konto mit Großbanken wie HSBC, Barcylays oder Lloyds ist aber durchaus im Rahmen des Möglichen. Eine normale Limited Company als zweiten Partner mit 1 bis 10 Prozent in die LLP einzusetzen hilft dabei, führt aber natürlich zu einer gewissen minimalen Besteuerung (10% von 20% Körperschaftssteuer wären zum Beispiel nur 2% auf den Gesamtumsatz).

Das Vereinigte Königreich ist Teil des Common Reporting Standard (CRS), was den automatischen Austausch von Finanzinformationen zwischen Ländern bedeutet und somit Auswirkungen auf das Bankgeheimnis hat. Dies kann durch Angabe eines passenden Scheinwohnsitzes aber vereitelt werden

Also, hier sind zusammenfassend einige hervorragende Vorteile der britischen LLP:

  • Steuerfreie Firma: Die transparente Steuerstruktur der LLP führt nur bei Geschäften innerhalb des Landes zu Steuern, wenn Du als Nichtansässiger im Vereinigten Königreich agierst.
  • Zugang zu Premium-Finanzdienstleistungen: Eröffne Bankkonten in Großbritannien und nutze führende Fintech-Plattformen
  • Prestige-Adresse für Deinen virtuellen Geschäftssitz: Empfange Deine Post an einer renommierten Adresse in London
  • Vermögensschutz und beschränkte Haftung: Profitiere von der beschränkten Haftung bei geschäftlichen Rückschlägen.
  • Schnelle und effiziente Gründung: Innerhalb von weniger als einer Woche ist Deine LLP startklar;
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: nicht anwendbar für eine steuertransparente LLP, aber anwendbar für eine eventuell eingesetzte Limited als Partner dieser.

Vergleich zwischen Firmen

Wenn Du vor der Wahl stehst, wo Du Dein Unternehmen gründen sollst, kann die Entscheidung knifflig werden.

Jedes Land bietet seine eigenen Vorteile, und je nach Deinen Zielen und Anforderungen könnte eine Option besser passen als die andere:

Merkmal

LLP (UK)

LLC (Florida, USA)

OÜ (Estland)

LP (Zypern)

Gründungszeit

Innerhalb einer Woche

Innerhalb einer Woche, zusätzlich eine Woche für EIN-Nummer

1 Tag (nach Erhalt der e-Residency, e-Residency-Antragszeit hingegen oft 6-8 Wochen

Innerhalb von 1-2 Wochen

Bürokratie

Minimale Anforderungen bei der Gründung, jährliche Bestätigungserklärung

Minimale Anforderungen bei der Gründung, Jahresbericht erforderlich (außer New Mexico)

e-Residency erforderlich, digitale Verwaltung möglich

Jährliche Buchhaltung und Audits erforderlich, stärkere KYVC bei Gründung

Gründungskosten

$1.200

(ohne Buchhaltung)

$2000

€285 (plus Kosten für e-Residency, Betriebstätte, Buchhaltung etc – oft <2000€)

€5.000 (inklusive Buchhaltung und Audit)

Jährliche Kosten

$600

$1.400

€1068-€1548 (abhängig vom Servicepaket)

€5.000 (inklusive Verwaltung und Umsatzsteuererklärungen)

Bankgeheimnis

Teil des CRS

Keine CRS-Teilnahme (Geschäftskonten)

Teil des CRS

Teil des CRS

Bankoptionen

Umfangreiche Fintech- und Bankoptionen

Gute Zugänglichkeit zu US-Banken und Kreditmärkten

Zugang zum EU-Bankennetz und Fintech-Diensten

Guter Zugang zu EU-Bankdienstleistungen und Fintech-Optionen

Besteuerung

Keine Besteuerung auf außerhalb des UK erzieltes Einkommen

Potenziell steuerfrei für nicht in den USA ansässige Inhaber, US Einkommen steuerfrei wenn kein ETBUs (US-Betriebstätte/Angestellte)

20% Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, keine Steuer auf einbehaltene Gewinne, Gehalt potentiell steuerfrei

Steuertransparent, keine Steuer bei steuerfreiem Wohnsitz der Partner

Anonymität

Partner werden im öffentlichen Register genannt. Öffentlicher UK-Transparenzregister

Höhere Anonymität, Partner werden im Register nicht genannt. US-Transparenzregister nicht öffentlich

Partner werden im öffentlichen Register genannt. Öffentlicher EU-Transparenzregister

Partner werden im öffentlichen Register genannt. Öffentlicher EU-Transparenzregister

EU-Datenschutz

Konform mit EU-DSGVO

Herausforderungen aufgrund von Nicht-EU-Mitgliedschaft

Vollständig konform mit EU-DSGVO

Vollständig konform mit EU-DSGVO

Umsatzsteuernummer

Verfügbar, für internationale Transaktionen notwendig

Komplexe, aber mögliche Beantragung für internationale Geschäfte

Inklusive, notwendig für Geschäfte innerhalb der EU

Inklusive, notwendig für Geschäfte innerhalb der EU

Doppelbesteuerungsabkommen 

Ja, inkl. DBA mit Deutschland, aber nicht für Personengesellschaften

Ja, jedoch nicht für Personengesellschaften

Ja, umfangreiche DBAs innerhalb der EU und nutzbar mit Mindestsubstanz

Ja, inkl. DBA mit Deutschland, aber nicht für Personengesellschaften

 

Neben einem Partnernetzwerk in fast allen attraktiven Ländern der Welt haben wir zunehmend aber auch eigene Angebote in verschiedenen Bereichen ausgebaut. Längst sind wir führender Anbieter amerikanischer LLCs im deutsch-sprachigen Raum. Unternehmen in Dubai sind je nach Lizenz und Form (“Mainland” oder “Free Zone”) sehr unterschiedlich im Preis – kontaktiere uns für einen detaillierten Überblick über die Preise.

Natürlich können wir für dich auch andere Optionen in Uk ermöglichen – zum Beispiel die klassische Limited als oft ideale Holding-Gesellschaft oder die gern für gewisse Konstrukte genutzte Stiftungs-Limited

Es gibt noch einige andere Unternehmen auf der Welt, die Du gründen kannst – aber die besprochenen sind die gängigsten für Perpetual Traveler. Berücksichtige Deine spezifischen Bedürfnisse, und denke daran: Die beste Wahl ist die, die zu Deinen Zielen und Deiner Lebensweise passt. Dies kannst Du gerne in einem Beratungsangebot mit uns herausfinden!

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