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Seit einigen Jahren bietet Staatenlos.ch nicht nur unabhängige holistische Beratungen zur Flaggentheorie und Steueroptimierung an, sondern hat auch begonnen wesentliche Jurisdiktionen aus eigener Hand anzubieten. Seit Anfang 2020 operieren wir komplett eigenständig in der Gründung und Verwaltung von amerikanischen LLCs über unser Büro in Florida. Anfang 2022 starten wir die Gründung und Verwaltung von rumänischen Firmen an unserem Standort in Timisoara. Bevor wir diese beiden näher für ihre Eignung in 2022 diskutieren aber ein Aufruf an potentielle Partner.

 

Joint-Venture-Möglichkeit einen Staatenlos-Standort aufzubauen

 

Staatenlos.ch ist sehr an Joint-Ventures interessiert um diese Abwicklung aus eigener Hand auszubauen. Wir haben zwar viele gute Partner-Anwälte, -Steuerberater, -Makler und mehr, sind letztlich aber immer auf deren Kompetenz und Zuverlässigkeit angewiesen. Diese entspricht leider nicht immer unserem Qualitätsanspruch. In manch Jurisdiktion mussten wir bereits mehrmals die Kooperationspartner wechseln, weil ihre Dienstleistungen unsere Kunden eher enttäuschten. 

 

Mit Rumänien und den Vereinigten Staaten von Amerika decken wir bereits viele der notwendigsten Anwendungsfälle ab. Es macht natürlich keinen Sinn Jurisdiktionen aufzubauen, in denen kaum eine reelle Nachfrage zu erwarten ist. Im Gegensatz zu typischen Offshore-Kanzleien ist unsere Unabhängigkeit in der Beratung sehr wichtig. Wir müssen nichts verkaufen, sondern wollen die beste Lösung für unsere Klienten.

 

Strategisch gesehen suchen wir nach Geschäftspartnern, die gemeinsam mit uns in folgenden strategisch wichtigen Jurisdiktionen einen Staatenlos-Standort etablieren. Es ist uns wichtig dass die entsprechende Person dauerhaft vor Ort lebt oder zumindest über exzellente Kontakte eine gute Dienstleistungsqualität sicherstellen kann. Essentiell ist die Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Komplettpakets, das neben Gründung und Verwaltung von Firmen auch potentielle Buchhaltung/Bilanzierung, Konten-Eröffnung, Hilfe bei Substanz-Etablierung (Suche von Betriebstätten und Mitarbeitern) und verwandte Themen zur Verfügung stellt. Die eingespannten Anwälte und Steuerberater sprechen idealerweise Deutsch und eine völlige Remote-Abwicklung der Firmengründung kann organisiert werden. Ähnliche Kriterien gelten falls interessant für Wohnsitznahme oder andere Dienstleistungen vor Ort. 

 

Interessenten für die folgenden strategisch relevanten Ländern können gerne mit einem Konzept  über unser Kontaktfomular an uns treten. Sind diese selber Anwälte/Steuerberater is dies bevorzugt.

  • Vereinigte Arabische Emirate (Dubai) für Firmengründung/-betreuung und Wohnsitz
  • Portugal (ideal Madeira) für Firmengründung/-betreuung und NHR-Wohnsitz
  • Zypern für Firmengründung/-betreuung und Non-Dom Wohnsitz
  • Estland für Firmengründung und Betreuung
  • Whitelisted-Steueroasen (zB Isle of Man, Kanalinseln, Bermuda, etc)

 

In den meisten interessanten Wohnsitzländern lohnt es sich wegen fehlendem Volumen nicht einen solchen Service zu etablieren. Wem das nicht ausmacht, kann sich gerne trotzdem melden für Länder wie Paraguay, Georgien, Monaco, etc. Wir arbeiten in diesen Ländern sonst ganz normal mit unseren bestehenden Partner-Netzwerk zusammen, können also alle anderen Lösungen indirekt genauso implementieren.

 

Die 5 oben aufgelisteten Jurisdiktionen decken Anwendungsfälle ab, für die sich unsere bisherigen Standorte Rumänien und USA nicht oder nur bedingt eignen. Dies wird im Laufe des Artikels noch näher evaluiert. Dazu gehören vor allem:

  • EU-Commerce in der EU bei einem Umsatz über einer Million €
  • Firmengründung mit Substanz bei DACH-Wohnsitz mit über eine Million € Umsatz
  • aktives Trading von Krypto-Währungen, Aktien oder anderen Vermögensgegenständen
  • Beteiligungsgesellschaften für bestimmte Zwecke
  • optimierte Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, zB für US-Royalties
  • physische Unternehmen, die sich nicht digital darstellen lassen
  • ganz grundsätzlich Wohnsitz-Lösungen

 

Für wen eignen sich amerikanische LLCs und rumänische SAs

 

Die typische Staatenlos-Zielgruppe findet mit einer amerikanischen LLC oder einer rumänischen SA aber grundsätzlich für fast alle Geschäftszwecke die ideale Lösung. Im Folgenden erläutern wir kurz die Gründe für die bedingte Eignung beider Standorte für gewisse Lösungen.

 

Die amerikanische LLC ist am besten geeignet für alle Perpetual Traveler und einkommenssteuerfreien Selbstständigen und Unternehmer, die insbesondere Dienstleistungen und Digitale Produkte überall auf der Welt oder Physische Güter außerhalb der EU vertreiben. Dies können sie steuer- und buchhaltungsfrei mit breiter Anerkennung und guten Konten- und Zahlungsmöglichkeiten bewerkstelligen. Wer einmal die Gründung einer LLC über uns vollzogen und die Konteneröffnung abgeschlossen hat, hat grundsätzlich einen Aufwand von unter 10 Minuten im Jahr zur Verwaltung seiner LLC (aber nur weil wir uns um die nötigen Filings etc kümmern).

 

Auch Rumänien kann für Perpetual Traveler und steuerfreie Unternehmer geeignet sein. Insbesondere betrifft das den Vertrieb physischer Güter in die EU, wobei bei einem typischen E-Commerce-Unternehmen mit eher geringen Margen die Umsatzschwelle von einer Million € schnell geknackt ist. Bei Dienstleistungen gibt es mit manchen Großkonzernen Problemen wegen Datenschutz-Regeln, da die USA als unsicheres Drittland eingestuft ist. Hier kann Rumänien eine gute EU-Alternative darstellen und auch alle anderen Einzelfälle abfangen, denen USA meist aus unberechtigten Ängsten unsympathisch ist.

 

Vor allem ermöglicht Rumänien im Gegensatz zur LLC aber die Nutzung mit Substanz bei europäischen Wohnsitz und kann wegen vielen guten  Doppelbesteuerungsabkommen auch als Beteiligungsgesellschaft oder IP-Holding Sinn machen. Ferner ist Rumänien ein ideales Land um zB ein physisches Unternehmen mit Maschinen zu verlagern, einen Handwerksbetrieb steuerlich zu gestalten oder generell Dienstleistungen oder andere Unternehmensfunktionen steueroptimiert in ein Land auszulagern, dessen Arbeitskräfte einen guten Ruf genießen, im europäischen Vergleich sehr günstig sind und wenig Lohnnebenkosten verursachen.

Dieser Fokus auf rumänisches Humankapital zeigt sich auch in der Ausgestaltung der rumänischen Mikro-Unternehmer-Regelung. Die 3% Steuer bis zu einer Umsatzschwelle von 500.000 € wird auf 1% reduziert sobald es einen rumänischen Angestellten gibt. Und den braucht man seit 2023 ohnehin. 5% zusätzliche Quellensteuer bei Ausschüttung sind ein kleiner Wermutstropfen, lassen sich aber über eine passende Holding auf Null reduzieren. Und selbst ohne ist man praktisch allen EU-Standorten bis 500.000 € Umsatz trotzdem überlegen.

 

Die bedingte Eignung von amerikanischen und  rumänischen Firmen für bestimmte Geschäfte

 

Der Vertrieb von physischen Gütern in der EU mit einer amerikanischen LLC ist möglich, in der Praxis aber stressig und erfordert sorgfältige Beratung von Umsatzsteuer- und Zoll-Experten. Bei einem Umsatz unter 500.000 € empfehlen wir hier eher Rumänien, darüber die oben genannten EU-Länder, in der wir bereits Partner empfehlen können. Seit spätestens Juli 2021 machen nämlich neue EU-Gesetze den innereuropäischen Handel ohne EU-Betriebstätte zu einer sehr komplexen Angelegenheit.

 

Der Handel von Krypto-Währungen und anderen Assets über eine LLC ist ebenfalls möglich, macht aus steuerlichen Gesichtspunkten (steuertransparente Personengesellschaft) aber keinen Sinn gegenüber dem Handel als Privatperson. Mögliche Vorteile könnten besserer Vermögensschutz oder die Nutzung mancher US-Broker sein, an die man als Privatperson sonst nicht heran kommt. Dagegen rechnen muss man die Strukturkosten und  zusätzlichen Compliance-Aufwand (eine LLC muss nicht nur beglaubigte Firmen-Dokumente nachweisen, sondern trotzdem auch Verbrauchsrechnung und Steuernummer seines Ultimate Beneficial Owners). Das Hauptproblem ist aber die amerikanische FATCA-Regelung, nach der fast alle Banken außerhalb der USA US-Residents und Firmen die Konteneröffnung verweigern, da es für sie zu aufwändig ist. Man ist also praktisch auf die Nutzung von regulierten US-Brokern und Krypto-Börsen angewiesen. Das kann ausreichen, sollte insbesondere bei Krypto-Währungen aber berücksichtigt werden.

 

Rumänien ist hier auch suboptimal da die Mikro-Unternehmer-Regelung Trading-Aktivitäten ausnimmt. Krypto zu Krypto Transaktionen sind zwar steuerfrei in Rumänien, bei Auszahlung in Fiat-Währungen fällt dann aber die Gewinnsteuer von 16% an. Bei anderen Vermögensklassen ist dies ohnehin der Fall. Grundsätzlich empfehlen wir die Vermögensverwaltung aber eher privat oder bei hohen Vermögen gleich über eine Familienstiftung oder einen Trust zu organisieren. In manchen Fällen kann aber eine Firmengründung in etwa Zypern oder Estland (Quellensteuervorteile über DBAs) oder Premium-Steueroasen (steuerfreies Daytrading) Sinn ergeben.

 

Als Beteiligungsgesellschaft ist eine Limited Liability Company potentiell einsetzbar, kann steuerlich aber keinerlei Vorteile bieten, die nicht auch ihr Gesellschafter hat. Sie dient eher der Anonymisierung gewisser Strukturen durch die immer noch sehr hohe Privatsphäre von Manager-Managed LLCs in den richtigen US-Bundesstaaten. Bei legalen Einsatzzwecken gibt es aber keinen wirklichen Grund für eine solche Konstellation.

 

Rumänien ist potentiell eine perfekte Beteiligungsgesellschaft wenn da nicht die Quellenbesteuerung von 5% wäre. Diese lässt sich durch die Zwischenschaltung einer quellensteuerfreien EU-Holding wie Zypern, Malta oder Estland aber auf Null reduzieren. Wegen geringerer Anforderungen an Substanz zur DBA-Nutzung und grundsätzlich geringeren Kosten kann es aber auch lohnen die 5% Quellensteuer bei der Holding in Kauf zu nehmen, zumal sich diese oft ohnehin mit lokalen Kapitalertragssteuern verrechnen lässt. An dieser Stelle ist auch auf den rumänischen Steuerwohnsitz hinzuweisen, in dem die 5% Quellensteuer die finale Steuer auf Dividenden darstellt. Mit 1% + 5% in Rumänien kommt man grundsätzlich steuerlich und kostentechnisch deutlich besser weg als im viel beliebteren Zypern oder anderen EU-Wohnsitzen. Auch hat Rumänien nicht die Probleme mit vielen Banken und Zahlungsdienstleistern, die Zypern und Malta-Firmen plagen. Paypal, Stripe und viele gut nutzbare Banken stehen in Rumänien zur Verfügung.

 

Ähnliches gilt auch für die Verwaltung von Geistigem Eigentum (IP = Intellectual Property) oder anderen Anwendungsfällen, bei denen es um die Reduzierung von Quellensteuer auf Lizenzerträge geht. Dies ist vor allem bei dem Verkauf von Software, App-Entwicklung oder Büchern (Amazon KDP) auf dem US-Markt zu berücksichtigen, auf dem eine Quellensteuer von 30% anfällt. Rumänien drückt diese mit seinem DBA zur USA auf nur 10%. Auch im EU-Kontext kann dies für viel Einsparungspotential sorgen bei einer Endbesteuerung von 3% oder 1% (plus evtl. Quellensteuer). Mit einer amerikanischen LLC ist die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen nur auf Ebene des Besitzers möglich. Eine LLC kann nicht von US-Abkommen profitieren, auch nicht mit Substanz. Eine LLC kann nur US-Tax-Treaties beanspruchen, wenn ihr Partner in den USA als steuerlich ansäßig gilt. Dies gilt für jedes andere Land der Welt genauso. Hier muss man abwägen ob man nicht vielleicht einfach die volle Quellensteuer zahlt, dafür aber keinen Stress mit Körperschaftssteuern, Buchhaltung und Substanz hat. Zypern, Estland und Portugal (Madeira) wären hier ebenfalls gute Alternativen zu Rumänien bei höheren Umsätzen.

 

Zu Guter Letzt seien noch physische Geschäfte erwähnt, die sich nicht digital darstellen lassen. Diese lösen praktisch immer eine Betriebstätte vor Ort aus und lassen eine LLC damit im jeweiligen Land steuerpflichtig werden. Nur für den Wirtschaftsstandort USA ist eine amerikanische LLC hier potentiell interessant, da trotz Betriebstätte vor Ort Auslandseinkommen weiterhin steuerfrei bleibt. Nur US-Quelleneinkommen muss zu Einkommenssteuersätzen versteuert werden und eine Buchhaltung und Steuererklärung in jedem Fall eingereicht werden. Florida ist hier ideal als Bundesstaat, weil es keine Einkommenssteuer gibt. Ein physischer US-Standort kann also durchaus Sinn ergeben wenn der Zielmarkt sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet – etwa ganz Lateinamerika. Hier bieten die USA in der Zahlungsabwicklung viel bessere Möglichkeiten als die oft sehr bürokratischen und wenig global angebundenen Rechtsformen lateinamerikanischer Steueroasen. Dies setzt natürlich trotzdem die Steuerfreiheit des LLC-Besitzers voraus.

 

Für Rumänien liegen die Vorteile für physische Unternehmen auf der Hand. Wichtig ist hier aber innerhalb der Umsatzschwelle von 1 Million € zu agieren. Darüber ist die Gewinnsteuer von 16% eher unattraktiv im europäischen Vergleich und Jurisdiktionen wie Madeira, Estland oder Zypern potentiell attraktiver. Rumänien eignet sich ideal um Dienstleistungen oder andere Unternehmensfunktionen outzusourcen, entweder um sie Kunden direkt in Rechnung zu stellen oder aber auch verbundene eigene Unternehmen abzurechnen. Dies ist die Standard-Idee der meisten Unternehmer und trotz hoher Dokumentationspflichten weiterhin möglich, wenn auch durch neue Verrechnungspreis-Gesetzgebung zunehmend eingeschränkt. Rumänien könnte als Einkaufsgesellschaft agieren um Waren günstig in die EU zu importieren und teurer an zB deutsche Gmbhs weiterverkaufen, über preiswertes Humankapital Dienstleistungen erbringen oder gewisses Geistiges Eigentum zu lizenzieren. Eine andere Idee ist es eine Provisions-Vereinbarung zur Beschaffung von Geschäftskontakten oder anderen Vermittlungen zu schließen. Dies kann man sehr gut unter der Umsatzschwelle steuern und so bedarfsgerecht Gewinne in Hochsteuerländern reduzieren und mit nur 1% in Rumänien zu versteuern. Uber die EU-Rechtsform EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessen Vereinigung – Artikel dazu in Arbeit) kann der Gewinn praktisch sogar wieder in die Ursprungsfirma steuerfrei zurückfließen. Selbstverständlich kann eine SA in Rumänien aber auch direkt B2B oder B2C-Geschäftsbeziehungen führen und etwa für Handwerksbetriebe oder andere physische Dienstleister über Arbeitnehmerüberlassung mit Einheimischen sehr interessant sein.

 

Florida LLC oder Rumänien-Limited – für welchen Wohnsitz besser geeignet?

 

Die Eignung beider Standorte für den (Steuer)-Wohnsitz ist schnell erklärt. Solange die LLC die Geschäftsmodelle sauber darstellen kann, ist für jegliche einkommenssteuerfreie Personen die LLC auch die beste Wahl. Betonung liegt hier auf Einkommen, da die LLC als Personengesellschaften Einkommen an ihre Mitglieder durchreicht, welches mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Jeder wohnsitzlose Perpetual Traveler oder Resident in Ländern mit Territorialbesteuerung oder ohne Einkommenssteuer kann die LLC damit ideal anwenden.

In manchen Ländern mit Territorialbesteuerung wie etwa Georgien und den meisten Non-Dom-Staaten wie Malta und Irland ist ein reiner Briefkasten wegen der Regelung effektiver Geschäftsführung nicht ratsam. Eine LLC kann trotzdem Sinn machen, da wie beschrieben eine US-Betriebstätte oder -Geschäftsführung nur US-Quelleneinkommen steuerpflichtig macht. Hat man auf dem US-Markt keine Kunden, kann hier die LLC trotzdem optimal eingesetzt werden. Hat man dort Kunden ist Rumänien wegen seines guten DBAs eines der besten Möglichkeiten.

Rein theoretisch könnte man aber auch einen wohnsitzlosen oder Steueroasen-residenten Manager in eine LLC einsetzen um genügend Substanz zu bilden, die US-Besteuerung und Buchhaltung aber zu vermeiden. Dies ist auch die empfehlenswerteste Lösung wenn man Angst vor einer erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland hat. Denn sobald eine Betriebstätte oder ständiger Vertreter der LLC außerhalb Deutschlands besteht, gelten alle Einkünfte als Auslandseinkünfte und werden von der erweitert beschränkten Steuerpflicht gar nicht mehr erfasst.

 

Da in Rumänien eine Betriebstätte ohnehin Gründungsvoraussetzung ist, wird man hier von der erweitert beschränkten Steuerpflicht grundsätzlich nicht tangiert. In den Sonderfällen wo diese relevant ist (ganz selten) kann es Sinn machen sich für Rumänien statt der LLC zu entscheiden. Dies muss man auch in einigen wenigen Wohnsitz-Konstellationen tun, maßgeblich die beliebten Lösungen in Portugal und Zypern. Die lokalen Sonderprogramme stellen nämlich nur Dividenden-Einkünfte von der Steuer frei. Normales Einkommen wird weiterhin zu sehr hohen Sätzen versteuert. Da eine LLC keine Dividenden ausschütten kann, müsste man eine steuerfreie Offshore-Firma zwischenschalten, was aber zusätzliche Probleme mit den Außensteuergesetzen und Schwarzen Listen beider Länder auslöst. Wesentlich unbürokratischer wäre die Versteuerung eines Prozentes in Rumänien mit dann in Zypern und Portugal steuerfreier Ausschüttung (evtl 5% Quellensteuer in Rumänien). Für Zypern und Portugal-Wohnsitz geben wir hier deshalb eine klare Empfehlung für Rumänien als Firmenstandort ab.

 

Was kosten US-LLCs und ein rumänisches Mikro-Unternehmen bei Staatenlos.ch?

 

Lust bekommen eines der beiden Unternehmen zu gründen? Bei Staatenlos bist Du an der richtigen Stelle für eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung mit geballter Beratungskompetenz im Hintergrund. Wir arbeiten anders als typische Gründungs-Kanzleien und Offshore-Agenturen. Bei uns gibt es keine Knebelverträge, unpersönliche förmliche Behandlung oder falsche, vorgeschobene Argumente. Während wir natürlich interessiert sind Dich als Kunden zu gewinnen und zu behalten, verzichten wir auf die in dieser Branche so üblichen Prozesse wie die Auflösung mit einer Jahresgebühr zu verrechnen (LLCs können jederzeit kostenlos aufgelöst werden) oder Dir Mahnungen zu schicken wenn du Deine Gebühren nicht pünktlich bezahlst (bei bescheidener finanzieller Situation, was jedem Unternehmer plötzlich passieren kann, können wir die Gebühren eine gewisse Zeit stunden oder Ratenzahlung anbieten). Auch in der Rechnungs-Erstellung und Zahlung (etwa über diverse Krypto-Währungen) sind wir sehr flexibel. Vor allem unterstützt Du damit aber die Arbeit des Staatenlos-Blogs und weitere qualitative Artikel wie diesen.

 

Über eine Firmengründung in den Vereinigten Staaten oder Rumänien kannst Du dich im Detail auf den Unterseiten informieren und dort mit uns direkt Kontakt aufnehmen. Insbesondere für die LLC haben wir zahlreiche zusätzliche Dokumente für Kunden, die dir den Start in Deine Steuerfreiheit erleichtern. Bei mir und meinem Team sind Fragen zu diesen Konstrukten jederzeit willkommen, falls sich diese nach detaillierter Sichtung unserer Artikel denn überhaupt noch stellen sollten. 

 

Eine Firmengründung einer LLC in Florida kostet Dich 2000€. Hast Du vorab ein voll bezahltes Beratungsgespräch bei Christoph oder seinen Team, wird jeweils 500€ auf die Gründung angerechnet. Eine Beratung ist aber nicht zwingend nötig, wenn Du etwa aus diesem Artikel siehst, dass die Firmenform ideal für Dich ist. Kleinere Fragen, die dich vor Gründung noch quälen, beantworten wir gerne kostenlos.

 

Die Firmengründung ist nicht nur in Florida möglich, sondern in jedem der 50 US-Bundesstaaten und selbst den amerikanischen Übersee-Territorien. Florida bietet aber den besten Kompromiß aus Transparenz, Reputation und Kontenmöglichkeiten. Steht Anonymität an hoher Stelle, empfehlen wir die Gründung in New Mexiko. Auch die beliebten Bundesstaaten Delaware oder Wyoming können wir umsetzen, empfehlen sie wegen schlechter Reputation aber nicht. Da die Gebühren in allen US-Bundesstaaten variieren ist ein kleinerer Rabatt oder Aufschlag auf den Grundpreis von 2000€ in Florida möglich. Genaueres zu Unterschiede der einzelnen Bundesstaaten beleuchten wir in einem separaten Artikel.

 

Eine Firmengründung in Rumänien ist mit 9999€ wesentlich teurer. Das liegt aber daran, dass unser Komplettpaket für Rumänien in dieser Form einzigartig ist. Nirgends sonst kannst Du eine Rumänien-Firma in so kurzer Zeit so remote gründen als bei uns. Staatenlos ging es schon immer darum effiziente Lösungen zu entwickeln, nicht billige. Bei einer Geiz ist Geil Mentalität in Rumänien wird man sicherlich weniger zahlen, aber mehrere Wochen und mehrere Flüge ärmer werden. Wir haben hingegen ein exzellentes Netzwerk deutsch-sprachiger Anwälte, Notare und Steuerberater, die Deine rumänische SA in Windeseile mit allem Drum und Dran aufsetzen. Dazu gehört auch ein Geschäftskonto bei verschiedenen Banken mit der Mindesteinlage von knapp 200€ und die Beantragung der Umsatzsteuernummer, sodass Deine SA gleich fertig für Business ist.

 

Buchhaltung und Steuerberatung sind die ersten 3 Monate inkludiert. Durch die Besteuerung des Umsatzes entfällt in Rumänien das typische Spiel der Bewirtungskosten und anderer Spesen. Du brauchst nichts absetzen, weil der Umsatz, nicht der Gewinn besteuert wird. Das macht die einzureichende Buchhaltung relativ simpel – so simpel dass Du sie potentiell selber übernehmen kannst nach Ablauf der ersten 3 Monate. Solltest Du dies weiterhin über uns outsourcen wollen, ist das natürlich genauso möglich. Wir schicken Dir gerne ein detailliertes Angebot zu, was die einzelnen Kosten aufschlüsselt.

 

In Rumänien können wir Beratungskosten zu 1000€ auf den Grundpreis anrechnen. Unser Team vor Ort ist fokussiert darauf eine exzellente Abwicklung der rumänischen SA zu bewerkstelligen. Die lokalen Partner machen keinerlei Beratung zu Rumänien – das ist schlicht nicht ihre Aufgabe. Sie können Dir nur zu rumänisch-spezifischen Belangen weiterhelfen. Bist Du Dir noch unsicher, ob eine rumänische SA etwas für Dich wäre, trete bitte erst mit uns allgemein in Kontakt oder buche eine Beratung. Bitte fordere ein direktes Gründungsangebot nur dann an, wenn Dir die Nutzung von Rumänien in deinem Setup soweit klar ist. Du kannst dazu das Kontaktformular nutzen oder rumä[email protected] schreiben

 

Neben den vorgestellten Anwendungen von Rumänien SA und Florida LLC gibt es natürlich zahlreiche weitere Spezialfälle. Das Gesellschaftsrecht beider Länder ist reichhaltig und auch eine Aktiengesellschaft in Rumänien oder den USA potentiell von uns umsetzbar. Für den Vermögensschutz empfiehlt sich etwa eine sogenannte Series LLC in den USA, die aus mehreren unabhängigen Zellen besteht, in die Vermögensgegenstände eingelegt werden. Jede Zelle muss einzeln verklagt und schuldig gesprochen werden um an den hinterlegten Vermögensgegenstand zu kommen. Dies bildet ein fast undurchdringliches Bollwerk für Gläubiger.

 

Was auch immer Du vor hast international – sprich mit uns. Für eine Email berechnen wir Dir nichts – und ein knapper Rat von uns wird immer kostenlos bleiben. Wenn wir nicht mehr oder nicht mehr detailliert antworten, dann weil in unseren Augen versucht wird eine Beratung zu erschleichen. Soweit kommt es in der Regel aber gar nicht. Denn entweder suchst Du ohnehin eine holistische Beratung für deine Lebens- und/oder Geschäftssituation oder hast Dich selbst bereits so stark informiert, dass die Gründung mit ein paar kleineren Fragen nur noch Formsache ist. Staatenlos.ch unterstützt Dich gerne auf diesem Weg!

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